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    563. bedauert,: 1
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    595. versicherungspflichtig: 1
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    612. machen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 88. Sitzung Bonn, den 6. November 1959 Inhalt: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1959) (Drucksache 1255) ; in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz —2. RAG) (Drucksache 1325) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (FDP) (Drucksache 1276) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung und des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (FDP) (Drucksache 1277) Antrag betr. finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung (SPD) (Drucksache 1333) Blank, Bundesminister 4771 C, 4777 D Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 4774 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4777 A Dr. Schellenberg (SPD) 4777 B, 4778 A Arndgen (CDU/CSU) . . . . . . 4777 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . . 4781 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4784 C Frau Kalinke (DP) . . . 4777 C, 4786 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 4793 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4794 B Killat (Unterbach) (SPD) 4796 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 4798 A Dr. Starke (FDP) 4802 A Erklärung gemäß § 36 GO Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4803 C Nächste Sitzung 4803 D Anlage 4805 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 88. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1959 4771 88. Sitzung Bonn, den 6. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 25. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Berberich 6. 11. Dr. Besold 6. 11. Birkelbach 6. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Börner 7. 11. Dr. Brecht 6. 11. Dr. Bucerius 6. 11. Dr. Burgbacher 25. 11. Dr. Deist 6. 11. Dr. Dittrich 6. 11. Dr. Dollinger 6. 11. Drachsler 6. 11. Eilers (Oldenburg) 6. 11. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 6. 11. Geiger (Aalen) 6. 11. Dr. Gleissner 6. 11. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Haage 6. 11. Hahn 28. 11. Dr. Dr. Heinemann 6. 11. Dr. Hellwig 6. 11. Dr. Graf Henckel 6. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Frau Dr. Hubert 6. 11. Illerhaus 6. 11. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Junghans 7. 11. Kisters 28. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 25. 11. Leber 6. 11. Dr. Leiske 6. 11. Lenz (Trossingen) 6. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Muckermann 6. 11. Müller-Hermann 6. 11. Müser 7. 11. Pietscher 6. 11. Prennel 6. 11. Dr. Preusker 6. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Dr. Ratzel 7. 11. Richarts 6. 11. Dr. Rutschke 6. 11. Scharnowski 6. 11. Dr. Schild 6. 11. Dr. Schmidt (Wuppertal) 6. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Hamburg) 6. 11. Schüttler 6. 11. Dr. Seffrin 7. 11. Seuffert 6. 11. Stahl 6. 11. Stierle 7. 11. Dr. Vogel 25. 1.1. Wacher 6. 11. Wagner 6. 11. Walpert 12. 11. Wehking 6. 11. Weinkamm 7. 11. Dr. Willeke 6. 11. Wittrock 6. 11. b) Urlaubsanträge Blachstein 12. 11. Finckh 1. 12. Storch 14. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Begründung der unter c und d aufgeführten Entwürfe hat Frau Friese-Korn.


Rede von Lotte Friese-Korn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Atmosphäre, unter der wir gestern abend die Plenarsitzung beendeten, war nicht gut. Und nun ist es wieder genauso gekommen wie das letzte Mal, als wir sozialpolitische Fragen berieten: es ist wieder der letzte Tag der Woche, die Abgeordneten sind erschöpft, und wir sprechen vor einem leeren Haus. Wir sind der Ansicht, daß es im Interesse einer ordentlichen Behandlung der sozialpolitischen Anliegen nicht zweckdienlich ist, weiterhin so zu verfahren. Wir wären den Herren Geschäftsführern der Fraktionen sehr dankbar, wenn sie sich in Zukunft bei solchen permanenten Verschiebungen, wie sie gestern nachmittag wieder vorgenommen worden sind, auch einmal in die Lage derjenigen versetzten, die mit den folgenden Punkten der Tagesordnung befaßt sind. Wir mußten nach dem Verlauf der gestrigen Sitzung annehmen, daß unsere Materie erst in der nächsten Woche behandelt würde.
Der Herr Minister hat heute sein Zweites Rentenanpassungsgesetz zum Teil fast mit den gleichen Argumenten vorgelegt, die er schon vor einem Jahr vorgebracht hat. Wir haben getreu einem Versprechen, das ich hier vor einem Jahr bei der dritten Lesung des Ersten Rentenanpassungsgesetzes abgelegt habe, eine Novelle zu den Rentenneuregelungsgesetzen eingebracht. Mit dieser Novelle wollen wir das Versprechen einlösen, daß wir uns nicht nur negativ zur Anpassung verhalten, sondern daß wir auch positive Vorschläge zur Regelung machen wollen.
Wir haben im vorigen Jahr beanstandet, daß keine versicherungsmathematische Bilanz vorlag. Wir haben beanstandet, daß überhaupt keine klare Übersicht über die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger besteht — gar nicht bestehen kann —, bevor der Wanderversicherungsausgleich vorgenommen worden ist. Der Minister ist heute wieder darauf eingegangen und hat uns wieder einmal beruhigend gesagt, daß dieser Ausgleich nun kommt. Wie gesagt, genau dasselbe ist im vorigen Jahr gesagt worden.
Wir hatten kein rechtes Vertrauen zu diesen Versprechungen. Daß' diese Haltung berechtigt war, zeigt uns der heutige Tag. Denn es ist inzwischen gar nichts geschehen. Es ist kein Bundesausgleich nach § 90 des Bundesversorgungsgesetzes erfolgt. Es ist kein Ausgleich nach § 72 dies Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der 131 er erfolgt, und es ist der Wanderversicherungsausgleich nicht erfolgt.
Dabei handelt es sich um Beträge von solchen Ausmaßen, daß bei einer ,anderen Regelung, als sie in den Neuregelungsgesetzen ursprünglich vorgesehen war, die Eigenständigkeit der jetzt geltenden Rentenversicherung erheblich gefährdet werden könnte. Wenn man weiß, daß die Forderungen der Angestelltenversicherung aus dem Wanderversicherungsausgleich etwa 3 Milliarden betragen und daß, wie hier wieder betont wurde, eine Anhebung in den verschiedenen Rentenversicherungen — je nachdem, wie der Ausgleich vorgenommen wird — entweder bei der einen oder bei der 'anderen Versicherung früher zu einem finanziellen Fiasko führt, dann wird ganz deutlich, daß sich die Gefahr einer Nivellierung beider Gesetze abzeichnet. Unsere Befürchtung, daß auf Kosten der Angestelltenversicherung ein manipulierter Ausgleich vorgenommen werden könnte, trägt mit dazu bei, daß wir Ihnen heute unsere Novelle vorlegen.
Wie gesagt: um 10 Monate ist der Termin überschritten, zu dem die versicherungsmathematische Bilanz erstellt werden sollte. Im vorigen Jahr haben Sie uns mit Recht gesagt, noch stehe die versicherungsmathematische Bilanz aus...

(Abg. Stingl: Das ist doch z u m 1. 1.!)

— 1959!

(Abg. Stingl: Das ist doch der Stichtag!)




Frau Friese-Korn
— Es sollte der Stichtag zum 1. 1. 1959 sein; es sind seitdem immerhin 10 Monate verstrichen. Ich verstehe, ich habe mich korrigiert. Der Regierungsentwurf veranlaßt jedoch noch einmal eine volle Anpassung ohne Vorlage der versicherungsmathematischen Bilanz.
Nun, wie es auch sein mag: die Unruhe um die finanzielle Sicherheit der Rentenversicherungsträger hat viele Kollegen auch .aus Ihren Reihen erfaßt. Nicht also der Ehrgeiz, hier als erste Fraktion eine notwendige Novelle einzubringen, hat uns bewogen, diese Gesetzesnovelle vorzulegen. Es ist bedauerlich, daß der Ernst, der hinter diesem Anliegen steht, einfach mit dem Hinweis abgetan werden soll, für eine solche Novelle sei jetzt noch nicht die richtige Zeit. Wann ist denn die richtige Zeit? Wenn wir jetzt nicht bei der zweiten Anpassung warnen, haben wir wahrscheinlich auch vor einer dritten die notwendige Klarheit noch nicht.
Auf welche Weise wollen wir mit der Novelle die Gefahren des Vermögensschwundes verringern? Das Hauptanliegen unseres Gesetzentwurfes ist die Forderung, die jährliche Feststellung der Bemessungsgrundlage durch Gesetz vorzunehmen. Während nach den jetzigen Gesetzesbestimmungen erst die Anpassung durch Gesetz erfolgt, halten wir es für notwendig, daß auch die Neufestsetzung der Renten durch Gesetz vorgenommen wird, und zwar unter Berücksichtigung derselben finanzpolitischen Faktoren, deren Beachtung bisher erst bei der Anpassung vorgeschrieben ist. Wir sehen darin eine doppelte Sicherung.
Wir möchten aber noch eine weitere einbauen. Um in die Dynamik eine gewisse Bremse einzubauen, schlagen wir vor, daß die Erhöhung nur dann vorgenommen wird, wenn sich die Beitragsbemessungsgrundlage um mindestens 10 % erhöht hat.

