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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 88. Sitzung Bonn, den 6. November 1959 Inhalt: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1959) (Drucksache 1255) ; in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz —2. RAG) (Drucksache 1325) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (FDP) (Drucksache 1276) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung und des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (FDP) (Drucksache 1277) Antrag betr. finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung (SPD) (Drucksache 1333) Blank, Bundesminister 4771 C, 4777 D Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 4774 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4777 A Dr. Schellenberg (SPD) 4777 B, 4778 A Arndgen (CDU/CSU) . . . . . . 4777 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . . 4781 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4784 C Frau Kalinke (DP) . . . 4777 C, 4786 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 4793 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4794 B Killat (Unterbach) (SPD) 4796 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 4798 A Dr. Starke (FDP) 4802 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4803 C Nächste Sitzung 4803 D Anlage 4805 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 88. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1959 4771 88. Sitzung Bonn, den 6. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 25. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Berberich 6. 11. Dr. Besold 6. 11. Birkelbach 6. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Börner 7. 11. Dr. Brecht 6. 11. Dr. Bucerius 6. 11. Dr. Burgbacher 25. 11. Dr. Deist 6. 11. Dr. Dittrich 6. 11. Dr. Dollinger 6. 11. Drachsler 6. 11. Eilers (Oldenburg) 6. 11. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 6. 11. Geiger (Aalen) 6. 11. Dr. Gleissner 6. 11. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Haage 6. 11. Hahn 28. 11. Dr. Dr. Heinemann 6. 11. Dr. Hellwig 6. 11. Dr. Graf Henckel 6. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Frau Dr. Hubert 6. 11. Illerhaus 6. 11. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Junghans 7. 11. Kisters 28. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 25. 11. Leber 6. 11. Dr. Leiske 6. 11. Lenz (Trossingen) 6. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Muckermann 6. 11. Müller-Hermann 6. 11. Müser 7. 11. Pietscher 6. 11. Prennel 6. 11. Dr. Preusker 6. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Dr. Ratzel 7. 11. Richarts 6. 11. Dr. Rutschke 6. 11. Scharnowski 6. 11. Dr. Schild 6. 11. Dr. Schmidt (Wuppertal) 6. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Hamburg) 6. 11. Schüttler 6. 11. Dr. Seffrin 7. 11. Seuffert 6. 11. Stahl 6. 11. Stierle 7. 11. Dr. Vogel 25. 1.1. Wacher 6. 11. Wagner 6. 11. Walpert 12. 11. Wehking 6. 11. Weinkamm 7. 11. Dr. Willeke 6. 11. Wittrock 6. 11. b) Urlaubsanträge Blachstein 12. 11. Finckh 1. 12. Storch 14. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Schellenberg?


Rede von Margot Kalinke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schellenberg, ich möchte gern jede Zwischenfrage beantworten, aber Sie haben vorgeschlagen, daß wir uns in der Zeit begrenzen. Sie haben von Ihrer Fraktion drei oder vier Redner angemeldet, ich muß aber als einzige Rednerin meiner Fraktion alle Probleme beantworten.

(Abg. Dr. Schellenberg: Vielleicht kürzt das aber ab, was ich Sie frage!)

Ich muß deshalb heute darum bitten, daß Sie mich nicht unterbrechen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Sie verschlechtern Ihre Position! — Weiterer Zuruf von der SPD: Sie sind doch 15 Leute!)

Sie wissen, daß das nicht aus Feigheit geschieht und daß ich jede Ihrer Fragen beantworten kann.
Das Gutachten des Sozialbeirats betont, daß die Schere zwischen den Bestandsrenten und den Neurenten nicht beseitigt wird. Niemand — auch nicht die Kollegen aus der Freien Demokratischen Partei — wird bestreiten. daß eine Anpassung der Bestandsrenten dringend notwendig ist, nachdem das bisher nicht geschehen war. Alle Einsichtigen werden von dieser Notwendigkeit überzeugt sein, auch wenn ,sie von der Sorge erfüllt sind, die uns die heute vorliegenden Berichte vermittelt haben.
Ich will auch nicht verschweigen, daß die Besorgnis, die uns bei wachsenden Bundeszuschüssen erfüllt, in vermehrtem Maße auf uns zukommen wird, weil die Diskussion um die Altersversorgung des Handwerks, um die Wünsche der freien Berufe und um die Reform sonstiger Gesetze, die uns bevorsteht, erst beginnt.
Es ist für uns alle außerordentlich bedenklich, den Rentnern schon heute sagen zu müssen, daß weitere Anpassungen in gleicher Höhe — ganz gleich, wie der Finanzausgleich erfolgt — nur noch



Frau Kalinke
ein-, zwei- oder dreimal, bestimmt aber in ferner Zukunft nicht mehr alljährlich möglich sind.

