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ID0309010700

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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage, die der Herr Bundeswohnungsbauminister soeben begründet hat, macht die Bundesregierung nach Auffassung der CDU/CSU, für die zu sprechen ich die Ehre habe, einen entscheidenden Schritt zum Abbau des Staatseinflusses in der Wohnungswirtschaft. Nachdem wir in der zweiten Legislaturperiode das Familienheimgesetz geschaffen haben, das eine auf die Marktwirtschaft überleitende Methode für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und gleichzeitig auch kostendeckende Mieten gewährleistet hat, soll nunmehr etappenweise der pseudosoziale Dirigismus im Altwohnungsbestand abgebaut und eine den Gegebenheiten der Wohnungswirtschaft gemäße soziale Marktwirtschaft verwirklicht werden.
    Aber nicht allein deswegen, weil der Entwurf der grundsätzlichen Einstellung der CDU entspricht, begrüßen wir die Initiative des Herrn Wohnungsbauministers Lücke. Wir sind auch der Meinung, daß die Gesamtkonzeption der von ihm und den anderen beteiligten Ministerien erarbeiteten Vorlage geeignet ist, eine möglichst reibungslose Überleitung in die Marktwirtschaft zu gewährleisten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    In dieser Auffassung werden wir namentlich durch die eingehende Prüfung der teilweise überlaut vorgebrachten kritischen Einwendungen bezüglich der wohnungswirtschaftlichen, der volkswirtschaftlichen und auch der sozialen Gegebenheiten bestärkt.
    Zur positiven Beurteilung gaben besonders die günstigen Erfahrungen Anlaß, die beim Abbau der' Wohnungszwangswirtschaft zwischen den beiden Weltkriegen gemacht worden sind, ferner auch die Erfahrungen, die in den europäischen Ländern in den letzten Jahren gesammelt werden konnten.
    Es ist nicht uninteressant, daß auch in den anderen Ländern bei den Regierungen und von den Verbrauchern das Verlangen nach freiheitlicher Ordnung in der Wohnungswirtschaft laut wurde, und es ist weiterhin interessant, daß dort weitaus drastischere Korrekturen des erstarrten Mietgefüges durchgeführt worden sind, als sie für Deutschland jetzt vorgesehen sind. Schließlich ist bemerkenswert, daß diese Maßnahmen nach anfänglicher Kritik der Verbraucher akzeptiert worden sind. Den schlagendsten Beweis dafür haben die Wahlen in England erbracht, wo bekanntlich die Mieterhöhungen der Regierung Macmillan arg kritisiert und teils als Wahlschlager herausgestellt worden sind. Aber diese Kritik ist nicht honoriert worden.
    Meine Damen und Herren, in diesen Ländern wird es ebenso sein wie bei uns. In der Öffentlichkeit kommt doch meist nur die Kritik der am Preisstopp und an den Bindungen Interessierten zum Ausdruck. Die Stimmen der zur Marktwirtschaft neigenden Verbraucher kommen weniger zur Geltung. Es verdienen daher Meinungsumfragen vermerkt zu werden, bei denen fast die Hälfte der Befragten gegen die Bevormundung durch die Wohnungsämter votiert hat. Sie hat sich für die Selbstverantwortung in der Wohnungsversorgung ausgesprochen. Man erblickt in der Wohnungsbewirtschaftung eine Be-



    Dr. Hesberg
    schränkung der Freizügigkeit, und nicht selten ist auf die im Grundgesetz garantierte Freizügigkeit hingewiesen worden.
    Die nach dem Wohnraumbewirtschaftungsgesetz möglichen Zwangseinweisungen schaffen in der Regel von vornherein Spannungen, die für den Mieter das Wohnen nicht angenehm machen. Bei kleinsten Differenzen, die nach solchen Reibungen aus Anlaß des Bezugs der Wohnung auftreten, finden dann Explosionen statt. Die Zahl der Räumungsklagen wäre geringer, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht so oft von Anfang an durch den Eingriff des Wohnungsamtes belastet wäre.

    (Beifall hei der CDU/CSU.)

    Meine Freunde und ich bekennen sich daher zur möglichst beschleunigten Überleitung zu einer freiheitlichen Ordnung,

    (Beifall bei den Regierungsparteien und der FDP)

    zur Selbstverantwortung des Bürgers auf dem Gebiet der Wohnungsversorgung. Wir erblicken in der Vorlage die Voraussetzung für eine schrittweise Verwirklichung unserer Grundsätze und glauben, daß das Verhältnis zwischen Eigenverantwortung und Hilfe der Gemeinschaft, wie sie in den Miet-und Lastenbeihilfen zum Ausdruck kommt, wohlabgewogen ist.
    Kritiker, meine sehr verehrten Damen und Herren, fragen: Kann die freie Konsumwahl denn jetzt schon angebahnt werden, oder liegt sie überhaupt im Bereich des Möglichen? Bei dieser Frage wird dann auf den ungedeckten Bedarf an Wohnungen hingewiesen, der vom Herrn Wohnungsbauminister eingehend dargelegt worden ist. Demgegenüber kann nur hervorgehoben werden, Grundsatz der Vorlage ist, daß der Abbau nach Maßgabe der Beseitigung des Wohnungsdefizits erfolgt. Der Minister hat dargelegt, daß dies in den Übergangsiahren fortschreitend erreicht wird, daß sich hier sehr bald Teilmärkte bilden werden und die Auslösung des Marktmechanismus eine bessere Verteilung gewährleisten wird. Wir teilen diese Auffassung ides Herrn Wohnungsbauministers. Auch wir halten nichts von den Übertreibungen der Statistiken über den ungedeckten Bedarf an Wohnungen.
    Heute ist es wie 1927 nach der damaligen Wohnungszählung. Seinerzeit legten die einen die Statistik so aus, daß eine Überversorgung von über 100 000 Wohnungen vorhanden sei, andere rechneten mit einer Unterversorgung von 1 Million. Genauso wird heute mit den Millionen jongliert.
    Interview-Erhebungen haben aber ergeben, wie der ungedeckte Bedarf, namentlich der Wohnungsbedarf derjenigen zu werten ist, die als Einzelpersonen oder Familien zur Untermiete wohnen. Sie haben ergeben, daß die Zahlungsbereitschaft nicht immer so groß ist, daß die Wünsche der Untermieter in vollem Umfang als Wohnungsnachfrage angesetzt werden könnten. Der ermittelte ungedeckte Bedarf ist eher geringer, als er sich aus den Berechnungen des Wohnungsbauministeriums ergibt und als in der Vorlage unterstellt worden ist.
    Denken Sie, meine Damen und Herren, etwa an die Wohnhäuser in landwirtschaftlichen Gebieten. Darin wohnen häufig Altenteiler, und zwar mit der Hauptfamilie in einem Wohnhause, mit der sie praktisch einen Haushalt bilden. Aber in diesem Falle sind in der Statistik zwei Familien in einer Wohnung gezählt worden, so daß eine Wohnung als ungedeckter Bedarf in der Statistik erscheint. Das ist ein sehr erheblicher Prozentsatz von Wohnungen gerade in den Gebieten mit landwirtschaftlicher Struktur. Wir können andere Beispiele anführen, die die Annahme, die ich soeben vorgetragen habe, belegen.
    Für die Beurteilung des ungedeckten Bedarfs an Wohnungen ist sehr beachtlich, daß die Belegungsdichte, die bei der Wohnungszählung ermittelt worden ist, annähernd die gleiche wie in der Vorkriegszeit, also vor dem zweiten Weltkrieg, ist. Natürlich ergibt die Änderung der Bevölkerungsstruktur heute einen höheren Bedarf pro Familie, einen höheren Bedarf für die Einpersonenhaushaltungen als in der Vorkriegszeit. Dieses Mehr an Wohnungen werden wir mit berücksichtigen müssen, und die Vorlage hat dieses Mehr anscheinend richtig getroffen.
    Somit kann wohl gesagt werden, daß der vorhandene Bedarf durch die erwarteten Umbauten und teilweise durch den Bestand gedeckt werden kann, es kann wohl erwartet werden, daß die erhöhten Mieten und die Wiedereinsetzung des Eigentümers in sein Verfügungsrecht mit dazu beitragen werden, daß die Vermieter ihre Wohnungen daraufhin überprüfen, inwieweit sie heute noch unterbelegte Wohnungen der Nutzung zuführen können. Es ist hier auch die Frage aufzuwerfen, ob man nicht etwa gerade bei den großen Wohnungen, von denen der Herr Minister gesprochen hat, die so unterbelegt im Sinne des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes sind, durch Wohnungsteilung ähnlich wie zwischen den beiden Weltkriegen neue selbständige Einheiten schaffen und damit zu einer besseren Versorgung in der Wohnungswirtschaft kommen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Alles in allem sind die Vorschläge zum Abbau der Wohnraumbewirtschaftung zu billigen. Auch in der Weimarer Republik erfolgte zunächst der Abbau der Wohnraumbewirtschaftung. Damit wurde frühzeitig in den Gemeinden ohne Wohnungsmangel begonnen, dann bezog man die großen und mittleren Wohnungen in diesen Abbau ein, und schließlich bezog man auch die Mietpreise und den Mieterschutz mit in diese Abbaumaßnahmen ein. Man hat damals günstige Erfahrungen mit einer Methodik gemacht, wie sie heute in ähnlicher Weise zur Anwendung kommen soll. Ich empfehle allen denjenigen, die mit diesen Dingen nicht so vertraut sind, einmal die Berichte nachzulesen, die zu den einzelnen Abbauverordnungen beispielsweise vom damaligen preußischen Volkswohlfahrtsminister Hirtsiefer herausgegeben worden sind.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Nun ist die Empfehlung ausgesprochen worden, wegen der Diskonterhöhung den Beginn des Ab-



