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    1097. anderen: 1
    1098. auch,: 1
    1099. Krammig!\n: 1
    1100. Hellsehergaben: 1
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    1105. steuerrechtlichen: 1
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    1135. Schauspiel.Die: 1
    1136. Bundesrat.: 1
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    1138. Bundesrat: 1
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    1140. sachliche: 1
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    1143. 24.: 1
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    1163. —Wir: 1
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    1165. gesünder: 1
    1166. stärker: 1
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    1168. Vergebung: 1
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    1171. Tatsache,: 1
    1172. Begebung: 1
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    1177. Entwicklung.: 1
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    1183. erstrebt,: 1
    1184. —angestrebte: 1
    1185. Gleichbehandlung: 1
    1186. würde: 1
    1187. unwichtigen: 1
    1188. Kapitalmarktverhältnisse: 1
    1189. liegen.\n: 1
    1190. kommen: 1
    1191. doch: 1
    1192. Wort.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dehler.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stehen schwere Vorwürfe im Raum. Ich glaube, uns alle verbindet der Wunsch, daß unsere Demokratie intakt und sauber ist. Wenn wir den Boden verlieren, dann schwankt alles. Oft zeigen sich auch an kleinen Dingen Fehlentwicklungen.
Es handelt sich um den Hintergrund der Bestimmung des § 12 Absatz 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes, das in diesem Hohen Hause am 18. Februar 1959 — später noch einmal in Bestätigung eines Beschlusses des Vermittlungsausschusses, der aber diese Sache nicht berührte — einstimmig beschlossen worden ist. Eingefügt wurde der Satz:
Als Schuldverschreibung gelten auch im Inland ausgestellte Schuldscheine, wenn sie über Teile eines Gesamtdarlehens ausgestellt sind.
Daran hat sich nun eine sehr harte Kritik in der Öffentlichkeit angeschlossen, nicht nur von politischer Seite, nicht nur von interessierter Seite, sondern besonders durch durchaus seriöse Steuerrechtswissenschaftler und durch Publizisten.
Damit Sie erkennen, wie weit diese Vorwürfe reichen und wie sehr sie jeden einzelnen von uns im Hause angehen, darf ich eine kleine Auslese geben. Im „Betriebsberater" hat Professor Meilicke aus Bonn am 13. Juni 1959 diese Bestimmung über Schuldscheine als einen gesetzgeberischen Fehlschlag bezeichnet. Viel härter noch hat sich der Senior unserer Steuerrechtswissenschaft, Herr Professor Dr. Bühler, ausgedrückt, der am 11. September 1959 von ,,Tax-Lobbyismus", vom Mißbrauch der Gesetzgebungsgewalt gesprochen und zur Begründung angeführt hat, eine hinter den Kulissen tätige Interessentengruppe habe hier zwar nicht für sich eine Begünstigung, aber für ihre wirtschaftlichen Konkurrenten eine Sonderbelastung erwirkt, von deren Ausmaß und Wirkung der Bundestag sich offenbar kein Bild verschafft habe, als er diese Bestimmung beschloß.
Diese Wertung des Herrn Professor Dr. Bühler ist noch eine sehr wohlwollende; denn diese Interessentengruppe — ob sie hinter den Kulissen tätig war, wollen wir erst noch sehen — hat nicht nur eine Sonderbelastung für einen wirtschaftlichen Konkurrenten erreicht, sondern — ich muß schon sagen: sehr am Gesetzgeber vorbei — auch eine handfeste Begünstigung für sich, und zwar durch die Änderung der §§ 21 und 22 des Kapitalverkehrsteuergesetzes. Das hatte nämlich zur Folge, daß Geschäfte mit Wertpapieren und auch mit Schuldscheinen für die Banken — bei Geschäften von Bank zu Bank — von der Umsatzsteuer befreit worden sind.
Professor Dr. Katz, Köln, sprach von dieser Schuldscheinbestimmung als einer der unpassendsten Vorschriften, die der Deutsche Bundestag in der Steuergesetzgebung bisher beschert hat. Der ausgezeichnete Kommentator des Kapitalverkehrsteuergesetzes, Professor Dr. Kinnebrock, München, hat festgestellt, daß dieser gesetzlichen Bestimmung alle Grundlagen fehlten, daß der Schuldschein eben wesentliche Eigenschaften der Obligationen nicht besitze und deswegen nicht mit Schuldverschreibungen gleichgestellt werden könne und daß ihre Gleichstellung dazu führe, daß der Schuldschein auch von der Börsenumsatzsteuer erfaßt werde; das könne der vernünftige Gesetzgeber gar nicht gewollt haben, weil es gegen den Begriff, gegen das Wesen der Wertpapiere, gegen die Systematik des Gesetzes, gegen die Rechtssicherheit und gegen die Bestimmbarkeit steuerlicher Tatbestände verstoße. Er erklärt, diese Bestimmung müsse vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden.
Schwerer können die materiellrechtlichen Bedenken gar nicht mehr sein als die, die hier von Wissenschaftlern geltend gemacht werden.
Aber der härteste Vorwurf wird von dem sicher vielen von Ihnen bekannten Herrn Professor Dr. Flume von der hiesigen Universität erhoben, der zwischen dem Willen des Gesetzgebers und dem Willen der Initiatoren des Gesetzes unterscheidet und von der Möglichkeit spricht, daß die Initiatoren den Gesetzgeber über die denkbaren Konsequenzen im unklaren gelassen hätten. Er spricht in diesem Zusammenhang von einem Mißbrauch der Gesetzgebung, der eine Perfidie sei.

