Rede:
ID0307906800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3079

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1959

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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mein sehr verehrter Herr Kollege, Ihre Frage hätte vielleicht optisch noch eine gewisse Wirkung, wenn die Kindergeldregelung in dieser Form nur im Saarland bestünde. Ich gebe Ihnen jedoch zu bedenken, daß es sich hier nicht um eine spezifisch saarländische Regelung handelt. Wir hätten uns gar nicht an dem französischen Vorbild zu orientieren brauchen — was auch nie geschehen ist —, sondern wir hätten nur nach Schweden und nach anderen westlichen Ländern zu blicken brauchen, um ein Vorbild für unsere Familienzulagenpolitik zu bekommen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da wir in der Bundesrepublik trotz des Bundesfamilienministeriums eine sehr schlechte Familienzulagenregelung haben — das ist die fast einstimmige Meinung dieses Hohen Hauses —,

    (Zuruf des Abg. Stingl)




    Wilhelm
    muß ich die Frage stellen, welchen Zweck dieses Bundesfamilienministerium eigentlich erfüllen soll. Vielleicht ist es nur der Optik wegen geschaffen worden.
    Meine verehrten Damen und Herren, man spricht auch so oft davon, daß die Familie die Keimzelle des Staates sei. Wir sind uns im Grunde in dieser Feststellung einig. Wenn man aber diesen Grundsatz feststellt, muß man sich auch in der praktischen Politik danach orientieren. Man muß dann auch den Familien, besonders den Familien mit Kindern, die materielle Förderung zuteil werden lassen, damit sie ihre Aufgabe als Familie — sei es der Unterhalt der Familie, sei es die Kindererziehung und -ausbildung — erfüllen können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gehören eine Reihe von Voraussetzungen dazu, um diese Familien auf eine gesunde materielle Grundlage stellen zu können. Dazu sind gute Löhne, Steuervergünstigungen, aber nicht zuletzt auch Kinderzulagen geeignet. Ich gebe zu bedenken, ob eine Familie mit einem Einkommen von 300, 400 oder 500 Mark wirklich die Aufgaben erfüllen kann, die ihr als Familie in unserem Raum und in unserer heutigen Zeit gestellt sind. Liegt es denn nicht gerade an dem Fehlen der materiellen Grundlage, daß viele Mütter berufstätig sein müssen? Und auf wessen Kosten geht denn in vielen Fällen die Berufstätigkeit der Mütter? Sie geht doch oft nur auf Kosten der Harmonie der Ehe und auf Kosten einer fortschrittlichen und vernünftigen Kindererziehung.
    Auch in der Bundesrepublik — und das wurde in den letzten Monaten des öfteren betont — kann der Reform der Kindergeldgesetzgebung nicht mehr viel länger ausgewichen werden. Warum sollte man den familienpolitischen Gedankengängen, die ich soeben darzulegen versucht habe, nicht bei der Reform der Kindergeldgesetzgebung in der Bundesrepublik Rechnung tragen? Wenn man dazu in den kommenden Monaten bereit wäre, ließe sich das modifizierte Kindergeldsystem, wie wir es jetzt erhalten wissen wollen, sehr leicht in das reformierte Kindergeldgesetz der Bundesrepublik harmonisch einfügen.

    (Abg. Schlick: Und die Deckung!)