(Abg. Dr. Schellenberg: Aber das ist doch in keiner Weise bewiesen! Beweisen Sie das!)

— Herr Kollege Schellenberg, das ist für jeden, der rechnen kann und rechenhaft denken kann, eindeutig.

(Abg. Dr. Schellenberg: Das war aber ein überzeugender Beweis!)

Teilt man Ihre Auffassung, Herr Kollege Schellenberg, daß die Kosten, ganz gleich, was geschieht, durch Umlage, durch Steuern und Beiträge und durch Subventionen, auch solcher versteckter Art, vom Staat gedeckt werden müssen, kann man so sprechen. Hat man aber eine andere Auffassung, nämlich daß der Etat des Bundes — Regierungsparteien müssen nun einmal verantwortungsbewußt an den Haushalt denken — uns zu Deckungsüberlegungen zwingt, dann werden Sie mir zustimmen müssen, weil Sie die Zusammenhänge kennen, daß die Möglichkeit wachsender Bundeszuschüsse Grenzen hat.
Die Wanderversicherung und der Finanzausgleich, wenn man sich vorstellt, daß in der Angestelltenversicherung rund 68 % aller Angestelltenrenten, die im zweiten Halbjahr 1957 zugingen, Wanderversicherungsrenten sind, bedeuten ja, daß mit einer einfachen Übertragung von Teilen der Erstattung von der Arbeiterrentenversicherung auf die Angestelltenversicherung das Problem keineswegs gelöst wird. Wir müssen leider befürchten, daß der Vorschlag des Beirates, den die Regierung aufgegriffen hat, hinsichtlich des Prozentsatzes zu Mißverständnissen führt.
Der Herr Bundesminister hat sehr deutlich gesagt
— und ich bedanke mich bei ihm für diese Deutlichkeit —, daß mit dem gleichen Hundertsatz für die Erhöhung nun nicht etwa auch für die Bestandsrenten die Automatik eingeführt werden soll. Aber in der Sozialpolitik ist es nun einmal so, daß sehr leicht Wünsche, Hoffnungen und falsche Vorstellungen geweckt werden, wenn man die gleichen Millionenzahlen für die Anpassung bei Bestandsrenten und Neurenten nennt. Ich möchte nachdrücklich die Auffassung des Arbeitsministers unterstreichen. Es wäre besser und klarer, wenn der Beirat für die Anpassung der laufenden Bestandsrenten nicht den gleichen Prozentsatz vorgeschlagen und die Regierung von sich aus differenziert hätte. Es wäre mir lieb, wenn wir in Höhe von 10 % oder 5 % hätten anpassen können; nach dem Sozialbericht dürften es wahrscheinlich weniger sein.
Ich fürchte, daß durch den gleichen Hundertsatz auch Mißverständnisse über die Gründe der Anpassung in der vorgesehenen Höhe entstehen werden, und zwar deswegen, weil man das denjenigen, die die Zusammenhänge weniger kennen, die Gründe schwer erläutern kann.

(Abg. Dr. Schellenberg: Aber dann hätten Sie eine große Ungerechtigkeit geschaffen!)

— Ich weiß, Herr Kollege Schellenberg, daß ohnehin eine Ungerechtigkeit darin besteht, daß wir eine unterschiedliche Formel für die Bestandsrenten und für die neu hinzukommenden Renten haben.

(Abg. Dr. Schellenberg: Dann müssen wir sie beseitigen!)

— Wir werden sie beseitigen, nur nicht entsprechend Ihren Zielen, sondern so, wie es im Interesse einer verantwortungsbewußten Politik in der Zukunft richtig ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Mit großer Sorge erfüllen uns auch die fortwährenden Forderungen nicht nur der Sozialdemokraten, sondern vieler Gruppen in unserem Volk nach immer höheren Bundeszuschüssen. Die Bundeszuschüsse bergen angesichts unserer dynamischen Rentenformel all die Verlockungen in sich, über die wir hier mehrfach gesprochen haben. Die Schichten unseres Volkes, die diese Zuschüsse als Steuerzahler aufbringen müssen, haben zu einem großen Teil keinen Anteil an den Segnungen dieser Bundeszuschüsse. Wir müssen daran denken, welche Auswirkung eine Erhöhung der Bundeszuschüsse auf die Forderungen der freien Berufe und weniger gesicherter kleiner Existenzen in der gewerblichen Wirtschaft haben muß.
Der Sozialbericht zeigt daher — das sage ich besonders dem Kollegen Schellenberg, der die Dinge mit Sachverstand überblicken kann , daß sich aus sozialpolitischen Versprechungen an Rentner in Zukunft wahrscheinlich wenig parteipolitisches Kapital wird herausschlagen lassen. Unsere Arbeiter erkennen immer deutlicher, daß sie das, was ihnen der Staat an Renten zuteilt, selber bezahlen müssen. Daher wird der Opposition in diesem Hause, für die ja noch drei Redner sprechen werden, sicherlich einmal etwas Gescheiteres einfallen müssen, als immer nur nach mehr zu rufen. Denn ihre eigenen Mitglieder und die ihr nahestehenden Gruppen im Volke werden eines Tages den Zusammenhang zwischen der Beitrags- und Steuerbelastung und der Rentenhöhe erkennen, der sich heute auf Grund der hohen Beitrags- und Steuerlast bereits zeigt.

