Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die Drucksache 1435 und die Drucksache 1448 stehen in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem, was wir eben als Auftakt zum Jahreshaushalt 1960 gehört haben; denn der Jahreshaushalt 1960 bezieht sich bereits, vorausgesetzt, daß der vorliegende Gesetzentwurf angenommen wird, auf die Änderung des Rechnungsjahres und seine Gleichstellung mit dem Kalenderjahr. In gründlichen Beratungen sind im Haushaltsausschuß die Probleme, die damit zusammenhängen, erörtert worden. Der jetzt im Entwurf vorliegende Haushaltsplan 1960 soll nur noch für neun Zwölftel, also für drei Vierteljahre, nämlich für die Zeit vom 1. April 1960 bis zum 31. Dezember 1960 gelten. Dann soll das neue
5134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1'0. Dezember 1959
Ritzel
Rechnungsjahr 1961 gleichgesetzt mit dem Kalenderjahr beginnen.
Damit wird eine jahrzehntealte Übung zu Grabe getragen, nach der das Rechnungsjahr am 1. April begann und am 31. März des nächsten Jahres endete. Die Rechnungsführung in der Bundesrepublik Deutschland wird damit der in anderen Ländern gleichgesetzt. Ich nenne Belgien, Holland und Frankreich. Im ganzen haben etwa 32 Länder in der ganzen Welt das Kalenderjahr als Rechnungsjahr. Auch ein deutsches Land, das Saarland, das bisher in seiner Rechnungsführung Frankreich angegliedert war, führt die Rechnung für das Kalenderjahr durch.
Für die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr lassen sich erhebliche Argumente anführen. Ich will auf ihre Wiedergabe im einzelnen verzichten und nur darauf hinweisen, daß sowohl in der Wirtschaft als auch im Privatleben das Kalenderjahr der maßgebliche Zeitraum ist. Der Begriff des Rechnungsjahres wurde vor Jahrzehnten in Deutschland im damaligen Deutschen Reich eingeführt. Dieser Zeitraum ist aber dem natürlichen Ablauf, dem natürlichen Rhythmus wesensfremd, der sich in der Wirtschaft und auch in der Steuergesetzgebung — ich erwähne die Steuertermine — ergeben hat.
Auf manchen Gebieten werden wir es nach dieser Änderung erheblich leichter haben. Die Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden wird es mindestens in der Übergangszeit erheblich schwerer haben. Auch für dieses Hohe Haus und seine Ausschüsse wird die Bewältigung der sich stellenden Aufgabe nicht leichter werden. Im kommenden Kalenderjahr 1960 werden wir es sogar ganz besonders schwer haben; wir werden nämlich gezwungen sein, in einem Kalenderjahr zwei Haushalte zu beraten und zu verabschieden.
Trotz allem waren wir im Haushaltsausschuß der Auffassung, daß es richtig sei, die vom Parlament angeregte Regierungsvorlage — Drucksache 1435 — mit den aus Drucksache 1448 ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Ich empfehle Ihnen daher im Namen des Ausschusses die Annahme dieser Vorlage.