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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 74. Sitzung Bonn, den 11. Juni 1959 Inhalt: Zur Tagesordnung Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 3975 A Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 3975 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3976 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (FDP) (Drucksache 1152) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 3976 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1050 his 1079) — Dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Schoettle (SPD) 3976 D Dr, Vogel (CDU/CSU) 3982 B Lenz (Trossingen) (FDP) 3990 C Dr. Schild (DP) . . . . . . . 3996 B Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Ollenhauer (SPD) . . . . . . . 4005 D Dr. Krone (CDU/CSU) 4010 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 4015 A Dr. Mende (FDP) . . . 4017 D, 4026 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 4022 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 4024 D, 4028 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4025 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 4027 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4030 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) 4030 C Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 4035 A Erler (SPD) 4037 D, 4049 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 4039 D, 4047 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 4041 D Kühn (Köln) (SPD) . . 4043 B, 4049 B Zoglmann (FDP) 4046 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 4048 A Ritzel (SPD) 4048 C Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 4048 D Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Dr. Meyer (Frankfurt) (SPD) . . 4050 B Erler (SPD) 4051 C Zur GO Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4051 D Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Ritzel (SPD) 4052 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 4053 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4053 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 4054 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4054 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 4055 B Rademacher (FDP) . . . . . . . 4055 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksachen 631, 964); Schriftlicher Bericht des Lastenausgleichsausschusses (Drucksache 1130) — Zweite Beratung 4000 A Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 584) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1116) — Zweite und dritte Beratung - 4000 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 791); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1125) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1121, zu 1121) — Zweite und dritte Beratung — 4000 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet (Drucksache 1028) — Erste Beratung . . . . . . . . . . . 4000 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 15. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache 1029) — Erste Beratung — 4000 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 mit der Republik Portugal (Drucksache 1030) — Erste Beratung -- . . . . . . . . 4001 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an die Türkische Republik (Drucksache 1098) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 4001 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde (Drucksache 1031) -- Erste Beratung — . . . 4001 B Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (Drucksache 1099) — Erste Beratung — 4001 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 1101) — Erste Beratung — . . . . . . . 4001 B Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 C Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019) — Erste Beratung — 4001 D Entwurf eines Gesetzes zu dem deutsch- schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr (Drucksache 1020) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 D Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1080) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4001 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) — Erste Beratung — 4002 A Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Handelszählungsgesetz 1959) (Drucksache 1104) — Erste Beratung — 4002 A Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 1117) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4002 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1025) — Erste Beratung — 4002 B Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent 1959 für feste Brennstoffe (Drucksache 1113) — Erste Beratung — . . . 4002 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksache 1111) — Erste Beratung — . . . . . . ..4002 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (FDP) (Drucksache 1118) — Erste Beratung — . . . 4002 C Entwurf eines Gesetzes über die Erstattung von Kriegsfolgelasten auf dem Gebiet des öffentlichen Schulwesens durch den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (SPD) (Drucksache 1132) — Erste Beratung — 4002 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Rechtsverhältnissen der bei der Landespostdirektion Berlin als Postfacharbeiter und Postfacharbeiterinnen beschäftigten Personen (Abg. Neuburger, Schmidt [Hamburg] u. Gen.) (Drucksache 1137) - Erste Beratung — 4002 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksache 1144) — Erste Beratung — 4003 A Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Ubersicht über die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener landwirtschaftlicher Erzeugung und aus Einfuhren; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 481, 1082) 4003 B Antrag der Abg. Dr. Kopf, Metzger u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 519, 1040) . . 4003 B Übersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1084) 4003 C Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Zustimmung zum Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 981, 1120) . . . 4003 C Antrag der Abg. Schmidt (Hamburg) u. Gen. betr. Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten für militärische Zwecke; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 191, 1115) Dr. Gossel (CDU/CSU) . . . . . . 4003 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4004 D Antrag dies Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Beteiligung an der Deutsche Wochenschau GmbH, Hamburg (Drucksache 1039) 4005 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehem. Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten (Drucksache 1091) . . . . . . . . . . 4005 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD FDP, DP betr. Ferienaktion für Berliner Kinder (Drucksache 1107) . . . . . 4005 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache 1089) . . . 4005 B Nächste Sitzung 4057 C Anlagen - 4059 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 3975 74. Sitzung Bonn, den 11. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Börner 12. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Deist 11. 6. Diebäcker 11. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Franke 11. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Glahn 12. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 8. 7. Heye 12. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 15. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Matthes 15. 6. Memmel 20. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Pusch 20. 6. Dr. Ratzel 12. 6. Scharnowski 12. 6. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 6. Schmidt (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Sträter 11. 6. Frau Strobel 11. 6. Theis 12. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. b) Urlaubsanträge Frau Renger 18. 6. Scheel 4. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Mischnick zu dem von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksache 1118). Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung des Häftlingshilfegesetzes im Jahre 1955 anerkannt, daß die aus der Haft in sowjetischen und sowjetzonalen Konzentrationslagern zurückkehrenden Personen einer besonderen Hilfe bedürfen. Das Häftlingshilfegesetz ist damals in enger Anlehnung an das Heimkehrergesetz entstanden, obwohl von der Sache her eine Anlehnung an das Bundesentschädigungsgesetz für die Opfer des Dritten Reiches richtiger gewesen wäre. Zwischen Kriegsgefangenschaft und der fast ausschließlich politischen Haft der unter das Häftlingshilfegesetz fallenden Personen besteht doch ein erheblicher Unterschied. Es ist deshalb nur zu verständlich, daß der Wunsch der politischen Häftlinge immer dringender wird, ihre besondere Lage auch in dem für sie zuständigen Gesetz entsprechend zu berücksichtigen. Vor allen Dingen geht es vielen der ehemaligen Häftlinge darum, einmal genau den Status des politischen Häftlings festgelegt zu wissen. Mit Recht weisen sie darauf hin, daß sie und ihre Kameraden Freiheit, Gesundheit und sogar das Leben für das geopfert haben, was andere zu einem großen Teil nur vom sicheren Port aus mit Sonntagsreden zu verteidigen pflegen: die Freiheit für uns ,alle. Wer den Menschen in Mitteldeutschland immer und immer wieder zuruft: „Haltet aus," „Laßt euch nicht unterkriegen," „Leistet geistigen Widerstand" - der muß auch zu dem vergleichsweise bescheidenen Opfer eines gewissen finanziellen Ausgleiches für diejenigen bereit sein, die in diesem Sinne tätig waren und dabei zu Schaden kamen. Mit dem Häftlingshilfegesetz ist ein solcher Versuch unternommen worden. Es wäre erfreulich, wenn sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestages dazu bereitfinden könnten, für die politischen Häftlinge eine eigenständige gesetzliche Regelung zu schaffen, die in ihren Grundsätzen der dies Bundesentschädigungsgesetzes angepaßt ist. Die vorliegende Novelle der Regierung zum Häftlingshilfegesetz in Drucksache 1111 läßt aber deutlich werden, daß die Regierung und damit wohl auch die Mehrheitsfraktion des Deutschen Bundestages zu dieser völligen Neuordnung - zumindest zur Zeit - nicht bereit ist. In Anbetracht dieser Umstände hat sich die FDP-Bundestagsfraktion entschlossen, zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nur eine Novelle zum bestehenden Häftlingshilfegesetz vorzulegen; ihr Wunsch, eine völlige Reformierung der Häftlingshilfegesetzgebung vorzunehmen, bleibt davon unberührt. Ziel der FDP-Novelle ist es im Gegensatz zur Regierungsnovelle, zumindest eine ge- 4060 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 wisse Angleichung an das Bundesentschädigungsgesetz zu erreichen. Die Novelle der Freien Demokraten unterscheidet sich von der Regierungsvorlage insbesondere in zwei Punkten: die Regierungsvorlage behält leider die Forderung bei, daß ein politischer Häftling sich innerhalb von sechs Monaten nach seiner Haftentlassung in der Bundesrepublik niederlassen muß, um Ansprüche nach dem Häftlingshilfegesetz geltend machen zu können. An sich wäre ein völliger Wegfall dieser Ausschließungsfrist das richtige. Der FDP-Entwurf sieht eine Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate in der Hoffnung vor, damit wenigstens zu einer gemeinsamen Basis kommen zu können. Es hat sich immer wieder gezeigt, daß eine ganze Reihe von Häftlingen verständlicherweise mehr 'als 6 Monate braucht, um sich endgültig über seinen künftigen Wohnsitz zu entscheiden. Der wichtigste Unterschied zwischen Regierungsvorlage und FDP-Entwurf ist im § 9a Abs. 1 enthalten. Während die Regierungsvorlage eine Beihilfe — um das Wort „Entschädigung" zu vermeiden — von DM 1,— pro Hafttag für die ersten zwei Jahre und von DM 2,— pro Hafttag für die weiteren Jahre beibehält, verlangt der FDP-Entwurf eine Beihilfe von DM 5,— vom ersten Hafttag an, sofern, genau wie in der Regierungsvorlage, die Haft länger als 12 Monate betrug. Es ist damit derselbe Betrag gewählt worden, der im Bundesentschädigungsgesetz festgelegt ist. Es ist beim besten Willen nicht einzusehen, warum ein Hafttag während des Dritten Reiches anders bewertet werden soll als ein Hafttag unter sowjetzonaler oder sowjetischer Herrschaft. Es haben sich dadurch schon die kuriosesten Situationen ergeben. Eine nicht unerhebliche Zahl von politischen Häftlingen aus der Zone mußte schon während der Zeit des Dritten Reiches mit dem KZ Bekanntschaft machen; bei der Festlegung ihrer Entschädigung stellten sie dann aber fest, daß gleiche Tatbestände nicht gleich behandelt werden. Es sei hier gar nicht darauf eingegangen, die Art der Haft, ihre Härte usw. zwischen den beiden Systemen zu vergleichen. Eine volle Abgeltung des seelischen, gesundheitlichen und sonstigen Schadens, den ein Häftling erlitten hat, ist durch Geld sowieso nicht möglich. Insoweit folgen wir Freien Demokraten auch der Begründung der Regierungsvorlage. Nur scheint uns der daraus gezogene Schluß, deshalb solle es bei den bisherigen niedrigen Sätzen bleiben, reichlich bequem und für die Betroffenen unzumutbar zu sein. Insbesondere ist der im Regierungsentwurf enthaltene Vorschlag, denjenigen Häftlingen, die nach dem 1. Januar 1958 gekommen sind oder noch kommen werden, eine zusätzliche Beihilfe zu gewähren, völlig absurd. Die von der Bundesregierung gegebene Begründung, damit die schwieriger gewordenen Startbedingungen gegenüber den früher entlassenen Häftlingen verbessern zu wollen, ist fadenscheinig. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß nur fiskalische Gesichtspunkte bei diesem Vorschlag entscheidend waren. Denn jeder weiß, daß die Hauptzahl der politischen Gefangenen in den Jahren 1954 bis 1956 heimkehrten; sie wären durch den Regierungsvorschlag alle von einer berechtigten zusätzlichen Leistung ausgeschlossen. Der politische Kenner weiß darüber hinaus, daß gerade bei den Häftlingen, die in diesen Jahren entlassen wurden, all diejenigen sind, die unmittelbar nach Kriegsende, in dem festen Glauben, auch in der sowjetischen Besatzungszone einen demokratischen Staat aufbauen zu können, sich selbst im Kampf gegen die Ausbreitung der kommunistischen Diktatur exponierten und dabei Schaden erlitten. Leider sieht der Entwurf der Regierung auch keinerlei Verbesserung der Gesundheitsfürsorge vor. In der Novelle der Freien Demokraten sind entsprechende Bestimmungen nur deshalb nicht enthalten, weil der Reformentwurf zur Kriegsopferversorgung, den die Freien Demokraten unter der Drucksache 962 eingebracht haben, eine entscheidende Umstellung der gesamten Kriegsopferversorgung vorsieht. Nach unseren Vorschlägen soll diese Versorgung 'auch für die Beschädigungen gelten, die während der politischen Haft erlitten wurden. Durch die Einführung der Berufsschadensrente an Stelle der Ausgleichsrente soll nach den Gedanken der Freien Demokraten die gesamte Kriegsopferversorgung zumindest ähnlich geregelt werden, wie es im Bundesentschädigungsgesetz niedergelegt ist. Damit würden auch die politischen Häftlinge in der gleichen Form eine bessere Versorgung als bisher erhalten. Die Freien Demokraten gehen von dem Grundsatz aus, daß diese Versorgung keine Fürsorgeleistung sein darf, sondern einer Abgeltung von Rechtsansprüchen gleichkommen muß. Wer sich auf den Standpunkt stellt, daß für Enteignungen von Grund und Boden usw. Entschädigung gewährt werden muß — wir Freien Demokraten billigen diesen Grundsatz vorbehaltlos —, der muß auch bereit sein, bei der Enteignung der Gesundheit, soweit es irgend möglich ist, eine Entschädigung zu gewähren. Außerdem sieht der Vorschlag der FDP zur Reform der Kriegsopferversorgung vor, daß bei den Folgeschäden der ursächliche Zusammenhang mit den Kriegs- oder Haftfolgen als gegeben betrachtet wird, es sei denn die Versorgungsverwaltung kann das Gegenteil nachweisen. Man kann also von einer für den Geschädigten besseren Umkehrung der Beweislast sprechen. Die redaktionellen Änderungen des Regierungsentwurfs mit den Ergänzungen des Bundesrates werden von uns begrüßt und — sofern sie nicht im FDP-Entwurfenthalten sind oder übernommen wurden — unterstützt. Um die finanziellen Auswirkungen des FDP-Vorschlages abzumildern, scheint eine Auszahlung der erhöhten Haftbeihilfe, in gleichen Raten 'auf drei Jahre verteilt, durchaus vertretbar. Ein baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfes ist dringend notwendig, um den vielseitigen Versprechungen an die politischen Häftlinge endlich die Tat folgen zu lassen. Da wir Freien Demokraten den geistigen Kampf gegen die kommunistische Idee für das Entscheidende halten, sind wir der Meinung, daß gerade denjenigen, die in diesem geistigen Kampf an der vordersten Front gestanden haben und stehen, die Gewißheit gegeben werden muß, daß sie von uns nicht vergessen sind. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 4061 Anlage 3 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu dem von den Abgeordneten Neuburger, Schmidt (Hamburg) und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Rechtsverhältnissen der bei der Landespostdirektion Berlin als Postfacharbeiter und Postfacharbeiterinnen beschäftigten Personen (Drucksache 1137) . Die äußerst schwierige Angleichung der Rechtsverhältnisse der Angehörigen der Landespostdirektion Berlin gemäß dem Berliner Landesbeamtengesetz vom 1. Dezember 1952 vollzog sich im allgemeinen zur vollen Befriedigung aller Beteiligten. Einige offengebliebene Fragen, die zunächst von dem Gesetz nicht erfaßt waren oder werden konnten, wurden in der Zwischenzeit ebenfalls geregelt. Lediglich die Verbeamtung von inzwischen über 50 Jahre alt gewordenen Postfacharbeitern, Fernmeldebauhandwerkern und einigen Postangestellten stieß auf beamtenrechtliche und haushaltsrechtliche Schwierigkeiten. Der gesamte Fragenkomplex wurde in den vergangenen Jahren wiederholt in den Sitzungen des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost eingehend erörtert. Ich und meine Mitarbeiter haben nie einen Zweifel darüber gelassen, daß seitens der Deutschen Bundespost alles versucht wird, um auch diese letzte Frage zugunsten der überalterten Postfacharbeiter zu lösen. Der dem Hohen Hause in der Drucksache 1137 vorgelegte Gesetzentwurf findet dem Grunde nach deshalb meine volle Unterstützung, weil er meinen Absichten und Plänen entspricht. Bereits im Dezember 1955 ist wegen der Übernahme von 464 überalterten Postfacharbeitern der Landespostdirektion Berlin an den Bundesfinanzminister herangetreten worden. Nach ursprünglicher Ablehnung des Antrags, vielfachen Verhandlungen und Erweiterung des Antrags auf Übernahme von weiteren überalterten Kräften, nämlich 133 Fernmeldebauhandwerkern und 6 Postangestellten, hat der Bundesfinanzminister unter dem 30. Mai dieses Jahres seine grundsätzliche Zustimmung zur Übernahme dieser Kräfte in das Beamtenverhältnis nach § 36a RHO erteilt. Außer dieser Zustimmung ist noch eine Ausnahmegenehmigung des Bundespersonalausschusses nach der BLV erforderlich, mit deren Erteilung gerechnet werden kann. Ohne diese abzuwarten, ist die LPD Berlin bereits angewiesen worden, alle Vorbereitungen zur Übernahme der in Betracht kommenden Kräfte zu treffen. Damit würden die Wünsche auf Verbeamtung der überalterten, noch im Dienst befindlichen Kräfte erfüllt werden können. Im einzelnen möchte ich zu der Drucksache folgendes ausführen: Zu § 1: Der Kreis der nach dem Entwurf erfaßten Personen unterscheidet sich von dem, dessen Übernahme vom Bundesfinanzminister genehmigt wurde, dadurch, daß ihm der Stand vom 1. Dezember 1952 zugrunde gelegt wurde, während die Ermittlungen der LPD die Kräfte betreffen, die am 1. Januar 1957 eine anrechnungsfähige Dienstzeit von 10 und mehr Jahren zurückgelegt und am 1. Juli 1957 das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatten. Welche Unterschiede hinsichtlich der zu übernehmenden Kräfte dadurch auftreten, kann ohne weitere Ermittlungen nicht angegeben werden. Ferner besteht ein Unterschied darin, daß die Betreffenden nach dem Gesetzentwurf nur noch am 1. Januar 1959 im Dienst der LPD Berlin gestanden haben müssen, während nach dem vom BdF genehmigten Antrag die Kräfte noch bis zur Übernahme im Postdienst gestanden haben müssen. Die Genehmigung des BdF umfaßt im Gegensatz zum Gesetzentwurf nicht nur die überalterten Postfacharbeiter (§ 1) und Fernmeldebauhandwerker (§ 6), sondern auch noch 6 Postangestellte des mittleren Dienstes. Zu § 4: Die zur Anstellung der Kräfte erforderlichen Planstellen stehen nur zu etwa 50 v. H. zur Verfügung. Eine zusätzliche Zuweisung von Stellen als kw-Stellen wäre daher erwünscht. Zu § 5: Die Zustimmung des BdF erfaßt den im § 5 bezeichneten Personenkreis nicht, weil der Antrag sich nur auf die im Dienst befindlichen Kräfte erstreckt hat. Eine nachträgliche Übernahme in das Beamtenverhältnis von Personen, die wegen Berufsunfähigkeit (Invalidität) oder wegen Erreichens der Altersgrenze ausgeschieden sind, ferner die Einräumung einer beamtenrechtlichen Versorgung von Hinterbliebenen solcher Personen, die bereits verstorben sind, ohne bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Dienst Beamte gewesen zu sein, ist der Verwaltung bei allem Wohlwollen zu einer gerechten Lösung nur im Wege der Gesetzgebung möglich. Auf eine Reihe anderer Einzelheiten und Zusammenhänge darf mein Haus während der Ausschußberatungen hinweisen. In Vertretung Dr. Steinmetz Anlage 4 Umdruck 311 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 650 Anlage, 1053). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 650 Anlage S. 21) a) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gekürzt, 4062 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 b) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Mittel sind übertragbar. Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages und durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 316 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Leistungen der Baulastträger durch eine Vereinbarung mit den Ländern — und diese durch eine Vereinbarung mit den Gemeinden und Kreisen —für die Dauer eines mindestens vierjährigen Zeitraumes, beginnend ab Rechnungsjahr 1960, in einem „Gesamtplan des deutschen Straßenbaues" zusammenzufassen. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 317 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, in europäischen und außereuropäischen Ländern mit stark motorisiertem Straßenverkehr die dortigen Methoden der Kontrolle der sogenannten Verkehrssünder festzustellen und das Ergebnis dieser Feststellung bis zum 31. Oktober 1959 dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorzulegen mit dem Ziel, die ständig steigenden Aufwendungen für die Verkehrssünderkartei zu verringern. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 324 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen 650 Anlage, 1053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 01 — Bundeskanzler und Bundeskanzleramt —In Titel 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Haushaltsvermerk wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 04 03 — Presse und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird der Haushaltsvermerk wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 8 Umdruck 329 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der Entwicklung der deutschen Seehäfen in den kommenden Jahren ihr besonderes Augenmerk zu widmen. Als Folge des verlorenen Krieges hat sich die Wettbewerbslage der deutschen Seehäfen sehr verschlechtert. Die Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann ohne entsprechende Vorkehrungen zu einer weiteren Beeinträchtigung der Position der deutschen Seehäfen infolge ihrer Randlage im europäischen Wirt- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 4063 schaftsgebiet führen. Aus diesem Grunde müssen rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, um den bisherigen hohen Leistungsstand der deutschen Seehäfen erhalten und weiter ausbauen zu können. Dazu gehört vor allem der beschleunigte Ausbau der see- und binnenwärtigen Wege von und zu den Seehäfen, wobei der Elektrifizierung der Nord-SüdStrecke der Bundesbahn von Gemünden bis Bremerhaven und Hamburg besondere Bedeutung zukommt. Weiter muß die Vertiefung der Unterweser und Unterelbe mit besonderem Nachdruck gefördert werden, um mit dem Ansteigen der Schiffsgrößen Schritt zu halten. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 348 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061, 1150) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Förderung des Reiseverkehrs in Deutschland — (Drucksache 1061 S. 5) wird der Ansatz von 5 300 000 DM um 1 700 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. Juni 1959 Rademacher Dr. Bucher und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, als erstes wird jetzt auf jeden Fall entschieden, ob die Sache auf die Tagesordnung kommt. Nach § 77 Abs. 2 der Geschäftsordnung bedarf es wegen der Fristen einer Zweidrittelmehrheit. Nur wenn das Haus mit Zweidrittelmehrheit beschließt, daß die Sache heute auf die Tagesordnung kommt, kann überhaupt weiter verhandelt werden. Einverstanden? — Oder, Herr Abgeordneter Schmid, meinten Sie, daß die Besprechung im Ältestenrat vor der Aufnahme auf die Tagesordnung stattfinden sollte?

