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ID0309011900

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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
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    Rede von Josef Mick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was dieser Debatte in der Öffentlichkeit vorausgegangen ist, hätte man hier etwas mehr Pfeffer erwarten können. Der Bundestag scheint doch besser zu sein als sein Ruf, den er bei manchen Leuten hat, denn hier wird sachlich diskutiert.
    Ich glaube, es geht nicht an — das hat auch der Kollege Hauffe schon erklärt —, zu sagen: alle Mie-



    Mick
    ter sind gut, und alle Hausbesitzer sind schlecht; oder wie man es ähnlich einmal in einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen" lesen konnte: alle Mieter fahren nach Italien in Urlaub, und alle Hausbesitzer bringen sich ein Butterbrot zur Hausund Grundbesitzerversammlung mit, weil sie sich kein Abendessen erlauben können.

    (Heiterkeit.)

    Vor isolchen Einseitigkeiten sollten wir uns hüten.
    Herr Kollege Hauffe zitierte dann einen Artikel des Herrn Dr. Weimer aus der „Sozialen Ordnung". Wir haben zu diesem Artikel ausdrücklich geschrieben: „Diskussionsbeitrag". Das heißt, daß man über diese Dinge sehr ernsthaft diskutieren kann, ja daß wir sehr ernsthaft darüber diskutieren müssen.
    Daß man mit Eigentum nicht machen kann, was man will, haben wir bereits in der ersten Unterrichtsstunde der „Christlichen Soziallehre" vernommen, dazu allerdings auch, daß man mit dem Eigentum anderer Leute nicht machen kann, was man will; denn diese beiden Dinge gehören zusammen und stehen in einem kausalen Zusammenhang.•

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Hauffe, Sie zitierten die bekannte Maschine, ich nehme an, die des Herrn Kollegen Atzenroth. Ich gebe dem Herrn Kollegen Atzenroth recht. solange an dieser Maschine niemand beschäftigt ist. Wenn nämlich an dieser Maschine niemand beschäftigt ist, ist die Ansicht des Herrn Kollegen Atzenroth doch wohl schon ad absurdum geführt, denn dann lastet auf der Maschine eine Menge von Eigentumshypotheken.

    (Abg. Hauffe: Glauben Sie, daß der sich eine Maschine kauft, um niemanden daran zu beschäftigen?)

    — Das glaube ich kaum; es kommt darauf an, was
    es für eine Maschine ist. Wenn man seiner Frau
    eine Küchenmaschine kauft, trifft das wohl nicht zu.
    Eines ist erfreulicherweise hier nicht bestritten worden — auch die Bundesregierung hat ja schon im Titel des Gesetzes zum Ausdruck gebracht, daß es ein Gesetz „über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht" ist —, daß in einer sozialen oder, wenn Sie so wollen, in einer Marktwirtschaft ein soziales Mietrecht nichts Gegensätzliches ist, nichts ist, was in diese freie Wirtschaft nicht hineinpaßt und was etwa nur ein Attribut der Zwangswirtschaft ist. Ich glaube, daß wir uns mit dieser Feststellung auf einer breiten Basis befinden, auf der man sehr wohl diskutieren und auch zu guten Ergebnissen kommen kann. Die Tatsache, daß in diesem sozialen Mietrecht das Recht auf Wohnung ausdrücklich anerkannt ist und dieses Recht auch durch einen finanziellen Beitrag in Form der Miet- und Lastenbeihilfen untermauert wird — ich werde nachher noch etwas dazu sagen —, scheint mir mehr zu sein als jede papierne Deklaration in irgendeiner Verfassung.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    In der 75. Sitzung des Deutschen Bundestages hat der Herr Bundeswirtschaftsminister seine Meinung
    vom Recht auf Arbeit geäußert. Er hat damals 1 gesagt, man könne keinem Arbeiter die Garantie geben, daß er zeitlebens auf einem Arbeitsplatz bleibe, wohl aber müsse man ihm garantieren, daß er in seinem Milieu bleibe; er dürfe nicht persönlichen Schaden dadurch leiden, daß man ihn abrupt herausreiße. Mir schein die Wohnung noch vor dem Arbeitsplatz zu stehen; denn sie ist der individuellste Bereich des Menschen, vielleicht der einzige individuelle Bereich, den der moderne Mensch noch hat. In seiner Wohnung kann er seine Talente entfalten und seinen Liebhabereien nachgehen; hier ist der Lebensraum der Familie, der Lebensraum der Kinder, hier ist der Mensch er selbst, das trotz des Umstandes, daß viele Wohnungen, die wir nach dem Kriege gebaut haben, etwas hellhörig sind.
    Herr Kollege Hauffe, Ihre „Kiste" wird jetzt schon eine berühmte Kiste, nachdem auch der Herr Kollege Preusker diese Kiste so oft zitiert hat. Es ist durchaus richtig, daß wir die Wohnung nicht als ein Behältnis zur Aufbewahrung von Menschen ansehen dürfen, mit dem man umgehen kann, wie man will, wie mit einer Kiste, deren Inhalt man hinschmeißt, wenn man sie anders verwenden will. Nach dem „Münchner Merkur" haben Sie ja, Herr Kollege Hauffe, tosenden Beifall für diese Formulierung bekommen. Ich bedauere, daß ich diese Formulierung nicht auch in den Versammlungen unserer Freunde verwendet habe; ich bin nicht darauf gekommen.
    Aber wir müssen, Herr Kollege Hauffe, wenn wir Wohnungen wollen, die keine Behältnisse sind, oder wenn wir wollen, daß die Wohnungen keine Behältnisse werden, auch den Preis dafür zahlen; denn alles verlangt seinen Preis. Ich bin Vorstandsmitglied einer immerhin mittleren Wohnungsbaugenossenschaft und kann ein Lied davon singen, wie schwer wir uns bei den heutigen Mieten tun, die Wohnungen nicht zu Behältnissen werden zu lassen. Wenn wir uns darüber einig werden, daß die Mieten so sein müssen — über die Höhe mag man streiten —, daß die Wohnungen nicht zu Behältnissen zu werden drohen, sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Ich glaube, jeder sieht ein, daß das so sein muß. Auch unsere Mieter sehen das ein; aber was sie, glaube ich, niemals einsehen werden, ist, das man von Kostenmiete, manipulierter Kostenmiete, Kostenvergleichsmiete, Marktmiete, Stoppmiete spricht. Bei diesem Mietenwirrwarr wird einem so dumm, als ginge einem ein Mühlrad im Kopf herum. Der Mieter kennt nur Miete, keine manipulierte und keine Kostenvergleichsmiete usw. Deshalb sollten wir bei diesem Gesetz mit diesen Dingen aufräumen und zu einer Miete kommen.

