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ID0307801800

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Kurt Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir diesen Tag, an dem wir in diesem Hause einen Teil der für die wirtschaftliche Eingliederung der Saar wichtigen Gesetze verabschieden, anders vorgestellt. Ich habe einmal geglaubt — damals, als wir vor einigen Jahren drüben im Saarland die Auseinandersetzung um die Zugehörigkeit zu Deutschland führten und sie durchsetzten —, es werde so gehen, wie wohl in jedem anderen Lande eine zurückgekehrte Provinz zu Hause willkommen geheißen würde.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist sie doch!)

    Ich habe, wenn ich den materiellen Inhalt der uns heute vorliegenden Gesetze und die gestellten Anträge untersuche, den Eindruck, daß — wenn man auch in den Ausschüssen Kompromisse gefunden hat — Ihre letzte Argumentation, Herr Dr. Hellwig, man dürfe unsere Entscheidung an der Saar nicht nachträglich durch die Unterhaltung darüber disqualifizieren, ob es einen Pfennig mehr oder einen Pfennig weniger kosten könne, doch wohl auf die) jenigen zurückfällt, die in diesem Hause und auf dieser Regierungsbank mit aller Hartnäckigkeit um jeden einzelnen Pfennig feilschen, nicht nur rechnen.

    (Abg. Dr. Schneider [Saarbrücken] : Krämergeist! — Zuruf von der CDU/CSU: Wer fordert denn?)

    — Sie haben diese Diskussion hier angeschnitten.
    Ich muß sagen, ich bin betrübt über diese Situation.
    Ich bin auch nicht erfreut darüber, daß dem Beschluß des Bundestages, die beiden wichtigsten Männer unserer Regierung hierher zu bitten, bisher nicht stattgegeben wurde.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! Natürlich ist diesem Beschluß des Hauses unverzüglich gefolgt worden. Aber ich kann niemand herzaubern.

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    Rede von Kurt Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Entschuldigen Sie, Herr Präsident; ich wollte nur sagen, ich hoffe, daß der Beschluß des Bundestages noch erfüllt wird.
    Ich habe ein besonderes Anliegen, zwar nicht den Herrn Bundeskanzler, aber den Herrn Wirtschaftsminister hier zu sehen, weil ich meine Ausführungen eigentlich mit einem Brief Professor Er har d s beginnen wollte, einem sehr schönen Brief, den er an uns Saarländer geschrieben hat. Wenn Sie, Herr Präsident, gestatten, möchte ich diesen Brief dem Hause vorlesen. Herr Professor Erhard schreibt u. a.:
    Mein Besuch an der Saar wurde mir selbst zu einem beglückenden Erleben. Denn ich erkannte die Not und die Sorgen des deutschen Saarvolkes nicht nur mit dem Verstand, sondern auch mit dem Herzen.
    Und am Ende seines Briefes sagt er:
    Nun machen Sie zuerst einmal die Bundestagswahl.
    Denn es war ein Brief zur Bundestagswahl am 15. September 1957.

    (Abg. Dr. Schneider [Saarbrücken] : Wahlspeck!)

    Dann werde ich zu Ihnen ins Saarland kommen — sagt Professor Erhard —
    und über alle Gruppen und Parteien hinweg mit Ihnen weiter beraten, was an dem glücklichen Tag Ihrer wirtschaftlichen Rückgliederung zur lebendigen Tat werden soll.
    „An den glücklichen Tag unserer wirtschaftlichen Rückgliederung"! Meine Damen und Herren, ich habe mir tatsächlich diesen Tag als einen glücklichen Tag gedacht. Es wird auch, möchte ich betonen, ein glücklicher Tag sein, soweit es sich um die moralische und sittliche Entscheidung unserer Bevölkerung handelt. Die anderen Dinge allerdings, die heute hier zur Diskussion stehen, sind durchaus nicht dazu angetan, der Bevölkerung der Saar ein Gefühl freudiger Erwartung auf diesen Tag zu geben. Im Gegenteil, an der Saar herrscht heute, wenige Tage vor dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Eingliederung, ein Bedrücktsein, eine Bangnis vor den Dingen, von denen die Menschen nicht wissen, wie sie geregelt sind, weil die Menschen nicht wissen, wie die Zukunft aussehen wird.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen]: Weil Sie es ihnen ,einreden!)

