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ID0307604900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Krüger (Neheim) . . . . . . . . 4175 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1123) . . . . . . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 511, 950, 999) 4175 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Korruptionsfälle in der Bundesverwaltung (Drucksache 824) Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4175 C, 4197 B, 4200 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4181 A, 4192C, 4196D, 4199B Schlee (CDU/CSU) 4187 C Dürr (FDP) 4189 C Jahn (Marburg) (SPD) 4191 B Kramel (CDU/CSU) 4195 A Ritzel (SPD) 4196 C Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1164, 1167) . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (CDU/CSU, SPD, FDP, DP); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 939, 1134, 998 [neu]) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1018, 1157) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4201 B Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1128, 1158) — Zweite und dritte Beratung - 4201 C Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 631, 964, 1175, 1130) — Zweite und dritte Beratung — Zühlke (SPD) 4202 A Kuntscher (CDU CSU) 4202 A II Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 34, 1142 [neu] — Zweite und dritte Beratung — 4202 B Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 910, 1169) — Zweite und dritte Beratung — 4202 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 mit der Italienischen Republik; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 911, 1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4203 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1031, 1172) - Zweite und dritte Beratung — 4203 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 4203 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 4205 C Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110) - Erste Beratung - Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4207 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4209 D Bading (SPD) 4210 A Berberich (CDU/CSU) 4212 C Frau Kalinke (DP) 4213 A Dröscher (SPD) . . . . . . 4214 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) Erste Beratung -- . . . . . . . . . 4216 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1953 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern (Drucksache 1145) - Erste Beratung . . . . . . . . . 421 7 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) - Erste Beratung - 4217 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (SPD) (Drucksache 1151) - Erste Beratung — . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Dr. Greve (Drucksache 1122) Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Ernst Fink, Augsburg (Drucksache 1139) Ritzel (SPD) 4219 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Görgen (Drucksache 1140) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4219 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka u. a. (Drucksache 1141) Ritzel (SPD) . . 4220 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1138, 708, Umdruck 199) 4220 D Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanz und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1956/57 (Drucksache 1044) 4221 A Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 568, zu 568, 1155) . . . . . . . . . . 4221 A Nächste Sitzung 4221 C Anlagen 4223 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 4175 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.31 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 71. Sitzung Seite 3838 B Zeile 24/25 statt „er-ren" : erfahren; 75. Sitzung Seite 4148 C Zeile 20 statt „einstimmig.": einstimmig angenommen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg) *) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Bettgenhäuser 18. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein *) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier *) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Frau Engländer 18. 6. Erler') 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Furler *) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gern?) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm *) 19. 6. Häussler 18. 6. Heix 18. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye *) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert') 19. 6. Hübner 18. 6. Jacobs *) 19. 6. Dr. Jaeger *) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Katzer 18. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 19. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf *) 19. 6. Kriedemann 18. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Bonn) 18. 6. Kühn (Köln) *) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Maucher 18. 6. Mauk 18. 6. Frau Dr. Maxsein *) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende *) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul *) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Dr. Preusker 18. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling *) 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger *) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schoettle 18. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München) *) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen) *) 19. 6. Dr. Serres *) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Dr. Wahl *) 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. 4224 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Frau Welter (Aachen) 18. 6. Wienand *) 19. 6. Dr. Zimmer *) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. b) Urlaubsanträge Hellenbrock 23. 6. Jacobi 23. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Stenger 30. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Umdruck 341 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wollebe schließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 346 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe ,a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Zühlke Reitzner Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 353 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 Abs. 1 werden die Worte „auf Zeit" durch die Worte „für den Verteidigungsfall" ersetzt. Bonn, den 12. Juni 1959 Scheppmann Dr. Krone. und Fraktion Anlage 6 Umdruck 354 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Diebäcker, Dr. Hoven, Ludwig, Scheppmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Druchsachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 35b wird eingefügt: „§ 35b § 27 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) wird gestrichen." Bonn, den 18. Juni 1959 Behrendt Diebäcker Dr. Hoven Ludwig Scheppmann
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    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob es noch ein voller zweiter Durchgang wird, ist fraglich. Ich möchte aber meinen, das Problem ist so wichtig, daß wir uns gerade angesichts der uns vorgelegten Novelle sehr gründlich mit ihm beschäftigen müssen. Denn jeder einzelne von uns, der draußen in seinem Wahlkreis arbeitet, weiß, daß über die bäuerliche Altersversorgung eine Vielzahl von Anfragen, eine Vielzahl von Wünschen an uns herangetragen wird und daß dies im Grunde genommen einen Hauptteil unserer praktischen Arbeit draußen im Lande ausmacht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dies wird auch dann nicht anders, wenn einige Leute in der Verwaltung der Alterskassen auf dem Standpunkt stehen, den mir kürzlich der Leiter einer solchen Verwaltung schriftlich mitteilte, daß es doch eigentlich zweckmäßiger sei, von seiten der Abgeordneten die Leute zu beruhigen, die nach anderthalb Jahren immer noch keine Rente bekommen, als zu fragen, warum das noch nicht geschehe. Das ist genau die Haltung, die man uns Abgeordneten in der Frage der bäuerlichen Altersversorgung zumutet.
    Mein Freund Bading hat vorhin den Regierungsentwurf vom Grundsätzlichen her behandelt und unsere Meinung vorgetragen. Ich darf mich 'deshalb auf einige Anmerkungen beschränken, die im wesentlichen aus der Praxis, die ich draußen erlebe, kommen. Ich darf von dem ausgehen, was uns die Regierung in ihrem Entwurf als Begründung schwarz auf weiß vorgetragen hat und was der Herr Staatssekretär hier vorhin auch gesagt hat. Typisch dafür, wie die bäuerliche Altersversorgung durch die Regierung behandelt wird, ist doch die Situation, in der wir heute abend stehen. Das Ministerium, von dem hier soviel gesagt wird, daß es mit diesem Entwurf eine Verbesserung der Agrarstruktur erreichen will, ist überhaupt nicht oder wenigstens nicht verantwortlich vertreten, um zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.
    Die hier aufgestellte Behauptung, daß sich das Gesetz bewährt habe, trifft genauso zu wie die Meinung, daß eine Armensuppe für den Empfänger ein ausreichender Ersatz dafür ist, daß ihm die Gesellschaftsordnung, in der er lebt, in seinem Leben nicht die Möglichkeit gegeben hat, etwas aus eigener Kraft zu ersparen.

