Rede:
ID0307905000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3079

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1959

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:02 Uhr

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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In der gestrigen Saardebatte hat die Fraktion der Deutschen Partei zu den Fragen der völligen Rechtsangleichung, die sie mit ihrem eigenen Antrag Drucksache 58 und der immer wieder von ihr erhobenen Forderung nach schneller und endgültiger Rückgliederung betont hat, nicht gesprochen. Wir haben es auch nicht nötig, bei Fragen von so grundsätzlicher Bedeutung weit auszuholen, weil wir in diesem Hause seit eh und je deutlich gemacht haben, daß der Grundsatz, daß Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und Währungssystem zueinander gehören und nicht unabhängig voneinander behandelt werden können, für uns zu allen Zeiten selbstverständlich war und ist.
    Die Begründung, die soeben Kollege Meyer für den sozialdemokratischen Antrag gegeben hat, wie auch der Schriftliche Bericht vom Kollegen Killat veranlassen mich aber, zu einigen grundsätzlichen Fragen des Gesetzes zur Änderung des Krankenversicherungsrechts an der Saar Stellung zu nehmen.
    Aus dem Schriftlichen Bericht ist zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU, dem sich die Fraktion der Deutschen Partei angeschlossen hat und der auch mit den Stimmen der Freien Demokratischen Partei im Sozialpolitischen Ausschuß angenommen worden ist — also mit der absoluten Mehrheit der
    vier Parteien: CDU, CSU, DP und FDP angenommen worden ist —, nicht eindeutig zu erkennen, daß es sich bei der Einführung einer Versicherungspflichtgrenze an der Saar um eine grundsätzliche Entscheidung handelt.
    Bedauerlicherweise hat der Herr Kollege Killat — sicherlich nicht in böser Absicht, weil er das zum erstenmal getan hat — nur die Gründe für die Ablehnung durch die sozialdemokratische Opposition, d. h. für die Minderheit im Ausschuß, in seinem Bericht angegeben, nicht aber die Gründe, weshalb die Mehrheit im Ausschuß diese grundsätzliche Entscheidung wollte.
    Man hat gestern sehr viel von der Berechtigung und der Notwendigkeit einer Eingliederung in das Bundesgebiet gesprochen. Es ist auch das Anliegen aller Fraktionen — darüber sollte es keinen parteipolitischen Streit geben —, sich bei dieser Eingliederung um großzügige und gerechte Lösungen zu bemühen. Ebenso selbstverständlich scheint es mir



    Frau Kalinke
    — der Kollege Stingl hat soeben darauf hingewiesen —, daß die beste und gerechteste Eingliederung, die auch dem sozialen Frieden dienen wird, diejenige ist, bei der grundsätzliche Fragen gleich von vornherein in aller Deutlichkeit geklärt werden. Ich setze die Hoffnung darauf, die Verabschiedung der Saargesetze werde zeigen, daß die Entscheidung der Mehrheit des Hauses dem Ziele dient, durch grundsätzliche Klärung den sozialen Frieden zu wahren, ihn zu mehren und die soziale Sicherheit, die uns allen so sehr am Herzen gelegen ist, auch an der Saar deutlich zu machen.
    Es ist richtig, Kollege Meyer, daß die Aussprache grundsätzliche Bedeutung hat. Aber was der Arbeitsminister so oft von dynamischer Sozialpolitik sagt, ist von meinen Freunden — und ich darf das sicher auch für die Mehrheit dieses Hauses sagen — niemals so ausgelegt worden und darf auch nicht so ausgelegt werden, als hieße dynamische Sozialpolitik fortgesetzte Erhöhung der Leistungen für die einen und Erhöhung der Lasten für ,die anderen. Sozialpolitik kann doch nur bedeuten eine Fortentwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung in Anpassung an die veränderte wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Situation.
    Mit dem Blick nach vorn, von dem Sie sprechen, wollen wir das Bundesrecht nach den grundsätzlichen Auffassungen ,der Mehrheit im deutschen Parlament neu ordnen. Der Bundesminister für Arbeit, ,dessen Reden ich genauso gründlich wie Sie lese, hat unlängst auf dem Berufsgenossenschaftstag dazu einige sehr bedeutsame Leitsätze aufgestellt. Ich möchte sie, gerade weil Sie es angeführt haben, im einzelnen erläutern. Sie haben der Mehrheit in diesem Hause unterstellt, daß sie nicht wisse, um was es geht. Ich bin überzeugt, daß die Mehrheit in diesem Hause wie die Mehrheit an der Saar sehr genau weiß, um was es geht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schellenberg.)

