Rede:
ID0309223000

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3092

  • date_rangeDatum: 3. Dezember 1959

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:04 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:08 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 4

  • subjectLänge: 175 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 118
    1. —: 8
    2. der: 7
    3. und: 5
    4. des: 5
    5. den: 5
    6. Gesetzes: 4
    7. das: 4
    8. kommen: 3
    9. Beratung: 3
    10. von: 3
    11. die: 3
    12. Art.: 3
    13. in: 3
    14. zu: 2
    15. ich: 2
    16. Berichterstatter: 2
    17. Wort: 2
    18. 4: 2
    19. Einleitung: 2
    20. Überschrift: 2
    21. nicht: 2
    22. aufgerufenen: 2
    23. Teilen: 2
    24. zur: 2
    25. bitte: 2
    26. um: 2
    27. 3.: 2
    28. Wir: 1
    29. Punkt: 1
    30. 18: 1
    31. Tagesordnung:Zweite: 1
    32. dritte: 1
    33. Bundesregierung: 1
    34. eingebrachten: 1
    35. Entwurfs: 1
    36. eines: 1
    37. gegen: 1
    38. Volksverhetzung: 1
    39. Schriftlicher: 1
    40. Bericht: 1
    41. Rechtsausschusses: 1
    42. \n: 1
    43. Darf: 1
    44. fragen,: 1
    45. ob: 1
    46. wünscht?\n: 1
    47. Der: 1
    48. Herr: 1
    49. bezieht: 1
    50. sich: 1
    51. auf: 1
    52. Schriftlichen: 1
    53. Bericht.Ich: 1
    54. rufe: 1
    55. also: 1
    56. 1,: 1
    57. 2,: 1
    58. 3: 1
    59. sowie: 1
    60. gleichzeitig: 1
    61. Fassung: 1
    62. Drucksache: 1
    63. 1143: 1
    64. auf.: 1
    65. Änderungsanträge: 1
    66. liegen: 1
    67. hierzu: 1
    68. vor.: 1
    69. Wird: 1
    70. gewünscht?: 1
    71. Da: 1
    72. Wortmeldungen: 1
    73. erfolgen,: 1
    74. wir: 1
    75. Abstimmung: 1
    76. zweiten: 1
    77. Beratung.: 1
    78. Wer: 1
    79. 1: 1
    80. bis: 1
    81. einschließlich: 1
    82. zuzustimmen: 1
    83. wünscht,: 1
    84. Handzeichen.: 1
    85. Ich: 1
    86. Gegenprobe.: 1
    87. Enthaltungen?: 1
    88. Das: 1
    89. Gesetz: 1
    90. ist: 1
    91. bei: 1
    92. einer: 1
    93. Reihe: 1
    94. Enthaltungen: 1
    95. mit: 1
    96. Mehrheit: 1
    97. zweiter: 1
    98. angenommen.Wir: 1
    99. zurdritten: 1
    100. Beratung.Ich: 1
    101. eröffne: 1
    102. Generaldebatte: 1
    103. dritten: 1
    104. erteile: 1
    105. dem: 1
    106. Herrn: 1
    107. Bundesminister: 1
    108. Justiz: 1
    109. Wort.Deutscher: 1
    110. Bundestag: 1
    111. Wahlperiode: 1
    112. 92.: 1
    113. Sitzung.: 1
    114. Bonn,: 1
    115. Donnerstag,: 1
    116. Dezember: 1
    117. 1959: 1
    118. 5081: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Antrag auf Ausschußüberweisung geht vor; ich muß zunächst darüber abstimmen lassen. Wird dem Antrag auf Überweisung an den Wirtschaftsausschuß zugestimmt? Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit. Der Antrag auf Ausschußüberweisung ist abgelehnt.
    Ich lasse über den Entschließungsantrag selbst abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das ist die gleiche Minderheit. Der Entschließungsantrag Umdruck 429 ist angenommen.
    Ich lasse abstimmen über die Ausschußanträge Nr. 2 und Nr. 3, die Sie auf der ersten Seite der Drucksache 1304 finden. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Damit, meine Damen und Herren, ist diese Vorlage erledigt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Becker.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918),
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksachen 1143, zu 1143)

(Erste Beratung 68. Sitzung).

