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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
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    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte sehr!


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Brecht, selbstverständlich gehen wir beide von dem existenten Bedarf aus. Verstehen Sie, warum ich noch einmal so intensiv frage? Wann wird bei vorhandenem Bedarf gebaut werden: wenn kostendeckende Preise gegeben sind oder wenn die kostendeckenden Preise verhindert werden?

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    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Selbstverständlich nur, wenn die kostendeckenden Preise erzielbar sind!

    (Abg. Dr. Preusker: Also müssen Sie vorher freigeben! — Zurufe von der SPD: Nein!)

    — Ich komme darauf noch einmal zurück. Lassen Sie mich jetzt erst einmal in meinem Gedankengang fortfahren.
    Der Herr Minister hat von den Leuten mit viel zu hohem Einkommen gesprochen, die in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sitzen. Jemand von Ihnen hat zugestimmt; ich glaube, Sie haben sogar stark Beifall geklatscht. Wir haben ja auch kürzlich schon miteinander darüber gesprochen. Ich mache zunächst einmal darauf aufmerksam, daß in dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, über dieses Thema kein einziges Wort steht. Die Bundesregierung hat nicht zu sagen gewagt: Hier müssen Mietverhältnisse gekündigt werden, und die Leute müssen herausgesetzt werden. Das kann sie auch gar nicht, wenn sie in demselben Augenblick zu marktwirtschaftlichen Formen übergehen will. Es handelt sich letzten Endes um die Auswirkungen des Falles Hallstein. Ich hätte ihn nicht erwähnt, wenn Herr Dr. Preusker diese Frage nicht angeschnitten hätte.
    Ich habe, weil ich auf solche Anregungen von Ihnen durchaus reagiere, inzwischen eine Umfrage veranstaltet, um einmal festzustellen, wie hoch der Prozentsatz der Personen und Familien ist, die in Sozialwohnungen wohnen und deren Einkommen über die im sozialen Wohnungsbau festgelegte Grenze hinausgeht. Dabei habe ich festgestellt, was ich Ihnen damals schon sagte: man dramatisiert dieses Problem durch die Anführung von Einzelbeispielen. Im Grunde genommen — es kann sein, daß weitere Ergebnisse das noch korrigieren — liegt der Anteil bei 10 bis 12 %.
    Wir tun immer so, als ob viel zuviel Ministerialräte und sonstige Leute mit gehobenen Einkommen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus bewohnten.

    (Zuruf von der SPD: In Bonn schon!)

    Die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus sind durchweg von Arbeitern und Angestellten bewohnt, die eben noch ein Einkommen haben, das innerhalb der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegt.

    (Zuruf von der SPD: In Bonn sieht es allerdings etwas anders aus!)

    — In Bonn mag es anders aussehen, das gebe ich Ihnen zu. Aber Bonn ist nicht die Bundesrepublik, sondern nur ein Teil.
    Nun etwas zu den Mietproblemen. Ich will da nichts wiederholen. Sie haben gehört, daß wir über die 38 % oder 35 %, wie Herr Dr. Hesberg es ausrechnete — wobei ich ihm zustimme —, anders denken, daß wir aber — und das hat Herr Hauffe sehr deutlich dargelegt, so daß Sie es vielleicht erkannt haben — über Mietkorrekturen, wenn und soweit sie der Kostendeckung halber und wegen des Wohnwertes notwendig sind, durchaus mit uns reden lassen.
    Herr Dr. Hesberg hat errechnet, daß es bei den Großwohnungen um 23 %, bei den Mittelwohnungen um 25 % und bei den Kleinwohnungen um 30 % geht. Da wird es allerdings kritisch, bedenklich und gefährlich. Aber das sind immerhin Prozentsätze, die sehr nahe an dem Prozentsatz liegen, den der Bundesrat genannt hat. Man muß sich doch wirklich ernsthaft überlegen — ich bitte Sie, Herr Minister, auch hier wieder darum, daraus keine Weltanschauung zu machen —, ob man nicht zu Lösungen kommen kann, die sehr viel einfacher, sehr viel beweglicher, sehr viel vernünftiger sind als dieses furchtbar komplizierte System, das Sie sich da aufgebaut haben. Das braucht dann gar nicht — einer der Herren hat es gesagt — eine lineare Mieterhöhung zu sein. Da wird dann gesagt: eine lineare Miet-