(Abg. Stingl: Das ist doch eine Statik, keine Dynamik!)

— Bei dem Vorschlag, den wir jetzt unterbreiten, bleibt die Lohnbezogenheit der Rente absolut erhalten, Herr Stingl; sie wird nur in einem gewissen Sinne gebremst.
Außerdem würde dann — das ist ein wesentlicher Vorteil dieser Lösung — die Anpassung automatisch erfolgen können. Wenn die Vorsichtsmaßnahmen bei der Neufestsetzung eingebaut werden, dann kann die Anpassung automatisch erfolgen. Bisher konnte sie nur durch eine politische Automatik erreicht werden. Die Neu- und Altrenten dürfen sich nicht so weiter auseinanderentwickeln. Ich erinnere an die Anträge der SPD vom vorigen Jahre, die auf die sofortige Anpassung hinsteuerten. Bei der jetzigen Regelung wird die Entwicklung immer weiter auseinandergehen. Wir halten das nicht für gut. Unruhe und Unzufriedenheit unter den Rentnern ist um so verständlicher, je weiter sich die Alt- und Neurenten auseinanderentwickeln.
Wir glauben, daß wir mit der von uns vorgeschlagenen gesetzlichen Umstellung zweierlei erreichen, einmal eine größere und dauernde Sicherheit für eine versicherungsgerechte Rente durch eine gesunde Entwicklung der finanziellen Lage der Versicherungsträger und zum anderen die gleichmäßige Entwicklung von Alt- und Neurenten.
Der diesjährige Bericht des Sozialbeirats enthält die gleichen Warnungen wie der des Vorjahres. Danach kann die Anpassung nur noch ein Jahr für die Angestelltenversicherung und drei Jahre für die Rentenversicherung erfolgen. Das ist eine unglückliche Lösung, wenn man genau weiß — und es ist schon im Gesetz vorgesehen —, was zu geschehen hat, wenn ein Defizit droht. Alle drei für diesen Fall vorgesehenen Maßnahmen — entweder drastische Beitragserhöhung oder Leistungseinschränkung oder wesentliche Erhöhung des Bundeszuschusses — müssen wir gleichermaßen ablehnen.
Meine Herren und Damen, eine drastische Beitragserhöhung können wir den Versicherten unmöglich zumuten. Wir können auch nicht einer Einschränkung der Leistungen zustimmen. Es ist ein ungeeignetes Mittel, die Illiquidität hiermit ausgleichen zu wollen. Wahrscheinlich wird keiner in diesem Raume eine Leistungseinschränkung für zweckdienlich halten. Aber eine Erhöhung des Bundeszuschusses würde steuerliche Maßnahmen nötig machen! — Oh, ich muß mit Bedauern feststellen, daß der Herr Finanzminister gar nicht anwesend ist. Bei der Behandlung eines Gesetzes mit so wesentlichen finanziellen Auswirkungen wäre die Anwesenheit des Herrn Finanzministers dringend erwünscht; das möchte ich hiermit feststellen.

(Beifall bei der FDP und SPD.)

Wir haben in unserer Gesetzesnovelle weitere Verbesserungen vorgesehen, Verbesserungen, die schon bei der Beratung des Gesetzes erörtert wurden. Daß sie nicht schon damals vorgenommen wurden, hat man inzwischen bedauert, und gerade die hier in Betracht kommenden Probleme haben seitdem oft die Sozialgerichte beschäftigt. Die Änderungen haben nicht einmal große finanzielle Auswirkungen, sind aber für die Versicherten von wesentlichem Interesse.

(Unruhe.)

Ich möchte zwei dieser vorgeschlagenen Änderungen herausgreifen. Wir halten es für notwendig, daß für alle unselbständig Beschäftigten, deren Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht bestehenbleibt, die bei Übergang zum Rentenneuregelungsgesetz möglich war. Wir möchten ferner, daß Versicherte, die erst nach Erreichung des 50. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, ebenfalls von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit werden können, weil sie wohl nur in den seltensten Fällen noch eine befriedigende Versicherungsleistung erreichen können.

(Anhaltende Unruhe.)

— Herr Präsident, ich muß gestehen, es ist fast unmöglich, sich verständlich zu machen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, seien Sie bitte so höflich und galant, es der Rednerin möglich zu machen, zu Gehör zu kommen!