Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3079

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1959

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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein sehr geschätzter Vorredner begann seine Ausführungen damit, daß er wieder über das Thema: Erhaltung des sozialen Besitzstandes an der Saar sprach. Gestern haben hier anläßlich der Regelung der Kriegsopferrenten an der Saar so viele Redner die Argumente getauscht, daß ich
    diese Frage der Erhaltung des sozialen Besitzstandes jetzt nicht mehr vor Ihnen berühren will. Nur ein einziger Satz dazu: selbst die saarländische Regierung hat in Verhandlungen mit uns über die Lösung der Frage weiterer Kindergeldzahlungen an der Saar erklärt, daß sie nicht den Vorwurf erhebe, der soziale Besitzstand an der Saar bleibe nicht erhalten, wenn die deutsche Regelung eingeführt werde, sondern daß sie darüber hinaus, obwohl der soziale Besitzstand erhalten bleibe, den Fortbestand einer — wie sie sich ausdrückte — „institutionellen Einrichtung" wünsche.
    Die Saarregierung hat einen vom saarländischen Landtag in drei Lesungen verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung hat diesem Gesetzentwurf in der Kabinettssitzung am Mittwoch nicht zugestimmt, und zwar auf meinen Vorschlag hin. Denn nachdem das Kindergeld im übrigen Bundesgebiet durch Bundesgesetz einheitlich geregelt ist, wäre es aus allgemeinen rechtspolitischen und auch aus rechtlichen Gründen nicht zu vertreten, in einem Lande ohne zeitliche Begrenzung ein so stark abweichendes Sonderrecht zuzulassen. Erstaunlich war nämlich für mich, daß in allen Besprechungen, die über diese Frage geführt wurden, immer von einer Übergangsregelung gesprochen wurde, daß aber das im saarländischen Landtag verabschiedete Gesetz keinerlei zeitliche Begrenzungen vorsieht.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Übergangsregelung bis zur Verbesserung des bundesdeutschen Kindergeldrechts!)

    — Es sieht keinerlei zeitliche Begrenzungen vor! Es ist auch ganz klar, Herr Kollege Schellenberg, und die Beteiligten haben es auch nie bestritten, daß sie der Auffassung waren, durch den Fortbestand der saarländischen Regelung die Möglichkeit zu haben, die Frage auch für die Bundesrepublik aufzurollen. Ich bin auch so ehrlich, ganz klar zu erklären, daß es dann keinen hinreichenden Grund gäbe, den Kindergeldempfängern in der Bundesrepublik das gleiche zu versagen. Das aber würde uns vor die Frage stellen, wie wir mehrere Milliarden aufbringen sollen. Ob man nun daran denkt, das aus dem öffentlichen Haushalt zu tun, oder ob man daran denkt, die Mittel wie bisher in der Bundesrepublik durch Beiträge aus der Wirtschaft aufbringen zu lassen, — in dem einen wie dem anderen Falle ist es eine Aufgabe, die wir im Augenblick nicht zu lösen wüßten. Man soll nicht — das nehme ich wenigstens für mich in Anspruch — Wechsel ausstellen, die man auf absehbare Zeit nicht einlösen kann,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    und wir könnten einen solchen Wechsel nicht einlösen.
    Zu keiner Zeit in den Verhandlungen ist die Saarregierung darüber im unklaren gelassen worden, daß die Bundesregierung einer solchen Lösung nicht würde zustimmen können. Dennoch hat der saarländische Landtag dieses Gesetz verabschiedet. Nachdem von der saarländischen Regierung selbst zugegeben ist, daß die Saarländer nichts verlieren,



    Bundesminister Blank
    habe ich gar keinen Anstand gehabt, der Bundesregierung dies vorzuschlagen. Aber wenn man eine Übergangslösung gewollt hätte, wäre die Bundesregierung immer bereit gewesen, einer solchen Lösung, auf die man sich hätte einigen können, zuzustimmen.
    Wir wissen, daß die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag einbringen wird, dem Gesetz eine Ziffer anzufügen, durch die, mit einer Zuschußleistung des Bundes, die Möglichkeit gegeben wird, den bisherigen Empfängern von Kindergeld für das erste und zweite Kind eine einem Einjahresbetrag entsprechende Summe zur ein- oder zweimaligen Ablösung zur Verfügung zu stellen. Einer solchen Lösung, wenn sie in der zweiten und dritten Beratung in das Gesetz eingefügt würde, würde die Bundesregierung zustimmen. Auch sie sieht das als eine durchaus vertretbare Gabe an. Die Saarländer haben keinerlei Nachteile: es wird das deutsche Kindergeldrecht auch für die Kinder eingeführt, für die es bisher kein Kindergeld gab; die Bundesregierung ist bereit, die Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Ablösung der Ansprüche der Empfänger von Kindergeld für das erste und zweite Kind in Form einer Einjahressumme in ein oder zwei Raten notwendig sind. Wir halten dies für ein Angebot, das sich durchaus sehen lassen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.