    Von glücklichen Dingen ist gar keine Rede. — Herr Dr. Fritz, ich muß Ihnen sagen, niemand hat ihnen das eingeredet. Wenn die Saarbevölkerung in persona hier sein könnte, dann würden sie tausendfältig über die ungelösten Probleme reden und Ihnen klarmachen, daß in diesem Hause noch einiges getan werden muß.

    (Beifall bei der SPD. — Sehr richtig! bei der FDP. — Abg: Dr. Fritz [Ludwigshafen] : Schwarzmalerei!)

    Der Arbeiter — ich komme auf ein Argument zurück, das Sie, Herr Dr. Hellwig, vorgetragen haben —, vielleicht ein gering bezahlter angelernter Arbeiter oder ein Arbeiter im einfachen Arbeitsverhältnis, der bisher auf Grund ,anderweitiger Bestimmungen an der Saar erstens einen hohen Grundlohn hatte und zweitens einige gesetzliche Leistungen und dann vielleicht auch noch — um bei diesem Beispiel zu bleiben, das ich konstruiere — das Kindergeld für drei, vier Kinder bekam, würde Ihnen, Herr Dr. Fritz die Frage stellen: „Was geschieht mit mir nach dem Tage X?" Dann könnten Sie ihn nicht damit abspeisen und damit zufriedenstellen, daß Sie sagen: „Sie werden zwar weniger erhalten, Sie bekommen nämlich weniger Kindergeld und weniger Lohn, weil die Basis dier Tarif-



    Conrad
    vertrage hier weiter unten anfängt. Aber dafür bekommt ein anderer Kollege, der in einem anderen Beruf beschäftigt ist, mehr." Uns geht es darum, das summa summarum dasselbe herauskommt wie das, was vorher gewesen ist.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen] : Das wissen Sie doch nicht!)