    (Abg. Schmid [Frankfurt]: Nein!)

    — Das würde ich für eine weitere Verzögerung halten. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist, daß die Sache heute auf die Tagesordnung kommt. Es handelt sich um den Gesetzentwurf Drucksache 1152. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!

    (Zurufe von der SPD.)

    — Ich muß jetzt die schwierige Frage an die Schriftführer richten, ob sie das für ein Drittel halten.
    Wir müssen die Abstimmung wiederholen, meine Damen und Herren. Wir brauchen nach § 77 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit, wenn die Sache heute auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Wer zustimmen will, daß sie heute auf die Tagesordnung kommt, damit sie dann zunächst im Ältestenrat weiter besprochen werden kann, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —(Zurufe von der SPD: Interessant!)

    Ich halte nicht dafür, daß das ein Drittel ist. — Ich höre keinen Widerspruch; der Gesetzentwurf ist auf die Tagesordnung gesetzt.
    Ich nehme diesen Punkt voraus, so daß er als Punkt 1 der heutigen Tagesordnung behandelt wird:
    Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (Drucksache 1152).
    Wird zu diesem Punkt das Wort gewünscht? — Das Haus ist also damit einverstanden, daß zunächst der Ältestenrat darüber berät und daß dann das Haus erneut mit der Sache befaßt wird. Ich muß mir vorbehalten, sie unter Umständen heute noch einmal aufzurufen. — Es ist so beschlossen. Ich bitte den Ältestenrat, unverzüglich zusammenzutreten.
    Ich rufe nunmehr auf die

    (Haushaltsgesetz 1959)

    Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Schoettle.

