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    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Beratenden Versammlung des Europarats John Edwards Vizepräsident Dr. Preusker . . . . 4927 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Friedensburg, Kinat und Altmaier . . . . . . . . 4927 B Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Hellwig 4928 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) und Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Landwirtschaftliche Weltausstellung in Neu-Delhi Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 4928 B, 4930 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4928 C, 4930 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4929 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Note der Bundesregierung wegen der Aufbringung des deutschen Frachters „Bilbao" durch französische Kriegsschiffe Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 C Dr. Bucher (FDP) 4930 C Frage des Abg. Dr. Menzel: Französisch-algerische Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 D Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 4931 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Beamtenbesoldung Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4931 C Dr. Miessner (FDP) 4931 C Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Verhandlungsmethoden der Oberfinanzdirektion (Frankfurt/Main) beim Erwerb von Grundstücken bei Bad Vilbel Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4932 A, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4932 B Frage des Abg. Stingl: Festsetzung des Zeitwerts durch die Kfz-Versicherungsgesellschaften bei beschädigten Kraftfahrzeugen Dr. Dr. h, c. Erhard, Bundesminister 4932 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4933 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Unterwanderung der Bundesrepublik mit kommunistischer Literatur im Interzonenhandel Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 C Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 D Ritzel (SPD) 4934 B Frage der Abg. Frau Strobel: Preise für Weihnachtsbäume Schwarz, Bundesminister . 4934 C, 4935 A Frau Strobel (SPD) . . . 4934 D, 4935 A Frage der Abg. Frau Keilhack: Anwendung von Aminotriazol als Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Schwarz, Bundesminister . . . . 4935 B, D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 4935 D Frage des Abg. Ritzel: Verbot der Ausfuhr von nicht zur Zucht bestimmten Pferden Schwarz, Bundesminister 4936 A Ritzel (SPD) 4936 B Frage des Abg. Ritzel: Rentenleistung an in der Schweiz lebende hilfsbedürftige Deutsche Blank, Bundesminister 4937 A Ritzel (SPD) 4937 B Frage des Abg. Dewald: Unfall des Kraftfahrzeugtechnikers Karlheinz Musch bei der Manöverübung des 124. Panzerbataillons Hopf, Staatssekretär . . 4937 C, 4938 A Dewald (SPD) 4938 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache 1390) Wittrock (SPD) 4938 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1404) Dr. Schellenberg (SPD) 4939 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 1405) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 4939 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz —2. RAG) (Drucksache 1325); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1416) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4940 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 4941 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4941 D Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4942 C Börner (SPD) 4943 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 4944 A Stingl (CDU/CSU) 49441B Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4944 D Geiger (Aalen) (SPD) 4946 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4947 C Horn (CDU/CSU) 4950 C Dr. Schellenberg (SPD) 4952 A Rhode (SPD) 4952 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zurückstellung für die 92. Sitzung 4954 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarif schema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1408) — Zweite und dritte Beratung — 4954 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an die Türkische Republik (Drucksache 1098); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1334 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4954 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1411) — Zweite und dritte Beratung Illerhaus (CDU/CSU) 4954 D Entwurf eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1386) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4955 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1432) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4955 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1431) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4955 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1375); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1413) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) 4956 B, 4957 C Müller (Worms) (SPD) . . 4956 D, 4957 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung; verbunden mit Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1368) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 4958 C Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1409) — Zweite und dritte Beratung — und Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1415, zu 1415) —Zweite und dritte Beratung— Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4962 B, 4966 C, 4980B, 4988 A, 5000 B Seuffert (SPD) . 4963 D, 4965 A, 4967 C, 4968 D, 4975 A, 4990 D, 4996 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 4964 C, 4968 A, 4985 D, 4989 C, 4995 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4965 B, 4971 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 4965 D, 4966 D, 4969 D, 4973 A, 4982 D, 4984 B, 5001 B Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4966 B, 4971 D, 4981 D, 4983 C, 4995 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 4967 A, 4972 B, 5002 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 4969 D Schmücker (CDU/CSU) 4976 C, 4981 B, 4986 C Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4976 D Dr. Böhm (CDU/CSU) 4978 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . 4979 B, 4987 B Hoogen (CDU/CSU) 4980 C Dr. Bucher (FDP) 4982 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4982 C Kurlbaum (SPD) . 