Rede von
Josef
Schüttler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag Umdruck 366 beinhaltet auf dem Gebiete des Beamtenrechts die Wiederherstellung des § 13 der Regierungsvorlage. Wir haben uns den ganzen Nachmittag und auch den
Schüttlergestrigen Tag immer um ,ein einheitliches Recht in der Bundesrepublik einschließlich des Saarlandes bemüht. Diesen Grundsatz haben wir durchgehalten, so gut das eben möglich war, aus dem Rechtsempfinden heraus, daß diese Gleichheit notwendig ist.
Wir sollten deswegen auch in § 13 beim Beamtenrecht nicht anders verfahren. Wir sollten auch hier die Regierungsvorlage wiederherstellen.
— Ja bitte, dann alles schlecht!
Wir möchten aber nicht alles schlecht haben, sonden wir möchten den Grundsatz, den wir bisher durchgehalten haben, auch heute abend noch durchhalten. Wenn wir auf dem Gebiete des Lohn- und Tarifrechts, der Krankenversicherung, des Rentenrechts, kurz überall die Gleichheit betont haben, ist es sicherlich nicht gut, jetzt, im letzten Augenblick, zu sagen: Beim Beamtenrecht kommt es nicht so genau darauf an.
Stellen wir uns doch einmal vor, welche Wirkung es hat, wenn wir im Saarland in der Ortsklasseneinteilung nur noch die Sonderklasse kennen, wenn auch der kleinste Ort im Saargebiet in die Sonderklasse fällt und wenn die Klassen A und B, wie wir sie in der Bundesrepublik im übrigen haben, überhaupt nicht mehr in Geltung sind!
Es wird eingewandt, das sei nicht so wichtig, da 80 oder 85 % der Beamten an der Saar nach den Bestimmungen des Beamtenlbesoldungsrechts die Besitzstandsklausel für sich in Anspruch nehmen könnten und damit doch in der Sonderklasse blieben. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Wir sollten jedoch nur die Besitzstandsklausel anwenden, und alle, die diesen Besitzstand haben, sollen ihn behalten. Aber im Grundsatz sollten wir uns nicht von der Regelung im Bundesgebiet trennen. Es geht nicht an, daß wir einem Landort die gleiche Klasse zuerkennen wie einer Großstadt, in der man unter ganz anderen Voraussetzungen lebt.
Wir sollten es auch schon deshalb nicht tun, damit nicht die beamtenbesoldungsrechtliche Situation in Gefahr gebracht wird. Denn dann könnte man sagen: Wir brauchen keine Ortsklasseneinteilung mehr, wir brauchen keine Dreiteilung des Gehalts in Grundgehalt, Ortsklassenzuschuß und Kindergeld mehr, eine Dreiteilung, auf der bisher das Beamtenbesoldungsrecht beruht hat. Wir zerstören ja förmlich diese Grundlagen. Aus diesen Prinzipien sollten wir das Recht an der Saar grundsätzlich so gestalten, wie wir es in der Bundesrepublik haben.
Ich glaube, Sie können das auch tun. Sie sehen in der Beilage noch einen Entschließungsantrag, den die CDU/CSU eingebracht hat. Danach soll überprüft werden, ob nicht die Klasse B der Ortsklasseneinteilung auch in der Bundesrepublik in Fortfall kommen kann, so daß nur noch zwei Klassen übrigbleiben. Es soll immerhin eine Prüfung dieser Frage stattfinden. Aber wir sollten kein Sonderrecht in dieser Form schaffen. Sonst entsteht eine Sogwirkung, die ungeheuerlich ist. Denken Sie sich einmal
eine größere Stadt an der Grenze des Saarlandes
und einen kleinen Landort im Saarland. In dem kleinen Landort gilt dann die Ortsklasse S, in der größeren Stadt die Klasse A. Das wollen Sie doch selber nicht. Wenn auch 80 oder 85 % ihr Recht behalten, so sollten wir es im Grundsatz doch nicht tun.
Ich bitte das Haus, diesen Grundsatz heute abend nicht mehr zu verlassen und auch im Beamtenrecht an der Saar die Gleichheit des Rechtes wiederherzustellen.