    (Beifall in der Mitte. — Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dann mag der Herr Bundeswohnungsbauminister — und wir waren so frei, ihm die Mittel dafür zu bewilligen, obwohl Sie, meine Damen und Herren von der SPD, dagegen waren — dem deutschen Mieter, aber auch dem deutschen Hausbesitzer sagen, daß es auch der einfache Mann und die einfache Frau verstehen: Das ist notwendig, das wollen wir tun, das werden wir tun und — wenn wir mit un-



    Mick
    sehen Beratungen zu Ende sind — das haben wir getan. Ich hoffe, daß wir im Ausschuß gut zusammenarbeiten und daß wir in Gemeinsamkeit zu einem anständigen Ergebnis kommen. Der Wohnungsbauminister wird aber kaum in der Lage sein, jedem einzelnen seine manipulierte Kostenmiete, seine Kostenvergleichsmiete usw. auszurechnen. Hier harrt also des Ausschusses eine segensreiche Aufgabe.
    Ich würde auch die vom Bundesrat geforderte lineare Mieterhöhung von vornherein als unsozial ablehnen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Diese nur lineare Mieterhöhung trifft Gerechte und Ungerechte, sie läßt die Sonne aufgehen über dem Berliner Wedding genauso gut wie über den zwischen den Kriegen gebauten, im allgemeinen guten Wohnungen.
    Ich finde es daher gut — und Sie, Herr Kollege Hauffe, müßten an sich mit mir einiggehen —, daß man zumindest den Versuch gemacht hat, einen generellen Wohnwert nach bestimmten Merkmalen zu ermitteln. Das kann natürlich nicht für jede einzelne Wohnung geschehen. Herr Kollege Preusker hat schon die entsprechenden Argumente dafür gebracht. Auch in diesem Falle scheint mir schon ein gewisser Übergang in die Marktwirtschaft gegeben zu sein.
    Es ist geradezu frappierend, wie alle Herzen für die Marktwirtschaft schlagen. Wer hätte das vor einigen Jahren gedacht! Aber wir wollen nicht zurückdenken, sondern uns freuen, daß es so ist und daß die Marktwirtschaft so überzeugend zu wirken verstanden hat.
    Die Fragen nach dem Zeitpunkt und dem Ausmaß sind schon beantwortet. Die Beantwortung lautet generell: Abbau der Zwangswirtschaft in dem Maße, wie die Wohnungsnot beseitigt ist. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können sich darauf verlassen, daß wir hier die Regierung genauso beim Wort nehmen werden, wie Sie es zweifellos tun werden. Sie dürfen uns auch zutrauen, daß wir nicht die politische, sagen wir ruhig: die parteipolitische Dummheit begehen werden, Wirrwarr zu stiften. Das würde nicht uns, sondern wahrscheinlich Ihnen zugute kommen, und so töricht sind wir im allgemeinen nicht.
    Es ist also unser Bestreben, die Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft abtröpfeln zu lassen und nicht gleich eine Sturzflut, wie es draußen der Frau Müller und dem Herrn Meier immer wieder dargestellt wird, sich in die Marktwirtschaft ergießen zu lassen. Ich bin erfreut darüber, daß der neue, verbesserte Plan uns noch vor dieser Debatte vorgelegt worden ist; denn hier ist das Abtröpfeln in die Marktwirtschaft nach meiner Überzeugung in einem bedeutend größeren Maße gewährleistet, als es in der ersten Regierungsvorlage der Fall war.
    Der Herr Minister kommt aus dem Bergischen, und wenn man aus unserer Geographie ins Bergische sieht, sagt man: Dort wohnen Dickköpfe, die nicht leicht von einer Meinung abzubringen sind. Aber wir sehen doch, daß der Herr Minister, obwohl er aus dem Bergischen kommt, Argumenten, die ihm entgegengehalten werden, ein offenes Ohr leiht und