(Abg. Dr. Schellenberg: Haben wir höhere Bundeszuschüsse gefordert?)

— Soll ich Ihnen voraussagen, was Sie in der Zukunft noch alles fordern werden? Ich könnte es, Herr Kollege Schellenberg!
Der Bericht, den der Vertreter der deutschen Bundesbank Herr Dr. Wolf im Sozialbeirat gegeben und den er im „Volkswirt" veröffentlicht hat, bestätigt in seiner bestechenden Realität und seiner sehr desillusionierenden Darstellung der Wirklichkeit nur die Sorgen und Bedenken, die ich — nicht weil ich weniger geben möchte, wie es die Opposition immer unterstellt, sondern weil ich eine stetige Entwicklung wünschte — hier bei den Beratungen der Rentenreform zum Ausdruck gebracht habe. Von nun an bleibt die Frage, die der Kollege Horn angeschnitten hat, auf der Tagesordnung, nämlich ob es nicht verantwortungsbewußter und richtiger ist, in die Zukunft hinein soziale Leistungen zu ga-



Frau Kalinke
rantieren, auch wenn man in der Gegenwart den Mut zur Unpopularität haben und überhöhten Forderungen gegenüber nein sagen muß.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich will mich wegen der geringen Redezeit nicht dazu verführen lassen, hier viel zum großen Problem „Kapitalmarkt" zu sagen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß die Wirkungen jeder Rentenpolitik auf den Kapitalmarkt gesehen werden müssen. Die Hoffnung des Herrn Bundesministers für Arbeit und sein optimistischer Glaube an eine Atempause in der Konjunktur können doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Beitragseinnahmen zwar noch so lange steigen, wie die Löhne steigen, daß aber die Lage auf dem Arbeitsmarkt, das Fehlen der Arbeitskraftreserven, die Zunahme der weiblichen Beschäftigten, der mitarbeitenden Ehefrauen mit ihren Problemen der frühen Invalidisierung und der frühen Beanspruchung der Altersrente uns sehr ernsthafte Probleme aufgeben.

(Abg. Ruf: Alles richtig!)

Daß der 2-Milliarden-Ausgleich der Arbeiter- an die Angestelltenversicherung als Finanzausgleich zwingend vorgeschrieben ist, wird uns allein nicht helfen, die finanziellen Probleme, die auf uns zukommen, auf Dauer zu lösen. Auch dazu möchte ich ein warnendes Wort sagen, nämlich, daß die Behauptung, „die Dynamik werde von automatisch steigenden Einnahmen wieder kompensiert", eine recht optimistische und sehr gefährliche Annahme ist, die im neuen Sozialbericht, Herr Minister, wirklich keine Bestätigung findet.
Besorgt habe ich auch gelesen, daß in absehbarer Zeit die Rücklagen angegriffen werden müssen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Das ist auch noch keineswegs sicher! Das ist Prophetie!)

— Das ist keine Prophetie, sondern das ist so deutlich bei der Angestelltenversicherung zu errechnen, daß ich, wenn ich mehr Zeit hätte, es Ihnen in Zahlen sagen könnte.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Herr Kollege Schellenberg, ich denke, daß Sie auch jene schöne biblische Geschichte in Erinnerung haben von den Speichern, die für die sieben mageren Jahre gebaut werden. Dieses biblische Beispiel gilt genauso für die Rücklagen in der Sozialpolitik. Sie werden nämlich für die Zeiten der Not, für Konjunkturschwierigkeiten, für unvorhergesehene Belastungen angelegt.

(Abg. Dr. Schellenberg: Steht alles im Gesetz!)