Darf ich fragen, ob der Berichterstatter das Wort wünscht?

(Abg. Benda: Ich beziehe mich auf den vorliegenden Schriftlichen Bericht!)

— Der Herr Berichterstatter bezieht sich auf den Schriftlichen Bericht.
Ich rufe also die Art. 1, — 2, — 3 und 4 sowie gleichzeitig Einleitung und Überschrift des Gesetzes in der Fassung der Drucksache 1143 auf. Änderungsanträge liegen hierzu nicht vor. Wird das Wort zu den aufgerufenen Teilen des Gesetzes gewünscht? Da Wortmeldungen nicht erfolgen, kommen wir zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Wer den aufgerufenen Teilen des Gesetzes von Art. 1 bis Art. 4 einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einer Reihe von Enthaltungen mit Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Generaldebatte zur dritten Beratung und erteile dem Herrn Bundesminister der Justiz das Wort.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5081

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlaß für die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung einzubringen, war, wie Ihnen bekannt ist, eine Reihe von Vorfällen, die mit Recht Aufsehen und Unruhe in der Öffentlichkeit erregt haben. Doch waren diese Vorfälle nur ein äußerer Anstoß. Denn, wie dem Hohen Hause ebenfalls bekannt ist, ist schon seit Jahren geplant, dem geltenden § 130 des Strafgesetzbuches eine neue, wirksamere Fassung zu geben. Die alte Vorschrift ist überholt, weil sie mit dem Begriff der „Klassen der Bevölkerung" arbeitet, der sich für uns überlebt hat. Die alte Vorschrift ist wenig wirksam, weil sie nur dann eingreift, wenn jemand Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten gegeneinander öffentlich anreizt. Diese enge Fassung wird den Formen nicht mehr gerecht, mit denen heute eine friedenstörende Volksverhetzung betrieben wird.
    Von beiden Seiten dieses Hohen Hauses wie auch von der Bundesregierung ist daher schon seit langem immer wieder versucht worden, eine wirksamere Vorschrift an die Stelle des alten § 130 StGB zu setzen. Zuerst ist das in § 9 des 1950 von der Fraktion der SPD vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie geschehen. Im gleichen Jahre hat die Bundesregierung im Entwurf des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes eine entsprechende Neufassung des § 130 StGB vorgeschlagen, die auch den Bundesrat durchlief, aber aus Zeitgründen weder mit dem Ersten, noch mit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet werden konnte. Die Fraktion der CDU/CSU hat daher 1957 den Entwurf eines Fünften Strafrechtsänderungsgesetzes eingebracht, der ebenfalls eine auf den früheren Entwürfen aufbauende Neufassung des § 130 StGB zum Ziele hatte. Zwar konnte auch dieser Entwurf aus zeitlichen Gründen nicht mehr verabschiedet werden. Doch zeigen alle diese Bemühungen, daß Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hier im Grundsätzlichen ein gemeinsames Anliegen verfolgen.
    Trotzdem sind die Auffassungen über die Wege, die man einschlagen sollte, verschieden. In der ersten Lesung des Entwurfs in diesem Hohen Hause sind daher auch Stimmen wohlmeinender Kritik laut geworden, die auch während der Beratungen im Rechtsausschuß nicht verstummt sind. Einmal hat man eingewendet, daß das Strafrecht kein taugliches Mittel sei, um der Intoleranz zu begegnen und zu geistiger Toleranz zu erziehen. Gewiß, das Strafrecht ist kein ideales Erziehungsmittel. Die Aufgabe, Achtung und Verständnis für eine Volksgruppe zu wecken, der man selber nicht angehört, ist eine Aufgabe, die zuerst und vor allem durch Erziehung im Elternhaus, in Kirche und Schule sowie durch Vorbild und gemeinschaftliches Erleben in der staatlichen Wirklichkeit gelöst werden soll und muß.
