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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3089

  • date_rangeDatum: 11. November 1959

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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesfinanzministeriums für Prozeßkosten Dr. Hettlage, Staatssekretär 4807 D, 4808 A Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4808 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Verzollung des Tankinhalts der Kraftfahrzeuge Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4808 B, D Dr. Bucher (FDP) 4808 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Organisation StEG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4809 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . 4809 B Frage des Abg. Schultz: Einfuhr von sogenannten Kräuterweinen und minderwertigen Medizinalweinen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4809 C Frage des Abg. Mischnick: Auslegung der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 A Frage des Abg. Benda: Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 14 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 C Frage des Abg. Gewandt: Drosselung der Rindfleischeinfuhr aus Dänemark Schwarz, Bundesminister 4810 D Gewandt (CDU/CSU) 4811 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesernährungsministeriums für Prozeßkosten Schwarz, Bundesminister 4811 C Frage des Abg. Memmel: Bundesmittel für die bayerischen Winzergenossenschaften Schwarz, Bundesminister . 4811 D, 4812 A Memmel (CDU/CSU) 4812 A Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Deutsch-österreichische Sozialabkommen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4812 B, C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4812 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Frage des Abg. Matthes: Aufteilung des Arbeitsamts Bassum Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4812 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Abwerbung von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär 4813 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 4813 B, C Frage des Abg. Lohmar: Herausgeberkreis der Zeitschrift „Wehrkunde" Strauß, Bundesminister . . . . 4813 C, D Lohmar (SPD) . . . . . . . . 4813 D Frage des Abg. Schultz: Behandlung von Anträgen auf Entschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für eine abgeleistete Wehrübung Strauß, Bundesminister 4814 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Dienstwaffen für Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 4814 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4814 D Frage des Abg. Wittrock: Rechtsverordnung auf Grund des § 5 Abs. 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister . 4814 D, 4815 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4815 B Frage des Abg. Benda: Zulassung sog. geheimer Telefonnummern durch die Landespostdirektion Berlin Stücklen, Bundesminister . . . . 4815 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4815 C Frage des Abg. Wehr: Mieterhöhungen in Bremen durch die Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft, München Dr. Lindrath, Bundesminister . . 4815 D Nachwahl eines deutschen Mitgliedes des Europäischen Parlaments (Drucksache 1371) 4816 A Nachwahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1372) . . . . 4816 A Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1321) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksachen 55, 1094 Anlage 2) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1322) — Dritte Beratung — Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 4816 C Dr. Arndt (SPD) . . . . 4817 D, 4832 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4826 D, 4834 D, 4843 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4827 A Kühlthau (CDU/CSU) 4830 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . 4831 B, 4836 A, 4842 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4833 A, 4843 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4836 B Dr. Werber (CDU/CSU) . 4836 D, 4842 D, 4846 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4838 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 4839 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4841 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4841 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4844 B Memmel (CDU/CSU) 4844 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4845 B Schlee (CDU/CSU) 4845 D Bauer (Würzburg) (SPD) . 4845 D, 4847 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4847 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1260); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1342); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1303, zu 1303) ; — Zweite und Dritte Beratung -- 4847 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1271, zu 1271) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263) — Erste Beratung — Leber (SPD) . . . . . . . . . 4848 B Dr. Miessner (FDP) . . 4850 B, 4851 D Neuburger (CDU/CSU) . . 4850C, 4852 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1343) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 4852 D, 4856 C, 4860 B Junghans (SPD) . . . . . . . . 4857 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4858 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 4859 A Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4859 D Stingl (CDU/CSU) 4860 A Jahn (Marburg) (SPD) 4860 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1361) — Zweite und dritte Beratung — 4860 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1302) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 4861 B Kühlthau (CDU/CSU) 4862 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (FDP) (Drucksache 1282) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326) — Erste Beratung — 4862 D ,Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (FDP) (Drucksache 1281) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) — Erste Beratung — 4863 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; (Drucksachen 1227, 1360) 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1306, Umdruck 338) . . . . 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1362, Umdruck 350) . . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehem. Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt Kreis Bad Segeberg (Drucksachen 1222, 1308) . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutsche Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksachen 1230, 1309) 4863 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1252, 1310) 4863 C Entschließungen der 48. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 1288) 4863 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 413) 4863 D Nächste Sitzung 4863 D Anlagen 4865 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11 November 1959 4807 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 87. Sitzung Seite 4756 A Zeile 12 statt ,,Unrechtstatbestand" : Unrechtsstaat. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Dr. Burgbacher 25. 11. Diebäcker 11. 11. Döring (Düsseldorf) 11. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Engelbrecht-Greve 11. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Geiger (München) 12. 11. D. Dr. Gerstenmaier 11. 11. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Frau Kettig 11. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kreitmeyer 25. 11. Kurlbaum 11. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Muckermann 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Dr. Ratzel 11. 11. Richarts 11. 11. Scheel 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schneider (Hamburg) 11. 11. Schultz 12. 11. Dr. Starke 11. 11. Storch 14.11. Striebeck, 11. 11. Dr. Vogel 25. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Wolff (Berlin) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Brüns 12. 12. Gedat 12. 12. Dr. Gradl 12. 12. Lulay 31. 12. Theis 20. 11. Anlage 2 Umdruck 405 Änderungsantrag der Abgeordneten Ruf, Dr. Eckhardt, Dr. Schmidt (Wuppertal), Krammig, Corterier, Eberhard und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 wird zwischen Satz 1 und Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959. Ruf Dr. Eckhardt Dr. Schmidt (Wuppertal) Krammig Berberich Brand Brück Burgemeister Caspers Diel Dr. Dollinger Dr. Elbrächter Eplée Finckh Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. Gossel Günther Harnischfeger Dr. Graf Henckel Hesemann Höfler Holla Dr. Huys Jahn (Stuttgart) Kirchhoff Kisters Kraft Leicht Lulay Maucher Meis Menke Mensing Müller-Hermann Müser Frau Niggemeyer Rösing Scharnberg Schulze-Pellengahr Dr. Schwörer Siebel Dr. Stecker Corterier Dr. Harm Königswarter Lange (Essen) Regling Eberhard Frau Friese-Korn Mischnick Freiherr von Mühlen Rademacher Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Will Dr, Preiß 4866 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Anlage 3 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die Senate der Oberverwaltungsgerichte entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern." 2. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 3. In § 18 wird das Wort und die Ziffer „und 3" gestrichen. 4. nach § 34 wird folgender § 34a eingefügt: „§ 34a (1) Die §§ 20 bis 34 gelten für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter bei den Oberverwaltungsgerichten entsprechend. (2) Als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter kann an das Oberverwaltungsgericht nur berufen werden, wer mindestens vier Jahre an einem Verwaltungsgericht als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter tätig war." 5. Die Überschrift des 4. Abschnitts (vor § 35) wird aus „Vertreter des öffentlichen Interesses" geändert in „Vertreter des Interesses der Regierung". 6. In § 35 Abs. 1 werden die Worte „öffentliches Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Bundesregierung". 7. In § 35a Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „des öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „des Interesses der Landesregierung (Senats) ". 8. In § 35b werden die Worte „öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Landesregierung (Senats) ". 9. In § 69 Abs. 01 werden im ersten Satz die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" sowie im zweiten Satz die Worte „der Berufung und" und die Worte „es gilt nicht für die Stellung des Antrages nach § 46" gestrichen. 10. Der § 130 wird gestrichen. 11. Der § 141 wird gestrichen. 12. In § 169c werden die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 13. In § 170 Abs. 1 werden die Worte „und dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 14. In § 180 Abs. 6 wird die bisherige Nr. 7 gestrichen; folgende neue Nr. 7 wird eingefügt: „7. Die Vorschrift des § 34a Abs. 2 ist erst vom 1. Januar 1962 ab anzuwenden." Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 412 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: In § 78' Abs. 1 erhält der letzte Satzteil die folgende Fassung: „ ... sowie dabei die Besetzung und das Verfahren regeln." Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Kuchtner Dr. Bartels Benda Hoogen Dr. Kanka Frau Klemmert Schlee Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Jahn (Marburg) Wittrock Dr. Bucher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) Anlage 5 Umdruck 413 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der FDP betr. Sicherung von schienengleichen Kreuzungen — Drucksache 1337 — 2. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten(f), Weber (Essen), Paul an den Wirtschaftsausschuß und Genossen betr. Europäische Wirtschaftsassoziation — Drucksache 1351 — 3. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen(f), Weber (Essen), Frau an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen Dr. Hubert, Schütz (München) und Genossen betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte — Drucksache 1352 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4867 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Serres, Corterier und Genossen betr. Ständige Europäische Konferenz der Postminister an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 1353 - Bonn, den 10. November 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 414 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 erhält in dem neugefaßten § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Absatz 2 Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt." Bonn, den 10. November 1959 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 415 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 Abs. 3 bis 5 werden gestrichen. 2. § 130 wird gestrichen. Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 8 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Bericht über die Folgerungen vorzulegen, die sie aus ihrer Denkschrift vom 31. Juli 1957 betr. Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe — Drucksache 3757 der 2. Wahlperiode - gezogen hat; 2. dem Bundestag gesetzliche und sonstige Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, auch die Verunreinigung der Luft durch nichtgewerbliche Anlagen, z. B. Wohnhausfeuerungen und Kraftfahrzeuge, wesentlich einzuschränken; 3. dem Bundestag einen umfassenden Bericht über das Ausmaß der Lärmbelästigung in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten. Der Bericht soll Angaben darüber enthalten, welchen Umfang die Lärmbelästigung angenommen hat, welche schädlichen Folgen sie hat, welche Maßnahmen jetzt schon auf Grund geltender Gesetze getroffen werden und welche Umstände dazu geführt haben, daß diese Maßnahmen als unzureichend empfunden werden, welche Studien auf diesem Gebiete im In- und Ausland in jüngster Zeit gemacht wurden, welche gesetzlichen Maßnahmen andere Länder getroffen haben und mit welchem Erfolg, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, sich die Erfahrungen im In- und Ausland zunutze zu machen, um neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 417 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 35b muß das Zitat am Schluß lauten: „§ 15 Abs. 2 und 3" 2. In § 180 Abs. 6 wird folgende neue Nr. 6c eingefügt: „6c. Auf die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf Lebenszeit ernannten oder als Hilfs- 4868 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 richter bestellten Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet § 15 Abs. 3 keine Anwendung." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Gossel Dr. Kempfler Eilers (Oldenburg) Kühlthau Kühn (Bonn) Maier (Mannheim) Nieberg Demmelmeier Kramel Hackethal Berger Dr. Storm (Duisburg) Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Schranz Anlage 10 Umdruck 418 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: § 69 Abs. 5 wird in der Fassung des Beschlusses des Rechtsausschusses: „(5) Der Bund, die Länder, die Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit der Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vertreten lassen." wiederhergestellt. Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Nieberg Berger Hübner Stauch Eilers (Oldenburg) Häussler Lang (München) Maier (Mannheim) Varelmann Hackethal Dr. Gossel Etzenbach Dr. Storm (Duisburg) Kühn (Bonn) Anlage 11 Umdruck 419 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Dr. Kanka, Bauer (Würzburg) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseiner Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und 3" gestrichen. 3. In § 180 Abs. 6 wird die Nr. 7 gestrichen. Bonn, den 11. November 1959 Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Dr. Kanka Bauer (Würzburg) Dr. Arndt Metzger Schröter (Berlin) Rehs Wittrock Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Seidl (Dorf en) Dr. Winter Schlee Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Deringer Dr. Wilhelmi Anlage 12 Umdruck 420 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Varelmann, Lang (München), Lermer und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 werden zwischen Satz 1 und Satz 2 folgende Sätze eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen. Arbeiter, Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes können sich in Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis durch einen Beauftragten ihres Berufsverbandes oder ihrer Gewerkschaft vertreten lassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959 Arndgen Varelmann Lang (München) Lermer Kramel Dr. Seffrin Even (Köln) Häussler Winkelheide Krammig Meis Pelster Maucher Maier (Mannheim) Mühlenberg Brück Schüttler Mick Anlage 13 Umdruck 421 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4869 Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 erhält folgenden Absatz 3: „(3) Mindestens die Hälfte der Richter jedes Gerichts soll drei Jahre hauptberuflich in der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, ferner des Deutschen Reichs oder einer Einrichtung nach Artikel 130 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes tätig gewesen sein." 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 entfällt die Bezugnahme auf § 15 Abs. 3. 3. In § 180 Abs. 6 Nr. 7 ist in Satz 1 statt „§ 15 Abs. 5" einzusetzen „§ 15 Abs. 3"; Satz 2 im § 180 Abs. 6 Nr. 7 erhält folgenden Wortlaut: „Für die bei dem Inkrafttreten des Gesetzes im Amt befindlichen Richter gilt die bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verwaltungsgerichten abgeleistete Tätigkeit als solche im Sinne des § 15 Abs. 3 des Gesetzes, bis durch Neuernennungen von Richtern nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 erfüllt sind." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Huys Hübner Berberich Baier (Mosbach) Dr. Schwörer Bühler Etzenbach Fritz (Welsheim) Jahn (Stuttgart) Schmitt (Vockenhausen) Frau Renger Dr. Gossel Simpfendorfer Nieberg Anlage 14 Umdruck 422 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . Für den Fall der Ablehnung der Anträge auf Streichung des § 15 Abs. 3: Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Sie sollen ferner über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungswesens und des Verwaltungsrechts verfügen." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Weber (Koblenz) Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Schneider (Lollar) Hoogen Deringer Schlee Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Rehs Dr. Wilhelmi Dr. Winter Seidl (Dorfen) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schröter (Berlin) Bauer (Würzburg) Wittrock Metzger
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider muß ich das mir selbst gegebene Versprechen brechen, daß ich nicht debattieren wollte. Ich werde mich aber ganz kurz fassen.
    Herr Kollege Kanka, ich bin in Hessen niemals mit dem Verwaltungsgerichtsgesetz befaßt gewesen. Das ist, wie Sie wissen werden, unter den Fittichen der amerikanischen Militärregierung von einer Professorenkommission ausgebrütet worden. Es ist stets auf den heftigsten Widerstand des hessischen Justizministeriums gestoßen, dem damals anzugehören ich die Ehre hatte. Aber leider lag die Zuständigkeit für die Verwaltungsgerichtsbarkeit später beim Innenministerium.

