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    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, den 11. Juni 1959 Inhalt: Zur Tagesordnung Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 3975 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 3975 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (FDP) (Drucksache 1152) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 3976 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1050 his 1079) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Schoettle (SPD) 3976 D Dr, Vogel (CDU/CSU) 3982 B Lenz (Trossingen) (FDP) 3990 C Dr. Schild (DP) . . . . . . . 3996 B Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 4005 D Dr. Krone (CDU/CSU) 4010 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 4015 A Dr. Mende (FDP) . . . 4017 D, 4026 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 4022 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 4024 D, 4028 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4025 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 4027 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4030 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 4030 C Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 4035 A Erler (SPD) 4037 D, 4049 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 4039 D, 4047 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 4041 D Kühn (Köln) (SPD) . . 4043 B, 4049 B Zoglmann (FDP) 4046 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 4048 A Ritzel (SPD) 4048 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 4048 D Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Dr. Meyer (Frankfurt) (SPD) . . 4050 B Erler (SPD) 4051 C Zur GO Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4051 D Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Ritzel (SPD) 4052 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 4053 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4053 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 4054 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4054 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 4055 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 4055 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksachen 631, 964); Schriftlicher Bericht des Lastenausgleichsausschusses (Drucksache 1130) — Zweite Beratung 4000 A Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 584) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1116) — Zweite und dritte Beratung - 4000 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 791); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1125) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1121, zu 1121) — Zweite und dritte Beratung — 4000 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet (Drucksache 1028) — Erste Beratung . . . . . . . . . . . 4000 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 15. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache 1029) — Erste Beratung — 4000 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 mit der Republik Portugal (Drucksache 1030) — Erste Beratung -- . . . . . . . . 4001 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an die Türkische Republik (Drucksache 1098) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 4001 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde (Drucksache 1031) -- Erste Beratung — . . . 4001 B Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (Drucksache 1099) — Erste Beratung — 4001 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 1101) — Erste Beratung — . . . . . . . 4001 B Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 C Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019) — Erste Beratung — 4001 D Entwurf eines Gesetzes zu dem deutsch- schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr (Drucksache 1020) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 D Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1080) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) — Erste Beratung — 4002 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) — Erste Beratung — 4002 A Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 1117) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4002 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1025) — Erste Beratung — 4002 B Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent 1959 für feste Brennstoffe (Drucksache 1113) — Erste Beratung — . . . 4002 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksache 1111) — Erste Beratung — . . . . . . ..4002 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (FDP) (Drucksache 1118) — Erste Beratung — . . . 4002 C Entwurf eines Gesetzes über die Erstattung von Kriegsfolgelasten auf dem Gebiet des öffentlichen Schulwesens durch den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (SPD) (Drucksache 1132) — Erste Beratung — 4002 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Rechtsverhältnissen der bei der Landespostdirektion Berlin als Postfacharbeiter und Postfacharbeiterinnen beschäftigten Personen (Abg. Neuburger, Schmidt [Hamburg] u. Gen.) (Drucksache 1137) - Erste Beratung — 4002 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksache 1144) — Erste Beratung — 4003 A Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 481, 1082) 4003 B Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 519, 1040) . . 4003 B Übersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1084) 4003 C Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Zustimmung zum Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 981, 1120) . . . 4003 C Antrag der Abg. Schmidt (Hamburg) u. Gen. betr. Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten für militärische Zwecke; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 191, 1115) Dr. Gossel (CDU/CSU) . . . . . . 4003 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4004 D Antrag dies Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Beteiligung an der Deutsche Wochenschau GmbH, Hamburg (Drucksache 1039) 4005 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehem. Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten (Drucksache 1091) . . . . . . . . . . 4005 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD FDP, DP betr. Ferienaktion für Berliner Kinder (Drucksache 1107) . . . . . 4005 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache 1089) . . . 4005 B Nächste Sitzung 4057 C Anlagen - 4059 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 3975 74. Sitzung Bonn, den 11. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Börner 12. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Deist 11. 6. Diebäcker 11. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Franke 11. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Glahn 12. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 8. 7. Heye 12. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 15. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Matthes 15. 6. Memmel 20. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Pusch 20. 6. Dr. Ratzel 12. 6. Scharnowski 12. 6. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 6. Schmidt (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Sträter 11. 6. Frau Strobel 11. 6. Theis 12. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. b) Urlaubsanträge Frau Renger 18. 6. Scheel 4. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Mischnick zu dem von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksache 1118). Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung des Häftlingshilfegesetzes im Jahre 1955 anerkannt, daß die aus der Haft in sowjetischen und sowjetzonalen Konzentrationslagern zurückkehrenden Personen einer besonderen Hilfe bedürfen. Das Häftlingshilfegesetz ist damals in enger Anlehnung an das Heimkehrergesetz entstanden, obwohl von der Sache her eine Anlehnung an das Bundesentschädigungsgesetz für die Opfer des Dritten Reiches richtiger gewesen wäre. Zwischen Kriegsgefangenschaft und der fast ausschließlich politischen Haft der unter das Häftlingshilfegesetz fallenden Personen besteht doch ein erheblicher Unterschied. Es ist deshalb nur zu verständlich, daß der Wunsch der politischen Häftlinge immer dringender wird, ihre besondere Lage auch in dem für sie zuständigen Gesetz entsprechend zu berücksichtigen. Vor allen Dingen geht es vielen der ehemaligen Häftlinge darum, einmal genau den Status des politischen Häftlings festgelegt zu wissen. Mit Recht weisen sie darauf hin, daß sie und ihre Kameraden Freiheit, Gesundheit und sogar das Leben für das geopfert haben, was andere zu einem großen Teil nur vom sicheren Port aus mit Sonntagsreden zu verteidigen pflegen: die Freiheit für uns ,alle. Wer den Menschen in Mitteldeutschland immer und immer wieder zuruft: „Haltet aus," „Laßt euch nicht unterkriegen," „Leistet geistigen Widerstand" - der muß auch zu dem vergleichsweise bescheidenen Opfer eines gewissen finanziellen Ausgleiches für diejenigen bereit sein, die in diesem Sinne tätig waren und dabei zu Schaden kamen. Mit dem Häftlingshilfegesetz ist ein solcher Versuch unternommen worden. Es wäre erfreulich, wenn sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages dazu bereitfinden könnten, für die politischen Häftlinge eine eigenständige gesetzliche Regelung zu schaffen, die in ihren Grundsätzen der dies Bundesentschädigungsgesetzes angepaßt ist. Die vorliegende Novelle der Regierung zum Häftlingshilfegesetz in Drucksache 1111 läßt aber deutlich werden, daß die Regierung und damit wohl auch die Mehrheitsfraktion des Deutschen Bundestages zu dieser völligen Neuordnung - zumindest zur Zeit - nicht bereit ist. In Anbetracht dieser Umstände hat sich die FDP-Bundestagsfraktion entschlossen, zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nur eine Novelle zum bestehenden Häftlingshilfegesetz vorzulegen; ihr Wunsch, eine völlige Reformierung der Häftlingshilfegesetzgebung vorzunehmen, bleibt davon unberührt. Ziel der FDP-Novelle ist es im Gegensatz zur Regierungsnovelle, zumindest eine ge- 4060 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 wisse Angleichung an das Bundesentschädigungsgesetz zu erreichen. Die Novelle der Freien Demokraten unterscheidet sich von der Regierungsvorlage insbesondere in zwei Punkten: die Regierungsvorlage behält leider die Forderung bei, daß ein politischer Häftling sich innerhalb von sechs Monaten nach seiner Haftentlassung in der Bundesrepublik niederlassen muß, um Ansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz geltend machen zu können. An sich wäre ein völliger Wegfall dieser Ausschließungsfrist das richtige. Der FDP-Entwurf sieht eine Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate in der Hoffnung vor, damit wenigstens zu einer gemeinsamen Basis kommen zu können. Es hat sich immer wieder gezeigt, daß eine ganze Reihe von Häftlingen verständlicherweise mehr 'als 6 Monate braucht, um sich endgültig über seinen künftigen Wohnsitz zu entscheiden. Der wichtigste Unterschied zwischen Regierungsvorlage und FDP-Entwurf ist im § 9a Abs. 1 enthalten. Während die Regierungsvorlage eine Beihilfe — um das Wort „Entschädigung" zu vermeiden — von DM 1,— pro Hafttag für die ersten zwei Jahre und von DM 2,— pro Hafttag für die weiteren Jahre beibehält, verlangt der FDP-Entwurf eine Beihilfe von DM 5,— vom ersten Hafttag an, sofern, genau wie in der Regierungsvorlage, die Haft länger als 12 Monate betrug. Es ist damit derselbe Betrag gewählt worden, der im Bundesentschädigungsgesetz festgelegt ist. Es ist beim besten Willen nicht einzusehen, warum ein Hafttag während des Dritten Reiches anders bewertet werden soll als ein Hafttag unter sowjetzonaler oder sowjetischer Herrschaft. Es haben sich dadurch schon die kuriosesten Situationen ergeben. Eine nicht unerhebliche Zahl von politischen Häftlingen aus der Zone mußte schon während der Zeit des Dritten Reiches mit dem KZ Bekanntschaft machen; bei der Festlegung ihrer Entschädigung stellten sie dann aber fest, daß gleiche Tatbestände nicht gleich behandelt werden. Es sei hier gar nicht darauf eingegangen, die Art der Haft, ihre Härte usw. zwischen den beiden Systemen zu vergleichen. Eine volle Abgeltung des seelischen, gesundheitlichen und sonstigen Schadens, den ein Häftling erlitten hat, ist durch Geld sowieso nicht möglich. Insoweit folgen wir Freien Demokraten auch der Begründung der Regierungsvorlage. Nur scheint uns der daraus gezogene Schluß, deshalb solle es bei den bisherigen niedrigen Sätzen bleiben, reichlich bequem und für die Betroffenen unzumutbar zu sein. Insbesondere ist der im Regierungsentwurf enthaltene Vorschlag, denjenigen Häftlingen, die nach dem 1. Januar 1958 gekommen sind oder noch kommen werden, eine zusätzliche Beihilfe zu gewähren, völlig absurd. Die von der Bundesregierung gegebene Begründung, damit die schwieriger gewordenen Startbedingungen gegenüber den früher entlassenen Häftlingen verbessern zu wollen, ist fadenscheinig. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß nur fiskalische Gesichtspunkte bei diesem Vorschlag entscheidend waren. Denn jeder weiß, daß die Hauptzahl der politischen Gefangenen in den Jahren 1954 bis 1956 heimkehrten; sie wären durch den Regierungsvorschlag alle von einer berechtigten zusätzlichen Leistung ausgeschlossen. Der politische Kenner weiß darüber hinaus, daß gerade bei den Häftlingen, die in diesen Jahren entlassen wurden, all diejenigen sind, die unmittelbar nach Kriegsende, in dem festen Glauben, auch in der sowjetischen Besatzungszone einen demokratischen Staat aufbauen zu können, sich selbst im Kampf gegen die Ausbreitung der kommunistischen Diktatur exponierten und dabei Schaden erlitten. Leider sieht der Entwurf der Regierung auch keinerlei Verbesserung der Gesundheitsfürsorge vor. In der Novelle der Freien Demokraten sind entsprechende Bestimmungen nur deshalb nicht enthalten, weil der Reformentwurf zur Kriegsopferversorgung, den die Freien Demokraten unter der Drucksache 962 eingebracht haben, eine entscheidende Umstellung der gesamten Kriegsopferversorgung vorsieht. Nach unseren Vorschlägen soll diese Versorgung 'auch für die Beschädigungen gelten, die während der politischen Haft erlitten wurden. Durch die Einführung der Berufsschadensrente an Stelle der Ausgleichsrente soll nach den Gedanken der Freien Demokraten die gesamte Kriegsopferversorgung zumindest ähnlich geregelt werden, wie es im Bundesentschädigungsgesetz niedergelegt ist. Damit würden auch die politischen Häftlinge in der gleichen Form eine bessere Versorgung als bisher erhalten. Die Freien Demokraten gehen von dem Grundsatz aus, daß diese Versorgung keine Fürsorgeleistung sein darf, sondern einer Abgeltung von Rechtsansprüchen gleichkommen muß. Wer sich auf den Standpunkt stellt, daß für Enteignungen von Grund und Boden usw. Entschädigung gewährt werden muß — wir Freien Demokraten billigen diesen Grundsatz vorbehaltlos —, der muß auch bereit sein, bei der Enteignung der Gesundheit, soweit es irgend möglich ist, eine Entschädigung zu gewähren. Außerdem sieht der Vorschlag der FDP zur Reform der Kriegsopferversorgung vor, daß bei den Folgeschäden der ursächliche Zusammenhang mit den Kriegs- oder Haftfolgen als gegeben betrachtet wird, es sei denn die Versorgungsverwaltung kann das Gegenteil nachweisen. Man kann also von einer für den Geschädigten besseren Umkehrung der Beweislast sprechen. Die redaktionellen Änderungen des Regierungsentwurfs mit den Ergänzungen des Bundesrates werden von uns begrüßt und — sofern sie nicht im FDP-Entwurfenthalten sind oder übernommen wurden — unterstützt. Um die finanziellen Auswirkungen des FDP-Vorschlages abzumildern, scheint eine Auszahlung der erhöhten Haftbeihilfe, in gleichen Raten 'auf drei Jahre verteilt, durchaus vertretbar. Ein baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfes ist dringend notwendig, um den vielseitigen Versprechungen an die politischen Häftlinge endlich die Tat folgen zu lassen. Da wir Freien Demokraten den geistigen Kampf gegen die kommunistische Idee für das Entscheidende halten, sind wir der Meinung, daß gerade denjenigen, die in diesem geistigen Kampf an der vordersten Front gestanden haben und stehen, die Gewißheit gegeben werden muß, daß sie von uns nicht vergessen sind. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 4061 Anlage 3 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von den Abgeordneten Neuburger, Schmidt (Hamburg) und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Rechtsverhältnissen der bei der Landespostdirektion Berlin als Postfacharbeiter und Postfacharbeiterinnen beschäftigten Personen (Drucksache 1137) . Die äußerst schwierige Angleichung der Rechtsverhältnisse der Angehörigen der Landespostdirektion Berlin gemäß dem Berliner Landesbeamtengesetz vom 1. Dezember 1952 vollzog sich im allgemeinen zur vollen Befriedigung aller Beteiligten. Einige offengebliebene Fragen, die zunächst von dem Gesetz nicht erfaßt waren oder werden konnten, wurden in der Zwischenzeit ebenfalls geregelt. Lediglich die Verbeamtung von inzwischen über 50 Jahre alt gewordenen Postfacharbeitern, Fernmeldebauhandwerkern und einigen Postangestellten stieß auf beamtenrechtliche und haushaltsrechtliche Schwierigkeiten. Der gesamte Fragenkomplex wurde in den vergangenen Jahren wiederholt in den Sitzungen des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost eingehend erörtert. Ich und meine Mitarbeiter haben nie einen Zweifel darüber gelassen, daß seitens der Deutschen Bundespost alles versucht wird, um auch diese letzte Frage zugunsten der überalterten Postfacharbeiter zu lösen. Der dem Hohen Hause in der Drucksache 1137 vorgelegte Gesetzentwurf findet dem Grunde nach deshalb meine volle Unterstützung, weil er meinen Absichten und Plänen entspricht. Bereits im Dezember 1955 ist wegen der Übernahme von 464 überalterten Postfacharbeitern der Landespostdirektion Berlin an den Bundesfinanzminister herangetreten worden. Nach ursprünglicher Ablehnung des Antrags, vielfachen Verhandlungen und Erweiterung des Antrags auf Übernahme von weiteren überalterten Kräften, nämlich 133 Fernmeldebauhandwerkern und 6 Postangestellten, hat der Bundesfinanzminister unter dem 30. Mai dieses Jahres seine grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme dieser Kräfte in das Beamtenverhältnis nach § 36a RHO erteilt. Außer dieser Zustimmung ist noch eine Ausnahmegenehmigung des Bundespersonalausschusses nach der BLV erforderlich, mit deren Erteilung gerechnet werden kann. Ohne diese abzuwarten, ist die LPD Berlin bereits angewiesen worden, alle Vorbereitungen zur Übernahme der in Betracht kommenden Kräfte zu treffen. Damit würden die Wünsche auf Verbeamtung der überalterten, noch im Dienst befindlichen Kräfte erfüllt werden können. Im einzelnen möchte ich zu der Drucksache folgendes ausführen: Zu § 1: Der Kreis der nach dem Entwurf erfaßten Personen unterscheidet sich von dem, dessen Übernahme vom Bundesfinanzminister genehmigt wurde, dadurch, daß ihm der Stand vom 1. Dezember 1952 zugrunde gelegt wurde, während die Ermittlungen der LPD die Kräfte betreffen, die am 1. Januar 1957 eine anrechnungsfähige Dienstzeit von 10 und mehr Jahren zurückgelegt und am 1. Juli 1957 das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatten. Welche Unterschiede hinsichtlich der zu übernehmenden Kräfte dadurch auftreten, kann ohne weitere Ermittlungen nicht angegeben werden. Ferner besteht ein Unterschied darin, daß die Betreffenden nach dem Gesetzentwurf nur noch am 1. Januar 1959 im Dienst der LPD Berlin gestanden haben müssen, während nach dem vom BdF genehmigten Antrag die Kräfte noch bis zur Übernahme im Postdienst gestanden haben müssen. Die Genehmigung des BdF umfaßt im Gegensatz zum Gesetzentwurf nicht nur die überalterten Postfacharbeiter (§ 1) und Fernmeldebauhandwerker (§ 6), sondern auch noch 6 Postangestellte des mittleren Dienstes. Zu § 4: Die zur Anstellung der Kräfte erforderlichen Planstellen stehen nur zu etwa 50 v. H. zur Verfügung. Eine zusätzliche Zuweisung von Stellen als kw-Stellen wäre daher erwünscht. Zu § 5: Die Zustimmung des BdF erfaßt den im § 5 bezeichneten Personenkreis nicht, weil der Antrag sich nur auf die im Dienst befindlichen Kräfte erstreckt hat. Eine nachträgliche Übernahme in das Beamtenverhältnis von Personen, die wegen Berufsunfähigkeit (Invalidität) oder wegen Erreichens der Altersgrenze ausgeschieden sind, ferner die Einräumung einer beamtenrechtlichen Versorgung von Hinterbliebenen solcher Personen, die bereits verstorben sind, ohne bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Dienst Beamte gewesen zu sein, ist der Verwaltung bei allem Wohlwollen zu einer gerechten Lösung nur im Wege der Gesetzgebung möglich. Auf eine Reihe anderer Einzelheiten und Zusammenhänge darf mein Haus während der Ausschußberatungen hinweisen. In Vertretung Dr. Steinmetz Anlage 4 Umdruck 311 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 650 Anlage, 1053). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 650 Anlage S. 21) a) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, 4062 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 b) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 316 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Leistungen der Baulastträger durch eine Vereinbarung mit den Ländern — und diese durch eine Vereinbarung mit den Gemeinden und Kreisen —für die Dauer eines mindestens vierjährigen Zeitraumes, beginnend ab Rechnungsjahr 1960, in einem „Gesamtplan des deutschen Straßenbaues" zusammenzufassen. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 317 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, in europäischen und außereuropäischen Ländern mit stark motorisiertem Straßenverkehr die dortigen Methoden der Kontrolle der sogenannten Verkehrssünder festzustellen und das Ergebnis dieser Feststellung bis zum 31. Oktober 1959 dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorzulegen mit dem Ziel, die ständig steigenden Aufwendungen für die Verkehrssünderkartei zu verringern. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 324 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 650 Anlage, 1053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt —In Titel 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Haushaltsvermerk wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 04 03 — Presse und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird der Haushaltsvermerk wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 329 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der Entwicklung der deutschen Seehäfen in den kommenden Jahren ihr besonderes Augenmerk zu widmen. Als Folge des verlorenen Krieges hat sich die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen sehr verschlechtert. Die Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann ohne entsprechende Vorkehrungen zu einer weiteren Beeinträchtigung der Position der deutschen Seehäfen infolge ihrer Randlage im europäischen Wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 4063 schaftsgebiet führen. Aus diesem Grunde müssen rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, um den bisherigen hohen Leistungsstand der deutschen Seehäfen erhalten und weiter ausbauen zu können. Dazu gehört vor allem der beschleunigte Ausbau der see- und binnenwärtigen Wege von und zu den Seehäfen, wobei der Elektrifizierung der Nord-SüdStrecke der Bundesbahn von Gemünden bis Bremerhaven und Hamburg besondere Bedeutung zukommt. Weiter muß die Vertiefung der Unterweser und Unterelbe mit besonderem Nachdruck gefördert werden, um mit dem Ansteigen der Schiffsgrößen Schritt zu halten. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 348 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Förderung des Reiseverkehrs in Deutschland — (Drucksache 1061 S. 5) wird der Ansatz von 5 300 000 DM um 1 700 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. Juni 1959 Rademacher Dr. Bucher und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Antrag Umdruck 311, der sich mit dem harmlos titulierten, alle Jahre wieder behandelten Reptilienfonds des Herrn Bundeskanzlers beschäftigt und das Haus auffordert, diesen Titel um 500 Millionen DM zu kürzen und ihn endlich einer parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen.
    Wir haben in der zweiten Lesung des Haushalts diesen Antrag nicht gestellt und auch nicht über den Titel debattiert, nicht etwa, weil wir von Dr. Adenauer erwartet hätten, daß er als notorischer Sünder gegen den Geist der Demokratie noch bis zur dritten Lesung die Chance der Reue ergreifen würde. Für viele von Ihnen ist ja alles, was Dr. Adenauer tut, eine läßliche Sünde und nicht der Buße wert. Aber ich habe das Gefühl, daß der Kanzler, wenn im Himmel Sünden gegen den Geist der Demokratie als Sünden gebucht würden, an einen ganz besonders brenzlichen Ort käme; da müßte nicht gerade ein Bratofen stehen, aber ein Magnetophongerät. Dort müßten ihm dauernd die Reden vorgespielt werden, die er gehalten hat, beispielsweise: „Noch nie war die Situation so ernst; deshalb habe ich mich entschlossen, für die Präsidentschaft zu kandidieren", und dann als Nächstes: „Noch nie war die Lage so ernst; deshalb habe ich mich entschlossen, wieder Kanzler zu werden".

