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ID0307800400

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz-



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    gebungswerk, das wir heute hier verabschieden und das wir in der allgemeinen Aussprache in einem größeren Überblick zunächst einmal vorweg betrachten, soll den Abschluß der Entscheidung bringen, die am 23. Oktober 1955 an der Saar von 66,7 0/o der Saarbevölkerung gefällt worden ist.
    Ich möchte vorweg betonen: wir von der Saar sind nicht der Meinung, daß heute die Verabschiedung der 11 Gesetze schon den Schlußstein der zweiten Phase, der wirtschaftlichen Eingliederung, die der politischen folgt, bilden kann. Wir glauben vielmehr, daß diese zweite Phase einen längeren Zeitraum erfordern wird; denn es ist nicht möglich, ein Land von der Wirtschaftsstruktur des Saarlandes aus einem völlig fremden, dirigistisch geleiteten Wirtschaftsraum herauszunehmen und nun plötzlich, abrupt in den des bundesdeutschen Wirtschaftssystems einer weitgehend freien Marktwirtschaft hineinzustellen. Daraus ergeben sich viele Probleme, auch politische Probleme. Der Herr Kollege Mommer hat sie schon umrissen; auch ich möchte darauf eingehen. Das Hohe Haus wird nicht darum herumkommen, auch die Erwartungen des Saarlandes und seiner Bevölkerung zu berücksichtigen.
    Ich darf zunächst feststellen, daß bei allen Wünschen, die wir hier vertreten, das Saarland in allen seinen Parteien, ohne Rücksicht darauf, ob sie, wie meine Partei, in der Opposition stehen oder in der Regierung sitzen, einig ist, daß Sie hier also nicht etwa Agitationswünsche irgendeiner Partei hören, die im Bundesgebiet oder an der Saar in der Opposition steht. Wir sprechen für die Bevölkerung an der Saar. Die Bevölkerung an der Saar ist — das muß ich auch einmal ganz deutlich aussprechen —, selbst wenn ich die Nervosität vor dem berühmten Tage X berücksichtige, unruhig und enttäuscht. Es war für mich in meiner politischen Praxis die größte Erschütterung, daß ich mich gestern nachmittag in der Bonner Kundgebung der saarländischen Kriegsopfer vor die 3000 Männer und Frauen, die von der Saar gekommen waren, hinstellen und auf einen Zwischenruf, der von dem Jubel der Menge begleitet war: „Wir fordern einen neuen Volksentscheid!" dort noch einmal unsere Entscheidung von 1955 verteidigen und erklären mußte, wenn es noch einmal so wäre, würden wir noch einmal genau so abstimmen. Meine Damen und Herren, das war keine organisierte Kundgebung. Wenn Sie das annehmen, müßte ich Ihnen antworten: Der Vorsitzende der saarländischen Vereinigung, der auch dort deutlich sprach, ist Mitglied der CDU. Das war ein Symptom der Stimmung, die heute an der Saar herrscht. Deshalb ist es auch wichtig, darauf einzugehen. Die Saar und ihre Bevölkerung gehen bei der Beurteilung der Eingliederungsgesetze von ganz konkreten Versprechungen und Zusagen aus. Der Herr Kollege Mommer hat sie erwähnt; ich werde mir vorbehalten, sie im Einzelfall noch durch Tatsachen der Vergangenheit zu ergänzen und zu vertiefen.