    daß er keinen Wert darauf legt, nun unbedingt in jedem Detail und in jeder Kleinigkeit recht zu behalten. Das heißt, daß ich noch manche Möglichkeit für eine Verbesserung des Systems sehe, daß ich aber noch keine bessere Erkenntnis für ein anderes System gewonnen habe. Ich habe mich sehr eingehend mit diesen Fragen beschäftigt, und ich muß sagen, daß das System als solches, wie es uns in der Regierungsvorlage vorgelegt worden ist, doch die größtmögliche Garantie gibt, das zu erreichen, was wir wohl allesamt wollen.
    Ein kurzes Wort zur Wohnraumbewirtschaftung! Wir werden ihr alle keine Träne nachweinen, obwohl wir das nicht so kaltschnäuzig sagen sollten. Die Menschen, die in dieser Wohnraumbewirtschaftung standen, haben all die Jahre ihr Brot sauer verdient. Wir sollten ihnen dankbar sein. Wer irgendwie einmal in einem solchen Apparat tätig war — und ich hatte einmal das Leiden, möchte ich sagen, in einem Ernährungsamt tätig zu sein —, der weiß, wieviel Ärger mit solchen Ämtern verbunden ist. Aber so, wie wohl heute niemand mehr ein Ernährungsamt zurückwünscht, wünscht niemand die Wohnraumbewirtschaftung; denn Mangel läßt sich ja nicht verteilen. Diese Wohnraumbewirtschaftung, der ich in Zukunft nur noch einen immer mehr theoretischen Wert zuerkenne, ist ja nun der Aufhänger für alle anderen Dinge, die sich anschließen sollen, geworden.
    Bei einem Fehlbestand von 3 % — so steht es in der Vorlage — sollen die Mieten frei werden. Herr Preusker, bei Ihrem Glauben an die Dynamik auch der Wohnungswirtschaft meine ich, daß wir uns bestimmt bei 2% einigen werden. Ihr Glaube an die Dynamik ist so stark, daß Sie nicht wegen 'des einen Prozents mit mir auf den Roßmarkt gehen werden, um dort zu feilschen. Über eines bin ich mir mit Ihnen klar: daß 0% eine Verewigung der Wohnraumbewirtschaftung bedeuten würde. Ich bin bereit, mich hier an Ihre Seite zu stellen.
    Eine weitere Frage werden wir im Ausschuß sehr eingehend beraten müssen — damit komme ich wieder zu Ihnen, Herr Kollege Hauffe, die Frage der Ledigenhaushalte. Ich bin nicht der Meinung, daß wir das in Köln anders als in Berlin und in Berlin anders als in Nürnberg handhaben können, sondern hier werden wir einen Generalnenner finden müssen. Darüber, ob 50 oder 60 oder wieviel Prozent, werden wir uns im Ausschuß sehr eingehend zu unterhalten haben, und ich hoffe, daß wir uns dann alle den besten Argumenten beugen, um das Beste herauszuholen.
    Über die Frage der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in den Gemeinden ist viel Druckerschwärze verspritzt worden. Ich habe dazu auch einiges beigetragen.

    (Abg. Dr. Brecht: Beachtliches!)

    Ich bin an sich befriedigt, daß auch diese Diskussion sowohl im Diskussionsbeitrag des Herrn Hauffe als auch des Herrn Preusker, aber auch in der Darstellung des Herrn Ministers immerhin schon erkennbare Ansätze gezeigt hat. Wir werden hier sicher zu einer guten Regelung kommen. Es kann näm-



    Mick
    lich nicht so sein, daß wegen der Verhältnisse in einer größeren kreisangehörigen Stadt über lange Jahre hinweg in dem Gesamtbild des Kreises ein Wohnungsfehlbestand von, sagen wir, 2% in Erscheinung tritt oder daß bei einem Fehlbestand von 0 % im Kreise der 10%ige Fehlbestand in einer Kreisstadt einfach ignoriert wird. Wir werden darüber sprechen müssen, wie wir das am besten machen.
    Als Zeitpunkt für den endgültigen Übergang in die Marktwirtschaft ist das Jahr 1965 genannt worden.

    (Zuruf von der SPD: 1963!)