    Dr. Hesberg
    baus der Wohnungszwangswirtschaft hinauszuschieben. Meines Erachtens ist eigentlich kein Grund ersichtlich, warum die Zahlen im Wohnungsbau, deren Erreichung sich die Bundesregierung I zum Ziel gesetzt hat, nicht erreicht werden sollten. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Zahl neuer Wohnungen — sie ist im Gesetz vorgeschrieben und entspricht im übrigen auch dem, was im Schnitt der vergangenen Jahre erzielt worden ist — erreicht wird, daß also die zur Abdekkung des Fehlbedarfs erforderlichen Neubauwohnungen erstellt werden.
    Ich erinnere an die Besorgnisse, die 1955, 1956 bei den Beratungen des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes wegen der Entwicklung des Wohnungsbaus und wegen mangelnder Finanzierung geäußert worden sind; sie haben sich alle als gegenstandslos erwiesen. Wir haben höhere Zahlen erreicht, als wir bei den Beratungen zugrunde gelegt haben. Die Totenglocken des sozialen Wohnungsbaus, von denen so viel geredet worden ist, haben nicht geläutet. Die Bundesregierung ist, unterstützt von den Ländern, noch immer mit den Problemen, mit den vorübergehenden Engpässen fertig geworden.
    Erinnern wir uns an die Verknappungen auf dem Kapitalmarkt und die Besorgnisse, die uns alle, die wir auf diesem Gebiete zu arbeiten pflegten, erfüllten, als sich vor zwei Jahren plötzlich eine Verknappung der Wohnungsbaumittel auf dem Realkreditmarkt bemerkbar machte. Auch damals setzte sofort eine unmittelbare Initiative ein; sie ist erfolgreich gewesen, so daß wir den damaligen Engpaß überwinden konnten. Das wird Ihnen allen noch in Erinnerung sein.
    Die Situation auf dem Kapitalmarkt ermöglicht es unseres Erachtens sogar, die Finanzierung durch die Mittel des Kapitalmarktes noch auszuweiten. Wir begrüßen, daß entsprechende Bürgschaftsrichtlinien des Bundes herauskommen sollen. Wir kommen dadurch zu einer marktwirtschaftlichen Orientierung der Wohnungsbaufinanzierung und durch marktkonforme Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbaugesetz zu weiteren Fortschritten. Wir begrüßen dies um so mehr, meine Damen und Herren, weil wir der Überzeugung sind, daß die Maßnahmen auf dem Gebiete der Wohnungsbewirtschaftung und des Mietpreisrechtes, die wir heute besprechen, geeignet sind, neue Initiative zum Bau von Familienheimen und eventuell auch von Mietwohnungen auszulösen.

    (Zuruf des Abg. Jacobi.)

    —Ja, ich glaube daran, Herr Jacobi. Nach zwei Jahren werden wir uns wieder sprechen; Ihr Pessimismus hat sich noch immer als unbegründet herausgestellt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man wird mir vielleicht entgegenhalten, daß wir es beim Bauland mit einem Engpaß zu tun haben und daß vielleicht dadurch die Wohnungsbauzahlen nicht erreicht werden können. Ich kann daher nur einen Appell aussprechen, die Verabschiedung des Bundesbaugesetzes zu beschleunigen, damit all die
    Maßnahmen wirksam werden, mit deren Hilfe wir uns eine Auflockerung des Baulandmarktes versprechen.
    Abschließend darf ich erklären: wir halten den Abbaurhythmus und die Endtermine der Wohnraumbewirtschaftung für realistisch, vielleicht sogar für zu vorsichtig angesetzt. Wir billigen die vorgeschlagenen Methoden. Ich darf noch hinzufügen, daß der Abbauplan der Bundesregierung eine bemerkenswerte Bestätigung durch wissenschaftliche Untersuchungen erfährt, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung veranlaßt hat und deren Ergebnis es 1955 herausgegeben hat. Es ist eine Arbeit von Arndt, die zu dem Ergebnis kommt, daß sämtliche Normen der Zwangswirtschaft 1962 entbehrlich sein dürften. Diese Zeitangabe kommt dem Termin des Planes der Bundesregierung also sehr nahe.
    Zu den Mietpreisbestimmungen des Entwurfs, meine Damen und Herren, sei zunächst folgendes bemerkt. Von einer Mietpreisfreigabe in den Übergangsjahren, von der in der Öffentlichkeit so oft gesprochen und in großer Aufmachung in manchen Zeitungen auch geschrieben worden ist, kann nicht die Rede sein. Das hat auch der Herr Bundeswohnungsbauminister soeben herausgestellt. Die Aufhebung der Mietpreisbindungen steht vielmehr erst am Ende der Überleitungsjahre.
    Irrtümlich wird auch immer berichtet, die Mieten für Wohnungen des Vorkriegsbestandes würden um 15 bzw. 38 v. H. der derzeitigen Mieten steigen. Diese Sätze beziehen sich aber wohlgemerkt auf die Grundmiete im Sinne der Altbaumietenverordnung. Danach besteht nämlich die preisgebundene Miete aus einer unveränderlichen Grundmiete und aus den Umlagen für Wassergeld, Mehrbelastung aus Steuern, Gebühren usw., aus Untermietzuschlägen und aus Zuschlägen für gewerbliche Nutzung. Die Umlagen sind aber unterschiedlich hoch; sie betragen in der Bundesrepublik mindestens 5% und erreichen im Schnitt 8 bis 10%. Wenn jedoch beispielsweise Umlagen für Heizung und Warmwasserversorgung in der Miete enthalten sind, ist der Anteil der Umlagen an der Gesamtmiete wesentlich höher. Berücksichtigt man diese Umlagen bei der Berechnung, dann kommt man bei 5% Umlagen, die in der Gesamtmiete enthalten sind, zu einem Höchstsatz von 36% und bei einer 10%igen Umlage zu einer Mehrbelastung von 35 % der Gesamtmiete.
    Die Höchstsätze — und das ist das Wichtige, was immer herausgehoben werden muß — werden aber nur erreicht, wenn ein erheblicher Abstand der derzeit geltenden Miete oder der in der ersten Stufe um 15% erhöhten Miete vom Mietenplafond besteht. Nach der allgemeinen Mieterhöhung von 15 % der Grundmiete erfolgen nämlich keine schematischen Mieterhöhungen. Die Heranführung an das Mietgefüge des sozialen Wohnungsbaues hat bekanntlich zum Inhalt, daß die Mieten nach den Wohnwerten, nach der Ausstattung der Wohnungen, abgestuft sind. Über den Mietsatz, der sich aus der Tabelle ergibt, hinaus kann der Vermieter Vereinbarungen mit dem Mieter treffen. Aber die