    Dr. Brecht
    erhöhung ist ein Teufelswerk, und eine andere Mieterhöhung ist ein Himmelswerk. So ist es ja nicht. Auch wenn Sie eine Obergrenze ansetzen — ohne all diese zahlreichen Einzel- und Zwischenstufen —, finden Sie Lösungen, die viel, viel einfacher sind als die Regelung, die Sie vorgesehen haben.
    Manchmal habe ich den Eindruck, man hält so krampfhaft an dieser jetzt konstruierten Regelung fest, weil man die 850 000 DM Propagandamittel hat und weil Sie selber den Plan haben, ähnlich wie eine Rentenfibel auch eine Mieterfibel für 15 Millionen Haushaltungen rechtzeitig zu produzieren und in den Markt zu werfen, damit vor den Bundestagswahlen der Bevölkerung eine Aufklärung über die ideale Wohnungspolitik der Bundesregierung gegeben wird. Sie brauchen das nicht mit dieser Fibel zu tun. Machen wir lieber das Gesetz — ohne Rücksicht auf Verlagsinteressen — lesbar und verständlich, damit die Menschen draußen ohne Rechtsanwälte und ohne Kommentatoren eine Entscheidung treffen können.
    Dabei glaube ich jedoch eines aufnehmen zu müssen, was Herr Kollege Mick gesagt hat. Er sagte, es könnten nun nicht die schlechtesten Wohnungen ohne weiteres sämtlich modernisiert oder in diese Mietsteigerung einbezogen werden. Im Gesetz ist dieser Bruchbuden-Paragraph — ich glaube, der Ausdruck stammt noch von Herrn Dr. Preusker aus der Zeit der Beratung des Ersten Bundesmietengesetzes — nicht geändert und gestrafft. Vielmehr ist der alte Bruchbuden-Paragraph dringeblieben. Wir müssen uns jedoch darüber klar sein, daß sich die Sachverhalte geändert haben. Die Wohnungsverhältnisse liegen heute anders. Sie werden diesen Bruchbuden-Paragraphen sehr viel straffer gestalten müssen, damit nicht im Wedding oder in Köln oder in Frankfurt die Mieten von Gebäuden in Altvierteln erhöht werden, die Sie dann nach drei oder vier Jahren mit Einsatz erhöhter öffentlicher Mittel wieder sanieren müssen oder wo Sie dann Enteignungen durchführen und den Menschen hohe Enteignungsentschädigungen zahlen müssen.
    Nun noch ein Hinweis zu den berühmten Preiskorrekturen, von denen Sie im sozialen Wohnungsbau immer sprechen. Ja, die Preiskorrekturen sind da, und Sie können sicher sein, daß dieser Bestand an gemeinnützigen Wohnungen und der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen und zwar nur, soweit es sich um Mietwohnungen mit sicheren Mieteinnahmen, nicht aber, soweit es sich um Eigenheime handelt — eine Preiskorrektur ausüben werden. Aber, meine Damen und Herren, haben Sie auch gelesen, was die Bundesregierung vorhat? Sie will sich über alle rechtsstaatlichen Grundsätze hinwegsetzen und entgegen bestehenden Verträgen die Zinsen der öffentlichen Darlehen einfach erhöhen, zwar nur bis 5 %, aber immerhin über vertragliche Vereinbarungen hinaus. Das wird einfach nicht gehen. Das wird am Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit scheitern. Eine solche Erhöhung ist auch gar nicht notwendig. Denn mit ihr würde man ja die Preiskorrektur, die Sie so sehr loben, sofort wieder schwächen.
    Dann ist gesagt worden, die Grundsteuer spiele hier keine Rolle. Natürlich, Herr Dr. Hesberg, die Grundsteuer etwa auf Grund neuer Einheitswerte oder die Grundsteuer infolge Neufestsetzung der Steuermeßbeträge kommt nicht in Frage, wenn Sie mit Ihrer Mehrheit sagen: Wir genehmigen den Gemeinden diese finanzielle Basis nicht. Aber ob Sie das tun oder nicht, es gibt zwei Fakten, bei denen Mietsteigerungen jetzt bereits fortgesetzt, von Tag zu Tag eintreten, nämlich im Zusammenhang mit der Grundsteuer. Beispielsweise laufen jetzt allmählich und immer zunehmend die 20jährigen Grundsteuerbeihilfen aus. Die Mietsteigerungen, die dadurch eintreten, betragen 12 bis 17 %. Wenn die 10jährige Grundsteuerfreiheit bei den sozial geförderten Wohnungen vom nächsten Jahre an ausläuft, gibt es auch solche Steigerungen. Ich will nicht sagen, daß das nicht vertretbar ist; das ist ja auch gesetzlich geregelt. Aber das muß man in die Kalkulationen, in die Überlegungen über das Mietpreisproblem mindestens einbeziehen.