    (Abg. Stingl: Mein Gott, aber so billig sollten wir nicht diskutieren!)

    — Das ist nicht billig, mein sehr verehrter Herr Kollege! Gehen Sie einmal hinaus in die kleinbäuerlichen Betriebe, fragen Sie Ihren Kollegen Gibbert, dann wird er Ihnen sagen, was bei uns in der Mittelgebirgslage über diese Fragen gesprochen wird. Im übrigen lasse ich mir auch durch diese Zwischenrufe nicht nehmen, das zu sagen, was ich in diesem Zusammenhang für richtig halte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Niemand wird bestreiten, daß Tausende von Altenteilern sich über die monatliche Zuwendung freuen. Ob man aber deshalb von einer Bewährung



    Dröscher
    des Gesetzes als einem Ausdruck staatsbürgerlicher Klugheit oder Gerechtigkeit sprechen kann, möchte ich sehr bezweifeln. Wenn etwa eine Gemeindevertretung beschließt, ihren Bürgern eine Zuwendung zu geben — und so etwas hat es, .das darf ich Ihnen verraten, schon gegeben —, dann ist das sicherlich ein von allen Empfängern freudig aufgenommener Beschluß.

    (Abg. Stingl: Das sind sicher Sozialdemokraten!)

    — Nein, gar nicht in sozialdemokratisch geführten Gemeinden. Ich kann sie ihnen namentlich nennen. Wenn sich aber herausstellt, daß die wichtigste Voraussetzung, nämlich die finanzielle Leistungsfähigkeit, nicht dafür vorlag, dann kann man doch nicht von Bewährung eines solchen Beschlusses sprechen, sondern man muß ganz offen von einer Pleite sprechen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Deshalb muß immer wieder ausgesprochen werden, daß sich dieses Gesetz über ,die Alterssicherung für Landwirte eben nicht bewährt hat. Die Zielsetzung muß im Lichte unserer bisherigen Erfahrungen als fragwürdig, die Grundkonzeption als falsch und die Organisation als verfehlt bezeichnet werden. Genau das muß ich sagen. Das ist nämlich in der Begründung der Regierung behauptet.

    (Abg. Stingl: Jetzt haben Sie es uns aber gegeben!)

    Ich habe mich heute noch einmal bei unserer Alterskasse in Düsseldorf erkundigt — das haben sehr viele von Ihnen auch getan — und festgestellt, daß mittlerweile das notwendige Aufkommen von 18 DM pro Monat von dem man noch vor einigen Wochen sprach, auf einen Betrag von 21 DM gestiegen ist. Von 21 DM! Das ist doch immerhin ein Beweis, daß Zielsetzung und Konzeption und Organisation im alten, durchgepeitschten Gesetz falsch waren. Die ganze Novelle — das muß man zugeben
    — stellt doch im Grunde nichts anderes dar als den Versuch, durch eine recht einfache Manipulation, die mein Freund Bading vorhin dargestellt hat, die finanzielle Decke der Alterskassen zu verbessern. Die bisherigen Unklarheiten und Lücken, die wir in der praktischen Arbeit draußen so bitter empfunden haben, sind nicht etwa abgestellt worden, sondern werden im vollen Umfang bleiben, wenn diese Novelle Gesetz wird. Etwa, daß ,die mithelfenden Familienangehörigen z. B. nicht berücksichtigt werden!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann müssen Sie ja noch mehr Geld haben!)

    — Ja, mein sehr verehrter Herr Kollege, man muß eben das Ganze anders anpacken. Das werden wir Ihnen während der Beratung im Ausschuß zeigen, wie man es machen könnte. Sie brauchen sich nur in anderen Ländern Europas umzuschauen, um zu sehen, wie es andere Länder machen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist das?)

    Weitere Mängel sind, daß z. B. für Leute, die in Unkenntnis kommender gesetzlicher Bestimmungen ihren Betrieb an den heiratenden ältesten Sohn schon vor Vollendung ihres 50. Lebensjahres abgegeben haben, nach dem Gesetz nicht gesorgt werden kann.

    (Zuruf: Ja, das sind praktische Fälle, um die es geht!)

    Tausende von solchen Fällen gibt es, und die darf man doch einmal behandeln. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. — Leute,, die infolge unglücklicher Familienverhältnisse den Betrieb erst spät übernommen haben, aber es selber ihren eigenen Kindern gegenüber besser machen wollten und den Betrieb früh abgegeben haben, bekommen, weil sie aus diesem Grunde die Fünfzehn-Jahres-
    Klausel nicht erfüllt haben, ebenfalls nichts. Es gibt, insbesondere in den Mittelgebirgen, eine ganze Reihe von Kleinstbetrieben, aus denen sich Menschen ernährt haben und deren Inhaber nun aus den Alterskassen nichts erhalten, weil die Betriebe unter den festgesetzten Grenzen liegen. Das sind die Lücken, von denen wir, die wir draußen tätig sind, wissen, daß es sie gibt und die durch die Novelle nicht beseitigt werden.

    (Zuruf des Abg. Bauknecht.)

    — Das sind keine seltenen Fälle, sie kommen tausendfach vor; vielleicht nicht in ihrem Gebiet, Herr Bauknecht, aber bei uns.

    (Abg. Bauknecht: Daß ein Bauer seinen Hof übergibt, bevor er fünfzig ist, ist sehr selten!)

