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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich könnte den Ball zurückspielen. Kollege Stingl hat hier schon darauf hingewiesen, daß es entweder eine Frage des Organisationsgesetzes ist oder daß man es, wie mein Kollege Maier hier vorgetragen hat, auch der Krankenversicherungsneuregelungs-Gesetzgebung überlassen sollte und überlassen könnte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist doch jetzt nicht meine Aufgabe, in dieser Richtung Vorschläge zu machen.
    Nun, Herr Kollege Stingl, Sie wissen auch - das haben Sie hier ausgeführt —, daß im Organisationsgesetz für den Übertritt für die Angestellten ein längerer Zeitraum im Gesetz zur Abgabe einer Erklärung verankert werden muß, in dem sie überlegen können, zu welchem Versicherungsträger sie ihre Mitgliedschaft erklären wollen. Wenn Sie diese Vorlage jetzt annehmen, dann besteht die große Gefahr für die Angestellten, die bisher ja alle von Gesetzes wegen versicherungspflichtig waren, daß sie die Erklärungsfrist versäumen. Jetzt bleibt ihnen nach § 313 der RVO des Saarlandes nur eine Erklärungsfrist von drei Wochen. Sie müssen sich innerhalb dreier Wochen entscheiden, und es besteht die Gefahr, daß sie die Abgabe dieser Erklärung versäumen und dann ihrer möglichen freiwilligen Versicherung in der Sozialversicherung gänzlich verlustig gehen.
    Weiter darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit die Angestellten auch nicht die Möglichkeit haben, etwa auf die Angestelltenersatzkassen auszuweichen. Sie würden dann nicht mehr den erhöhten Beitrag zu
    zahlen haben, sondern einen Beitrag, der um 6 % liegt. Ich glaube also, daß im Interesse der Angestellten — es sind nach den Schätzungen des saarländischen Statistischen Amts über 25 %o der Angestellten, die unter diese Regelung fallen würden — von der jetzt vorgeschlagenen Änderung Abstand genommen und entsprechend unserem Antrag die Regierungsvorlage wiederhergestellt werden sollte.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst also zu dem Antrag auf Umdruck 359 Ziffer 1. Wer diesem Antrag stattzugeben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Danke schön! — Enhaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über Art. 1 in der Ausschußfassung. Wer dem Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Art. 2 auf. Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Art. 2 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke schön! —Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Art. 2a auf und dazu zunächst den Antrag auf Umdruck 359 unter Ziffer 2.

(Abg. Dr. Schellenberg: Hat sich erledigt, Herr Präsident!)

— Hat sich erledigt, wird also zurückgezogen. Wird sonst noch das Wort zu Art. 2a gewünscht?
— Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Art. 2b mit aufrufen; wir können sie gemeinsam verabschieden.
Die Aussprache dazu ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Artikeln 2a und 2b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Art. 3 auf und frage an, ob der Antrag Umdruck 359 Ziffer 3 auch erledigt ist.

(Abg. Dr. Schellenberg: Erledigt! — Abg. Stingl: In Artikel 3 ist ein Druckfehler; es muß Nr. 01 — 03 heißen statt 1 — 3.)

— Sie haben recht. Ich bitte, das in Ihrem Exemplar zu korrigieren, also die Verweisung zu Art. 1 auf die Nr. 01 — 03 zu beziehen.
Mit dieser Maßgabe rufe ich den Art. 3 auf. Ich nehme an, daß eine Debatte nicht stattfindet. Wer dem Artikel sowie Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, bitte ich um das Handzeichen. Danke schön! — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Wir kommen damit zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache in der dritten Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist



Vizepräsident Dr. Becker
nicht der Fall. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Ich rufe nun das Gesetz Art. 1 bis Art. 3, Einleitung und Überschrift in dritter Lesung auf. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zu Punkt 1 g der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) (Drucksache 1160).

(Erste Beratung: 69. Sitzung.)

Hierzu liegen neben der Drucksache 1160 vor der Umdruck 360, der Umdruck 364, der Umdruck 355, ein Entschließungsantrag, und der Umdruck 363, ebenfalls ein Entschließungsantrag. Berichterstatter ist der Abgeordnete Maier (Mannheim). Wünscht er das Wort?