    (Abg. Niederalt: Wissen Sie, daß Chruschtschow das auch schon gesagt hat?)

    Meine Freunde Erler und Mommer haben den Kanzler in der zweiten Lesung beschuldigt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zur Sache!)

    daß er den Staat zur Beute einer Partei mache. Seitdem haben sich hier in Ihrer Fraktion Ereignisse abgespielt, die zeigen, daß der Bundeskanzler den Staat zum Privatobjekt eines Mannes zu machen bereit ist. Was wir hier gestern erlebt haben, meine Damen und Herren, das war die Uraufführung eines burlesken Versöhnungsstücks „Der Drache vom Drachenfels und der Gummilöwe aus der Wirtschaft Arm in Arm".
    Zur heutigen Debatte hat ein Kollege Ihrer Fraktion einen netten Beitrag geliefert, indem er einen Vorschlag für eine neue Fraktionshymne der CDU gemacht hat: „Die Fahne hoch, die Reihen dicht geschlossen, Union marschiert mit ruhig-festem Schritt; Kameraden, die auf Adenauer schossen, marschieren heute wieder mit".

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Wir haben auf die Debatte über unseren Antrag nicht verzichtet, weil wir damit gerechnet haben, daß der Herr Bundeskanzler in letzter Stunde doch noch eine parlamentarische Kontrolle zuließe, sondern weil sich in der intimen Atmosphäre des Haushaltsausschusses eine Verständigung anzubahnen schien. Dort wurde nämlich die Bereitschaft angedeutet, ein parlamentarisches Kontrollgremium zu schaffen. Auf Antrag eines Kollegen der CDU ist im Haushaltsausschuß beschlossen worden, ein interfraktionelles Fünfer-Gremium solle sich mit der Frage beschäftigen, ob es nicht möglich sei, im Plenum eine Debatte über Tit. 300 zu vermeiden.
    Nun, über dieses zarte Pflänzchen ist, bevor es zum Erblühen kam, der Rauhreif der Enttäuschung gefallen. Was dabei herausgekommen ist, meine Damen und Herren, ist der Vorschlag der CDU/ CSU-Fraktion, im nächsten Jahr einen Kompromiß dergestalt zu betreiben, daß man die Hälfte dieses 13-Millionen-Fonds parlamentarisch kontrollieren, die andere Hälfte, also 6,5 Millionen DM, aber nach wie vor dem Herrn Bundeskanzler unkontrolliert zur Verfügung lassen solle. Dafür sollten wir dann zustimmen, daß in diesem Jahr überhaupt keine Kontrolle stattfände.
    Der Herr Staatssekretär Felix von Eckardt
    hatte vorher auch einmal angedeutet, daß ein Großteil der Ausgaben aus diesem Titel - er meinte, wenn ich recht informiert bin, zwei Drittel durchaus offengelegt werden könnten. Ich weiß nicht, ob hinter dem Angebot des Herrn Staatssekretärs mehr gestanden hat als nur die Absicht, den Haushaltsausschuß geneigter zu machen, seinem Projekt zuzustimmen, einen neuen Tit. 315 in den Haushalt aufzunehmen, der ihm weitere 5 Millionen DM für Public-relations-Arbeit im Ausland zur Verfügung stellen sollte.
    Übrigens hat das Bestreben des Herrn Felix von Eckardt — ich glaube, das muß an diesem Orte gesagt werden — eine erwähnenswerte kleine Vorgeschichte. Am 13. Februar hat der Herr Staatssekretär, der an der Spitze des Bundes-Presse- und Informationsamtes steht, in einem Rundfunkinformationsgespräch gesagt, er müsse in aller Offenheit sagen, daß die Substanz der Besprechungen in! Aus-



