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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, wir stehen in der Aussprache über die §§ 3 und 4 des Gesetzes und die dazu gestellten Änderungsanträge. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die Aussprache hierüber.
    Es ist der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. Ich nehme an, Sie wollen eine namentliche Abstimmung nur über den Antrag Umdruck 360 Ziffer 3, nicht auch über Ziffer 2.

    (Zurufe von der SPD: Ziffer 3!)

    — Nur zu Ziffer 3, jawohl. Wird der Antrag hinreichend unterstützt? — Das sind mehr als 50 anwesende Mitglieder.
    Wir kommen aber zuerst zu § 3, wo wir keine namentliche Abstimmung brauchen. Ich lasse abstimmen über den Antrag Umdruck 360 Ziffer 2. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die große Mehrheit; angenommen.
    Ich lasse abstimmen über § 3 mit der nunmehr beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich komme zu § 4 und lasse namentlich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 360 Ziffer 3.
    Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Von den uneingeschränkt stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben mit Ja gestimmt 135, mit Nein 217; enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt. Von den Berliner Abgeordneten haben 12 mit Ja und 7 mit Nein gestimmt.
    Ja
    CDU/CSU
    Baldauf Gottesleben
    SPD
    Frau Albertz Altmaier
    Dr. Arndt Auge
    Bading
    Dr. Bärsch
    Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg)

    Baur (Augsburg)

    Bazille
    Dr. Bechert
    Behrendt Behrisch Frau Bennemann
    Berkhan Berlin
    Blachstein Dr. Bleiß Börner
    Dr. Brecht



    Bruse
    Büttner Conrad Corterier
    Cramer Dewald
    Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
    Dröscher
    Frau Eilers (Bielefeld) Erler
    Eschmann
    Faller Folger Franke Frehsee Frenzel
    Geiger (Aalen) Geritzmann
    Haage Hamacher
    Hansing Dr. Harm
    Hauffe Heide Heiland Dr. Dr. Heinemann
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Herold Höcker Höhmann
    Höhne Hörauf
    Frau Dr. Hubert Hufnagel
    Iven (Duren)

    Jacobs
    Jahn (Marburg) Jürgensen
    Junghans
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Keuning
    Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
    Frau Kipp-Kaule Koenen (Lippstadt)

    Frau Korspeter
    Kraus
    Kühn (Köln)

    Kurlbaum
    Lange (Essen) Lantermann
    Ludwig
    Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Maier (Freiburg)

    Marx Matzner
    Meitmann
    Dr. Menzel
    Merten Metter
    Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer
    Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Frau Nadig
    Paul
    Peters Pöhler Pohle Prennel Priebe Pütz
    Pusch Rasch Regling Rehs
    Reitz
    Reitzner
    Frau Renger
    Ritzel
    Rohde
    Frau Rudoll
    Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach Scheuren
    Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
    Schröder (Osterode) Seidel (Fürth)
    Seither
    Stierle
    Striebeck Theis
    Wagner Walpert Wegener Wehr
    Welke
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise
    Dr. Königswarter
    Frau Krappe
    Mattick
    Neubauer Neumann Scharnowski
    Dr. Schellenberg Schröter (Berlin)

    Schütz (Berlin)

    Dr. Seume
    Frau Wolff (Berlin)

    Nein
    CDU/CSU
    Frau Ackermann
    Graf Adelmann
    Dr. Aigner Arndgen
    Baier (Mosbach) Balkenhol
    Dr. Bartels Dr. Barzel
    Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bauknecht
    Bausch
    Becker (Pirmasens) Berberich
    Dr. Bergmeyer
    Dr. Besold Blank
    Frau Dr. Bleyler
    Frau Blohm
    von Bodelschwingh
    Dr. Böhm Brand
    Frau Brauksiepe
    Brese
    Frau Dr. Brökelschen Brück
    Ds. Bucerius
    Bühler
    Burgemeister
    Cillien Dr. Conring
    Dr. Czaja
    Demmelmeier
    Diel (Burg Leyen)

    Dr. Dollinger
    Drachsler
    Dr. Dresbach
    Eichelbaum
    Dr. Elbrächter
    Frau Engländer
    Enk
    Eplée Etzenbach
    Dr. Even (Düsseldorf)

    Dr. Franz
    Franzen
    Dr. Frey
    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
    Fuchs Funk
    Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
    Gedat Gehring
    Frau Geisendörfer
    Gewandt
    Gibbert
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Görgen
    Goldhagen
    Gontrum
    Dr. Gossel
    Hackethal
    Häussler
    Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
    Heix Hesemann
    Heye Hilbert
    Höcherl
    Dr. Höck (Salzgitter)

