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ID0309014400

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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Kollege Hauffe hat sehr heftig eine Lanze für die Aufrechterhaltung der Wohnraumbewirtschaftung mit Paragraphen gebrochen.

    (Abg. Hauffe: Das ist einfach nicht wahr! — Weitere Zurufe von der SPD,)

    — Lesen Sie im Stenographischen Bericht nach! Er hat gesagt, wir könnten die Wohnraumbewirtschaftung nicht abbauen, die Statistiken stimmten nicht, und vieles andere. Er hat also gegen die objektiven Merkmale und die anderen Gesetz enthaltenen Instrumente zum Abbau der Wohnraumbewirtschaftung gesprochen.
    Ich will jetzt zu den sachlichen Argumenten, die die Opposition vorgebracht hat - es sind wenige —, sprechen. Ich war etwas entsetzt über die Energie, mit der Sie gegen den Art. IX des Gesetzes zu Felde zogen, Herr Dr. Brecht. Sie sprachen doch auch für die sozial bedürftigen Kreise, für die, die zu schützen sind. Herr Kollege Dr. Brecht, der Art. IX knüpft an privates Vertragsrecht an. Wenn eine Reihe von Wohnungsunternehmen und Privaten, weil sie ganz erhebliche — ich betone: ganz erhebliche — Mittel aus dem Lastenausgleich, aus der Wohnraumhilfe und aus Aufbaudarlehen bekommen haben, dafür eine zehn- oder zwanzigjährige Bindung vertraglich eingegangen sind und wenn jetzt der Minister diese vertragliche Bindung hei Wegfall der Wohnraumbewirtschaftung nicht nur festigt, sondern auch pönalisiert, indem die die Einhaltung des Vertrags überwachende Stelle angewiesen wird, bei Vertragsbruch Zinsen einzufordern und die Kredite zu kündigen, dann erfüllt er nur eine ganz primitive soziale Pflicht. Ich kann mir gar nicht erklären, wie Sie das in Frage stellen können. Als gebaut wurde, war den Bauherren das Geld, das sie für die Unterbringung dieser Leute bekommen haben, gut; also ist es nicht mehr als recht und billig, daß sie diese Leute auch in den Wohnungen behalten müssen, wenn sie ihnen nicht eine zumutbare Tauschwohnung bieten können. Denn man hat ja diese 83/4 Milliarden Lastenausgleichmittel vordringlich benutzt, um zwar nicht Eigentum, aber wenigstens Wohnungen zu schaffen, und die soll man den Menschen lassen.

    (Zuruf von der SPD: Wer will ihnen denn diese Wohnungen nehmen?!)

    — Sie haben aber den Art. IX als das Schlechteste
    dargestellt, was eis im Gesetz gibt. Ich freue mich,
    daß Sie durch diesen Zwischenruf „Wer will ihnen



    Dr. Czaja
    denn diese Wohnungen nehmen?!" von dem abrücken, was Sie vorher gesagt haben.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Sie sprachen davon, erst dann könne man diese Maßnahmen treffen, wenn ein Überangebot am Markt sei. Das sei doch vernünftiger, als es vorher zu tun. Ich frage Herrn Dr. Brecht: sollen wir mit den 1,6 oder 1,8 Millionen Neubauwohnungen, die nach Artikel V — Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes - gebaut werden sollen, warten, bis ein Überangebot da ist? Gerade Sie sind es gewesen, der immer wieder gerufen hat: Wir müssen die für diese Wohnungen notwendigen Mittel aufbringen. Was Sie für die Neubauwohnungen wollen, müssen Sie gerechterweise und in Rechtsgleichheit auch dein Althausbaubesitzer zugestehen.
    Sie haben für die Bedarfsermittlung bei den Gemeinden gesprochen, für die Bedarfsermittlung, nicht nur für die Freigabe durch die Gemeinden. Ich frage Sie: tut man den Gemeinden damit etwas Gutes? Ist es nicht besser, dafür objektive Merkmale zu setzen? Sie haben heute selber gesagt, daß die Gemeinden — der Bürgermeister und der Gemeinderat - manchmal, z. B. bei Steuerhebesätzen und ähnlichen Dingen, in einer sehr schweren Lage sind. Warum wollen Sie den Gemeinden diese Last auferlegen?
    Dann machten Sie große Vorschläge. Sie sagten, man könne vereinfachen, insbesondere die Mietentabellen. Ich weiß nicht, was man vereinfachen kann. Ortsgröße, das Vorhandensein von Bad und Toilette muß man nach meiner Meinung berücksichtigen. Mehr habe ich in all den Mietentabellen nicht gesehen.
    Nun ein letzter Punkt, allerdings einer, der uns besonders am Herzen liegt. Es geht um die Frage der Verwendung der Mittel für die nächsten 21/2 Millionen Wohnungen - die Zwangsmaßnahmen sollen ja schrittweise aufgehoben werden —, die gebaut werden müssen, wenn dieses Gesetzesbündel zur vollen Wirksamkeit kommen soll.
    Herr Dr. Brecht, der Herr Bundesminister hat betont, ich glaube, mit Recht, daß gleichzeitig mit der Bekämpfung der Wohnungsnot die Ballungskerne aufgelockert werden müssen. Das Zweite Wohnungsbaugesetz befiehlt, Wohnungen zur Beseitigung der Wohnungsnot zu bauen. Aber es befiehlt im § 1 nicht, diese Wohnungen nur innerhalb der Gemeindegrenzen und innerhalb der Ballungskerne zu bauen, in denen Wohnungsnot herrscht. Im Gegenteil, es befiehlt im § 1 Abs. 4, dort zu bauen, wo Arbeitsmöglichkeiten bestehen. Die aber bestehen auch dort, wo Arbeitsplätze geschaffen wurden oder geschaffen werden.
    Der Herr Kollege Hauffe hat Sorgen wegen der Konjunkturmiete in den Ballungskernen. Es sind echte Sorgen. Bereits heute gibt es solche Konjunkturmieten in den Ballungskernen, mit und ohne Gesetz. Aber, Herr Kollege Hauffe, wenn man dieses Problem ernstlich lösen will, muß man doch das Übel an der Wurzel anfassen.

