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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ehren und Schoettle . . . . . . . . 4511 A Mandatsniederlegung des Abg. Recktenwald 4511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung (Neuordnung) des Bundesversorgungsgesetzes (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Frau Kalinke, Tobaben und Fraktionen der CDU/CSU, DP) (Drucksache 957 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Versorgung der Opfer des Krieges (Kriegsopferversorgungs-Neuordnungsgesetz — KOVNOG) (FDP) (Drucksache 962) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung (Kriegsopferversorgungs-Neuregelungsgesetz - KDVNG) (Drucksache 1239) — Erste Beratung — Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (SPD) (Drucksache 1262) — Erste Beratung — Antrag betr. Kriegsopferversorgung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksachen 621, 990) Blank, Bundesminister . . 4511 C, 4533 B, 4540 A, 4558 D, 4559 D Etzel, Bundesminister . . . 4512 A, 4551 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 4514 D Dr. Rutschke (FDP) 4521 B Rasch (SPD) . . 4528 C, 4557 C, 4559 C Bazille (SPD) . . . . . . . . 4533 C Ruf (CDU/CSU) 4540 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 4543 D Frau Kalinke (DP) 4545 D Ritzel (SPD) 4548 D Mi schnick (FDP) 4552 C Arndgen (CDU/CSU) . . 4555 B, 4563 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4560 A Maucher (CDU/CSU) 4561 B Dr. Mommer (SPD) 4563 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256) — Erste Beratung — . . . . . . 4563 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240); Schriftlicher Bericht des Arbeitsausschusses (Drucksache 1294) — Zweite und dritte Beratung — 4563 D Antrag betr. Aussetzung des Butterzolls (SPD) (Drucksache 1297) . . . . . . . 4564 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem AH-gemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266) — Erste Beratung — . . . . 4564 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte (FDP) (Drucksache 1274) — Erste Beratung — . . . . 4564 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) — Erste Beratung — . 4564 D Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 1117); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1278) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4564 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1290) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4565 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Dezember 1957 mit der Dominikanischen Republik (Drucksache 912); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1295) — Zweite und dritte Beratung — 4565 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Portugal (Drucksache 1030); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1296) — Zweite und dritte Beratung — 4565 C Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1293) 4565 D Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD) (Drucksache 1286) 4565 D Nächste Sitzung 4565 D Anlagen 4567 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 4511 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 23. 10. Dr. Bärsch 22. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Birkelbach 23. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Büttner 22. 10. Corterier 23. 10. Dr. Dehler 23. 10. Demmelmeier 23. 10. Deringer 22. 10. Diekmann 23. 10. Dr. Eckhardt 23. 10. Eilers (Oldenburg) 23. 10. Eisenmann 23. 10. Engelbrecht-Greve 23. 10. Dr. Friedensburg 23. 10. Dr. Furler 23. 10. Gedat 31. 10. Geiger (München) 23. 10. Geldhagen 25. 10. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 31. 10. Hahn 23. 10. Dr. Hellwig 23. 10. Hilbert 1. 12. Hoogen 22. 10. Huth 23. 10. Illerhaus 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 10. Dr. Jordan 22. 10. Josten 23. 10. Kalbitzer 23. 10. Katzer 23. 10. Dr. Kohut 23. 10. Dr. Kopf 23. 10. Dr. Kreyssig 23. 10. Krüger (Olpe) 7. 11. Dr. Leiske 23. 10. Lenz (Brühl) 23. 10. Dr. Leverkuehn 23. 10. Dr. Lindenberg 23. 10. Lücker (München) 23. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 10. Maier (Freiburg) 15. 12. Margulies 23. 10. Metzger 23. 10. Odenthal 23. 10. Pelster 30. 10. Pohle 23. 10. Dr. Ratzel 23. 10. Rehs 23. 10. Richarts 23. 10. Ruhnke 24. 10. Ruland 23. 10. Scharnowski 29. 10. Scheel 23. 10. Dr. Schild 23. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 10. Schmidt (Hamburg) 23. 10. Dr. Schwörer 24. 10. Dr. Seffrin 23. 10. Dr. Serres 23. 10. Dr. Starke 23. 10. Storch 23. 10. Sträter 23. 10. Frau Strobel 23. 10. Theis 31. 10. Unertl 23. 10. Wagner 23. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 22. 10. Frau Wolff (Berlin) 23. 10. Worms 23. 10. Dr. Zimmer 22. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Burgbacher 26. 10. Leber 30. 10. Matthes 15. 11. Anlage 2 Umdruck 394 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Baldauf, Draeger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d biss 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 21. Oktober 1959 Gottesleben Baldauf Draeger Winkelheide Teriete Wullenhaupt Caspers Harnischfeger Dr. Zimmer Memmel Dr. Reith Balkenhol Dr. Knorr Dr. Winter Dr. Siemer 4568 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Anlage 3 Umdruck 395 Änderungsantrag der Abgeordneten Wilhelm, Matzner und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Wilhelm Matzner Börner Junghans Höhmann Frau Beyer (Frankfurt Altmaier Welke Dr. Schäfer Dr. Dr. Heinemann Faller Schröder (Osterode) Lange (Essen) Dr. Seume Folger Haage Anlage 4 Umdruck 4001 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr, 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Dr. Hoven Ramms Dr. Schneider (Saarbrücken) Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Ritzel.


Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mit einem Satz auf das eingehen, was Frau Kollegin Kalinke in Erinnerung brachte, nämlich auf jenes Gedicht, das im September 1948 in der sozialdemokratischen Zeitung „Vorwärts" erschienen ist. Ich glaube Frau Kalinke sagen zu dürfen, daß dieses Gedicht durchaus nicht den Beifall der erdrückenden Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei, ihrer Mitglieder und ihrer Anhänger gefunden hat.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Ja, wie kommt es denn da hinein? — Abg. Arndgen: Das hört man gern!)

— Das ist eine Selbstverständlichkeit, Herr Kollege Arndgen. — Sie dürfen auf der anderen Seite zwei andere Tatsachen nicht vergessen. Die eine Tatsache ist die Zeit und die Erinnerung an die Zeit, in



Ritzel
der dieses Gedicht geschrieben wurde; die zweite Tatsache ist die, daß im Hause der Sozialdemokratischen Partei viele Wohnungen sind und daß bei uns Demokratie herrscht, die nicht nach einer bestimmten Richtung ausgerichtet ist.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Wir setzen uns ehrlich und sauber miteinander auseinander und ziehen daraus die Schlüsse, die im Gesamtinteresse liegen. Es ist merkwürdig, daß nun meiner Erinnerung nach mindestens zum dritten Mal dieses mißlungene Gedicht von 1948 hier im Hause strapaziert wird

(Zuruf von der SPD: Zur Stimmungsmache!)

und daß Sie gar kein anderes Beweismaterial beizubringen vermögen als eben das.

(Abg. Rasner: Vorsichtig! Vorsichtig!)

Aber, meine Damen und Herren, die Dinge liegen ja heute viel zu ernst, als daß die Erinnerung an ein mißlungenes Gedicht angebracht ist, das nun elf Jahre zurückliegt. Wir haben uns heute mit den Tatsachen, die durch den Gesetzentwurf der CDU und DP geschaffen werden sollen, auseinanderzusetzen. Hier zieht sich wie ein roter Faden durch die Unterhaltung, die wir heute in diesem Hohen Hause pflegen, vor allem die Frage der Terminverschiebung, auf die zuerst der Herr Bundesfinanzminister hier eingegangen ist.
Wenn man einmal unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsauswirkungen prüft, welche Gedanken dahinterstecken können, kommt man zwangsläufig zu der Feststellung, daß es sich um den Versuch handelt, mit einem möglichst geringen Aufwand durchzukommen. Dieser Terminbestimmung des 1. Juni 1960 liegt ohne jeden Zweifel auch ein Stück von, na, ich möchte sagen: angewandter Wahlpsychologie zugrunde. Die Wirkung der geplanten Erhöhung tritt etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl ein. Offensichtlich wird dabei auf die Vergeßlichkeit der Masse, auf die es in diesem Falle ankommt, spekuliert. Offensichtlich wird dabei der Versuch gemacht, mit einer Methode durchzukommen, die zahlenmäßig nachzuprüfen sich wohl verlohnt.
Frau Kalinke hat soeben den sehr interessanten Versuch gemacht — und ich kann ihr das nachfühlen, nachdem ihre Unterschrift mit unter diesem Antrag steht —, sich von der Terminbestimmung des 1. Juni 1960 etwas abzusetzen. Frau Dr. Probst war in dieser Beziehung etwas tapferer, sie hat sich eigentlich vorbehaltlos zu dem Termin des 1. Juni 1960 bekannt.