4985 A, 4986 B, 4988 D, 4990 A, 4994 D, 5000 A Neuburger (CDU/CSU) 4993 A Schlick (CDU/CSU) 4996 D Etzel, Bundesminister 4997 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4998 B Dr. Steinmetz (DP) 5001 D Regling (SPD) 5002 A Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 1096); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1348, zu 1348) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 5004 A Dr. Atzenroth (FDP) 5004 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5005 A Zur GO Lange (Essen) (SPD) 5006 A Entwurf ,eines Gesetzes zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1435) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (FDP) (Drucksache 1388) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329) — Erste Beratung — 5006 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331) — Erste Beratung — . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. Oktober 1957 des Weltpostvereins (Drucksache 1332) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421) — Erste Beratung — . . . 5007 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundes-Polizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) — Erste Beratung — . . . . . 5007 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Rehs und Diekmann (Drucksache 1377) . . . . . . 5007 D Schriftlicher Bericht des Immunitätsaus- schusses betr. Genehmigung zum Straf- verfahren gegen den Abg. Dr. Bärsch (Drucksache 1378 [neu]) . . . . . . 5007 D Antrag der Abg. Schmidt (Hamburg) u. Gen. betr. Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten für militärische Zwecke; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 191, 1335) . . . . . . . 5008 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen 1257, 1382 [neu]) Vogt (CDU/CSU) 5008 B Antrag betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (FDP); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 563, 1401) 5009 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1228, 1384) . . . . . . . . 5009 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses; (Drucksachen 883, 1426) 5009 D Übersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1385) . . . . . . 5010 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub) (Drucksache 1340) 5010 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 20 — (Drucksache 1381) 5010 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 423) 5010 C Erklärung nach § 36 GO Dr. Dehler (FDP) 5010 C Nächste Sitzung 5010 D Anlagen 5011 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4927 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 3, Wahlperiode - 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5011 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Würzburg) * 4. 12. Dr. Becker (Hersfeld) * 4. 12. Dr. Birrenbach 2. 12. Blachstein * 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Cillien 2. 12. Corterier * 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Frehsee 2. 12. Dr. Friedensburg 4. 12. Gedat 12. 12. Gerns * 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Heye * 4. 12. Jacobs * 4. 12. Dr. Jaeger * 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4.A2. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kühn (Köln) * 5. 12. Kuntscher 2. 12. Leber 2. 12. Dr. Leverkuehn * 6. 12. Lücker (München) * 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Merten 2. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 4. 12. Paul * 5. 12. Pietscher 5. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling * 4. 12. Dr. Ripken 6. 12. Ruhnke 2. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Dr. Schild 2. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Wahl* 4. 12. Walpert 4. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Weimer 2. 12. Werner 2. 12. Wienand * 4. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht' b) Urlaubsanträge Frau Albertz 12. 12. Altmaier * 8. 12. Dr. Greve 12. 12. Hahn 12. 12. Hilbert 15. 12. Höfler * 8. 12. Frau Dr. Hubert * 9. 12. Kriedemann 12. 12. Frau Dr. Maxsein * 9. 12. Prennel 12. 12. Frau Renger * 9. 12. Schoettle 12. 12. Seidl (Dorfen) * 8. 12. Theis 12. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 9. 12. Dr. Willeke 12. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Illerhaus zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232). Die laufenden Statistiken im Handel und die Statistik des Fremdenverkehrs gehören zu den Statistiken, die in sehr kurzfristiger Periodizität und sehr frühzeitig aktuelle Ergebnisse liefern und an denen daher Ministerien, wissenschaftliche Institute, Verbände, Firmen und die Tages- und Fachpresse besonders interessiert sind. Das wird vor allem immer dann deutlich, wenn die Wirtschaft oder einige Wirtschaftszweige konjunkturellen oder strukturellen Sondereinflüssen unterliegen. Die letzten Jahre haben eine Reihe von Beispielen dafür geliefert. Es war z. B. für jeden Textileinzelhändler in der Zeit, als die Umsätze seines Unternehmens stockten oder zurückgingen, sehr wertvoll, aus der Schnellstatistik des Einzelhandels möglichst frühzeitig zu erfahren, wie sich der Umsatz seiner Branche entwickelt hat. Für den Wirtschaftspolitiker werden kurzfristige Indikatoren zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation, wie sie die Groß- und Einzelhandelsstatistik und auch die Statistik des Fremdenverkehrs liefern, besonders wichtig, weil er unter Umständen schon aus der Entwicklung in einigen Teilbereichen Schlüsse auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ziehen kann. Für die Beobachtung der Verbraucherwirtschaft ist eine kurzfristige Umsatzbeobachtung in einem anderen Sinne sehr aufschlußreich. Sie deutet schon sehr frühzeitig auf Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten hin, die wiederum keineswegs nur den Verbraucher, sondern noch mehr den Wirtschaftspolitiker und vor allem auch die Industrie- und Handelsunternehmen interessieren; denn diese ha- 5012 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 ben so die Möglichkeit, sich schon zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt auf Wandlungen der Nachfrage einzustellen. In der Darstellung der Ergebnisse des monatlichen Schnellberichts steht der Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres im Vordergrund. Außerdem werden allmonatlich die Umsätze in dem jeweils abgelaufenen Jahresteil mit den Umsätzen in der entsprechenden Periode