    Dr. Hesberg
    höchstmögliche Mieterhöhung ist nur 20 °/e, wenn die 15%ige Mieterhöhung erfolgt ist.
    Im Gegensatz zum Bundesrat halten meine Freunde und ich die Absicht der Bundesregierung, in den weiteren Stufen individuell zu verfahren, für richtig, weil dadurch das Mietgefüge entzerrt wird und eine Anpassung der Mieten an den Wohnwert erfolgt. Damit kommt man auch der in etwa zu erwartenden marktwirtschaftlichen Preisbildung entgegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Durch diese Regelung werden die ungewöhnlichen Spannen gemildert. Wir schließen uns der Argumentation in der Stellungnahme des Deutschen Volksheimstättenwerks an, die Ihnen allen zugegangen ist und in der ausgeführt wird, daß schematische Mieterhöhungen die bestehende Verzerrung des Mietengefüges nur vergrößern würden und die daraus resultierenden sozialen Ungerechtigkeiten nur erhöhen dürften. In etwa, wenn auch vergröbert, ist das Prinzip, das dieser individuellen Mietenerhöhung zugrunde liegt, bereits im Ersten Bundesmietengesetz zu erkennen, nach dem die Zuschläge, die damals auf die Grundmiete gewährt wurden, mit 10, 15 und 20 vom Hundert bemessen waren.
    Überwiegend wird der Höchstsatz der Mieterhöhung von 38 % der Grundmiete nicht erreicht. Durchschnittlich kommt die Heranführung der Mieten an die Plafondmiete zu einer Mieterhöhung von etwa 23 % bei den Komfort- und Großwohnungen, von 25% bei der zweiten Gruppe der mittelgroßen
    Wohnungen und von 30 % bei der dritten Gruppe der Kleinwohnungen. Diese Unterschiede sind darauf zurückzuführen, daß in den beiden ersten Gruppen, den Groß- und Komfortwohnungen, die höheren Mietzuschläge von 15 und 20% im Jahre 1955 gewährt sind und damit schon seinerzeit die Rentabilität stärker verbessert worden ist.
    In der Diskussion wird immer wieder gesagt, es bleibe nicht allein bei diesen allgemeinen und den individuellen Mieterhöhungen, sondern durch höhere Grundsteuern kämen noch sehr beträchtliche Mehrbelastungen für die Mieter, sei es als Folge einer neuen Einheitsbewertung, sei es als Folge einer Erhöhung der Grundsteuer-Meßzahlen, wie sie die Gemeinden fordern und wie sie auch kürzlich in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium empfohlen worden sind. Im Verlauf der Übergangsjahre werden wir aber nicht mit einer neuen Einheitsbewertung zu rechnen haben. Daher werden auch keine steuerlichen Auswirkungen von der Einheitsbewertung zu erwarten sein. Meine Freunde und ich stehen im übrigen aber einer Gemeindepersonensteuer, die die Grundsteuer als Verteilungsmaßstab, zugrunde legt, ablehnend gegenüber.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist bekanntlich der Inhalt des Vorschlags des Wissenschaftlichen Beirats und der Gemeindeverbände.
    Wenn man die breiten Kreise der Bevölkerung zur Finanzierung der Gemeindeaufgaben heranziehen will, indem man die Grundsteuer erhöht und diese Grundsteuer auf die Mieter umlegt, dann schafft man damit praktisch eine Mieten- oder Wohnraumsteuer. Diese ist auf jeden Fall als unsozial abzulehnen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil sie denjenigen stärker trifft, der mit großer Familie und geringem Einkommen eine größere Wohnung nötig hat, und denjenigen begünstigt, der mit kleiner Familie unter Umständen auch nur eine kleine Wohnung bewohnt. Eine solche Maßnahme müssen wir unter allen Umständen als der Wohnungswirtschaft nicht gemäß ablehnen. Wir können daher die genannten Ziffern, die ich als Durchschnittswerte für die Gesamtmehrbelastung der Mieter angegeben habe, als Obergrenze ansehen.
    Im übrigen sind wir in Übereinstimmung mit Herrn Wohnungsbauminister Lücke nach den Erfahrungen mit dem Ersten Bundesmietengesetz der Auffassung, daß zahlreiche Vermieter die Höchstgrenzen nicht ausschöpfen werden, und zwar aus den verschiedensten Gründen, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat.
    Wir sind also der Meinung, daß das Ausmaß der Mieterhöhung im Vergleich zu England und Dänemark maßvoll ist. Übersehen wir nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir gerade beim Altwohnraumbestand eine Angleichung an das Mietniveau der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus vollziehen und daß es sich bei diesen Mieten des sozialen Wohnungsbaus um ein Mietenniveau handelt, das durch den Einsatz öffentlicher Mittel gedrückt ist, daß also hier mit Hilfe der Steuergelder eine Mietverbilligung eingetreten ist.
    Die Rendite, die aus den Altbauten erzielt wird, ist deswegen auch nach Durchführung des Zweiten Bundesmietengesetzes bescheiden. In Anlehnung an Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung auf der Basis des Zeitwertes von 1949 kommt man zu einer Rendite von 4 bis 5 °/o, wobei zu bemerken ist, daß hierin die Bodenwerte nicht einbezogen sind und daß es sich um Werte des Jahres 1949 handelt. Man kann rechnen, daß die Rendite, auf diese Zeitwerte von 1949 bezogen, sich unter Berücksichtigung des Bodenwerts daher bestenfalls auf 31/2 bis 41/2% stellt.
    Wenn wir uns der Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers zur sozialen Lage der Vermieter erinnern und davon ausgehen, daß Aufgabe der Mieterhöhung nicht nur die Wiederherstellung der Rentabilität ist, sondern auch die Deckung des aufgestauten Instandsetzungsbedarfs, und daß diese zusätzlichen Gelder mit zur erforderlichen Modernisierung dienen sollen, dann wird einem klar, daß von großen Geschenken an die Vermieter, die der Regierungsvorlage unterstellt werden, nicht die Rede sein kann.
    Die Mietenkonzeption kann im übrigen um so mehr gutgeheißen werden, weil die Miet- und Lastenbeihilfen nicht tragbare Mehrbelastungen auffangen. In Fortführung des Ersten Bundesmietengesetzes und des Familienheimgesetzes wird durch diese Konzeption der Vorlage jeder Familie eine