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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst den Herrn Präsidenten bitten, damit einverstanden zu sein, daß ich — angesichts des bisherigen Verlaufs der Diskussion — zu den Anträgen der Opposition Stellung nehme, nach denen die Bundesregierung ersucht werden soll, dem vom saarländischen Landtag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen, und gleichzeitig zu unserem Änderungsantrag Umdruck 364 betreffend Einfügung eines § 6 c, zu dem der Herr Bundesminister für Arbeit soeben schon gesprochen hat, unsere Auffassung dartue.
    Meine Damen und Herren! Der Sprecher der Opposition hat aus sehr wohlüberlegten politischen Absichten den Herrn Bundesfamilienminister mehrfach und sehr nachdrücklich angesprochen, ohne Zweifel mit der Absicht, den Herrn Familienminister — entschuldigen Sie, wenn ich es so formuliere — zu provozieren, hier vor dem Hause eine unter Umständen von der Meinung der Bundesregierung oder des Herrn Blank abweichende Meinung kundzutun.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das macht er sowieso nicht! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, es ehrt den Herrn Bundesfamilienminister, wenn er seine Gedanken über seine familienpolitische Konzeption da, wo er es für angebracht hält, gelegentlich auch einmal zum Ausdruck bringt.

    (Abg. Conrad: In St. Wendel!)

    Aber der Herr Bundesfamilienminister ist so verantwortungsbewußt,

    (Abg. Dr. Schellenberg: draußen zu reden!)

    daß er sich der Tatsache bewußt bleibt, daß er ein Mitglied des Bundeskabinetts ist, das dem Hohen Hause diesen Antrag vorgelegt hat, und daß die Kindergeld- oder Familienausgleichsfrage nur auf Grund einer insgesamt zu sehenden sozialpolitischen Konzeption gelöst werden kann und nicht etwa eine Lösung in dem von Ihnen dargelegten Sinne finden kann. Ich glaube, Sie sollten deshalb die etwas polemische Art der Debatteführung in diesem Zusammenhang nicht weiter betreiben.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat soeben vor dem Hause erklärt, daß die Bundesregierung der Bitte der saarländischen Regierung, dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zuzustimmen, nicht stattgegeben hat. Die Bundesregierung hat also aus der Gesamtschau der Dinge heraus, um die es hier geht, diesen Antrag abgelehnt. Damit werden Anträge in der Art, wie sie hier vorliegen, gegenstandslos. Ich habe das auch gestern schon ausgeführt. Es handelt sich um die alleinige Zuständigkeit der Bundesregierung. Wir können deshalb über diese Anträge zur Tagesordnung übergehen.
    Was nun die Behandlung des hier begründeten Antrags und überhaupt den Gesamtzusammenhang angeht, so muß ich doch an die Adresse der Opposition erklären, daß sie wider besseres Wissen oder obschon sie den Gesetzentwurf genauso kennt wie wir, die Zusammenhänge nicht richtig dargelegt hat. Wir müssen an der Tatsache festhalten, daß es sich bei dem Eingliederungsgesetz um die völlige Umgestaltung des bisherigen Lohnsystems im Saarland handelt. Wir müssen uns bewußt bleiben, daß zwischen dem bisherigen Lohnsystem und der Regelung durch die Familienkassen an der Saar ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Wenn wir nun auf das bundesdeutsche Tarifrecht umschalten und die Tarifautonomie der Sozialpartner durch das Gesetz in vollem Umfang herstellen, es also den Sozialpartnern überlassen, von nun ab Löhne und Gehälter nach unserem bundesdeutschen Recht zu regeln, muß auch eine Korrektur des bisherigen Familienzulagerechts an der Saar stattfinden. Wenn wir das nicht tun, reißen wir die beiden Dinge auseinander, und dann ist eben die korrekte Umschaltung auf die neue Lohnregelung, auf das neue, bundesrepublikanische System nicht möglich. Diese Erkenntnis ist ohne Zweifel auch an der Saar vorhanden. Die offiziellen Vertreter des Saarlandes vermögen der Tatsache, daß die ursächlichen Zusammenhänge gesehen und gewahrt werden müssen, nicht zu widersprechen, und sie haben es auch nicht getan.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Aus diesem Grunde bedauern wir, den Anträgen Umdruck 360 Ziffer 1 Buchstaben a und b nicht entsprechen zu können. Sie würden die ganze Sache wieder ins Wanken bringen und praktisch undurchführbar machen. In dem Augenblick, in dem wir auf das neue System umschalten, muß das voll und ganz geschehen. Wir können nicht in dem einen Teil, beim