(Abg. Maier [Mannheim] : Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

Er verweist auf seinen Bericht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

(Zuruf rechts: Zur Geschäftsordnung! Herr Präsident, ich beantrage zur Geschäftsordnung, die Aussprache über das Gesetz und die drei Umdrucke zu verbinden. Das greift derartig ineinander, daß nur so Wiederholungen vermieden werden!)

— Ich danke Ihnen für den Hinweis, aber ich hatte sie bereits aufgerufen, den Umdruck 360, den Umdruck 364, den Umdruck 355 und den Umdruck 363, wobei die beiden letzten Entschließungsanträge sind, die erst in der dritten Lesung verabschiedet werden, während über die ersten in der zweiten Lesung entschieden wird. Es ist selbstverständlich, daß die Begründung dieser Anträge jetzt mit der Debatte über den Paragraphen verbunden werden kann. Ich rufe also auf § 1 und bitte hierzu den Umdruck 360 Ziffer 1 a) zu nehmen. Wird. dieser Antrag begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Wilhelm.

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    Rede von Werner Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich den Änderungsantrag zu Umdruck 360 wie folgt begründen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland sieht in § 1 Ziffer 7 bis 14 und in § 2 Ziffer 6 vor, daß die bisherige gesetzliche Regelung der Familienzulagen im Saarland am Tage der Eingliederung außer Kraft gesetzt werden und an deren Stelle das Kindergeldgesetz der Bundesrepublik treten soll. Diese beabsichtigte Rechtsangleichung würde zu einer Verschlechterung der materiellen Lage aller saarländischen Familien mit einem Kind und zwei Kindern führen.
    Es ist bekannt, daß der saarländische Landtag in seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig ein Kindergeldgesetz in modifizierter Fassung verabschiedet hat. Dieses saarländische Gesetz verzichtet auf eine weitere Gewährung der Frauenzulage in Höhe von zur Zeit noch 2000 Franken gleich 17 Deutsche Mark. Es sieht vor, daß nach dem Eingliederungstag im Saarland ein Kindergeld für das erste Kind von 18 DM und für das zweite Kind von 28 DM gewährt werden soll. Für das dritte Kind und weitere Kinder soll die bundesgesetzliche Regelung übernommen werden. Die Mittel für diese saarländische Sonderregelung sollen dergestalt aufgebracht werden, daß die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je ein Prozent der Lohnsumme bis zu einem Höchsteinkommen von 750 DM an die Familienzulagenkasse abführen. Da der Aufwand mit rund 3,5 % der Lohnsumme berechnet wurde, sollen die verbleibenden 1,5 % zunächst aus den Rücklagen der Familienzulagenkasse, die für etwa 15 bis 20 Monate ausreichen dürften, abgedeckt werden. Nach Erschöpfung dieser Reserven soll der saarländische Haushalt die Restfinanzierung tragen. Eine finanzielle Belastung des Bundes würde folglich nicht eintreten.
    Der Bundesrat hat in seiner 204. Sitzung am 17. April dieses Jahres empfohlen, in dem vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache 1012 in § 1 die Nrn. 7 bis 14 und in § 2 die Nr. 6 zu streichen. Demgemäß sollte dann neben der besseren saarländischen Sonderregelung für das erste und zweite Kind die bundesgesetzliche Regelung vom dritten Kinde ab im Saarland gelten. Entsprechend dieser Empfehlung wäre die Bundesregierung gehalten, dem saarländischen Gesetz in modifizierter Fassung gemäß § 6 des Saareingliederungsgesetzes die Zustimmung zu erteilen.
    Der Änderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion — Umdruck 360 Ziffer 1 — erstrebt dieses Ziel. Das vorliegende Gesetz soll in Verbindung mit einigen anderen Gesetzen, die zur Beratung und Beschlußfassung anstehen, die möglichst günstigsten Voraussetzungen zur zufriedenstellenden und harmonischen wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik schaffen.
    Leider müssen wir feststellen, daß dieses Ziel auf einem wichtigen Teilgebiet der sozialen Eingliederung mit der derzeitigen Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfs nicht erreicht werden kann. Die Wiedervereinigung Deutschlands — hier soll der erste Akt vollzogen werden kann nur dann zufriedenstellend gelöst werden, wenn alle Beteiligten von gutem Willen beseelt sind und Großzügigkeit die einzelnen konkreten Maßnahmen prägt. Es wurde in diesem Hohen Hause in der Vergangenheit des öfteren davon gesprochen, daß die Eingliederung des Saarlandes ein echter Testfall für die Wiedervereinigung sei. Nun, dieser erste Akt der