    Es scheint mir wichtig zu sein, daß wir die Leitsätze an den Anfang unserer Betrachtung stellen, die der Herr Bundeskanzler an einem sehr denkwürdigen Tag gegeben hat. Ich bedaure, daß er nicht hier ist. Er könnte uns dann vielleicht selbst einiges sagen, um zu seinem Wort zu stehen. Er gab diese Leitsätze an dem denkwürdigen Tag des 27. Oktober 1956, jenem Tage, an dem der zweite Saarvertrag unterzeichnet wurde. An diesem Abend sprach der Herr Bundeskanzler über den Saarländischen Rundfunk zur Saarbevölkerung. Er nannte diese Stunde eine für ihn beglückende. Er meinte gegenüber der Saarbevölkerung — ich darf jetzt wörtlich zitieren, Herr Präsident, Sie gestatten das —:
    Als die Saarbevölkerung in einer bewunderungswürdigen Haltung ihrer Heimattreue Ausdruck verliehen hatte, hat Frankreich in einer großzügigen Weise dem Weg der Rückkehr der Saar nach Deutschland zugestimmt.
    Diese Anerkennung der bewunderungswürdigen Heimattreue der Saarländer hat in den folgenden Worten der Ansprache des Herrn Bundeskanzlers zu sehr konkreten Feststellungen geführt. Ich möchte dem Hohen Hause, das nachher über die gesamten Gesetze abzustimmen hat, diese Leitsätze des Herrn Bundeskanzlers an die Saarbevölkerung zur Kenntnis bringen. Herr Präsident, Sie gestatten mir, nach dem Tonband zu zitieren, das beim Saarländischen Rundfunk existiert und dort am 27. Oktober 1956 verbreitet wurde. Der Herr Bundeskanzler erklärte:
    Wir werden aber diese Opfer, die der Bund für die Saar übernimmt
    — gegenüber Frankreich —,
    nicht der Saarbevölkerung anrechnen. Sie wird während der wirtschaftlichen Übergangszeit und nach der völligen Rückkehr der Hilfe von Bund und Ländern, aber auch der Hilfe der deutschen Wirtschaft bedürfen, um, eingebettet in die Bundesrepublik, eine besondere Brücke für die wirtschaftlichen Probleme beider Staaten zu werden.
    Weiter heißt es:
    Die wirtschaftliche Übergangszeit, die vielfach von unberufenem Munde kritisiert worden war, wird gerade für die Saarwirtschaft nötig sein. Wer die Rückkehr der Saar 1935 miterlebt hat, der weiß, wie das rücksichtslose Umschalten von einer Volkswirtschaft in die andere der Saar schwere Schäden zugefügt hat. Das wollen wir vermeiden. Es wird in dieser Zeit darauf ankommen, die wirtschaftlichen Maßnahmen mit Behutsamkeit durchzuführen, damit auch auf sozialem Gebiet keine Schwierigkeiten entstehen. Der allgemeine Grundsatz, daß niemandem Vorteile, aber auch niemandem Nachteile erwachsen dürfen, wird hinsichtlich der sozial Schwächeren als oberstes Gesetz gelten müssen. Die Bundesregierung wird im Zusammenwirken mit der Saarregierung alles tun, um diesen Ausgleich zu erreichen.
    Nun wird die Frage zu stellen sein, ob dieser Programmatik in den Gesetzentwürfen Rechnung getragen wird, über die wir zu entscheiden haben. Wir, die von der Saar als Fachleute — ich darf so unbescheiden sein — monatelang daran mitgear-