    Kühn (Köln)

    wärtigen Ausschuß bisher jedesmal 48 Stunden später in der Zeitung gestanden habe.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das war, wie ich glaube, eine einem Staatssekretär nicht zustehende Kritik am Parlament. Aber darüber wollen wir hier nicht reden. Ich glaube, gerade dieser Herr Staatssekretär weiß sehr wohl von den Auseinandersetzungen im Auswärtigen Amt, wo die Löcher der Diskretion in den Beratungen gerade dieses Ausschusses zu suchen sind.
    Ich erwähne das, weil sich nun das Merkwürdige, man könnte fast sagen: das Amüsante, ereignete, daß derselbe Herr Staatssekretär sich fünf Tage nach dieser Feststellung an den gleichen Ausschuß - in Verbindung mit dem Haushaltsausschuß —wandte und unter mehrfachem Gebrauch der Wendung, er mache diese Mitteilungen vertraulich, dem Ausschuß die Begründung dafür gab, warum er eine weitere materielle Erhöhung der Public-relations-Fonds fordere. Der Haushaltsausschuß ist übrigens einhellig ablehnend geblieben.
    Aber vielleicht war es nicht nur Taktik des Herrn Staatssekretärs von Eckardt, daß er sich in den bisherigen Beratungen geneigt gezeigt hat, etwas mehr von dem Fonds kontrollieren zu lassen. Vielleicht wollte er persönlich wirklich mehr Kontrolle zulassen, als sein Bundeskanzler gewähren will. Seine Andeutungen einer größeren Bereitschaft zur Offenherzigkeit fielen nämlich in eine Zeit, in der nicht nur sein physischer Kreislauf, .sondern auch sein politischer Kreislauf in seinem Verhältnis zu dem Herrn Bundeskanzler etwas gestört war.
    Jedenfalls gibt es unter den Beamten des Bundespresse- und Informationsamtes solche, die eine parlamentarische Kontrolle dieses Fonds begrüßen würden. Beamte des Bundespresseamtes haben mir gegenüber erklärt, sie würden froh sein, wenn dieser in der Öffentlichkeit so umstrittene Fonds parlamentarisch kontrolliert werde, damit sie als Beamte endlich aus der Zwielichtigkeit herauskämen und damit sie auch vor politisch unkeuschen Anträgen bewahrt würden, die sie zu Vertretern einseitiger Interessen machen sollen.
    Der Herr Innenminister Schröder hat in der zweiten Lesung vom Staatsethos der Beamtenschaft in England gesprochen, die jeder Partei mit der gleichen Loyalität diene. Wir sind mit ihm einig hinsichtlich des Imperativs, hinsichtlich der Soll-Seite der politischen Bilanz. Aber der Herr Bundeskanzler tut gerade bezüglich dieses Titels alles, damit die Ist-Seite durch seine Praktiken verfälscht und belastet wird, indem er die Beamten, die zur Loyalität dem Ganzen gegenüber verpflichtet sein sollten, in die Situation einer einseitigen Parteiloyalität bringt.
    Über Titel 300 des Kanzleretats schwebt unretuschierbar der Schatten des Nachrichtenhändlers Stephan und des Nachrichtenempfängers Adenauer. Dieser geheim manipulierte Reptilienfonds ist ein undemokratisches Schandmal des ganzen Haushalts.

    (Beifall bei der SPD.) Der Herr Bundeskanzler hat in seiner unbekümmert saloppen Ausdrucksweise in der zweiten Lesung gesagt, es habe keinen Zweck, sanft zu säuseln; man müsse kräftig sprechen, und er hat auch früher einmal gesagt: Nun lernen Sie doch von mir! Nun sei es uns also gütigst gestattet, so hart zu sprechen, wie er es draußen in den Wahlversammlungen tut: Es ist ein undemokratisches Schandmal, wenn er solch einen unkontrollierten Fonds in seinem Haushalt behält.