    Dr. Hesberg
    angemessene Wohnung gewährleistet. Das charakterisiert in der Tat diese Vorlage als Maßnahme in der sozialen Marktwirtschaft, als sozialen Fortschritt von größter Bedeutung und als einen wichtigen Beitrag zur Familienpolitik unserer Bundesregierung und unserer Partei.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Miet- und Lastenbeihilfen verhindern, daß Familien, die unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten, unter einen bestimmten Wohnungsstandard heruntersinken. Sie bewirken, daß sie nicht ihr Heim — sei es nun Mietwohnung oder Einfamilienhaus verlassen und in Bunker und Nissenhütten ausweichen müssen.
    Bedauerlich ist es, wenn angesichts solch wohlabgewogener Gesamtkonzeption von „sozialer Demontage" geredet und geschrieben worden ist. Die Entschließung des Deutschen Volksheimstättenwerkes, die ich schon erwähnte, trifft das Richtige, wenn darin ausgeführt wird:
    Indem versucht wird, durch Mietbeihilfen und folgerichtig auch durch ihnen entsprechende ebenso notwendige Lastenbeihilfen jeder Familie eine angemessene Wohnung zu gewährleisten, dient der Gesetzentwurf dem Gedanken des sozialen Rechtsstaates, dessen Schaffung dem Gesetzgeber durch Art. 20 unseres Grundgesetzes aufgegeben ist.
    In der Entschließung, die auch die Vorschläge zur Mietanhebung billigt, werden im übrigen folgende bemerkenswerten Feststellungen getroffen:
    Die Verwirklichung beider Ziele setzt die Einsicht voraus, daß für das lebensnotwendige Gut Wohnung auch ein angemessener Preis gezahlt werden muß. Millionen Familienheim- und Bausparer, deren Interessen das Deutsche Volksheimstättenwerk vertritt, haben eindeutig bewiesen, daß breite Schichten unseres Volkes hierzu bereit und in der Lage sind. Die finanzielle Belastung, die diese Familien für das Eigenheim auf sich genommen haben, steht vielfach in krassem Mißverhältnis zu den Mieten, die selbst wohlhabende Bevölkerungsschichten für gleichgroße und gleich ausgestattete Altbau- und öffentliche geförderte Sozialwohnungen zu zahlen haben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen erscheinen geeignet, diese Diskrepanz zu mindern und damit den Willen zum Eigenheim in zusätzlichen Bevölkerungsschichten zu wecken.
    Nun wende ich mich dem Mieterschutz zu. Zunächst möchte ich feststellen, daß der wirksamste Bestandsschutz in den Miet- und Lastenbeihilfen liegt. Sie machen zahllose Wohnungswechsel entbehrlich, die in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen und vor dem ersten Weltkrieg üblich waren, und ersparen einen großen Teil der Mietaufhebungsklagen wegen Mietrückstandes.
    Daß der Mieterschutz für die Dauer der Übergangsjahre aufrechterhalten bleibt, wenn auch mit gewissen Modifikationen, wird in den Berichten über diese Vorlage vielfach unterschlagen. Vielleicht, meine Damen und Herren, trägt dazu das Kündigungsrecht der neuen Prägung bei. Oberflächliche Berichterstatter und demagogische Kommentatoren verschweigen, daß dem Mieter ein Widerspruchsrecht gegeben ist und daß damit dann im Gefolge der Fortbestand der bisherigen Normen gewährleistet ist.

    (Abg. Jacobi: Aber mit einer Beweislastverschiebung!)

    Vor allen Dingen wird viel zuwenig beachtet, daß nach der Aufhebung des Mieterschutzes, nach den Übergangsjahren das soziale Mietrecht an die Stelle des Mieterschutzes tritt. Wer das Mieterschutzgesetz und seine Methoden als Dauerrecht will, verkennt, daß es in der bisher gültigen Form nur in ,außergewöhnlichen Zeiten vertretbar ist, daß es die normalen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter vielfach wesentlich beeinträchtigt hat und daß es sich nicht zuletzt auch zuungunsten der Mieter auswirken kann. Es verengt den Wohnungsmarkt.
    Immer lauter werden die Klagen, von denen eben schon Herr Minister Lücke gesprochen hat, daß Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues für die Schichten blockiert sind, die da hineingehören, weil man wegen dies Mieterschutzes jene nicht herausbekommen kann, die nach der Entwicklung ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr in diese Wohnungen gehören. Es wird daher gefordert, diesen Zustand abzustellen. Es wird zu prüfen sein, wie man garantieren kann, daß der Block der Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues den Kreisen vorbehalten bleibt, denen sie seinerzeit zugedacht gewesen sind und denen sie nach dem Gesetz ausschließlich dienen sollen.
    Mit der Beseitigung der Notstände wird im Interesse der Normalisierung der Verhältnisse von Vermieter und Mieter ein an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiertes und von sozialer Verantwortung getragenes Recht an die Stelle des Mieterschutzes treten müssen. Es ist uns daher beim sozialen Mietrecht die Aufgabe gestellt, eine Regelung für einen auch in normalen Zeiten anzuerkennenden Schutz des Mieters zu finden. Dieser ist eine Konsequenz der sozialen Bindung des Eigentums. Es muß aber andererseits mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes im Einklang stehen.
    Abschließend darf ich namens meiner Freunde
    feststellen, daß wir in dem Entwurf der Bundesre
    ein geschlossenes System zur Überleitung
    der Wohnungswirtschaft in eine freiheitliche Ordnung erblicken. Es ist eine Regelung, die den wohnungswirtschaftlichen und sozialen Belangen weitestgehend gerecht zu werden versucht, eine Grundlage, die gleichermaßen den volkswirtschaftlichen
    Belangen und unserem wohnungspolitischen Wollen gerecht wird, nämlich der Erhaltung bedeutender volkswirtschaftlicher Werte sowie der Hebung
    des Wohnungsstandards. Mit der Verwirklichung
    der Zielsetzungen dieses Entwurfs sollte unverzüglich begonnen werden. Mit Herrn Minister Lücke
    und mit der erwähnten Entschließung des Volksheimstättenwerkes stimmen wir überein, daß eine



    Dr. Hesberg
    Verzögerung die uns gestellte Aufgabe nur erschweren und die Gefahr von Fehlinvestitionen im Wohnungsbau erhöhen würde. Ich darf daher an das Hohe Haus appellieren, die sorgfältige, aber auch beschleunigte Beratung des Entwurfs tatkräftig zu fördern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Hauffe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Hauffe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nach der großzügigen Verkündung der Gesamtkonzeption dieses Gesetzentwurfes damit beginnen, daß ich ganz nüchtern frage: was will der sogenannte Lücke-Plan? Es handelt sich um drei Punkte: erstens die Beseitigung des Mieterschutzes, zweitens die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung und drittens Mieterhöhungen. Ziel dieser Maßnahmen soll die Überführung der Wohnungswirtschaft in die Marktwirtschaft sein. Voraussetzung dafür ist aber, daß der Markt da ist. Die Frage ist, ob er vorhanden ist.
    Das Gesetz heißt: Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht. Das ist ein Titel, der verfänglich ist. Wenn Sie mich fragen, ob ich den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft will, dann werden Sie mich nicht dazu bekommen, daß ich mich zum Verteidiger einer Zwangswirtschaft mache.