Nun ist es so, daß die Rücklagen aber schon in der Vollbeschäftigung, in einer Hochkonjunktur ohne Arbeitskräfte, angegriffen werden soll. Wenn das schon am grünen Holz geschieht, was soll dann geschehen, wenn Konjunkturschwankungen, Beitragsrückgänge, Arbeitslosigkeit und ähnliches Unglück — Gott möge es verhüten — eintreten, womit wir nach den Erfahrungen der Politik doch rechnen müssen?
Der Kollege Schellenberg hat den Überschuß und das Vermögen gerühmt und gesagt, es wachse weiter. Darüber ist kein Zweifel. Bisher ist die erfolgreiche Wirtschaftspolitik, eine maßvolle und vernünftige Sozialpolitik der Bundesregierung und der Koalitionsparteien eine der Grundlagen dafür gewesen, daß dieses Vermögen wächst und die Beitragseinnahmen steigen. Das darf uns aber nicht zu der leichtfertigen Folgerung verführen, eine Reihe von Faktoren, die ich hier genannt habe, und eine weitere Reihe von Faktoren, die noch nicht einmal bekannt sind, ließen es in der Zukunft zu, sich vagen Vorstellungen von der Finanzkraft hinzugeben, wie Sie, meine Herren von der SPD, sie hier vertreten haben.
Die Verordnung über die Feststellung von Leistungen, über die in Verlust gegangenen Versicherungsunterlagen wird dabei genauso eine Rolle spielen wie das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern, das sich laufend ungünstig verändert. Dazu gehören weiter die Auswirkungen des vermehrten Frauenarbeitseinsatzes wie die Frage der noch gar nicht recht angelaufenen Rehabilitationsmaßnahmen und ihre Kosten. Das alles wird uns die technische Bilanz, so hoffe ich, nicht erst am Ende des nächsten Jahres, sondern sehr bald sagen können.
Meine Herren von der Opposition, auch Sie können das doch nicht verschweigen. Denn ich kann mir nicht denken, daß Sie nicht wissen, wieviel unbekannte Faktoren da sind. Wir wissen heute nicht einmal, wieviel Versicherte es gibt. Wir wissen nicht einmal, wieviel neue Anwartschaften nach dem Inkrafttreten der Rentenreformgesetze und dem Fremdrentengesetz auf uns zukommen werden.

(Abg. Dr. Schellenberg: Weil Sie das nicht wissen, dürfen Sie nicht sagen, daß die Finanzlage schwierig werden wird!)

Weil ich das nicht weiß, muß ich vorsichtig sein, darf ich nicht leichtfertig sein, sondern muß alles das in Rechnung setzen, was an möglichen Überraschungen auf uns zukommt. Wir wissen noch nicht einmal, Herr Schellenberg; wer wirklich ein Versicherter ist. Die 500 Millionen Versicherungskarten, die angesammelt sind, zeigen es, wenn wir sie auswerten, durchaus nicht deutlich. Die Mathematiker streiten sich darüber, wer ein Versicherter ist; ob jeder, der einmal irgendwann Beiträge gezahlt hat, ein Versicherter ist — was doch klar sein sollte —, ob jeder, der die Beitragszahlung unterbrochen oder ganz aufgegeben hat, noch ein Versicherter ist.
Der Mathematiker, der die Bilanz vorbereiten muß, wird sicher alle als Versicherte ansehen, die zu irgendeinem Zeitpunkt Ansprüche an die Versicherungen stellen könnten. Dazu kämen dann auch die vielen Hausfrauen und Weiterversicherten mit geringen Beiträgen. Dazu kämen die Arbeitslosen, Kranken und Berufsunfähigen ohne Arbeitsverdienste, die „als Versicherte" die Bilanz unklar machen, sei es bei dem Problem der Feststellung der Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten, sei es bei der Ermittlung von Durchschnittszahlen für § 32 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes. Der



Frau Kalinke
Begriff „alle Versicherten" ist anders zu verstehen als bei der Ermittlung des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts, wenn es um die Ermittlung künftiger Rentenlasten geht. Ich möchte auf diesen Punkt nur als auf einen von sehr vielen unbekannten Faktoren hingewiesen haben.
Wir Sozialpolitiker haben zuerst zu fragen: Was dient den Versicherten? Denn die Versicherten richten an uns, an den Staat und die die Regierung tragenden Fraktionen, sehr ernste Fragen — und darauf müssen sie eine Antwort erhalten -: Bekommen wir für unsere hohen Beiträge, für den Eigentumsverzicht, den wir durch so hohe Beiträge leisten müssen, in der Zukunft auch die versprochenen Renten? Garantiert uns der Staat, daß sich die bösen Erfahrungen der Vergangenheit, in der die Ersparnisse so vieler Staatsbürger zunichte gemacht wurden, nicht wiederholen? Macht ihr uns auch nicht leichtfertige Versprechungen und müssen wir nicht eines Tages sehr viel höhere Beiträge zahlen?

(Abg. Dr. Schellenberg: Haben Sie so wenig Vertrauen in die Zukunft?)