    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat uns in den Ausschußberatungen verschiedene Lohnvergleichstabellen vorgelegt, um zu beweisen, daß die Aufrechterhaltung der saarländischen Kindergeldregelung für das erste und zweite Kind gar nicht notwendig sei; denn Lohnvergleiche zwischen Saar und Ruhr ergäben, daß die Einkommen später an der Saar, wenn sie sich an dem Vergleichsgebiet Nordrhein-Westfalen orientierten, eher höher als niedriger liegen würden.
    Er gab in seinen Statistiken aber nur reine Durchschnittswerte an. Wir haben hier gestern einoder zweimal auch etwas von Durchschnittswerten gehört, so wie bei dem Beispiel mit dem Hähnchen, das von einem aufgegessen wird, während der andere, der danebensitzt, nichts davon ißt. Nachher beweist die Statistik, daß, obwohl der eine das
    Hähnchen ganz gegessen und der andere nur zugeschaut hat, trotzdem auf jeden der beiden die Hälfte entfällt.
    So sieht es auch aus, wenn man bei Lohnstatistiken mit Durchschnittswerten operiert. Bei der Angabe von Durchschnittswerten ist es immer so, daß viele darunter und andere darüber liegen. Man summiert alles, und wenn man dann teilt, kommt man zu dem Durchschnitt.
    Aber gleichgültig, wie man die bei diesen Lohnvergleichen ermittelten Durchschnittswerte betrachtet, sie treffen nicht den Kern des Problems. Wenn man dem Saarland seine modifizierte Kindergeldregelung für das erste und zweite Kind nimmt, wobei bereits ein Verzicht auf die bisher gezahlte Frauenleistung gegeben ist, vermindert man in jedem Fall den Einkommensunterschied zwischen den Ledigen und den Verheirateten ohne Kinder auf der einen und den Verheirateten mit einem oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Hier scheint überhaupt der Kern des Problems zu liegen, an dem man völlig vorbeiredet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Man versucht uns nun zu sagen: Die Regelungen, die ihr im Saarland für das erste und das zweite Kind bisher hattet, können wir ja den Tarifpartnern überlassen. Nun, das ist eine recht eigenartige, eine recht unlogische These. Warum unlogisch? Hier in der Bundesrepublik hat der Staat durch das Kindergeldgesetz seine Verpflichtung gegenüber den Familien mit drei und mehr Kindern anerkannt. Es erscheint mir einfach unlogisch, die Verantwortung, die man von dem dritten Kind ab durch die Schaffung eines Kindergeldgesetzes übernommen hat, für das erste und das zweite Kind auf die Tarifpartner abwälzen und nicht mit übernehmen zu wollen.
    Weil die Familie die Keimzelle des Staates ist, glauben wir, daß nicht die Tarifpartner, sondern der Staat die Aufgabe hat, die Familien in jeder Richtung zu fördern. Zu welchen Verhältnissen würde es denn führen, wenn man eine Kindergeldregelung für das erste und das zweite Kind den Tarifpartnern überlassen wollte? Dann würden beispielsweise Gewerkschaften in einem gutfundierten Wirtschaftsbereich in Tarifverträgen ganz annehmbare Lösungen hervorbringen, während Gewerkschaften, die Arbeitnehmer in schlechteren Wirtschaftsbranchen zu vertreten haben, mit ihren Forderungen einfach scheitern müßten, weil die Arbeitgeber finanziell nicht in der Lage wären, den familienpolitischen Forderungen der Gewerkschaften zu entsprechen. Das wäre doch die Situation, wenn der Staat seine familienpolitische Verantwortung für das erste und das zweite Kind auf die Tarifpartner abwälzte.
    Aber mir scheint, daß das nur ein zweckbedingtes Argument ist, weil man nämlich dem Kernproblem ausweichen will. Wenn wir uns die Gesetze zur Eingliederung des Saarlandes, die zum Teil gestern in dritter Lesung verabschiedet wurden und zum Teil heute noch zur Verabschiedung anstehen, insgesamt ansehen und die Debatten und Abstimmungen in diesem Hohen Hause seit gestern verfolgen, ist eine generelle Feststellung zu treffen: soweit es in den



    Wilhelm
    Gesetzen um Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft ging, war man zum Teil sehr großzügig. In allen Fragen der sozialen Eingliederung haben wir leider nur Rückschritte mit an die Saar genommen. Das ist das bedauerliche Ergebnis der Beratungen in diesem Hohen Hause.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gestern wurde hier mit Recht festgestellt, daß es die Bundesregierung ziemlich eilig hatte, dem Beschluß des Saarlandtags betreffend die Mietenregelung die Zustimmung zu geben, der, wenn er zur Wirksamkeit kommt, im Saarland bei den Altbauten für lange Zeit eine um 15 bis 25 % höhere Durchschnittsmiete als in der Bundesrepublik zur Folge haben wird. Diesem Beschluß des saarländischen Landtages hat man sehr schnell zugestimmt. Wir hätten es gern gesehen, wenn man in anderen sozialen Fragen wie bei der Kriegsopferversorgung und den Familienzulagen, wo es um den sozialen Besitzstand und um Versprechen dieses Hohen Hauses geht, so großzügig gewesen wäre.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zusammenfassend darf ich feststellen, daß es sich bei der Entscheidung über die Frage, ob das saarländische Kindergeldgesetz nach dem Eingliederungstage in modifizierter Fassung neben der bundesdeutschen Kindergeldregelung Geltung haben soll, in erster Linie um eine hochpolitische Entscheidung, um die Einlösung eines Versprechens handelt. Lassen Sie sich bei diesem ersten Testfall der Wiedervereinigung von gutem Willen und von Großzügigkeit und weniger von Rechtsprinzipien, die so oft in diesen Dingen geltend gemacht werden, leiten! Lösen Sie das gegebene Versprechen ein, damit der Tag der Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik für alle ein Tag der Freude und Zufriedenheit und nicht der Enttäuschung und Bitterkeit wird! Seien Sie sich bei Ihrer Beschlußfassung dessen bewußt: je großzügiger die gesetzlichen Eingliederungsbedingungen sind, desto mehr Hoffnung werden unsere Brüder und Schwestern in Mitteldeutschland aus diesem Testfall des guten Willens für den Tag schöpfen, an dem wir — hoffentlich recht bald — die große Wiedervereinigung mit ihnen unter den gleichen Voraussetzungen des guten Willens unsererseits vollziehen können.
    Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Umdruck 360 Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein sehr geschätzter Vorredner begann seine Ausführungen damit, daß er wieder über das Thema: Erhaltung des sozialen Besitzstandes an der Saar sprach. Gestern haben hier anläßlich der Regelung der Kriegsopferrenten an der Saar so viele Redner die Argumente getauscht, daß ich
    diese Frage der Erhaltung des sozialen Besitzstandes jetzt nicht mehr vor Ihnen berühren will. Nur ein einziger Satz dazu: selbst die saarländische Regierung hat in Verhandlungen mit uns über die Lösung der Frage weiterer Kindergeldzahlungen an der Saar erklärt, daß sie nicht den Vorwurf erhebe, der soziale Besitzstand an der Saar bleibe nicht erhalten, wenn die deutsche Regelung eingeführt werde, sondern daß sie darüber hinaus, obwohl der soziale Besitzstand erhalten bleibe, den Fortbestand einer — wie sie sich ausdrückte — „institutionellen Einrichtung" wünsche.
    Die Saarregierung hat einen vom saarländischen Landtag in drei Lesungen verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung hat diesem Gesetzentwurf in der Kabinettssitzung am Mittwoch nicht zugestimmt, und zwar auf meinen Vorschlag hin. Denn nachdem das Kindergeld im übrigen Bundesgebiet durch Bundesgesetz einheitlich geregelt ist, wäre es aus allgemeinen rechtspolitischen und auch aus rechtlichen Gründen nicht zu vertreten, in einem Lande ohne zeitliche Begrenzung ein so stark abweichendes Sonderrecht zuzulassen. Erstaunlich war nämlich für mich, daß in allen Besprechungen, die über diese Frage geführt wurden, immer von einer Übergangsregelung gesprochen wurde, daß aber das im saarländischen Landtag verabschiedete Gesetz keinerlei zeitliche Begrenzungen vorsieht.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Übergangsregelung bis zur Verbesserung des bundesdeutschen Kindergeldrechts!)