    (Bravo! bei der CDU/CSU.)

    Aber Sie werden selber zugeben, daß auch Sie in Notzeiten mit derartigen Maßnahmen arbeiten müssen. Über das Ziel sind wir uns eigentlich durchaus einig. Es ist wünschenswert, die Zwangswirtschaft abzubauen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir sind uns bloß wahrscheinlich nicht einig über den Zeitpunkt, darüber, ob die versprochenen Maßnahmen wirklich zu diesem Zeitpunkt die Zielsetzung möglich machen.
    Ein bißchen anders ist es schon mit der Formulierung „Soziales Mietrecht". Ob das, was hier als Ersatz für den zu beseitigenden Mieterschutz bezeichnet wird, als soziales Mietrecht angesprochen werden kann, darin sind einige Zweifel zu setzen.
    Nun, wir wollen diese Probleme einmal einzeln angehen.
    Ich möchte vorweg, damit wir nicht — wie man so gern sagt — uns bloß in der Polemik bewegen, folgendes sagen. Schlechte Beispiele — um den einen oder den anderen Teil zu beschuldigen — lassen sich in jeder Provinz finden. Man darf nicht derart vereinfachen, daß man sagt: „Alle Mieter sind schlecht, alle Hausbesitzer sind gut", oder umgekehrt. Damit kann man an das Problem nicht herangehen.
    Ich möchte des weiteren sagen: wir sollten bei diesen grundsätzlichen Betrachtungen Zwischengruppen ausscheiden. Eine der größten Zwischen-
    gruppen sind die Eigenheime. Sie stehen bei dieser Frage und bei diesem Gesetz nicht in dem Maße zur Diskussion, in dem sie zur Beweisführung angeführt werden. Der Besitzer eines Eigenheimes hat eine Zwischenstellung zwischen dem Mieter und dem Miethausvermieter. Er ist zwar Besitzer, aber er hat eigengenutztes Eigentum. Diese Zwischenstellung geht ganz klar auch daraus hervor, daß Sie ihn bei den Miet- und Lastenbeihilfen in die Stellung des Mieters setzen. Deshalb möchte ich bitten, daß wir bei diesem Meinungsaustausch die beiden Gegenspieler klar herausstellen. Das sind der gewerbsmäßige Hausbesitz und der Mieter. Diese beiden Gruppen stehen sich gegenüber.
    Genauso, wie man hier nicht Eigentümer gleich Eigentümer setzen kann, kann man überhaupt nicht schlechthin Eigentum gleich Eigentum setzen, wie es in dieser Diskussion oftmals gemacht wurde. Gerade beim Wohnungsbau tritt die soziale Verpflichtung des Eigentums mehr in den Blickpunkt als bei allen anderen Dingen. Ich möchte ganz offen sagen: Wer Kapital im Wohnungsbau investiert, muß sich darüber im klaren sein, daß er in einem Gebiet investiert, in dem die soziale Verpflichtung sehr groß ist, und daß er dort stärkere Bindungen auf sich nehmen muß, als wenn er in einem anderen wirtschaftlichen Bereich Kapital investiert.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die einschlägigen Verfassungsbestimmungen über die soziale Bindung des Eigentums sind sehr schön herausgestellt in der Zeitschrift „Soziale Ordnung, Christlich-Demokratische Blätter der Arbeit", und zwar von Herrn Dr. W e i m a r. Er weist darauf hin, daß ein Artikel des Grundgesetzes sagt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Zum zweiten sagt das Grundgesetz: „Die Wohnung ist unverletzlich." Drittens: „Das Eigentum . . . wird .gewährleistet . . . Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." — Nun, ich glaube, ich habe damit einen Zeugen angerufen, der auch für Sie unverdächtig ist.
    Deshalb möchte ich sagen, daß wir in dieser Diskussion nicht vom primitiven Eigentumsdenken ausgehen können, ungefähr in der Art, daß man sagt: Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will. Der Gegenpol zu diesem primitiven Eigentumsdenken ist nämlich das Kolchosendenken. Ich glaube, in diesem Raum wollen wir uns nicht bewegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    So primitiv kann man mit dem Eigentumsbegriff bei der Diskussion der Wohnungsprobleme nicht operieren. Deshalb möchte ich es ablehnen, mich bei dieser Diskussion auf solche Vergleiche einzulassen, wie sie in einem Zeitungsartikel angezogen worden sind, der hier auf die Versorgung mit Persianermänteln hingewiesen hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    In einem anderen Artikel wird gesagt: Wohnung
    ist gleich Eigentum, genauso wie die Maschine im
    Betrieb. Wenn man zu dieser Art der Eigentums-