— Ich bin ein Mensch, der in solchen Fragen sehr gern die Kräfte des Verstandes und nicht optimistische Gefühle walten läßt.
Wir haben weiter zu fragen: Was dient unseren Rentnern wirklich? Unsern Rentnern dient eine Garantie, daß sie beruhigt an ihren Lebensabend denken können. Und denen, die noch keine Rentner sind, muß dieselbe Sicherheit gegeben werden, daß das, was ihnen versprochen ist, auch in Zukunft erfüllt werden kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    ich begrüße es, daß die Renten derer, die während ihrer Versicherungszeit hohe und höchste Beiträge geleistet haben und die an der Erhöhung durch das Erste Rentenanpassungsgesetz nicht teilhatten, endlich eine Anpassung erfahren sollen.
    Es ist besser, eine gewisse Ungleichmäßigkeit —ich sehe sie auch in der Schere zwischen Zugangs-und Bestandsrenten in Kauf zu nehmen, als etwa — die Erfahrungen der Rentenversicherungsträger sollten uns da eine Lehre sein — das Ganze in Frage zu stellen. Darum glaube ich, Herr Kollege Mischnick, daß es falsch ist, was Sie sagen, „wir dürften jetzt keine Rentenanpassungen vornehmen", weil wir noch keine versicherungstechnische Bilanz haben. Eine Anpassung können wir vornehmen, weil alle Unterlagen deutlich machen, daß sie heute möglich ist.
    Ich habe anfangs schon gesagt, daß ich es lieber gesehen hätte, es handele sich um einen anderen Prozentsatz. Aber das ist wirklich keine entscheidende Frage. Entscheidend ist, daß die laufenden Renten jetzt angepaßt werden. Wir sollten aber nicht vergessen, daß die Erhöhung der Durchschnittsrenten nach der Rentenreform nahezu 42 % ausmachte. Das war für die Altersrenten in der Bundesrepublik eine sehr erfreuliche Verbesserung; aber es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß in der Zukunft mit solch hohen Verbesserungen nicht mehr gerechnet werden kann. Man muß den Mut haben, das deutlich zu sagen. Ich weiß, die Rentner und auch die Versicherten sehen das ein. Es ist unsere politische Aufgabe, ihnen die Wahrheit über den Preis ihrer Rente heute, morgen und übermorgen zu sagen.
    Gegen eine grundsätzliche Weiterverfolgung des Ziels der Rentenreform, von dem Herr Horn sprach, nämlich den Lebensabend zu sichern und die Renten in ein angemessenes Verhältnis zum Lebensstandard, zur Beitragsleistung und zur Arbeitsleistung zu setzen, habe ich nicht nur keine Bedenken, sondern ich unterstreiche diesen Grundsatz; nur bin ich der Meinung, daß das, was wir zur Zeit in der Rentenformel haben, diesem Grundsatz nicht oder nur sehr unvollkommen entspricht. Die Verwirklichung dieses Gesetzes mit den in ihm vorgesehenen Rentenanpassungen ist natürlich, wie der Arbeitsminister gesagt hat, in diesem Jahre noch ohne Gefahr für die Währung; sie bringt auch keinen Konsumstoß mit sich. Das hat auch niemand behauptet. Bei der Diskussion um die dynamische Rente und ihre Gefahren wird den Kritikern immer vorgeworfen, sie könnten nicht rechnen und wüßten nicht, daß die dynamische Rente heute und morgen möglich sei. Wir müssen aber auch in die Zukunft sehen. Daß sie dann nicht mehr möglich sein wird, scheint mir für jeden klar zu sëin, der den Mut hat, ein solches Anpassungsgesetz nicht isoliert zu betrachten.
    Ich meine auch nicht, daß der Mehraufwand von 770 Millionen DM einschneidende Wirkungen haben könnte. Von solchen Wirkungen kann heute nicht die Rede sein. Die Maßnahmen würden aber nach meiner Auffassung dann einschneidend, wenn man sie als Präjudiz für zukünftige Forderungen nach noch mehr Automatie ansähe. Deshalb bin ich der Minderheit im Sozialbeirat sehr dankbar, daß sie immer wieder darauf hingewiesen hat, daß es sich hierbei um ein Präjudiz handelt.
    Heute muß es ehrlichen Sozialpolitikern darum gehen, daß die Wunden im Gesetz nicht mit irgendeinem Pflästerchen geheilt werden können, sondern zu gegebener Zeit mit einer Operation beseitigt werden müssen. Über diese Operation haben wir verschiedene Auffassungen. Das ist kein Unglück. Über den Zeitpunkt und den Inhalt einer Novelle werden wir uns eines Tages verständigen müssen. Schon jetzt möchte ich den Kollegen von der Freien Demokratischen Partei sagen, daß diese höchst bedeutsame Operation ohne die technische Bilanz nach meiner Auffassung überhaupt nicht denkbar ist. Wenn wir darin übereinstimmen, dann betrachte ich Ihren Antrag als einen guten Anstoß, daß uns die technische Bilanz vom Bundesminister für Arbeit so schnell wie möglich vorgelegt wird.
    In diesem Zusammenhang sollte ein Problem, das in dieser Woche das Haus beschäftigt hat, uns allen vor Augen stehen: das wachsende Defizit der Knappschaft, das weit besorgniserregender ist als die sogenannte und augenblicklich sehr dramatisierte Krise im Bergbau. Der Bund hat für die Dekkung des Defizits voll aufzukommen. Eine Folge dieser sogenannten Kohlen-Krise ist das 50 %ige Steigen der Bundesaufwendungen für die Knappschaft,



