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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Frau Wolff (Berlin) aus

    (Beifall)

    und zum heutigen 71. Geburtstag Herrn Abgeordneten Holla.

    (Beifall.)

    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 19. Juni 1959 gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten in der Fassung vom 10. Dezember 1952 die Verordnung über die zeitweilige Aussetzung der Pflicht zur Beimischung von Inländischem Rüböl im Jahre 1959 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Verordnung liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Herr Präsident des 'Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 8. Mai 1959 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen übersandt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt,
    Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 auf, und zwar zunächst Buchstabe a) :
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ;
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1184).
    Berichterstatter: Abgeordneter Schlee

    (Erste Beratung: 70. Sitzung.)

    Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir hier eine allgemeine Aussprache ausnahmsweise in der zweiten Lesung führen. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Herr Abgeordneter Mommer hat das Wort.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute auf unserer Tagesordnung ein ganzes Paket von Saargesetzen, durch die die Rückgliederung des Saargebietes auch auf dem wirtschaftlichen, sozialen und allgemeinen Rechtsgebiet vollendet werden soll. Als diese selben
Gesetze hier in erster Beratung auf der Tagesordnung standen, haben wir keine Zeit gehabt, einige notwendige Worte über die allgemeine Bedeutung dieser Gesetze und der Probleme, die sich dabei stellen, zu sprechen. Wir haben die Gesetze ohne Aussprache in die Ausschüsse geschickt, die inzwischen beträchtliche Arbeit geleistet haben. Heute müssen wir uns entscheiden.
Es handelt sich hier nicht um Gesetze, wie wir sie vielfach gleich dutzendweise auf der Tagesordnung haben, durch die auf diesem oder jenem Rechtsgebiet oder in den internationalen Beziehungen etwas mehr oder weniger wesentlich geändert wird. Es handelt sich um Gesetze von besonderer Bedeutung. Es ist schon ein Vorgang, wenn ein deutsches Land, das lange Zeit ganz von uns getrennt war und seit dem 1. Januar 1957 politisch wieder zu uns gehört, nunmehr erneut ganz in unser Rechtsgebiet, in unseren Staat einbezogen wird. Ich glaube, es ist nötig, daß wir bei einer solchen Gelegenheit auch ein paar kritische und besinnliche Worte sprechen.
Die Gesetze bedeuten den Schlußpunkt hinter der einzigen Aktion im gesamtdeutscher Politik, die wir nach der Zerschlagung unseres Landes 1945 erfolgreich haben abschließen können. Die Saarländer sind schon zweieinhalb Jahre politische Bürger der Bundesrepublik, und jetzt sollen sie auch, wenn ich so sagen darf, Währungs-, Wirtschafts- und Rechtsbürger der Bundesrepublik werden. Ich möchte auf eine Erscheinung aufmerksam machen: daß in unserem politischen Bewußtsein hier in der Bundesrepublik unsere saardeutschen Brüder schon lange heimgekehrt sind. Sie sind am 1. Januar 1957 wieder Deutsche so wie wir geworden. Vom gesamtdeutschen Gesichtspunkt erscheint das, was seitdem geschehen ist und was heute gesetzlich weiter geregelt werden soll, als eine zwangsläufige Abwicklung von abgeschlossenen Verträgen. Ich glaube, daß es für die Saarländer selber etwas anders ist. Für die Saarländer selber ist die Übergangszeit notwendigerweise eine Zeit der Unsicherheit und der Erwartung von Ereignissen, die insbesondere für ihr materielles Dasein einschneidende Veränderungen mit sich bringen können und werden.
Hier möchte ich die politische Bemerkung machen, daß es, vom gesamtdeutschen Interesse aus gesehen, nicht die mangelnde Währungs-, Wirtschafts- und Rechtseinheit ist, die von uns als Hauptbelastung des deutschen politischen Bewußtseins empfunden wird. Hauptbelastung in Fragen der Teilung Deutschlands ist für uns der Mangel an Freiheit, der Mangel