    Hauffe
    definition im Wohnungsbau kommt, dann muß man nämlich auch sagen — ich will es nicht sagen —: die Wohnung ist nichts anderes als ein Behälter zur Aufbewahrung von Menschen; und ich glaube, da machen wir alle miteinander nicht mit. Wenn man in dieses primitive Eigentumsdenken gerät, dann ist nämlich die Verfügung über diesen Behälter mit der Eigentumsverfügung über eine Kiste gleichzusetzen. Wenn mir der Inhalt nicht gefällt, schmeiße ich ihn heraus und tue etwas anderes hinein. Ich sage das bewußt, weil ich glaube, wir können uns darauf einigen, daß wir so nicht vereinfachen können.
    Daraus dürfte klar hervorgehen, daß der Mieterschutz nicht einfach wie ein Ableger der Zwangswirtschaft behandelt werden kann, sondern der Mieterschutz ist ein Bestandteil unseres sozial- und rechtsstaatlichen Denkens geworden; andernfalls sollte man nicht mit dem Begriff der Unverletzlichkeit der Wohnung operieren. Die Wohnung ist das Heim der Familie, und das Heim bedarf eines besonderen Schutzes. Positive Familienpolitik ist für mich ohne Mieterschutz nicht denkbar. Die Wohnung ist nicht etwa ein Gut, das man wie Luxusgüter behandeln kann.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das möchte ich zur Frage des Mieterschutzes grundsätzlich sagen.
    Nun zur Frage der Aufhebung der Bewirtschaftung. Da ist grundsätzlich die Frage zu stellen: Will man die Aufhebung vor der Deckung des Bedarfs oder nach der Deckung des Bedarfs? Man stützt sich auf Statistiken. Hier sagt man, alle Statistiken seien in einer gewissen Art falsch, und man versucht, die Unzuverlässigkeit der Statistiken dazu zu 'benutzen, daß man hier den Schluß zieht, man müsse an die Aufhebung der Zwangswirtschaft herangehen, bevor die Bedarfsdeckung nachzuweisen sei. Nun, Herr Bundewohnungsbauminister Lücke bewegt sich ja mit den Zahlen, die er nennt, ungefähr auf derselben Linie wie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Beide nennen einen Fehlbestand von 2 1/2 Millionen Wohnungen. Leider kommen sie nicht zu denselben Schlüssen. In einer Zeitung wird diese Zahl bezweifelt. Man behauptet, sie enthalte den Nachholbedarf nicht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Zeitung aus dem Kreise meiner politischen Freunde, sondern um das Hamburger Sonntagsblatt. Die Berichte des Statistischen Bundesamtes sagen ganz klar, daß bei allen Statistiken die individuellen Wohnungswünsche und Wohnungsabsichten nicht zu berücksichtigen sind. Ich glaube, das ist richtig. Aber ich möchte mich gegen einen Vergleich wehren, der zu gern immer angestellt wird, indem man nämlich Statistiken aus der Vergangenheit heranzieht und sagt, die Belegung der Wohnräume sei heute geringer als beispielsweise vor 40 Jahren zur Zeit der Einführung der Wohnungszwangswirtschaft. Wenn man von einem solchen Vergleich ausgehen wollte, würde man praktisch dem kleinen Mann die Teilnahme am sozialen Fortschritt verwehren. Ich möchte jedenfalls nicht zu der Wohnraumbelegung des Jahres 1916 — um nur eine Jahreszahl zu nennen — zurückkehren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, wir sollten uns darauf einigen, daß solche Vergleiche indiskutabel sind.
    Im Ausschuß wird uns die Frage sehr beschäftigen, was bei der Bestandsaufnahme zu erfassen ist, die die Grundlage für die einzelnen Termine des Stufenplans bildet. Sie haben dabei eine Ziffer genannt, die man näher beleuchten müßte, um überhaupt ihre Zuverlässigkeit beurteilen zu können. Ich denke an die 50%ige Erfassung der 1-PersonenHaushalte. Ich kann mir vorstellen, daß die 1-Personen-Haushalte örtlich je nach der Struktur sehr verschieden sind. Man sollte sich doch lieber bemühen, die Ergebnisse der ersten Erfahrungen zugrunde zu legen.
    Die Auswirkung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes wird ebenfalls die Bestandsaufnahme bis zum Jahr 1963 beeinflussen. Mich betrübt, daß die Mittel, die zur Förderung des Wohnungsbaues für den Normalverbraucher zur Verfügung stehen, immer problematischer werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir haben zwar sehr viel Sondermittel, aber der Kreis der wohnungsuchenden Normalverbraucher wird immer größer.
    Schauen wir uns doch einmal die Mittel näher an, die für den Normalverbraucher vorhanden sind: 700 Millionen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Im nächsten Jahr, wenn laut Stufenplan mit dem Abbau begonnen werden soll, gehen von den 700 Millionen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes 210 Millionen ab, nämlich dreimal die Degression von 70 Millionen. Es bleiben dann 490 Millionen übrig. Davon gehen wieder die Prämien ab, soweit sie nicht durch das Prämiengesetz mit 100 Millionen gedeckt sind. Ich möchte schätzen, daß es im nächsten Jahr 240 Millionen sein werden. Wir können uns vielleicht um 10 Millionen streiten, aber einigen wir uns einmal auf die genannte Summe. Dann bleiben für die Versorgung des Normalverbrauchers noch 250 Millionen, die an die Länder zu verteilen sind, wohlgemerkt: nicht in diesem Jahr, sondern im nächsten Jahr, wo der Stufenplan beginnen soll. Davon sind auch noch die Beträge für Sondermaßnahmen abzuziehen, nämlich einmal die 50 Millionen zum Ausgleich des Baues von Landwirtschaftswohnungen, zum anderen der Verfügungsfonds des Ministers mit 10 Millionen, der auch zur Förderung von Studentenwohnheimen und zu anderem verwendet wird. Alles das geht in den Bereich von Töpfchen, so daß im nächsten Jahr für den Normalverbraucher noch 190 Millionen zur Verteilung an die Länder zur Verfügung stehen. Mit diesem merkwürdigen Bild werden wir uns im Ausschuß sehr eingehend befassen müssen.
    Hinzu kommt, daß durch die bevorzugte Eigenheimförderung ein größerer Teil der Mittel naturnotwendig in die ländlichen Gegenden geht, weil die Bauplätze für den Eigenheimbau in den Großstädten nicht ausreichen. Das soll kein Vorwurf, sondern einfach die Feststellung sein, daß der Normalverbraucher in den Ballungszentren, ganz besonders in den Großstädten, noch einmal benachteiligt



