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ID0308605200

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    Deutscher Bundestag 86. Sitzung Bonn, den 4. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Etzenbach, Lermer und Dr. Conring 4617 A Abg. Brüns tritt als Nachfolger des verstor- benen Abg. Kunze in den Bundestag ein 4617 B Abg. Bach tritt als Nachfolger des Abg. Recktenwald in den Bundestag ein . . . 4617 B Mandatsniederlegung des Abg. Glahn . 4617 C Nachwahl von deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (Drucksache 1320) 4617 D Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 1323) 4617 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Lage des Kohlebergbaus (Drucksache 1300) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Ergänzungsabgabe für soziale Hilf s-maßnahmen im Kohlebergbau (SPD) (Drucksache 1318) — Erste Beratung — Antrag betr. Bestellung eines Bundesbeauftragten für die Kohlewirtschaft (SPD) (Drucksache 1319) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache 1327) — Erste Beratung —. Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (Drucksachen 937, 1113); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1287, zu 1287) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Deist (SPD) . 4618 A, 4668 D, 4675 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4623 D, 4640 D, 4644 A, 4673 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 4631 B Dr. Atzenroth (FDP) 4635 A Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 4640 A Höcherl (CDU/CSU) 4646 D Dr. Steinmetz (DP) 4649 C Bergmann (SPD) . . . . . . . 4650 B Scheppmann (CDU/CSU) 4653 C Seuffert (SPD) . . . . . . . 4656 B Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . 4657 C Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . 4658 B Margulies (FDP) . . . . . . . 4658 C Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4667 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau Il Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 (Abg. Auge, Behrendt, Bergmann, Büttner, Dr. Deist, Geritzmann, Heiland, Dr. Dr. Heinemann, Iven [Düren], Keuning, Kriedemann, Lange [Essen], Meyer [Wanne-Eickel], Frau Rudoll, Sträter, Striebeck, Wilhelm und Fraktion der SPD) (Drucksache 1246 [neu]) — Erste Beratung — 4678 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Abg. Harnischfeger, Dr. Hesberg, Mick, Scheppmann, Wullenhaupt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 1292) Erste Beratung — 4678 C 'Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksache 1114) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4659 B Dr. Veit, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . . . 4660 C Scharnberg (CDU/CSU) 4664 B Dr. Seume (SPD) 4664 C Dr. Dahlgrün (FDP) 4666 D Nächste Sitzung 4678 D Anlagen 4679 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 4617 86. Sitzung Bonn, den 4. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. November 1959 4679 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 7, 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Börner 7. 11. Dr. Brecht 6. 11. Brüns 4. 11 Dr. Bucerius 4. 11. Drachsler 6. 11. Even (Köln) 4. 11. Faller 4. 11. Gehring 4. 11. Geiger (München) 4. 11. Gewandt 4. 11. Dr Gleissner 4. 11. Dr Greve 15. 11. Dr. Hellwig 6. 11. Hilbert 1. 12 Junghans 7. 11. Kraus • 4. 11. Lenz (Trossingen) 6. 11. Dr. Leverkuehn 4. 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Metzger 4. 11. Müller (Ravensburg) 4. 11. Müller-Hermann 6. 11. Müser 7. 11. Frau Dr. Pannhoff 4. 11. Pietscher 6. 11. Pohle 4. 11. Prennel 6. 11. Dr. Ratzel 7. 11. Scharnowski 4. 11. Dr. Seffrin 7. 11 Seidl (Dorfen) 5. 11. Seither 4. 11. Dr. Siemer 4. 11. Stahl 6. 11. Stierle 7. 11. Sühler 4. 11. Weinkamm 7. 11. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 25. 11. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 28. 11. Heye 25. 11. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kisters 28. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. lI. Dr. Kohut 28. 11. Kreitmeyer 25. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Dr. Vogel 25. 11. Walpert 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 407 Änderungsantrag der Abgeordneten Engelbrecht-Greve, Müller-Hermann, Scharnberg und Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (Drucksachen 937, 1113, 1287). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 sind in der Anmerkung 3 zu Tarifnr. 27.01 folgende Änderungen durchzuführen: a) In Absatz 2 sind die Worte „insgesamt 68 vom Hundert" durch die Worte „insgesamt 77 vom Hundert" und die Worte „,im Durchschnitt der Jahre 1956, 1957 und 1958" durch die Worte „im Durchschnitt der Jahre 1955, 1956, 1957 und 1958" zu ersetzen. b) Im Absatz 3 sind die Worte „im Durchschnitt der Jahre 1956, 1957 und 1958" durch die Worte „1955, 1956, 1957 und 1958" zu ersetzen. c) Als Absatz 5 wird angefügt: „Die Bundesregierung kann, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustimmung des Bundestages durch Rechtsverordnung das Zollkontingent in Absatz 2 dieser Anmerkung bis zu 20 v. H. erhöhen, wenn dies aus gesamtwirtschaftlichen Gründen geboten ist." 2. In § 2 ist vor die Jahreszahl „1956" die Jahreszahl „1955" einzufügen. 3. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) in Nummer 1 ist vor die Jahreszahl „1956" die Jahreszahl „1955" einzufügen; b) in Nummer 6 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Auf den Anteil des Antragstellers ist die Warenmenge, die er in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1959 eingeführt hat, insoweit anzurechnen, als hierdurch die für ihn nach Nummer 5 festgestellte Warenmenge nicht gekürzt wird." 4. In § 5 Abs. 2 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft vermerkt im Kontingentschein, daß die für den Berechtigten nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 festgestellte Teilmenge zur Belieferung anderer als in § 3 Abs. 2 Nr. 3 genannter Verbraucher verwendet werden darf." Bonn, den 3. November 1959 Engelbrecht-Greve Müller-Hermann Scharnberg Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Engelbrecht-Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf kurz die Ziffern la, b und c und 2 des Umdrucks 407 begründen. Zunächst muß ich darum bitten, einen Druckfehler zu berichtigen. In der Ziffer lb muß es in der zweiten Zeile heißen:
    durch die Worte „im Durchschnitt der Jahre 1955, 1956, 1957 und 1958"
    Nach dem Änderungsantrag Ziffer la soll die Referenzperiode auf den Zeitraum von 1955 bis 1958 erweitert und für die Kontingentfestsetzung der Prozentsatz von 68 auf 77 vom Hundert erhöht werden. Damit tritt, meine Damen und Herren, eine Erhöhung des Zollkontingents auf 5 132 000 t jährlich — für den Zeitraum 1959/1960 also auf 10 264 000 t — ein. Diese Kontingentserhöhung kommt allen Ländern zugute; den größten Anteil hieran erhält jedoch Großbritannien mit 200 000 t. Diese Steigerung der Liefermöglichkeit für englische Kohle wird im vollen Umfang vom Importhandel und den Verbrauchern im norddeutschen Küstenraum ausgenutzt werden. Auf diese Weise können die gerade in diesem Raum bestehenden traditionellen Beziehungen zu Großbritannien wieder in stärkerem Maße aufgenommen werden. Damit wird also auch handelspolitischen Wünschen und Erfordernissen in diesem Küstenraum Rechnung getragen.