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    beitet haben, können nicht der Überzeugung Ausdruck verleihen, daß das Gesetzgebungswerk in einer Form geplant und durchgeführt worden ist, wie es nach unserer Meinung erforderlich gewesen wäre. Daher zunächst einmal eine allgemeine Kritik, die auch die Situation an der Saar mit einbezieht.
    Wir haben es seit Sommer vorigen Jahres erlebt, daß das Saarland, ausgehend von Wünschen — ich drücke mich einmal vorsichtig aus — bundesdeutscher Parteipolitik, in Auseinandersetzungen innerpolitischer Art getrieben worden ist, die mit einem großen Krach in der Regierung und einem Rücktritt des Kabinetts endeten, den der leider allzu früh verstorbene Ministerpräsident Reinert selbst erklärte. Auf diese Weise wurde die Regierung in den entscheidenden Monaten bis zum März dieses Jahres mit parteipolitischen Fragen beschäftigt. Dabei ging es darum, ob es zu einiger Einigung zwischen CVP und CDU kommen könne, wie diese Einigung aussehen könne und wer aus der Regierung heraus müsse.
    Diese Auseinandersetzungen haben der Regierung die Zeit genommen, die sie benötigt hätte, um sich intensiv mit den Problemen befassen zu können, die hier heute anstehen. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, daß ich schon im September vorigen Jahres einen hier im Hohen Hause anwesenden maßgebenden Beamten eines Ministeriums auf diese grausame Entwicklung aufmerksam gemacht habe. Ich habe diesen Herrn angefleht, alles zu tun, um uns im Interesse der wirtschaftlichen Eingliederung und der mit ihr verbundenen Aufgaben zusammenzuhalten. Die Antwort dieses der stärksten Partei des Hauses angehörenden hohen Beamten war: Ja, ich weiß, daß wir dort unten kaum einen Blumentopf gewinnen können und daß wir nur versuchen müssen, über die Runden zu kommen.
    Das war im September vorigen Jahres. Die sogenannte christliche Einheit, meine Damen und Herren, war wichtiger als die Aufgaben, die sich aus dem Gesetzgebungswerk für uns an der Saar ergaben. Ich darf so unbescheiden sein, zu erwähnen, daß die erdrückende Belastung der Jahre mich selbst aufs Krankenbett geworfen und in jenen Monaten ins Sanatorium gebracht hat.