    Hauffe
    wird. Jetzt habe ich die Frage zu stellen: wie sehen hei Aufhebung der Bewirtschaftung und Überführung in die Marktwirtschaft die Verhältnisse in den Ballungsgebieten und Großstädten auf der einen Seite, in den ländlichen Bezirken auf der anderen Seite aus? Ich halte es nicht für bedenklich, in den ländlichen Bezirken nach dem Stufenplan zu verfahren, wenn die Entwicklung so weitergeht. Aber das Kriterium werden die Ballungsgebiete und die Städte sein. Denn die Grundvoraussetzungen der Marktwirtschaft, nämlich die freie Konsumwahl und die Regelung des Preises durch Angebot und Nachfrage, sind dort einfach bis dahin nicht zu schaffen.
    Die Aufhebung jeder Preisbindung — die Preisbindung soll ja im Jahre 1963 generell fallen — vor der Deckung des Bedarfs schafft keine ausgependelte Miete, sie schafft keine Wohnwertmiete, sondern sie wird eine Knappheits- oder Konjunkturmiete schaffen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das ist die Befürchtung, die wir hierbei haben.
    Wenn es Ihnen auch theoretisch und praktisch möglich sein mag, einen Mietpreiswucher zu vermeiden, so wird bei Entfallen der Förderung des Wohnungsbaus für Normalverbraucher und Überführung in die Marktwirtschaft — die beiden Termine fallen ja zusammen — die künftige Miete sich an der Kostenmiete des freien Wohnungsmarktes als Orientierungsmiete ausrichten, wie ich sie einmal nennen möchte, und eine beträchtliche Höhe erlangen. Denn die Kostenmiete beträgt bei Objekten, die ohne öffentliche Mittel gebaut und nur mit Kapitalmarktmitteln und privatem Kapital finanziert sind, heute schon 3 bis 3,75 DM pro Quadratmeter. Obwohl anzunehmen ist, daß in den nächsten Jahren noch eine Steigerung eintreten wird, will ich einmal von der unteren Grenze von 3 DM ausgehen, damit man mir keine Schwarzmalerei nachsagt.
    Wir müssen, wenn wir diese Aufgabe in Angriff nehmen, ein Ziel im Auge haben: wir müssen zu einer zumutbaren Miete gelangen, die sich am Durchschnittslohn des Personenkreises orientiert, den wir heute im sozialen Wohnungsbau betreuen. Wir müssen davon ausgehen, daß die Orientierungsmiete der oben bezeichneten Art mindestens 3 DM pro Quadratmeter betragen würde. Sie muß nämlich kostendeckend sein; denn man kann nicht annehmen, daß bei einer Finanzierung ohne öffentliche Mittel jemand Kapital investiert, wenn er praktisch noch draufzahlen muß. Oder Sie müßten bis dahin erreichen, daß die die Miethöhe bestimmenden Zinsen auf dem Kapitalmarkt so weit sinken, daß zumutbare Mieten ermöglicht werden, „zumutbar" im Hinblick auf den Durchschnittslohn. Geht man von einer Orientierungsmiete von 3 DM pro Quadratmeter aus, kostet eine 60-Quadratmeter-Wohnung — das ist eine Normalwohnung für einen Drei- bis Vier-Personenhaushalt — 180 DM. Stellen wir diesem Betrag das Einkommen gegenüber, das der Herr Minister zugrunde gelegt hat, nämlich 600 DM pro Monat! Leider ist ein solches Einkommen, das von einem Stundenlohn von 3 DM ausgeht, noch die Ausnahme; der Durchschnitt hat noch lange nicht diese Höhe erreicht. Aber selbst
    bei einem solchen Lohn macht. eine Miete von 180 DM 30% des Einkommens aus, und das ist zuviel.
    Daher muß der Wohnungsbau — und jetzt sage ich ein Wort, das manchem vielleicht nicht gefällt — so lange wir notwendig weiter subventioniert werden; denn nur so kann ein tragbares Verhältnis zwischen Lohn und Miete erhalten werden. Andernfalls lösen Sie Lohnforderungen aus, mit denen von der anderen Seite her ein angemessenes Verhältnis zu den Mieten angestrebt werden müßte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese Folge wäre wohl weitaus schlimmer.
    Es wird jetzt bloß von den kleinen Erhöhungen gesprochen. Wenn es bloß die kleinen Erhöhungen wären, wenn da nicht die Kurzfristigkeit wäre und wenn nicht die andere Maßnahme, die auf uns zukommt, praktisch vor der Haustür stünde, würde ich gar nichts sagen; dann ließe ich mit mir über die 15% oder die 10 Pf pro Quadratmeter bei den Erstwohnungen des sozialen Wohnungsbaus reden. Aber auch hier werden Sie annehmen können, daß bis zu dem Zeitpunkt der Aufhebung dieser 15 % in den meisten Fällen auf die möglichen 38 % angestiegen sind. Zu den um 10 Pf je Quadratmeter erhöhten Mieten wird in der nächsten Zeit wegen des Fortfalls der Grundsteuerbefreiungen meistens noch die Umlage der Grundsteuer hinzukommen. Die Grundsteuerbefreiungen sind auf eine gewisse Zeit bemessen.
    Im Wohnungsbau ist das reine Rendite-Denken einfach nicht möglich. Wenn wir den Wohnungsbau wieder auf das reine Rendite-Denken abdrängen und wenn uns in einigen Jahren bloß noch Privatmittel und Kapitalmarktmittel für die Finanzierung des Wohnungsbaus zur Verfügung stehen, dann folgt daraus ganz natürlich, daß wir uns wieder einigermaßen dem früheren Mietskasernenbau nähern. Allerdings wird die Ausstattung anders sein. Der private Mann, der Kapital investiert hat, drängt selbstverständlich danach, aus dem Objekt die größtmögliche Rendite zu bekommen. Er wird versuchen, aus dem Grundstück herauszuholen, was herauszuholen ist, und wird das Grundstück in dem Maße bebauen, wie es die Baupolizei gerade noch zuläßt. Dann sind wir wieder bei den Verhältnissen, die wir nicht wünschen. Der Bau von großen modernen Wohnanlagen, wie wir sie heute sehen und die uns so gut gefallen, wird mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt.
    Für mich sind zwei Orientierungsmieten diskutabel. Es sind die Wohnwertmiete und. die Kostenmiete. Ich freue mich, daß die Wohnwertmiete, die ich bereits bei der Beratung des Ersten Bundesmietengesetzes gefordert habe und die mir damals von dem seinerzeitigen Herrn Bundeswohnungsbauminister Dr. Preusker soviel Spott eingebracht hat und als unrealisierbar usw. bezeichnet worden ist, jetzt salonfähig geworden ist, allerdings nicht als Orientierungsmiete, sondern als obere Auffanggrenze bis zur Freigabe der Mieten. Das ist das, was mir daran nicht gefällt. Aber wenn man damals gesagt hat, die Wohnwertmiete sei als Orientierungsmiete nicht praktikabel, weil das zu kompli-



    Hauffe
    ziert werde, dann kann ich nicht verstehen, wieso sie jetzt ausgerechnet für die geringe Übergangszeit praktikabel sein soll.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, wenn wir uns bereits damals darangemacht hätten, hätte sie sich heute weitgehend eingespielt und zur Entzerrung des Mietenwirrwarrs wesentlich beigetragen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann sagen Sie doch jetzt „ja"!)