    (V o r sitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müßten wir in diesen Tagen eines der gegenwärtig mit Recht so beliebten Jubiläen feiern: Zehn Jahre Bundeshaushalt. Manche Stadt hat in den letzten Jahren ihre Archive durchstöbert,



Schoettle
um den Zeitpunkt ihrer Gründung zu ermitteln und daran anschließend das Fest ihres soundsovielhundertsten Geburtstages zu feiern. Warum soll man also nicht den — vergleichsweise kümmerlichen — Jahrgang 1949 miteinbeziehen und „Zehn Jahre Bundeshaushalt" feiern, obwohl keinem angesichts der Tatsachen und der künftigen Aussichten besonders feierlich zu Mute ist? Dabei geht es unser einem, der nun schon Jahr um Jahr die Geburtstagsrede zu halten hat, fast so wie dem Jens Daniel, der in der letzten Spiegelnummer einen Artikel mit dem Satz begann: „Mir fällt zu Adenauer nun nichts mehr ein". Glücklicherweise gibt es dank der allgemeinen Entwicklung doch noch Stoff für nützliche Überlegungen zum Bundeshaushalt, so daß die Lage wenigstens auf diesem Gebiet noch nicht so ernst ist. Vielleicht verlohnt sich hier ein kurzer Blick auf die Entwicklung des Bundeshaushalts seit 1952, dem ersten einigermaßen normalen Jahr nach dem Übergang zur bundesstaatlichen Existenz.
Nur wenige Zahlen! Damals begannen wir mit 20,8 Milliarden DM. Jahr um Jahr hat sich dann das Haushaltsvolumen gesteigert, bis wir schließlich in dem nun dem Hause vorliegenden Entwurf nahe an die 40-Milliarden-Grenze herangekommen sind. Also auch der neue Mann im Bundesfinanzministerium — er ist heute nicht mehr so ganz neu — konnte das Gesetz des steigenden Haushaltsvolumens offenbar nicht durchbrechen. Man kann wohl sagen, daß der Haushalt 1959 einen Rekord aufstellt.
Es wäre sogar ein sensationeller Rekord geworden - um im Sportjargon zu reden —, wenn alle Nachforderungen, die die Bundesregierung während der Beratungen im Haushaltsausschuß vorgebracht hat, ohne Gegenmaßnahmen in den Haushalt aufgenommen worden wären. Um es gleich vorwegzusagen: Es war nicht das so oft als zu ausgabenfreudig getadelte Parlament, es war die Bundesregierung selbst, die dem Haushaltsausschuß einen nachträglichen Speisezettel vorlegte, dessen Bewältigung allen Beteiligten beträchtliche Kopfschmerzen bereitet hat.
Dabei sind, nachdem die Manipulation glücklich zu Ende geführt worden war, doch eine ganze Reihe von entscheidenden Punkten noch nicht einmal in die Rechnung eingestellt, obgleich man heute schon mit Sicherheit sagen kann, daß diese Fragen auf den Bundeshaushalt zukommen werden. Ich will als Stichwort nur erwähnen, daß für die zu erwartende Verbesserung der Kriegsopferversorgung auch jetzt keine ausreichenden Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Das wird für das Haus sicher noch eine ganz beträchtliche Aufgabe darstellen.
Das Bild des Haushalts nach der zweiten Beratung zeigt keine entscheidende Veränderung in der Verteilung der Gewichte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Die Kritik, die ich in der ersten Beratung im Dezember im Namen meiner Fraktion vorgebracht habe, muß deshalb in allen wesentlichen Punkten aufrechterhalten werden. Die finanziellen Aufwendungen sowohl für die kulturellen Aufgaben wie auch für die Lösung der gewaltigen Verkehrsprobleme bleiben weit hinter dem zurück, was angesichts der Lage in diesen Bereichen notwendig wäre, um nur einige Gebiete zu erwähnen.
Wir Sozialdemokraten haben zu diesen wie zu einer Reihe von anderen Teilen des Haushalts Anträge gestellt, die von Ihnen im wesentlichen abgelehnt worden sind. In der zweiten Beratung ist dabei von Sprechern der Regierungskoalition wieder das beliebte Spiel getrieben worden, die sozialdemokratischen Anträge zu addieren und daran moralgetränkte Belehrungen an die Adresse der Opposition zu knüpfen, sie möge doch Deckungsvorschläge machen und nicht versuchen, den Haushalt zu sprengen.
Ich muß deshalb eine generelle Bemerkung zu diesem Spiel machen, bei dem die Herren Veranstalter für sich selber mit geschwellter Brust das Verantwortungsbewußtsein für die Finanzwirtschaft des Bundes beanspruchen, während sie der Opposition mehr oder weniger deutlich Verantwortungslosigkeit unterstellen. Ich muß ausdrücklich erklären, daß wir Sozialdemokraten mit unseren Anträgen nicht mehr und nicht weniger bezwecken und bezweckten als eine andere Verteilung der Gewichte im Haushalt des Bundes, und zwar auf Aufgaben hin, deren Erfüllung auch durch den Bund wir für eine mindestens ebenso dringende nationale Verpflichtung halten wie die militärische Rüstung.

(Beifall bei der SPD.)

Wir werden eine Reihe von Anträgen, die in der zweiten Beratung von der Mehrheit des Hauses abgelehnt worden sind, in der dritten Beratung wiederaufnehmen, weil wir sie für unverzichtbar halten und weil wir Sie noch einmal vor die Entscheidung stellen wollen, ob Sie sich wichtigen Aufgaben versagen wollen.
In diesem Zusammenhang muß ich einige Bemerkungen zu den Vorgängen machen, die im letzten Stadium der Beratungen im Haushaltsausschuß erneut die Frage nach dem Haushaltsausgleich aufwarfen und die Lösung besonders schwierig und kompliziert machten. Ich sagte schon, daß die Bundesregierung mit Mehrforderungen gegenüber ihrem ursprünglichen Entwurf im Umfange von über 2 Milliarden DM an den Haushaltsausschuß herantrat. Wir wollen nicht jede einzelne dieser Mehrforderungen beanstanden. Einige davon sind sicher unausweislich gewesen. Andere aber sind durchaus einer finanzpolitischen Kritik zugänglich, und es sind nicht die bescheidensten Posten.
Ich denke dabei vor allem an die 892 Millionen DM, die die Bundesregierrung für die vorzeitige Tilgung von Nachkriegswirtschaftshilfen an die Vereinigten Staaten und Großbritannien in den Haushalt eingesetzt hat, Beträge übrigens, die die Bundesregierung längst bezahlt hat und die jetzt wohl oder übel veranschlagt werden müssen. Das finanzpolitische Argument für solche vorzeitigen Leistungen ist uns natürlich nicht unbekannt. Sie werden jetzt vorgenommen - man sagt: sie müssen vorgenommen werden -, damit man für das erwartete Steigen der Verteidigungslasten in den kommenden Jahren freie Hand



