Rede:
ID0307907600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3079

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1959

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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
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    Rede von Kurt Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bei uns ist es auch nicht üblich, daß ein Minister draußen gegen das redet, was er in der Regierung mitbeschließt!

    (Beifall bei der SPD und FDP.)

    Bei Ihnen scheint es aber üblich zu sein, daß man draußen das Gegenteil von dem sagt, zu dem hier nun Butter gelegt werden soll.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist es, was wir zu bemängeln haben. Der Herr Familienminister soll hier an diesem Platze, wo er hingehört, dasselbe sagen und genauso eisern kämpfen, wie er die saarländische Bevölkerung aufgefordert hat, es zu tun. Das ist ein billiges Verlangen. Deshalb, Herr Kollege Horn, kann ich Ihrer Anregung leider nicht folgen, und auch der Herr Minister Wuermeling wird Ihrer Anregung nicht folgen, sondern er wird hier nachher eine Erklärung abgeben.
    Der Bundesarbeitsminister Blank hat hier klar ausgesprochen, worum es geht. Er sagte: Wenn wir die Saarregelung belassen würden und wenn wir über kurz oder lang auf uns zukommen sehen würden, daß auch in der Bundesrepublik für das Grste und zweite Kind Kindergeld gezahlt wird,
    dann müßte unsere Wirtschaft oder unser Staatssäckel Milliardenbeträge aufbringen, und ich sehe nicht, wie diese Milliardenbeträge zu verkraften wären. - Hier liegt der Kardinalpunkt unserer heutigen Auseinandersetzung. Weil der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Meinung vertritt, in der Bundesrepublik sollen das erste und zweite Kind kein Kindergeld erhalten, bzw. weil er glaubt, jetzt sollen sie keins erhalten, verlangt er von uns an der Saar, daß bei uns diese Regelung für das erste und zweite Kind aufgegeben werden soll,

    (Abg. Pelster: Das behalten Sie doch bei!)

    das heißt, die saarländischen Familien sollen ein Opfer bringen, damit die bundesdeutsche Wirtschaft bzw. die Bundeskasse nicht geschoren wird in Höhe der Beträge, die der Bundesarbeitsminister vorhin hier genannt hat. Ich stelle noch einmal fest, daß der Bundesarbeitsminister sich bei der Darstellung dieser Sachlage vollauf richtig ausgedrückt hat. Das ist der Punkt, um den- es geht. Es geht um die Auseinandersetzung über das System. Und deshalb hat er unrecht, wenn er sagt, die saarländische Regierung habe in dem Gesetz, das sie dem Landtag vorlegte, und in den Besprechungen mit uns immer von Übergangslösungen gesprochen. Im Gesetz steht aber jetzt nichts mehr von einer Übergangsregelung drin. Der saarländische Landtag, die saarländische Bevölkerung und die Berufsorganisationen mit Ausnahme der Arbeitgeber, Herr Dr. Fritz, sind der Ansicht, daß dieses System an der Saar aufrechterhalten bleiben soll.
    Wir aber von der saarländischen Regierung
    — ich darf das noch sagen, weil ich gestern einmal als Mitglied dieser Regierung angesprochen wurde
    — haben eine Übergangsregelung vorgelegt. Darin haben wir auf das Frauengeld verzichtet, und wir haben das Geld für das erste und für das zweite Kind herabgesetzt, und zwar als eine Übergangsregelung bis zur notwendigen besseren Regelung in der gesamten Bundesrepublik. Wenn das keine Übergangsregelung sein soll, dann weiß ich nicht mehr, wie sie aussehen soll. Meine Damen und Herren, wir befinden uns mit der Ansicht, daß das bundesdeutsche Kindergeldsystem keine besonders gute Sache ist, daß es vielmehr änderungswürdig ist, in allerbester Gesellschaft. Das ist nicht nur eine Ansicht der Sozialdemokraten, sondern das ist die Ansicht weiter Teile in der katholischen Bevölkerung.
    Der Ehrwürdige Bischof Wehr von Trier, dessen Diözese den größten Teil des Saargebietes umfaßt, nämlich drei Viertel des Saarlandes, hat am 14. Juni dieses Jahres auf dem Diözesan-Kolpingstag in Bad Kreuznach folgendes ausgeführt — ich bitte mit Genehmigung des Herrn Präsidenten seine Ausführungen hier vortragen zu dürfen —:
    Die Familienzulagen als Ergänzung zum Leistungslohn sind ganz ohne Zweifel im Sinne der katholischen Soziallehre und im Sinne Adolf Kolpings.

    (Abg. Stingl: Ja sicher, bestreiten wir ja nicht!)




    Conrad
    Im Sinne Kolpings spreche ich auch,
    — bestreiten Sie das auch nicht?
    wenn ich meine Meinung zum Ausdruck bringe und sage: Es wäre bedauerlich,
    sagte der Bischof,
    wenn etwa demnächst die bisherigen Familienzulagen im Saarland vermindert würden, zumal die im Bundesgebiet bestehende Regelung eines weiteren Ausbaus bedarf.
    Ich habe diesen Worten des Bischofs von Trier nichts hinzuzufügen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch nicht!)

    Ich stimme mit ihm überein, daß unsere Lösung erhalten bleiben sollte, bis die schlechte Lösung in der Bundesrepublik in einer Übergangslösung harmonisiert werden kann, die für alle erträglich und die auch mit der katholischen Soziallehre in Übereinstimmung zu bringen ist.
    Aus diesem Grunde und um dieses System zu erhalten beantragen wir namentliche Abstimmung über unseren Antrag.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat Herr Bundesminister Wuermeling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit meiner Wortmeldung ein wenig zurückgehalten, weil ich zunächst einmal abwarten wollte, wie intensiv bei der Opposition der Wunsch war, ihren Familienminister zu sehen.