des Vorjahres verglichen. Ein weiterhin durchgeführter Vergleich mit dem Vormonat zeigt vor allem, inwieweit der normale Saisonrhythmus durch konjunkturelle oder sonstige Einflüsse verstärkt oder abgeschwächt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Einzelhandels in Form von Meßzifferreihen erfolgt für 37 Geschäftszweige, die zu einem Index der Umsatzentwicklung des gesamten Einzelhandels der wiederum in Spezialindizes für vier Warenbereiche aufgeteilt wird, zusammengefaßt werden. Im Großhandel werden bisher nur Einzel-Meßzifferreihen für 21 Zweige des einzelwirtschaftlichen und 9 Zweige des genossenschaftlichen Großhandels durchgeführt. Zur Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex reichte das gewonnene Material bisher noch nicht aus, da wichtige Großhandelszweige noch nicht erfaßt werden. Das neue Gesetz soll jedoch durch Erhöhung der erfaßbarer Betriebszahlen die Möglichkeit schaffen, weitere Großhandelszweige in die Erhebung einzubeziehen und so eine Voraussetzung für die Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex zu schaffen. Die hierzu außerdem erforderlichen Angaben über die Gewichte, mit denen die einzelnen Großhandelszweige in dem Index zu berücksichtigen sind, wird allerdings erst der geplante Handelszensus liefern. In der Einzelhandelsumsatzstatistik soll in Zukunft die Entwicklung bei den kleineren, mittleren und größeren Unternehmen gesondert beobachtet und dargestellt werden. Im Zusammenhang damit steht der Plan, die Umsatzveränderungen bei den Warenhäusern, den Versandhandelsunternehmen und den Filialunternehmen, vielleicht auch bei den Selbstbedienungsläden, gesondert zu unternehmen. Weiterhin wird daran gedacht — zunächst für den Lebensmitteleinzelhandel — die Umsatzentwicklung derjenigen Einzelhandelsunternehmen isoliert zu beobachten, die freiwilligen Ketten angeschlossen sind, die ihre Waren von Einkaufsgenossenschaften oder -vereinigungen beziehen und die hinsichtlich ihrer Warenbeschaffung keiner Bindung unterliegen. Wir wissen bisher nur aus deutschen Verbandsstatistiken und aus der amtlichen Statistik anderer Länder, daß sich die Umsätze in diesen drei Gruppen von Einzelhandelsunternehmen sehr unterschiedlich entwickelt haben; es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß es nicht nur sehr interessant, sondern wirtschaftspolitisch außerordentlich erwünscht ist, diese Unterschiede zu beobachten. Die Auswahl der Berichtsbetriebe muß nach dem Zufallsprinzip erfolgen, wenn ein repräsentatives Ergebnis gewährleistet werden soll. Im Vordergrund der Groß- und Einzelhandelsstatistik steht die Gewinnung von Bundesergebnissen. Das Gesetz sieht vor, daß außer den Unternehmen auch die einzelnen Niederlassungen zur Berichterstattung herangezogen werden können. Auf diese Weise wird die Möglichkeit geschaffen, die Niederlassungen nach Ländern zu ordnen. Dadurch können brauchbare Landesergebnisse gewonnen werden. Übrigens beschränkt sich diese Statistik im Groß-und Einzelhandel nicht allein auf die monatliche Bewegung der Umsätze, sondern sie liefert auch Angaben über die jährliche Entwicklung der Wareneinkäufe und der Lagerbestände. Monatlich sollen in Zukunft außerdem Angaben über die Veränderungen in der Zahl der Beschäftigten veröffentlicht werden, die das Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung im Groß- und Einzelhandel weiter abrunden werden. An den Ergebnissen der Fremdenverkehrsstatistik sind neben Bund, Ländern und Gemeinden das Gaststätten- und Beherbergungs- sowie das übrige Fremdenverkehrsgewerbe interessiert. Diese Statistik bringt einmal jährlich einen zahlenmäßigen Überblick über die in den deutschen Beherbergungsstätten aller Art vorhandene Bettenkapazität sowie fortlaufend monatlich Angaben über die Zahl der Fremdenmeldungen und Übernachtungen für die einzelnen Fremdenverkehrsgemeinden und -gebiete. Diese Zahlen sind außerdem nach Inländern und Ausländern sowie deren Staatszugehörigkeit gegliedert. Die Beobachtung des Ausländerfremdenverkehrs ist hinsichtlich der Deviseneinnahmen und für die Zwecke der Werbung im Ausland von besonderer Bedeutung. Die Fremdenverkehrsstatistik bietet zudem die Möglichkeit, den Ausnutzungsgrad der einzelnen Betriebsarten zu errechnen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut betreffend den Personalbestand der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fragestunde der 89. Sitzung vom 11. 11. 1959, Drucksache 1347) . Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschäftigt? Wie hoch sind die Personalkosten einschließlich der Kosten für Pensionsansprüche etc. für die Bediensteten der Bundesanstalt? Wie viele Arbeitslose sind zur Zeit bei der Bundesanstalt bzw. ihren nachgeordneten Dienststellen registriert? Wie groß ist der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für diesen Personenkreis? Nach dem Gesetz ist die Bundesanstalt Träger der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und erst zuletzt der Arbeitslosenversicherung. In jedem der letzten drei Jahre wurden durch die Arbeitsämter monatlich — auch im Sommer — rund 330 000 Vermittlungen durchgeführt. Dabei ist der regionale Arbeitsmarktausgleich überaus schwierig. Der Zugang an Arbeitsuchenden betrug im gleichen Zeitraum monatlich rund 460 000. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5013 Die Berufsberatung nahmen 880 000 Ratsuchende im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr in Anspruch. Die Arbeitsämter wirkten bei der Besetzung von rund 420 000 Ausbildungsstellen mit. Im Laufe eines Jahres werden bei den Arbeitsämtern rund 3,5 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gestellt. Davon entfallen auf die Zeit von April bis September als Folge der auch im Sommer lebhaften Fluktuation drei Viertel Millionen Anträge. Diese Zahlen können den Umfang der Aufgabe nur andeuten. Dazu kommen noch die schwierigen Gebiete der Vermittlung Schwerbeschädigter, Arbeitsbehinderter, älterer Angestellter, Ausländer und Frauen. Trotz der vielfältigen und sich ständig wandelnden Aufgaben hat die Bundesanstalt das Personal der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in den letzten Jahren den veränderten Verhältnissen angepaßt. Z. Z. sind rund 7000 Bedienstete in der Arbeitsverwaltung weniger als bei der Errichtung der Bundesanstalt im Jahre 1952 beschäftigt. Am 30. September 1959 beschäftigte die Bundesanstalt 3786 Beamte, 23 892 Angestellte und 2943 Arbeiter. Die Zahl der Bediensteten der Arbeitsverwaltung wurde in den letzten Jahren um ca. 20 % vermindert. Die Personalkosten sind im laufenden Haushaltsjahr 1959/60 mit 300,5 Mio DM angesetzt. Darin sind die Leistungen für die Erfüllung der Pensionsansprüche mit 25,35 Mio DM enthalten. Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet schwankt im Laufe des Jahres 1959 zwischen dem Höchststand von 1 343 507 (Januar) und dem Tiefstand von 187 199 (September). Nach Mitteilung der Bundesanstalt läßt sich der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe aus dem gesamten Personal- und Sachaufwand nicht errechnen. Blank Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz betreffend grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959 Drucksache 1347): Ist der Bundesregierung bekannt, daß entlang der deutschfranzösischen Grenze in der Pfalz pfälzische Familien sogenannten grenznahen Grundbesitz in Frankreich hatten, der ihnen nach dem Kriege durch ein französisches Gesetz genommen wurde? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß von der französischen Regierung große Flächen dieses Grundbesitzes an französische Staatsbürger verkauft wurden? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wenigstens einen Teil dieses Grundbesitzes den rechtmäßigen deutschen Eigentümern wieder zuzuführen? Wie und wann sollen die früheren deutschen Eigentümer, die ihren Besitz nicht zurückerhalten können, entschädigt werden? Der grenznahe deutsche Grundbesitz in Frankreich unterliegt als Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich der von der französischen Regierung mit Verordnung vom 5. Oktober 1944 verfügten Beschlagnahme. Auf Grund des zwischen den Alliierten am 14. Januar 1946 abgeschlossenen Reparationsabkommens sollte das deutsche Privatvermögen in Frankreich liquidiert werden und nicht mehr in deutsche Hände gelangen. Während der größte Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich längst liquidiert ist, beließ die französische Regierung es hinsichtlich des grenznahen deutschen Grundbesitzes (etwa 711 ha) in der Hauptsache bei einer Sequestrierung und führte nur in verhältnismäßig geringem Umfang (etwa 10 %) eine Liquidation durch. Das Auswärtige Amt bemühte sich wiederholt, durch Démarchen beim französischen Außenministerium die Liquidation abzuwenden bzw. die Wiedergestattung der Nutzung durch deutsche Eigentümer zu erreichen. Durch diese Interventionen konnte in einer Reihe von Fällen deutschen Eigentümern geholfen werden. Das Auswärtige Amt beabsichtigt nunmehr nach Abschluß ähnlicher Verhandlungen mit Belgien und. Luxemburg, der französischen Regierung demnächst die Aufnahme von Verhandlungen vorzuschlagen, wobei u. a. angestrebt werden wird, den noch nicht liquidierten grenznahen deutschen Grundbesitz den Eigentümern wieder zuzuführen. Hinsichtlich der Entschädigung früherer deutscher Eigentümer, die ihren Besitz wegen der inzwischen erfolgten Liquidierung nicht mehr zurückerhalten können, ist darauf hinzuweisen, daß § 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl I S. 1747 ff.) die einschlägige Schadensregelung einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten hat. Diese wird im Bundesministerium der Finanzen vorbereitet, das damit beschäftigt ist, die Vielzahl der mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen zu klären. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzes im Bundestag kann daher im gegenwärtigen Stadium der Arbeiten noch nichts gesagt werden. von Brentano Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Simpfendörfer betreffend Behördenhandel (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. November 1959 Drucksache 1347) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Beamtenverein in einem umfangreichen Katalog verbilligte Einkaufsmöglichkeit, u. a. Uhren bis zu 45 v. H. und Photoartikel his zu 15 v. H. unter Ladenpreisen, anbietet? Weiß die Bundesregierung, daß als Bezugsquelle auf einen Angehörigen der Zollfahndungsstelle Stuttgart und des Zollamtes Waiblingen hingewiesen wird? Wie stellt sich die Bundesregierung mit ihrem mittelstandserhaltenden Programm zu einem solchen mitteistands- und steuerschädigenden Verhalten einer Bundesbehörde, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu meinem Bedauern war es mir nicht möglich, an der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. November 1959 teilzunehmen und die in Ergän- 5014. Deutsche Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 zung Ihrer Mündlichen Anfrage betreffend die Tätigkeit eines Beamtenvereins von Ihnen gestellte Zusatzfrage unmittelbar zu beantworten. Ihre Zusatzfrage hatte nach dem inzwischen vorliegenden Protokoll folgenden Wortlaut: „Wie hat sich diese Empfehlung des Ministeriums, daß der Belegschaftshandel bei den Behörden auf ein Mindestmaß zu beschränken ist, ausgewirkt, Herr Minister?" Leider läßt die Fragestellung nicht klar erkennen, welche „Empfehlungen des Ministeriums" Sie meinen. In der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage war von einer solchen Empfehlung nicht die Rede. Ihre Frage könnte sowohl auf meine in früheren Jahren ergangenen Aufrufe an die Wirtschaft zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels als auch auf die im November 1954 vom Bundesverband der Deutschen Industrie mit meinem Einvernehmen herausgegebenen „Grundsätze für die Ablehnung volkswirtschaftlich ungerechtfertigten Betriebs- und Belegschaftshandels" zu beziehen sein. Nach Ansicht des Handels haben diese zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels unternommenen Versuche bisher zu keinem Erfolg geführt. In Kreisen des Handels ist man vielmehr der Auffassung, daß das Ausmaß des Betriebs- und Belegschaftshandels noch zugenommen hat. Zuverlässige Zahlen hierüber stehen leider nicht zur Verfügung. Die Initiatoren des in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eingebrachten Entwurfs des Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (BT-Drucksache 747) sind ebenfalls davon ausgegangen, daß der Betriebs- und Belegschaftshandel in letzter Zeit zugenommen hat und damit alle Versuche, diese Vertriebsform auf anderem als gesetzlichem Wege zu unterbinden, bisher gescheitert sind. Auf den in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage erwähnten Erlaß des Bundesministers des Innern über Behördenhandel vom 28. November 1952 kann ich Ihre Zusatzfrage wohl nicht beziehen, da es sich dabei nicht um eine Empfehlung, sondern vielmehr um verbindliche Richtlinien handelt, die allerdings nur den Bereich des echten Behördenhandels betreffen. Für die Frage des Behördenhandels ist im übrigen der Herr Bundesminister des Innern zuständig, dem ich die von Ihnen eingereichten Unterlagen bereits zur Prüfung zugeleitet habe. Ludwig Erhard Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel betreffend Doppelstecker (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959, Drucksache 1347): Betrachtet die Bundesregierung das Verlangen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker als berechtigt, wonach ab 1. November 1959 deutsche Firmen künftighin Doppelstecker mit dem Gütezeichen des VDE nicht herstellen sollen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Vorschrift" des VDE gesetzlich verpflichtende Kraft besitzt und sich mit dem Grundgesetz im Einklang befindet? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den berechtigten Interessen der breiten Masse der Verbraucher gerecht zu werden, die sich von dieser „Vorschrift" eines privatrechtlichen Verbandes überfahren fühlen? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Behauptung des VDE in bezug auf zahlreiche Unglücksfälle, die auf die Benutzung von Doppelsteckern zurückzuführen sein sollen? Wegen der Abzweigstecker hatten Sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. d. M. eine Zusatzfrage gestellt. Sie wünschten zu erfahren, ob die Mieter und die Eigentümer von Einfamilienhäusern die Kasten tragen müßten, die dadurch entstehen, daß nach Ihrer Annahme die von denn Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) aufgestellte Regel in jedem Raum mindestens eine „neue Brennstelle" erfordert. Wie in Aussicht genommen, darf ich mich zu diesem Punkt wie folgt äußern: Die Regel über die Abzweigstecker hat keine so weitgehende Wirkung, wie Sie vermuten. Sie stellt eine dem Stand der Technik entsprechende Empfehlung dar, die sich nach den bisherigen Erfahrungen mit neuen VDE-Bestimmungen im Laufe einer u. U. recht langen Übergangszeit durchsetzen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im neuzeitlichen Wohnungsbau im allgemeinen jeder Raum mit mehreren Wandsteckdosen ausgestattet und somit die fortschreitende Elektrifizierung des Haushalts berücksichtigt wird, ohne daß gefährliche Abzweigstecker nötig sind. Für ältere Installationsanlagen hat die Technik inzwischen in den sogenannten Abzweigplatten Lösungen bereitgestellt, die es gestatten, mehrere Geräte in sicherheitstechnisch einwandfreier Weise an eine einzelne Wandsteckdose anzuschließen. Nach meiner Ansicht wird die Bevölkerung Verständnis für die im Interesse ihres eigenen Schutzes vor Gefahren aufgestellte Regel haben; dies um so mehr als damit zu rechnen ist, daß sich bei zunehmender Verbreitung der erwähnten Abzweigplatten deren Preis vermindert und dadurch kaum mehr in die Waagschale fallen dürfte, wenn man annimmt, daß auf der anderen Seite tödliche Unfälle verhütet werden sollen. Ludwig Erhard Anlage 7 Umdruck 423 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Verkehr, Post- und Reinhard, Worms, Dr. Fernmeldewesen (f) Martin und Genossen Haushaltsausschuß betr. Schiffbarmachung der Lahn — Drucksache 1374 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5015 2. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Dr. Schmidt (Wuppertal), auswärtige AngeleBading, Margulies, Dr. genheiten Schild und Genossen betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar — Drucksache 1389 — Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des ArbeiterrentenversicherungsNeuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß anstelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist. (3) Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland, Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschafsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland werden aufgehoben. Für Rentenansprüche aus Versicherungsfällen, die nach den in Satz 1 bezeichneten Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, sind diese Vorschriften weiterhin anzuwenden." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält die folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer" 2. § 5a erhält die folgende Fassung: „§ 5a Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer zu einem Vorzugskurs Überläßt eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ihren Arbeitnehmern eigene Aktien zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Kurs (Vorzugskurs) und wird hierbei vereinbart, daß die Aktien innerhalb von fünf Jahren nicht veräußert werden dürfen (Sperrfrist), so gehört der Vorteil, der sich aus dem Unterschied zwischen dem am Tag der Beschlußfassung maßgebenden Börsenkurs und dem Vorzugskurs (Kursunterschied) errechnet, außer in den Fällen der Sätze 2 und 3 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit der Unterschied höher ist als die Hälfte des Börsenkurses, gehört der Vorteil aus dem Kursunterschied in voller Höhe zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das gleiche gilt, soweit der Vorteil aus den Kursunterschieden für den einzelnen Arbeitnehmer 500 Deutsche Mark im Kalenderjahr übersteigt. Bei Aktien, die nicht zum Handel an der Börse oder im geregelten Freiverkehr zugelassen sind, tritt an die Stelle des Börsenkurses der gemeine Wert. Wird außer im Fall des Todes des Arbeitnehmers oder des Eintritts seiner völligen Erwerbsunfähigkeit die Sperrfrist nicht eingehalten, so wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung eine Nachversteuerung durchgeführt." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion 5016 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 10 Umdruck 432 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In §4 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. 2. In § 7 werden in Satz 1 die Worte „bis einschließlich Mai 1960" ersetzt durch die Worte „bis einschließlich Dezember 1960". 3. Hinter § 8 wird folgender neuer § 8a eingefügt: „§ 8a Die Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unfälle, die sich vor dem 1. Januar 1959 ereignet haben, werden für Bezugszeiten vom 1. Januar 1960 an in der Weise angepaßt, daß der Rentenzahlbetrag für Januar 1960 einschließlich der Kinderzuschläge mit 1,0594 vervielfältigt wird." 4. Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß an Stelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 435 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie kann ferner erst beschlossen werden, wenn die Vermögensabgabe der Gesellschaft bezahlt oder abgelöst (§ 199 LAG) ist." Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 1: 2. § la Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Eine ausdrücklich als „Rücklage für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe" bezeichnete Rücklage oder der Betrag, der zur Bildung einer solchen Rücklage (§ 218 LAG) erforderlich wäre;" 3. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Die neuen Anteilsrechte stehen den Aktionären (Gesellschaftern) im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital zu, falls nicht etwas an-anderes beschlossen wird." 4. § 22 erhält folgende neue Nummern la und lb: ,la. In § 128 wird in Absatz 4 angefügt: „Sind Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gleichzeitig Mitglied eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer anderen Aktiengesellschaft, ist dies für jeden einzelnen Fall anzugeben." lb. In § 128 wird ein neuer Absatz 5 angefügt: „ (5) Im Geschäftsbericht sind alle Gesellschaften, an denen die Gesellschaft mit mindestens zehn Prozent des Grundkapitals beteiligt ist, sowie die Höhe dieser Beteiligung aufzuführen."' 5. Folgender neuer § 22a wird eingefügt: „§ 22a Das GmbH-Gesetz wird wie folgt geändert: In § 41 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Die Gewinn- und Verlustrechnung von Gesellschaften, deren Bilanzsumme drei Millionen Deutsche Mark (falls es sich um eine Familiengesellschaft im Sinne des § 132 Abs. 5 Nr. 2 des Aktiengesetzes handelt: zehn Millionen Deutsche Mark) übersteigt, ist in der Form des § 132 Abs. 1 bis 4 des Aktiengesetzes aufzustellen und mit der Bilanz gemäß Absatz 4 bekanntzumachen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5017 Anlage 12 Umdruck 436 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 werden die Worte „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte nicht den Steuern vom Einkommen und Ertrag" ersetzt durch die Worte: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag". Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfange wie an Gesellschafter auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung ausgegeben worden sind." 1) 3. In § 5a Satz 1 werden die Worte „... und die im Laufe eines Kalenderjahres dem einzelnen Arbeitnehmer überlassenen Aktien im Nennbetrag 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." ersetzt durch die Worte: „... und im Laufe eines Kalenderjahres die Unterschiedsbeträge der dem einzelnen. Arbeitnehmer überlassenen Aktien zusammen 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 438 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § la Abs. 2 wird Nr. 2 gestrichen. 2. § 22 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Der bisherige Wortlaut der Nr. 1 erhält die Bezeichnung 1.a); folgender neuer Buchstabe b wird angefügt: ,b) § 65 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „(8) Der Erwerb eigener Aktien muß im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 von der Hauptversammlung beschlossen werden." ' Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 439 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: § 22 Nr. 2 wird wie folgt geändert: 1. In § 132 Abs. 5 Nr. 1 und 2 werden jeweils die Worte „die Bilanzsumme" durch die Worte „das Grundkapital" ersetzt. 2. In § 132 Abs. 5 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: „3. sämtliche Aktien der Gesellschaft einem anderen Unternehmen gehören." 3. In § 132 wird folgender neuer Absatz 6 angefügt: „(6) Gesellschaften, die nur gleichartige Erzeugnisse nach dem gleichen Verfahren herstellen oder gewinnen, können 1. bei Verwendung der Kontoform die Erträge unter Absatz 2 II Nr. 1 bis 3 mit den Aufwendungen unter Absatz 2 I Nr. 1 und 2 verrechnen; das Ergebnis ist als „Rohertrag" oder „Rohaufwand" an erster Stelle auszuweisen, 2. bei Verwendung der Staffelform von dem gesonderten Ausweis der Posten unter Absatz 3 Nr. 1 bis 5 absehen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5018 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 15 Umdruck 445 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Atzenroth zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 1409, 416). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 25 wird folgender neuer § 26 eingefügt: „§ 26 Eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital kann bis zum 31. Dezember 1960 mit der Maßgabe beschlossen werden, daß die Umwandlung schon mit Wirkung für das Jahr 1959 gelten muß." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Atzenroth Anlage 16 Umdruck 446 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „ .... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfang wie an Gesellschafter an eine Institution zur Förderung der Wissenschaften bzw. zur Förderung des zweiten Bildungsganges ausgegeben worden sind." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat zum Zweiten Änderungsgesetz zum AVAVG den Vermittlungsausschuß angerufen und beantragt, § 1 Abs. 2 zu streichen. § 1 Abs. 2, der bei den Beratungen im Bundestag in den Gesetzentwurf eingefügt worden ist, hat in Satz 1 folgenden Wortlaut:
    Die Bundesregierung kann nach Anhörung des Verwaltungsrates im Rahmen ihrer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesanstalt weitere Aufgaben übertragen, für deren Durchführung der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Weisungen erteilen kann.
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, daß gemäß Art. 87 Abs. 3 des Grundgesetzes auch die Übertragung von Verwaltungszuständigkeiten auf Bundesoberbehörden und Bundesanstalten eines formellen Gesetzes bedarf, in dem die zu übertragenden Aufgaben enumerativ aufgeführt werden müssen.
    Der Vermittlungsausschuß hält einerseits die Bedenken des Bundesrates gegen die Fassung von § 1 Abs. 2 für gerechtfertigt, vertritt aber andererseits die Auffassung, daß es beispielsweise auch im Hinblick auf die Durchführung von Anpassungsleistungen nach dem Montanunionvertrag geboten ist, die Übertragung weiterer Aufgaben an die Bundesanstalt im vorliegenden Gesetz vorzusehen.
    Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses umgrenzt die Aufgaben, die der Bundesanstalt weiter übertragen werden können. Sie müssen nach dem Vorschlage des Ausschusses in Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 und § 38 AVAVG — also mit der Vermeidung oder Behebung von Arbeitslosigkeit und von Mangel an Arbeitskräften — stehen. Durch diese im Vorschlag des Vermittlungsausschusses vorgesehene Begrenzung der zu übertragenden Aufgaben wird die Beweglichkeit der Arbeitsmarktpolitik auch im Hinblick auf internationale Verträge nicht beeinträchtigt. Ferner sind die Rechte der Länder dadurch gewahrt, daß die Übertragung von Aufgaben durch Rechtsverordnung zu erfolgen hat, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
    Abs. 2 Satz 2 des Vorschlages des Vermittlungsausschusses, wonach die aus der Übertragung weiterer Aufgaben entstehenden Kosten vom Bund erstattet werden, entspricht der vom Bundestag beschlossenen Fassung.
    Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, das Wort zur Abgabe von Erklärungen wird auch hier nicht gewünscht. Sie haben den Antrag des Vermittlungsauschusses gehört. Wer diesem Antrag — Drucksache 1404 — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist auch dieser Antrag des Vermittlungsausschusses vom Hause einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 1405).
Das Wort hat als Berichterstatter Herr Senator Dr. Klein.
Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß ist vom Bundesrat wegen des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes angerufen worden mit dem Ziel, dem Gesetz eine grundgesetzlich einwandfreie Fassung zu geben. Der Vermittlungsausschuß hat am 20. November die vom Bundesrat geltend gemachten Bedenken eingehend geprüft. Er ist zu einem einstimmigen Beschluß gekommen.
Es handelt sich um folgende Punkte:
1. § 1 Abs. 2 normiert die eigene Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes. Es heißt dort, daß das Bundesverwaltungsamt die ihm durch das vorliegende Gesetz, durch andere Bundesgesetze oder auf Grund von Bundesgesetzen übertragenen Verwaltungsaufgaben zu erledigen habe.
2. § 1 Abs. 3 behandelt den Aufgabenkreis, der dem Bundesverwaltungsamt auftragsweise, also außerhalb der eigenen Zuständigkeit, zugewiesen werden kann. Es heißt, daß dem Bundesverwaltungsamt als beauftragter Behörde Verwaltungsaufgaben des Bundes durch den Bundesinnenminister, eventuell mit seiner Zustimmung durch beteiligte Ressortminister, zugewiesen werden können.
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat waren nicht politischer Art, sondern es ging mehr um juristische Fragen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, daß nach Art. 87 Abs. 3 GG die Übertragung von Verwaltunasaufgaben auf eine Bundesoberbehörde durch förmliches Gesetz erfolgen müsse. Eine Delegierung von Aufgaben auf eine Bundesbehörde sei der Errichtung einer Bundesoberbehörde gleichzusetzen. Art. 87 Abs. 3 GG sehe für derartige Fälle den Erlaß eines besonderen Gesetzes vor.
Der Vermittlungsausschuß hat den Bedenken des Bundesrats insoweit Rechnung getragen, als er in dem dem Hohen Hause vorliegenden Antrag eine Fassung vorgeschlagen hat, die die Übertragung von Verwaltungsaufgaben außerhalb des vorliegenden Gesetzes davon abhängig macht, daß ein Bundesgesetz eine solche Übertragung zuläßt. Hinsicht-
4940 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959
Senator Dr. Klein
lieh des Tätigwerdens des Bundesverwaltungsamtes als beauftragter Behörde schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die fragliche Gesetzesbestimmung so zu fassen, daß es, soweit keine andere Zuständigkeit gesetzlich festgelegt ist, dem Bundesinnenminister — eventuell mit seiner Zustimmung der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde — gestattet sein soll, dem Bundesverwaltungsamt die Durchführung von Verwaltungsaufgaben auftragsweise zu übertragen. Wegen des genauen Wortlauts des Vermittlungsvorschlags darf ich mich auf die Anlage zur Drucksache 1405 beziehen. Der Vermittlungsausschuß glaubt, daß die von ihm vorgeschlagene Fassung jeder verfassungsrechtlichen Nachprüfung standhält.
Schließlich hat der Vermittlungsausschuß aus den gleichen rechtlichen Gründen § 2 Abs. 3 etwas geändert, ohne damit die vom Bundestag und der Bundesregierung gewünschte Beschäftigung des Bundesverwaltungsamtes mit Fragen der Einwanderung zu beeinträchtigen.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Vermittlungsvorschlag, der einstimmig zustande gekommen ist, zu akzeptieren und den Gesetzesbeschluß des Bundestages vom 14. Oktober 1959 entsprechend zu ändern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht vor. Wer dem Antrag des Ausschusses, über den im ganzen abgestimmt werden soll, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Damit ist auch dieser Antrag des Vermittlungsausschusses ebenso einstimmig wie im Vermittlungsausschuß selbst vom Bundestag gebilligt worden.
    Wir kommen zu Punkt 5 der heutigen Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksache 1325) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
    Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache 1416).
    Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht.

    (Abg. Meyer [Wanne-Eickel] : Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    Der Abgeordnete Meyer verweist auf seinen Schriftlichen Bericht.
    Die zweite Beratung wird damit eröffnet. Ich rufe § 1 auf. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer § 1 zuzustimmen wünscht, den
    bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — § 1 ist so beschlossen.
    § 2 entfällt.
    § 3. Wortmeldungen? — Keine Wortmeldungen. Wer dem § 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — § 3 ist angenommen.
    Zu § 4 liegt dem Hause auf Umdruck 432 Ziffer 1 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Soll dieser Antrag begründet werden? — Bitte, Herr Abgeordneter Meyer.