Schoettle
hat. Das ist nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Politik der Regierung vertretbar, hat aber die zwangsläufige Folge, daß für andere wichtige Aufgaben dann die notwendigen Mittel fehlen, — wiederum — nur als Stichwort und um nur eines von vielen Aufgabengebieten zu nennen: die Verbesserung der Kriegsopferversorgung.
Der Haushalt, wie er den Haushaltsausschuß verlassen hat, ist ausgeglichen. Was bisher in der zweiten Beratung an Veränderungen beschlossen worden ist, schlägt nicht so zu Buch, daß es neue Ausgleichsprobleme aufwirft. Die Erfordernisse des Grundgesetzes sind damit formal sicher erfüllt. Eine andere Frage ist, w i e der Ausgleich erzielt worden ist. Was ich dazu in der ersten Beratung gesagt habe, kann ich nur wiederholen. Der Haushaltsausgleich ist zwar gelungen, aber er steht nicht auf sehr soliden Beinen. So wie er sich uns darbietet, ist er das Ergebnis von Rechenkunststücken sehr komplizierter Art. Das bescheidenste ist noch die Heraufsetzung der Einnahmen aus Steuern um 200 Millionen DM. Dazu hat auch der Finanzausschuß des Bundestages geraten. Man kann indessen nach den Erfahrungen des Steuerjahres 1958 nur hoffen, daß diese Schätzung nicht ganz daneben geht.
Was sonst an zusätzlichen Deckungsmitteln im letzten Stadium entdeckt worden ist, verdanken wir zum Teil der Bereitschaft der Bundesbank, der Bundesregierung für die Quotenerhöhung beim Interntionalen Währungsfonds einen Sonderkredit einzuräumen, wodurch im außerordentlichen Haushalt 462,5 Millionen DM freigesetzt worden sind. Ferner sind rund 304 Millionen DM dadurch verfügbar geworden, daß das Garantiekonto für USA-Lieferungen frei wurde. Und weil eine gesetzliche Regelung des Problems der Auslandsbonds noch aussteht, erhielt der Bundesfinanzminister weitere 150 Millionen DM, die zwar vorsorglich im Entwurf etatisiert worden sind, aber jetzt doch nicht gebraucht werden. Schließlich sind 50 Millionen dadurch verfügbar geworden, daß der Bundesfinanzminister erst im Herbst dieses Jahres eine Anleihe aufzunehmen gedenkt. So konnten denn 2 Milliarden Mehrforderungen der Bundesregierung etwa 1678 Millionen Deckungsmittel gegenübergestellt und die Deckungslücke im ordentlichen Haushalt auf 373 Millionen reduziert werden.
Ein entscheidender Teil des Haushaltsausgleichs stammt aus dem Verteidigungshaushalt; aus ihm sind zu den 2 Milliarden, die schon im Entwurf der Bundesregierung als Minderausgaben im Einzelplan der allgemeinen Finanzverwaltung eingesetzt worden sind, weitere 500 Millionen gekommen. Die tatsächliche Kürzung des Verteidigungshaushalts beträgt also 2,5 Milliarden. Dazu muß noch gesagt werden, daß weitere 2 Milliarden aus dem Einzelplan 14 zur Deckung von Ausgaberesten aus früheren Haushalten verwendet werden, für die die Deckungsmittel anderweitig verbraucht worden sind. An der Oberfläche mag es so aussehen, als ob der Verteidigungshaushalt zum Zwecke des Haushaltsausgleichs besonders kräftig gerupft worden sei. Der Verteidigungsminister wird sich aber wahrscheinlich sehr leicht trösten können, denn die ihm zur Verfügung stehenden Bindungsermächtigungen geben ihm immer noch einen großen Spielraum für
Planungen, deren Zweckmäßigkeit an anderer Stelle debattiert werden muß und zum Teil schon debattiert worden ist. Die Deckungslücke im ordentlichen Haushalt bleibt dennoch. Sie beträgt nach all den Rechenkunststücken noch immer 373 Millionen, wobei — ich zitiere aus einer Vorlage des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß — „Mittel für eine Erhöhung der Sozialleistungen nicht veranschlagt sind."
Um dieses Loch zu stopfen, hat man wieder einmal Zuflucht zu der allmählich Übung gewordenen Methode genommen, einen bestimmten Prozentsatz bei allen ordentlichen Ausgaben zu sperren, die nicht auf Rechtsverpflichtungen beruhen. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, daß das Ergebnis von 1 % dieser Sperre eine Minderausgabe von 100 Millionen DM sei. Da nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses die Sperre nach § 7 des Haushaltsgesetzes 6 % beträgt, würde also ein Betrag von 600 Millionen als Minderausgabe verfügbar. Er wäre teilweise, nämlich im Umfang der vorhin erwähnten Deckungslücke, ein Bestandteil des Haushaltsausgleichs, und allenfalls der Rest wäre für andere Zwecke verfügbar. Denkt man aber daran, welchen Aufwand eine auch nur einigermaßen vertretbare Reform der Kriegsopferversorgung erfordert, dann ergibt sich die Lächerlichkeit der für diesen Zweck vorhandenen Mittel.
Es ist ja deshalb auch schon die Rede davon gewesen, den Hundertsatz der Sperre beträchtlich zu erhöhen; 9 oder 10 % wurden erwogen. Aus dem Finanzministerium hörte man für kommende Haushalte von der Absicht, eine 15%ige Sperre ins Auge zu fassen.
Hier ist aber doch die Frage erlaubt, bis zu welchem Punkt das eigentlich noch getrieben werden soll. Diese Methode läuft doch praktisch darauf hinaus, das Budgetrecht des Parlaments auszuhöhlen; denn die Ziffern, die dieses Haus auf der Ausgabenseite des Haushalts beschließt, stehen praktisch auf dem Papier, weil sie durch einen simplen Paragraphen im Haushaltsgesetz wieder außer Kraft gesetzt werden. Dem Finanzminister aber wird dabei eine Verfügungsgewalt über einzelne Haushaltstitel in die Hand gegeben, die weit über den normalen Vollzug des Haushalts hinausgeht.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß das Parlament das Haushaltsgesetz selbst beschließt. Es handelt hier schließlich in einer Zwangslage; denn es verfügt nicht über die Apparatur, die eine wirkliche Prüfung aller Einzelheiten des Haushalts ermöglicht, und darf andererseits nach den Verfassungsvorschriften nur einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden.
Überhaupt, meine Damen und Herren, ist bei dieser Gelegenheit wieder einmal auf die außerordentlich beschränkten Möglichkeiten des Parlaments hinzuweisen, von seiner Haushaltshoheit einen wirklichen Gebrauch zu machen. Die Manövriermasse im öffentlichen Budget und namentlich im Bundeshaushalt schrumpft immer mehr zusammen. Die Gesetzgebung selbst tut das ihre dazu, die immer weiter um sich greifende gesetzliche Bindung öffentlicher Mittel zu fördern — ein Verfahren, das allenfalls
Deutscher Bundestag - 3, Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Juni 1959 3979
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zur Bewältigung von Notständen, wie sie z. B. im Bereich des Verkehrs vorliegen, angewandt, aber nicht als Normalerscheinung betrachtet werden sollte. Genau genommen reduziert sich die Fähigkeit der gesetzgebenden Körperschaft, die Exekutive zu kontrollieren, auf die Bewilligung von Planstellen für Beamte und Geldmitteln für Angestellte, und das ist eine sehr bescheidene Marge für die Kontrollaufgabe des Parlaments.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Auch die Haushaltswahrheit, eines der großen Postulate des modernen Haushaltsrechts, wird durch die Art, wie wir in der Bundesrepublik ein ausgeglichenes Budget zusammenbringen, nicht unerheblich geschmälert. Man braucht als Beispiel nur den Verteidigungshaushalt heranzuziehen. Da stehen noch immer 11 Milliarden auf dem Papier; aber auf Grund der Ausgleichsmanipulationen sind es tatsächlich für das Haushaltsjahr 1959 nur noch 8,5 Milliarden. Damit ist nicht etwa eine sozialdemokratische Forderung erfüllt worden, obwohl wir der Meinung sind, daß der reduzierte Betrag weitaus genügt und möglicherweise auch in diesem Haushaltsjahr nicht voll verbraucht werden wird. Nein, es ist lediglich wieder einmal die berühmte Optik gewahrt worden. Aber Optik bedeutet nicht Haushaltswahrheit, und in diesem Zusammenhang muß ich auf die Tatsache hinweisen, daß der Entwurf des Haushaltsgesetzes auch für das Haushaltsjahr 1959 die Außerkraftsetzung des § 75 der Reichshaushaltsordnung vorsieht. In der ersten Beratung im Dezember habe ich zu diesem Thema erklärt, daß es sich dabei um ein Stück Haushaltsverschleierung handele. In den Beratungen im Haushaltsausschuß ist darüber eingehend gesprochen worden, und auch vom Bundesfinanzministerium wurde zugegeben, daß das Verfahren nicht korrekt sei, auch wenn es durch das Haushaltsgesetz sanktioniert wird. Uns erscheint es notwendig, so bald wie möglich von dieser Methode loszukommen.
Leider ist eine Reform des Haushaltsrechts, die wir seit Jahren fordern, bis jetzt offenbar noch nicht über das Studium hinausgekommen. Das Bundesfinanzministerium versucht, wie uns versichert worden ist, das Problem der Einnahme- oder Ausgabereste dadurch zu bewältigen, daß es sie nach und nach abbaut. Wir unsererseits schlagen vor, ernsthaft zu erwägen, ob es nicht andere Mittel gibt, um eine Entwicklung zu verhindern, wie wir sie jetzt vor uns haben und die langsam zurückgeschraubt werden muß. Man sollte überlegen, ob nicht z. B. das in Belgien angewandte System eines Ausgleichsfonds auch für unsere Bedürfnisse verwendbar wäre. In Belgien werden die Haushaltsdefizite aus Jahren ungünstiger Wirtschaftskonjunktur mit einem Teil der im Konjunkturanstieg sich erhöhenden Fiskalerträgnisse verrechnet. Natürlich würde auch eine solche Lösung einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Wir sind uns klar darüber, daß sie nicht ganz unproblematisch ist.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der in einem gewissen Umfange eine Kritik an dem jetzigen Haushalt enthält, ist das Verhältnis von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt. Der außerordentliche Haushalt war in den vergangenen Jahren nicht selten ein Abstellgleis für Aufgaben, für die nicht von vornherein Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Man wollte nicht nein sagen und schob die Sache in den außerordentlichen Haushalt in der Hoffnung ab, daß man irgendeinen Weg finden werde, die Mittel dafür bereitzustellen. Formell standen diesen Ausgaben im außerordentlichen Haushalt die Anleiheermächtigungen im Haushaltsgesetz gegenüber. Der Bundesfinanzminister machte von ihnen aber keinen Gebrauch, entweder weil der Kapitalmarkt ihm angeblich oder tatsächlich nicht offenstand oder aber weil ihm die Kassenschwemme der letzten Jahre die Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts aus laufenden Einnahmen gestattete. Die schönen Tage von Aranjuez sind allerdings offenkundig und endgültig vorüber.
Auf der anderen Seite aber ist die Trennung des Haushalts in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Haushalt nur dann wirklich gerechtfertigt, wenn die Funktion des letzteren als eines Investitionshaushaltes unzweideutig gewahrt wird. Die Finanzierung von vermögenswirksamen Objekten und Projekten aus laufenden Mitteln ist nicht regulär. Solche Projekte sollten in vollem Umfange in das Extraordinarium eingestellt und müßten aus Anleihen finanziert werden.
Man wird darüber noch streiten können, was als vermögenswirksam betrachtet werden kann und was nicht. In der Sache aber scheint es auch beim Finanzministerium keine andere Auffassung zu geben, wenngleich die Praxis — mindestens in diesem Haushalt — noch nicht der Überzeugung Rechnung trägt, wie sie in den Allgemeinen Vorbemerkungen zum Haushalt 1959 in lapidaren Sätzen zum Ausdruck kommt. Das Finanzministerium ist ja wohl für diese Formulierungen verantwortlich, die lauten:
In der Vergangenheit war der außerordentliche Haushalt in der Finanzierung praktisch dem ordentlichen Haushalt gleichgestellt. Die Ausgaben sowohl des ordentlichen wie des außerordentlichen Haushalts wurden durch laufende Einnahmen gedeckt. Diese Handhabung ist für die Zukunft kaum noch denkbar. Man wird sich vielmehr darauf einstellen müssen, daß künftighin der außerordentliche Haushalt durch Kapitalmarktmittel gedeckt werden muß.
Übrigens, je länger der Bund mit der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes wartet, um so ungünstiger werden vermutlich die Bedingungen sein, die er dann erhält.
Die saubere Scheidung von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt nach den hier verkündeten Grundsätzen hätte allerdings nicht nur eine haushaltsrechtliche, sondern auch eine eminent finanzpolitische Seite. Deshalb legen wir auf diesen Punkt besonderen Wert. Selbst wenn man die Voraussetzungen akzeptiert, von denen der Herr Bundesfinanzminister bei der Konzipierung seiner angeblich durch Indiskretion oder Fahrlässigkeit eines Bundesministers in die Öffentlichkeit gekommenen langfristigen Haushaltsplanung ausgegangen ist, daß nämlich auf der einen Seite künftig die Steuer-