    Darüber werden wir ebenfalls sprechen müssen. Auch wenn man an die Dynamik der Dinge glaubt — wir haben keine Veranlassung, nicht daran zu glauben —, sollte man in diesem Falle auf Nummer Sicher gehen. Ich bin überzeugt, daß dadurch keine Wohnungshalden entstehen werden. Ich glaube nicht, daß man bei dem Gut „Wohnung" auf etwas anderes umspringen kann, wie das bei der Kohle durch den Übergang auf das Heizöl möglich ist.
    Herr Dr. Preusker, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß in bezug auf die Erhaltung des Althausbesitzes etwas getan werden muß; es muß sogar etwas Erhebliches getan werden, um diese volkswirtschaftliche Substanz zu erhalten. Ich möchte aber nicht Dinge erhalten haben, die nicht erhaltenswert sind. So möchte ich, um ein Beispiel zu nennen, nicht haben, daß im Berliner Wedding noch Badezimmer eingebaut werden und daß diese Gebilde dann noch 50, 60 oder noch mehr Jahre durchgeschleppt werden. Ich sehe, daß wir uns auch über diesen Punkt im klaren sind.
    Nun gibt es Leute, die sagen: Wer garantiert, daß der Hausbesitzer nun auch reagiert und seine Wohnungen entsprechend erneuert? Wenn der Hausbesitzer klug ist, wird er etwas tun. Ich glaube aber, daß wir alle es ablehnen, ihn zur Klugheit zu zwingen. Es entspricht auch der Marktwirtschaft, daß Wohnungen für einen Kreis von Menschen zur Verfügung stehen, die nicht gewillt sind, einen entsprechenden Anteil ihres Einkommens für Miete auszugeben, die bestrebt sind, an Miete zu sparen. Wenn diese Wohnungen bekommen, an denen nichts getan ist, entsteht nicht zuletzt für die Gemeinden eine große Entlastung. Sie müssen heute nämlich horrende Mittel für diesen Personenkreis ausgeben. Das ist eine Angelegenheit, bei der man fast von einer negativen Auslese sprechen kann.

    (Abg. Hauffe: Jetzt verschieben Sie die Frage aber ganz gründlich!)

    — Nun, ich will doch damit ,nur sagen, daß Beihilfen, öffentliche Mittel, keine Diskriminierung bedeuten, sondern etwas, was — entschuldigen Sie den Ausdruck — unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit ist und was ich als einen großen sozialen Fortschritt bezeichne.

    (Abg. Hauffe: Als diskriminierend wird es ja von Ihnen bezeichnet!)

    Wir werden uns noch eingehend darüber unterhalten müssen, ob das von der Regierung vorgeschlagene System so übernommen werden kann oder ob wir es noch verfeinern müssen — zumal da sich hier einige Zweifelsfragen eingeschlichen haben, die geklärt werden müssen —, um den Menschen auch wirklich etwas zu geben, was als ein Fortschritt bezeichnet werden kann. Wir werden vor der Freigabe der Wohnungswirtschaft auch die unabdingbare — für mich unabdingbare — Voraussetzung zu schaffen haben, daß auch nach der Übergangszeit die Miet- und Lastenbeihilfen garantiert sind.

    (Richtig! bei der CDU/CSU.)

    Zur Frage des Mieterschutzes haben wir an sich schon in bezug auf die Hauffesche „Kiste" einiges gesagt. Ich will gar nicht allzuviel zu der Frage des Übergangs-Mieterschutzes sagen, weil sich nicht allzuviel verändert

    (Abg. Frau Berger-Heise: Na, na, na!)

    — ich komme noch auf das, was Sie wahrscheinlich meinen — und es sich für diese Jahre nicht lohnt, hier nun stundenlange Debatten zu führen. Ich bin sogar der Meinung, daß wir an diesem Mieterschutz so wenig wie möglich ändern sollten — das, was unbedingt notwendig ist, schon! —, meine Damen und Herren von der SPD, um Ihnen keine Gelegenheit zu geben, darüber ein Jahr zu beraten.

    (Heiterkeit.)

    Aber die Frage des End-Mieterschutzes beschäftigt uns doch sehr stark. Herr Kollege Preusker, hier haben Sie mich enttäuscht, weil Sie den § 565a leider nicht ganz zitiert haben. Das hätten Sie tun sollen. Sie haben zitiert bis:. „ ... Umstände des Einzelfalles einen Eingriff in die Lebensverhältnisse des Mieters oder seiner Familie bewirken würde,". Dann haben Sie nicht weiter zitiert: „dessen Härte auch unter voller Würdigung der Belange des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist." Herr Preusker, das müßte schon ein toller Fall sein, wenn da bei der Interessenabwägung Dinge herauskommen, wie Sie sie schildern. Hier bin ich etwas anderer Meinung. Ich meine nicht, daß man jeden Bescheid zu einem Ermessensentscheid des Gerichts machen sollte; ich meine, wir sollten versuchen, auch hier dem Richter schon so etwas wie ein Geländer zu schaffen, an das er sich halten kann. Das schützt den Richter vor Vorwürfen. Wenn ein Autofahrer verurteilt wird, sagt er: „Der Richter ist ja nicht Autofahrer; sonst hätte er ganz anders geurteilt." Ich möchte hier durch ein „Geländer" vermeiden, daß etwa die Richter im Blick der Öffentlichkeit als