    -- Doch, das weiß man ganz genau. Diesen einzelnen Mann können Sie damit nicht zufriedenstellen. Sie können heute in dieser Stunde nicht sagen, daß es in unserem kleinen Lande im Westen überhaupt Menschengruppen gibt, die diesem Tag ohne Bangnis entgegenschauen.
    Es handelt sich um drei Probleme, die genannt werden müssen. Zunächst geht es um die Frage, die mit Recht hier in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt wurde: Wird es möglich sein, die an der Saarerzeugten Produkte auch nach dem Tage X zu verkaufen und damit die Arbeitsplätze sowie das heutige Produktionsniveau zu erhalten, oder ist das nicht möglich? Zweifellos wurden in ;den letzten Jahren .auf dem Gebiet der Investitionen eine Menge getan, auch mit Hilfe der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Eines aber möchte 'ich hier doch zurückweisen, Herr Dr. Hellwig. Man sollte die Tatsache, daß es nicht gelungen ist, unseren Absatz nach der Bundesrepublik nennenswert zu verstärken, doch nicht damit 'bemänteln, daß man hier erklärt: Die saarländische Wirtschaft hat dafür in Frankreich um so größere Geschäfte gemacht und hat die Gewinne daraus ,dazu benutzen können, ihre Investitionen noch über idas übliche Maß hinaus zu verstärken. Das wird uns am Tage X gar nichts nützen.
    Hier wurde schon dargelegt, um welche Summen es sich handelt. Es wird darum gehen, eine Milliarde DM saarländischer Produktion auf anderen Märkten unterzubringen, wobei wir an der Saar noch die Hoffnung haben, daß wir den größeren Teil dieser Produktion nach wie vor in Frankreich absetzen können, obwohl dieser Teil nicht zollfrei geliefert werden kann. Denn unsere Wirtschaft und unsere Menschen haben tatsächlich Sorge, wie es, falls es nicht gelingen sollte, unsere Produktion bei uns zu Hause oder in Frankreich abzusetzen, möglich sein soll, für diese eine Milliarde DM Waren bei der jetzigen Konkurrenz im Bundesgebiet Absatz zu finden.
    Ich persönlich möchte der Bundesregierung und insbesondere dem Wirtschaftsminister wie idem Finanzminister den Vorwurf machen, daß sie demständigen Ansuchen der saarländischen Regierungen, Hilfe zu geben, um den Absatzanteil in der Bundesrepublik zu verstärken, nur dadurch Rechnung getragen haben, daß sie den saarländischen Absatz in der Bundesrepublik mit einer Subvention bedacht haben, die sich letzten Endes nicht ausgezahlt hat. Wir haben immer den Vorschlag gemacht, an Stelle dieser Subvention für den Erzeuger einen Anreiz beim Käufer saarländischer Waren in der Bundesrepublik zu schaffen. Wir hätten dann heute nicht den Zustand, daß, wenn ich die Saarwirtschaft einmal mit einem Tisch vergleichen darf, das saarländische Bein 42 % und das französische 40 % des Absatzes aufnimmt, während das bundesdeutsche mit 8 bis 10 % gewissermaßen ,der Kinderlähmung nahegekommen und nahegeblieben ist. Hier eine stärkere Politik zu machen, das Bein der saarländischen Wirtschaft, das in der Bundesrepublik stehen sollte, zu lernähren und für die richtige Zirkulation zu sorgen, das wäre des Schweißes der Edlen wert gewesen. Das ist versäumt worden.
    Die Frage des Absatzes, die wir heute zu diskutieren haben, ist deshalb wirklich eine zentrale Frage. Ich bitte auch das Haus und die Bundesregierung, zu erwägen, ob es — abgesehen von Iden Reserven, die den Betrieben in Aussicht gestellt wurden —, nicht möglich ist, der saarländischen Industrie, wenn der Tatbestand des Nicht-Absetzen-Könnens saarländischer Waren auftritt, durch ein Produktionsunterstützungsprogramm zu Hilfe zu kommen, das man vorher erarbeitet haben muß. Dieser Gedanke muß hier diskutiert werden.
    Das andere große Problem ist das der Umstellung der Arbeitsbedingungen. Wenn auch auf dem Gebiet der Wirtschaft — mit Ausnahme der Frage, die ich zuletzt behandelt habe —eine ganze Menge Vorkehrungen getroffen worden sind und unsere Betriebe mit einigermaßen großem Selbstbewußtsein an diese schwere Aufgabe herangehen können, so ist die Bundesregierung hinsichtlich der Umstellung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Verhältnisse einen Weg gegangen, den man nicht scharf genug kritisieren kann.
    Hier soll nämlich — und da muß ich auch auf Ihre Ausführungen zurückkommen, Herr Dr. Hellwig — die absolute Gleichschaltung am Anfang stehen. Es schreckt mich gar nicht, wenn Sie sagen, daß die SED in der sowjetisch besetzten Zone unsere Forderung nach Erhaltung ,des Besitzstandes in ihrem Jargon für ihre anders verstandenen Ziele ausnutzt. Der Deutsche Bundestag hat hier eine einstimmige Erklärung abgegeben. Die Vorlagen der Bundesregierung gehen aber darauf hinaus, diese Erklärung nicht einzuhalten. Vielmehr ergeht man sich wieder in Spekulationen. Man sagt: Erst einmal werden alle Arbeitsbedingungen, die die Saarländer heute haben — in Gesetzen und in Abkommen, sogar in Tarifvertragsbestimmungen sollen sie nach einem Antrag Ihrer Fraktion beseitigt werden —, weggewischt; wir steilen den saarländischen Arbeitnehmer zunächst einmal in den luftleeren Raum, dann wird er schon mit den Arbeitgebern zu einem Übereinkommen, zu neuen Tarifverträgen kommen, und er wird in wenigen Tagen vor dem Tage X das fertigbringen, was die Gewerkschaften und die Arbeitgeber in der Bundesrepublik seit zehn Jahren nicht fertiggebracht haben, nämlich in den Tarifverträgen alle die Dinge zu regeln, die zu den Arbeitsbedingungen gehören. Uns wird aufgezwungen, das in wenigen Tagen hinter uns zu bringen.
    Wenn man die wirtschaftliche Eingliederung der Saar, die auch eine soziale sein sollte, von dieser Seite her betrachtet, dann muß man zugeben, daß der Arbeitnehmer an der Saar im Gegensatz zu unserer Wirtschaft sehr benachteiligt worden ist. Man hat ihn in schlechte Startlöcher gesetzt. Man will ihn wahrscheinlich unter dem Druck der Verhältnisse,