    — Ich kann Ihnen solche Fälle namentlich nennen.

    (Abg. Stingl: Was macht der Betreffende denn von seinem fünfzigsten Lebensjahr an?)

    — Er arbeitet im Betrieb seines Sohnes. — Das, was bei den Bauern schon seit tausend Jahren geschieht, daß in einer Familie gemeinschaftlich gearbeitet wird, daß verschiedene Rechtsformen des Besitzes vorliegen, das alles müßte mindestens im Rahmen eines Härteparagraphen oder auf andere Weise berücksichtigt werden, und das ist in der Novelle nicht geschehen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Das Kunststück, das mit dieser Novelle vollbracht werden soll, ist, das in der Grundkonzeption falsch angelegte Gebäude nachträglich mit einem ausreichenden finanziellen Fundament zu versehen. Das mutet doch wie der Versuch an, dem Ruhebedürftigen, der nicht ins Bett paßt, einfach die Beine abzuhacken.

    (Abg. Stingl: Mit Ihren Vergleichen haben Sie aber wenig Glück!)

    — Wie Sie wollen. — Dieser Versuch muß aber bei seiner inneren Unwahrhaftigkeit auf die Dauer scheitern.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Gehen Sie doch einmal, wenn Sie einen Wahlkreis in klein- und mittelbäuerlichen Gebieten haben, hinaus und versuchen Sie, den Menschen klarzumachen, daß sie jetzt doppelt Beiträge zu zahlen haben, nämlich in die Alterskasse und in die Sozialver-



    Dröscher
    sicherung, auf Grund des fadenscheinigen Vorwandes, daß dieser Staat, der den Altenteilern in zwei Inflationen ihre eigene Altersversorgung genommen hat, der jetzt mit dem Hineingehen in die EWG eine Reihe neuer Grenzbetriebe schafft, die die Alten nicht mehr ausreichend versorgen können, daß dieser Staat der doppelten Leistung bedürfe — obwohl er sonst für viele Dinge Geld hat —, um den Altenteilern so viel zu geben, wie zwei Tagegelder in Bonn ausmachen!
    Dieses Zusammentreffen von Leistungspflichten wird vor allem in solchen Gegenden problematisch, wo die gewerbliche Nebenerwerbstätigkeit von landwirtschaftlichen Betriebsinhabern deshalb ausgeübt wird, weil Armut der Böden, Schwierigkeiten des Klimas und niedrige gewerbliche Löhne zusammentreffen. Wer glaubt denn wirklich, daß in unseren schwierigen Mittelgebirgslagen Stundenlöhne von 2,60 oder 3 Mark gezahlt werden, wie sie bei solchen Berechnungen zugrunde gelegt werden? Bei uns im Hunsrück, in der Eifel und sicher auch in den hessischen Mittelgebirgslagen werden in den gewerblichen Betrieben Stundenlöhne von 1,35 bis 1,50 DM gezahlt. Wo diese Löhne verdient werden und die Menschen, um ihre Familie zu ernähren, noch eine Nebenerwerbslandwirtschaft betreiben, da setzt dieses Gesetz mit seiner doppelten Leistungspflicht ein. Das muß man doch sehen! Es betreibt doch niemand zu seinem Vergnügen eine solche Nebenerwerbslandwirtschaft. Es werden nicht überall in der Industrie so hohe Löhne verdient, wie man sie hier zugrunde legt. Das kann man nicht mit einer Handbewegung vom Tisch fegen; das ist Wirklichkeit, die wir draußen erleben.
    Wo man sich draußen im Lande über das Verhältnis zwischen Bevölkerung, Bauern und Alterskasse umhört, da stößt man auf die Unzufriedenheit vor allen Dingen mit einem — und das darf ich einmal dem Sozialministerium sagen —, nämlich mit der schleppenden Arbeit bei den Alterskassen. In Düsseldorf sind, nachdem das Gesetz jetzt fast zwei Jahre verabschiedet ist, von ca. 40 000 Anträgen erst 30 000 erledigt. Ein Viertel der Anspruchsberechtigten wartet also noch auf die Rente. Darunter befindet sich — um einen konkreten Fall anzuführen — eine 83jährige Frau. Ihr Antrag liegt auf dem großen Haufen, er wird nicht bearbeitet. Am 15. Mai fragte ich nach, warum er nicht bearbeitet werde. Der Antrag liegt deshalb auf dem großen Haufen, weil eine Heiratsurkunde fehlt. Alle Anträge, bei denen auch nur die geringste Kleinigkeit nicht richtig ausgefüllt ist, wandern auf den großen Haufen, wenn die Antragstellerin auch 80, 83, 90 oder 95 Jahre alt ist. Die Organisation unserer Alterskassen --- ich sprach vorhin schon von der Organisation — ist nicht ausreichend, um diese Aufgabe zu lösen.