    Mick
    Hausbesitzer oder Mieter definiert werden könnten. Nehmen Sie zur Kenntnis, meine Damen und Herren, daß unsere Beratung unter dem Motto stehen wird: Hausbesitzer und Mieter, — jedem das Seine und damit das Beste für uns alle!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Brecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat interessanterweise in der Numerierung der Bundestagsdrucksachen die „Zensurskala" 1-2-3-4 bekommen, und so war auch die bisherige Debatte. Es wurden Zensuren ausgeteilt, die in der Regel gut waren; nur gelegentlich ging es mal in die Vier. Vielleicht haben einige auch schon gedacht, es ginge in die Fünf.

    (Abg. Dr. Czaja: Auch von Ihrer Fraktion?)

    -- Auch von unserer Fraktion, Herr Dr. Czaja. Warum nicht? Wir sind gewöhnt — nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch bei anderen Gesetzen —, den Dingen sehr objektiv entgegenzutreten. Ich glaube, wir haben Ihnen bei der bisherigen Beratung des Bundesbaugesetzes trotz der heute bedauerlicherweise getroffenen Entscheidung keinen Anlaß gegeben, an unserer Objektivität und Sachkunde bei der Mitberatung irgendwie zu zweifeln.

    (Abg. Dr. Czaja: Im Gegenteil!)

    Ich habe heute manchmal gehofft, einiges würde in der Grundsatzdebatte stärker herauskommen. Es ist sehr wohl ein ernstes Problem, ob man bei der Eigengesetzlichkeit der Wohnungswirtschaft ohne weiteres zur Marktwirtschaft übergehen kann. Es bleibt sehr wohl zu prüfen, ob es sich nicht darum handelt, lediglich gewisse marktwirtschaftliche Formen auf die Wohnungsversorgung anzuwenden, wobei die Eigengesetzlichkeit der Wohnungswirtschaft — die Wohnung ist eben keine Ware — berücksichtigt werden muß. Aber seien Sie sicher — mein Freund Hauffe hat es ja deutlich gesagt —: auch wir sind nicht für die Zwangswirtschaft. Wir möchten mit aller Schärfe betonen, daß wir mit diesem Gesetz etwas erreichen wollen, was für uns ein gesellschaftspolitisches Leitbild ist, nämlich die freie Konsumwahl der Wohnungskonsumenten. Nicht der Staat oder eine Behörde soll entscheiden, wie man wohnt, bei wem man wohnt, zu welchem Preis man wohnt, ob man das oder jenes darf und das oder jenes nicht darf, ob man unbedingt in einer schlechten Wohnung hausen muß oder ob man sich in eine gute Wohnung begeben kann, sondern wir wollen die freie Konsumwahl für die Wohnungskonsumenten. Unsere Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfs werden wir an diesem oberen Leitbild orientieren.
    Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat in seiner Denkschrift und in vielen Reden eine ganze Menge sich zum Teil widersprechender gesellschaftspolitischer Leitbilder aufgestellt: Ertragssicherung des Hausbesitzes, Mietenentzerrung, Befreiung von der Subvention, Steuerersparnis usw. usw., ich will das gar nicht alles aufzählen. Aber gerade das Leitbild der freien Konsumwahl auch bei diesem Konsumgut vermißt man in der ganzen sogenannten Konzeption, die hier zugrunde liegen soll.
    Wir werden in bezug auf die Verwirklichung dieses Grundsatzes der freien Konsumwahl sehr konsequent sein und werden also sehr opponieren, daß in Art. IX — den haben viele von Ihnen wahrscheinlich gar nicht gelesen; denn der steht in diesem Mammutgesetz ganz hinten — völlig gegen diesen Grundsatz der freien Konsumwahl die „Töpfchenwirtschaft" aufrechterhalten wird: die ganze Ghettobildung, die wir in unserer Wohnungsversorgung bekommen haben, nach sozialen Gruppen, nach Berufsgruppen, statt einer soziologischen Mischung. Das alles soll in Art. IX erhalten werden. Nein, wenn man freie Konsumwahl will, wenn man gegen die Zwangswirtschaft ist, dann müssen auch solche Bindungen, soweit sie nicht aus anderen Gründen notwendig sind, aufgegeben werden. Dann wird das hohe Bundeswohnungsbauministerium, das jetzt gerade dabei ist, Zwangsmietverträge zu machen, sich auch in vielem anderen auf einen freiheitlicheren Stil besinnen müssen, der dann wie in die Wohnungsversorgung auch dort hineinkommen muß.
    Es ist heute viel von der Wohnungsproduktion gesprochen worden. Ich will dazu nicht allzu viel sagen. Ich halte die Bedarfszahlen, die der Herr Wohnungsbauminister angegeben hat — global 1,5 Millionen plus 1 Million — im wesentlichen für richtig. Wir müssen uns nur klar sein, daß in diesem Gesetzentwurf überhaupt keine Sicherung nach der Richtung enthalten ist, daß und wie lange und in welchem Umfang der Wohnungsbau fortgeführt wird. Da haben wir nur das Zweite Wohnungsbaugesetz, das ja inzwischen ausläuft. Der Bundesrat ist es allein, der eine Sicherung im Gesetz eingebaut haben will, um so den Wohnungsbau auch über diesen Termin hinaus zu sichern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das sollte man nicht von vornherein so willkürlich ablehnen, sondern darüber sollte man wirklich einmal nachdenken. Es gibt zwei Methoden des Übergangs von der gegenwärtigen Situation der Wohnungsversorgung in eine Marktwirtschaft. Die eine ist eine natürliche, die andere eine dirigistische. Die Bundesregierung wählt den dirigistischen Weg. der natürliche Weg wäre nämlich, durch verstärkte Wohnungsproduktion einen Markt zu schaffen und so viel Wohnungen auf den Markt zu bringen, daß ein Überangebot an Wohnungen vorhanden ist. Dann hebt sich mancherlei dieser Wohnungszwangswirtschaft von selbst auf.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe mit großen Bedenken hier einige Verlautbarungen gehört, die etwa darauf abzielten, die knappen öffentlichen Mittel, soweit überhaupt noch welche vorhanden sind, künftig mehr nach dem Lande, nach draußen in Gebiete zu lenken, in denen nach den statistischen Ergebnissen der geringere Wohnungsbedarf besteht. Man will die Ballungsgebiete bei der Hergabe der öffentlichen Mittel be-