Dr. Mommer
an Selbstbestimmung und der Mangel an politischer Einheit unter den verschiedenen Teilen Deutschlands.
Heute wollen wir mit diesen Gesetzen die Eingliederung des früher abgeteilten Saarlandes vollenden. Obschon man sagen muß, daß es sich politisch um die Abwicklung von Verträgen handelt, ist es keineswegs eine einfach abzuwickelnde Angelegenheit. Wenn man diese Gesetze auch nur flüchtig durchblättert, dann sieht man, daß es sich um Dinge von unglaublicher Kompliziertheit handelt, einer Kompliziertheit, die eben immer mit der Umstellung von einem Wirtschafts-, Währungs- und Sozialsystem auf ein anderes verbunden sein muß.
Aber wie wir sehen, ist es eine mögliche Leistung, die man vollbringen kann, wenn erst die sehr viel schwierigere Sache der politischen Eingliederung möglich geworden ist. Wenn der Tag einmal kommt — und ich bin sicher, daß er kommen wird —, da die Bundesrepublik und die sowjetische Besatzungszone durch Gesetze eines gesamtdeutschen Parlaments zu einer föderalistischen Einheit zusammengebracht werden, dann werden wir angesichts der viel tiefergehenden Teilung und Auseinanderentwicklung zwischen den beiden Teilen Deutschlands vor noch schwierigere Probleme gestellt sein. Entsprechend wird der Prozeß des Wiederzusammenwachsens zu einer Einheit auch sehr viel langwieriger sein müssen, als es jetzt bei der Saar der Fall gewesen ist bzw. noch sein wird. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte, wir hätten diese Sorgen schon, die uns das Wiederzusammenwachsen der getrennten Teile Deutschlands verursachen wird. Es ist auch im Falle der Wiedervereinigung so viel schwieriger, die Freiheit wiederzuerlangen, das Recht auf Selbstbestimmung und politische Einheit zu erkämpfen. Wenn wir das einmal errungen haben werden, wird auch die noch so schwierige Frage des Wiederzusammenwachsens aus einanderentwickelter Teile eine doch zu bewältigende Aufgabe sein.
Ich muß hier darauf aufmerksam machen, daß die Saareingliederung und die Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands .politisch sehr verschiedene Vorgänge sind. Die Saareingliederung ist die Eingliederung eines Gebietes in die Bundesrepublik; sie erfolgte und erfolgt auf Grund des Art. 23 des Grundgesetzes, dessen letzter Satz lautet:
In anderen Teilen Deutschlands ist es — das Grundgesetz —
nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Auch die Wiedervereinigung ist im Grundgesetz vorgesehen. Der Art. 146 gibt die grundsätzliche Antwort auf die Frage, wie diese Wiedervereinigung verfassungsrechtlich zu sehen ist. Er lautet:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das sind sehr verschiedene Dinge: Eingliederung und Zusammenwachsen auf Grund von Entscheidungen einer freigewählten Nationalversammlung.
Wenn ich hier gewisse Vergleiche zwischen der Saarrückgliederung und dem so viel schwierigeren und größeren Problem der Wiedervereinigung anstelle, so sehe ich sehr wohl, daß es entscheidende politische Unterschiede nicht nur in unserem Verfassungsrecht gibt. Da sind leider Gottes die politischen Unterschiede, die vor allem darin bestehen, daß wir es an der Saar mit Frankreich zu tun haben und in Mitteldeutschland mit der kommunistischen Sojwetunion. Frankreich ist eine Macht, die gelegentlich imperialistisch und expansionistisch sein kann, die aber, wenn sie es einmal ist, dabei von einem schlechten Gewissen geplagt wird, einem schlechten Gewissen, das bei den Bemühungen um die Rückgliederung des Saarlandes unser Verbündeter gewesen ist. Bei der Sowjetunion liegt das ganz anders. Wenn sie Völker unterdrückt und ausbeutet, glaubt sie vielleicht selber oder will den anderen glauben machen, daß das, was da geschehe, gut für die Menschen sei. Sie sollen gegen ihren Willen zu einem verhaßten Glück gezwungen werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied, und darum ist leider die Aufgabe der Wiedervereinigung in dem Ringen mit der Sowjetunion auch so ungleich schwieriger als die Aufgabe, die wir mit gutem Ausgang für alle Beteiligten an der Rückgliederung der Saar. zu Ende geführt haben.
Obwohl ein vielfacher Unterschied zwischen der Rückgliederung des Saargebiets und der Aufgabe der Wiedervereinigung besteht, bleibt die Saarrückgliederung jetzt und in Zukunft ein Studienobjekt für alle diejenigen, die sich mit Problemen der Wiedervereinigung konkret auseinandersetzen wollen.
Die Gesetze, über die wir heute zu beschließen haben, werden von uns Sozialdemokraten unter dem Leitmotiv der Wiedervereinigung gewogen und gewertet. Sie werden weiter auch gewertet nach einem Prinzip, das immer in der Politik eine ganz wichtige Rolle spielt, nämlich das der Einhaltung eines gegebenen Wortes.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Zu dem ersten möchte ich bemerken, daß, wie dunkel auch die Zukunft für die Wiedervereinigung in diesem Augenblick erscheinen mag, entscheidend ist, daß der Funke des Freiheits- und des Einheitswillens in unserem Volke immer weiter glüht. Solange das der Fall ist, werden alle Pläne der Sowjetrussen und ihrer Quislinge in Deutschland auf Sand gegründet sein. Aber was haben wir hier gesagt, als wir uns Ende 1956 mit dem Rückgliederungsgesetz befaßten? Dieser Funke des Freiheitsund Einheitswillens in einer Nation lebt nicht im luftleeren Raum; er ist eingebettet in die Gesamtheit unseres sozialen und politischen Daseins. Die Menschen haben ihre materiellen Interessen, und es ist schlimm bestellt um die Einheit der Nation, einer geteilten Nation, wenn etwa materielle Interessen der Menschen ihrem natürlichen Streben nach Freiheit und Einheit entgegenstehen sollten.
Als damals vor der großen Saarschlacht um die Seele der Saarländer gerungen wurde, haben die Oppositionsparteien in diesem Hause einen Antrag Drucksache 1781 unter dem Datum 12. Oktober 1955 eingebracht, in dem etwas Wichtiges über