    — Ich bin ja bereit, mich für die Wohnwertmiete als Dauerorientierungsmiete auszusprechen, nur soll sie nicht die augenblickliche obere Auffangsgrenze sein, da sie zu einem Zeitpunkt, wo sie sich eingespielt hat, praktisch schon wieder überholt ist und ad acta gelegt wird. Das ist doch das Kriterium. Ferner bin ich auch dafür, daß man die Kostenmiete zu einer Grundlage der Berechnung macht.
    Ich habe schon bei der Beratung des Ersten Bundesmietengesetzes einen Vorschlag in dieser Richtung gemacht. Wir sind uns darüber im klaren, daß die Kostenmiete immer eine manipulierte Miete ist. Sie schwankt je nachdem, wieviel öffentliche Förderung drinsteckt. Zur echten Kostenmiete kommt man dann, wenn keine öffentliche Förderung mehr da ist. Das ist dann die von mir abgelehnte Orientierungsmiete des Jahres 1963.
    Aber bei der Kostenmiete, ganz besonders beim Althausbesitz, darf nicht vergessen werden, daß in den Belastungen des Objekts Hypotheken sind, die nicht für das Objekt verwandt wurden, sondern einfach etwa zur Beschaffung von Betriebsmitteln fürs Geschäft oder derartige Dinge mehr, weil nämlich jeder Betrieb, der mit fremden Belastungen arbeiten muß, konkursreif ist. Dieser Grundsatz muß auch beim Wohnungsbau gelten.
    Ich möchte den Herrn Bundeswohnungsbauminister an das erinnern, was er uns in Berlin bei der Besichtigung des Wedding gesagt hat, daß nämlich diese Wohnungen eine Schande für uns seien. Ich weiß nicht mehr, was er wörtlich genau gesagt hat. Aber, lieber Herr Bundeswohnungsbauminister, auch die Mieten für diese Wohnungen sind damals nach dem Ersten Bundesmietengesetz erhöht worden, weil sie noch nicht in dem von Ihnen aufgestellten Katalog der „Bruchbuden" enthalten sind. Sie werden wieder unter die neuen Erhöhungen fallen. Das ist auch eine Begleiterscheinung, die Ihren Plan nicht gerade angenehm dekoriert.
    Jetzt möchte ich Sie noch daran erinnern, daß ich bereits bei der Beratung des Ersten Bundesmietengesetzes einen Antrag gestellt hatte, einen Versuch mit der Anpassung der Altbauwohnungen an die modernen Wohnbedürfnisse zu machen. Ich hatte damals im Auftrage meiner Fraktion den Antrag gestellt, probeweise 50 Millionen DM zur Verbesserung des Althausbesitzes zur Verfügung zu stellen und diese 50 Millionen auszugeben, damit wir uns nachher ein Bild über den Erfolg machen könnten. Allerdings sollte dabei eine Bedingung gelten: diese 50 Millionen DM sollten im Notfall, wenn das Objekt erhaltungswürdig ist, sogar zu den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus ausgegeben werden. Derjenige aber, der diese Mittel in Anspruch nimmt, hätte auch die andere Bedingung des sozialen Wohnungsbaus erfüllen müssen, nämlich die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf den Tisch des Hauses zu legen. Daran ist die Geschichte damals gescheitert.
    Im Verfolg dieser Diskussion haben ganz gescheite Leute sogar die dynamische Miete gefordert; sie haben gesagt: Wenn wir dynamische Renten haben, brauchen wir auch dynamische Mieten; dann paßt sich alles immer recht schön an. — Aber ich glaube, das hieße von vornherein den Arbeitnehmer von jedem Fortschritt ausschließen, wenn nämlich jede Lohnerhöhung durch entsprechende Preiserhöhung — ist es bei den Mieten so, kommt es auf anderen Gebieten gleich nach — wieder fortgenommen wird.
    Daß nicht alles so ideal ist, wie Sie es hier verkündeten, dürfte aus einer Tatsache hervorgehen: Wie immer bei solchen. Ankündigungen, werden bereits jetzt vorsorglich Kündigungen vorgenommen, um die Mieterhöhungen möglichst schnell beanspruchen zu können. Aber das nur nebenbei.
    Jetzt möchte ich einiges Grundsätzliche zur Frage der Mieterhöhungen sagen. Ich bin nun einmal —man hat mich bisher noch nicht anders überzeugen können — kein Freund von staatlichen Mietbeihilfen. Es soll eine Ausnahme, eine Notmaßnahme, und zwar die letzte Notmaßnahme sein in dem Fall, daß jemand einen Antrag auf diese Hilfe stellen sollte. Einem solchen Antrag haftet nämlich der Arme-Leute-Geruch an. Gerade Sie beklagen doch immer, daß der Kreis von Personen, die keine Hemmungen haben, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, zu groß ist. Deshalb sollte man nicht noch einen neuen Personenkreis in eine solche Richtung abdrängen, auch wenn hier gesagt wird, diese Beihilfen seien nicht rückzahlungspflichtig.
    Was mir bei der Mietbeihilfe nicht gefällt, ist, daß man das sogenannte Familieneinkommen zugrunde legen will. Bei der Festsetzung der zumutbaren Miete — hier komme ich wieder auf das Problem zurück — geht es doch darum, eine Miete zu finden, die für die Dauer für die Familie tragbar ist. Die Familie darf nicht je nach Fallen oder Steigen des Familieneinkommens umziehen müssen. Sonst gibt es eine nicht erwünschte Bewegung auf dem Wohnungsmarkt. Normalerweise ist doch das sogenannte Familieneinkommen groß, wenn die jungen Leute heiraten. Dann arbeiten nämlich beide Eheleute, und zwar deshalb, weil der Mehrverdienst für die Gründung des Haushalts gebraucht wird. Dieses Familieneinkommen sinkt in dem Moment, in dem die Kinder kommen. Solange die Kinder schulpflichtig sind, ist die Familie größer und wird das Familieneinkommen kleiner. Das Familieneinkommen steigt wieder, wenn die Kinder mitverdienen, wenn sie in die Lehre kommen oder gar ausgelernt haben und noch im Haushalt sind. Es fällt dann wieder, wenn sie heiraten, und es fällt noch einmal, wenn die Eltern die Altersgrenze erreichen.
    Meiner Meinung nach müssen wir eine Durchschnittsquadratmetermiete finden, die sicherstellt,



    Hauffe
    daß das Heim der Familie trotz dieser Schwankungen auf die Dauer erhalten bleibt und das Wandern der Ausnahmefall wird.
    Ich muß Ihnen ganz offen gestehen, daß verschiedene Begründungen, die zu diesem Gesetz gegeben worden sind, vermuten lassen — und jetzt sage ich es ganz deutlich, weil ja auch wir in einigen Punkten hierbei sehr deutlich angespitzt worden sind —, daß ein Wunsch des Herrn Dr. Handschuhmacher erfüllt werden soll, den dieser einmal dem Herrn Bundeskanzler vorgetragen hat. Ich darf dies vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren. Herr Dr. Handschuhmacher hat einmal an den Herrn Bundeskanzler geschrieben:
    Ich habe es auf mich genommen, vor den letzten Bundestagswahlen eine klare Parole gegen die SPD und für die Regierungskoalition auszugeben. Ich glaube, darauf ist es nicht zuletzt zurückzuführen, daß die Wahlbeteiligung aus dem Mittelstand so groß war. Immer wieder war den Hausbesitzern versichert worden, es läge nur an ihnen selbst, wenn ihre gerechte Sache nicht siegte; sie sollten endlich die Wahlmüdigkeit überwinden. Das haben sie getan.
    An anderer Stelle dieses Schreibens weist Herr Dr. Handschuhmacher den Bundeskanzler darauf hin, dauernd seien durch prominente Politiker, Minister wie Abgeordnete der CDU und der übrigen Koalitionsparteien, bestimmte Versicherungen dahin gehend abgegeben worden, daß den Forderungen des Hausbesitzes Rechnung getragen würde.
    Nun, ich glaube, hier wird jetzt rasch noch etwas erfüllt, damit es nicht gar zu sehr in die Nähe des Wahltermins kommt. Deshalb sind — das müssen wir klar und deutlich sagen —, wenn Sie auf diesem Gesetz bestehen, einige Dinge unumgänglich.
    Zunächst ein Wort zu den Terminfestsetzungen. Der Herr Minister hat schon eine Teilkonzession gemacht, indem er auf unsere Forderung eingegangen ist, die Terminfestsetzung durch die Gemeinde vornehmen zu lassen. Ich bin mit ihm der Meinung, daß man das nicht der letzten Gemeinde mit 500 Einwohnern übertragen kann, sondern daß wir hierbei von den kommunalen Körperschaften ausgehen müssen, die die Wohnraumbewirtschaftung durchführen. Das sind nicht in allen Fällen die Landkreise; das ist örtlich sehr verschieden. In diesem Punkt können wir uns wahrscheinlich sehr nahekommen.
    Ferner fordern wir, daß die letzte Entscheidung nach diesem Gesetz in einem Bereich durchgeführt wird, der für den Bürger überschaubar ist. Deswegen die Forderung, es in die Gemeinden zu legen.
    Ferner müssen wir darum bitten, daß der soziale Wohnungsbau auch über den Auslauftermin des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hinaus weitergeführt wird. Es ist einfach unvorstellbar, daß bis zu diesem Termin in den Ballungsgebieten der Bedarf auch nur einigermaßen gedeckt sein wird.
    Schließlich: der Mieterschutz darf nicht abgebaut werden, sondern er muß durch ein modernes Mieterschutzgesetz ersetzt werden.
    Vor allen Dingen ein Wunsch: Versuchen Sie, das Gesetz in eine Form zu bringen, daß es für den Bürger lesbar und verständlich ist.

    (Beifall bei der SPD.)