    (Abg. Winkelheide: Sache der Selbstverwaltung!)

    — Sie sagen, wir haben Selbstverwaltung. Natürlich haben wir Selbstverwaltung, aber wir haben auch eine Aufsicht darüber. Ich wundere mich, daß nicht schon längst hier der Wunsch geäußert worden ist, daß wir uns alle gemeinsam anstrengen, diesen
    schlechten Zustand zu verbessern. Ich wundere mich, daß Sie nicht oft daraufhin angesprochen und angeschrieben werden. Nach dem, was Sie sagen, ist das anscheinend nicht der Fall.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht etwa die Schuld der Angestellten und Beamten der Alterskassen, sondern einfach die der falschen Organisation, der zu geringen Zahl von Menschen, die das Stoßgeschäft der anfallenden Anträge in so kurzer Zeit trotz größter Anstrengung nicht erledigen können. Ihnen die Schuld zuzuschieben wäre leicht. Die Schuld müssen wir mehr uns und der Aufsicht zuschieben, daß nicht für eine bessere Organisation gesorgt ist. Die Leute draußen haben ein Anrecht darauf, daß sie rechtzeitig ihre Rente bekommen!
    Nun noch ein Letztes. Diese Novelle stellt — das darf ich zusammenfassend sagen — nach unserer Meinung keine Verbesserung der so bemängelten Zustände dar. Die Bauern werden auch nach der Regelung dieser Novelle höhere Beiträge zahlen müssen, Die Betroffenen werden in ihrem sozialen Besitzstand zum Teil aufs schwerste gefährdet, d. h. sie erhalten — Kollege Bading hat darüber schon gesprochen — in Zukunft gar keine oder eine geringere Altershilfe. Der bäuerliche Berufsstand insgesamt erfährt durch die Verlagerung eines Teils des notwendigen Zuschusses aus dem Grünen Plan einen Gesamtabzug, der sich natürlich in einer Verschlechterung der Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft auswirken muß.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    — Der einzige, der über diese Novelle lachen und sich freuen kann, ist der Bundesfinanzminister, weil sie ihm die Verpflichtung abnehmen will, die ihm von Rechts wegen zukäme. Und darüber müssen wir uns noch unterhalten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung beantragt. Ist das Haus damit einverstanden? Kein Wider-. Spruch; es ist so beschlossen.
Punkt 16 ist abgesetzt.
Die Behandlung des Punktes 17 soll auf den 19. Juni verschoben werden. Ich werde ihn also morgen aufrufen.
Punkt 18 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den
Finanzausschuß. Ist das Haus einverstanden? —— Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 19:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (Drucksache 1145).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Finanzausschuß. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 20 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Aussprache! — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ist das Haus einverstanden? -- Es ist so beschlossen.
Punkt 21:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (Drucksache 1151).
Auf das Wort zur Begründung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache! — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Es ist Überweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen. — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 22:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheit — betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Greve gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 16. Mai 1958 (Drucks ache 1122) .
Als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Bucher das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 5. Juni 1958 einen Bericht des Herrn Generalstaatsanwalts in Celle mit Sichtvermerk des Herrn niedersächsischen Ministers der Justiz übersandt mit der Bitte, eine Entscheidung des Deutschen Bundestages darüber herbeizuführen, ob die Genehmigung zur Durchführung eines Ehrengerichtsverfahrens gegen den Abgeordneten Rechtsanwalt und Notar Dr. Greve aus Hannover wegen standeswidrigen Verhaltens erteilt wird.
    Der Bericht des Herrn Generalstaatsanwalts in Celle lautet wie folgt:
    Im Heft 5 vom 29. 1. 1958 der Zeitschrift „Der Spiegel" — S. 13 ff. — ist ein Artikel veröffentlicht:
    „Wiedergutmachung Der neue Tatbestand".
    Er befaßt sich vorwiegend mit der Erweiterung der entschädigungspflichtigen Tatbestände durch das neue Bundesentschädigungsgesetz. In diesem Artikel wird auf S. 16 Sp. 1 + 2 u. a. auch Rechtsanwalt Dr. Greve aus Hannover genannt.
    Im Heft 10 vom 5. 5. 1958 des „Spiegel", S. 23 ff., ist ein weiterer Artikel veröffentlicht, der sich unter der Überschrift:
    „Anwaltsgebühren Ich bin der Motor"
    ebenfalls mit Wiedergutmachungsfragen und auch mit Rechtsanwalt Dr. Greve befaßt.
    In den „Spiegel"-Veröffentlichungen wird Bezug genommen auf einen Brief des CDU-Bundestagsabgeordneten Diel vom 5. 2. 58, der desgleichen Wiedergutmachungsfragen zum Gegenstand hat. Auf den Inhalt der beiden Veröffentlichungen im „Spiegel" sowie des Briefes des CDU-Bundestagsabgeordneten Diel beziehe ich mich.
    In diesen Verlautbarungen ist u. a. auch von einem Wiedergutmachungsfall „Katz" die Rede, den Rechtsanwalt Dr. Greve bearbeitet hat.
    Am 25. 6 1957 hat der Rechtsanwalt Walter in Frankfurt/Main im Auftrage der Frau Katz an die Rechtsanwaltskammer in Celle geschrieben und beantragt, ein von ihm geschildertes Verhalten des Rechtsanwalts Dr. Greve einer standesrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Rechtsanwaltskammer in Celle hat daraufhin einen Schriftwechsel mit Rechtsanwalt Dr. Greve geführt, der in ihrer anliegenden Blattsammlung zusammengefaßt ist. Zu dieser Blattsammlung hat sich Rechtsanwalt Dr. Greve geäußert und seine in der Wiedergutmachungssache „Katz" entstandenen Handakten überreicht. Auf den Inhalt der Blattsammlung und der beiden Hefte Handakten des Rechtsanwalts Dr. Greve bitte ich ebenfalls Bezug nehmen zu dürfen.
    Endlich habe ich Artikel der „Celleschen Zeitung" vom 22. 2. 1958 und der „Zeit" vom