    (Abg. Dr. Kanka: 1949!) — Auch 1949. — Aber das nur nebenbei.

    Ich habe mich zu Wort gemeldet, als Frau Kollegin Diemer sprach. Hier besteht ja eine gewisse Diskrepanz. Frau Kollegin Diemer sagt: Keine ehrenamtlichen Richter; nur eine Notmaßnahme; es muß heute für die Geschwindigkeit bei den Prozessen gesorgt werden. Von Herrn Kollegen Kanka hören wir, daß er „in diesem Fall" zwar keinen Hintergedanken hat, aber jedenfalls die ehrenamtlichen Richter für immer abschaffen will. Meine Damen und Herren, ich möchte dazu nur eines sagen. Die Zeit des Freiherrn vom Stein war Preußens ärmste Zeit. Sie war eigentlich, wenn das möglich ist, noch bedrängter als unsere Gegenwart. Damals hat gerade der Freiherr vom Stein gelehrt, daß wir nicht an der Freiheit und im Grundsätzlichen sparen sollen; denn das ist das kostspieligste Sparen, das wir treiben könnten. Aus dem Grunde möchte ich Sie doch davor warnen, aus derlei Erwägungen hier zu sagen: Wir geben zwar das institutionelle Denken auf, heben uns aber die unmittelbare demokratische Beteiligung der Bevölkerung an ihrer eigenen Rechtsprechung für Zeiten auf, in denen das Wirtschaftswunder vielleicht noch größer sein wird. Das halte ich für ungeheuer gefährlich.
    Bei der Gelegenheit nur noch eins. Ich habe inzwischen den neuen Antrag gelesen, jetzt eine Soll-Vorschrift einzufügen, wonach die Hälfte aller Richter eine Verwaltungsbeamtentätigkeit absolviert haben soll. Ich habe schon gesagt, daß ich es durchaus für gut und notwendig halte, daß der Verwaltungsrichter Verwaltungskenntnisse hat. Aber ich hege die Sorge, daß Sie damit — und das bitte ich sich sehr zu überlegen — eine Art Reservat für die Verwaltungsbeamtenschaft gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit begründen; denn die Verwaltung erzieht, und zwar mit Recht — das ist ein Ethos, auf das die Beamtenschaft stolz sein kann — zum Dienst, auch im Wege des Zweckdenkens. Was in der Verwaltung nicht gelernt werden kann, was vielleicht nirgends gelernt werden kann als im Gericht selber, ist die richterliche Unabhängigkeit und die Unabhängigkeit des Denkens.