Dr. Mommer
dieses Problem des Zusammenstrebens der materiellen Interessen und des nationalen Interesses an Freiheit und Einheit gesagt wurde. In diesem Antrag zur Rückgliederung des Saargebietes hieß es damals, daß Empfänger von Sozialleistungen im Saargebiet bei der tatsächlichen Wiedervereinigung keinerlei Einbußen erleiden sollten, soweit solche Leistungen im Saargebiet bisher höher sein sollten als sonst innerhalb Deutschlands. Es hieß weiter:
Empfänger von Sozialleistungen, deren Ansprüche im Zeitpunkt der tatsächlichen Wiedervereinigung geringer sind, kommen sofort durch die Wiedervereinigung in den Genuß der höheren Leistungen, wie sie sonst innerhalb Deutschlands gewährt werden.
Dieser Passus in dem Antrag hat in der weiteren Auseinandersetzung eine große Rolle gespielt; er spielt auch heute bei unseren Beratungen eine hervorragende Rolle. Was damals in diesem Antrag der Oppositionsparteien vor der entscheidenden Volksabstimmung an der Saar gesagt worden ist, wurde dem Inhalt nach vom ganzen Bundestag und auch vom Bundesrat übernommen. Beide Gremien haben damals gesagt:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Eingliederung des Saarlandes dafür zu sorgen, daß bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern und bei den Empfängern von Sozialleistungen im Saarland, soweit sie am 1. Januar 1957 Einwohner des Saarlandes waren, der Besitzstand gewahrt bleibt.
Dieser Text wurde in diesem Hause und im Bundesrat einstimmig angenommen. Auch der Herr Bundeskanzler hat sich später den Grundsatz der Wahrung des Besitzstandes zu eigen gemacht und in einer Unterredung mit dem saarländischen Ministerpräsidenten gesagt: Es ist selbstverständlich, daß kein Saarländer infolge der wirtschaftlichen Rückgliederung der Saar in die Bundesrepublik irgendwie Schaden erleidet. Auch zwischen dem Bundesarbeitsminister Storch und dem saarländischen Arbeitsminister Conrad wurden am 3. Dezember 1956 Abmachungen getroffen, die auf dasselbe hinausliefen: Wahrung des Besitzstandes auf allen Gebieten.
Im Abstimmungskampf an der Saar hat dieser Punkt eine hervorragende Rolle gespielt. Die Gegner der Rückgliederung des Saargebietes operierten mit den auf einzelnen Gebieten höheren sozialen Leistungen an der Saar, um die Menschen davon abzuhalten, sich für ihr Vaterland zu entscheiden. Die deutschen Parteien an der Saar, die sich im Heimatbund zusammengeschlossen hatten, erklärten am 3. Oktober 1955: Das Nein am 23. Oktober bedeutet also nicht geringere soziale Leistungen, sondern mindestens gleichbleibende Renten und darüber hinaus die Aussicht auf Einführung der Rentenleistungen, die in der Bundesrepublik höher sind als an der Saar. Die Saarabstimmung, die doch die Durchbruchsschlacht für die Heimkehr der Saar in die Bundesrepublik war, hat unter dem Motto stattgefunden: Wahrung des Besitzstandes und Verluste für keinen einzigen Deutschen an der Saar.
Meine Damen und Herren, das ist für uns eine Verpflichtung, die wir hier wiederholt bestätigt haben, die die Bundesregierung und der Bundeskanzler bestätigt haben und an die wir gebunden sind. In den Vorlagen, so wie sie heute auf dem Tisch des Hauses liegen, wurden sie aber nicht in allen Punkten berücksichtigt. Das ist unsere Kritik an den Gesetzentwürfen, über die wir zu beschließen haben. Wir Sozialdemokraten können den meisten der Gesetze zustimmen. Aber wir können nicht immer zustimmen, weil wichtigste Grundsätze über Bord geworfen worden sind. Das gegebene Wort ist in diesen Vorlagen nicht gehalten worden.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Wir müssen wieder feststellen, was wir schon früher feststellen mußten: daß die Bundesregierung und ihre Mehrheit in diesem Hause die Bedeutung des Sozialen in unseren nationalpolitischen Problemen nicht erkennen. Sie bekennen sich zur Wahrung des Besitzstandes zwar im Grundsatz. Wenn es aber an die Praxis geht, lassen sie gerade an den wichtigsten Stellen den Grundsatz Grundsatz sein und schieben andere Gesichtspunkte in den Vordergrund.
Es ist nicht meine Aufgabe, aus der Fülle des Stoffes jetzt alle Beispiele herauszuholen und Ihnen darzulegen. Das wird gleich noch durch meine Fraktionskollegen in Einzeldebatten geschehen.
Ich möchte nur zwei der eklatantesten Beispiele dafür zitieren, daß der Grundsatz der Wahrung des sozialen Besitzstandes in den Vorlagen verletzt wird. Das gilt zunächst einmal für die Kriegsopfer. Gestern haben hier in Bonn 2000 Kriegsversehrte aus dem Saargebiet für ihre Interessen demonstriert und von uns, vom Gesetzgeber, verlangt, den Vorlagen nicht zu folgen, uns vielmehr so zu verhalten, daß sie, wenn die Gesetze verabschiedet werden, nicht schlechter gestellt werden, als sie jetzt sind. Dieses Beispiel der Versorgungsberechtigten ist der eine eklatante Fall.
Das zweite Beispiel liegt auf dem Gebiet des Familienlastenausgleichs. Im Saargebiet hatte man eines der besten Kindergeldgesetze in Westeuropa; nach diesen Vorlagen soll es ersetzt werden durch das schlechteste Kindergeldgesetz in Westeuropa.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Ich kann mich bei diesem harten Urteil auf jemand berufen, der bei Ihnen Autorität ist. Niemand anders als der Herr Familienminister Wuermeling hat dazu am 2. Januar 1958 im Deutschland-UnionDienst gesagt:
Aus politischen wie aus sozialen Gründen können die höheren Kindergeldzahlungen im Saarland nicht abgebaut werden, zumal alle Länder der Montanunion und des Gemeinsamen Marktes längst ähnliche Regelungen haben. Unsere bundesgesetzliche Regelung steht in weitem Abstand hinter allen unseren Nachbarländern zurück.