    Conrad
    wenigstens etwas nach Hause zu bringen, zwingen, Tarifverträge abzuschließen, gleichgültig wie sie aussehen. Zweifellos werden das große Teile unserer Arbeitgeber an der Saar schon gar nicht tun, weil sie wissen, was sie an unseren Menschen in den Betrieben haben, und sie sich auf ihre Leistungsfähigkeit auch künftig berufen wollen. Aber das Verfahren, das hier geübt werden soll, schützt den Arbeitnehmer nicht vor solchen willkürlichen Verhandlungen und dem Hinausschieben von Verhandlungen.
    Deshalb sollte den in dieser Hinsicht gestellten Anträgen gefolgt werden. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, daß auch unsere Arbeitnehmer an der Saar mit ruhigem Gewissen dem Tage X ent-gegenschauen können. Sie in der Bundesrepublik haben sich, als die Bundesrepublik gebildet wurde, auch nicht einfallen lassen, alle die gesetzlichen Bestimmungen der damaligen Reichstarifordnungen außer Kraft zu setzen und die Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzufordern, nun neu zu verhandeln, sondern Sie haben für die Bundesrepublik die Regelung getroffen, daß die gesetzlichen Bestimmungen nur dann außer Kraft treten, wenn sie durch Tarifverträge abgelöst werden. Mehr wollten wir an der Saar auch nicht. Wir wollten auch nur die Normen, die Arbeitsbedingungen, die Mäntel so lange beibehalten, bis neue Tarifverträge abgeschlossen werden konnten. Nun ist die saarländische Arbeitnehmerschaft unter Druck geraten, und das hat diese Regierung mit ihren Vorlagen zu verantworten.
    Herr Dr. Hellwig, ich möchte Ihnen ein Wort sagen. Sie haben vorhin mit den zweifellos großen Leistungen, die in den drei Jahren für die Saar erbracht wurden, auch die Mittel genannt, die aus dem ERP-Sondervermögen gekommen sind. Ist Ihnen bewußt, Herr Dr. Hellwig, daß dieses ERP-Sondervermögen der Bundesrepublik zu bestimmten Zwecken gegeben worden ist? Ist Ihnen klar, Herr Dr. Hellwig, daß die Saar, wenn sie nicht .abgetrennt gewesen wäre, gleichermaßen wie die übrigen deutschen Gebiete in den Genuß der Gelder gekommen wäre? Wissen Sie, Herr Dr. Hellwig, daß die Teile der amerikanischen Gelder, die nach Frankreich gegeben wurden, nicht in dem Umfang in die Saar hineingeflossen sind, wie es der Produktionskraft der Saar entsprochen hätte? Was Sie hier als besonderes Verdienst aufgezählt haben, ist doch nur eine Selbstverständlichkeit, nämlich ein Teilhaben an dem, was nicht nur der Bundesrepublik im jetzigen Stadium, sondern wohl allen Deutschen für die Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben worden ist. Es handelt sich also um keine besondere Leistung, sondern um Selbstverständlichkeiten.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen]: Aber eine Hilfe!)