    Es geht darum, daß jede soziale Sicherung ihren Preis kostet, nämlich Beiträge. Aber Sie, die Sozialdemokraten, tun immer so, als bestünde das deutsche Volk nur aus Arbeitnehmern und nicht auch aus Arbeitgebern, die diese Beiträge mit aufbringen müssen. Sie tun weiter so, als ob das Schicksal der Arbeitnehmer nicht davon abhängig wäre, daß die Wirtschaft hier und an der Saar gesund bleibt, weil nur so den Arbeitnehmern die sozialen Sicherungen erhalten werden können.
    Deshalb möchte ich zu der sehr oberflächlichen Begründung doch einige Worte zur Klarstellung hinzufügen. Der kleine Mann an der Saar, wurde gestern gesagt, habe sich für das Vaterland entschieden. Darin sind wir uns alle einig, daß es gerade die kleinen Leute sein werden, die an den Grenzen unseres Vaterlandes wie unlängst an der Saar, so auch, wie ich hoffe, demnächst in den Gebieten jenseits des Eisernen Vorhanges sich für das Vaterland entscheiden werden. Aber die Entscheidung für das Vaterland bedeutet eine Entscheidung für die gemeinsame Grundhaltung in unserem Parlament und eine Entscheidung nicht nur für die Rechte, sondern auchfür die Pflichten aller Staatsbürger. Das gilt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das war die allgemeine Aussprache von gestern.)

    — Ich hoffe, daß Sie, Herr Kollege Schellenberg, bei der Begründung Ihres Antrags deutlich machen werden, ob Sie nur ,die Kosten auf einer Seite oder auch auf der anderen Seite sehen.
    Im Zusammenhang mit dem Antrag, den die Sozialdemokratische Partei gestellt hat, und dem Anderungsantrag der Koalitionsparteien im Ausschuß haben Sie dasselbe deutlich gemacht, was vom Deutschen Gewerkschaftsbund, aber auch von Vertretern Ihrer Partei an der Saar immer wieder gesagt worden ist: daß man die Entscheidung zurückstellen müsse, weil die Krankenversicherungsreform vor der Tür stehe. Sie verbinden ,damit die weitere Behauptung, daß die Versicherungspflichtgrenze ja auch im Bundestag erhöht werde. Es gibt keinen begründeten Anlaß, meine Herren Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, anzunehmen, daß die Bundesregierung oder die Mehrheit des Hauses sich für eine totale Versicherungspflicht oder für eine Erhöhung ,der Versicherungspflichtgrenze einsetzen werden.
    Es besteht auch keine Veranlassung, von wohlerworbenem Besitzstand der Angestellten zu sprechen. Ich sage das mit großem Mut gerade als Vertreterin der Angestellten. Denn dann würden wir bei jeder Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, bei jeder Veränderung der Steuerpolitik, in einen Besitzstand eingreifen. Jede Veränderung von Versicherungspflichtgrenzen hat Auswirkungen auf beide, auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf den Arbeitgeberanteil, den die Arbeitnehmer bekommen, und auf die Höhe der Beiträge, die die Wirtschaft bezahlen muß, wobei gerade die mittelständische Wirtschaft und, wie uns gestern sehr deutlich gemacht worden ist, besonders die kleinen Betriebe an der Saar außerordentlich und ungewöhnlich neu belastet würden. Aber jede Versicherungspflichtgrenze hängt, was ihre Höhe angeht, auch mit
    dem Index der Lebenshaltungskosten zusammen. Wir sollten nicht vergessen — das gilt auch für Sie —, daß die 1958 erhöhte Versicherungspflichtgrenze schon reichlich hoch bemessen war und nach übereinstimmender Ansicht aller Institute, die statistisches Material herausgeben, im Vergleich zum Preisindex deutlich über dem lag, was heute verantwortbar wäre.
    Wir begrüßen, daß die im Saarvertrag befristete Übergangszeit zu Ende geht und nur noch Fragen grundsätzlicher Bedeutung geregelt werden. Ich bitte Sie aber, bei der Ablehnung des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion, für die ich mich ganz klar aussprechen möchte, die Schwierigkeiten nicht zu unterschätzen, die sich ergeben würden, wenn Sie die saarländische Wirtschaft zu Belastungen veranlaßten, die, wie ich meine, eben unverantwortlich wären.
    Andererseits haben gerade Sie, die Sie die Meinung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vertreten, alle Veranlassung, sich bei der Gewinnung der



    Frau Kalinke
    Tarifautonomie an der Saar dafür einzusetzen, daß diejenigen Betriebe, die dazu in der Lage sind, in einer modernen Tarifpolitik den Angestellten, die aus der Versicherungspflicht herauswachsen, ihren Arbeitgeberanteil zur freiwilligen Sicherung zur Verfügung stellen. Die betreffenden Angestellten haben dann an der Saar wie bei uns die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung und der selbständigen Entscheidung für eine individuelle Art der Sicherung im Falle der Krankheit.
    In der Auseinandersetzung ist gestern wie heute immer wieder auf die Wiedervereinigungspolitik und darauf hingewiesen worden, daß die Rückgliederung der Saar ein Modell für die Wiedervereinigung mit der sowjetischen Besatzungszone sei. Ich glaube, der Prozeß des Zusammenwachsens zu einer Einheit mit der sowjetischen Besatzungszone — der Kollege Mommer hat darauf hingewiesen — wird sehr viel langwieriger sein, als — ich wünsche und hoffe es — der Prozeß des Zusammenwachsens mit unseren Brüdern und Schwestern an der Saar dauern wird.
    Von einem Sprecher der Sozialdemokratischen Partei, und zwar von dem Kollegen Mommer, ist gestern gesagt worden, es wäre schlimm bestellt, wenn nur materielle Interessen dem natürlichen Streben nach Einheit entgegenstehen sollten. Auch Kollege Schneider (Saarbrücken) hat erklärt — —


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr!