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ID0307909500

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    5. Staatssekretär: 1
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    7. Hettlage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Mir sind die Dinge bekannt, und es ist nicht nachgewiesen. Die Gewerkschaften z. B. haben im wesentlichen gesagt: Es ist zu befürchten. Es wird immer von dem gesprochen, was zu befürchten sei. Ich habe Ihnen auch im Wirtschaftsausschuß dargetan, was zu erwarten sein wird, wenn die Saar jetzt endgültig in das deutsche Währungs- und Zollsystem eingebaut wird.
    Nun haben Sie wieder etwas Neues vorgebracht, und zwar die Behauptung, daß der EWG-Vertrag nicht vervollständigt werden könne, wenn man die Kindergeldregelung an der Saar jetzt ändere. Sie sprechen immer von der zweiten Etappe des EWG-Vertrages. Ich unterstelle, Herr Kollege, daß Ihnen der EVG-Vertrag bekannt ist.

    (Zurufe: EWG-Vertrag!)

    — Entschuldigen Sie! Es wäre übrigens gut gewesen, wenn der EVG-Vertrag angenommen worden wäre.

    (Lachen und Zurufe von der SPD und der FDP.)

    Der EWG-Vertrag enthält nur die Verpflichtung, in der ersten Etappe, in den ersten vier Jahren also, gleichen Lohn für Mann und Frau zu zahlen. Das ist das Ergebnis der von Ihnen so häufig zitierten Unterhaltung zwischen Herrn Adenauer und Herrn Mollet. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist in den Vertrag aufgenommen worden. Darüber hinaus gibt es in dem Vertrag gar kein Versprechen. Es ist nur die Erwartung ausgeprochen, daß sich im Zuge der Entwicklung eine Annäherung der sozialen Verhältnisse ergeben werde.
    Mit diesem Problem habe ich mich mehrfach zu beschäftigen gehabt, auch mit einer parlamentarischen Kommission und mit den Vertretern der Hohen Kommission. Die Vorstellung von der sozialen Harmonisierung, die Vorstellung mancher, daß man die sozialen Leistungen gleich gestalten könne, auch wenn unterschiedliche volkswirtschaftliche Ergebnisse vorlägen, halte ich für nicht verwirklichungsfähig. Sie steht auch nicht im Vertrag. Die soziale Harmonisierung wird eine Folge der wirtschaftlichen Harmonisierung sein. Sie wird kommen, wenn es uns gelingt, durch den großen Zusammenschluß die wirtschaftliche Effizienz der zurückgebliebenen Länder zu erhöhen. Das ist die Frage.
    Als die Herren an mich einmal allen Ernstes die Frage richteten, wie ich mich dazu stellen würde, in Deutschland auf einen möglichen sozialen Fortschritt so lange zu verzichten, wie die anderen Länder ihn noch nicht haben könnten und bis sie ihn erreicht hätten, habe ich sie gefragt, wie sie sich das vorstellten. Ich habe erklärt, daß es in Deutschland überhaupt keine Möglichkeit gebe, die Sozialpartner daran zu hindern, vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die einen sozialen Fortschritt bedeuteten: höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit, längere Urlaubszeiten, Kindergeld — es gibt ja auch tarifvertragliches Kindergeld —, an diesen Vereinbarungen könnten wir sie nicht hindern; die Herren sollten diese Frage doch einmal den deutschen Gewerkschaften stellen.
    Herr Schneider, was Sie vorbringen, ist kein Argument: Um die soziale Harmonisierung herbeizuführen, muß das Kindergeld an der Saar erhalten bleiben. Wir wollen den Saarländern ihren Arbeitsplatz erhalten. Wir wollen die Vollbeschäftigung an der Saar. Wie aus einem Interview hervorgeht, sieht der Herr Kollege Conrad auch die Vollbeschäftigung jetzt schon vorweg als höchst gefährdet an. Mit solchen Erklärungen erzeugt man an der Saar nur unnütze Nervosität.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben ein Wirtschaftsgebiet, in dem traditionell, jetzt seit vielen Jahren, die Vollbeschäftigung vorhanden ist und das sich mit seinen gesamten sozialen Leistungen in Europa sehr wohl sehen lassen kann. In dieses Wirtschaftsgebiet, in dem nahezu 20 Millionen Menschen in abhängiger Arbeit stehen, strömen nun vielleicht 300 000 Arbeitnehmer neu hinein. Und da will man annehmen, daß es diesen 300 000 Arbeitnehmern in Zukunft schlechter gehen wird als bisher? Meine Damen und Herren, das ist doch — entschuldigen Sie — einfach absurd!