    (Abg. Jacobi: Jawohl!)

    — Jawohl. — Dann aber kann man nicht sagen: Lenkt noch mehr Mittel in diese Ballungskerne. Vielmehr muß man froh darüber sein, daß wegen dieser Konjunkturmieten auch die Industrie stärker noch als bisher angereizt wird, aus dem Ballungskern herauszugehen und auf andere Räume außerhalb der Strahlungskreise auszuweichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Jacobi: Aber es kommt doch immer auf die Menschen an!)

    — Jawohl, aber man darf den Menschen nicht einen zusätzlichen Anreiz durch Hineinpressen der Wohnungsbaumittel in die Großstädte geben,

    (Abg. Jacobi: Davon kann doch keine Rede sein!)

    einen Anreiz, der nicht nur die Mieten, sondern auch die Baulandpreise übermäßig steigert. Vielmehr muß man solche Anreize geben, durch die die Nachfrage auf außerhalb der Ballungskerne gelegene Gebiete gelenkt wird. Deshalb wollen wir die Wohnungsbaumittel auch außerhalb der Strahlungskreise einsetzen.
    Die Mittel in die Strahlungskreise zu geben, das geht auch deshalb nicht, weil man sie dort gar nicht verbauen kann. Sehen Sie sich das Beispiel Hamburg ,an. Hamburg ist mit eines der steuerkräftigsten deutschen Länder. Ich glaube nicht, daß dort, wo der Sprecher des Bundesrates in Wohnungsbaufragen amtiert, schlechter Wille herrscht. Aber sehen Sie sich die Erfüllungszahlen Hamburgs im Wohnungsbau für Sowjetzonenflüchtlinge und Aussiedler an. Das Land Hamburg liegt in der Erfüllung aller Programme immer an zweitletzter Stelle. Warum liegt es an zweitletzter Stelle, weit hinter steuerschwachen Ländern wie Bayern, Rheinland-Pfalz und anderen? Weil es im Ballungskern wahrscheinlich nicht mehr ,genügend Boden hat.
    Wer einmal in einer Großstadt im Gemeinderat gesessen hat, der weiß, wie lange sich dort die Wohnungsbaumittel anstauen — ich will Ihnen nicht etwa konkrete Zahlen aus meiner nächsten Umgebung nennen —; der weiß, daß in der Großstadt die Mittel sehr spät verbaut werden, daß sie angestaut werden, weil ganz einfach die Bodenreserven nicht mehr reichen. Wenn dem so ist, muß man an die Wurzel der Dinge herangehen. Der Herr Wohnungsbauminister hat klar herausgehoben, daß er dafür sorgen will, daß auch in die „weißen Kreise" Wohnungsbaumittel fließen. Das ist unser ernstes Anliegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir dürfen diese 21/2 Milionen Wohnungen nicht noch in die Ballungskerne hineinbauen, sonst zerstören wir uns alle Möglichkeiten für das, was Sie, Herr Kollege Jacobi, in der ersten Lesung des Bundesbaugesetzes als große Aufgabe hingestellt haben, nämlich eine Raumordnung. Sie sagen, wir täten nichts, um diese Raumordnung zu erreichen. Wenn der Minister jetzt etwas Praktisches vorschlägt, dann sagen Sie wieder: Nein, trotzdem in den Ballungskernen Wohnungen vermehren! Für uns ist es selbstverständlich, daß diese Wohnungen in verkehrsmäßig erreichbarer Entfernung vom
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bona, Donnerstag, den 12. November 1959 4921
    Dr. Czaja
    Sitz der bisherigen Arbeitsstätte oder am Sitz neuer Arbeitsstätten sein müssen.
    Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat noch eine Fülle von Einzelheiten angeführt, die eine sehr reifliche Erwägung im Ausschuß erfordern. Wir können um diese Stunde nicht das Mietenrecht und die Ergänzungen des BGB im einzelnen erörtern. Aber wir werden Ihre Anliegen prüfen. Wir bitten Sie nur, im Ausschuß dazu beizutragen, daß die Beratungen zügig vorangehen, auch im Rechtsausschuß; der ist in diesen Fragen ein besonderes Sorgenkind.
    Ich bitte um Überweisung der Vorlage an den Wohnungsbauausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend. Wir waren doch heute im Sachlichen weitgehend — mit einigen Nuancen — in Übereinstimmung.

