Rede:
ID0307803700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von: Unbekanntinfo_outline


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

      Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor. Mit Ja haben gestimmt 180 Mitglieder des Hauses sowie 14 Berliner Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 215 Mitglieder des Hauses und 5 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 2 Mitglieder des Hauses. Demgemäß ist dieser Antrag abgelehnt.
      Ja
      CDU/CSU
      Baldauf
      Dr. Bartels Draeger Gottesleben Heye
      Krüger (Neheim) Maucher
      Dr. Zimmer
      SPD
      Frau Albertz Altmaier
      Dr. Arndt Auge
      Bading
      Dr. Bärsch Bäumer Bals
      Bauer (Würzburg) Baur (Augsburg) Bazille
      Dr. Bechert Behrendt Behrisch
      Frau Bennemann Berkhan
      Berlin
      Blachstein Dr. Bleiß



      Börner
      Dr. Brecht
      Bruse
      Büttner Conrad Corterier
      Cramer Dewald Diekmann
      Frau Döhring (Stuttgart) Dröscher
      Frau Eilers (Bielefeld) Erler
      Eschmann
      Faller
      Felder Folger Franke Dr. Frede
      Frehsee Frenzel
      Geiger (Aalen) Geritzmann
      Haage Hamacher
      Hansing Dr. Harm
      Hauffe Heide Heiland
      Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
      Frau Herklotz Hermsdorf
      Herold Höcker Höhmann
      Höhne Hörauf
      Frau Dr. Hubert Hufnagel
      Iven (Düren)

      Jacobi Jacobs
      Jahn (Marburg) Jürgensen
      Junghans
      Frau Keilhack
      Frau Kettig
      Keuning
      Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
      Frau Kipp-Kaule
      Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
      Kraus
      Kühn (Köln)

      Kurlbaum
      Lange (Essen) Lantermann
      Ludwig
      Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
      Maier (Freiburg)

      Marx
      Matzner Meitmann
      Dr. Menzel
      Merten Metter
      Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
      Dr. Mommer
      Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms) Munzinger
      Frau Nadig
      Ollenhauer
      Paul
      Peters
      Pöhler
      Pohle
      Prennel
      Priebe
      Pütz
      Pusch
      Rasch
      Regling
      Rehs
      Reitz
      Reitzner Frau Renger
      Ritzel
      Rohde
      Frau Rudoll Ruhnke
      Dr. Schäfer
      Frau Schanzenbach Scheuren
      Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
      Schröder (Osterode) Seidel (Fürth)
      Seither
      Seuffert
      Stierle
      Striebeck Theis
      Wagner
      Walpert Wegener Wehner
      Wehr
      Welke
      Welslau
      Weltner (Rinteln)

      Frau Wessel
      Wienand Wilhelm Wischnewski
      Wittrock Zühlke
      Berliner Abgeordnete
      Frau Berger-Heise
      Dr. Königswarter
      Frau Krappe
      Mattick
      Neubauer Neumann Scharnowski
      Dr. Schellenberg
      Schröter (Berlin)

      Schütz (Berlin)

      Dr. Seume
      Frau Wolff (Berlin)

      FDP
      Dr. Achenbach
      Dr. Becker (Hersfeld)

      Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
      Dr. Dehler
      Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

      Dürr
      Eilers (Oldenburg) Eisenmann
      Frau Friese-Korn
      Keller
      Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn) Mauk
      Dr. Mende Mischnick Murr
      Dr. Rutschke
      Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz
      Spitzmüller
      Stahl
      Dr. Stammberger
      Walter
      Weber (Georgenau) Zoglmann
      Berliner Abgeordnete
      Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr, Will
      Nein CDU/CSU
      Frau Ackermann
      Graf Adelmann
      Dr. Adenauer
      Dr. Aigner Arndgen Baier (Mosbach)

      Balkenhol Dr. Barzel
      Bauer (Wasserburg) Bauereisen
      Bausch
      Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens) Berberich
      Berger
      Dr. Bergmeyer
      Dr. Besold
      Dr. Birrenbach
      Blank
      Frau Dr. Bleyler
      Frau Blohm
      von Bodelschwingh
      Dr. Böhm Brand
      Frau Brauksiepe
      Brese
      Frau Dr. Brökelschen
      Brück
      Dr. Bucerius Bühler
      Burgemeister
      Casper ;
      Cillier.
      Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier
      Diebäcker
      Diel (Burg Leyen)

      Dr. Dittrich Dr. Dollinger
      Dr. Dresbach Ehren
      Eichelbaum Dr. Elbrächter
      Frau Engländer
      Enk
      Eplée
      Dr. Dr. h. c. Erhard Etzenbach
      Dr. Even (Düsseldorf) Finckh
      Dr. Franz Franzen
      Dr. Frey
      Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
      Funk
      Dr. Furler
      Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
      Gedat
      Gehring
      Frau Geisendörfer
      D. Dr. Gerstenmaier Gewandt
      Gibbert Giencke
      Glüsing (Dithmarschen)

      Dr. Görgen
      Dr. Götz Goldhagen
      Gontrum Dr. Gossel Günther
      Freiherr zu Guttenberg Hackethal
      Häussler
      Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
      Heix
      Dr. Hellwig
      Hesemann
      Höcherl
      Dr. Höck (Salzgitter)

      Höfler
      Holla
      Hoogen Horn
      Huth
      Dr. Huys Dr. Jaeger
      Jahn (Stuttgart)

      Josten
      Dr. Kanka Katzer
      Kemmer
      Dr. Kempfler
      Kirchhoff
      Frau Klemmert
      Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
      Dr. Knorr Koch
      Dr. Kopf Kraft
      Kramel
      Krammig Kroll
      Krüger (Olpe)

      Krug
      Frau Dr. Kuchtner
      Kunst
      Kuntscher Kunze
      Lang (München)

      Leicht
      Lenze (Attendorn) Leonhard
      Lermer
      Leukert Dr. Löhr Lulay
      Maier (Mannheim)

      Dr. Baron Manteuffel-Szoege Dr. Martin
      Meis
      Memmel Mengelkamp
      Menke
      Meyer (Oppertshofen) Muckermann
      Mühlenberg
      Müser
      Nellen
      Nieberg Niederalt Frau Niggemeyer
      Oetzel
      Frau Dr. Pannhoff
      Pelster
      Dr. h. c. Pferdmenges



      Dr. Pflaumbaum
      Frau Pitz-Savelsberg
      Frau Dr. Rehling
      Dr. Reinhard
      Dr. Reith
      Riedel (Frankfurt)

      Frau Rösch
      Rösing Ruf
      Ruland Scharnberg
      Scheppmann
      Schlee Schlick
      Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schmücker
      Schüttler
      Schütz (München) Schulze-Pellengahr
      Schwarz
      Frau Dr. Schwarzhaupt
      Dr. Schwörer
      Dr. Seffrin
      Seidl (Dorfen)

      Dr. Serres
      Siebel
      Dr. Siemer
      Solke
      Spies (Emmenhausen) Stauch
      Dr. Stecker
      Stiller
      Dr. Stoltenberg
      Dr. Storm (Duisburg)

      Storm (Meischenstorf) Struve
      Sühler Teriete UnertL Varelmann
      Dr. Vogel
      Vogt
      Wacher Dr. Wahl
      Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz)
      Wehking Weinkamm
      Frau Welter (Aachen) Wendelborn
      Dr. Werber Wieninger Dr. Willeke Windelen
      Winkelheide Dr. Winter Wittmann
      Wittmer-Eigenbrodt Worms
      Dr. Wuermeling Wullenhaupt
      Berliner Abgeordnete
      Benda
      Dr. Gradl
      Hübner
      Dr. Krone
      Stingl
      DP
      Frau Kalinke
      Logemann
      Matthes
      Dr. von Merkatz Dr. Preiß
      Probst (Freiburg) Dr. Ripken
      Schneider (Bremerhaven) Dr. Schneider (Lollar)
      Dr. Schranz
      Dr. Steinmetz
      Tobaben
      Enthalten CDU/CSU
      Mick
      Spies (Brücken)