Dr. Mommer
Nur so viel, nur dieses aus den vielen Zitaten des Herrn Wuermeling, die ich Ihnen hier bringen könnte.

(Abg. Dr. Schellenberg: Er wird ja nachher sprechen und eine Erklärung dafür abgeben!)

— Ich hoffe, daß sich der Herr Familienminister dazu bereit finden wird, und wir werden ihn auch in sanfter Weise auffordern, zu seinen Erklärungen zu stehen. Sie werden im Laufe dieser Beratungen über einen Änderungsantrag meiner Fraktion abzustimmen haben. Wir werden namentliche Abstimmung darüber verlangen und sind sehr gespannt, ob der Herr Familienminister zu seinen so schönen Erklärungen auch stehen wird.Gegen die Forderung, auf allen Gebieten den Besitzstand zu wahren, wird vielfach ins Treffen geführt, daß sich für die Saarländer aus der Rückgliederung insgesamt durchaus Vorteile ergäben. Ich bin überzeugt davon, ,daß das richtig ist, schon aus allgemeinen Uberlegungen. Wenn ein Gebietsteil eines Landes im fremden Interesse vom Mutterland abgetrennt und seiner Freiheit beraubt wird, kann man sicher sein, daß das nicht zu seinem Vorteil ist. Das ist zu seinem Nachteil! Und mit dem Vaterland wiedervereint werden, das ist sicher im ganzen und auf Sicht sehr viel nützlicher. Aber trotzdem, wenn man vor großen und schwierigen nationalen Problemen steht wie wir, wenn man Kämpfe um die Wiedervereinigung auszufechten hat, dann sollte man sich doch so verhalten, daß durch Rückgliederung, durch Vereinigung möglichst kein einziger Bürger — aber auch wirklich kein einziger — von sich behaupten kann, daß die nationale Einheit ihm zum Nachteil gereiche.