    (Abg. Jahn [Marburg]: Sehr richtig!)

    Daher ist vor Maßnahmen zu warnen, die doch die von Ihnen auch nicht gewollte Tendenz entwikkeln könnten, als ob später Richterstellen gewissermaßen Beförderungen innerhalb einer Beamtenlaufbahn wären. Es ist etwas sehr Verschiedenes, ob ich Beamter bin oder ob ich Richter bin. Das soll nach keiner Seite hin eine Überbewertung oder eine Abwertung sein. Gerade in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht es — das hat die bisherige Verwaltungsgerichtsbarkeit auf diesem heiklen Felde mit großem Geschick bewiesen — um die unabhängige Bemessung einer schmalen Gratwanderung zwischen Gestaltungsfreiheit der zweckdenkenden, aber rechtsgebundenen Verwaltung und dem rechtlichen, rechtsgestaltenden Denken des Richters. Greifen Sie nicht in diese Dinge ein, indem Sie hier eine solche Maßnahme beschließen!
    Noch etwas anderes. Herr Minister, ich habe versucht, Ihnen auf Ihre letzten Bemerkungen zuzurufen: Wir haben Beamte des Bundes, aber wir haben keine Studenten des Bundes! Deswegen ist der Bund durchaus legitimiert, für die Ausbildung seiner Beamtenschaft Sorge zu tragen im Rahmen der Zuständigkeiten, die ich hier jetzt nicht weiter überprüfen will. Aber welch ein Widerspruch liegt darin, daß wir die Sparmaßnahmen und die Maßnahmen zur Beschleunigung in dem Abbau der ehrenamtlichen Richter suchen, daß wir dagegen nicht den Weg gehen, die geringe Zahl der gegenwärtig in der Verwaltungsrechtspflege tätigen Richter zu vermehren — eine Zahl, die durchaus vergrößert werden könnte —, und diese geringe Vermehrung in einem Augenblick unterlassen, in dem wir sagen: Um Himmels willen; wir haben so viel Studenten, daß jeder vierte herausgeprüft werden muß!

    (Beifall bei der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den I 1. November 1959 4833


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Schmid.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehöre zwar nicht zu jenem erlauchten Kreis, der in der Alchimistenwerkstatt des Rechtsausschusses an jenem Arkanum arbeiten durfte, über das wir brüten.

    (Heiterkeit.)