    Dr. Bucher
    27. 2. 1958 beigefügt, in denen von dem Verhalten des Rechtsanwalts Dr. Greve die Rede ist. Am 24. 2. 1958 hat die Rechtsanwaltskammer in Celle die bei ihr entstandenen Vorgänge überreicht und um Aufklärung gebeten.
    Nach den verfügbaren Unterlagen gehen die gegen Rechtsanwalt Dr. Greve erhobenen Beschuldigungen standesrechtlicher Art in folgende Richtung:
    1, Verquickung anwaltlicher Geschäftsinteressen — Vertretung jüdischer Wiedergutmachungsberechtigter in 30 000 Fällen — mit der politischen Tätigkeit, insbesondere mit der Stellung des Vorsitzenden im Wiedergutmachungsausschuß;
    2. Standeswidrige Werbung von Mandanten in Entschädigungssachen unter Ausnutzung der politischen Tätigkeit und der Stellung als Vorsitzender des Wiedergutmachungsausschusses;
    3. Sitten- und standeswidrige Berechnung und Forderung von Erfolgshonoraren — und quota litis — in allen Fällen der Vertretung jüdischer Antragsteller;
    4. Im Entschädigungsfall Katz:
    a) Pflichtwidrige Entgegennahme der Entschädigungsleistungen — ohne Geldempfangsvollmacht und entgegen dem Auftrag der Mandantin, Entschädigungsleistungen auf deren Konto überweisen zu lassen —,
    b) verzögerte Auszahlung der Entschädigungssummen und pflichtwidrige teilweise Einbehaltung der Entschädigungssumme unter Verrechnung auf standeswidrige Honorare;
    c) standeswidrige Berechnung von Erfolgshonoraren — und quota litis —, (s. oben 3),
    d) pflichtwidrige Verrechnung von Rentenzahlungen auf — unberechtigt erhobene oder überhobene — Anwaltsgebühren.
    Soweit der Bericht des Generalstaatsanwalts in Celle.
    Die dem Bericht beigefügten Akten bestehen aus:
    a) Akten der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle betreffend die Anzeige des Rechtsanwalts Kurt Walter, Frankfurt, namens der Frau Sara Katz gegen Rechtsanwalt Dr. Greve;
    b) Handakten des Rechtsanwalts Dr. Greve;
    c) Abschrift eines Rundschreibens des Herrn Bundesministers der Justiz vom 11. Dezember 1958 betreffend Erfolgshonorare von Rechtsanwälten;
    d) zwei Hefte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel";
    e) Denkschrift des Bundestagsabgeordneten Diel von-1 5. Februar 1958.
    Die Anlagen a) und b) befassen sich mit dem Fall der Frau Sara Katz. Das Rundschreiben unter c) enthält eine Liste von Rechtsanwälten, die angeblich Erfolgshonorare vereinbaren. In dieser Liste ist. Rechtsanwalt Dr. Greve unter Ziffer 5 enthalten, wobei erwähnt wird, daß er im Fall der Frau Katz Erfolgshonorar genommen habe. Die Anlagen d) und e) enthalten die übrigen im Bericht des Herrn Generalstaatsanwalts aufgeführten Beschuldigungen gegen den Abgeordneten Dr. Greve.