(darum geht, ein gegebenes Wort einzulösen. Dabei ging es in diesem Fall Elsaß-Lothringen nicht nur um Centime und Franken, es ging auch um anderes. Da ging es zum Beispiel um die Kultusautonomie in Elsaß-Lothringen, die trotz der laizistischen Republik in diesem Teil Frankreichs bis heute ,erhalten wurde. In dem zentralistischen Frankreich scheint das nationale Interesse immerhin wichtiger zu sein als die zentralistisch gesehene Rechtseinheit, und wenn das nationale Interesse es erfordert, dann weicht man 'durchaus von diesem Zentralismus und von der Rechtseinheit ab. Ganz anders bei uns, bei der Bundesregierung. Sie stützt sich auf eine föderalistisch eingestellte Partei, auf ,die CDU/CSU. Wir Sozialdemokraten haben im Parlamentarischen Rat Mühe gehabt, uns gegen die alllzu starken föderalistischen Tendenzen in diesen Parteien durchzusetzen und dem Bunde das zu geben, was er haben mußte, um als Ganzes gedeihen zu können. Heute ,aber scheint, wenn es um diese Dinge geht, wenn es um Wahrung des sozialen Besitzstandes geht, das zentralistische Einheitsinteresse, das Interesse an absoluter Rechtsgleichheit in allen Teilen des Landes wichtiger zu sein als das nationale Interesse, obschon hinter dem Problem Saar das viel größere Problem der Wiedervereinigung steht. Ich finde, daß das eine sehr schlimme Sache ist, von ,großer Bedeutung und mit großen Gefahren für die Zukunft unseres Landes verbunden, das immerhin noch als oberstes Ziel seiner Politik die Wiedervereinigung anerkennt. Nachdem ich diese Worte der Kritik gesagt habe, möchte ich mit einigen freudiger gestimmten Bemerkungen abschließen. Es ist ein Glück für uns und für Europa, daß dieses Kapitel Saar-Abtrennung abgeschlossen wird und abgeschlossen wurde, ohne daß Bitterkeit auf deutscher oder französischer Seite zurückgeblieben wäre. Wir haben schon früher gesagt, wie glücklich wir darüber sind, daß es so ist, daß dieser große Streit, der zwischen Frankreich und uns stand, in so guter Weise zu Ende gebracht wurde. Es zeigt sich ja doch, daß es kein Interesse der einen Nation daran geben kann, daß eine andere Nation geteilt ist und unterdrückt wird. In Wahrheit verstoßen Teilung und Unterdrückung einer Nation gegen das Interesse aller Nationen. Wer das nicht wahrhaben will — und ich habe den Eindruck, daß eine große Macht im Osten unseres Landes das im Augenblick nicht wahrhaben will —, wer nicht wahrhaben will, daß Freiheit, Selbstbestimmung und Einheit aller Nationen im Interesse aller Nationen liegt, der wird erfahren müssen, daß die Nationen die zähesten und die langlebigsten Gebilde der menschlichen Gesellschaft sind. Wir Deutschen sind und bleiben e i n e Nation. Unser Freiheitsund Einheitswille wird länger leben als die noch so fest gefügte diktatorische Macht eines Eroberers. Ich bin sicher, daß die Mächte der Teilung und Unterdrückung schließlich unterliegen werden. Wer hätte vor fünf Jahren an eine so schnelle Rückkehr des Saarlandes geglaubt?! Im Dunkel der Zukunft liegt, allerdings nur als Lohn für sinnvolles Kämpfen, der Tag der Freiheit und Einheit des ganzen deutschen Volkes. Aber wenn wir niemals ablassen, sinnvoll zu kämpfen, dann wird dieser ersehnte Tag schließlich kommen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider (Saarbrücken).