    (Unruhe bei der CDU/CSU.)

    Wir beklagen diese Entwicklung. In dieser Zeit wurde die Arbeit den Referenten überlassen. Der Bundestag wurde dann ebenso wie das Saarland überraschend mit den Gesetzentwürfen befaßt, und diese Entwürfe wurden in einem derartigen Tempo durchgepaukt, daß eine eingehende und gründliche Bearbeitung nach unserer Auffassung nicht möglich war. Es hätte nicht vorkommen dürfen, daß die von allen Mitgliedern des saarländischen Landtages einstimmig angenommenen Entschließungen zu den hier zu verabschiedenden Gesetzen in allen Ausschüssen des Hohen Hauses nicht mehr berücksichtigt werden konnten, weil die Zeit dafür nicht ausreichte. Das war bedauerlich und schadet der Arbeit. Wir werden deshalb schon jetzt die Notwendigkeit von Korrekturen im Laufe der auf die Eingliederung folgenden Monate anmelden müssen.
    Ich darf nur ein einziges Beispiel anführen. Die Landwirtschaft des Saarlandes hat uns in allerletzter
    Minute Vorschläge unterbreitet, deren Realisierung in ihrem Interesse unerläßlich sei. Wir hatten jedoch gar nicht mehr die Möglichkeit, diese Vorschläge zu Änderungsanträgen zu verarbeiten.
    Einer der wesentlichen Mängel des gesamten Verfahrens ist die Geheimhaltung des Tages X. Ich will nicht wiederholen, was in der Fragestunde der letzten Woche gesagt worden ist. Der Herr Bundeskanzler hat selbst erklärt, daß man 1935 die Rückgliederung rücksichtslos vorgenommen habe und daß man diesen Fehler jetzt vermeiden müsse. Man kann die Rückgliederung jetzt nicht erfolgreich durchführen, wenn der Termin am Samstag bekanntgegeben wird und die Eingliederung am Sonntag stattfinden soll.
    Wir werden noch die Nachteile erleben, die sich ,aus den mangelnden Dispositionsmöglichkeiten für die Wirtschaft im Saarland, für die Behörden im Saarland und für die Behörden im Bundesgebiet ergeben. Wir verstehen es nicht, daß die Bundesregierung es gegenüber dem französischen Partner nicht durchsetzen konnte, daß der Tag X, wenigstens auf ungefähr zwei oder drei Wochen fixiert, rechtzeitig bekanntgegeben wird. Das verstehen wir um so mehr, als Herr Bundeswirtschaftsminister Erhard uns wiederholt die Notwendigkeit dieser Erledigung zugesagt hat.
    Wir verstehen auch nicht, daß bei diesem Bündel von Gesetzen die Frage der Verordnung über die Währungsumstellung nicht mitdiskutiert wird und daß wir heute noch im unklaren sind, wie beispielsweise vertragliche Leistungen, die über den X-Tag hinauswirken, die aber vor dem X-Tag vereinbart sind, umgestellt werden, eine Unsicherheit, die natürlich die gesamte Wirtschaft im Saarland betrifft. Auch dazu hätte man rechtzeitig etwas sagen müssen.
    Entscheidend ist die Frage des Lohn- und Preisgefüges nach dem X-Tag. Es ist von uns in der Planung immer wieder erklärt worden: Am X-Tag müssen an der Saar auf allen Gebieten deutsche Preise gelten, die sich um nichts von denen in Zweibrücken, Trier oder Kaiserslautern unterscheiden. Wir wissen nicht, mit welchen Maßnahmen man diesen Zustand herbeiführen will. Wir bezweifeln aber, daß das Öffnen der Grenze und daß die Kaufwut nach der angestauten Kaufzurückhaltung dazu beitragen, nach den allgemeinen Gesetzen von Angebot und Nachfrage das Preisgefüge wenigstens in den ersten Wochen in Ordnung zu halten. Wenn wir sehen, daß beispielsweise die Neubaumieten im Saarland mit .117,5 umgestellt werden, während sie auf Baukostenindizes zwischen 120 und 154 für das Jahr 1958 berechnet sind, dann erleben Sie hier schon eine Mietpreisbildung, die weit über dem Niveau des Bundesgebietes liegt. Auch dazu wäre eine Regelung notwendig gewesen.
    Dasselbe gilt für die Verschuldung der Bauherren, die selbstverständlich entsprechend den hohen Baukostenindizes viel höhere Belastungen in Kauf nehmen mußten und die nun mit der Umrechnung 1 : 117 eine viel zu hohe Belastung mit in die Zukunft nehmen. Auch darüber sagen die Gesetze nichts.



