Rede:
ID0308202200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3082

  • date_rangeDatum: 15. Oktober 1959

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    Deutscher Bundestag 82. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und der Mitglieder der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 4432 D Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Wirtschaftskonzentration (Drucksache 702); in Verbindung mit dem Antrag betr. Maßnahmen zur Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (SPD) (Drucksache 1279) Schmücker (CDU/CSU) 4419 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4425 A Kurlbaum (SPD) 4438 C Dr. Atzenroth (FDP) 4443 D Deringer (CDU/CSU) 4447 C Dr. Schild (DP) 4451 B Wieninger (CDU/CSU) . . . . 4452 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4453 C Jahn (Marburg) (SPD) 4455 A Diebäcker (CDU/CSU) 4456 B Gewandt (CDU/CSU) 4457 B Lange (Essen) (SPD) 4458 B Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) 4459 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) 4461 A Dr. Deist (SPD) 4461 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4469 C Dr. Bucher (FDP) 4473 C Nächste Sitzung 4473 D Anlagen 4475 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1959 4419 82. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 81. Sitzung Seite 4393 C Zeile 10 statt „Rückerstattungsentschädigten": Rückerstattungsgeschädigten. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 15. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Bergmann 16. 10. Birkelbach 16. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Blöcker 16. 10. Dr. Brecht 16. 10. Dr. Bucerius 16. 10. Demmelmeier 16. 10. Frau Dr. Diemèr-Nicolaus 16. 10. Dopatka 17. 10. Döring (Düsseldorf) 15. 10. Eisenmann 15. 10. Engelbrecht-Greve 16. 10. Even (Köln) 17. 10. Dr. Franz 18. 10. Dr. Frey 16. 10. Dr. Friedensburg 16. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Gedat 24. 10. Geiger (München) 16. 10. Geritzmann 15. 10. Glahn 16.10. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 31. 10. Dr. Hellwig 16. 10. Hermsdorf 16. 10. Hilbert 1. 12. Dr. Jordan 16. 10. Keller 16. 10. Kemmer 16. 10. Könen (Düsseldorf) 18. 10. Dr. Kopf 16. 10. Dr. Krone 15. 10. Krüger (Olpe) 7. 11. Dr. Leiske 17. 10. Logemann 16. 10. Lücker (München) 16. 10. Metzger 16. 10. Freiherr von Mühlen 16. 10. Neuburger 16. 10. Frau Niggemeyer 17. 10. Ollenhauer 16. 10. Pelster 30. 10. Rasner 16. 10. Recktenwald 16. 10. Rehs 19. 10. Frau Renger 16. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 16. 10. Scharnowski 29. 10. Scheel 16. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 10. Frau Seppi 15. 10. Dr. Serres 23. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 16.10. Stahl 16. 10. Dr. Starke 16. 10. Dr. Stecker 15. 10. Dr. Steinmetz 16. 10. Stenger 16. 10. Storch 17. 10. Sträter 17. 10. Teriete 15. 10. Theis 31. 10. Dr. Wahl 21. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 10. Wehner 16. 10. Wieninger 16. 10. Frau Wolff (Berlin) 16. 10. b) Urlaubsanträge Josten 23. 10. Dr. Schwörer 24. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Bundesministeriums der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. 6. 