(Abg. Schneider [Bremerhaven] : Sie darf doch eine eigene Meinung haben!)

— Natürlich, soll sie auch! Mich interessiert nur, und ich wäre Frau Dr. Probst — ich sehe sie im Augenblick nicht — dankbar, wenn sie die Freundlichkeit hätte, mir in diesem Zusammenhang eine Frage zu beantworten: Glaubt Frau Dr. Probst, daß sie bei der Festsetzung dieses Termins auf die Zustimmung der Beteiligten, nämlich der Kriegsbeschädigten, rechnen kann? Ich glaube, das wird nicht der Fall sein.
Nun einige Bemerkungen zu den Ausführungen unseres verehrten Herrn Bundesfinanzministers. Ich habe mich gefreut, daß wir endlich einmal aus seinem berufenen Munde gehört haben, daß wir im Rechnungsjahr 1959 einen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes erhöhten Steuereingang von etwas mehr als 1 Milliarde DM zu erwarten haben, und ich war überrascht, den Darlegungen des Herrn Bundesfinanzministers entnehmen zu müssen, daß er für die Erhöhung der Kriegsopferversorgung wiederum keinen anderen Ausweg als den der Erhöhung von Steuern sieht.
Ich glaube, wir sind es den Kriegsopfern und uns selbst schuldig, Klarheit über die Entwicklung der Verhältnisse zu schaffen und uns einmal zu fragen, in welchem Ausmaß die Kriegsopfer an den segensreichen Wirkungen des sogenannten bundesdeutschen Wirtschaftswunders teilhaben. Ich habe mir aus dem Haushalt einige Zahlen herausgezogen, die ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen darf. Der Versorgungsaufwand für Kriegsopfer betrug in den Jahren
1953 2,98 Milliarden DM, 1954 2,89 Milliarden DM, 1955 3,44 Milliarden DM, 1956 3,58 Milliarden DM, 1957 3,59 Milliarden DM, 1958 3,56 Milliarden DM, 1959 3,33 Milliarden DM.
Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wo bleiben trotz der 5. und 6. Novelle die Auswirkungen des Wirtschaftswunders zugunsten der Kriegsopfer?
Eine zweite Frage: Was bringt der Antrag Probst, d. h. der Antrag der CDU/CSU und der DP, den Kriegsopfern wirklich? Gestatten Sie mir, daß ich die Zahl, die von dem Herrn Bundesfinanzminister von Anfang an in die Erörterung geworfen wurde, mit den Zahlen vergleiche, die sich hier ergeben. Der Herr Bundesfinanzminister ließ verlauten das ist also die ganze Zeit hindurch auch die Plattform für die Überlegungen unseres sehr verehrten Bundessozialministers gewesen —, daß für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung im Jahre 1959 550 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden könnten. Das Datum, das auch im ersten Regierungsentwurf genannt wurde, war der 1. Juni. Hierauf war zunächst einmal in gewissem Sinne abgestellt, und im übrigen wäre es den Ergebnissen der Beratung vorbehalten geblieben.
Wenn Sie angesichts der im Gespräch genannten Terminierung für die Wirksamkeit der geplanten Neuregelung zum 31. Dezember 1961 — vorher sollen ja keine neuen Forderungen mehr erhoben werden dürfen sich einmal die Mühe machen, die Verwendung von 550 Millionen pro Jahr in Vergleich zu setzen mit dem, was aus dem neuen Vorschlag hervorgeht, und dabei diese Terminfestsetzung berücksichtigen, dann kommen Sie zu einem sehr interessanten Ergebnis. Wenn Sie aus 550 Millionen ab 1. Juni 1959 bis zum 31. Dezember 1961 eine Mehraufwendung zu leisten hätten, dann hätten Sie 31 Monate à 46 Millionen DM zu finanzieren. Das wäre in 31 Monaten, also bis zum 31. Dezember 1961, ein Aufwand von 1420 Millionen.