    (Zuruf von der SPD: Ja, mit Ihnen als Ausnahme!)

    Uns liegt daran, daß wir bei der Beratung in den Ausschüssen ein gutes Gesetz schaffen. Ein gutes Gesetz kann im Ausschuß nur zustande kommen, wenn nicht nur Regierung und Regierungsparteien Mut und Initiative zeigen, sondern wenn auch die konstruktive — die konstruktive — Opposition — sie hat sich im Ausschuß oft gezeigt; nur wenn es ins Plenum geht, wird sie ein bißchen wortreicher und geht mehr ins Persönliche — uns hilft. Wir wollen ein gutes Gesetz machen, ein gutes Gesetz für den Menschen, für die Familie, für unsere Volkswirtschaft, ein Gesetz, das zu einer Beseitigung der Schwierigkeiten führt, die jetzt noch in der gesamten Wohnungswirtschaft bestehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, die Rednerliste ist erschöpft.

(Zurufe: Wir auch!)

- Ich habe den Eindruck, das Hohe Haus auch. Nur der Herr Kollege Jacobi ist noch nicht erschöpft, er will noch das Wort.
Meine Damen und Herren, es ist 21 Uhr. Ich kann die Sitzung nur verlängern, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.

(Zustimmung.)

- Sie stimmen zu. Herr Abgeordneter Jacobi, ich erteile Ihnen das Wort.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wir bitten um Schonung!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren, dieses „Häuflein der 47 Aufrechten" wird von mir geschont. Ich will mich auch durchaus enthalten, auf die Bemerkungen des Kollegen Czaja noch im einzelnen zurückzukommen. Ich habe ihn schon besser erlebt, ich habe ihn schlimmer erlebt, nun gut, lassen wir es damit sein Bewenden haben. Er darf davon überzeugt sein, daß sich die Opposition wirklich bemühen wird, dieses Gesetz zu verbessern.
    Nur möchte ich einer Legendenbildung vorbeugen, der Meinung, daß in unseren Ausführungen eine Anerkennung der Vorlage zu sehen sei. Die Diskussion hat uns keine Gelegenheit gegeben, sie zu zerpflücken. Wir haben auch Rücksicht auf dieses Hohe Haus nehmen wollen und haben uns an die Prinzipien einer ersten Lesung gehalten. Hätten wir die Vorlage zerpflückt, dann hätten Sie diese Schlußfolgerung nicht ziehen können.
    Ich will auch zu der Frage der Ballungsgebiete und all den Fragen, zu denen etwas zu sagen wäre, jetzt schweigen. Ich habe mich nur gemeldet, um den Antrag zu stellen, die Vorlage zusätzlich auch an den Kommunalpolitischen Ausschuß zu überweisen, und zwar aus folgenden Erwägungen. — Schütteln Sie doch bitte nicht von vornherein verneinend den Kopf. Sie könnten mir nur einen Einwand machen, wenn Sie in der Lage wären, zu sagen, daß dadurch die Beratungen verzögert würden. Das ist aber keineswegs der Fall. Bei uns hat sich in den letzten Monaten allmählich eine Praxis eingespielt, die es möglich macht, vor allen Dingen dann, wenn nur einzelne Kapitel Gegenstand einer Mitberatung in einem anderen Ausschuß sind, gleichzeitig zu beraten. Das machen wir bei anderen Gesetzen auch.
    Es ist in dieser Diskussion sehr klar zum Ausdruck gekommen, in welchem Umfang die Gemeinden beteiligt werden. Eine Mitbeteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses bedeutet noch nicht einmal eine Verzögerung um einen Tag; denn es handelt sich nur um gewisse Abschnitte, an denen der Kommunalpolitische Ausschuß interessiert ist. Diese können vom Kommunalpolitischen Ausschuß durchaus während des Fortgangs der Beratungen im federführenden Ausschuß erledigt werden. Sachliche Gegengründe gibt es überhaupt nicht. Im Gegenteil, es würde bei den kommunalen Spitzenverbänden großes Unbehagen und wahrscheinlich auch Bedenken und Proteste auslösen, wenn sie, die sich im Einvernehmen mit dem Ministerium sehr intensiv an den Vorbereitungen dieser Vorlage beteiligt haben, erfahren müßten, daß selbst eine Mitbeteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses abgelehnt wird. Ich erhebe das jedenfalls zum Antrag und bitte Sie um eine sachliche Würdigung dieses Antrages.