Rede von
Oskar
Matzner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon die Ehre gehabt vorzutragen, daß die Ausschußfassung, wie wir sie Ihnen vorlegen, im Ausschuß mit einer sehr großen Stimmenmehrheit, nur gegen drei Stimmen, angenommen worden ist. Es waren durchaus nicht nur Beamte dabei, sondern es waren auch eine ganze Reihe anderer, die sich den Argumenten gebeugt haben. Ich habe es sehr bedauert, daß sich Herr Schüttler heute nicht mehr über die Argumente informiert hat, die im Ausschuß vorgebracht wurden. Er hat lediglich ein Argument gebracht, das von ihm aus gesehen Gewicht hat. Das war das Argument des Neides einer Nachbarstadt in Rheinland/Pfalz, die nicht glaubt ansehen zu können, wie dort drüben ein gleicher Ort in die Ortsklasse S eingestuft wird. Das war das einzige Argument, das Herr Schüttler gebracht hat. Alles andere, was er über das Beamtenrechtliche gesagt hat, ist falsch, ist falsch von der Voraussetzung aus.
Wir haben für das letzte Ortsklassenverzeichnis Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien besagen eingangs, daß jeder Ort, wenn die Richtlinien ihn niedriger einstufen, seine Ortsklasse behält. Das ist der dort vorherrschende Grundsatz. Man kann sich also jetzt lediglich darüber unterhalten, welche Ortsklasse das Saarland gehabt hat. Wenn wir einen Kurs von 1 : 100 zugrunde legen — denn damals galt dieser Kurs, und das Saarland hat die Ortsklassenbeträge nicht verbessert —, dann entspricht das, wenn wir heute gerecht umstellen wollen, durchaus unserer damaligen Ortsklasse S. Infolgedessen muß der Grundsatz der Richtlinien gelten, die hier, um jeden Zweifel auszuschalten, im Gesetz verankert werden sollen. Es darf kein Ort schlechter eingestuft werden. Im Saarland hatte also jeder Ort die Ortsklasse S. Infolgedessen muß das ganze Saarland nach den Richtlinien, die im Bundesgebiet gelten, in S eingestuft werden.
Es könnte höchstens jemand beweisen wollen: das war nicht in der Höhe der Ortsklasse S. Das hätte dann nur eine teilweise Berechtigung. Aber bei einem Verhältnis von 1 : 100 ist die Höhe genau mit den Zahlen in der Ortsklasse S vergleichbar. Das war damals auch der Grund für die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses im Saarland. Man wollte sich dort schon mit einer einheitlichen Ortsklasse an das Bundesgebiet anschließen. Das ist sachlich richtig und ist nicht zu widerlegen. Es ist also kein ungleiches Recht.
Nun noch einige Worte wegen der Neidgefühle in Nachbargemeinden. Mir ist bekannt, daß die Regierung von Rheinland-Pfalz bereit ist, auch im Bundesrat jedem Antrag, der von der Saarregierung kommt bzw. der vom Bundestag beschlossen worden ist, zuzustimmen und nicht den Vermittlungsausschuß anzurufen. Denn die Landesregierung hat hierin eine andere Meinung als einige Kollegen des Bundestages.
Ich bitte Sie deshalb, in diesem Falle aus sachlichen Gründen die Ortsklasse S für das ganze Saarland gelten zu lassen. Sie begehen damit keinen Verstoß, auch wenn ich Ihre heutigen Beschlüsse, die ich
jetzt in dieser vorgerückten Stunde nicht mehr kritisieren will, in Betracht ziehe. Hier handelt es sich um etwas ganz anderes. Hier ist die vollständige Gleichheit mit den Richtlinien des Bundes gegeben, und ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Ihrer Fraktion nicht stattzugeben. Ich hoffe, daß sich alle diejenigen, die im Beamtenrechtsausschuß für die Ortsklasse S gestimmt haben — und das waren sehr viele von, Ihnen —, bei der Abstimmung so verhalten und eine ganze Anzahl von ihren Freunden auf das richtige Gleis zurückführen.