    Wilhelm
    Wiedervereinigung ist zumindest ein Testfall für den guten Willen der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Wiedervereinigung kann und darf nicht so verstanden werden, daß die Rechtsordnung des einen Gebietsteils derjenigen des anderen Gebietsteils gleichgeschaltet, d. h. einseitig angepaßt wird. Wer dem echten Wiedervereinigungsgedanken gerecht werden will, muß von der Grundkonzeption ausgehen, daß nur die gegenseitige Anpassung der in beiden Gebietsteilen bestehenden Rechtsordnungen eine gerechte und harmonische Lösung aller Fragen mit sich bringen kann. Daraus resultiert dann zwangsläufig eine echte Konzessionsbereitschaft auf beiden Seiten.
    Ich darf daran erinnern, daß dieses Hohe Haus am 14. Dezember 1956 einmütig eine Entschließung angenommen hat, in der die Bundesregierung ersucht wird, bei der Eingliederung des Saarlandes dafür Sorge zu tragen, daß bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern und bei den Sozialleistungsempfängern im Saarland, soweit sie am 1. Januar 1957 Einwohner des Saarlandes waren, der Besitzstand gewahrt werden soll. Wenn in dieser Entschließung von der Wahrung des Besitzstandes bei Sozialleistungsempfängern die Rede ist, so muß sich dieses Versprechen, wenn es überhaupt einen Sinn haben soll, zumindest auf die Erhaltung der besseren saarländischen Regelung beim Kindergeld und bei der Kriegsopferversorgung beziehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Würde denn die Glaubwürdigkeit dieses Hohen Hauses nicht ernsthaft in Frage gestellt sein, wenn heute, mehr als 3 1/2 Jahre nach der historischen und mutigen Entscheidung der Saarbevölkerung am 23. Oktober 1955, von dem gegebenen Versprechen abgewichen würde? Eine solche Haltung dieses Hohen Hauses würde im Saarland große Enttäuschung und viel Bitterkeit auslösen, auch wären die psychologischen Auswirkungen auf die Bevölkerung in Mitteldeutschland kaum abzusehen.
    Sie, meine Damen und Herren, stehen daher in dieser speziellen Frage vor einer hochpolitischen Entscheidung von ganz besonderer Tragweite. Indem ich auf die Entschließung vom 14. Dezember 1956, die in diesem Hohen Hause einmütig verabschiedet wurde, verweise, möchte ich hinzufügen, daß die Einlösung von Versprechen stets Ehrensache sein sollte, insbesondere für Politiker.

    (Beifall bei der SPD.)

    Kindergeld und Kriegsopferversorgung sind für alle Saarländer echte Besitzstandsfragen. Beide sind tief im Bewußtsein der saarländischen Bevölkerung verankert. In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß sich nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch alle Familienorganisationen in der Bundesrepublik wärmstens für die saarländische Kindergeldregelung eingesetzt haben.
    Nun möchte ich ein Wort an die Adresse unseres Herrn Bundesministers für Familienfragen richten. Ich möchte zunächst meinem Badauern darüber Ausdruck geben, daß er anläßlich der vielleicht entscheidenden Vorberatung dieses Gesetzes in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik nicht anwesend war, ja daß das Ministerium nicht einmal einen Vertreter entsandt hatte.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Ich will den guten Willen des Herrn Bundesfamilienministers nicht in Frage stellen. Ich weiß, daß er sich gelegentlich, so auch vor einigen Wochen in St. Wendel, besonders positiv über die saarländischen Familienzulagenregelung geäußert hat und daß es sein Wunsch ist, daß diese saarländische Kindergeldregelung erhalten bleibt. Aber, Herr Minister, ich glaube, der Sache wäre mehr gedient, wenn Sie uns in entscheidenden Vorberatungen und auch, wenn es hier in diesem Hohen Hause zur Abstimmung kommt, mit Ihrer Stimme und Ihrem Wort tatkräftig unterstützten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ist es denn nicht recht seltsam, daß das Kindergeld in der Bundesrepublik trotz eines Bundesfamilienministeriums sehr viel schlechter geregelt ist als in vielen Ländern des Westens und des Nordens und auch im Saarland, wo es kein spezielles Familienministerium gibt? Das ist immerhin eine
    recht seltsame Angelegenheit.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)