1959, Drucksache 1026, Frage 12) : Ist es richtig, daß im Fahndungsdienst der Finanzverwaltung für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten Punktzahlen angewandt werden, die sich nach den auf Grund der Fahndungsberichte beigetriebenen Steuerbeträgen bemessen? Was soll zur Rechtfertigung eines solchen Verfahrens angeführt werden? In Ergänzung meiner Antwort auf Ihre Frage in der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 3. Juni 1959 darf ich Ihnen mitteilen, daß die Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder die Frage nach der Handhabung eines Punktzahlverfahrens bei der Beurteilung der Steuerfahndungsbeamten übereinstimmend verneint haben. Die beigetriebenen Steuerbeträge auf Grund der Fahndungsberichte sind kein Zahlenmaßstab für die Beurteilung der Steuerfahndungsbeamten. Hettlage Anlage 3 Umdruck 391 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betreffend Wirtschaftskonzentration (Drucksuche 702). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald den Entwurf eines Gesetzes für eine Enquete über den Grad der Konzentration in der Wirtschaft vorzulegen. 4476 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 82. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Oktober 1959 Dabei sind die Erfahrungen anderer Länder der freien Welt zu verwerten. Bonn, den 15. Oktober 1959 Schmücker Wieninger Mick Dr. Dollinger Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) Dr. Burgbacher Burgemeister Deringer Diebäcker Dr. Fritz (Ludwigshafen) Gewandt Katzer Dr. Lindenberg Scharnberg Höcherl und Fraktion Dr. Schild Dr. Steinmetz Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 392 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, DP betreffend Wirtschaftskonzentration (Drucksache 702) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung unerwünschter Konzentration in der Wirtschaft und zur Schaffung gleicher Start- und Wettbewerbsbedingungen für Groß- und Kleinbetriebe Vorschläge zu machen, 1. welche Bestimmungen der geltenden Gesetze und welche Maßnahmen die Konzentration besonders begünstigen und daher geändert werden müssen, 2. welche gesetzlichen Bestimmungen und welche Maßnahmen zusätzlich notwendig sind. Besonders vordringlich sind dabei a) die Förderung einer breitgestreuten Eigentumsbildung in Personenhand, b) die alsbaldige Einführung eines wettbewerbsneutralen Umsatz- und Gewerbesteuerrechts, c) die Reform des Gesellschaftsrechts, vor allem des Aktienrechts, insbesondere im Sinne einer erheblichen Verstärkung der Publizität, d) die Überprüfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darauf, ob eine Erweiterung der Bestimmungen gegen Zusammenschlüsse und den Mißbrauch marktbeherrschender Macht notwendig ist, e) die Erhaltung einer betriebsnahen Mitbestimmung, f) die Überprüfung des Rechts der Firmenbezeichnung darauf, ob eine Stärkung des Grundsatzes der Firmenwahrheit der Offenlegung und damit der Verhinderung unerwünschter Konzentration dienen kann, g) die Förderung mittelständischer Industrieansiedlung außerhalb der Ballungsräume, h) die Sicherung des Zugangs zum Kapitalmarkt für Klein- und Mittelbetriebe. Bonn, den 15. Oktober 1959 Schmücker Wieninger Mick Dr. Dollinger Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) Dr. Burgbacher Burgemeister Deringer Diebäcker Dr. Fritz (Ludwigshafen) Gewandt Katzer Dr. Lindenberg Scharnberg Höcherl und Fraktion Dr. Schild Dr. Steinmetz Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Diebäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Behandlung der Frage, in welchem Ausmaß Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung die Konzentration beeinflussen, hat der Herr Minister vorhin seine Ausführungen mehr auf die Frage der räumlichen Konzentration abgestellt. Uns interessiert aber im Gesamtrahmen dieser Großen Anfrage heute neben der räumlichen Konzentration gerade auch die betriebswirtschaftliche mit ihren gesellschaftspolitischen Auswirkungen. Die betriebswirtschaftliche Konzentration ist es ja, die zu unerwünschten Zusammenballungen führen kann, zu einer Atmosphäre, in der der mittelständische Betrieb nicht oder nur in beschränktem Umfang leben kann. Lassen Sie mich daher zur betriebswirtschaftlichen Konzentration und zu ihrer Beeinflussung durch kommunale Wirtschaftsförderung noch einige wenige Sätze sagen.