    Zur Begründung der Ziffer lb weise ich auf das hin, was ich zu Ziffer la gesagt habe. Es geht da nur um die Einfügung der Jahreszahl 1955.
    Mit dem Antrag unter Ziffer lc, einen neuen Abs. 5 in der Anmerkung 3 anzufügen, streben wir an, daß die Wirtschaft in den Randgebieten mit ihren seriösen Verträgen und mit dem legitimen Verbrauch mit Sicherheit in das Freikontingent ein-



    Engelbrecht-Greve
    bezogen wird. Ich bitte hierbei zu bedenken, daß durch den von der Bundesregierung im September 1958 ausgesprochenen Stopp der Erteilung neuer Importlizenzen eine Ausnutzung der derzeitigen niedrigen Weltmarktpreise und Frachten ohnehin zur Zeit nicht möglich ist. Von der Wirtschaft in den Randgebieten, vor allem im Küstenraum, werden die Bemühungen der Ruhr um die Ablösung anerkannt. Hierdurch sind die Aussichten für eine Einbeziehung in das Freikontingent gebessert worden; aber nach Ansicht von Sachverständigen ist die Gefahr, daß wichtige Energieversorgungsunternehmen oder exportorientierte Verbraucher Zoll zahlen müssen, noch nicht endgültig ausgeräumt. Jedenfalls muß die Möglichkeit gegeben sein, von solchen Verbrauchern ausländischer Kohle, die wegen der damaligen bekannten Verhältnisse an der Ruhr zu den Bezügen aus dem Ausland genötigt waren, ernsthafte Benachteiligungen und Störungen der Wettbewerbsfähigkeit fernzuhalten, wenn es aus gesamtwirtschaftlichen Gründen geboten ist.
    Mit dem vorgeschlagenen neuen Abs. 5 möchten wir also das Gesetz flexibler gestalten und der Bundesregierung die Möglichkeit geben, das Zollkontingent bis zu 20% zu erhöhen, wenn dies aus gesamtwirtschaftlichen Gründen geboten ist. Durch eine solche Erweiterung hätte dann die Bundesregierung die Möglichkeit, die von ihr in Aussicht gestellte angemessene Behandlung der Küstengebiete in die Tat umzusetzen.
    Ich darf jetzt zu Ziffer 2 kommen. Die Begründung ergibt sich aus den Darlegungen zu der Ziffer la.
    Die Ziffern 3 und 4 wird mein Kollege Dr. Philipp begründen.
    Ich darf bitten, die Ziffer la, b und c und die Ziffer 2 anzunehmen.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich habe die stille Hoffnung, daß die weitere Begründung ,etwas schneller geht.
Herr Abgeordneter Dr. Philipp!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Philipp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung wird sehr kurz sein. Die bisherige Fassung des § 3 Abs. 2 Nr. 6 und des § 5 Abs. 2 ließ Zweifel aufkommen, ob die in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1959 eingeführten Kohlenmengen auf die 5 % der Mengen angerechnet werden sollen, die im Zollkontingent für nicht durchgehandelte Importverträge, die sogenannten Schubladenverträge, vorgesehen werden. Um klarzustellen, daß dieses 5%ige Zollkontingent den Berechtigten ungeschmälert zukommt und daß sie dieses Kontingent ohne Bindung an durchgehandelte Verträge verwenden können, schlagen wir Ihnen vor, gemäß Ziffern 3b und 4 des Umdrucks 407 die entsprechenden Sätze in den §§ 3 Abs. 2 Nr. 6 und 5 Abs. 2 neu zu fassen. Die in Frage kommenden Mengen aus den nicht durchgehandelten Verträgen sollen ausschließlich den traditionellen Verbrauchern von Einfuhrkohle an der Küste zur Verfügung gestellt werden.
    Meine Freunde und ich gehen überdies davon aus, daß nach den Verhandlungen des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Verhandlungskommission der Importeure sichergestellt ist, daß Importeure, die noch Lizenzen im Besitz haben, keinesfalls mittels Schubladenfreikontingente durch Mischrechnung größere Mengen verkaufen können, als dem ihnen zugeteilten Kontingent entspricht.
    Ich bitte, diese Änderungsvorschläge zu akzeptieren.