    Höfler
    Holla Horn Dr. Jaeger
    Jahn (Stuttgart)

    Josten
    Dr. Kanka
    Katzer Kemmer
    Kirchhoff
    Frau Klemmert
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Dr. Knorr
    Koch Kramel
    Krammig
    Kroll
    Krüger (Neheim)

    Krüger (Olpe)

    Krug Kunst Kuntscher
    Lang (München)

    Leicht
    Lenze (Attendorn) Leonhard
    Lermer
    Leukert
    Lücke (Bensberg)

    Lulay Majonica
    Dr. Baron Manteuffel-Szoege
    Dr. Martin
    Meis Memmel
    Mengelkamp
    Menke
    Meyer (Oppertshofen)

    Mick
    Muckermann
    Mühlenberg
    Müller-Hermann
    Müser Nieberg Niederalt
    Frau Niggemeyer
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Pelster
    Dr. h. c. Pferdmenges
    Dr. Pflaumbaum
    Dr. Philipp
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reinhard
    Dr. Reith
    Frau Rösch
    Rösing Ruf
    Ruland Scharnberg
    Scheppmann
    Schlee Schlick
    Frau Schmitt (Fulda) Schüttler
    Schütz (München) Schulze-Pellengahr
    Frau Dr. Schwarzhaupt
    Dr. Schwörer
    Dr. Seffrin
    Seidl (Dorfen)

    Siebel Simpfendörfer
    Solke
    Spies (Brücken)

    Spies (Emmenhausen) Stauch
    Dr. Stecker
    Stiller
    Dr. Stoltenberg
    Storm (Meischenstorf) Stücklen
    Sühler Teriete Unertl Varelmann
    Vehar
    Dr. Vogel
    Vogt
    Wacher Dr. Wahl
    Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Wehking
    Weimer Weinkamm
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn
    Dr. Werber
    Wieninger
    Dr. Wilhelmi
    Dr. Willeke
    Windelen
    Winkelheide
    Dr. Winter
    Wittmann Wittmer-Eigenbrodt
    Worms
    Dr.. Wuermeling Wullenhaupt
    Dr. Zimmer
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Gradl
    Hübner
    Dr. Krone
    Stingl



    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Becker (Hersfeld)

    Dr. Bucher
    Dr. Dahlgrün
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dürr
    Eisenmann
    Frau Friese-Korn
    Keller
    Dr. Kohut
    Kreitmeyer Kühn (Bonn) Lenz (Trossingen)
    Mauk
    Dr. Miessner Murr
    Dr. Rutschke Sander
    Schultz
    Spitzmüller
    Dr. Stammberger
    Walter
    Weber (Georgenau) Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will
    DP
    Frau Kalinke
    Logemann Matthes
    Probst (Freiburg)

    Dr. Ripken
    Dr. Schneider (Lollar)

    Dr. Schranz Tobaben
    Enthalten
    CDU/CSU
    Draeger
    FDP
    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 4 in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; § 4 ist angenommen.
    Nach Erklärung der Antragsteller sind vom Umdruck 360 die Ziffern 4 und 5 durch die bisherigen Abstimmungen erledigt.
    § 5 entfällt.
    Ich rufe nunmehr auf § 6; — § 6 a, — § 6 b. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf den Änderungsantrag Umdruck 364 betreffend Einfügung eines § 6 c. Der Antrag ist, soviel ich weiß, bereits begründet. Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 364 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.

    (Zurufe von der SPD: Enthaltungen!)

    — Bei zahlreichen Enthaltungen. Aber das erste war die Mehrheit.
    Ich rufe nunmehr auf § 7, § 8, Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer § 7,- § 8, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung.
    Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen.
    Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat mir erklärt, daß ihr Entschließungsantrag Umdruck 363 durch die bisherigen Abstimmungen erledigt ist. Darf ich das von dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 355 auch annehmen? Das ist der Fall; dann haben wir darüber nicht mehr zu befinden.
    Wir kommen nunmehr zu Punkt 1 h der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) ;
    Schriftlicher Bericht. des Ausschusses für Inneres (6. Ausschuß) (Drucksachen 1183, zu 1183).

    (Erste Beratung: 70. Sitzung.)

    Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Hübner, hat einen Schriftlichen Bericht erstattet. Ich danke ihm dafür.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung §§ 1, 2 und 3. Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. -
    Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf § 4 und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 365. Wird das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Brück.