    (Sehr gut und sehr richtig! bei der CDU/ CSU.)

    So wie die Dinge liegen, wird allein die Tatsache, daß die Saar-Arbeitnehmer nunmehr aus dem Bereich einer Währung herausgehen, die im letzten Jahrzehnt zunehmend an Wert verlor und mehrmals offiziell abgewertet werden mußte, einen unschätzbaren Gewinn für die Arbeitnehmerschaft an der Saar bedeuten.



    Bundesminister Blank
    Ich behaupte noch einmal: wenn wir das deutsche Kindergeld einführen, bedeutet das für die Saar insofern einen Fortschritt, als nunmehr auch diejenigen Kindergeld bekommen, die es in der Vergangenheit überhaupt nicht bekommen haben. Es steht fest, daß die Saar-Arbeitnehmer, die Verheirateten mit Kindern, bei dieser Regelung kein geringeres Einkommen haben werden, als sie es bisher hatten; denn es fände doch nur, wenn Sie so wollen, meine Damen und Herren, eine Umstrukturierung statt, und zwar das Herauswachsen aus dem französischen Entlohnungssystem mit einem geringeren Anteil vom im Betrieb erworbenen Leistungslohn und einem höheren Sozialpaket in einen Zustand, bei dem das Sozialpaket zahlenmäßig kleiner, dafür aber das Leistungslohn-Paket erheblich größer wird. Ich verstehe gar nicht, weshalb Sie überhaupt nicht in Rechnung stellen, daß auch die Sozialpartner an der Saar und insonderheit die Saar-Gewerkschaften, sehr wohl imstande sein werden, die Vorteile für ihre Mitglieder wahrzunehmen. So liegen die Dinge. Und wenn das so ist, haben wir unser Versprechen erfüllt. Und wenn man den Saar-Arbeitern alle diese Vorteile gewährt, wenn man sie aufnimmt in unsere Gemeinschaft und wenn wir stolz darauf sind, daß wir ihnen wahrscheinlich mehr zu bieten haben als sie bisher gehabt haben, dann liegt kein Anlaß vor, nunmehr noch darüber hinausgehend einen Teil aus dem alten französischen System zu erhalten. Meine Damen und Herren, man kann nicht nur teilweise von einem Währungs- und Wirtschaftssystem in ein anderes gehen, sondern man muß schon ganz und gar von einem System in das andere gehen. Das läßt sich nun einmal nicht ändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    So sage ich: es wäre ein Unrecht gegenüber dem deutschen Arbeiter, wenn man ihm nicht das gleiche zukommen lassen wollte. Damit kommen wir aber wieder zu dem Problem der Milliardenbeträge. Ich habe gestern gesagt und wiederhole heute: ich weigere mich, Wechsel auf Milliarden auszustellen, von denen ich nicht weiß, wann ich sie einlösen kann.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Das kann und darf ein verantwortungsbewußter Politiker nicht machen, und Sie können es genauso wenig tun, wie ich das tun kann. Deshalb, glaube ich, handeln wir recht und hat auch die Bundesregierung recht gehandelt, als sie diesem saarländischen Gesetzentwurf ihre Zustimmung nicht gab. Denn in keiner Phase der Verhandlungen — und das muß Herr Conrad wissen, der ja einmal daran teilgenommen hat, der einmal in einer solchen Verhandlung von einer fünfjährigen Übergangsregelung sprach —, zu keiner Zeit hat die Bundesregierung die Saar darüber im unklaren gelassen, daß sie diesen Wunsch auf Übernahme aller besseren Bedingungen, als die Bundesrepublik sie kennt, aber obendrein noch auf das Festhalten an einer darüber hinausgehenden Regelung, ohne daß wir in der Lage sind, dieselbe gegenwärtig auf die gesamten deutschen kinderreichen Familien ausdehnen zu können, nicht erfüllen könne, daß die Bundesregierung einer solchen Lösung ihre Zustimmung nicht geben könne.
    Also, Herr Schneider, ist die Öffentlichkeit an der Saar von uns nicht getäuscht worden. Was Sie im Einzelfall im Feuer des Wahlkampfes versprochen haben, das vermag ich nicht zu kontrollieren, brauche ich aber auch nicht zu honorieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Hettlage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Sprecher des Finanzministeriums nicht zu der finanzpolitischen Seite der gegenwärtigen Debatte Stellung nehmen. Mir liegt vielmehr daran, Ihnen im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schneider ein paar tatsächliche Angaben über die finanziellen Leistungen des Bundes für das Saarland in den letzten Übergangsjahren zu geben sowie eine Unterrichtung über die Auswirkung der Gesetze, die Sie gegenwärtig beraten.
    Aus dem Bundeshaushalt sind in den Jahren 1956 bis 1959 an den Saarhaushalt 586 Millionen DM gezahlt worden oder zu zahlen. Davon ist ein Teilbetrag von 231 Millionen DM als Zuschuß gekennzeichnet, der Rest von 354 Millionen DM sind Darlehen. Über die Umwandlung eines Teils dieser Darlehen, die für verschiedene Zwecke gegeben worden sind, sind zwischen der Saarregierung und der Bundesregierung noch Besprechungen im Gange.
    Neben diesen Leistungen aus dem Bundeshaushalt an den Saarhaushalt sind weiter für die Wirtschaftsförderung an der Saar — einschließlich der Übernahme von Schulden der Saar an Frankreich — erhebliche Beträge auf den Bundeshaushalt übernommen worden, und zwar in der Gesamthöhe von rund 367 Millionen DM. Wenn Sie diese Haushaltsleistungen zusammenrechnen, haben also die deutschen Steuerzahler in den bisherigen Jahren insgesamt genau 952,8 Millionen DM für den Saarhaushalt und die Saarwirtschaft gezahlt. Selbstverständlich sind darin auch die zinsverbilligten Darlehen enthalten, die aus Haushaltsmitteln des Bundes zu Lasten der deutschen Steuerzahler zur Kapitalaufstockung der Saarbergwerke, zum industriellen Ausbau der Röchling-Werke und für andere Zwecke gegeben worden sind.
    Nur der Ergänzung halber darf ich hinzusetzen, daß in der Vergangenheit aus ERP-Mitteln für den wirtschaftlichen Aufbau der Saar weitere 210 Millionen DM gegeben worden sind. Schließlich haben auch Bundesbahn und Bundespost verlorene Zuschüsse an die Saarbahn und die Saarpost in Höhe von rund 383 Millionen DM gezahlt. Ein Teil dieser Zuschüsse, vor allen Dingen bei der Bundesbahn, wird im Endergebnis vom Bundeshaushalt getragen.
    Ich führe hier als Leistungen des Bundes im Interesse des Saarlandes nicht die einmaligen und außerordentlich hohen Zahlungen auf, die im Zuge der Währungsumstellung der Saar an Frankreich zu leisten sind. Das waren 680 Millionen DM, die durch die letzte Abwertung des französischen Franken auf