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    Wenn wir vondeutschen Preisen ausgehen, dann ist es ganz selbstverständlich, daß die Wirtschaft mit deutschen Kosten und damit mit deutschen Belastungen zu rechnen hat. Dieser Grundsatz ist von uns immer vertreten worden und wird auch nicht bestritten. Aber diese Frage hat nichts damit zu tun, ob die Bundesregierung das Versprechen der Erhaltung des sozialen Besitzstandes zusätzlich einlöst und für eine Übergangslösung im Zuge der EWG — ich werde nachher bei dem Gesetz noch darauf zu sprechen kommen — den saarländischen Arbeitern und Angestellten das Saaropfer für eine beschränkte Zeit bringt und ihnen die Gewißheit gibt, daß diese Versprechungen nicht umsonst waren, dergestalt, daß das Kindergeld für das erste und zweite Kind im Saarland für diese Übergangsfrist im Zuge einer später notwendigen Harmonisierung innerhalb der EWG als Bundesopfergegeben wird, ohne daß die saarländische Wirtschaft durch eine Mehrbelastung wettbewerbsunfähig gemacht wird.
    Deutsche Kostenbedingen deutsche Tarifregelungen. Das Gesetz — Drucksache 1012 — ist darauf aufgebaut, daß nach dem Grundsatz der Tariffreiheit die Vertragspartner auf dem Gebiet der Arbeit sich bis zum X-Tage auf Tarifverträge geeinigt haben. Ich darf feststellen, daß bis zur Stunde im Saarland nicht ein einziger Tarifvertrag abgeschlossen ist und wahrscheinlich auch, wenn der X-Tag in der kommenden Woche sein sollte, nicht abgeschlossen sein wird.
    Das Gesetz sucht dann eine Kompromißlösung auf dem Umweg über den Umrechnungskurs, obwohl dieser Umrechnungskurs von 117,5 von der Kaufkraftrelation, die bei 127,6 liegt, schon völlig abweicht. Es ist ganz klar, daß sich aus dieser Fehlstrukturierung nach dem X-Tag die kompliziertesten Situationen und große Schwierigkeiten ergeben müssen. Es wird ein Tohuwabohu entstehen, das die Wirtschaft zweifellos in gefährliche Situationen bringt, insbesondere wenn, wie das in einzelnen Bestimmungen vorgesehen ist, die Wirtschaft im Falle von nachträglichen Abmachungen über Tariferhöhungen rückwirkend Nachzahlungen vom X-Tag an leisten soll. Wie kann eine Wirtschaft bestehen, wenn sie nicht weiß, was sie an Löhnen und Gehältern aufzuwenden hat, und wenn sie vor der Aufgabe steht, nach zwei, drei oder gar sechs Monaten noch Nachzahlungen an die Arbeitnehmer leisten zu müssen. Meine Damen und Herren, eine solche Regelung ist für jeden, der mit der Wirtschaft zu tun hat, unverständlich.
    Wir haben dann das nächste Generalthema nicht so geregelt, wie das den Wünschen und Vorstellungen der saarländischen Wirtschaft und Bevölkerung entsprochen hätte. Das ist das Generalproblem Nr. 1, nämlich, der saarländischen Wirtschaft die Umstellung auf den deutschen Markt möglich zu machen, ohne daß es an der Saar eine Gefährdung der Arbeitsplätze gibt. Die Erhaltung der Arbeitsplätze und damit von Arbeit und Brot für die schaffenden Menschen ist die oberste Aufgabe überhaupt. Wir haben immer in den verflossenen Jahren, in denen wir verhandelt haben, auf dieses zentrale Problem hingewiesen und die Schwierigkeiten dargestellt, die sich durch die Umstellung der Saarwirtschaft von dem Saarmarkt und dem französischen Markt auf den bundesdeutschen Markt zwangsläufig ergeben müssen. Sie müssen mir schon gestatten, hier einige ganz wenige Zahlen zu nennen. Die weiterverarbeitende saarländische Industrie ohne Montangütererzeugung lieferte im Jahre 1958 nur 8 % der gesamten Produktion ins Bundesgebiet; 3,6 % gingen in die übrigen Länder, 53,6 % blieben im Saarland, und etwa 34,6 °/o gingen nach Frankreich. Nun steht absolut fest, daß von den 34,6 %, die nach Frankreich gingen, etwa ein Drittel verlorengeht, weil die Referenzen des Saarvertrages nicht das Jahr 1958, sondern das Jahr 1955 umfassen. Der Absatz, den die Saar nach dem X-Tage nach Frankreich haben wird, bewegt sich also in dem beschränkten Rahmen des Jahres 1955. Das bedeutet eine Verlagerung des Absatzes von etwa 15 % der gesamten Saarproduktion auf bundesdeutsche Gebiete. Aber auch der saarländische Markt wird, darüber machen wir uns keine Illusionen, den saarländischen Erzeugerbetrieben zu einem erheblichen Teil zunächst einmal verlorengehen. Die bundesdeutsche Wirtschaft wartet nur darauf — das ist ihr gutes Recht —, ihre Waren nach Aufgehen des Zollvorhangs in das Saarland hineinströmen zu lassen, und die bundesdeutsche Wirtschaft wehrt sich — auch das ist ihr gutes Recht — ebensosehr, nach dem Gesetz der freien Wirtschaft die saarländische Konkurrenz auf dem bundesdeutschen Markt Fuß fassen zu lassen. Wir haben nichts darüber erfahren, wie die bundesdeutsche Wirtschaft — wie das der Herr Bundeskanzler in seinen vorhin zitierten Ausführungen erwähnte — es durchführen will, auch uns an der Saar die erforderliche Hilfe zu geben, nämlich in der Form, den neuen, saarländischen Wettbewerber die fünfzehnjährige Abtrennung vergessen zu machen. Wir haben errechnet, daß mindestens für 40 % der gesamten saarländischen Gütererzeugung neue Käufer, und zwar im Bundesgebiet, gesucht und gefunden werden müssen. Wir wissen, daß die saarländische Wirtschaft heute längst noch nicht den Ausrüstungsstand hat, wie ihn die bundesdeutsche Wirtschaft in den letzten zehn Jahren erreichen konnte. Demnach ist für den Fachmann klar, daß nur eine gezielte großzügige Hilfe die Ubergangsschwierigkeiten der ersten ein bis zwei Jahre überbrücken kann.

    (Beifall bei der FDP.)

    Aus diesen Gründen hat die Saar immer die Forderung aufgestellt, ihr für zwei bis drei Jahre dieselben Vergünstigungen zu gewähren, wie das für West-Berlin in dem bekannten Gesetz geschehen ist.
    Ich will jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen. Aber es ist ,erschütternd, zu sehen, wie aus dieser zunächst auch anerkannten Generalforderung, die Berlin-Hilfe dem Saarland für zwei bis drei Jahre zu geben, ein Feilschen und ein Kuhhandeln geworden ist, aus dem die Präferenzen der für zwei Jahre ermäßigten Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer — 15 bzw. 10 % — übriggeblieben sind und aus dem die entscheidende Frage der Umsatzsteuervergünstigung herausgeflogen ist, um einer bescheidenen



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    Subvention für Lieferungen von der Saar ins Bundesgebiet noch einen Restplatz einzuräumen. Diese Subvention, sie mag noch so gut gemeint sein, wird nicht den erwarteten Erfolg haben. Wir haben dafür seit zwei Jahren Erfahrungen. Sie betrifft eben nur 8 % unserer Erzeugung, während wir eine echte Absatzförderung für 40 % brauchen.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen]: Die kann ja 40 % umfassen.)

    — Nein, sie kann sie nicht umfassen, Herr Kollege Fritz, weil Sie die Subvention ja nur für jedes über die alte Grenze passierte Gut geben und nicht für den Verlust des Absatzes im Saarland selbst, wo wirklich die erste Hilfe einsetzen muß. Aber darüber werden wir nachher bei unserem zu Art. 84 gestellten Änderungsantrag sprechen.
    Meine Damen und Herren, es ist auch ein großer Mangel, daß bisher in der Gesamtplanung nichts über die umfangreichen Betriebsmittelkredite und die dazugehörigen Zinszuschüsse geregelt ist. Im Saarland zeigt sich jetzt schon, daß eine Reihe von Betrieben infolge der Kaufzurückhaltung nicht mehr flüssig sind. Dieser Zustand wird nach dem Tage X in verstärktem Maße sichtbar werden. Das Saarland ist nicht in der Lage, diese Betriebsmittelkredite zu verbilligten Zinsen in dem erforderlichen Umfang aus eigener Kraft zur Verfügung zu stellen. Es wäre notwendig, die von uns und. von mir persönlich schon vor einem Jahr bei dem Besuch des Wirtschaftsausschusses im Saarland vertretene Forderung umgehend zu erfüllen.
    Der nächste Punkt, der uns erheblich beunruhigt, ist die Frage der Einführung des Lastenausgleichs im Saarland. Man hat uns immer versprochen, daß angesichts der Sonderleistungen auf Grund der eigenen saarländischen Regelungen einer Gemeinschaftshilfeabgabe, die bis heute schon zwei Drittel derjenigen Summe erbracht hat, die wir aufbringen müßten, wenn wir den bundesdeutschen Lastenausgleich 1948 erhalten hätten, der bundesdeutsche Lastenausgleich nicht eingeführt wird. Nach den uns zugegangenen Unterlagen sieht es jetzt aber doch so aus, daß wir auf der Leistungsseite eine Lastenausgleichsabgabe bekommen, die weit über das Maß dessen hinausgeht, was das Saarland angesichts seiner bisherigen Leistungen erwarten darf. Wenn Sie nur daran denken, daß bei uns die Vermögenswerte des Jahres 1959, wenn auch in Höhe von 60 %, für diesen Lastenausgleich zugrunde gelegt werden sollen, während bei Ihnen der Vermögensstand von 1947 oder 1948 maßgebend war, dann können Sie ermessen, welche Unruhe in der Saarbevölkerung angesichts dieses Projektes entsteht.