    Dr. Brecht
    nachteiligen. Genau umgekehrt müßte es sein; die öffentlichen Mittel müßten dorthin fließen, wo Bedarfsgebiete sind und nicht dorthin, wo schon ein Überfluß vorhanden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Raumordnung!)

    — Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie oft haben wir mit Ihnen über wirkliche Maßnahmen der Raumordnung und der Landesplanung gerungen! Nichts ist daraus geworden.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wir haben die beste Chance für eine Raumordnung und für eine Landesplanung, eine Chance, die wir in der Umstellung unseres Wirtschaftskörpers seit 1950 hatten, nutzlos vertan. Jetzt, nachdem wir am Ende der Wohnungsproduktion angelangt sind, kommen Sie und sagen: Jetzt muß alles mit Raumordnung gemacht werden.
    Also wir sind gar nicht für die Ballungsgebiete.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Moment, Herr Dr. Czaja. Sie müssen etwas genauer hinhören. Wir sind nicht dafür, daß die Ballungsgebiete noch vermehrt werden.

    (Abg. Dr. Czaja: Na also!)

    Aber wenn in den Ballungsgebieten ein echter Wohnungsbedarf nachgewiesen wird und Sie im Übergang zur marktwirtschaftlichen Versorgung eben den Bedarf decken wollen, dann bleibt gar nichts anderes übrig als eben dem Bedarf nachzugeben und in den Bedarfsgebieten zu bauen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Zur Finanzierung will ich nichts sagen; darüber ist schon von Herrn Dr. Hesberg und anderen gesprochen worden. Man könnte dafür manche andere Prognose geben. Ich möchte nur auf eines hinweisen. Vergessen Sie bei diesem Gesetz eines nicht: Sie fördern den Übergang von der Wohnungsbaufinanzierung zur sogenannten Finanzierung mit Aufwendungsbeihilfen. Gut, ich bin durchaus ein Verfechter auch der Finanzierungsmethode der verstärkten Kapitalmarktförderung und der Aufwendungsbeihilfen.
    Vielleicht wird das hohe Wohnungsbauministerium endlich auch einmal einsehen, daß dazu nicht die jetzigen Bürgschaftsrichtlinien ausreichen, auch nicht die, die in den nächsten Tagen herausgehen sollen, sondern wirklich eine neue konstruktive Bürgschaftsregelung. Ihnen ist sicherlich bekannt, daß die Aufwendungsbeihilfen auf fünf bis sechs Jahre befristet sind, sofern sie nicht in der Form von Zinszuschüssen für die Laufzeit der ersten Hypothek gegeben werden. Zu den Mieten nach diesem Gesetz im neu geförderten Wohnungsbau, kommen Steigerungen um 40 und 60 Pfennig, wenn die Aufwendungsbeihilfen nach fünf Jahren wegfallen, noch hinzu. Ich will nicht sagen, daß es da und dort nicht möglich wäre, aber man muß das in die Kalkulation der Mietpreisregelung unbedingt einbeziehen.
    Sie wollen künftig öffentliche Mittel wegen der Eigentumsförderung usw. vorzugsweise aufs Land hinausgeben. Schön, dann soll man eines Tages einfach sagen: das Zweite Wohnungsbaugesetz ist kein Gesetz mehr zur Beseitigung von Wohnungsnotständen, sondern ein Gesetz zur Eigentumsförderung. Dann lassen wir darüber mit uns reden. Aber dann müssen Sie eine neue Regelung treffen, um die echten Notstände in den Bedarfsgebieten zu überwinden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gehen Sie doch einmal in die Städte oder lesen Sie nur den Artikel von Herrn Brüggemann! Dann werden Sie finden, wo diese Wohnungsnotstände sind. Man kann nicht ihre Existenz einfach in Abrede stellen.
    Eine lebhafte Diskussion wird darüber geführt, wie groß der Wohnungsbedarf sei und wie er gedeckt werden solle. Das ist zweifellos ein ernstes, interessantes Anliegen. Ich habe im offiziösen Bundesbaublatt des Bundeswohnungsbauministers einen Artikel eines seiner oberen Beamtengelesen, worin es sinngemäß heißt, in Frankreich fehlten noch 2 Millionen Wohnungen, deshalb könne dieses Land noch nicht zur Beseitigung des Wohnungsbewirtschaftungs- und des Mietpreisrechts übergehen. Ich muß sagen, das ist genau die Situation, in der wir stehen. Wenn das für Frankreich gilt, müßte es in etwas abgewandelter Form auch für uns gelten.
    Bei all den Überlegungen über die Bedarfsermittlungen begeht man einen großen Fehler. Sowohl die Bundesregierung wie der Bundesminister für Wohnungsbau meinen, weil sie verwaltungswirtschaftlich und nicht marktwirtschaftlich denken, daß man hier ein statisches Prinzip anwenden müsse. Niemand anders als das Statistische Bundesamt hat darauf hingewiesen, daß diese statische Berechnung — das Ausgehen von einem bestimmten Stichtag — nichts über die marktwirtschaftliche Situation aussagt, daß für sie ganz andere Dinge maßgebend sind. Das ist der tiefere Grund, weshalb wir sagen, man kann nicht zentral einen Termin oder drei Termine festlegen, zu denen die Wohnraumbewirtschaftung aufzuheben ist, wenn vom echten Bedarf ausgegangen wird.
    Es ist nicht so, Herr Minister, wie Sie es dargestellt haben, daß man eine Korrespondenz mit 25 000 Gemeinden führen müßte. Niemand hat gesagt, daß der Wohnungsbauminister bei 25 000 Gemeinden zentral die Wohnraumbewirtschaftung aufheben müßte. Es ist vielmehr gesagt worden, man solle bei der Bedarfsermittlung bei den Gemeinden ansetzen, und dann sollten die Gemeinden entscheiden, was nach den tatsächlich gegebenen Verhältnissen zu geschehen hat. Ich habe den Eindruck, daß hier schon Annäherungen zu verzeichnen sind. Sie haben bereits gesagt, man könne innerhalb der Kreise einige größere Gemeinden ausnehmen. Herr Mick hat ähnliche Anregungen gegeben. Hier ließe sich wohl eine Verständigung erzielen.
    Jedoch drohte bisher angesichts der Hartnäckigkeit des Herrn Ministers die Auseinandersetzung über die Frage, ob ein Absinken des Defizits auf 3% oder auf 0% Voraussetzung für die Freigabe der Wohnungsbewirtschaftung sein soll, zum