      Wird zu § 35 noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann wird die Debatte hierzu geschlossen.
      Wir kommen zur Abstimmung über den § 35 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem § 35 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — § 35 ist angenommen.
      Ich rufe nunmehr auf die §§ 36, — 37, — 38, —39, — 40, — 41, — Einleitung und Überschrift. —Ich nehme an, daß das Haus mit der gemeinsamen Beratung und Abstimmung einverstanden ist. — Das ist der Fall. Wird das Wort hierzu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich darf feststellen, daß die Debatte geschlossen ist. Die Entschließungsanträge bitte ich erst in der dritten Lesung zu begründen, da erst dann über sie abgestimmt wird. Wir sind am Schluß der zweiten Lesung. Wer also den zuletzt aufgerufenen Paragraphen bis einschließlich § 41 sowie Einleitung und Uberschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
      Wir kommen nunmehr zur
      dritten Beratung.
      Es wird mir mitgeteilt, daß soeben noch ein Änderungsantrag Umdruck 376 verteilt wird. Das ist eine Wiederholung des Antrags, über den wir eben namentlich abgestimmt haben und der nunmehr zur dritten Lesung gestellt wird,
      Wird eine allgemeine Aussprache zur dritten Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall; Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
      Ein Änderungsantrag liegt also nur zu § 35 vor, hinter Abs. 2 folgenden neuen Absatz 3 anzufügen: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Das ist also wörtlich der gleiche Antrag, den wir soeben in der zweiten Lesung in namentlicher Abstimmung beschieden haben. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Debatte hierzu ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wird zum Abstimmungsmodus ein Antrag gestellt? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Anderungsantrag Umdruck 376 in der dritten Lesung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.

      ( der Erklärung des Herrn Kollegen Dr. Schellenberg auch der Entschließungsantrag zu diesem Gesetz auf Umdruck 362. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr Abgeordneter Conrad hat das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zur Neufassung eines Bundesversorgungsgesetzes muß es für die Kriegsopfer an ,der Saar eine Lösung geben. Ich habe vorhin schon dargelegt, daß der saarländische Landtag, die saarländische Regierung und, ich möchte sagen, die gesamte Saarbevölkerung ihr jetziges Recht bis zu diesem Tage aufrechterhalten wollen. Dazu hat der Landtag am vergangenen Freitag ein Gesetz einstimmig verabschiedet. Nach dem Eingliederungsgesetz ist dazu 'die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich. In tdiesen Entschließungsanträgen soll die Bundesregierung ersucht werden, die Genehmigung gemäß dem Eingliederungsgesetz zu geben. Ich bitte, wenigstens diesem Antrag zuzustimmen. Darf ich die Redner bitten, sich darüber zu äußern, ob nach ihrer Ansicht beide Anträge inhaltlich so konform sind, daß mit ,der Verabschiedung ,des einen Antrages der andere Antrag miterledigt ist. Ich bitte die Redner, darauf Bezug zu nehmen. Das Wort hat Bundesminister Blank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen Bundesarbeitsminister Blank und Herren! Ich glaube, daß dieser Entschließungsantrag insofern zu spät kommt, als die Bundesregierung ihre Beschlüsse bereits gefaßt hat. Die saarländische Regierung hat u. a. ein Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes, das im saarländischen Landtag in drei Lesungen verabschiedet worden ist, der Bundesregierung zur Zustimmung vorgelegt. Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Gesetz in dieser Fassung nicht zuzustimmen, (Abg. Dr. Schneider [Saarbrücken] : Hört! Hört!)


    Rede von Kurt Conrad
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)