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ID0308605600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 86. Sitzung Bonn, den 4. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Etzenbach, Lermer und Dr. Conring 4617 A Abg. Brüns tritt als Nachfolger des verstor- benen Abg. Kunze in den Bundestag ein 4617 B Abg. Bach tritt als Nachfolger des Abg. Recktenwald in den Bundestag ein . . . 4617 B Mandatsniederlegung des Abg. Glahn . 4617 C Nachwahl von deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (Drucksache 1320) 4617 D Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 1323) 4617 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Lage des Kohlebergbaus (Drucksache 1300) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilf s-maßnahmen im Kohlebergbau (SPD) (Drucksache 1318) — Erste Beratung — Antrag betr. Bestellung eines Bundesbeauftragten für die Kohlewirtschaft (SPD) (Drucksache 1319) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache 1327) — Erste Beratung —. Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (Drucksachen 937, 1113); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1287, zu 1287) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Deist (SPD) . 4618 A, 4668 D, 4675 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4623 D, 4640 D, 4644 A, 4673 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 4631 B Dr. Atzenroth (FDP) 4635 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 4640 A Höcherl (CDU/CSU) 4646 D Dr. Steinmetz (DP) 4649 C Bergmann (SPD) . . . . . . . 4650 B Scheppmann (CDU/CSU) 4653 C Seuffert (SPD) . . . . . . . 4656 B Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . 4657 C Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . 4658 B Margulies (FDP) . . . . . . . 4658 C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4667 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau Il Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 (Abg. Auge, Behrendt, Bergmann, Büttner, Dr. Deist, Geritzmann, Heiland, Dr. Dr. Heinemann, Iven [Düren], Keuning, Kriedemann, Lange [Essen], Meyer [Wanne-Eickel], Frau Rudoll, Sträter, Striebeck, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache 1246 [neu]) — Erste Beratung — 4678 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Abg. Harnischfeger, Dr. Hesberg, Mick, Scheppmann, Wullenhaupt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 1292) Erste Beratung — 4678 C 'Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksache 1114) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4659 B Dr. Veit, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . . . 4660 C Scharnberg (CDU/CSU) 4664 B Dr. Seume (SPD) 4664 C Dr. Dahlgrün (FDP) 4666 D Nächste Sitzung 4678 D Anlagen 4679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 4617 86. Sitzung Bonn, den 4. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 4679 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 7, 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Börner 7. 11. Dr. Brecht 6. 11. Brüns 4. 11 Dr. Bucerius 4. 11. Drachsler 6. 11. Even (Köln) 4. 11. Faller 4. 11. Gehring 4. 11. Geiger (München) 4. 11. Gewandt 4. 11. Dr Gleissner 4. 11. Dr Greve 15. 11. Dr. Hellwig 6. 11. Hilbert 1. 12 Junghans 7. 11. Kraus • 4. 11. Lenz (Trossingen) 6. 11. Dr. Leverkuehn 4. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Metzger 4. 11. Müller (Ravensburg) 4. 11. Müller-Hermann 6. 11. Müser 7. 11. Frau Dr. Pannhoff 4. 11. Pietscher 6. 11. Pohle 4. 11. Prennel 6. 11. Dr. Ratzel 7. 11. Scharnowski 4. 11. Dr. Seffrin 7. 11 Seidl (Dorfen) 5. 11. Seither 4. 11. Dr. Siemer 4. 11. Stahl 6. 11. Stierle 7. 11. Sühler 4. 11. Weinkamm 7. 11. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 25. 11. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 28. 11. Heye 25. 11. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kisters 28. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. lI. Dr. Kohut 28. 11. Kreitmeyer 25. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Dr. Vogel 25. 11. Walpert 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 407 Änderungsantrag der Abgeordneten Engelbrecht-Greve, Müller-Hermann, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (Drucksachen 937, 1113, 1287). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 sind in der Anmerkung 3 zu Tarifnr. 27.01 folgende Änderungen durchzuführen: a) In Absatz 2 sind die Worte „insgesamt 68 vom Hundert" durch die Worte „insgesamt 77 vom Hundert" und die Worte „,im Durchschnitt der Jahre 1956, 1957 und 1958" durch die Worte „im Durchschnitt der Jahre 1955, 1956, 1957 und 1958" zu ersetzen. b) Im Absatz 3 sind die Worte „im Durchschnitt der Jahre 1956, 1957 und 1958" durch die Worte „1955, 1956, 1957 und 1958" zu ersetzen. c) Als Absatz 5 wird angefügt: „Die Bundesregierung kann, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustimmung des Bundestages durch Rechtsverordnung das Zollkontingent in Absatz 2 dieser Anmerkung bis zu 20 v. H. erhöhen, wenn dies aus gesamtwirtschaftlichen Gründen geboten ist." 2. In § 2 ist vor die Jahreszahl „1956" die Jahreszahl „1955" einzufügen. 3. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) in Nummer 1 ist vor die Jahreszahl „1956" die Jahreszahl „1955" einzufügen; b) in Nummer 6 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Auf den Anteil des Antragstellers ist die Warenmenge, die er in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1959 eingeführt hat, insoweit anzurechnen, als hierdurch die für ihn nach Nummer 5 festgestellte Warenmenge nicht gekürzt wird." 4. In § 5 Abs. 2 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft vermerkt im Kontingentschein, daß die für den Berechtigten nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 festgestellte Teilmenge zur Belieferung anderer als in § 3 Abs. 2 Nr. 3 genannter Verbraucher verwendet werden darf." Bonn, den 3. November 1959 Engelbrecht-Greve Müller-Hermann Scharnberg Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die soeben begründeten Anträge zur Änderung dessen, 'was der Wirtschaftsausschuß beschlossen hat, sind nur geeignet, die bisherige Verwirrung noch weiter zu steigern. Der ,,Sündenfall" unseres Herrn Wirtschaftsministers in der Kohlenfrage ist von seinen Beamten offenkundig nicht verstanden warden. Ich habe das Gefühl, daß die Bürokratie des Wirtschaftsministeriums sich von der Zeit her, als die Bundesregierung für die soziale Marktwirtschaft war und Herr Erhard den freien Wettbewerb vertrat, noch nicht umgestellt hat;

    (Heiterkeit)

    denn jeder einzelne Schritt in dieser Angelegenheit trägt so deutlich den Stempel des Schuldbewußtseins, daß es gar nicht besser zum Ausdruck zu bringen ist.
    Das fing mit der Vorlage einer Rechtsverordnung über einen Kohlenzoll an. Mit dieser Rechtsverordnung wurde eindeutig die Ermächtigung überschritten, die das Zollgesetz gibt. Infolgedessen war die Kohlenzollverordnung ungesetzlich und ist es noch bis heute.
    Die Überschrift, die über diesem Gesetz steht Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe —, muß ich leider als Vorspiegelung falscher Tatsache bezeichnen; denn das ist in Wirklichkeit der erste Versuch, den Kohlenzoll durch ein Gesetz zu legalisieren.
    Sie erinnern sich, daß die Kohlenzollverordnung vom Bundesrat abgelehnt wurde. Darauf hat die CDU/CSU-Fraktion einen Initiativgesetzentwurf eingebracht. Als er beraten werden sollte, übernahm die Bundesregierung die Initiative und brachte einen eigenen Gesetzentwurf ein. Als wir diesen im Ausschuß beraten wollten, kam die CDU/ CSU-Fraktion mit einer zweiseitigen neuen Vorlage, die wir dann als Änderungsantrag zur Regierungsvorlage beraten und beschlossen haben. Das ist es, was Ihnen jetzt vorliegt. Nun kommt dieselbe CDU/CSU-Fraktion und krempelt die ganze Geschichte noch einmal ,um. Eine solche Gesetzesmacherei in einer solchen Frage scheint mir doch etwas abwegig zu sein.
    Und nun das ganze Unternehmen! Was sollte denn mit diesem Kohlenzoll erreicht werden? Da 70% der Importverträge von den Zechenhandelsgesellschaften abgeschlossen sind, konnte es doch
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 4659
    Margulies
    nur darum gehen, die restlichen 30 % unter Druck zu setzen. Hierbei haben wir uns nun einen Riesenkrach mit den Niederlanden an den Hals gezogen. Wir haben in dieser Sache einen Streit mit den Engländern. Man muß sich doch fragen, ob wir es uns überhaupt leisten können, wegen ,solcher Dinge mit der halben Welt Krach anzufangen. Ich bin jedenfalls der Meinung, daß sich das nicht lohnt.
    Bei dem hier eingeschlagenen Verfahren will man den Wettbewerber durch Einführung einer Steuer schädigen. Wir haben das ja auch im Kampf Schiene—Straße immer so gemacht: da wurde die Straße schikaniert und belastet, ohne daß man damit der Bundesbahn half. Hier will man nun das Heizöl belasten — das Kohle-Öl-Kartell ist ja inzwischen aufgeflogen —, ohne daß man damit der Kohle nachdrücklich hilft. Wir sind der Meinung, daß man der Kohle Kredite geben sollte, daß man ihr jede Möglichkeit verschaffen sollte, ihren Absatz zu fördern, zu rationalisieren, neue Verwendungszwecke zu suchen. Wir sind aber nicht dafür, das auf dem Wege zu machten, daß man die Konkurrenz schädigt.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, jetzt wird die Weiterberatung des Punktes 2 Buchstaben a bis e unterbrochen. Vereinbarungsgemäß rufe ich nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksache 1114).
Das Wort zur Begründung hat der Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Einführung des Regierungsentwurfs eines Kreditwesengesetzes möchte ich mich im Hinblick auf den von dem Hohen Hause in Aussicht genommenen „neuen Stil" und angesichts der vorgerückten Zeit so kurz wie irgend möglich fassen.
    In Deutschland wurde eine staatliche Bankenaufsicht erst ziemlich spät, nämlich erst nach den bitteren Erfahrungen der Bankenkrise von 1931, durch Notverordnung eingeführt und später durch ein Reichsgesetz von 1934 ausgebaut. Es besteht allgemeine Einigkeit darüber, daß auch heute noch eine Staatsaufsicht über das Bankgewerbe notwendig ist, um das Kreditwesen unseres Landes gesund zu erhalten.
    Den wesentlichen Inhalt des Gesetzes bilden Vorschriften, die die Kreditinstitute verpflichten, in ihrer Geschäftspolitik gewisse sogenannte goldene Regeln einzuhalten, die übrigens ein vernünftiger Bankier auch ohne Gesetz beachten würde. Das Gesetz wird daher nicht für die guten, sondern für die schlechten Bankiers geschrieben. Es handelt sich um Vorschriften über die ausreichende Ausstattung eines Kreditinstitutes mit haftendem Kapital, über
    Erfordernisse der Liquidität, d. h. der jederzeitigen Verfügbarkeit oder Beleihbarkeit gewisser Aktiven im Verhältnis zu gewissen Passiven, um die Mobilität der Aktiven, d. h. die Begrenzung ihrer Anlage in Grundstücken und Beteiligungen, um die Vermeidung von Risikoballungen durch richtige Streuung der Kredite, beispielsweise durch Begrenzung von Großkrediten oder von Krediten an eigene Organe oder abhängige Gesellschaften.
    Alle diese Vorschriften werden in dem zuständigen Fachausschuß sorgfältig untersucht und womöglich sogar noch verbessert werden. Hier kann ich mich darauf beschränken, mitzuteilen, daß erfreulicherweise wesentliche Meinungsverschiedenheiten in allen diesen materiellen Fragen nicht vorliegen.
    Die einzige, leider sehr umstrittene Frage ist nicht von materieller, sondern nur von organisatorischer Bedeutung. Es handelt sich um den gar nicht sosehr von den betroffenen Kreditinstituten als mehr von den staatlichen Stellen aufgeworfenen Streit darüber, ob die Bankenaufsicht zentral durch eine Bundesoberbehörde oder dezentral durch elf Länderbehörden ausgeführt werden soll. Ich habe den Eindruck, daß dieser Streit übertrieben ist. Insbesondere kann ich nicht recht verstehen, aus welcher Sicht die Landesregierung von Baden-Württemberg in einem an alle württembergbadischen Bundestagsabgeordneten — und deshalb auch an mich — gerichteten Schreiben behauptet, der Regierungsentwurf bedeute eine planmäßige Attacke auf die im Grundgesetz verankerte bundesstaatliche Ordnung.
    Die Bundesregierung ist sicher, daß ihr Vorschlag im Rahmen der Verfassung liegt. Es ist zwar richtig, daß nach Art. 83 des Grundgesetzes grundsätzlich die Länder die Bundesgesetze ausführen. Aber Art. 87 des Grundgesetzes sieht trotzdem in geeigneten Fällen die Errichtung einer Bundesoberbehörde vor. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß gerade im vorliegenden Falle alle rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Bundesoberbehörde gegeben sind.
    Ich möchte hier nicht alle Argumente und Gegenargumente vor Ihnen ausbreiten; man kann sie ausführlich in der Drucksache 1114 nachlesen. Ich beschränke mich auf zwei einfache Beweisführungen.