    Dr. Brecht
    Weltanschauungskampf zu werden. Mit Weltanschauungen hat diese Frage nichts zu tun. Es ist eine reine Sachfrage, über die man reden kann und die man einer Lösung zuführen könnte, wenn man von den Verhältnissen in den einzelnen Gemeinden ausgeht. Man darf den Gemeinden nicht vorschreiben, daß sie bei einem bestimmten Prozentsatz des Defizits die Wohnraumbewirtschaftung aufheben müssen, darf auch nicht sagen, daß sie sie aufheben können, sondern man muß den Gemeinden eine gewisse Spanne lassen, innerhalb deren sie — nicht die Gemeindeverwaltung, sondern die politischen Gemeindegremien —, gestützt auf ihr Selbstverwaltungsrecht, entscheiden können, ob eine Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung erfolgen soll.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Sie haben Angst davor; wir haben keine Angst davor. Wir sind der Überzeugung, daß die Gemeinden objektiv und sachlich die Feststellungen treffen und dann die Entscheidung fällen werden.
    Sie selber haben in der Debatte viele Beispiele dafür gebracht, wie differenziert der Bedarf ist und welche unterschiedlichen Einwirkungen maßgeblich sind. Sie haben aber nur von der Zuwanderung und von den Haushaltsgründungen gesprochen, Herr Minister. Sie haben beispielsweise nichts von dem Bedarf gesagt, der sich aus der Sanierung ergibt. Sie haben vor allen Dingen, Herr Minister, nie etwas davon gesagt, daß Sie durch dieses Gesetz den Wohnungsbedarf steigern. Sie steigern ihn nämlich dadurch, daß Sie den Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern gestatten, die Zweitwohnungen für sich in Anspruch zu nehmen. Dadurch entsteht zweifellos ein zusätzlicher Bedarf am Wohnungsmarkt. Das muß berücksichtigt werden. Aber gerade all diese Details führen dazu, daß man den Gemeinden die Entscheidung überlassen sollte, ob und wie die Wohnraumbewirtschaftung aufzuheben ist.
    Ich bin dabei ebenso wie mein Freund Hauffe nicht der Meinung, daß man jeder Gemeinde mit 500 oder 600 Einwohnern das Entscheidungsrecht geben sollte. Hier gibt es vorgeordnete Körperschaften, sagen wir einmal, die Körperschaften, die die Wohnraumbewirtschaftung schon betreiben, oder meinetwegen die Kreise. Aber im Prinzip mull die Entscheidung bei den Gemeinden fallen.
    Sie haben vorhin immer gesagt — und sämtliche Redner haben es nachgesagt —, es führe zur Verewigung der Wohnraumbewirtschaftung, wenn man auf den Nullpunkt abstelle. Wer das behauptet, hat die Statistik nicht gelesen. Denn die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes weist zum 31. Dezember 1958 aus, daß es in der Bundesrepublik bereits 14 Kreise gibt, in denen die Zahl der Wohnungen größer ist als die der Haushaltungen. Dort wird also ein Strich gemacht. Dort ist die Null-Linie nicht nur erreicht, sondern unterschritten. Ich bin der Überzeugung, daß zum 31. Dezember 1959 diese Zahl noch zunehmen wird. Es ist also gar nicht wahr, daß das eine Methode sei, bei der ein solcher Ausgleich nicht gegeben sein könne.