    Wir müssen dazu die Tatsache einbeziehen, daß sämtliche Steuern jetzt automatisch höher ausfallen werden. Ob das die Vermögenssteuer betrifft oder die Gewerbesteuer oder die Einkommensteuer über die Freibeträge hinaus, überall wird im Saarland eine erhebliche Steuererhöhung eintreten.
    Wir vermissen in der Gesetzgebung auch den von der saarländischen Landwirtschaft dringend geforderten Plan einer besonderen Hilfe. Denn nach dem Saarvertrag wird bei unserer Landwirtschaft zum 'ersten Male auf europäischem Boden das Experiment eines gemeinsamen Marktes exerziert. Die saarländische Landwirtschaft wird vollkommen frei der französischen Konkurrenz ausgesetzt sein, die zollfrei alle die Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse in das Saarland hereinliefern kann, die 1955 geliefert worden sind. Da die französische Landwirtschaft damals nahezu den entscheidenden Bedarf der Saar gedeckt hat, wird die saarländische Landwirtschaft hier also den Hauptkonkurrenten zu erwarten haben. Auf der anderen Seite ist die saarländische Landwirtschaft vollkommen frei und ungeschützt der bundesdeutschen landwirtschaftlichen Konkurrenz ausgesetzt. Auch das ist ein Zustand, der unbedingt eine Sonderhilfe und eine großzügige Regelung erfordert. Der Herr Bundeslandwirtschaftsminister Lübke ist mein Zeuge, daß ich ihn schon vor eineinhalb Jahren mit diesem Problem befaßt habe. Wir bedauern es nur, daß heute dieser Plan nicht in gesetzlicher Form verankert ist.
    Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit die Notwendigkeit der gesetzgeberischen Verankerung noch einmal herausstellen. Es nutzt uns an der Saar gar nichts, wenn uns Versprechungen gegeben werden. Wir glauben diesen Versprechungen nicht mehr, entschuldigen Sie. Das ist ein Mißtrauen. Aber dieses Mißtrauen hat sich in den letzten Jahren leider Gottes immer wieder als berechtigt erwiesen.
    Wir verstehen durchaus, daß man uns entgegenhalten wird: Der Bund hat für das Saarland doch eine Reihe erheblicher Leistungen gebracht. Wir denken beispielsweise an die jährlichen Beträge zur Abstützung und Ausgleichung des saarländischen Haushalts. Es ist gar keine Frage, daß das geschehen ist und daß wir das dankbar anerkennen. Wir erkennen auch dankbar an, daß in dem Gesetz zur Sicherung der Ersparnisse, Drucksache 1010, ein Teil der saarländischen Sparguthaben zu einem besseren Kurs umgestellt wird. Aber wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß diese Ersparnissicherung nicht auf Kosten des bundesdeutschen Steuerzahlers geht, sondern daß die erforderlichen Beträge eingespart werden beim Umtausch derjenigen Frankenbeträge, die die Bundesregierung nötig hat, um gegenüber Frankreich Leistungen aus dem Saarvertrag, zum Teil freiwillige, zum Teil pflichtgemäße Leistungen, erfüllen zu können.