(Abg. Dr. Mende: Hört! Hört!)

Das sind die Vorwürfe gegen den Bundestag, die im Raume stehen und über die wir uns nach meiner Meinung mit allem Ernst unterhalten müssen.
Auch Professor Flume ist der Meinung, daß die Unterstellung von Darlehen mit Teilschuldscheinen unter die Börsenumsatzsteuer verfassungswidrig sei. Er fährt dann fort:
Sollten die Initiatoren des Gesetzes die Auswirkung, daß durch die Anwendung der Börsenumsatzsteuer die bisherige Praxis der Schuldscheindarlehen verhindert wird, tatsächlich erkannt haben, so ist der Wille der Initiatoren des Gesetzes nicht der Wille des Gesetzgebers und erst recht nicht des Gesetzes.
Selbst ein Mitglied des Finanzausschusses, also ein Mitglied unseres Hauses, der Herr Kollege Dr. Eckhardt, schreibt in einem Gutachten, daß nach seiner Meinung eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben werde, wenn der Nachweis geliefert werden könne, daß das Gesamtbild bei der Entstehungsgeschichte des Gesetzes eine gegen wenige Finanzmakler gerichtete Tendenz ergebe und daß es Ziel und Zweck des Gesetzes gewesen sei, gerade diese Personen um ihre Rechte zu bringen.
Also schwere Vorwürfe! Wir haben Anlaß, die Dinge genau zu erforschen und aus Anlaß dieses Falles zu prüfen, ob sich nicht in unsere Arbeit Methoden eingeschlichen haben, die als Fehlentwicklung des Parlamentarismus gewertet werden müssen.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5053
Dr. Dehler
Ich glaube, es ist notwendig, daß wir uns das Zustandekommen der gesetzlichen Bestimmung des § 12 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes ganz genau überlegen und uns den Hintergrund sowie den Ablauf der Dinge vergegenwärtigen, damit wir ein klares Bild haben. Es besteht die Möglichkeit, beinahe wie bei einem anatomischen Präparat klarzulegen, wie die Dinge gelaufen sind. Es ergibt sich kein erfreuliches Bild.
Eine Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes war bei der Steuerreformgesetzgebung, die von der Bundesregierung Anfang 1958 eingebracht worden ist, mitgewollt. Ziel dieser Reform der Steuergesetzgebung war es, steuerliche Maßnahmen zur Entwicklung eines gesunden Kapitalmarktes und eine Vereinfachung der Steuerpraxis zum Nutzen der Steuerpflichtigen und auch der Finanzverwaltung, auch im Interesse der Steuergerechtigkeit durchzuführen. Dabei sollte der Grundsatz der wirtschaftlichen Neutralität der Steuerpolitik befolgt werden.
Herr Kollege Etzel hat, als er diese Gesetzgebung einbrachte, ausdrücklich darauf hingewiesen, man müsse den Mut haben, bequeme Finanzierungsmöglichkeiten zu beenden; wir müßten uns zu der Erkenntnis durchringen, daß es in der Marktwirtschaft auch eine unternehmerische Aufgabe ist, das Kapital über den Markt hereinzuholen, wenn man es mit den Grundsätzen und dem Begriff des Eigentums ernst meint. Er hat dabei auch die Vereinfachung der Besteuerung, insbesondere in der Praxis der Verwaltung, als ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung bezeichnet. Ich glaube, es bestand bei allen Sachkundigen an sich Einverständnis: gerade diese Kapitalverkehrsteuer ist eine Steuer, die nicht im Sinne der Tendenzen liegt, die uns der Herr Kollege Etzel aufgezeigt hat, sondern an sich nur wider Willen mitgeschleppt wird. Sie ist Steuerquelle der Länder, eine ungerechte Steuer, die nur wenige, willkürlich herausgegriffene Fälle erfaßt, während die Masse der Kredite, die Masse der Kapitalerhöhungen in Wirklichkeit steuerfrei bleiben.
Sie ist doppelt deplaciert im Hinblick auf die Notwendigkeiten des Kapitalverkehrs in dem größeren Raume der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die erstrebte wirtschaftliche Harmonisierung erfordert auch im Hinblick darauf, daß verschiedene Länder diese Steuer nicht kennen, den Abbau.
Das Gegenteil geschah. Man hat im Schoße des Finanzausschusses die Steuer nicht abgebaut, sondern ausgebaut. Darum geht es. Die Vorlage hat nur sehr wenige technische Bestimmungen, daneben einige wichtige materiell-rechtliche Herabsetzungen der Kapitalverkehrsteuer, insbesondere der Gesellschaftsteuer.