    Ich möchte meine Ausführungen abkürzen und nur noch auf die zeitliche und sachliche Synchronisierung der Freigabe der Mietpreise und der Wohnraumbewirtschaftung hinweisen. Die Rede, die Sie, Herr Minister, in Hamburg vor dem Parteitag gehalten haben und die dann groß durch die Presse gegangen ist, hat viel Wirbel und Unklarheit ausgelöst. Sie sprachen nur von einer Verlängerung des Stufenplans in der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung. Ich gebe das, glaube ich, richtig wieder. Man hat draußen aber noch etwas anderes gemacht, man hat das auf den Stufenplan der Mietfreigabe übertragen. Wenn dieser von der Regierung noch nicht gemachte, aber von dem Herrn Minister angekündigte Zusatz käme, würde es tatsächlich dahin kommen, daß im Jahre 1963 die Mietpreisregelung aufgehoben wird und es keine Mietpreisbindung mehr gibt. Aber die Wohnraumbewirtschaftung würde in den Stufen vereinzelt noch bis 1965 oder sogar 1966 bestehenbleiben.
    Glaubten Sie denn, meine Damen und Herren, daß eine Wohnraumbewirtschaftung noch irgendeinen praktischen Sinn hat, wenn bereits drei Jahre vorher die Mietpreisregelung freigegeben ist? Jede Mietpreisentwicklung am Markt, die dann zulässig wäre, macht Ihnen doch jegliche Wohnraumbewirtschaftung, auch wenn sie die Stufen noch so weit hinausschieben, einfach unmöglich.
    Vor einem möchte ich warnen. Wir dürfen nicht etwa denken, der Wohnungsbedarf werde dadurch eingeengt — das ist hier ein paarmal angeklungen —, daß wir die Mieten heraufsetzen, eingeengt, weil dann soundso viele Familien sich eine kulturell angemessene Wohnung nicht mehr leisten können.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Unruhe in der Bevölkerung wegen Ihres Plans beruht teilweise auf Erinnerungen oder Erfahrungen aus der marktwirtschaftlichen Situation vor 1914. Ich bin der letzte, der sagt, es ist heute genauso; ich weiß genau, daß es Unterschiede gibt. Aber tatsächlich wird darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß man eben entgegen einer These, die hier vertreten worden ist, in der Wohnungsversorgung den Markt durch den Preis nicht so regulieren kann wie die Märkte für Strümpfe, Eier, Butter, Schuhe oder Autos. Da gibt es eben Grenzen. Das gehört zur Eigengesetzlichkeit der Wohnungswirtschaft; die Wohnung hat nicht den Charakter einer Ware. Man kommt hier mit dem Preis an eine Grenze, wo eine Regulierung über den Preis nicht mehr möglich ist, wo man den Menschen die Wohnungsversorgung eben nicht gewährleistet.
    Sie werden sagen: Das kommt mit den Mietbeihilfen. Dazu will ich noch etwas sagen. Das ist derselbe gefährliche Gedanke wie der, den Herr Dr. Preusker geäußert hat, indem er sagte: Man kann in der Wohnraumbewirtschaftung gar nicht auf die Null-Grenze zurückgehen, weil sonst niemand mehr das rechte Interesse hat, noch Wohnungen zu produzieren. Herr Dr. Preusker, Sie wissen selbst, daß das falsch ist; denn auch dann gibt es weiterhin einen Wohnungsbedarf. Auch hier ist es eben so, daß man diese Knappheit nicht erst noch künst-
    4912 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959
    Dr. Brecht
    lieh erhalten muß, um zur Produktion zu kommen. Da muß man vielmehr andere Anreizmittel verwenden.