    — Es sieht keinerlei zeitliche Begrenzungen vor! Es ist auch ganz klar, Herr Kollege Schellenberg, und die Beteiligten haben es auch nie bestritten, daß sie der Auffassung waren, durch den Fortbestand der saarländischen Regelung die Möglichkeit zu haben, die Frage auch für die Bundesrepublik aufzurollen. Ich bin auch so ehrlich, ganz klar zu erklären, daß es dann keinen hinreichenden Grund gäbe, den Kindergeldempfängern in der Bundesrepublik das gleiche zu versagen. Das aber würde uns vor die Frage stellen, wie wir mehrere Milliarden aufbringen sollen. Ob man nun daran denkt, das aus dem öffentlichen Haushalt zu tun, oder ob man daran denkt, die Mittel wie bisher in der Bundesrepublik durch Beiträge aus der Wirtschaft aufbringen zu lassen, — in dem einen wie dem anderen Falle ist es eine Aufgabe, die wir im Augenblick nicht zu lösen wüßten. Man soll nicht — das nehme ich wenigstens für mich in Anspruch — Wechsel ausstellen, die man auf absehbare Zeit nicht einlösen kann,

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    und wir könnten einen solchen Wechsel nicht einlösen.
    Zu keiner Zeit in den Verhandlungen ist die Saarregierung darüber im unklaren gelassen worden, daß die Bundesregierung einer solchen Lösung nicht würde zustimmen können. Dennoch hat der saarländische Landtag dieses Gesetz verabschiedet. Nachdem von der saarländischen Regierung selbst zugegeben ist, daß die Saarländer nichts verlieren,



    Bundesminister Blank
    habe ich gar keinen Anstand gehabt, der Bundesregierung dies vorzuschlagen. Aber wenn man eine Übergangslösung gewollt hätte, wäre die Bundesregierung immer bereit gewesen, einer solchen Lösung, auf die man sich hätte einigen können, zuzustimmen.
    Wir wissen, daß die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag einbringen wird, dem Gesetz eine Ziffer anzufügen, durch die, mit einer Zuschußleistung des Bundes, die Möglichkeit gegeben wird, den bisherigen Empfängern von Kindergeld für das erste und zweite Kind eine einem Einjahresbetrag entsprechende Summe zur ein- oder zweimaligen Ablösung zur Verfügung zu stellen. Einer solchen Lösung, wenn sie in der zweiten und dritten Beratung in das Gesetz eingefügt würde, würde die Bundesregierung zustimmen. Auch sie sieht das als eine durchaus vertretbare Gabe an. Die Saarländer haben keinerlei Nachteile: es wird das deutsche Kindergeldrecht auch für die Kinder eingeführt, für die es bisher kein Kindergeld gab; die Bundesregierung ist bereit, die Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Ablösung der Ansprüche der Empfänger von Kindergeld für das erste und zweite Kind in Form einer Einjahressumme in ein oder zwei Raten notwendig sind. Wir halten dies für ein Angebot, das sich durchaus sehen lassen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)