    Doch hat auch hier das Strafrecht seine Aufgabe. Seine Sache ist es, weithin sichtbar Werttafeln aufzurichten, die nicht nur eine negative, sondern auch eine positive Wirkung ausstrahlen. Weiter
    hat das Strafrecht auch eine hemmende Wirkung. In den Beratungen des Rechtsausschusses ist bereits das Wort eines hohen englischen Richters zitiert worden, das diese Wirkung sehr schön zum Ausdruck bringt: Das Gesetz kann nicht dazu zwingen, den Nächsten zu lieben; aber es kann es schwieriger machen, Haß gegen ihn zu schüren.
    Schließlich lassen Sie mich noch eines sagen: Der Intoleranz stets nur mit Toleranz zu begegnen, ist gefährlich. Die Weimarer Republik ist nicht zuletzt daran zu Grunde gegangen, daß sie die Toleranz gegen die Intoleranten zu weit getrieben hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Der zweite wesentliche Einwand gegen den Entwurf war der, daß er trotz seiner allgemeinen Fassung auf ein Schutzgesetz für die Juden hinauslaufe, denen man durch ein solches privilegium odiosum einen schlechten Dienst erweise; denn der Entwurf isoliere sie als eine Sondergruppe der Bevölkerung und erreiche damit gerade das, was die Antisemiten wollten. Sosehr ich Verständnis für die Sorge habe, die hinter diesen Bedenken steht, so vermag ich diese Bedenken doch nicht zu teilen.
    Zunächst ist der Entwurf kein Schutzgesetz für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Was er schützen will, ist, wie aus dem Wortlaut des neuen § 130 und auch aus dessen systematischer Stellung im Gesetz eindeutig hervorgeht, der öffentliche Frieden, der durch die Erregung von Haß gegenüber einzelnen Volksgruppen sehr empfindlich gestört werden kann. Der öffentliche Frieden ist nicht nur ein durch die Rechtsprechung klar abgegrenzter juristischer, sondern auch ein sehr realer politischer Begriff, wie die Auswirkungen der Fälle gezeigt haben, die Anlaß dieses Entwurfes geworden sind.
    Daß es sich bei dem Entwurf nicht um ein Schutzgesetz für unsere jüdischen Mitbürger handelt, zeigt auch, daß er sich auf Gruppen verschiedenster Art bezieht. Inwieweit das Gesetz hinsichtlich dieser Gruppen praktische Bedeutung erlangen wird, läßt sich heute noch nicht übersehen. Als das 1. Strafrechtsänderungsgesetz entworfen wurde, spielten auch die Flüchtlinge eine aktuelle Rolle. In weiteren acht Jahren wird vielleicht eine andere Volksgruppe Zielscheibe einzelner Böswilliger werden. sicher ist jedenfalls, daß der Entwurf nicht ein Sondergesetz zum Schutz der Juden ist.
    Dem Entwurf liegt auch nichts ferner, als die in dem neuen § 130 genannten Volksgruppen von der Gesamtbevölkerung zu isolieren. Daß es innerhalb des Volkes Gruppen gibt, ist eine Realität, und zwar in der Regel eine sehr gesunde und begrüßenswerte Realität. Erst diese Gruppen sind es, die in ihrer Eigenart den Gesamtkörper eines Volkes und Staates prägen und darstellen. Daß ein Gesetz solche Gruppen nennt, heißt in keiner Weise, das es sie isoliert.
    Ob unsere jüdischen Mitbürger eine Gruppe im Sinne des Entwurfs bilden, ist eine Frage, die sich der Kompetenz des Gesetzgebers entzieht. Der Rechtsausschuß hat insoweit auch eine Fassung gefunden, die die Frage mit aller Vorsicht offenläßt und es für ausreichend erklärt, wenn der Täter be-
