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ID0307803500

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Wird das Wort zur Sache noch weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist wohl im Namen der SPD-Fraktion gestellt, also hinreichend unterstützt. Wir stimmen über den Antrag Umdruck 357 in namentlicher Abstimmung ab.
    Ich möchte bis zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses eine Frage an die Antragsteller richten. Zu diesem Gesetzentwurf liegt auf Umdruck 356 ein Entschließungsantrag vor. Es ist mir mitgeteilt worden, daß zum nächsten Punkt der Tagesordnung — Punkt 1 b — ein dem Sinne und vielleicht auch dem Wortlaut nach gleicher Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vorliegt. Ich bitte, zu überlegen, ob dieser Entschließungsantrag nicht auch zu diesem Gesetz schon mit eingebracht werden soll, damit wir, wenn nachher in der dritten Lesung die Entschließungsanträge kommen, die Sache zusammen erledigen können.
    Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir sind mit der Anregung des Herrn Präsidenten einverstanden.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor. Mit Ja haben gestimmt 180 Mitglieder des Hauses sowie 14 Berliner Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 215 Mitglieder des Hauses und 5 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 2 Mitglieder des Hauses. Demgemäß ist dieser Antrag abgelehnt.
    Ja
    CDU/CSU
    Baldauf
    Dr. Bartels Draeger Gottesleben Heye
    Krüger (Neheim) Maucher
    Dr. Zimmer
    SPD
    Frau Albertz Altmaier
    Dr. Arndt Auge
    Bading
    Dr. Bärsch Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg) Baur (Augsburg) Bazille
    Dr. Bechert Behrendt Behrisch
    Frau Bennemann Berkhan
    Berlin
    Blachstein Dr. Bleiß



    Börner
    Dr. Brecht
    Bruse
    Büttner Conrad Corterier
    Cramer Dewald Diekmann
    Frau Döhring (Stuttgart) Dröscher
    Frau Eilers (Bielefeld) Erler
    Eschmann
    Faller
    Felder Folger Franke Dr. Frede
    Frehsee Frenzel
    Geiger (Aalen) Geritzmann
    Haage Hamacher
    Hansing Dr. Harm
    Hauffe Heide Heiland
    Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Herold Höcker Höhmann
    Höhne Hörauf
    Frau Dr. Hubert Hufnagel
    Iven (Düren)

    Jacobi Jacobs
    Jahn (Marburg) Jürgensen
    Junghans
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Keuning
    Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
    Frau Kipp-Kaule
    Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
    Kraus
    Kühn (Köln)

    Kurlbaum
    Lange (Essen) Lantermann
    Ludwig
    Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Maier (Freiburg)

    Marx
    Matzner Meitmann
    Dr. Menzel
    Merten Metter
    Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer
    Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms) Munzinger
    Frau Nadig
    Ollenhauer
    Paul
    Peters
    Pöhler
    Pohle
    Prennel
    Priebe
    Pütz
    Pusch
    Rasch
    Regling
    Rehs
    Reitz
    Reitzner Frau Renger
    Ritzel
    Rohde
    Frau Rudoll Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach Scheuren
    Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
    Schröder (Osterode) Seidel (Fürth)
    Seither
    Seuffert
    Stierle
    Striebeck Theis
    Wagner
    Walpert Wegener Wehner
    Wehr
    Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise
    Dr. Königswarter
    Frau Krappe
    Mattick
    Neubauer Neumann Scharnowski
    Dr. Schellenberg
    Schröter (Berlin)

    Schütz (Berlin)

    Dr. Seume
    Frau Wolff (Berlin)

    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Becker (Hersfeld)

    Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
    Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

    Dürr
    Eilers (Oldenburg) Eisenmann
    Frau Friese-Korn
    Keller
    Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn) Mauk
    Dr. Mende Mischnick Murr
    Dr. Rutschke
    Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz
    Spitzmüller
    Stahl
    Dr. Stammberger
    Walter
    Weber (Georgenau) Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr, Will
    Nein CDU/CSU
    Frau Ackermann
    Graf Adelmann
    Dr. Adenauer
    Dr. Aigner Arndgen Baier (Mosbach)

    Balkenhol Dr. Barzel
    Bauer (Wasserburg) Bauereisen
    Bausch
    Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens) Berberich
    Berger
    Dr. Bergmeyer
    Dr. Besold
    Dr. Birrenbach
    Blank
    Frau Dr. Bleyler
    Frau Blohm
    von Bodelschwingh
    Dr. Böhm Brand
    Frau Brauksiepe
    Brese
    Frau Dr. Brökelschen
    Brück
    Dr. Bucerius Bühler
    Burgemeister
    Casper ;
    Cillier.
    Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier
    Diebäcker
    Diel (Burg Leyen)

    Dr. Dittrich Dr. Dollinger
    Dr. Dresbach Ehren
    Eichelbaum Dr. Elbrächter
    Frau Engländer
    Enk
    Eplée
    Dr. Dr. h. c. Erhard Etzenbach
    Dr. Even (Düsseldorf) Finckh
    Dr. Franz Franzen
    Dr. Frey
    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
    Funk
    Dr. Furler
    Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
    Gedat
    Gehring
    Frau Geisendörfer
    D. Dr. Gerstenmaier Gewandt
    Gibbert Giencke
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Görgen
    Dr. Götz Goldhagen
    Gontrum Dr. Gossel Günther
    Freiherr zu Guttenberg Hackethal
    Häussler
    Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
    Heix
    Dr. Hellwig
    Hesemann
    Höcherl
    Dr. Höck (Salzgitter)

    Höfler
    Holla
    Hoogen Horn
    Huth
    Dr. Huys Dr. Jaeger
    Jahn (Stuttgart)

    Josten
    Dr. Kanka Katzer
    Kemmer
    Dr. Kempfler
    Kirchhoff
    Frau Klemmert
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Dr. Knorr Koch
    Dr. Kopf Kraft
    Kramel
    Krammig Kroll
    Krüger (Olpe)

    Krug
    Frau Dr. Kuchtner
    Kunst
    Kuntscher Kunze
    Lang (München)

    Leicht
    Lenze (Attendorn) Leonhard
    Lermer
    Leukert Dr. Löhr Lulay
    Maier (Mannheim)

    Dr. Baron Manteuffel-Szoege Dr. Martin
    Meis
    Memmel Mengelkamp
    Menke
    Meyer (Oppertshofen) Muckermann
    Mühlenberg
    Müser
    Nellen
    Nieberg Niederalt Frau Niggemeyer
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Pelster
    Dr. h. c. Pferdmenges



    Dr. Pflaumbaum
    Frau Pitz-Savelsberg
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reinhard
    Dr. Reith
    Riedel (Frankfurt)

    Frau Rösch
    Rösing Ruf
    Ruland Scharnberg
    Scheppmann
    Schlee Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schmücker
    Schüttler
    Schütz (München) Schulze-Pellengahr
    Schwarz
    Frau Dr. Schwarzhaupt
    Dr. Schwörer
    Dr. Seffrin
    Seidl (Dorfen)

    Dr. Serres
    Siebel
    Dr. Siemer
    Solke
    Spies (Emmenhausen) Stauch
    Dr. Stecker
    Stiller
    Dr. Stoltenberg
    Dr. Storm (Duisburg)

    Storm (Meischenstorf) Struve
    Sühler Teriete UnertL Varelmann
    Dr. Vogel
    Vogt
    Wacher Dr. Wahl
    Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz)
    Wehking Weinkamm
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn
    Dr. Werber Wieninger Dr. Willeke Windelen
    Winkelheide Dr. Winter Wittmann
    Wittmer-Eigenbrodt Worms
    Dr. Wuermeling Wullenhaupt
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Gradl
    Hübner
    Dr. Krone
    Stingl
    DP
    Frau Kalinke
    Logemann
    Matthes
    Dr. von Merkatz Dr. Preiß
    Probst (Freiburg) Dr. Ripken
    Schneider (Bremerhaven) Dr. Schneider (Lollar)
    Dr. Schranz
    Dr. Steinmetz
    Tobaben
    Enthalten CDU/CSU
    Mick
    Spies (Brücken)

    Wird zu § 35 noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann wird die Debatte hierzu geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über den § 35 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem § 35 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — § 35 ist angenommen.
    Ich rufe nunmehr auf die §§ 36, — 37, — 38, —39, — 40, — 41, — Einleitung und Überschrift. —Ich nehme an, daß das Haus mit der gemeinsamen Beratung und Abstimmung einverstanden ist. — Das ist der Fall. Wird das Wort hierzu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich darf feststellen, daß die Debatte geschlossen ist. Die Entschließungsanträge bitte ich erst in der dritten Lesung zu begründen, da erst dann über sie abgestimmt wird. Wir sind am Schluß der zweiten Lesung. Wer also den zuletzt aufgerufenen Paragraphen bis einschließlich § 41 sowie Einleitung und Uberschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Wir kommen nunmehr zur
    dritten Beratung.
    Es wird mir mitgeteilt, daß soeben noch ein Änderungsantrag Umdruck 376 verteilt wird. Das ist eine Wiederholung des Antrags, über den wir eben namentlich abgestimmt haben und der nunmehr zur dritten Lesung gestellt wird,
    Wird eine allgemeine Aussprache zur dritten Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall; Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
    Ein Änderungsantrag liegt also nur zu § 35 vor, hinter Abs. 2 folgenden neuen Absatz 3 anzufügen: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Das ist also wörtlich der gleiche Antrag, den wir soeben in der zweiten Lesung in namentlicher Abstimmung beschieden haben. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Debatte hierzu ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wird zum Abstimmungsmodus ein Antrag gestellt? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Anderungsantrag Umdruck 376 in der dritten Lesung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.

    ( der Erklärung des Herrn Kollegen Dr. Schellenberg auch der Entschließungsantrag zu diesem Gesetz auf Umdruck 362. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr Abgeordneter Conrad hat das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zur Neufassung eines Bundesversorgungsgesetzes muß es für die Kriegsopfer an ,der Saar eine Lösung geben. Ich habe vorhin schon dargelegt, daß der saarländische Landtag, die saarländische Regierung und, ich möchte sagen, die gesamte Saarbevölkerung ihr jetziges Recht bis zu diesem Tage aufrechterhalten wollen. Dazu hat der Landtag am vergangenen Freitag ein Gesetz einstimmig verabschiedet. Nach dem Eingliederungsgesetz ist dazu 'die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich. In tdiesen Entschließungsanträgen soll die Bundesregierung ersucht werden, die Genehmigung gemäß dem Eingliederungsgesetz zu geben. Ich bitte, wenigstens diesem Antrag zuzustimmen. Darf ich die Redner bitten, sich darüber zu äußern, ob nach ihrer Ansicht beide Anträge inhaltlich so konform sind, daß mit ,der Verabschiedung ,des einen Antrages der andere Antrag miterledigt ist. Ich bitte die Redner, darauf Bezug zu nehmen. Das Wort hat Bundesminister Blank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen Bundesarbeitsminister Blank und Herren! Ich glaube, daß dieser Entschließungsantrag insofern zu spät kommt, als die Bundesregierung ihre Beschlüsse bereits gefaßt hat. Die saarländische Regierung hat u. a. ein Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes, das im saarländischen Landtag in drei Lesungen verabschiedet worden ist, der Bundesregierung zur Zustimmung vorgelegt. Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Gesetz in dieser Fassung nicht zuzustimmen, (Abg. Dr. Schneider [Saarbrücken] : Hört! Hört!)