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einnahmen hinter dem Ausgabebedarf zurückbleiben werden, daß zweitens die Verteidigungslasten in den kommenden Jahren beträchtlich ansteigen und daß drittens bis zu den Bundestagswahlen von 1961 Steuererhöhungen vermieden werden sollten — das letztere halte ich für ein politisches Glaubensbekenntnis, das aus sehr erklärlichen wahlpolitischen Überlegungen resultiert —, wird die Manövriermasse des Bundes erheblich größer, zumal in der These vom Zurückbleiben der Steuereinnahmen hinter dem Ausgabebedarf insofern ein bedeutungsvoller Bruch steckt, als dabei offensichtlich doch wieder der außerordentliche Haushalt mit seinen Ausgaben in Beziehung gesetzt wird zu den laufenden Einnahmen aus Steuern und Abgaben, was doch offensichtlich systemwidrig ist.
Wir sind davon überzeugt, daß die reinliche Scheidung der Investitionen von den übrigen Ausgabeverpflichtungen des Bundes und ihre Finanzierung über den Kapitalmarkt mit einem Schlage eine Finanzmasse freisetzen würde, die eine positive Regelung des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen und außerdem die Erfüllung einer Reihe von Aufgaben gestatten würde, die bisher stiefmütterlich behandelt werden.
Wir können bei der Beratung dieses Bundeshaushalts nicht darauf verzichten, in unsere Überlegungen auch die Finanzen der Länder und Gemeinden einzubeziehen. Es ist uns klar, daß solche Überlegungen für diesen Haushalt keine Wirkung mehr haben können; aber künftige Haushaltspläne sollten nach unserer Auffassung einigen Tatbeständen Rechnung tragen, die unser Entschließungsantrag zu dieser dritten Beratung aufzählt.
Am 13. März 1958 hat der Herr Bundesfinanzminister in einer Art Prinzipienerklärung zu seiner Finanzpolitik vor diesem Hause gesagt:
Ich bekenne mich zu dem Grundsatz der Einheit der öffentlichen Finanzen, die der Einheit der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in einem modernen Sozialstaat entspricht.
Er fügte hinzu, daß der Gedanke des Finanz- und Steuerverbundes unentwegt vorrücke.
Aus einer solchen Erkenntnis müßten dann aber auch die notwendigen Schlußfolgerungen gezogen werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Herr Bundesfinanzminister hat zwar bei der Einbringung des Haushaltsplans am 19. Dezember den erhöhten Finanzbedarf der Gemeinden für den Schulhausbau, den Straßenbau und die Versorgungseinrichtungen anerkannt, aber gleichzeitig auf die Einführung einer Gemeindeeinwohnersteuer, sprich Bürgersteuer, oder eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer verwiesen. Ich habe ihm damals schon entgegengehalten, daß er diesen Ratschlag den Gemeinden just in einem Augenblick erteile, in dem er selbst von Steuersenkungen oder von der Vermeidung von Steuererhöhungen auf der Bundesebene spreche. Das heiße doch, allen Trägern der öffentlichen Haushalte den Schwarzen Peter zuschieben.
Über die finanzielle Lage der Gemeinden ist inzwischen genügend bekanntgeworden. Es steht fest, daß bei allen Unterschiedlichkeiten von Gemeinde zu Gemeinde, die sich durch die Unterschiede in der Steuerkraft von selber ergeben, die Verschuldung im ganzen gegenüber etwa 665 Millionen DM im .Tatire 1950 jetzt auf über 10 Milliarden DM angestiegen ist. Gestern abend haben wir von dem Herrn Kollegen Eilers sogar die Summe von 11 Milliarden gehört. Der Investitionsbedarf für die nächsten zehn Jahre wird auf mindestens 40 Milliarden DM geschätzt. Dabei handelt es sich keineswegs um werbende Anlagen, sondern um Schulen, Krankenanstalten, Sportstätten und Straßen, die überdies einen besonders großen fortlaufenden Unterhaltsbedarf erfordern.
Die Länder sind bei aller Unterschiedlichkeit von Land zu Land und trotz des horizontalen Finanzausgleichs jetzt bei einer Verschuldung von 4,3 Milliarden DM angelangt. Der Bund hat zwar die Altverschuldung übernehmen müssen, hat aber im übrigen keine wesentliche Verschuldung. Er hat sogar als Kreditgeber auftreten können und hat in den letzten Jahren aus Mitteln des öffentlichen Haushalts Darlehen in einer Gesamthöhe von mehr als 10 Milliarden DM gegeben, einen Betrag, der zwar nicht wegen seiner Zinsen, aber wegen seiner Höhe und seines Herkommens aus dem ordentlichen Haushalt und wegen der beginnenden Rückflüsse durchaus der Beachtung wert ist.
Es gibt noch einen Bereich im Haushalt des Bundes, dessen durchgreifende Bereinigung die Manövriermasse vermehren oder den Finanzbedarf des Bundes für die Ausgaben des ordentlichen Haushalts erheblich beschränken würde. In seiner Haushaltsrede bei der Einbringung des Entwurfs hat der Herr Bundesfinanzminister diesen Punkt selber berührt. Es war sozusagen eine Art Sensation für gewisse Herren in diesem Hause; es waren die Subventionen. Daß seine damaligen Äußerungen nicht einem Augenblicksbedürfnis entsprangen, sondern solide fundiert sind, ist wiederum aus den Allgemeinen Vorbemerkungen zum Haushalt für 1959 zu entnehmen, in denen dem Problem der Subventionen beinahe vier Seiten sehr gründlicher Darlegungen gewidmet sind. Man kann gegenüber diesem oder jenem Detail der dort gegebenen Begründung verschiedener Meinung sein; im ganzen wird man aber wohl den Schlußfolgerungen zustimmen müssen. Nur kommt es darauf an, diese Schlußfolgerungen auch wirklich zu ziehen. Das heißt aber, der Bund muß sich bis zur Neuaufstellung des Haushalts über die wirtschaftspolitischen Auswirkungen der gewährten Subventionen und über die Frage ihrer Weitergewährung schlüssig werden.

(auf welcher Basis sie zustande gekommen sind. So weiß ich z. B. nicht, ob der Bund der Steuerzahler vollkommen recht hat, wenn er in seiner 49. Veröffentlichung die Summe der unmittel Schoettle baren, aus Haushaltsmitteln gezahlten Subventionen für das Haushaltsjahr 1958 auf 8,9 Milliarden DM beziffert. Ich vermute, wenn man genau nachforscht, wird man diesen Betrag erheblich herabsetzen müssen. Aber er wird immer noch so beträchtlich sein, daß es, wenn man zu dem Ergebnis käme, daß ein großer Teil dieser Subventionen künftig abgebaut werden kann, eine wirklich gewichtige Summe ergäbe. Dabei sind noch nicht diejenigen Subventionen berücksichtigt, die auf dem Wege über steuerliche Maßnahmen gewährt wurden. Der Herr Bundesfinanzminister selbst hat von mehr als 100 verschiedenen Subventionsarten gesprochen, deren finanzielles Gewicht noch zu ermitteln wäre. Es steht außer Zweifel, daß hier ein ,außerordentliches Finanzvolumen freigesetzt würde, wenn die Frage ernsthaft geprüft würde, ob wir uns für die Zukunft Subventionen in einem solchen Umfang noch leisten wollen. Natürlich werden bei einer solchen Bereinigung dieses Bereichs die Interessenten aufbegehren und jeder einzelne den heiligen Florian anrufen. Aber darüber wird man schließlich hinwegkommen müssen, wenn man wirklich jenen Spielraum gewinnen will, von dem ich vorhin sprach. Wir sind der Meinung, daß die von uns hier gewiesenen Wege gegangen werden müssen, wenn im Sinne des Grundgesetzes alle drei Stufen des föderativen Gebäudes der Bundesrepublik, Bund, Länder und Gemeinden, in die Lage versetzt werden sollen, die ihnen zufallenden Aufgaben ordnungsgemäß und in vollem Umfang zu lösen. Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt ja, daß den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muß, alle Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Wenn diese Vorschrift der Verfassung nicht bloßes ,Papier sein soll, dann muß den Gemeinden auch die notwendige finanzielle Grundlage geschaffen werden. Nach unserer Auffassung liegt die Verantwortung dafür beim Bund. Denn „gewährleisten" heißt, daß derjenige, der gewährleistet — das ist der Bund —, auch die nötigen Voraussetzungen schaffen muß. Er trägt schließlich auch die Verantwortung für die finanzielle Gesamtrechnung der öffentlichen Haushalte. Er muß seine eigenen Ansprüche an die der öffentlichen Hand zufließenden Mittel so gestalten, daß alle Träger öffentlicher Aufgaben ihren besonderen Verpflichtungen gerecht werden können. Daß das nicht nur Theorie ist, sondern durchaus realisierbar, habe ich am Beispiel des außerordentlichen Haushalts und der Subventionen nachzuweisen versucht. In dieser dritten Beratung wird von meinen Freunden zum einen oder anderen Einzelplan noch gesprochen werden. Soweit wir Anträge eingebracht haben, werden sie, wo nötig, begründet werden. Ich möchte mich nur noch ganz kurz dem politischen Hintergrund zuwenden, auf dem wir Sozialdemokraten diesen Bundeshaushalt sehen. Wir haben an seiner Gestaltung im einzelnen produktiv, positiv mitgewirkt, soweit das im Rahmen der parlamentarischen Aufgaben überhaupt möglich ist. Wir haben zu den Einzelplänen in der zweiten Beratung nach politischen Gesichtspunkten Stellung genommen. Unsere Ablehnung der meisten Einzelpläne und des Haushaltsgesetzes bedeutet nicht, daß wir die Mittel ablehnen, die in zahllosen Positionen dieses Haushalts für wichtige, richtige und von uns allen gebilligte Aufgaben des Bundes veranschlagt sind. Unsere Haltung ist politisch motiviert. Sie richtet sich gegen die Politik der Regierung, die diesen Haushalt trägt und vollzieht, im ganzen. Deshalb an dieser Stelle, ohne daß ich denjenigen meiner Freunde vorgreifen möchte, die zum Haushalt des Bundeskanzlers, des Auswärtigen Amts, des Innenministeriums oder anderer Einzelpläne noch sprechen wollen, nur einige abschließende Bemerkungen. Es ist mir bei der ersten Beratung des Haushalts im Dezember vorigen Jahres von dem Herrn Kollegen Dr. Vogel und seinen Freunden übelgenommen worden, daß ich, wie er damals sagte, meine sonst so sachlichen Ausführungen dazu benutzt hätte, einige Breitseiten gegen den Herrn Bundeskanzler abzufeuern, die nach seiner Meinung durchaus fehl am Platze seien. Ich könnte mir im Lichte gewisser Vorgänge denken, daß der Herr Kollege Vogel inzwischen sein Bedauern von damals etwas bereut. Ich könnte es mir denken; ich weiß es nicht. Meine Damen und Herren! Es ist bei diesen Reden in der dritten Beratung üblich geworden, Erfolgsrechnungen anzustellen. Diesen Erfolgsrechnungen gegenüber, die es auch heute wahrscheinlich wieder geben wird, möchte ich einiges zu der Atmosphäre sagen, zu der inneren Atmosphäre, die in diesem Lande, in dieser Bundesrepublik entstanden ist und die mehr als die Einzelheiten des Bundeshaushalts dazu beiträgt, uns Sozialdemokraten gegenüber der gegenwärtig herrschenden Gruppe in dieser Bundesrepublik mißtrauisch, bedenklich, besorgt und im ganzen ablehnend zu machen. Manche mögen sagen, es seien Kleinigkeiten; so zum Beispiel die Art, wie gewisse „Ehemalige" bei ihren Pensionsansprüchen behandelt werden — ich denke an den Fall Schlegelberger —; oder andere Dinge: gelegentliche Äußerungen von Bundesministern, wie etwa die des Herrn Ministers Lübke in Südafrika über die dortige Rassenpolitik; oder Erklärungen und Äußerungen und Reden des Herrn Bundesinnenministers. Man könnte noch viele solche Dinge aufzählen, von der Spitze der Regierung ganz zu schweigen, von dem Bundeskanzler. Man könnte an bestimmte Erscheinungen in unserem öffentlichen Leben denken, die an vergangene Zeiten erinnern, z. B. an das Aufkommen aller möglichen Traditionsverbände und an die Gefahr, daß die jetzt entstehende Bundeswehr an diese Traditionsverbände und die von ihnen gepflegte Tradition anknüpfen könnte oder bereits angeknüpft hat. Alles das sind Dinge, die man vielleicht als Kleinigkeiten ansprechen könnte, die aber in Wahrheit Konsequenzen einer Gesamtpolitik sind, Schoettle von denen wir befürchten, daß sie das innere Leben dieser Bundesrepublik, die ja nur ein Provisorium, die der Vorläufer des wiedervereinigten Deutschland sein sollte, in einer so starken Weise denaturieren und in eine falsche Richtung lenken, daß wir Sozialdemokraten demgegenüber ernsthaft besorgt sind. Der Haushalt, der diesem Hause zur Beratung vorliegt, wird von einer Regierung getragen und vollzogen werden, gegen die wir schwerwiegende politische Bedenken, politische Einwände, eine Gegnerschaft haben, die nicht erst von gestern ist, sondern tief wurzelt in der Entstehungsgeschichte, in der innerpolitischen Entwicklung dieses Landes. Es ist der Haushalt einer Regierung, die — und das kann man in diesem Augenblick nicht verschweigen — von einem Manne geführt wird, der in diesem Hause, ohne daß dagegen sehr viel Widerspruch möglich war, von einem meiner Freunde als ein Zyniker der Macht bezeichnet wurde, von einem Manne, der gerade in den letzten Tagen seine Verachtung für die Menschen in einer Weise demonstriert hat, wie sie selten vom Chef einer Regierung an den Tag gelegt worden ist. Meine Damen und Herren! Ich kann meinen Beitrag zu dieser Haushaltsberatung abschließen, indem ich sage: In diesem Haushalt sind viele richtige, viele gute, viele notwendige Dinge mit Mitteln ausgestattet; im großen und ganzen aber trägt er die Züge der Politik einer Regierung, die wir ablehnen, die wir bekämpfen. Wir lehnen deshalb auch diesen Haushalt ab, so wie wir es in den vergangenen Jahren bereits getan haben, womit wir übrigens nur etwas tun, was die gegenwärtig in diesem Hause herrschende Regierungspartei dort, wo sie selber in der Opposition ist, auch tut. Das Wort hat der Abgeordnete Vogel. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Versuchung läge natürlich nahe, auf unsere letzte gegenseitige finanzielle Auseinandersetzung, Herr Kollege Schoettle, vor einem Jahr mit Ihrer Schlußbemerkung über den Bundeskanzler zurückzukommen. Aber ich glaube, wir werden nachher noch genug Gelegenheit haben, auf diese Vorwürfe einzugehen, und Sie können absolut sicher sein, daß wir die Antwort darauf nicht schuldig bleiben werden. Lassen Sie mich, um den Stil dieses Hauses zu wahren, mit einer Bemerkung beginnen, die rein persönlicher Natur ist. Herr Kollege Ritzel hat mir einen Brief geschrieben, in dem er auf unsere letzte Kontroverse eingegangen ist. Ich habe mich inzwischen beim Ältestenrat erkundigt, wie die Dinge liegen. In der Tat liegt eine Notiz des Ältestenrats vor, die wörtlich lautet: Zweite Beratung: vor Aufruf der Einzelpläne Aussprache über Fragen, die den Haushalt im ganzen betreffen. Herr Kollege Ritzel, formal sind Sie nach diesem Satz im Recht. Ich erkenne das an. Daß tatsächlich etwas anderes gemeint war, darüber herrschte zwischen den Beteiligten im Ältestenrat Einmütigkeit. Da dieser Absatz Ihnen aber formal recht gibt, stehe ich um der guten Gepflogenheit dieses Hauses willen nicht an, meine Äußerung zurückzunehmen. Lassen Sie mich nun auf die anderen Dinge zurückkommen, die in einem umfassenden Überblick von Herrn Kollegen Schoettle berührt worden sind. Meine Damen und Herren, ich glaube, zehn Jahre Bundeshaushalt sind in der Tat ein Ereignis, an dem man nicht ohne weiteres vorübergehen sollte, vor allem deshalb nicht, weil wir so wenig Erfahrungsund Vergleichsmöglichkeiten haben. Im allgemeinen hat sich dieses Hohe Haus meiner Überzeugung nach ein wenig zu stark auf alles das verlassen, was nach Beendigung der Inflation zwischen 1923 und 1933 praktiziert wurde. Wir haben vielleicht zu sehr auf diese Epoche gestarrt, ohne uns ein wenig mehr auf die vorhergehenden Perioden zu besinnen. Es gibt seit kurzem ein Buch, das ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle, dessen Verfasser sich der Mühe unterzogen haben, auch weiter zurückschauend die Entwicklung der Löhne, der Preise und Gehälter in den Jahren vor 1914 zu betrachten. Dieses Buch, das zu ganz erstaunlichen Ergebnissen kommt, trägt den Titel „Das deutsche Volkseinkommen von 1851 bis 1957" und stammt von den Professoren Hoffmann und Müller. Wenn man sich einmal die Entwicklung des Volkseinkommens in Deutschland in den Jahren zwischen 1871 und 1900 sowie zwischen 1900 und 1914 ansieht und diese Periode mit der von 1923 bis 1933 vergleicht, kommt man zu sehr überraschenden und für uns alle sehr wichtigen Ergebnissen. Wir sollten sie hier nicht außer acht lassen. Darf ich den Vergleich zwischen der Zeit der Weimarer Republik und unseren Jahren weiterspinnen. Die Erinnerung ist ja bei der älteren Generation noch durchaus lebendig. Auch wir hatten einmal eine Zeit der Kassenüberschüsse in den Konjunkturjahren von 1926 bis 1929, eine Konjunktur, von der wir heute alle wissen, daß sie vielleicht richtiger eine „Scheinkonjunktur" genannt wird; denn sie beruhte in einem so hohen Maße auf einer Verschuldung gegenüber dem Ausland, daß die Folgen der plötzlichen Kreditabrufungen und Kündigungen der seinerzeit aufgenommenen Kredite und Anleihen sich von 1930 an erschreckend schnell bemerkbar machten. Auch damals hatte der Reichstag ein oder zwei Jahre hindurch über Kassenüberschüsse bei seinen Haushaltsdebatten zu beraten, die nicht unerheblich waren. In einem Jahr waren es über 500 Millionen, bei dem damaligen Volumen des Reichshaushalts eine sehr hohe Summe. Wir hatten ja damals noch keine Reichshaushalte in mit der heutigen Zeit vergleichbaren Größenordnungen. Dr. Vogel Was hat man damals mit diesem Kassenüberschuß getan? Ich gestehe es: Ein mir sogar nahestehender Politiker, der frühere Reichsfinanzminister Köhler, führte damals die Beamtenbesoldungsreform durch. Die Folge davon war, daß wesentliche Teile der Kassenüberschüsse durch eine sehr starke Anhebung aller Gehälter der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes verschluckt wurden. Bereits 1931/32 kam aber dann die berühmte Brüningsche Notverordnung mit einer 20%igen Kürzung. Sie war die Konsequenz einer meiner Überzeugung nach falschen Verwendung von Kassenüberschüssen. Wir sollten uns diesen Vorgang heute vor Augen halten. Ich glaube, daß sich das, was wir in den letzten zehn Jahren unter der Ägide einer CDU-Regierung auf finanzpolitischem Gebiet geleistet haben, nicht nur neben den Ergebnissen der Weimarer Republik, sondern durchaus auch neben den Ergebnissen ungleich glücklicherer Jahre vor 1914. die uns allen beinahe sorglos erscheinen, sehen lassen kann. Auch damals in der Weimarer Republik gab es eine Verschuldung, aber eine Verschuldung, die zu viel größeren Befürchtungen Anlaß geboten hätte, als das heute der Fall zu sein braucht. Um gleich auf einen konkreten Punkt einzugehen: Herr Kollege Schoettle, sicher sind die Gemeindeschulden heute eine Angelegenheit, die man sehr ernst nehmen muß, aber man kann nicht generell von einer Notlage sprechen. Herr Kollege Eilers hat gestern zu später Stunde noch versucht, das Problem umfassend zu behandeln. Es ist ungeheuer vielschichtig und differenziert. Allein aus meiner näheren Heimat Baden-Württemberg kann ich Ihnen unschwer mindestens Dutzende von Gemeinden nennen, bei denen man wirklich nicht von einer ernsten Notlage sprechen kann. Vielmehr könnte man nach der anderen Seite die Befürchtung hegen, daß manche glücklicheren Gemeinden gewisse Sorgen haben, ihre Einnahmen sinnvoll anzulegen. Ich will mich auf diesen Hinweis beschränken. Andererseits gibt es — und das bestreite ich keinen Augenblick — genausoviel Gemeinden, vielleicht noch mehr, auf die das zutrifft, was der Kollege Eilers gesagt hat. Das ist richtig, aber Sie müssen die Dinge nebeneinander sehen und dürfen nicht verallgemeinern. (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)


(Abg. Erler: Hoffentlich!)





(Beifall bei der SPD.)


(Beifall bei der SPD.)