Ritzel
Nun kommt der Antrag Probst, Er sieht eine Jahresmehraufwendung von 1050 Millionen vor. Er würde, ab 1. Juni 1960 in Kraft gesetzt bis zum 31. Dezember 1961, also in insgesamt 19 Monaten, einen durchschnittlichen Monatsaufwand von 87,5 Millionen, eine gesamte Mehraufwendung von 1666,5 Millionen, also 1,66 Milliarden, bedeuten.
Wenn Sie das in Vergleich setzen mit dem, was der Herr Bundesfinanzminister zuerst offeriert hat: jährlich 550 Millionen mehr, kommen Sie zu dem Ergebnis, daß in dem genannten Zeitraum nach dem Antrag Probst 243,5 Millionen mehr zur Verfügung gestellt würden, als wenn die 550 Millionen ab 1. Juni 1959 gewährt worden wären. Dieser Betrag von 243,5 Millionen ist etwas weniger, als die Ersparnis auf Grund des Wegfalls von Kriegswaisen und auf Grund des Sterbens von Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen betragen wird.
Ich darf Sie daran erinnern, daß wir im Jahreshaushalt 1959 eine Einsparung auf diesem Gebiet von 238 850 000 DM zu verzeichnen haben, die der Herr Bundesfinanzminister anderweitig verplant oder in die 550-Millionen-Reserve gesteckt hat, die aber nunmehr nicht für die Kriegsopfer Verwendung finden sollen.
Nun müssen wir die Dinge einmal zu anderen Haushaltsansätzen in Vergleich setzen. Ich darf Sie noch einmal an das erinnern, was ich Ihnen in bezug auf die Leistungen für die Kriegsopfer sagte: zuletzt im Jahre 1959 3,33 Milliarden.
Auch getragen von der Sorge, daß der Herr Bundesfinanzminister, da nach seiner Meinung der außerordentliche Haushalt '1959 nicht bedient werden kann, sogar die dort enthaltenen 500 Millionen in den ordentlichen Haushalt für den Einzelplan 14
Verteidigungsministerium — bringen und sie dort decken will, wie sein Vorgänger es getan hat, habe ich mir einmal die Zahlen herausgezogen, um sie mit den nicht vom Wirtschaftswunder erfaßten Leistungen zugunsten der Kriegsopfer zu vergleichen.
Die Haushaltsansätze des Einzelplans 14 — Verteidigung — bewegen sich von 1953 — ich will nicht alle Zahlen nennen, um Sie nicht zu langweilen — mit 5,52 Milliarden über 1956 mit 7,55 Milliarden bis 1959 mit 10 994 Millionen, also rund 11 Milliarden.
Wenn der Herr Bundesfinanzminister in seinem verständlichen Bestreben, nach Deckung zu suchen, einmal den Versuch machte, sich mit seinem Kollegen Strauß über die realen Zahlen auseinanderzusetzen, die in diesem Rechnungsjahr feststellbar sind, könnte er vielleicht etwas ganz Interessantes erleben. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Monatsziffern dieses Jahres seit dem 1. April 1959 herauszuziehen. Es sind monatlich im Durchschnitt 552,6 Millionen DM vom Bundesverteidigungsminister beansprucht worden, im ganzen vom April bis zum Ende September 3 315 935 000 DM. Rechnet man zu diesen rund 3,3 Milliarden DM die in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres, bis zum 31. März 1960 zu erwartenden Ausgaben — erfahrungsgemäß kann man von einem monatlichen
Betrag von 600 Millionen DM ausgehen — hinzu, so ergibt sich ein Gesamtverbrauch von 6,9 Milliarden DM, während dem Bundesverteidigungsminister nach Berücksichtigung der künstlichen Verrechnungen in Einzelplan 14 8,5 Milliarden DM zur Verfügung stehen. Sehr verehrter Herr Bundesfinanzminister, ich glaube, es ist möglich, im Bereich des Einzelplans 14 eine echte und sehr wirksame Ersparnis herbeizuführen, die in Verbindung mit den zu erwartenden Steuermehreinnahmen von mehr als 1 Milliarde DM eine ganz andere Terminierung des Inkrafttretens der Neuregelung der Kriegsopferversorgung erlauben würde.