    Frau Kalinke
    und zwar in einem Augenblick, in dem es noch keine Katastrophe, Frau Kollegin Friese-Korn, noch nicht einmal Konjunkturschwankungen, sondern, wie der Wirtschaftsminister nach meiner Ansicht mit Recht gesagt hat, nur Strukturschwankungen gibt. Daß das schon zu einer um 50 % höheren Bundesbezuschussung der Knappschaft führt, mag zeigen, welche Auswirkungen einmal eine wirkliche konjunkturelle Krise für die Sozialversicherungsträger haben kann. Wer sich die prekäre Lage des Bundeshaushalts und alle auf uns zukommenden Belastungen deutlich macht, weiß, was ein Kassendefizit von Milliarden bedeutet.
    Meine Herren und Damen, es gibt keine Mittelzone zwischen Stabilität und Unstabilität, wie es auch keine Halbdynamik oder Halbautomatik gibt. Insofern sind die Forderungen der Sozialdemokratischen Partei nach einer vollen Automatik von ihrem Standpunkt aus verständlich. Ich stehe dagegen auf dem Standpunkt, daß wir eine volle Stabilisierung brauchen.
    Bei aller sachlichen und verantwortungsbewußten Kritik — das möchte ich heute noch einmal sagen — handelt es sich um einen Hinweis auf langfristig wirkende Gefahren, nicht um einen Hinweis auf Probleme des Tages. Der Wandel unserer Haushaltslage heute und morgen ist offenbar. Ein Durchdenken aller Finanzfragen, der Geldwertprobleme, der Kreditpolitik und der Konjunkturtendenzen kann diese Problematik nur unterstreichen. Ich hoffe, daß wir darin einig sind, daß eine staatspolitische Aufgabe darin liegt, alle Krisenentscheidungen, die währungspolitisches Gewicht haben, so ernst wie möglich zu bewerten. Man mag es bedauern, daß wir auf Grund des Gesetzes alljährlich eine Grundsatzdebatte führen müssen; ich bedaure sie nicht und finde sie nicht unangenehm, weil sie uns eben jedes Jahr an die Verantwortung mahnt, die das Parlament hat und die niemand dem Parlament und den Regierungsparteien abnehmen kann.

    (Abg. Ruf: Das war der Sinn unserer Bestimmungen!)

    Nun möchte ich zum Inhalt der Novelle der Freien Demokratischen Partei noch einige Bemerkungen machen und einige Fragen ansprechen, die bisher weder von der Opposition noch von meinen Freunden aus der CDU/CSU behandelt worden sind.
    Das Prinzip des FDP-Antrags halte ich für richtig. Es besteht darin, die allgemeine Bemessungsgrundlage durch Gesetz festzulegen und die im Gesetz verankerten Bremsen anzuziehen. Wie man bei einem modernen Wagen mit mehr Pferdestärken stärkere Bremsen braucht, braucht man sie gerade bei einer so modernen Rentengestaltung.
    Die Anwendung der Rentenautomatik — das wird heute nicht zum erstenmal von mir gesagt; ich habe schon bei der Rentendebatte darauf hingewiesen — ist deshalb als eine ungute Lösung anzusehen, weil sie auf die Dauer nur ungerechte und damit unsoziale Anpassungen ermöglicht. Deshalb sollten wir zur gegebenen Zeit — wenn die Bilanz vorliegt — über diese Dinge sehr sorgfältig sprechen und sehr sorgfältig abwägen, wann und inwieweit wir sie ändern können. Ich sage ausdrücklich: wann. Bei mir häufen sich Ordner in solcher Höhe mit lauter Anfragen und Problemen, die zu einer Novelle der Rentenreform führen müssen. Es ist ,gar kein Wunder, daß bei einem so umfassenden Gesetz, das unter solchem Zeitdruck entstanden ist, viele Einzelfragen überprüft werden müssen. Ich bin überzeugt, daß das im Ministerium und bei den Kollegen, die als rentensachverständig gelten, genauso ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Bringen Sie eine Novelle ein!)