    Im Fall Katz wird Herrn Abgeordneten Dr. Greve das vorgeworfen, was ich bereits aus dem Bericht zitiert habe. Im einzelnen soll er als Unterbevollmächtigter eines Anwaltsbüros Horowitz & Co. in Tel Aviv den Auftrag übernommen haben, Frau Sara Katz in ihrer Wiedergutmachungsangelegenheit zu vertreten. Anfang 1957 habe dann das Wiedergutmachungsamt in Neustadt a. d. Weinstraße auf das Konto von Herrn Dr. Greve den Wiedergutmachungsbetrag von 41 000 DM — ich runde die Zahlen immer auf volle Tausend ab — überwiesen. Diese Überweisung sei entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Frau Katz geschehen, die das Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen haben wollte. Von dem an Herrn Abgeordneten Dr. Greve überwiesenen Betrag habe Herr Dr. Greve abgezogen: 1. für ein Darlehen, das er der Frau Katz vorher auf ihre Bitte gewährt hatte, 1000 DM, 2. 15 % von der Kapitalentschädigung gleich 3915 DM, 3. 15 % von den Nachzahlungsbeträgen gleich 2100 DM, 4. 15 % vom fünffachen Jahresbetrag der Rente gleich 2900 DM, 5. Kosten für eidesstattliche Erklärung 93,50 DM, 6. Telephongespräche 10 DM, zusammen 10 069 DM.
    Außerdem habe Herr Rechtsanwalt Dr. Greve am 22. Juli 1957 noch eine Gebührenrechnung gestellt, in der er aus einem Wert von 37 900 DM eine Gebühr gemäß § 13 Ziffer 1 der Rechtsanwaltsgebührenordnung mit 431,30 DM, zuzüglich Umsatzsteuer 17,25 DM, zusammen 448,55 DM berechnete. Diesen Betrag habe er durch Verrechnung gegen die eingegangene Rente von 327 DM kassiert und Frau Katz noch die Differenz in Rechnung gestellt. Auf spätere Klagedrohung eines anderen Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Pfeiffer in Hannover, hat Dr. Greve einen Betrag von 8500 DM an diesen überwiesen.
    Dieser Sachverhalt wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Greve nicht bestritten. Er macht aber geltend, die von ihm berechneten Beträge seien nur insoweit ihm zugeflossen, als es sich um die zuletzt genannte Gebühr gemäß § 13 Ziffer 1 der Rechtsanwaltsgebührenordnung, also rund 400 DM, die Gebühr für die eidesstattliche Erklärung und die Umsatzsteuer handele. Die prozentual berechneten Beträge seien als Honorar für die Bevollmächtigten der Frau Katz in Tel Aviv, die Anwaltsfirma S. Horowitz & Co., bestimmt gewesen. Herr Abgeordneter Dr. Greve legt ein Schreiben der genannten Firma vor, in dem es heißt — ich muß die ,ersten Worte in Englisch wiedergeben, weil sie von Bedeutung sind —:
    Accordingly, you were to retain a fee of 15 % from all Sums ...,
    also: haben Sie zurückzubehalten - retain — eine Gebühr von 15 % aller Summen, die an Frau Katz ausgezahlt werden, und im Falle wiederkehrender Leistungen 15 % der Summe, die für fünf Jahre zu