Rede von Valentin Brück
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Sie etwas mit dem Gesetzestext und mit einigen weni- gen Zahlen beschäftige.
In § 4 Nr. 3 der Regierungsvorlage war folgendes vorgesehen:
Bleibt das nach den Nummern 1 und 2 maßgebende neue Grundgehalt einschließlich Stellenzulagen hinter dem am Tage vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zustehenden Grundgehalt einschließlich Stellen- und Ausgleichszulagen bei Anwendung des § 7 zurück, so erhalten die Beamten eine ruhegehaltfähige Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedes, bis dieser durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen ausgeglichen ist. Allgemeine Erhöhungen wegen einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse vermindern die Ausgleichszulage nicht.
Das Gehalt kann in drei Fällen eine Änderung erfahren: 1. durch die Dienstalterszulage, 2. durch eine Stellenzulage und 3. durch die Beförderung. Die Ausgleichszulage, die nun zunächst vorgesehen ist, ist natürlich nach den einzelnen Besoldungs-



Brück
gruppen verschieden. Sie beträgt — und diese Zahlen wollte ich Ihnen mitteilen bei A 1 8 DM, bei A 2 18 DM, A 3 19 DM, A 4 20 DM, A 5 10 DM, A 6 31 DM, A 7 13 DM, A 8 18 DM, A 9 17 DM, A 10 18 DM, A 11 26 DM, A 12 28 DM, A 13 28 DM, A 14 32 DM, A 15 35 DM und A 16 43 DM.
Die Regierungsvorlage sah vor, daß die Ausgleichszulage in dem Augenblick aufgerechnet wird, in dem sich die Dienstalterszulage ändert, eine Stellenzulage hinzukommt oder eine Beförderung erfolgt. Der Ausschuß hat dagegen jetzt beschlossen — und ich unterstelle jedem ehrliche und gute Absicht bei der Beschlußfassung über die Ausschußfassung —, die letzten Zeilen in § 4 Nr. 3 des Regierungsentwurfs zu streichen. Das bedeutet in der Praxis, daß die Ausgleichszulagen zu allen Zeiten immer weiter gezahlt werden sollen.
Ich will jetzt von der Dienstalterszulage und der Stellenzulage nicht sprechen. Wir sind aber der Meinung, daß man eine Verrechnung vornehmen muß, wenn eine Beförderung eintritt. Dazu ein Beispiel. Ein Beamter des Saarlandes wird vielleicht demnächst nach Trier oder Köln versetzt. Er bekommt bis an sein Lebensende die ruhegehaltfähige Ausgleichszulage. Der Mann, der von Köln ins Saargebiet kommt, erhält sie nicht. Aber das wollen wir noch hinnehmen.
Ich darf Ihnen nun folgendes Beispiel bringen, das jeden Tag praktisch werden kann. Ich sagte eben, daß ein Bediensteter der Besoldungsgruppe A 6 eine Ausgleichszulage von 31 DM erhält. Nach dem derzeitigen Saarbesoldungsgesetz beträgt sein Gehalt von 61 900 Franken, bei einem Umrechnungskurs von 120 516 DM, nach dem deutschen Besoldungsgesetz 485 DM. Die Ausgleichszulage beträgt also 31 DM. Diese Ausgleichszulage erhält er, wenn der Beschluß des Ausschusses aufrechterhalten wird, auch dann, wenn er Obersekretär und Hauptsekretär sowie im Wege des Aufstiegs Inspektor und Oberinspektor wird. Ein Inspektor bekommt nach der Regelung eine Ausgleichszulage von 17 DM, der Oberinspektor eine Ausgleichszulage von 18 DM. Ich darf hier einfügen, daß bei Beamten der Bahn, der Post und auch des Zolls der Aufstieg in erheblichem Maße möglich ist. Es scheint uns nicht gerechtfertigt zu sein, wenn der Bedienstete in der Besoldungsgruppe A 6 die Ausgleichszulage von 31 DM auch noch dann bekommt, wenn er im Wege des Aufstiegs Inspektor geworden ist, obwohl für Inspektoren nach der Regelung die Ausgleichszulage nur 17 DM beträgt. Dadurch käme ein Moment der Unruhe in die Beamtenschaft.
Ich möchte Sie deshalb herzlich bitten, auch zur Erreichung einer gewissen Gleichmäßigkeit unserem Änderungsantrag auf Umdruck 365 zuzustimmen, damit der Beschluß des Ausschusses revidiert wird. Ich gebe gern zu, daß ich persönlich die Auswirkung nicht übersehen habe, als wir den Beschluß gefaßt haben. Ich möchte aber keinen Beschluß gefaßt wissen, der nachher große Unruhe verursacht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Matzner.