    (Abg. Dr. Hesberg: Man darf aber die 15 % nicht zu den 38 % rechnen!)

    — Sie sagen immer wieder, die Mietsteigerungen um 35 % oder um 38 % würden zur Angleichung führen. Natürlich, teilweise. Aber damit hängt doch zusammen, daß durch das Zweite Wohnungsbaugesetz die Miete über die Richtsatzmiete hinausgegangen ist und diese Spanne eingetreten ist.
    Aber das alles ist nicht das zentrale Problem, mit dem wir uns in den Ausschüssen beschäftigen müssen, sondern das zentrale Problem ist das, was mein Kollege Hauffe erwähnt hat und worauf Sie sehr wenig eingegangen sind, nämlich die Gefahr der Mietzinssteigerungen nach der Übergangszeit. In der Übergangszeit haben Sie sie noch in der Hand, da binden Sie sie noch, da haben Sie noch die Behörden. Aber dann .geben Sie die Preise 1963 frei, und was dann wird, ist im Gesetz nicht geregelt. Ich erinnere Sie daran, auf Ihrem Tisch liegt ein Gutachten eines Ihrer Beiräte, in dem schon darauf hingewiesen ist, daß die Miete, die sich nachher bildet, als Orientierungsmiete, wie Kollege Hauffe sagte, bei 3,25 DM bis 3,75 DM je qm Wohnfläche liegt und daß nach einem volkswirtschaftlichen Gesetz und nach idem Prinzip der Gewinnmaximierung selbstverständlich auch die Miete der Altwohnungen in der Spanne zwischen 1,60 DM und 3 DM oder 3,50 DM je qm Wohnfläche liegen wird. Sie wird nicht so hoch kommen, wenn die Qualität der Wohnung nicht so gut ist, aber sie wird über die Miete hinausgehen, die Sie jetzt für die Übergangszeit bändigen und festlegen.
    Wir müssen in aller Ruhe darüber sprechen, was aus den drohenden, gefährlich werdenden Mietsteigerungen über diese Grenze hinaus wird, die sich aus einer nationalökonomischen Situation notwendigerweise ergeben werden. Die Gefahr ist um so größer, als Sie zu der Zeit, wo das eintritt, also am 30. Juni 1963, noch keinen ausgeglichenen Markt, noch kein Überangebot an Wohnungen haben.
    Ich möchte noch auf die Konsequenz hinweisen — ich habe das schon ein paarmal im Ausschuß ge-



    Dr. Brecht
    tan —, die sich dabei im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz und mit der Bodenpreisentwicklung ergibt. Ich will das alles nicht wiederholen. Ich habe manchmal den Eindruck, daß Sie die Dinge nicht ganz bis zum letzten durchdenken. Sie haben sehr schnell geklatscht, als davon gesprochen wurde, das Bundesbaugesetz werde all die Bodenspekulationen, Bodenpreisentwicklungen und Bodengewinne ausräumen. So ist es doch nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war sehr simplifiziert!)