    Der Herr Minister hat ausgeführt, daß die kommunale Wirtschaftsförderung „nicht ausschließlich" der Förderung von Großbetrieben dient. Das ist sicherlich richtig. Auf der anderen Seite seien wir uns aber klar darüber, daß hinter solchen Förderungsmaßnahmen vielfach der selbstverständliche Wunsch der Gemeinden steht, durch ein höheres Gewerbesteueraufkommen eine bessere Finanzlage zu erreichen. Man ist, wenn auch nicht grundsätzlich und immer, so doch in vielen Fällen der Auffassung, daß ein Großbetrieb gerade im Hinblick auf das Gewerbesteueraufkommen, gemessen an den Erfahrungen der letzten Jahre, eine wesentlich mehr Milch gebende Kuh ist als eine Vielzahl von mittleren oder kleineren Betrieben. Wir möchten die Aufmerksamkeit der Bundesregierung gerade auf diese Frage lenken und darum bitten, daß man hier in geeigneter Weise Vorsorge trifft und das vielfach den Großunternehmen gezeigte Entgegenkommen einer kritischen Betrachtung unterzieht.
    In welcher Weise kann nun ein solches Entgegenkommen gegenüber den erwähnten Unternehmen gezeigt werden? Zunächst ist hier die Vergabe der Grundstücke zu nennen, soweit es sich um kommunales Eigentum handelt. Man muß gelegentlich beobachten, daß schon vor Aufstellung von Bebauungsplänen Grundstücksverkäufe angebahnt oder durchgeführt worden sind. Große Grundstückskomplexe werden en bloc an wenige Wohnbaugesellschaften bzw. Siedlungsgenossenschaften, oftmals an solche, die unter starkem kommunalem Einfluß stehen, verkauft. Diese Gesellschaften treten ihrerseits zum Zwecke der Finanzierung der eigenen Vorhaben an finanzkräftige Großbetriebe, beispielsweise des Handels, heran, die so die Möglichkeit bekommen, in diesen Wohnblocks ihre Läden zu errichten. Die Gemeindeverwaltungen bzw. die Wohnbaugesellschaften der Gemeinden hätten, wenn sie die Förderung des Mittelstandes auf ihre Fahnen geschrieben hätten, die Verpflichtung, auch die mittleren Betriebe in angemessener Weise zu berücksichtigen. Das geschieht leider allzu wenig.
    Aber nicht nur die Beschaffung der Grundstücke ist ein Feld, auf dem man dem geeignet erscheinenden Großbetrieb entgegenkommen kann. Zu erwähnen ist hier vor allem der Ausbau der Grundstücke. Was unternimmt man nicht alles auf dem Gebiete des Straßen- und Wegebaus, der Heranschaffung von Strom und Gas, der Übernahme von Abbruch-und Wiederaufbauarbeiten oder gar der Errichtung von Schulen, um den gewünschten Unternehmen mit der erwarteten Gewerbesteuerträchtigkeit die Ansiedlung schmackhaft zu machen! Es sind mir Fälle bekannt, in denen das gezeigte Entgegenkommen der wirtschaftsfördernden Stelle so weit ging, daß man auch Wohnungen für Werksangehörige als geeignetes Handelsobjekt ansah, um die Firma, die einem interessant erschien, zur Ansiedlung zu bewegen.
    Sie werden, meine Damen und Herren, sicherlich mit mir übereinstimmen, wenn ich sage, daß Gelder der öffentlichen Hand für diese Zwecke ganz besonders dann nicht zur Verfügung stehen sollten, wenn hiermit nur eine ganz bestimmte Kategorie von Unternehmen gefördert wird.