In der ersten Lesung im Ausschuß am 13. Mai 1958 gingen die Dinge erregungslos über die Bühne. Kaum Änderungen! Man hat sich an die Vorlage der Bundesregierung gehalten und sie gebilligt. Nicht anders in der zweiten Lesung ein halbes Jahr später am 5. November 1958! Damals hat der Herr Kollege Dr. Eckhardt im Hinblick auf eine
Denkschrift des Bundes der Steuerzahler und eine Stellungnahme der Gesellschaft für Betriebswirtschaft erwogen, ob nicht die Aufhebung der Börsenumsatzsteuer am Platz sei, da sie kapitalmarktfeindlich, kostspielig, auch nicht voll realisierbar ist. Darüber hat man sich unterhalten, und der Ausschuß hat beschlossen, daß eine entsprechende Entschließung mit einer Tendenz zur Aufhebung der Börsenumsatzsteuer hin vorgelegt werden soll.
Dann dritte Lesung wieder ein Vierteljahr später am 14. Januar 1959! Mit einem Male völlig neue materiell-rechtliche Bestimmungen aus heiterem Himmel, man weiß nicht woher, ohne ordnungsgemäße Behandlung ganz entscheidende materiellrechtliche Veränderungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes. Das sieht im Protokoll dann so aus:
Als Ergebnis der Ausschußdiskussionen über
eine Vereinfachung der Börsenumsatzsteuer ...
— niemals ist eine solche Diskussion geführt worden, nach dem Protokoll vom 5. November 1958 lediglich „eine Diskussion über die Aufhebung der Börsenumsatzsteuer!" —
hat das Bundesfinanzministerium einen Vereinfachungsvorschlag zu den §§ 18 bis 34 Kapitalverkehrsteuergesetz vorgelegt, der mit den zuständigen Wirtschaftskreisen abgesprochen sei. Den Überlegungen lag der Wunsch der Banken, die Erhebungskosten der Börsenumsatzsteuer zu senken und eine Vereinfachung bei der Abrechnung herbeizuführen, zugrunde. Künftig sollen nur noch die Kundengeschäfte börsenumsatzsteuerpflichtig sein, die Händlergeschäfte dagegen steuerfrei. Dadurch würden sich die Kosten für die Kunden jedoch kaum verändern; die Aktien würden etwas billiger, die Industrieobligationen etwas teurer werden.
Also ganz wesentliche materielle Änderungen mit der großen Bedeutung, daß die Geschäfte von Bank zu Bank börsenumsatzsteuerfrei sind. Aus heiterem Himmel, wir wissen nicht von wem, beantragt! Die Banken haben es gewünscht, und der Finanzausschuß des Bundestages vollzieht diesen Wunsch!
Herr Kollege Preusker hat wieder die Auffassung vertreten, daß die Börsenumsatzsteuer überhaupt beseitigt werden soll. Sodann ist die Anregung des Bundesfinanzministeriums behandelt und im wesentlichen akzeptiert worden. Die Beratung im Ausschuß ist abgeschlossen worden. Es waren noch der Haushalts- und der Wirtschaftsausschuß mitberatend, wodurch sich keine Änderungen ergeben haben. Dann wurde der Bericht des Berichterstatters, des Herrn Kollegen Dr. Harm, vom 22. Januar vorgelegt. Er ist sehr knapp gehalten, und es ist für denjenigen, der die Vorlage nicht genau prüft, nicht erkennbar, daß ganz entscheidende materiell-rechtliche Änderungen über den Antrag der Bundesregierung hinaus, in das Gesetz eingearbeitet worden sind.
Jetzt hätte man erwarten können, daß die Dinge glatt über die Bühne gingen; es war alles abgeschlossen. Nun, wir kennen - nicht dadurch, daß wir nachgebohrt haben, sondern durch die Publika-
5054 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
Dr. Dehler
timen aus Anlaß dieses Falles — genau die Hintergründe, die da eine Rolle gespielt haben. Das Kapitalverkehrsteuergesetz war im Ofen. Nun entstand bei den Interessenten die Frage: was kann man in dieses Gesetz noch hineinbacken?
Im kreditpolitischen Ausschuß des Bundesverbandes des privaten Bankgewerbes ist am 2. Februar eine sehr scharfe Rede gehalten worden, die zu einem Verfahren vor dem Bundeskartellamt wegen Boykotterklärung geführt hat. In dieser Rede wurde mitgeteilt, daß unser Kollege Herr Dr. Pferdmenges schon kurze Zeit vorher bei dem Präsidenten der Bundesbank, Herrn Dr. Blessing, vorstellig geworden sei, weil er bestimmte Schuldscheindarlehnsgeschäfte bekämpft wissen wollte. Hier kam also nun der Gedanke auf, in das Kapitalverkehrsteuergesetz — -