    Ich bin ein schlichter Jurist, der versucht, sich gelegentlich auch über Anträge und Vorlagen Gedanken zu machen, an deren Vorbereitung er nicht beteiligt war und die ihn fraktionsressortmäßig nichts angehen, für die er darum nicht als Redner bestimmt ward. Aber ich glaube doch einige Legitimation zu haben, zu diesem wichtigen Problem einiges zu sagen.
    Freilich möchte ich hier nicht mit folkloristischen Argumenten operieren, also weder auf das „demokratische Musterland" Hessen rekurrieren noch — was ich immerhin als Schwabe könnte — auf das klassische Musterland" Schwaben. Es gibt wahrscheinlich auch ein „Musterland" Niedersachsen, ein „Musterland" Hamburg, ein „Musterland" Bremen, ein „Musterland" Nordrhein-Westfalen, ja auch ein „demokratisches Musterland" Bayern. Ich nehme an, alle Länder sind „Musterländer"; jedes auf seine Weise, aber insgesamt alle. Ich möchte abseits von solcher Folklore argumentieren.
    Man hat davon gesprochen, es sei ein demokratisches Postulat, den Laienrichter auch in die Oberverwaltungsgerichte zu tun. Demgegenüber kam das Argument: heute werde auch der „Sohn des Lokomotivführers" Richter. In meinen Augen hat das mit Demokratie ganz und gar nichts zu tun. Man kann ein Demokrat sein, auch wenn man — sagen wir — Abkömmling eines ehemals regierenden Hauses ist, und man kann das Gegenteil davon als Sohn eines Lokomotivführers sein. Der Sohn eines kleinen Finanzbeamten — er hieß, glaube ich, Hitler — hatte einen Sohn Adolf ... Ihre Bemerkung ist also kein Argument, sie hat mit Demokratie ganz und gar nichts zu tun. Ich bitte mich nicht mißzuverstehen, wenn ich nun sage: Demokratie hat mit „die kleinen Leute" nichts zu tun. Demokratie hat etwas zu tun mit Bürgersinn, d. h. damit, daß man als Bürger so unmittelbar wie möglich an die Verantwortung heranzukommen versucht, die auf dem Staat lastet, sei es in der Verwaltung, sei es bei der Gesetzgebung, bei der Rechtsprechung oder anderswo.
    Warum haben wir denn eigentlich in unserem Gerichtswesen im Gegensatz zu anderen Ländern, Frankreich z. B., die Schöffen? Ich selber bin über zehn Jahre meines Lebens Richter gewesen und hatte mit Schöffen zu tun. Es war gar nicht immer ganz leicht, mit Schöffen umzugehen; die hatten ihre eigenen Vorstellungen und waren manchmal gar nicht sehr „liberal". Ich bitte die Damen im Hause um Entschuldigung, wenn ich sage: Wenn eine Schöffin in der Kammer saß und angeklagt war ein Dienstmädchen, das ein Wollknäuel gestohlen hatte, war es oft sehr schwer, das Gericht davon zu überzeugen, daß eine Zuchthausstrafe nicht unbedingt notwendig ist.

    (Heiterkeit.)