    — Ich bin der Meinung, daß wir uns gemeinsam an der Novellierung zu gegebener Zeit mit dem gegebenen Ernst beteiligen" müssen. Ich bin nicht dafür, Novellen einzubringen, über die man zum Fenster hinaus spricht, weil uns allen bekannt ist, Herr Kollege Schellenberg, daß wir sie im Sozialpolitischen Ausschuß einfach gar nicht mehr als Gesetze beraten können, wenn wir die Krankenversicherungsreform noch vollenden wollen

    (Abg. Dr. Schellenberg: Die wollen wir!)

    und die Unfallversicherungsreform auch verabschieden wollen.
    Trotzdem bin ich der Freien Demokratischen Partei für den Hinweis auf das Notwendige dankbar. Es ist keine Erfindung von Ihnen. Wir alle haben ja über diese Dinge immer wieder gesprochen. Sie können nachlesen, daß das auch bei der Rentendebatte und beim ersten Anpassungsgesetz von mir deutlich gesagt wurde. Nur die Frage des Wann und der Verantwortung wird anders beurteilt, wenn man auf den Oppositionsbänken sitzt. Das sollte man gerechterweise anerkennen.
    Das Wachstum unseres Sozialhaushalts ist das ,einzige, was ich mit Gewißheit voraussagen kann. Daß die Gleichbehandlung aller Staatshilfen der sozialen Gerechtigkeit entspricht, wird niemand bestreiten.
    Der Kollege Schellenberg hat zu .Frau Friese-Korn gesagt, von Katastrophe könne noch keine Rede sein. Da stimme ich ihm zu. Aber von einer bedenklichen Entwicklung in bezug auf die Zukunft muß die Rede sein, Kollege Schellenberg, auch wenn Sie und andere es wegen der heute günstigen Entwicklung nicht gern aussprechen wollen. Das kann ich sogar verstehen.
    Daß die für die Bestandsrenten geltende Festsetzung der Bemessungsgrundlage eine entscheidende Rolle spielt, gestehe ich den Freien Demokraten zu. Ob allerdings eine Veränderung erst im § 32 bei einer Veränderung der Bruttoarbeitsverdienste um 10 % nicht dazu führen würde, daß die Schere noch viel weiter klafft, bitte ich doch sehr ernsthaft zu prüfen und zu bedenken. Ich glaube, Sie haben es sich in diesem Punkt mit der Forderung nach einer Novellierung ein wenig leicht gemacht.
    Alle Parteien und alle Mitglieder dieses Hauses, aber auch die vielen Mitarbeiter draußen in der Bundesrepublik, die dieses 'Problem als Rentenberater, noch mehr aber als Vertrauenspersonen der



    Frau Kalinke
    Rentenversicherung immer wieder behandeln müssen, werden uns recht geben. Ich sage „uns", weil ich weiß, daß in der CDU/CSU eine große Anzahl von Kollegen — ich glaube, es ist die überwiegende Mehrheit — vorhanden sind, die in Übereinstimmung mit mir die Begrenzung bei einer beitragsgerechten Rente für unmöglich halten. Ich meine, daß eine solche Grenze dem Versicherungsprinzip genauso widerspricht wie die Gestaltung der Rentenformel und ihre Begründung. Man belohnt also nicht, sondern bestraft denjenigen, der hohe Beiträge gezahlt hat, der. fleißig gewesen ist, mehr gearbeitet und mehr gezahlt hat. Diese Begrenzung wirkt demoralisierend und ist sozial ungerecht.

    (Beifall bei der DP.)