    Erstens erinnere ich daran, daß der Deutsche Bundestag seinerzeit ohne jeden Widerstand des Bundesrates für das dem Bankgewerbe verwandte Versicherungsgewerbe eine Bundesoberbehörde errichtet hat, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen. Zweitens weise ich besonders darauf hin, daß die derzeit für die Bankaufsicht zuständigen elf Länderbehörden infolge des überregionalen Charakters des Kreditwesens genötigt sind, ihre Aufsichtspraxis mit einer Intensität zu koordinieren, wie sie sonst in keinem anderen Falle üblich ist. Die elf Landesregierungen unterhalten zu diesem Zweck einen sogenannten „Sonderausschuß Bankenaufsicht", der routinemäßig in Frankfurt zusammenkommt, um gemeinsam das zu beschließen, was dann in den elf Länderhauptstädten gesondert durchgeführt wird.



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    Unsere Verfassung kennt keinen solchen Sonderausschuß der Landesregierungen. Die verfassungsmäßig in solchen Fällen vorgesehene Verwaltungsform ist die Bundesoberbehörde. Man kann also mit Berechtigung sagen, daß der von den Landesregierungen eingesetzte „Sonderausschuß Bankenaufsicht" mindestens verfassungsfremd, aber die von der Bundesregierung vorgeschlagene Oberbehörde verfassungsgemäß ist.
    Abgesehen aber von verfassungsrechtlichen Betrachtungen erscheint ein Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen auch als die zweckmäßigere Verwaltungform. Bei der Beurteilung dieser Frage darf man allerdings nicht verkennen, daß es nicht der Sinn einer Bankenaufsicht sein darf und soll, die Millionen Einzelgeschäfte zu überprüfen, die von den rund 13 000 Kreditinstituten Jahr für Jahr abgeschlossen werden. Das wäre ein unvorstellbarer Dirigismus. Es handelt sich lediglich um die Überwachung der vorhin angedeuteten goldenen Regeln, hauptsächlich vermittels einer Analyse der Jahresbilanzen und gewisser ergänzender Meldungen der Kreditinstitute.
    Diese Verwaltungsarbeit kann aber am besten so durchgeführt werden, wie die Bundesregierung es vorschlägt, nämlich durch eine kleine Zentralbehörde unter tatkräftiger Unterstützung der bis in die Provinzstädte dezentralisierten Deutschen Bundesbank. Im Ausland wird zum Teil die Bankenaufsicht überhaupt nur durch die Notenbank ausgeübt. Die Bundesregierung hält diesen Weg nicht für gut, weil dann entweder die Unabhängigkeit der Notenbank aufgehoben werden müßte oder das Prinzip der parlamentarischen Verantwortung Schaden erlitte. Beides wird dadurch vermieden, daß neben die Notenbank eine mit Entscheidungsbefugnis ausgestattete staatliche Behörde gesetzt wird, die sich in technischer Beziehung der Notenbank bedient. Diese Lösung ist nach Ansicht der Bundesregierung die beste Organisationsform und daher dem derzeitigen Verfahren vorzuziehen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eine juristische Besonderheit hinweisen. Bankenaufsichtsbehörde und Notenbank haben verwandte Funktionen und berühren sich daher in ihrer Tätigkeit. Engste Zusammenarbeit beider Stellen ist infolgedessen dringend erwünscht. Im Regierungsentwurf erscheint daher an mehreren Stellen das Erfordernis des „Einvernehmens". Das ist ein weiterer wichtiger Grund dafür, die beiden verwandten Funktionen auch in die Hand von Organisationen derselben staatsrechtlichen Ebene, nämlich des Bundes, zu legen. Gerade der Bundesrat hat in ständiger, allerdings von der Bundesregierung bestrittener Praxis die berühmte These vom Verbot der Mischverwaltung zwischen Bundes- und Länderinstanzen entwickelt. Wenn also die Bankenaufsicht in der Hand von Landesbehörden bliebe, wäre es nach Ansicht des Bundesrates unmöglich, durch Bundesgesetz die einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen Bankaufsichtsbehörde und Notenbank vorzuschreiben. Die Bundesregierung würde das für einen schwerwiegenden Nachteil halten.
    Ich habe Ihnen versprochen, mich kurz zu fassen, und möchte Sie deshalb bitten, sich mit diesen Ausführungen zu begnügen. Die Bundesregierung wird alle sachlichen Anregungen sorgfältig würdigen und daran mitwirken, dieses wichtige Gesetz in die bestmögliche Form zu bringen. Ich glaube aber nicht, daß unser Vorschlag zur Organisation der Bankenaufsichtsbehörde durch irgendeinen anderen Vorschlag sachlich verbessert werden könnte.