    Diebäcker
    Entgegenkommen zeigte man bei den Wirtschaftsförderungsstellen der Kommunen auch auf dem Gebiet der Grundstücks- und Pachtpreise. Ich weiß von Fallen, in denen z. B. ,erstklassige Fabrikhallen zu einem Jahrespachtzins von 70 Pf und weniger pro Quadratmeter angeboten worden sind.
    Hinzu kommen die Angebote auf zins- und tilgungsgünstige Zuschüsse für die Beschaffung von Maschinen.
    Daß Entgegenkommen auf steuerlichem Gebiet in solchen Fällen nicht ,gezeigt werden darf, darauf haben zuständige Länderwirtschaftsminister nn der Vergangenheit wiederholt aufmerksam machen müssen.
    Man darf diese Fragen, so meinen wir, nicht vorwiegend von finanzpolitischen Gesichtspunkten aus betrachten. Sie sind vielmehr auch — und ich meine sogar in starkem Maße — vom gesellschaftspolitischen Standpunkt aus zu sehen. Was meinen Freunden und mir am Herzen liegt, ist das eine: die Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung müssen allen ,gesunden Betrieben den gleichen Start, die gleiche Chance geben, den großen wie den kleinen. Wir haben den Wunsch, daß die Bundesregierung sich bei ihrem weiteren Vorgehen auf diesem Gebiet dafür einsetzt, daß dieses Ziel erreicht wird.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gewandt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Gewandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aile Vorredner haben zwischen der wirtschaftlich unvermeidbaren und der unerwünschten Konzentration unterschieden. Im Bereich der kommunalen Wirtschaft gibt es aber eklatante Fälle für eine wirtschaftlich unerwünschte Form der Konzentration, eine, die die freie Konsumwahl der Bürger einschränkt, und zwar zum Teil auf Generationen hinaus. Dabei geht es um Marktbeherrschung. Auch wird — sich glaube, das ist das Entscheidende — Einfluß auf die Regierung und Verwaltung genommen. Ich meine die Bauwirtschaft.
    Vielleicht darf ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zur Illustraition aus dem Protokoll über eine Sitzung eines Stadtparlaments eine Passage vorlesen, aus der ganz deutlich wird, worum es sich handelt. Ein Redner führte dort aus:
    Wenn wir die Dinge einmal ganz objektiv beim Namen nennen und mit den entsprechenden wirtschaftstheoretischen Kategorien versehen, so stehen wir einem Monopolkapitalismus der großen Baugesellschaften ,gegenüber. Durch rigorose Ankäufe treiben sie die Baulandpreise so hoch, daß kein privater Interessent noch Chancen hat, Bauland zu angemessenen Preisen zu erwerben. Diese Gesellschaften, die sich meist gemeinnützig nennen, nehmen Tausenden von Bausparern die Hoffnung, ihren Plan vom Eigenheim zu verwirklichen.
    Ich glaube, das ist eine objektiv richtige Feststellung. Wir brauchen uns nur einmal vor Augen zu
    halten, daß allein eine Baugesellschaft in der Bundesrepublik im Jahre 1958 über 83 000 Wohnungen verfügte, daß ein Drittel einer norddeutschen Großstadt von einer einzigen Gesellschaft aufgebaut worden ist, daß beispielsweise in Hamburg im Jahre 1958 26 000 Wohnungen im Besitze dieser Gesellschaft waren, in Bremen 20 000 und in Düsseldorf 16 000. Ich meine, da ist das Maß des Erträglichen überschritten.