    Ich sage das, damit Sie sehen, daß ich auch patentdemokratischen Institutionen gegenüber durchaus meine Skepsis habe. Es kommt auch hier auf den Menschen an.
    Aber schließlich gibt es so etwas wie eine Art von institutionellem Querschnitt und Normalfall. Einer der Gründe, weswegen ich es immer als gut empfunden habe, daß es Schöffen gibt, ist, daß so das Laienvolk wenn ich so sagen darf — immer das Gefühl hat, „die dort oben" — wie man in Schwaben sagt: „die Herren" — sind nicht ganz allein, wir schauen zu, es ist auch unsere Sache, die hier geschrieht, wir wirken mit. Es wird damit ,gewissermaßen eine Art von Kontrollfunktion erfüllt, die nicht diesen Namen hat, aber doch sehr effektiv ist. Nicht daß ich meinte, die Richter müßten kontrolliert werden, weil sie schlecht seien. Aber es ist gut, wenn die, die Objekt der Wahrsprüche staatlicher Organe sind, mit „dabei" sind, zusehen, mitwirken und so das Gefühl bekommen: wir sind nicht nur Objekt, sondern wir wirken mit. Das scheint mir eine sehr wichtige Sache, ich möchte fast sagen, ein Stück politische Hygiene zu sein. Man sollte sie in ihrer Bedeutung und Wirkung nicht unterschätzen.
    Schon aus diesem Grunde halte ich es für eine gute Sache, daß man den Laienrichter, den ehrenamtlichen Richter hat. Gerade dort, wo es sich um die Kontrolle des Staates handelt, wo es sich darum handelt, festzustellen, ob Behörden ihr Ermessen mißbraucht haben, dem Übermut der Ämter zu wehren — das ist es doch, was die Verwaltungsgerichte in erster Linie zu tun haben , hat die Institution der nicht mit der Robe bekleideten Richter ihre besondere Bedeutung. — Das ist das eine.
    Das zweite ist — auch da spreche ich aus einer langen Erfahrung als Richter und als Professor —: Es tut dem Berufsjuristen manchmal ganz gut, wenn der Laie eine Kinderfrage an ihn richtet:

    (Abg. Dr. Arndt: Sehr wahr!)

    Die Frage: „Sag mal, Onkel, warum ist das denn eigentlich so?" hat uns doch gelegentlich recht nervös gemacht, wenn uns die kleinen Neffen und Nichten so fragten. Ich habe das zunächst mit einem Achselzucken quittiert; doch nachdem ich dreimal geschluckt hatte, fand ich es doch ganz gut, daß man mich so gefragt hat. Manchmal kam dann in meinen Gedankenetwas anderes zutage als vorher. Ich sah manches deutlicher und auch klarer, und manchmal sah ich es ,einfacher, einfacher nicht im Sinne von „simpel", sondern im Sinne von „nicht mehr so kompliziert, nicht mehr so verwickelt". Es zwang mich zu klarerem Denken, es zwang mich, auf den Rekurs, auf die Bequemlichkeit des Fachjargons zu verzichten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist etwas sehr Notwendiges, etwas, was wir alle, überall, in allen Professionen nötig haben.



    Dr. Schmid (Frankfurt)

    Auch das ist ein Grund, weswegen ich meine, daß man den ehrenamtlichen Richter, also den Laienrichter, den Mann, der manchmal „saudumm daherfragt", wie man im Schwäbischen sagt — auf bayerisch sagt man das, glaube ich, auch —, im Gericht haben sollte, auch beim Oberverwaltungsgericht.
    Dieses Argument hat mit Demokratie z. B. ganz und gar nichts zu tun. Aber, ich glaube, es hat etwas mit der Frage zu tun, ob die Gerichte bei Hinzuziehung von Laienrichtern besser oder schlechter Recht sprechen. Mit Demokratie hat das andere etwas zu tun, von dem ich jetzt sprechen werde.
    Alles spricht vom Freiherrn vom Stein. Ich möchte hoffen, daß alle, die von ihm reden, ihn auch gelesen haben. Der Hauptgrund, weswegen er für die Selbstverwaltung plädierte, war nicht etwa der, daß er der Meinung war, Beamte, die von einem kommunalen Personalreferenten ausgesucht und angestellt werden, seien besser als solche, die von einem ministeriellen Personalreferenten oder einem Minister ausgesucht werden. Das hat er nicht gemeint; beide hätte ,er für „Bürokraten" gehalten — was nichts Schlechtes ist. Was er meinte, war: man soll den Bürger auf so vielen Plätzen wie möglich und so nahe wie möglich verantwortlich und eigentätig an den Staat heranbringen!

    (Beifall bei der SPD.)