    Horn
    Tarifvertragsrecht, nach dem Gesetz verfahren und in dem anderen Teil den alten Zustand bestehen lassen.
    Wir haben hier ein Plädoyer dafür gehört, daß dem neuerdings beschlossenen saarländischen Gesetz stattgegeben werden sollte, mit der Begründung, daß wir damit an der Saar nur etwas erhielten, auf das die Menschen dort einen berechtigten Anspruch hätten. Ich kann mich hier nur auf die wiederholten Ausführungen beziehen, die der Herr Bundesminister für Arbeit zu diesem Thema gemacht hat, indem er dartat und meines Erachtens auch bewies, daß bei der Umschaltung auf das bundesdeutsche System die Menschen an der Saar keine Nachteile haben. Ich bin überzeugt, daß die Bevölkerung an der Saar, wenn erst einmal einige Zeit die neuen Bestimmungen praktiziert worden sind und Arbeitgeberverbände und -Gewerkschaften ihre Tarifverträge abgeschlossen haben, womit sie bis jetzt zurückhalten, weil die Gesetze noch nicht verabschiedet sind, sehr bald erkennt und einsieht, daß das nicht stimmt, was der Bundesregierung und der Mehrheit in diesem Hause unterstellt wird, und daß die Gesetze, die jetzt verabschiedet werden, auch in sozialpolitischer Hinsicht den Forderungen gerecht werden, die die Bevölkerung an der Saar billigerweise zu stellen berechtigt ist.
    Meine Damen und Herren! Da die Bundesregierung soeben durch den Bundesarbeitsminister erklärt hat, daß sie dem Gesetz des Landtags des Saarlandes nicht zustimmen könne, haben wir uns erlaubt, auf Umdruck 364 dem Hohen Hause einen Antrag zu unterbreiten, der für die immerhin etwas schwierige Übergangszeit eine Zwischenregelung anbietet, die, wenn sie so verwirklicht würde, wie sie gedacht ist, ein weiterer Beweis dafür wäre, daß Bundesregierung und Regierungsmehrheit wirklich von dem ehrlichen Bemühen geleitet sind, den Übergang so tragbar wie möglich zu machen.
    Ich darf den Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit zu dem Antrag noch ein paar Worte der Begründung hinzufügen. Der Antrag ermächtigt die Regierung des Saarlandes, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Die Sachlage ist die, daß bei den Familienausgleichskassen ein restliches Vermögen von schätzungsweise 34 Millionen DM vorhanden ist. Ich glaube, wir haben davon gelegentlich schon Kenntnis genommen. Da aber das Personal der Kasse für Familienzulagen sich in der Hauptsache aus Beamten zusammensetzt, deren beamtenrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Überführung der Zahlungen aus der Kasse für Familienzulagen geregelt werden müssen, soll für die Pensionsansprüche dieser
    Beamten ein Betrag von schätzungsweise vielleicht 17 Millionen DM von dem Vermögen in Abzug gebracht werden. Das restliche Vermögen von ebenfalls etwa 17 Millionen DM würde mit dem Zuschuß des Bundeshaushalts bis zu einem Höchstbetrage von 30 Millionen DM nach unserer Überzeugung in der Gesamtrechnung für eine Übergangsregelung von einem Jahr ausreichen.
    Wenn eine so befristete Übergangsregelung verwirklicht wird und man den anspruchsberechtigten Menschen an der Saar die zweimalige Ausschüttung zuteil werden läßt — die eine etwa nach Wirksamwerden des Gesetzes und die andere um die Weihnachtszeit —, wird sich die Bevölkerung an der Saar, die jetzt aus sehr betonten Absichten — ich habe das gestern schon einmal kennzeichnen dürfen — auf diese Weise beunruhigt wird, nach der besseren Erkenntnis der Auswirkungen der Gesetze auch wieder beruhigen und wird sagen müssen, daß diese Lösung wirklich eine Lösung des guten Willens darstellt.
    Aus den genannten Gründen, meine verehrten Damen und Herren, möchte ich Sie namens meiner politischen Freunde bitten, den Antrag auf Umdruck 360 Ziffer 1 a und b abzulehnen, desgleichen die Anträge, die sich mit dem Ersuchen an die Bundesregierung richten wollen, dem saarländischen Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Schließlich darf ich das Hohe Haus bitten, unserem Antrag auf Umdruck 364, der die Übergangsregelung, die ich erläutern durfte, darstellt, seine Zustimmung zu geben, damit wir auf diese Weise unter Beweis stellen, daß wir, aufs ganze gesehen, eine Regelung treffen, mit der auch bei ernster, verantwortungsbewußter Prüfung die Menschen an der Saar sehr wohl einverstanden sein können.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Schlechter Beweis!)