    Als in der zweiten Lesung einer meiner Fraktionsfreunde noch einmal an die Schroth-ScharleyAffäre erinnert hat, die man besser AdenauerStephan-Affäre nennen würde, da hat der Herr Bundeskanzler sinngemäß gesagt, man solle doch die ollen Kamellen lassen. — Wir wollen auch nicht in dieser für den Bundeskanzler peinlichen Erinnerung wühlen. Wir wissen, daß das auch keinen Zweck hat; er hat uns in der zweiten Lesung sein dickes Fell in angelegentliche Erinnerung gebracht, und wir wissen, daß alle Attacken und alle Erinnerungen an dieses Ereignis abprallen würden. Ich erwähne diesen Fall Schroth-Scharley nur, weil ich an dieser Stelle noch einmal auf einen anderen Fall hinweisen möchte, mit dem Herr Dr. Adenauer im Vorjahr bei seinem beifallsfreudigen Fraktionspublikum einen munteren Bühnenerfolg erzielen konnte, als er nämlich darauf hinweisen konnte, daß die gewerkschaftliche Journalistenorganisation unter meinem Vorsitz einen Antrag auf Bezuschussung eines Berufsausbildungskurses über internationale Presserechtsfragen beim Bundespresse- und Informationsamt gestellt hatte. Da schmeckte es dem Bundeskanzler ungemein, uns in den gleichen Etattitel zu stecken, aus dem er dank der Haushaltsgestaltung, die ihm die CDU-Mehrheit dieses Bundestages gestattet, auch die undelikatesten und unkontrolliertesten Dinge finanzieren kann. Die Gewerkschaftsorganisation der Journalisten hat die bewilligte Summe zurückgewiesen, weil sie es mit ihrem Berufsethos nicht vereinbaren konnte, Förderungsmittel aus einem Haushaltstitel entgegenzunehmen, in dem unter der schwarzen Glocke der Geheimhaltung Vertretbares und Unvertretbares vermengt werden.
    Ich glaube — vielleicht deute ich das etwas zu optimistisch -, mittlerweile haben auch die CDU-Kollegen dieses Hauses begriffen, daß es unmöglich ist, Berechtigtes und Unvertretbares in einem Haushaltstitel zu vermengen; denn so verstehe ich den Vorschlag, vom nächsten Jahre an den Titel zu halbieren. Obwohl wir dem Herrn Bundeskanzler auch 6i 2 Millionen DM zu solch dunklen Zwecken unkontrolliert zur Verfügung zu stellen nicht bereit sind, anerkennen wir immerhin, daß das von Ihrem Standpunkt aus der Versuch ist, der Ehrlichkeit, der Aufrichtigkeit, der Klarheit und der Wahrheit wenigstens ein Schrittchen näherzukommen.
    Was der Herr Bundeskanzler mit dem Titel 300 bisher gemacht hat, erinnert an die Methoden, die man von den so sehr beklagten Amalgamen diktatorischer Schauprozesse kennt, wo die wirklichen Verbrecher und die politischen Gegner eines Regimes auf einer Anklagebank vermengt wurden. Die



    Kühn (Köln)

    einen waren dazu bestimmt, die anderen zu diskreditieren. Indem man in einem Haushaltstitel Berechtigtes und Unberechtigtes vermengt, versucht man doch, das eine, was nicht zu rechtfertigen ist, durch das andere, was in einem demokratischen Staat durchaus gerechtfertigt ist, zu rechtfertigen.
    Ich könnte es mir einfach machen, meine Damen und Herren, und sagen: einen gewissen Fonds sind wir bereit dem Herrn Bundeskanzler — das haben wir in den früheren Jahren auch gesagt — zur Verfügung zu stellen. Für einen kleinen Fonds gibt es diskutierbare Argumente. Aber bei unserem Antrag sollten Sie überlegen, ob sich nicht auch für Sie, für die Mehrheit dieses Hauses, das verfassungsrechtliche Problem stellt: kann eine Parlamentsmehrheit Haushaltsmittel, die ja öffentliche Mittel sind, überhaupt durch Mehrheitsbeschluß der öffentlichen Kontrolle entziehen?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Kann eine Parlamentsmehrheit durch Mehrheitsbeschluß über ein Recht verfügen und auf ein Recht verzichten, das ja nicht ein Recht der Mehrheit, sondern ein Recht der parlamentarischen Institution als solcher ist? Sie wissen ganz genau, daß es Angelegenheiten gibt, die man nicht einem Mehrheitsbeschluß unterziehen kann.

    (Abg. Wienand: Wir müssen den Herrn Verfassungsminister dazu hören!)

    Was hier getan wird, gehört in das Kapitel, das mein Freund Mommer in der zweiten Lesung angeschnitten hat, als er gesagt hat: Dieser Bundeskanzler macht den Staat zur Beute einer Partei. Da sagte Mommer wörtlich: „Es geht darum, ob dieser Staat ein CDU-Staat oder ob er unser gemeinsamer Staat ist." An dieser Stelle verzeichnet das Stenogramm: „Zuruf von der CDU/CSU: Nur die Mehrheit entscheidet!" Nein, meine Damen und Herren, auch die Mehrheit kann den Staat nicht zu einem Parteistaat machen. Auch durch einen Mehrheitsbeschluß kann dieses Parlament nicht auf ein Recht verzichten, das ihm zusteht. Wenn wir dies zuließen, würden wir uns mit schnellen Schritten auf dem Weg zu neuen Ermächtigungsgesetzen bewegen, Gesetzen, die unangenehme historische Erinnerungen in uns wachrufen sollten.
    Man hat uns gesagt, daß diese ganze Sache doch schon deshalb harmlos sei, weil der Bundesrechnungshofpräsident die Kontrolle dieses Fonds vornehme. Uns scheint eine solche Kontrolle nicht zu genügen. Denn erstens erstreckt sie sich nur auf die Korrektheit der Ausgabenbelege. Darüber haben wir in früheren Jahren miteinander diskutiert, und es war im Vorjahre Ihr Kollege Bucerius, der gesagt hat: Nein, die Kontrolle des Bundesrechnungshofspräsidenten erstreckt sich im Rahmen der Zweckbestimmung auch auf die Überprüfung der materiellen Seite dieser Summe. Gut, aber wir haben es hier mit einer Zweckbestimmung von schier unbegrenzter Elastizität zu tun. Die Erläuterung zum Titel 300 heißt:
    Der Ansatz schließt im Rahmen der aktuell
    politischen Information auch die Public-relations-Arbeit im In- und Ausland sowie die Förderung von Film, Bild, Funk, Fernsehfunk und
    Publikationen verschiedenster Art ein,
    Was heißt denn „Förderung von Publikationen verschiedenster Art"? Was soll denn ein Präsident des Rechnungshofes mit einer solchen Zweckbestimmung machen? Er ist keine politische Prüfungsinstanz. Hier ist also schon durch die Zweckbestimmung — Herr Kollege Bucerius hat im vorigen Jahre selber zugegeben, daß sie ungemein elastisch ist — ein Fonds geschaffen, der vom Bundesrechnungshof nur nach der rechnungsmäßigen Seite, nach Ein- und Ausgaben, aber nicht nach der polititischen Zweckbestimmung durchleuchtet werden kann.
    In diesem Zusammenhang erlaube ich mir die Frage, die auch in der Öffentlichkeit, in der Presse und vor allen Dingen unter den Journalisten dieses Hauses eine Rolle gespielt hat: Gehört zur Public-
    relations-Arbeit im Inland, die hier als Zweckbestimmung angegeben wird, auch die Beauftragung von Journalisten mit der Abfassung von Arbeiten, die als politische Analysen für die Bundesregierung bezeichnet werden oder Arbeiten für die sogenannte Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Kreise darstellen und die gut honoriert, aber nirgendwo veröffentlicht werden?