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen] : Das sind zwei Kassen! Das eine ist die Bundesbank, das andere ist der Bund!)

    — Jawohl, völlig klar.
    Weiter kann man uns entgegenhalten, daß der Bund Leistungen an Frankreich erbringen muß. Sicher kostet die Ablösung des Saarlandes aus dem französischen Bereich Geld. Aber ich kann mich erinnern, daß hier in diesem Hause einmal jemand — ich glaube, es war der verstorbene Herr Vizekanzler Blücher — den Vorschlag gemacht hat, überhaupt das Saarland durch eine große Zahlung



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    an Frankreich abzulösen, und daß der Herr Bundeskanzler diesen Vorschlag entrüstet zurückgewiesen hat; man könne doch Frankreich kein Geld für die Saar anbieten!
    Also diese Leistungen sind Selbstverständlichkeiten; ein Volk hat sie zu erbringen, wenn sich ein abgesprengtes Volksglied freiwillig zurückfindet — ich will gar nicht sagen unter welchen Umständen; ich erinnere nur an 1955 -- und zur größeren Gemeinschaft zurückkehrt. Wir könnten glücklich sein, wenn wir die Wiedervereinigung mit der Ostzone oder darüber hinaus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße, auf die Wir nicht verzichten, so billig und preiswert bekämen wie ,die mit der Saar.
    Wir anerkennen auch, daß uns der Bund ERP-Kredite zur Verfügung gestellt und erklärt hat, daß weitere ERP-Kredite 'gewährt werden würden. Aber Kredite sind keine Geschenke. Sie müssen zurückgezahlt werden, und sie werden auch zurückgezahlt werden.
    Es wird argumentiert, der Bund habe das und das für ,die Saar getan und werde das und das tun. Wir Saarländer dürfen dem entgegenhalten: Wir kommen nicht mit leeren Händen. Wir bringen eine Million fleißiger schaffender deutscher Menschen mit uns. Wir führen idem Bund wieder ein Industriegebiet zu, das als Teil des Ganzen ein entscheidendes wirtschaftliches Potential darstellt. Wenn Sie daran denken, was in jenem berühmten Wirtschaftsvertrag vom 6. Mai 1955 bestimmt war, der als Anlage zum Saarstatut in Kraft getreten wäre, wenn wir nicht nein gesagt hätten, können Sie erst ermessen, was 'die Saar ,dem Bund zurückbringt. In jenem Vertrag war festgelegt, was 'das Saarland und was der Bund opfern mußten: die Gruben. Ich empfehle jedem, einmal durch die Anlagen der Saarbergwerke zu gehen und sich diese gigantischen Werte zu vergegenwärtigen, die durch die Entscheidung des Saarlandes vom 23. Oktober zu 74 % in die Hand des Bundes zurückgekommen sind. Denken wir an die Hütten, an das Bank- und Geldwesen, an das Versicherungswesen und was sonst noch alles in jenem Teil des Saarwirtschaftsvertrages enthalten war und nach ,diesem Vertrag dem Bund und damit dem 'deutschen Volk auf lange, lange Sicht, wenn nicht für die Dauer, verlorengegangen wäre.
    Das Argument, daß wir nicht mit leeren Händen kommen, verpflichtet das Hohe Haus, der Saarbevölkerung heute durch eine großzügige Regelung das Vertrauen wiederzugeben, ohne um einige Prozente bei der Umrechnung der Kriegsopferrente zu feilschen oder ohne zu fragen, ob das Saarland auf ein Jahr, auf drei Jahre oder auf vier Jahre, wie wir das wünschen, die Kinderzulagen erhält. Vertrauen gegen Vertrauen!
    Deshalb möchte ich zum Schluß an das Hohe Haus ,appellieren, sich den Forderungen und Erwartungen von einer Million Menschen nicht zu verschließen, die in der entscheidenden Stunde mit der Zweidrittelmehrheit gewußt haben, daß das Bekenntnis zum Vaterland wichtiger ist als 'die materielle Frage nach der Erhaltung von besseren Rentenleistungen oder Steuersätzen.

    (Beifall bei der FDP.) Meine Landsleute haben diese Frage bei der Entscheidung vom 23. Oktober nicht gestellt, obwohl die Anhänger des Saarstatuts, die „Ja-Sager", wie man bei uns sagte — ich will den harten Ausdruck, den die Saarländer noch auf der Zunge tragen, hier gar nicht gebrauchen —, ihre gesamte Propaganda darauf abgestellt hatten. Auf den Werbeplakaten hieß es: Wenn ihr Saarländer nein sagt, werden eure Renten gekürzt, werdet ihr euer Kindergeld verlieren und werdet ihr mehr Steuern bezahlen müssen. Der kleine Mann an der Saar hat nicht danach gefragt. Es waren nicht die Geschäftsleute, sondem es war der Arbeiter, der Bauer, der kleine Mann, der hier sein Herz sprechen ließ und der heute erwartet, daß ihn der Bundestag nicht enttäuscht, sondern ihm das gibt, was er mit Recht zu verlangen hat.


    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

(Abg. Dr. Mommer: Zur Geschäftsordnung!)

— Das Wort zur Geschäftsordnung erteilt der Päsident nach eigenem Emessen. Die Regierung hat außerdem jederzeit nach der Verfassung und der Geschäftsordnung den Vorrang.
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die vom Herrn Abgeordneten Dr. Schneider angeschnittene Frage der rechtlichen Stellung der saarländischen Landwirtschaft angeht, darf ich eine Erklärung wiederholen, die der Bundesernährungsminister vor dem Rechtsausschuß des Bundestags am 18. Juli 1959 hat abgeben lassen. Die Erklärung lautet:
    Die Bundesregierung vertritt nach erneuter Prüfung der Rechtslage die Auffassung, daß die in den Marktordnungsgesetzen enthaltenen Lenkungsbestimmungen mit Inhalt und Zweck der Artikel 62 ff. des Saarvertrags vereinbar sind. Die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Dienststellen haben nach den Marktordnungsgesetzen insbesondere die Möglichkeit, die bisherigen regionalen Gepflogenheiten zu berücksichtigen und den traditionellen Warenverkehr zwischen dem Saarland und Frankreich aufrechtzuerhalten. Sie werden auch entsprechend handeln.
    — Soweit der Wortlaut der Erklärung. Ich darf hinzufügen, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten danach nicht nur rechtlich in der Lage ist, den Saarvertrag zu erfüllen, sondern daß er ihn auch erfüllen wird.