    (Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU. Lachen bei der SPD.)

    Ich habe dieses Abwarten um so mehr für richtig
    gehalten, als ich etwas den Eindruck habe, einige
    Kollegen des Hauses suchten heute mit mir Streit.

    (Zuruf von der SPD: Die Wahrheit!)

    Ich habe eigentlich nicht die Absicht, diesem Suchen nach Streit — nach Wahrheit schon! — Rechnung zu tragen, zumal ich mir, vor allem seit ich Jugendminister bin, zum Prinzip gemacht habe, zu versuchen, mit allen politischen Gruppen harmonisch zusammenzuarbeiten. Gestatten Sie deswegen, daß ich das, was hier mehr oder weniger freundlich an meine Adresse gerichtet wurde, mit einigen kurzen Feststellungen beantworte.
    Erstens. Meine familienpolitischen Auffassungen und Erklärungen haben sich in den letzten Jahren nicht geändert. Sie stimmen mit den seit 1953 vom Herrn Bundeskanzler und vom Kabinett gegebenen Richtlinien für die Familienpolitik überein.
    Zweitens. Im Sinne dieser familienpolitischen Richtlinien habe ich mit Vorwissen des Herrn Bundeskanzlers mehrfach versucht, einen Kompromiß in der Frage des Kindergeldes zwischen den von der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes vertretenen Standpunkten zu ermöglichen.
    Diese Bemühungen führten nicht zum Erfolg, weil dem Saarland ein Entgegenkommen auch hinsichtlich der Erstkinder nicht möglich schien.
    Drittens. Wie jeder weiß, habe ich sehr viel Verständnis für die gewichtigen Gründe, die das Saarland für diese Haltung hat. Trotzdem habe ich — und ich stehe nicht- an, auch das hier in allem Freimut zu erklären - von Anfang an stets den Standpunkt vertreten, daß die Bundesregierung dem vor einigen Tagen vom saarländischen Landtag in dritter Lesung verabschiedeten Gesetz betreffend Familienzulagen vor allem aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht zustimmen könne. Diese wirtschaftspolitischen Gründe sind mir gerade anläßlich der vorhin angesprochenen Tagung in St. Wendel in einer Versammlung von einem Mittelständler bestätigt worden, der mir vorwarf, daß wir angeblich anstrebten, den Mittelständler im Saarland mit höheren Arbeitgeberbeiträgen zu den Familienausgleichskassen zu belasten, als sein Konkurrenznachbar in Birkenfeld sie zu zahlen habe. Ich bin der Auffassung,. daß dieser Mittelständler mit seinem Argument absolut recht hat; denn wir können in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet nicht verschiedenartige Belastungen der Wirtschaft in sozialpolitischer Hinsicht schaffen, wenn wir nicht die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen wollen.
    Gerade weil ich dieses saarländische Gesetz deshalb nicht für möglich gehalten habe, habe ich mich, gleich nachdem ich von dem ersten Gesetzentwurf der Saarregierung Kenntnis erhalten hatte, um einen Kompromiß auf anderer Grundlage bemüht. Aber diese Bemühungen sind, ebenso wie alle Bemühungen des Herrn Kollegien Blank auf diesem Gebiete, nicht von Erfolg gekrönt gewesen.
    Viertens. Meine Damen und Herren, wir haben ja heute -an sich keine Debatte über das Kindergeld in der Bundesrepublik. Aber das Thema ist hier angesprochen worden und besonders mit Bezug auf meine Person, deshalb auch dazu einige Sätze. Seit der politischen Rückgliederung des Saarlandes habe ich immer wieder dahin zu wirken versucht, daß der familienpolitische Status des Saarlandes und der der übrigen Bundesrepublik einander angenähert werden. Diese Bemühungen sind, was die übrige Bundesrepublik angeht, wie jeder hier im Hause weiß, immer wieder daran gescheitert, daß hier. bei uns zwar die meisten sehr gern für einen Ausbau des Familienlastenausgleichs, also insbesondere für eine Ausweitung des Kindergeldes, eintreten, daß ich aber bisher noch kaum jemanden gefunden habe, der einen realisierbaren Deckungsvorschlag für die Aufbringung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel gemacht hätte. Wir wissen alle miteinander, meine Damen und Herren, wie große Schwierigkeiten schon die Erhöhung unseres Kindergeldes vom dritten Kinde an von 30 auf 40 DM monatlich hier im Hause hinsichtlich der Aufbringungsseite bereitet hat, weil zwar jeder für die Erhöhung war, aber — das muß immer wieder gesagt werden — ausschließlich die Mehrheitsfraktion dieses Hauses für die Aufbringung der zusätzlichen Mittel ihren Kopf hinzuhalten bereit war.

    (Beifall bei der. CDU/CSU.)




    Bundesfamilienminister Dr. Wuermeling
    Solange wir uns hier in erster Linie um das Aufbringungssystem streiten, statt vor allem die Notwendigkeit der Leistungen zu sehen und uns gemeinsam in einem guten Kompromiß, bei dem alle Auffassungen berücksichtigt werden können, über die Aufbringung zu verständigen, solange wir nicht von der Formel abgehen: „Ich bin für Kindergeld, aber nur, wenn's der andere bezahlt", kommen wir einfach keinen Schritt weiter.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der DP. — Zurufe.)

    Ich habe vom Herrn Bundeskanzler vor einigen Monaten den Auftrag erhalten, eine Denkschrift über die wirtschaftliche Lage der Familien in der Bundesrepublik auszuarbeiten.