    — Zugegeben: eine Hilfe. Aber ebenso wie Sie den Spätestheimkehrern eine Hilfe geben und sie ihm dann nicht als eine besondere Leistung anrechnen, so möchte ich nicht ein allzu großes Kreuz hinter die ERP-Gelder machen in Anbetracht der Tatsache, daß wir sie in der Vergangenheit vermissen mußten.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen] : Herr Conrad, die Saarländer sind aber noch besser ernährt als ein Spätestheimkehrer!)

    — Wir haben uns geholfen. Ich komme da zu einem anderen Thema, Herr Dr. Fritz.
    Herr Dr. Hellwig hat vorhin gesagt: Sie haben in der Zwischenzeit ja bestimmte soziale Leistungen der Bundesrepublik vorweggenommen, die man deshalb nicht anrechnen dürfe, wenn man das Ganze betrachten wolle. Sie sagen richtig, Herr Dr. Fritz, wir sind nicht verhungert. Über den Ausspruch selbst will ich mich mit Ihnen gar nicht streiten, da wäre wohl einiges zu sagen. Sie würden ihn wahrscheinlich nicht mehr tun, wenn Sie ihn noch einmal zu tun hätten. Wir haben uns tatsächlich geholfen, wir haben gelebt an der Saar und soziale Einrichtungen geschaffen, die Sie nicht haben. Herr Dr. Hellwig, wäre es uns nicht gelungen, den Eingliederungstag der Saar durch unsere Volksabstimmung zu bestimmen, glauben Sie denn, wir wären auf dem Stand von 1955 sitzengeblieben? Glauben Sie, wir hätten geschlafen? Wir hätten den sozialen Stand genauso weiterentwickelt wie in der Vergangenheit. Wer an der Saar lebt und den Saarländer kennt — und Sie kennen ihn ja, Sie sind ein Landsmann von uns —, der weiß, daß dort ein Menschenstamm lebt, ein Bevölkerungsteil des deutschen Volkes, der sich nicht auf seinen Sessel setzt, sondern sich rührt und wühlt von morgens bis abends, der es zu etwas bringen will und auf seinen Leistungen aufbaut.
    Wenn wir nicht auf die spätere Harmonisierung mit den sozialen Leistungen der Bundesrepublik Rücksicht genommen hätten, wären wir in manchen Fällen andere Wege gegangen als in den Jahren von 1956 bis heute. Wir haben Rücksicht genommen, um nicht allzu weit wegzukommen von dem, was wir in der Bundesrepublik haben, und haben die Leistungen in der Bundesrepublik als Beispiel herausgegriffen, obwohl wir durchaus in der Lage gewesen wären, Eigenes an der Saar zu schaffen auf Grund der Leistungen, die wir und die Bevölkerung dort vollbracht haben. Das noch einmal zur allgemeinen Diskussion gesagt!
    Da in der Zwischenzeit der Herr Bundeswirtschaftsminister eingetroffen ist,

    (Zuruf von der SPD: Und der Herr Bundeskanzler! — Heiterkeit)

    möchte ich ihn an den Brief erinnern, den er vor der Bundestagswahl den Saarländern geschrieben hat. Sie sagen in diesem Brief, Herr Bundeswirtschaftsminister, man werde die Saar nicht nur mit dem Verstand anschauen, sondern man müsse sie auch mit dem Herzen betrachten. Man müsse die Probleme erfühlen, und Sie würden durch Ihre Tätigkeit dafür sorgen, daß die Saarländer am Tage der wirtschaftlichen Eingliederung ein glückliches Gefühl haben. Herr Bundeswirtschaftsminister, Herr Bundeskanzler, heute abend, an diesem Tage, wird sich herausstellen, ob dieses Haus unsere Probleme auch mit dem Herzen betrachtet hat oder nur mit dem kalten, nüchternen Rechenstift. Sollte sich herausstellen, daß nur gerechnet worden ist, dann werden Sie von dem glücklichen Gefühl, das unsere Bevölkerung eigentlich beseelen könnte und sollte, auf unserer Seite wenig merken.

    (Beifall bei der SPD.)