    Staatssekretär Dr. Hettlage
    rund 580 Millionen DM gesunken sind. Diese hohen Zahlungen rechne ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht auf.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Das ist doch dem Saarvolk nicht anzurechnen!)

    — Deswegen führe ich sie ja auch nicht auf.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Eine schlechte Sache! — Gegenruf von der CDU/CSU: Nein, eine gute Sache! — Weitere lebhafte Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Schließlich darf ich Ihnen als Erläuterung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen kurz sagen, was das kostet, was gestern hier beschlossen worden ist und was nach der Regierungsvorlage für die weiteren Gesetze als Übergangshilfe ab 1. Januar 1960 im Jahre 1960 anfällt. Für die gestern erörterte und beschlossene Hilfe für die Tabakwarenhersteller zahlt der Bund im nächsten Jahr rund 10,1 Millionen DM. Wir geben weiter eine ergänzende Finanzhilfe an das Saarland vom Tage X bis zum Ende der Übergangszeit von weiteren 50 Millionen DM. Wir erstatten Zölle, Verbrauchsabgaben und anderes mehr an das Saarland in Höhe von weiteren 50 Millionen DM. Die Sicherung der Ersparnisse nach dem Ersparnissicherungsgesetz kostet etwa 85 Millionen DM, die aus diesem Anlaß aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Eine Frage!)