    — Ich kann es auch noch weiter ausführen, aber dann dauert es noch länger, und das möchte ich Ihnen ersparen.
    Herr Minister, manchmal bedaure ich Sie in Ihrer Situation. Ich habe Sie als einen Mann geschätzt, der wirklich ehrlich und von innen her aus einer bodenreformerischen Einsicht einen Kampfantrag gegen die Bodenspekulation, gegen die Bodenpreissteigerungen und gegen die Entwicklung der Bodenpreissituation richten wollte. Nun werden Sie zur tragischen Gestalt, weil Sie als ein solcher Kämpfer gegen die Bodenspekulation wahrscheinlich der größte Animator, der größte Antreiber der kommenden Bodenpreissteigerungen sind, weil Sie über verstärkte Erträge des Grundstücks zu weiteren Bodenpreissteigerungen geradezu anreizen.
    Ich will zu den Mietpreisen nichts mehr sagen, sondern nur noch auf eines hinweisen. Seien wir vorsichtig! Das Gesetz gibt Mietbeihilfen zunächst nur bis 1963. Wir werden alle Anstrengungen machen müssen — ich hoffe hier auf Gemeinsamkeit —, daß diese Institution der Mietbeihilfen nicht nur für ein paar Jahre, sondern für eine längere Zeit bestehenbleibt.
    Lassen Sie mich zum Schluß folgendes sagen. Sie haben, sehr verehrter Herr Minister, am Anfang erklärt, der Gesetzentwurf sei nicht anders zu machen gewesen; er müsse so kompliziert sein, weil die Sachverhalte so kompliziert seien. Vom Bundesrat und anderen Stellen sind Ihnen aber viele Vorschläge oder Anregungen zugegangen, wie das Gesetz einfacher gestaltet werden kann. Man sollte einen solchen Gesetzentwurf nicht mit Vorschußlorbeeren bedenken und mit Ruhmredereien begleiten, wenn man weiß, daß er aus dem Ausschuß nicht so herauskommen wird, wie er hineingegangen ist. Dieser Gesetzentwurf wird in vielfacher Hinsicht eine grundlegende Umgestaltung erfahren müssen. Wir Sozialdemokraten könnten ihm in der jetzigen Fassung sicher nicht zustimmen. Unsere endgültige Stellungnahme wird davon abhängen, welche Gestalt das Gesetz durch die Beratungen im Ausschuß bekommen wird.
    Ich bin deshalb auch der Meinung, daß es Ihrereinfach nicht würdig ist, meine Damen und Herren, daß Sie in Presseerklärungen und in Reden fortgesetzt von einem Termin zu einem anderen springen. Erst wurde der 1. Oktober 1959 als Termin genannt; dann hieß es, der 1. Januar 1960 sei der Tag des Inkrafttretens, und jetzt haben Sie als Termin immerhin den 1. März 1960 genannt. Sie wissen ganz genau, daß es einfach unmöglich ist, die Arbeit an einem solchen Mammutgesetz, in dem praktisch vier neue Gesetze stecken und elf alte Gesetze, darunter sehr ehrwürdige wie das BGB und die ZPO, geändert werden sollen, sozusagen spielend in drei Monaten zu bewältigen. Wir können Ihnen nur sagen: wir arbeiten mit, aber wir lassen uns mit diesem Gesetz nicht hetzen. Wir sind Ihren Wünschen auf Beschleunigung der Beratung des Bundesbaugesetzes weitgehend ,entgegengekommen; aber bei dem vorliegenden Gesetzentwurf brauchen wir eine sehr gründliche, sorgfältige, intensive Beratung; es kann nicht die Peitsche dahinterstehen, man müsse möglichst lange vor der nächsten Wahl damit fertig werden, damit das Gesetz „wahlneutral" werde. Hier muß sehr sorgfältig, gut, klar und sauber gearbeitet werden, und man muß sehr exakt mitdenken. Hier hört jede Schwafelei und jedes allgemeine Gerede auf.
    Seien Sie sicher: auf eines werden wir, ganz gleich, welches der materielle Inhalt dieses Gesetzes schließlich sein wird, mit allen Mitteln hinwirken, nämlich daß es lesbar und verständlich ist. Es muß aus der Sphäre dier unmöglichen Ministerialformulierungen, der Zersplitterung und Zerreißung der Dinge herausgenommen werden, nicht so sehr, um ein gutes Gesetz ins Gesetzblatt zu bringen, sondern weil es hier um eine gesellschaftspolitische Aufgabe ersten Ranges für die nächste Zeit geht. Über dieses gesellschaftspolitische Anliegen muß eine politische Entscheidung getroffen und soll nicht eine ministerielle Formel gefunden werden. Die politische Entscheidung über dieses Gesetz wird nicht nur hier im Bundestag, sondern auch draußen gefällt. Wir werden dafür sorgen, daß das Gesetz eine lesbare und verständliche Form bekommt, so daß jeder, der von dem Gesetz betroffen wird, aus klarer Einsicht die politische Entscheidung treffen kann.

    (Beifall bei der SPD.)