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ist auch das unter die Zweckbestimmung eines solchen Titels zu fassen?
    Unsere Pressestelle hat veröffentlicht, daß nachgeordnete Stellen des Kanzlers Journalisten politische Berichte in Auftrag geben, die im Regelfall nicht der Veröffentlichung dienen, aber gut honoriert werden. Diese Mitteilung ist von dem Herrn Staatssekretär Globke sehr zaghaft als unzutreffend dementiert worden. Allerdings war in dieser Meldung eine Kleinigkeit ungenau. Wenn die Bezahlung aus dem Geheimtitel 300 erfolgt, ist es nicht Herr Globke, sondern Herr Eckardt, der dafür letztlich zuständig ist, wenn sich auch das Ganze unter der großen Glocke „Bundeskanzleramt" abspielt. Darüber hinaus aber gilt für das Dementi das Wort Harold Nicolsons: „Unter einem Dementi versteht man die verneinende Bestätigung einer Nachricht, die bisher lediglich ein Gerücht war."
    Hier allerdings ist es kein Gerücht, hier ist es dokumentarisch belegbar. Ich werde keinen Namen nennen. Aber wenn nachher Herr Kollege Barzel — ich habe gehört, daß er bestimmt ist, darauf zu antworten darauf besteht, so werde ich aus dem Wortlaut vorlesen. Aber auch dann werde ich keinen Namen nennen. Wenn Sie an der Wahrheit meiner Darlegungen zweifeln, bin ich bereit, dem Herrn Präsidenten des Bundestages die Unterlagen zu zeigen, auf daß er dem Hause bestätigen kann, daß ich korrekt zitiert habe.
    Wenn ich die Namen verschweige, dann verschanze ich mich nicht hinter den Art. 47 des Grundgesetzes. Es geht hier nicht darum, Journalisten zu benennen. Es geht überhaupt nicht darum, die Dinge in eine falsche Blickrichtung kommen zu lassen. Ich erhebe meinen Vorwurf nicht gegen einen einzigen



    Kühn (Köln)

    Journalisten. Ich weiß nicht — selbst bei denen, die die Nutznießer dieser Regierungspraktik sind —, ob sie sich in ihren übrigen Berichtsarbeiten daraufhin regierungsfreundlicher verhalten haben. Das kann in diesem oder jenem Falle vermutet werden. Aber ich würde es nicht für loyal halten, eine Vermutung in die Form einer Behauptung zu kleiden. Nicht um Journalisten geht es hier. Sie mögen samt und sonders — nehmen wir diesen wünschenswerten Fall für die Wirklichkeit — frei von Käuflichkeit sein. Nicht darum geht es.
    Mit aller Entschiedenheit erheben wir Protest gegen diese Methode der Regierung, die doch damit unverkennbar die Absicht verfolgt, mit finanziellem Köder an publizistisch wichtiger Stelle stehende Journalisten in ihr politisches Fahrwasser zu ziehen. Im Zeitalter der sich zunehmend erleichternden Manipulierbarkeit der Meinungsbildung durch die Besetzung zentraler Positionen in Presse und Funk ist diese Methode doppelt lebensgefährlich für die Demokratie.
    Ich werde heute nicht zu den privaten Parteitarnorganisationen sprechen, die aus öffentlichen Steuermitteln finanziert werden. Sie werden ja wohl ein Jahr vor der Wahl wieder wie Pilze aus dem Boden schießen. Neu hinzugekommen ist im Berichtsjahr Herrn Barzels „Rettet die Freiheit". Deshalb sei es mir gestattet, an dieser Stelle auch zu der Darstellung und Darbietung des Präsidenten dieses Komitees, des Herrn Barzel, ein Wort zu sagen. Der Herr Bundeskanzler soll in seiner bemerkenswerten Begabung für die Charakterisierung seiner Freunde gesagt haben, als das Komitee aufkam: Rettet den Barzel!

    (Heiterkeit.)

    Nun, Herr Kollege Barzel hat sich revanchiert und den Versuch gemacht, Rettet den Bundeskanzler zu spielen. Im Schiller-Jahr sei es gestattet, zu zitieren: Mein Verzeichnis von Bösewichtern wird mit jedem Tag, den ich älter werde, kürzer, und mein Register von Toren mit jedem Tag länger. Denn es war keine intellektuelle Brillanzleistung, Herr Kollege Barzel, die Sie hier dargeboten haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit ,dem Ausweichen auf Nebenkriegsschauplätze, das Sie heute den ganzen Tag in dieser Debatte versucht haben, trifft man nicht den Kern der entscheidenden politischen Frage. Wenn die Demokratie — das war ein entscheidender Diskussionspunkt an diesem Nachmittag —in der Bundesrepublik von Ihnen durch Praktiken der Regierung und ihres Chefs, wie wir sie erlebt haben, gefährdet wird, dann macht man sie sturmreif nach außen. Die inneren Untergraber der demokratischen Sicherheit, diejenigen, die die demokratischen Fundamente in der Bundesrepublik durchlöchern, machen diese Bundesrepublik anfällig und sturmreif für diejenigen, die aus Pankow zu diesem Sturm ansetzen.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Hier ist wieder mit Unterstellungen gearbeitet w orden. Wir wollen uns gegenseitig —das waren die Darlegungen meines Kollegen Mommer, ich möchte sie wiederholen — nichts vorwerfen. Wenn sich bei einer Partei gelegentlich solche Erscheinungen zeigten, daß der eine oder andere erliegt, daß bei Ihnen oder auch einmal bei uns irgendwelche Agenten entlarvt werden, dann sollte gerade Herr Kollege Barzel mit Vorwürfen sehr vorsichtig sein, denn in allerunmittelbarster Tuchführung mit ihm stand als ein ganz besonders eifriger Apostel von „Rettet die Freiheit" Herr von Hanstein, der sich sogar das große Programm vorgenommen hatte, in Verbindung mit diesem Komitee gleichzeitig Moral, Christentum und Freiheit zu retten.
    Zu dem anstehenden Titel und zu unserem Antrag Umdruck 311 möchte ich folgendes sagen. Ich möchte Sie um nicht mehr als darum ersuchen, diesen Geheimfonds des Kanzlers der gleichen parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen, wie wir sie beim Bundesnachrichtendienst haben. Es ist nicht einzusehen, daß ein Haushaltstitel, der nach dem Vorbericht des Haushaltsentwurfs und nach den Erläuterungen des Titels der Information der Öffentlichkeit dient, beispielsweise der Information des Auslandes, vom deutschen Standpunkt her — der nicht nur der Regierungsstandpunkt ist —, nicht mindestens doch der gleichen Kontrolle unterworfen werden kann wie jener Titel, aus dem V-Leute und Nachrichtendienste finanziert werden und wobei um es um Leben und Freiheit von vielen Menschen geht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Warum will man diesen Haushaltstitel, der so harmlos firmiert ist und über den uns von der Regierungsbank immer wieder erklärt wird, daß er nur harmlosen Zwecken diene, nicht einer parlamentarischen Kontrolle unterwerfen? Wenn Sie diesem unserem Begehr nicht folgen, das fürwahr bescheiden ist, werden Sie damit bestätigen, daß dieser Fonds ein geheim manipulierter Reptilienfonds im Dienste Ihres Parteikanzlers bleiben soll. Herr Dr. Adenauer wird diesen Vorwurf mit idem dicken Fell zu tragen wissen, das er in der zweiten Lesung hier als Requisit seiner politischen Laufbahn gerühmt hat. Sie haben darüber zu entscheiden, ob Sie solche Methoden weiter tolerieren, decken und unterstützen wollen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir zunächst den anderen Antrag Umdruck 324 begründen lassen und dann über beide Anträge die Diskussion eröffnen. Wer begründet den Antrag? — Das Wort hat der Abgeordnete Zoglmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Siegfried Zoglmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Kollegen Kühn, der sich mit dem Titel 300 befaßt hat, habe ich nun unserem Antrag, der Ihnen in Umdruck 324 vorliegt, zu begründen. Es handelt sich, wie gerade gesagt worden ist, um einen Geheimfonds, der dem Herrn Bundeskanzler mittelbar zur Verfügung steht.
    Nach der Diskussion des heutigen Nachmittags ist man versucht, bei dieser Gelegenheit wieder in die Generaldebatte von vorhin zurückzufallen; denn es steht ja alles im Raum, es wird ja alles angerührt, was vorhin um den Komplex „Bundeskanzler" hier