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Die SPD-Fraktion beantragt, auch den Sonderzuschuß in die Rentenanpassung einzubeziehen. Der Sonderzuschuß darf nach unserer Auffassung nicht losgelöst von der gesamten Rentengesetzgebung und auch der allgemeinen Entwicklung, die unser Volk in den letzten Jahrzehnten durchgemacht hat, behandelt werden.
    Von unserer Seite wird an dieser Stelle — deshalb ist uns diese Sache so außerordentlich wichtig — noch einmal energisch der Behauptung widersprochen, es handele sich bei den Sonderzuschußempfängern nur um Menschen, die, wie es hier ausgesprochen wurde, in „leichtfertiger Weise ihr Schicksal selbst verschuldet hätten" und deshalb niedrige Renten erhielten. Daß dies nicht der Fall ist, habe ich bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzesentwurfs darzulegen versucht; ich möchte heute nicht erneut mit diesem Zahlenmaterial aufwarten.
    Wir können auch in gar keiner Weise den Ausführungen folgen, die der Sprecher der CDU bei der Beratung des Ersten Rentenanpassungsgesetzes gemacht hat. Er sagte damals: „Die Sonderzulage gehört nicht in das System der neuen Rente. Hier ist für uns die grundsätzliche Überlegung maßgebend." Diese Betrachtungsweise ist nach unserer Auffassung falsch; denn der Sonderzuschuß wurde nicht nach den Grundsätzen der neuen Rentenformel, sondern im Zusammenhang mit der Gesamtrentenreform gewährt. Bei den „Grundsätzen" der Rentenformel findet der Sonderzuschuß überhaupt keine Berücksichtigung. Die Gesamtrentenreform war doch der Abschluß einer Entwicklung und erfolgte unter Berücksichtigung aller Faktoren. In diesem Rahmen wurde der Sonderzuschuß gewährt, weil die Renten viel zu niedrig waren. Sie reichen auch heute in keiner Weise aus.
    Nach unserer Auffassung sollte im Interesse der betroffenen Rentner der Sonderzuschuß mit in die Anpassung einbezogen werden. Die Reform wurde durchgeführt, weil die niedrigen Renten, von denen Millionen betroffen waren, unhaltbar geworden waren. Man kann sich doch jetzt nicht auf den Standpunkt stellen, daß diese Niedrigstrenten, die angehoben werden mußten, immer weiter zurückbleiben und nicht an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen sollen. Sie können doch nicht sagen, nachdem das nun einmal in den Paragraphen so stehe, müsse es für alle Ewigkeit Gültigkeit haben, und es sei egal, wie es den
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4941
    Meyer (Wanne-Eickel)

    einzelnen davon betroffenen Menschen gehe. Sie können doch nicht sagen: Es lebe die tote Formel, es leben die Grundsätze!, während rund zwei Millionen Menschen unter dieser grundsätzlichen Einstellung leiden.
    In dem immer wieder heranzuziehenden Briefwechsel Dr. Adenauer — Dr. Krone eine Woche vor der letzten Bundestagswahl mußte auch auf eine Reihe von Mängeln und Fehlern der Rentenreform hingewiesen werden, und man versprach, diese nach dem Wahlsieg zu beseitigen. In zwei großen Rentendebatten und auch bei Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß hat es dann die gleiche Mehrheit, die den Wählern Abhilfe zugesagt hatte, abgelehnt, die Hoffnungen, die sie geweckt hatte, zu erfüllen.
    Ich bitte, zu überlegen, oh man es sich gerade in einer demokratischen Staatsform erlauben kann, in einer solchen Art und Weise ein Versprechen nicht einzuhalten. Eine Demokratie ist nach unserer Auffassung nur krisenfest, wenn sie ohne Rücksicht auf die Konjunkturlage auch in den Herzen der Menschen verankert und glaubwürdig ist.
    Der Sonderzuschuß ist Bestandteil der Rente, wie sie sich aus einer ganzen Reihe von Gründen entwickelt hat. Mir liegen Eingaben vor — ich habe sie bisher noch nicht nachprüfen können —, aus denen hervorgeht, daß die Sonderzulage auch dann in Abzug gebracht wird, wenn die Pauschalrente nach § 38 Abs. 3 Abschnitt II in ein Altersruhegeld umgewandelt, also um 2/13 erhöht wird. Mir ist mitgeteilt worden, daß in solchen Fällen der Sonderzuschlag vorher abgezogen worden ist, obwohl der Gesetzestext eindeutig besagt, daß die Gesamtrente, die gesamte Pauschalrente um 2/13 erhöht werden muß.
    Bei der Beratung des ersten Rentenanpassungsgesetzes hat der Berichterstatter gesagt — ich habe diesen Satz im Protokoll gefunden —: „Das Problem der niedrigen Renten soll später noch einmal erörtert werden." Sie haben also beim ersten Rentenanpassungsgesetz zugesagt, daß Sie sich diesem Problem der niedrigen Renten noch einmal zuwenden würden. Ich möchte es mir versagen, eine ganze Reihe von Briefen oder Stellen aus Eingaben zu verlesen, aus denen hervorgeht, wie sich die niedrigen Renten auf das Schicksal der betroffenen Menschen auswirken. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die sehr instruktive Eingabe des „Zentralverbandes der Sozialrentner" hinweisen, in der vor allem u. a. die Einbeziehung des Sonderzuschusses in die Anpassung gefordert wird. Ich darf darum ersuchen, noch einmal die Frage zu überprüfen. Wir beantragen, in § 4 die Worte „den Sonderzuschuß" herauszunehmen und den Absatz 4 dieses Paragraphen ganz zu streichen, das heißt, wir beantragen, auch den vollen Sonderzuschuß in die Anpassung mit einzubeziehen!

    (Beifall bei der SPD.)