    Ich bin überzeugt, daß es keines Appells bedarf und daß die jetzt vorliegenden Ergebnisse und die uns in wenigen Wochen bekanntwerdenden Zahlen beweisen werden, daß diese Änderung finanziell tragbar ist.
    Lassen Sie mich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Änderung nur kurz sagen, daß die Aufhebung der Begrenzungsvorschriften in der Angestelltenversicherung nach dem heute vorliegenden Material nicht einmal 100 Millionen DM ausmachen würde; dieser Preis für die Verwirklichung der sozialethischen Forderung, die Ansprüche an die geleisteten Versicherungsbeiträge anzupassen, ist sehr niedrig.
    Wichtig ist — das darf ich den Kollegen von der freien demokratischen Fraktion zu ihren Anträgen noch einmal sagen — auch folgendes. Jede Novellierung wird eine mehr oder weniger lange Anlaufzeit mit sich bringen, und zwar nicht nur eine Anlaufzeit für die Erstellung der technischen Bilanz; die Versicherungsträger selber brauchen eine Anlaufzeit für die Bearbeitung der Unterlagen und die notwendigen Überprüfungen.
    Das Unbehagen über die Regelung ist jedoch nicht nur bei einzelnen Gruppen in diesem Hause vorhanden. Es wird sich zeigen, daß Opposition und Koalition eines Tages Farbe bekennen müssen und nicht zulassen können, daß bei steigenden Beiträgen Leistungen gemindert werden.
    Dazu ein praktisches Beispiel, das ich eigentlich von den Antragstellern erwartet hätte. Die allgemeine Bemessungsgrundlage wird für die Versicherungsfälle, die 1960 eintreten, in beiden Versicherungen — in der Arbeiter- und der Angestelltenversicherung — auf 5072 DM und in der Knappschaftsversicherung auf 5126 DM festgesetzt. Da die Beitragsbemessungsgrenze das Doppelte beträgt, ergibt sich für 1960 eine Beitragsbemessungsgrenze für Monatsbezüge von 850 DM. Da das den Anfangsbetrag der letzten Beitragsklasse um mehr als 50 DM übersteigt, ist eine neue Beitragsklasse mit einem Anfangsbeitrag von mehr als 825 DM und einem Monatsbeitrag von 119 DM anzufügen. Daß der bisherige Beitrag von 112 DM damit ab 1. Januar 1960 dynamisch auf 119 DM steigt, ist im Hinblick auf die Abschneidung der sich daraus ergebenden Leistungen von niemandem, auch nicht von der Regierungspartei und vom Arbeitsminister, zu verantworten, auch wenn er vorläufig zu diesem Problem geschwiegen hat.
    Die genaue Zahl der auf einen der in Art. 2 § 33 des Angestelltenversicherungsgesetzes vorgeschriebenen Höchstbeträge begrenzten Renten wird noch vor dem Jahresende bekannt sein, sobald die zum Zwecke der sich aus dem Zweiten Rentenanpassungsgesetz ergebenden Umstellungen notwendigen Lochkarten von der Post zurückgegeben sind. Man kann aber schon nach dem bisherigen Material sagen, daß der größte Teil der Versichertenrenten mit einem Umstellungsbetrag von monatlich 450 DM und der .Witwenrenten mit einem Umstellungsbetrag von 270 DM und mehr zu den begrenzten Renten gehört. Die Bestandsstatistik der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Stand April 1957, zeigt diese Zahlen, die ich hier wegen des Zeitdruckes nicht vorlesen möchte, allen interessierten Personen deutlich.
    Die auf die Zugangsrenten anzuwendende Begrenzungsvorschrift des § 32 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes hat, was den Anteil der begrenzten Renten am gesamten Zugang betrifft, ungleich größere und andere Auswirkungen als die soeben erwähnte Begrenzung der Höchstbeträge. Hier zeigt sich in der Rentenzugangsstatistik, daß von den Versichertenrenten an Männer 23,9 %— in der Statistik ist ein Druckfehler, ich nenne die richtige Zahl —, von den Frauenrenten 2,5 % und von den Witwenrenten 23,4 % der nach der neuen Rentenformel berechneten Renten betroffen sind. In den Zugangsrenten des Jahres 1958 werden Sie dieselbe Tendenz haben.
    Ich wollte mich auf diese ganz geringen und keineswegs erschöpfenden Darstellungen zu den drei anstehenden Problemen — Sozialbericht, Rentenanpassungsgesetz und Anträge der Freien Demokratischen Partei — beschränken.
    Abschließend möchte ich sagen, daß das ideale sozialpolitische Ziel eben nicht realisierbar ist ohne nüchterne Klarstellung der finanziellen Auswirkungen in Gegenwart und Zukunft, daß es nur erreicht wird bei Kenntnis der Probleme des Haushalts und der voraussichtlichen Entwicklung der Volkswirtschaft. Die Einsichten, die hier bei den Beratungen schon deutlich wurden und die, wie ich weiß, in diesem Hause wachsen werden — wachsen bei Freund und Feind der Rentenformel —, werden durch die technische Bilanz des Bundesministers für Arbeit, um deren beschleunigte Herstellung wir nur immer wieder bitten können, weiter wachsen.
    Ich bitte daher, daß bei der Rentendebatte in Zukunft aufgehört wird, diejenigen zu kritisieren, die die Folgen des Abgehens von der Kapitaldeckung, die Folgen des Nichtvorhandenseins der klaren Rechenhaftigkeit immer wieder aus großer Verantwortung deutlich gemacht haben.
    Daß wir in Zeiten der Vollbeschäftigung auf dem Wertpapiermarkt nicht mehr festverzinsliche Papiere für die Angestelltenversicherung kaufen können, wird den Herrn Wohnungsbauminister und alle, die den Familienheimbau im sozialen Woh-



    Frau Kalinke
    nungsbau fördern wollen, aber auch alle, die das Eigentum in Arbeitnehmerhand fördern wollen, sehr bedenklich stimmen müssen.
    Die Fraktion der Deutschen Partei wird der Überweisung des Rentenanpassungsgesetzes in den Sozialpolitischen Ausschuß zustimmen.

    (Beifall bei der DP, bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)