    (Beifall in der Mitte.)

    Eines scheint mir persönlich sehr bedenklich zu sein. Ich habe mit großer Freude einige sehr interessante Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Dekonzentration gelesen. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich fast ausschließlich um solche, die sowohl ideologisch als auch finanziell und vor allen Dingen personell mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf das engste verbunden sind.
    Die steuerlichen Vorteile, die Ihnen allen bekannt sind und die bei diesen Gesellschaften viel größer sind als bei den Mammutgesellschaften der privaten Hand — sie zahlen keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftsteuer usw. —, sind ja nicht die einzigen. Das Entscheidende ist, daß in einem großen Ausmaße Macht entstanden ist und daß sich Gemeindeverwaltungen und sogar Regierungen diesem Einfluß beugen müssen. Ich möchte hierfür mit kurzen Beispielen den Beweis antreten.
    In einer norddeutschen Stadt hatte das Parlament über einen Aufbauplan zu entscheiden. Nach diesem Aufbauplan

    (Zurufe von der Mitte: Wo?)

    in Hamburg! — sollten über 100 000 Wohnungen gebaut und das entsprechende Gelände vom Parlament festgelegt werden. Bevor das Parlament überhaupt die Möglichkeit hatte, diese Pläne zu bearbeiten und darüber zu entscheiden, hatte die Verwaltung das Gelände für 30 000 Wohnungen bereits im Vorwege den großen Gesellschaften übereignet.
    Ich darf noch zwei Beispiele anfügen, die aus einem Nachrichtenmagazin stammen, das gewiß nicht als regierungsfreundlich bezeichnet werden kann. Dort werden zwei Beispiele für den Einfluß solcher Mammutgesellschaften auf die Verwaltung, d. h. auf den Staat, gebracht. Es wird berichtet, daß ein privater Bauherr ein Gelände kaufen und dafür 8,50 DM pro Quadratmeter bieten wollte. Die Verwaltung hat abgelehnt und hat gesagt: 5,50 DM ist angemessen. Der Verkauf scheiterte natürlich. Kurze Zeit später kaufte mit Genehmigung derselben Verwaltung eine Baugesellschaft dieses Areal für 14 DM pro Quadratmeter.
    Ein anderes Beispiel! — Man könnte diese Beispiele beliebig vermehren, ich möchte nur ein weiteres eklatantes Beispiel herausgreifen. — Am Stadtrand der gleichen Stadt wollte ein privater Bauherr landwirtschaftlich genutztes Gelände für 5 DM pro Quadratmeter kaufen. Man hat es abgelehnt und hat gesagt: Du darfst höchstens 85 Pf zahlen. Was passierte? Der Kauf kam nicht zustande. Aber eine große Gesellschaft kaufte das an-



    Gewandt
    liegende Gelände zum Preis von 10 DM pro Quadratmeter.
    Das sind Beispiele für eine unerwünschte Konzentration. Ebenso unerwünscht ist es, wenn einige Stadtverwaltungen zwar dem Mittelstand kein Bauland geben, dafür aber zu sehr kulanten Preisen — in Städten wie Düsseldorf und Hamburg — Warenhäusern die Möglichkeit geben, sich an sehr günstig gelegenen Stellen zu etablieren. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Wohnungsbauministeriums ist schon darauf hingewiesen worden, daß das Preisstoppverbot und die entsprechende Verordnung der Alliierten, die nur diese Gesellschaften ausnimmt, revidiert werden müssen. Ich glaube, das ist wichtig, denn nirgendwo in der Praxis sind die gesellschaftspolitischen Auswirkungen so negativ wie bei dieser Form der Konzentration.
    Wir müssen noch eines bedenken. Nach der unwidersprochenen Darstellung des Nachrichtenmagazins, das ich vorhin zitierte, werden die Wohnungen der genannten Gesellschaft zu 70 v. H. nur an organisierte Leute abgegeben.

    (Zurufe von der SPD: Das stimmt nicht! — Das ist unwahr!)

    — Dem ist nicht widersprochen worden. Dann müssen Sie dafür den Gegenbeweis bringen.
    Ich möchte zum Abschluß hervorheben, wie bedenklich die gesellschaftspolitischen Auswirkungen sind. Allein in der Stadt Hamburg gibt es über 60 000 Bürger, die einen voll finanzierten Bausparvertrag haben und die niemals in der Lage sein werden, zu Eigentum zu kommen, es sei denn, sie wandern aus.

    (Rufe: Na, na! von der SPD.)

    Hier haben wir das Beispiel einer unerwünschten Konzentration. Wir bitten sehr darum, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese gesellschaftspolitisch unerwünschte Konzentration zu unterbinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)