(Abg. Dr. h. c. Pferdmenges: Auf die Gefahr hin, die in diesen Schuldscheinen lag!)

— Ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Sie haben als ein guter Bänker bei der Konkurrenz Gefahren gewittert, vor allem natürlich, Herr Kollege Dr. Pferdmenges, Gefahren für Ihr privates Bankgewerbe.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es gibt auch andere Gefahren!)

— Darüber müßte man sich unterhalten.
Der Bundestag hat entschieden und der Finanzausschuß hat entschieden, ohne daß diese Frage jemals sachlich erörtert, ohne daß sie jemals geklärt worden ist.

(Abg. Neuburger: Waren Sie denn im Finanzausschuß?)

Ich kenne die Protokolle, und ich weiß aus Ihren eigenen Zugeständnissen und aus dem, was die Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage erklärt hat, daß Sie keine Unterlagen hatten, also gar nicht in der Lage waren, objektive Feststellungen darüber zu treffen, daß bestimmte Kreditgeschäfte, die an den Banken vorbeigehen, eine Gefahr für unsere Währung in einer bestimmten Lage bedeuten könnten. Und wenn dies der Fall wäre, wäre es Ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen, Herr Kollege Neuburger und Herr Kollege Dr. Pferdmenges, hier heraufzugehen und diesem Hause, das nichts davon wußte, wenigstens mit einem Wort zu sagen, was hinter diesem. § 12 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes steht.

(Beifall bei der FDP.)

Sie haben wohlweislich geschwiegen. Darum geht es, und darüber wollen wir uns unterhalten.
Wir wissen jetzt aus den Erklärungen, die das Ministerium im Ausschuß gegeben hat, genau, wie die Entwicklung weitergegangen ist. Am 17. Februar 1959, am Tage vor der Verabschiedung des Kapitalverkehrsteuergesetzes in diesem Hause, war der Arbeitskreis III der CDU/CSU-Fraktion zusammengetreten. Er hat sich auch mit diesem Gesetz befaßt. Nach dem ganzen Zusammenhang kann es nicht anders gewesen sein, als daß aus diesem Anlaß der Herr Kollege Dr. Pferdmenges auf Grund seiner Rücksprache mit Herrn Dr. Blessing von der Bundesbank die Gefahren — ich muß richtig formulieren —, die in bestimmten Schuldscheingeschäften liegen können, dargelegt und danach gerufen hat, daß eine entsprechende Regelung für diese Geschäfte noch rasch vor Toresschluß in das Kapitalverkehrsteuergesetz hineinkommt. Das Bundesfinanzministerium selbst sagt, daß es angerufen worden ist und Rücksprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium und mit der Bundesbank genommen hat und dann — ich zitiere die Erklärung des Bundesfinanzministeriums in der Sitzung des Finanzausschusses vom 22. Oktober dieses Jahres —... im Einvernehmen mit einem Vertreter des Bundesverbandes des privaten Bankgewerbes einen Formulierungsvorschlag erarbeitet hat.
Ein herrlicher Zustand!

(Zuruf von der SPD: Kann man wohl sagen!)

Es geht um die Wünsche des privaten Bankgewerbes gegen einen Konkurrenten im Kapitalmarkt. Und das Bundesfinanzministerium holt sich diesen Konkurrenten zur Formulierung eines Gesetzes! Und das Groteske, meine Damen und Herren, die Dinge sind dann so gelaufen, daß wir — ich muß schon sagen — noch dazu den gesetzgeberischen Mist, den der Justitiar des Bundesverbandes des privaten Bankgewerbes am 17. Februar ausgeheckt hat, hier einstimmig angenommen haben. Da steigt einem die Schamröte ins Gesicht;

(Zustimmung bei der FDP und SPD)

da sind wir alle mitschuldig. Aber wir fragen danach, wer dieses Hohe Haus in diese einfach unmögliche Lage gebracht hat, und wollen verhindern, daß sich das jemals wiederholt.
Wir haben eine Erklärung des Bundesverbandes, die folgendes über die Vorgänge am 17. Februar sagt:
Tatsache ist, daß die Geschäftsführung des Bundesverbandes im Laufe des 17. Februar erstmalig eine im Parlament
— in Wirklichkeit in dem Arbeitskreis III der CDU/CSU-Fraktion —
bestehende Absicht, bei der Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes auch Schuldscheine der Kapitalverkehrsteuerpflicht zu unterwerfen, erfahren hat. An diesem Tage wurde uns nämlich die Bitte des Bundesfinanzministeriums übermittelt, zum Zwecke der Klärung des Sachverhalts und zur Hilfe bei der Formulierung eines zu erwartenden Initiativantrags an einer Sitzung im Bundesfinanzministerium um 18 Uhr des gleichen Tages teilzunehmen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Es ist köstlich, wenn man sich das vorstellt: Der einseitige Interessent, der nicht aus Sorge um den Kapitalmarkt, nicht wegen irgendwelcher Gefahren handelt, die einmal bei wirtschaftlichen Rückschlägen eintreten könnten, sondern — das wissen wir klar aus den vorausgegangenen Auseinandersetzungen — um eine konkurrierende wirtschaftliche
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5055
Dr. Dehler
Macht — na, Macht ist zuviel gesagt —, um einen Konkurrenten im wirtschaftlichen Markte auszuschalten, formuliert selber das Gesetz gegen den Konkurrenten!
Das war am 17. Februar. Am 18. Februar vormittags trat der Finanzausschuß aus anderem Anlaß nochmals zusammen. Nachmittags war Plenum. Auf dessen Tagesordnung stand das Kapitalverkehrsteuergesetz. Im Finanzausschuß hat — ich darf Ihnen das Protokoll verlesen — vor Eintritt in die Verhandlung der Herr Vorsitzende mitgeteilt, daß die sich ständig vermehrende Aufnahme von Schuldscheindarlehen es ratsam erscheinen lasse, auch die Ausstellung von Schuldscheinen über Teildarlehen der Wertpapier- und Börsenumsatzsteuer zu unterwerfen. Es sei im Interesse der Kapitalmarktpflege nicht zu verantworten, wenn die bisherige Kapitalverkehrsteuerfreiheit dieser Schuldscheindarlehen dazu führe, daß sie annähernd die Größenordnung der Obligationenausgabe erreichten. Ergänzend teilte Ministerialdirektor Mersmann mit, daß sich auch die Bundesbank, das Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesverband des privaten Bankgewerbes für eine steuerliche Gleichstellung mit Industrieobligationen einsetzten.
Der Ausschuß beschließt ohne Aussprache, ohne wirkliche Behandlung, einen interfraktionellen Antrag zur Einfügung des § 12 Abs. 3 im Kapitalverkehrsteuergesetz einzubringen und die Börsenumsatzsteuer auf diese Darlehen auszudehnen, dafür jedoch den Steuersatz für Schuldverschreibungen und Dividendenwerte statt auf 3 auf 21/2 vom Tausend festzusetzen.
Eine Besprechung in den Fraktionen war nicht mehr möglich. Der Vormittag des 18. Februar war durch Ausschußsitzungen in Anspruch genommen. Den Fraktionen, zumindest meinem Kollegen Lenz (Trossingen), ist dieser Antrag vorgelegt worden mit der Erklärung, soweit wir feststellen können — er ist an den Mitarbeitern in unserer Fraktion vorbeigegangen —: es handle sich nur um eine Formsache.