    5082 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Bundesjustizminister Schäffer
    stimmte Menschen als Gruppe treffen will. Ich möchte meinen, daß mit dieser Fassung auch der Rest des Bedenkens ausgeräumt sein sollte, daß der Entwurf legalisiere, daß es eine isolierte Gruppe der jüdischen Mitbürger gebe.
    Wir beseitigen die Gefahr nicht, wenn wir es beim geltenden Recht bestehen lassen. Denn wie sieht es mit der Heraushebung der Juden als einer besonderen Gruppe aus, wenn das geltende Recht den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland dazu zwingt, in solchen Fällen Strafantrag wegen Beleidigung der deutschen Juden als eine beleidigungsfähige Personengemeinschaft zu stellen?
    Damit komme ich zum letzten Punkt der Kritik, dem Einwand, daß das Gesetz nicht nötig sei, weil andere Vorschriften des Strafrechts ausreichten, um den erforderlichen Schutz zu gewähren, und weil es in Deutschland einen Antisemitismus im eigentlichen Sinne nicht gebe. Gewiß ist richtig, daß in manchen Fällen das geltende Strafrecht helfen kann, etwa mit den §§ 93 oder 140 des Strafgesetzbuches. Das gilt aber nur für Einzelfälle. Die Beleidigungsvorschriften kommen zwar für die große Masse der Fälle in Betracht. Ich bin aber mit Entschiedenheit der Meinung, daß sie keinen ausreichenden Ersatz bieten; denn es geht nicht darum, daß einzelne Mitbürger beleidigt werden, deren Sache es dann sein muß, ihr Recht mit Hilfe eines Strafantrags selber zu suchen, sondern es geht darum, daß der Frieden im gemeinsamen Hause des Volkes gestört wird, und damit um eine Angelegenheit, die den Staat unmittelbar angeht und in die er eingreifen muß, um den öffentlichen Frieden zu sichern.
    Der neue § 130 soll solchen Störungen vorbeugen. Gewiß kann zum Glück keine Rede davon sein, daß es einen Antisemitismus in eigentlichem Sinne in Deutschland gibt. Doch kommen immer wieder einzelne Fälle antisemitischer Äußerungen vor, die mit den Beleidigungsvorschriften nur unbefriedigend erfaßt werden können. Erst in diesen Tagen ist durch meine Hände das Urteil eines Schöffengerichts gegen den Betriebsratsvorsitzenden eines mittleren Betriebes gegangen, der mehrmals gegenüber seinen Arbeitskollegen erklärt hatte, daß noch viel zu wenig Juden vergast worden seien. Sehr mit Recht wehrt sich der Zentralrat der Juden in Deutschland dagegen, in solchen Fällen Strafantrag stellen zu müssen, damit es überhaupt zu einer Bestrafung kommt. Es ist Sache des Staates, hier den Anfängen zu wehren. Nach den schrecklichen Erlebnissen der Jahre vor 1945 kann das nicht früh genug geschehen. Deshalb ist das Gesetz gegen Volksverhetzung meiner Überzeugung nach heute und jetzt notwendig.
    Zu den einzelnen rechtlichen Problemen, die der Entwurf aufwirft, möchte ich nicht Stellung nehmen. Ich glaube, daß diese Probleme in der Arbeit des Rechtsausschusses und schon vorher in den Beratungen des Rechtsausschusses des Bundesrates und der Großen Strafrechtskommission, die ebenfalls den Entwurf decken, vorbildlich gelöst worden sind. Der Dank der Bundesregierung gilt allen diesen Gremien. Sie haben den Weg frei gemacht für meine rechts- und kriminalpolitisch wohl begründete Bitte
    an das Hohe Haus, dem Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)