    Das sollte man, glaube ich, wo der Bereich überschaubar ist, auch bei den Gerichten machen. Es gibt durchaus Bereiche, die nicht überschaubar genug sind, wo man den Bürger sich durch eine Minderheit von Bürgern repräsentieren lassen muß. Aber es ,gibt ,auch Bereiche, die ;so überschaubar sind, daß der Mündige die Dinge, mit denen er öffentlich zu tun hat, in seinem täglichen Leben selbst übersehen kann, also imstande ist, sich zu fragen: Was verantworte ich eigentlich damit, daß ich ja oder nein sage?
    Ich glaube, das ist ein guter demokratischer Gedanke, demokratisch nicht im Sinne des Formalismus „Mehrheit gilt", sondern in dem Sinne: der Bürger besorgt die Angelegenheiten der res publica — das sind wir alle — so weit wie möglich selbst. Das scheint mir ein Argument zu sein, dais wir nicht übersehen sollten.
    Die Meinung, es gehe nicht ohne den Fachmann — das wollen Sie doch sagen, wenn Sie vom Berufsrichter ,sprechen —, erinnert mich an das Biedermeier-Axiom vom beschränkten Untertanenverstand. Ich glaube, man sollte in diesen Dingen dem Bürger etwas zutrauen. Sehen Sie, man wirft ja auch uns Parlamentariern gelegentlich vor, wir beschlössen Gesetze zu Materien, von denen wir, fachmännisch gesprochen, nichts verstünden. Es wäre doch viel besser, sagt man, die Apothekerordnung würde von Apothekern beschlossen usw. usw.

    (Zurufe.)

    — Ja, das sagt man doch sehr oft. Es wäre freilich entsetzlich; entsetzlich wäre das!

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Ich glaube aber, daß es auch nicht sehr gut wäre, wenn man, was man uns gelegentlich entgegenhält, der Gerichtsbarkeit entgegenhielte. Schließlich sind ja an diesen Gerichten auch fachkundige, sogenannte „gelehrte", Richter. Ich habe dieses Wort immer sehr geliebt, dieses Wort „gelehrter Richter". Der Richter sollte wirklich ein gelehrter Mann sein. Ein gelehrter Mann kann auch selber lehren. Er kann auch seinen Beisitzern, die nicht Berufisrichter sind, sagen, was je und je das Gesetz will. Das ist das eine.
    Das zweite, zu dem Herr Dr. Arndt gesprochen hat, war, ab man unbedingt drei Jahre Verwaltungsbeamter gewesen sein muß, um in einem Verwaltungsgericht Richter zu sein. Ich persönlich glaube das nicht. Natürlich, die Verwaltungsbeamten sind bei uns fast alle Juristen, sie haben ihren Assessor gemacht usw. Aber der „Jurist" ist noch kein „Richter", durchaus nicht! Der Beamte ist durch die ganze Art seiner Tätigkeit in eine andere Art des Denkens und des Sehens der Dinge hineingewachsen als der Richter. Der Verwaltungsbeamte entscheidet zeit seines Lebens Einzelfälle meistens — im Rahmen der Rechtmäßigkeit natürlich — auf die Zweckmäßigkeit hin. Der Richter tut das nicht.
    Auf die Gefahr hin, für einen rettungslosen Mann von vorgestern gehalten zu werden, bin ich der Meinung — cum grano salis —, daß den Richter die Frage nach der Zweck mäßigkeit einer Entscheidung nichts angeht. Ihn geht ausschließlich die Frage nach der Recht mäßigkeit an.

    (Beifall bei der ,SPD.)

    Das Wort „Fiat iustitia, et pereat mundus!" sollte man nicht nur lächerlich nehmen, wie das so häufig geschieht: Wir Ließen die Welt zugrunde gehen, nur um recht zu behalten. So ist das nicht gemeint, und so meine ich das auch nicht. Ich glaube aber, daß auf die Dauer die Welt nur dann Bestand haben wird, wenn Richter nichts anderes tun als fragen: „Was ist hier Recht", und nicht, wenn sie fragen: „Was hätte man hier aus Zweckmäßrigkeit tun oder unterlassen sollen!"

    (Beifall bei der SPD.)