(Abg. Neuburger: Wer war denn das? — Das war wohl ich?!)

— Sie müssen ja herumgeschickt haben, Herr Kollege Neuburger. Von Ihnen ist es ja ausgegangen.

(Abg. Krammig: Ihr Fraktionskollege war dabei!)

— Der ist genau so getäuscht worden wie die anderen auch, Herr Kollege Krammig!

(Abg. Krammig: Wir halten ihn nicht für so dumm!)

— Dann haben Sie Hellsehergaben gehabt; wenn Sie auf Grund dieser Eingabe in der Lage waren, die wirtschaftspolitischen Voraussetzungen und die steuerrechtlichen Grundlagen dieser Bestimmung des § 12 Abs. 3 festzulegen, dann beneide ich Sie um Ihre divinatorischen Fähigkeiten. Das muß ich schon sagen.
Dann vollzog sich die Verabschiedung hier im Hause. Herr Präsident Dr. Gerstenmaier hat präsidiert:
Ich rufe auf den Änderungsantrag Umdruck 217 Ziffer 1. Es ist ein interfraktioneller Antrag. Wird zur Begründung das Wort gewünscht? — Auf Begründung wird verzichtet. Wird zur Sache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über Ziffer 1 des Änderungsantrags. Wer ist dafür? — Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.

(Abg. Krammig: Mit den Stimmen Ihrer Fraktionskollegen!)

So vollzog sich dieses traurige Schauspiel.
Die Dinge gingen dann in den Bundesrat. Während der Beratung im Bundesrat ist dann die erste sachliche Grundlage in den Gesetzgebungsgang gegeben worden. Am 24. Februar hat nämlich die Deutsche Bundesbank durch die Herren Dr. Troeger und Dr. Wolf gegenüber dem Präsidenten des Bundesrates zum Entwurf über die Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes Stellung genommen und dann zu dieser Frage — das ist vielleicht auch nicht uninteressant — ausgeführt:
Der noch immer verhältnismäßig große Umfang der Aufnahme von Schuldscheindarlehen bereitet uns gewisse Sorgen.
— Wir wissen also, daß Herr Kollege Dr. Pferdmenges den Herren diese Sorgen mitgeteilt hat. —
Wir sind der Ansicht, daß es gesünder wäre, die Schuldscheindarlehen wieder stärker zugunsten der Vergebung von Wertpapieren in den Hintergrund treten zu lassen. Die Tatsache, daß die Aufnahme von Schuldscheindarlehen steuerfrei ist, während die Begebung und der Umsatz von Wertpapieren besteuert werden, erschwert jedoch eine solche Entwicklung. Die mit der Gesetzesnovelle der Bundesregierung
— die Bundesbank nahm also an, die Bundesregierung habe diese Novelle zu § 12 Abs. 3 erstrebt, was nicht der Fall ist —
angestrebte steuerliche Gleichbehandlung von Schuldscheindarlehen und Wertpapieren würde im Sinne einer nicht unwichtigen Reform der Kapitalmarktverhältnisse liegen.

(Abg. Neuburger: Darf ich eine Frage stellen?)

— Sie kommen doch noch zu Wort.

(Abg. Neuburger: In dem Zusammenhang, Herr Kollege Dr. Dehler, möchte ich eine Frage stellen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, nein, Herr Abgeordneter. Nehmen Sie Platz! Der Abgeordnete Dehler ist bei der Begründung.