    Dr. Bucher
    bezahlen ist. Er habe also ein Quotenhonorar nicht für sich berechnet, sondern für seine und der Frau Katz israelischen Auftraggeber, für welche dies nach israelischem Recht zulässig sei.
    Wegen der anderen Beschuldigungen gegen Herrn Abgeordneten Dr. Greve — Verquickung anwaltlicher Interessen mit politischer Tätigkeit, standeswidrige Werbung, Übernahme zu vieler Mandate — die Zahl 30 000 wurde genannt —, Berechnung von Erfolgshonoraren in allen Fällen der Vertretung jüdischer Antragsteller — enthalten die vorliegenden Akten keine Tatsachen oder Ermittlungsergebnisse.
    Der Ausschuß kam in dieser Sache zu keiner einheitlichen Auffassung.
    Eine Minderheit vertrat den Standpunkt, tatsächlich behauptet und dem Herrn Abgeordneten Dr. Greve deshalb vorgeworfen sei nur der Fall Sara Katz. Dieser Fall für sich sei nicht so gelagert, daß er nach der bisherigen Handhabung von Immunitätssachen zur Aufhebung der Immunität Anlaß geben könnte. Die übrigen gegen Herrn Dr. Greve erhobenen Beschuldigungen seien nur allgemein gehalten ohne Angabe von Tatsachen. Wenn man in solchen Fällen die Immunität aufhebe, müsse das dazu anreizen, daß bei Anzeigen gegen Abgeordnete wegen mehr oder weniger strafbaren Verhaltens, das an sich zur Aufhebung der Immunität nicht führe, noch weitere unsubstantiierte Verdächtigungen eingefügt werden, um so in jedem Fall eine Aufhebung der Immunität zwecks Untersuchung dieser weiteren Beschuldigungen zu erreichen.
    Die Mehrheit des Ausschusses dagegen war der Ansicht, die Vorwürfe, ,die gegen den Abgeordneten Dr. Greve erhoben werden, seien so schwerwiegend, daß es das Ansehen des Parlaments erfordere, sie zu klären. Ermittlungen in der Richtung der Vorwürfe seien noch nicht möglich gewesen, weil der Abgeordnete Greve im Schutz der Immunität gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft müsse erst in die Lage versetzt werden, ,den Vorwürfen rdurch Ermittlung nachzugehen.
    Ich bin deshalb beauftragt, namens des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Greve vorzuschlagen.