Rede von
Dr.
Gerhard
Fritz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Conrad, widerspricht das nicht dem, was Sie vorhin sagten, als Sie erklärten, daß die im Saarland angestrebte Regelung Modellfall für eine baldige Regelung im gesamten Bundesgebiet sein soll?
Conrad Das ist die Ansicht von sehr vielen Leuten. Sagten Sie „einige"? Ich habe den Bischof angeführt. Ich teile die Ansicht — und das ist heute auch die Ansicht der Gewerkschaften —, daß wir bei uns in der Bundesrepublik zur Zahlung von Kindergeld für weitere Kinder kommen müssen, Herr Dr. Fritz.
— Was ist bald, Herr Dr. Fritz? Es ist Ihnen doch keine Neuigkeit, daß es auch in Ihrer Fraktion genügend Männer und Frauen gibt, die die gleiche Meinung vertreten, einschließlich des Bundesfamilienministers. Das ist doch überhaupt keine Streitfrage, um die es geht.
- Jawohl, wir möchten an der Saar dieses System, und zwar verändert durch Harmonisierung in Richtung auf das, was die Bundesrepublik sowieso tun muß, um zur Zahlung von Kindergeld für das zweite und dann vielleicht auch für das erste Kind zu kommen. Das haben wir hier vorweggenommen; insofern ist es eine Übergangslösung.
— Ich halte das für nicht erforderlich, Herr Kollege Stingl. Sie wissen doch, was die Rechtsgleichheit in unserem Lande bei dem Schlosser, der in Hamburg auf einer Werft arbeitet, und dem Schlosser, der in einer kleinen Werkstatt im Bayerischen Wald beschäftigt ist, bedeutet. Diese Rechtsgleichheit bedeutet, daß der eine am Ende seines Lebens nur die Hälfte der Rente hat, die der andere erhält, weil er nämlidi geringere Löhne hat. Der Schlosser im
Bayerischen Wald bezieht nur die Hälfte des Krankengeldes, das der andere in Hamburg bekommt.
— Bitte, Herr Stingl, so ist das mit der Rechtsgleichheit; man darf sie nicht strapazieren. Trotz gleicher Gesetze kommen wir zu ganz anderen Ergebnissen. Wir wollen folgendes Ergebnis anstreben. Dem Manne, der ein Kind hat oder der zwei Kinder hat, wollen wir das Gefühl erhalten, das er bisher hatte, daß er nämlich gegenüber seinem Kollegen, der ledig oder verheiratet ist, aber noch nicht für ein Kind zu sorgen hat, einen Vorteil hat, einen Vorteil, der ja nur einen Bruchteil von dem bedeutet, was er zur Erziehung der Kinder aufwenden muß.
Das ist unsere Ansicht. Ich teile nicht die Ansicht des Bundesarbeitsministers, daß man diese Frage bei der Harmonisierung des europäischen Marktes außer Betracht lassen kann. Seine Erklärungen gegenüber dem Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses im Europäischen Parlament, von denen er hier vorhin Mitteilung machte, werden zweifellos bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments einschließlich der Mitglieder Ihrer Fraktion in diesem Parlament keinen Beifall finden. Ich habe keinen Zweifel, daß im Europäischen Parlament über die Haltung des Bundesarbeitsministers noch gesprochen wird, genauso gesprochen wird, wie in diesem Parlament über die mangelnde europäische Haltung des Bundeswirtschaftsministers gesprochen wurde, als er im Europäischen Parlament eine Rede hielt.
Was Sie, Herr Minister Blank, vorhin hier mitgeteilt haben, ist also noch nicht der Weisheit letzter Schluß. Ihre Mitteilung — ich habe in dem Gespräch mit Ihnen angeboten, eine fünfjährige Regelung durchzuführen — greife ich gern noch einmal auf und wiederhole das Angebot. Geben Sie,, uns die von uns vorgeschlagene Regelung für fünf Jahre. Dann reden wir in fünf Jahren weiter darüber.