    Zoglmann
    ausgeführt wurde. Aber ich möchte nicht in diesen Fehler verfallen.
    Ich kann es auch deshalb unterlassen, weil mir ein Kollege der CDU — ein sehr maßgeblicher Kollege — heute mittag gesagt hat: Gleichgültig, was heute nachmittag von der Opposition zu dem Komplex Adenauer auszuführen sein wird, es wird sich nichts darunter befinden, kein Argument, das nicht bereits innerhalb der CDU ebenfalls schon ausgesprochen wurde. — Das heißt also: Hier ist heute nachmittag ein Spiel mit etwas verdeckten Karten gespielt worden. Hier hat man nach außen hin so getan, als ob nichts passiert sei; effektiv aber hat man sich nach dieser Aussage des namhaften Kollegen von der CDU offenbar innerhalb der Fraktion mit diesen Dingen anders beschäftigt, als es hier anklang. Da also wenigstens Sie, meine Herren von der Mehrheitspartei, mit diesen Auffassungen vertraut sind, kann ich mir ihre weitere Behandlung schenken.
    Allerdings muß ich eines sagen: Wenn wir den Antrag stellen, den Fonds von 13 Millionen DM der Kontrolle des Hauses zu unterstellen, dann tun wir das in der klaren Erkenntnis, daß nicht einzusehen ist, weshalb ein Fonds, der dem Bundespresseamt und dem Bundeskanzleramt für Publikationszwecke zur Verfügung steht, anders zu behandeln sein soll als der Fonds, aus dem der Bundesnachrichtendienst gespeist wird. Niemandem können Sie klarmachen, daß man hier mit zweierlei Maß messen soll. Eher ist das Gegenteil anzunehmen. Eher wäre anzunehmen, daß der Fonds, mit dem Herr Gehlen ausgestattet ist, etwas sorgsamer behandelt wird als etwa der Fonds, den der Bundespressechef und das Bundeskanzleramt für Publikationszwecke zur Verfügung haben.
    Der Kollege Kühn hat sich vorhin sehr dezent über einen ihm bekanntgewordenen Fall, der sich mit den „Situationsanalysen" befaßt, geäußert. Nun hat der Kollege Kühn allerdings Veranlassung — nicht etwa, weil er befürchten müßte, soweit mir bekannt ist, daß ein ihm nahestehender Parteifreund etwa ebenfalls aus diesem Fonds Gelder bekommen hätte —, sich sehr dezent zu äußern. Ich möchte mich nicht so dezent äußern. Ich möchte eine ganz klare Frage stellen, und da folge ich ihm nicht ganz, wenn er sagt: wir sind alle frei von Fehlern. Ich meine jetzt die Journalisten; ich spreche auch als Journalist. So frei sind wir gar nicht. Die Journalisten sind so schwach wie alle andern Menschen auch. Man sollte sie nicht überfordern, und ich glaube, wir sind nahe daran, jemanden zu überfordern, wenn wir ihn beauftragen, bestimmte Arbeiten mit hoher Dotierung zu erstellen, und dann dieser Mann morgen oder übermorgen in einer Rundfunkanstalt oder mit Hilfe eines sonstigen Publikationsmittels plötzlich korrekt über den Auftraggeber von gestern berichten soll. Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich, ob Sie diesen Menschen nicht überfordern! Wenn Sie ihn überfordern, dann fällt die Schuld auch auf Sie zurück, nicht nur auf den Mann, der vielleicht in einer solchen Form sündigt. Also deshalb: Kontrolle dieses Fonds!
    Ich darf in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Fall erwähnen. Mir ist bekanntgeworden, daß an der Saar aus einem ähnlichen Geheimfonds des Ministerpräsidenten ein Landtagspräsident, der im Zuge einer neuen Koalitionsbildung seinen Posten räumen mußte, um ihn für einen anderen freizugeben, monatelang weiterhin die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Landtagspräsident bezog, also obwohl er seit Monaten nicht mehr Landtagspräsident war. Um solche Dinge zu verhindern, müssen wir hier klar die Kontrolle dieses Fonds verlangen. Im Vaterunser heißt es so schön: „Führe uns nicht in Versuchung". Die meisten kommen nämlich darin um. Deshalb bitten wir Sie um die Annahme unseres Antrags.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)