Der Herr Bundesfinanzminister hat zu Beginn der Beratungen darauf hingewiesen, es sei in diesem Jahr — auch nach Auffassung der Bundesbank — nicht möglich, die geplante Anleihe in Höhe von 3 Milliarden DM oder einen Teilbetrag davon unterzubringen. Er meint, mit den Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde DM verringere sich der Kapitalbedarf auf 2 Milliarden DM, und man müsse nachher sehen, wie man diese 2 Milliarden DM beschaffe. Wenn man die 500 Millionen DM, die zugunsten des Einzelplans 14 auf Pump aufgenommen werden sollen, abzieht, bleiben nur noch 1,5 Milliarden DM.
Ich halte es für notwendig, daß sich die deutsche Volksvertretung auch in diesem Zusammenhang einmal, da es sich ja um eine Politik handelt, die seit zehn Jahren betrieben wird, Rechenschaft darüber gibt, was gegenüber der von dem Herrn Bundesfinanzminister dargelegten Unmöglichkeit einer Kapitalbegebung zugunsten der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Schuldenlast der gesamten öffentlichen Hand festzustellen ist. Herr Bundesfinanzminister, Ihnen sind die Zahlen geläufiger als mir. Ich habe sie aus Ihren Unterlagen zusammengestellt. Nach dem Stand vom 31. März 1958 haben wir eine schwebende Schuld von 5,5 Milliarden DM, eine fundierte Schuld von 16,5 Milliarden DM, im ganzen rund 22 Milliarden DM. Der Bund ist an der Neuverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich Bund, Länder und Gemeinden — das ist für die Probleme, die hier mit zur Diskussion stehen, wichtig — mit 12 % beteiligt, die Länder mit 33 %, die Gemeinden mit 55 %. Im Gesamtsteueraufkommen sind die Relationen umgekehrt. Nach den Zahlen für das Jahr 1958 ist der Bund am Gesamtsteueraufkommen mit 53,6 % beteiligt, die Länder mit 27,8 %, die Gemeinden mit 14,1 % und der Lastenausgleich mit dem Rest. Angesichts dieser Verteilung des Steueraufkommens und angesichts dieser Beteiligung des Bundes an der Gesamtschuldenlast ist es eine Ehrenpflicht des Deutschen Bundestages, hier, wo es um die Versorgung der Kriegsopfer geht, die mehr als nur Geld und Geldeswert, nämlich ihre Gesundheit bzw. ihre Angehörigen verloren haben, bei der Verwendung der Steuern, also bei der Aufteilung des Kuchens, der zur Verfügung steht, andere Maßstäbe anzulegen, als es bisher geschehen ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann müssen Sie das Grundgesetz ändern!)


Ritzel
Ich erinnere an das, was einer der Redner des heutigen Tages gesagt hat: Angesichts der Tatsache, daß der Herr Bundeskanzler seit zehn Jahren die Richtlinien der Politik bestimmt, hätte man in den vergangenen Jahren das berücksichtigen müssen, was wir oft genug gesagt haben, daß nämlich den deutschen Kriegsopfern eine andere Würdigung zuteil werden müßte, als es bis zur Stunde geschehen ist. Ich kann nur hoffen, daß in den bevorstehenden Ausschußberatungen eine Front hervortritt, die eine Mehrheit in dem Hohen Hause dafür zu bilden vermag, daß der Termin des 1. Juni 1960 gestrichen und das baldige Inkrafttreten einer vernünftigen Regelung vor allem auf dem Gebiet der Grundrente vorgesehen wird.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.