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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des japanischen Arbeitsministers Kuraishi 3798 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 1055) Dr. Schäfer (SPD) . . . 3759 B, 3774 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3763 C, 3775 B, 3776 D Dr. Mommer (SPD) . . 3768 B, 3771 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 3771 B, 3772 A, C, 3773 A, B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . 3772 B, C, D, 3773 A, B Niederalt (CDU/CSU) . 3773 C, 3774 D Dr. Schellenberg (SPD) . 3775 B, D, 3777 C, 3778 D Krammig (CDU/CSU) . 3777 A, 3778 B Horn (CDU/CSU) 3777 A b) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Dr. Atzenroth (FDP) 3779 B Brese (CDU/CSU) 3780 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 3784 A Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3784 C Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 3785 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . . . . 3787 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 3787 B Junghans (SPD) . . . 3787 C, 3789 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3789 A c) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1059, zu 1059) Seither (SPD) . 3789 D, 3793 B, 3794 B Struve (CDU/CSU) . . 3790 C, 3791 C, 3793 A, 3798 D, 3802 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3791 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 3792 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3793 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 3795 D Diekmann (SPD) . . . . . . . 3796 B Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 3800 A Frau Strobel (SPD) . . 3801 B, 3803 C d) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1060, zu 1060) Seidel (Fürth) (SPD) 3804 A Blank, Bundesminister 3806 C Pohle (SPD) 3808 B, 3814 D Brese (CDU/CSU) 3809 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 3810 A Frau Friese-Korn (FDP) . 3810 B, 3813 A, 3817 C Benda (CDU/CSU) . . 3811 A, 3812 D Dr. Götz (CDU/CSU) . . 3811 D, 3812 D, 3814 C Memmel (CDU/CSU) . . . . . 3812 A, B Dr. Rutschke (FDP) 3813 C Arndgen (CDU/CSU) 3815 A Storch (CDU/CSU) . . 3815 C, 3818 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 3816 A Etzel, Bundesminister . . . . . 3817 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3818 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 3820 C Bading (SPD) . 3821 C, 3823 D, 3824 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 3823 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3823 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 3824 A e) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1072, zu 1072) Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3824 D Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 3825 C f) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1062) Rademacher (FDP) . . . . . . 3826 B g) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1064) . . . . . . 3828 C h) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 1065, zu 1065) Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 3828 C i) Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache 1066) Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 3829 B j) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1067, zu 1067) Dr. Brecht (SPD) 3829 C, 3832 B, 3835 C Lücke, Bundesminister . 3831 B, 3834 D, 3836 A Ritzel (SPD) 3832 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3833 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3834 B Mick (CDU/CSU) . . . 3835 A, 3835 D Berlin (SPD) 3838 A Reitz (SPD) 3839 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . 3839 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 3839 C Brese (CDU/CSU) . . . . . . 3840 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3841 D Anlagen 3843 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3759 71. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Berger 4. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dopatka 4. 6. Drachsler 5. 6. Dröscher 5. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Friedensburg 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Dr. Furler 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Heiland 5. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Hörauf 5. 6. Illerhaus 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Frau Kalinke 5. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Matthes 15. 6. Munzinger 5. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Riedel (Frankfurt) 4. 6. Rohde 5. 6. Schneider (Hamburg) 4. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Frau Dr. Steinbiß 5. 6. Stierle 5. 6. Theis 12. 6. b) Urlaubsanträge Schultz 9. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1059), hier: Anlagen zum Stenographischen Bericht Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert. Der Einzelplan 24 wurde in der 54. und 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten. In längeren Darlegungen der beiden Berichterstatter und des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz wurden die ausgeweiteten Aufgaben des Bundesministers ausführlich dargelegt. Der Minister verwies insbesondere auf den angestiegenen Bausektor der Bundeswehr und sprach über die dem Ministerium angegliederte Baudirektion Berlin. Er erklärte, mit dem heutigen Personalstand sei es dem Ministerium nicht möglich, diese Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus habe das Ministerium dem Wunsch des Bundestages Rechnung zu tragen, eine immer stärkere Veräußerung von Bundesvermögen durchzuführen. Daher hätten im Haushaltsentwurf mehr Personalstellen angefordert werden müssen. Die Bundesregierung und der Bundesfinanzminister hätten diese Stellenvermehrung als besonders dringlich gebilligt. In der Aussprache wurden von allen Fraktionen die vermehrten Aufgaben anerkannt, gleichzeitig jedoch betont, daß auch hier bezüglich der Personalanforderungen ein strenger Maßstab anzulegen sei. Der Ausschuß erklärte, nur dort zusätzliche Stellen zu bewilligen, wo nachgewiesen ist, daß neue Aufgaben auf den Bereich dieses Ministeriums zukommen. Im Verfolg dieser Auffassung des Ausschusses wurden die Personaltitel genehmigt, wie sie in Drucksache 1066 aufgeführt sind. Entsprechend den Bestrebungen des Haushaltsausschusses, das Haushaltvolumen auf das Notwendigste zu beschränken, erfuhren auch einige Sachtitel zum Teil wesentliche Kürzungen; andere Titel wurden mit Sperrvermerken versehen. Eine längere Aussprache ergab sich bei Kap. 24 03 Tit. 712 - Wiederaufbau des alten Reichstages in Berlin -. Es kam die einmütige Auffassung des Ausschusses zum Ausdruck, daß der Wiederaufbau weitergeführt werden müsse. Doch sollte man nicht versäumen, die endgültige Zweckbestimmung festzustellen, um einer Fehlplanung vorzubeugen. Die Mehrheit des Ausschusses gab dem Wunsche Ausdruck, die Bundesregierung möge sich in verstärktem Maße des wirtschaftlichen Besitzes des Bundes entledigen. Es wurde die Erwartung ausgesprochen, daß im kommenden Haushalt das Ministerium über weitere Reprivatisierungen berichten kann. Nach Abschluß der Beratungen stellen sich im ordentlichen Haushalt die Gesamteinnahmen auf 276 646 100 DM, die Gesamtausgaben auf 251 749 700 DM. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt betragen 44 621 100 DM. Bonn, den 1. Juni 1959 Hilbert Berichterstatter 3844 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 Anlage 3 Umdruck 251 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 05 - Bundesarbeitsgericht in Kassel — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) - (Drucksache 650 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 7 statt 3 Senatspräsidenten 4 Senatspräsidenten, davon 3 Stellen kw ab 1. April 1961, und bei Bes.-Gr. B 5 statt 10 Bundesrichter 12 Bundesrichter, davon 4 Stellen kw ab 1. April 1961, auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 1. Juni 1959 Hoogen Benda Deringer Dr. Kanka Frau Klemmert Frau Dr. Kuchtner Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Jahn (Marburg) Frau Nadig Wittrock Dr. Bucher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) Anlage 4 Umdruck 252 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — ist folgender neuer Titel auszubringen: „Titel 959 Honorar der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswisenschaftlicher Forschungsinstitute e. V. für eine Untersuchung der deutschen Energiewirtschaft 1 250 000 DM". Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 959 Auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1959 wird die Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute eine Untersuchung über die Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik, unter besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus, durchführen. Die Untersuchung wird von den von der Arbeitsgemeinschaft beauftragten verantwortlichen Wirtschaftswissenschaftlern ausgeführt, die die erforderlichen Hilfskräfte sowie Gutachten für Teilgebiete beiziehen. Als Honorar erhält die Arbeitsgemeinschaft aus diesen Mitteln Erstattung der ihr entstehenden Ausgaben, höchstens jedoch 2 500 000 DM. Die Untersuchung soll in 18 Monaten abgeschlossen sein. Der Bedarf für das Haushaltsjahr 1959 wird mit 1 250 000 DM veranschlagt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Aigner Brand Dr. Conring Giencke Dr. Götz Leicht Niederalt Frau Rösch Dr. Stecker Ritzel Jürgensen Müller (Ravensburg) Dr. Schäfer Schoettle Lenz (Trossingen) Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 — Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen — (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3845 b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik- und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, werden nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 —Allgemeine Bewilligungen —Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen (Drucksache 1058 S. 5) — wird 3846 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 die Fassung der Regierungsvorlage mit einem Ansatz von 500 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7) wird der Ansatz von 120 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 140 000 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen der Katalog der Förderungsmaßnahmen um den neuen Buchstaben „f) Förderung der Althofsanierung" ergänzt; 2. In Tit. 574 - Ausbau der Wirtschaftswege („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 50 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 578 — Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7, 8) a) wird in Nr. 1 für den Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungsanlagen und Gülleanlagen der Ansatz von 15 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 25 000 000 DM erhöht; b) wird in Nr. 2 für die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen der Ansatz von 10 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht, und dementsprechend erhält in der Erläuterung zu Tit. 578 b) 2. unter „zu a)" der Satz 2 folgende Fassung: „Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, die gemeinschaftliche Maschinenanwendung in der Form von Lohnunternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Landwirten zu fördern." 4. In Tit. 585 — Förderung der Fischerei — (Drucksache 650 Anlage S. 31) a) wird unter a) Darlehen der Ansatz von 950 000 DM um 325 000 DM auf 1 275 000 DM erhöht; b) wird unter b) Zuschüsse der Ansatz von 950 000 DM um 2 000 000 DM auf 2 950 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen zu Tit. 585 b) in Nr. 2 der Ansatz von 800 000 DM uni 2 000 000 DM auf 2 800 000 DM erhöht. 5. In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide- und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache 650 Anlage S. 41) wird der Ansatz von 290 523 200 DM um 73 897 500 DM auf 216 625 700 DM gekürzt. 6. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft — (Drucksache 1059 S. 10) a) wird in b) Durchführung von Schulmilchspeisungen („Grüner Plan 1959") der Ansatz von 10 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) wird ein neuer Buchstabe c eingefügt: c) Für Milchwerbung - 20 000 000 DM". 7. In Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit - (Drucksache 650 Anlage S. 49) wird der Ansatz von 480 000 DM um 270 000 DM auf 750 000 DM erhöht. 8. In Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) Bisherige Maßnahmen — (Drucksache 650 Anlage S. 51) a) wird der Ansatz von 85 000 000 DM um 200 000 DM auf 85 200 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen in Nr. 7 Fischwirtschaft b) Zentrale Kühl- und Absatzeinrichtungen der Ansatz von 100 000 DM um 200 000 DM auf 300 000 DM erhöht. 9. In Tit. 962 — Zuschüsse zur Verbilligung und Steigerung der Handelsdüngeranwendung („Grüner Plan 1959") — (Drucksache 1059 S. 10) wird der Ansatz von 230 000 000 DM um 73 897 500 DM auf 156 102 500 DM gekürzt. Bonn, den 2: Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung - 1. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze — (Drucksache 650 Anlage S. 96) a) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 99 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. b) wird in der Erläuterung der letzte Absatz wie folgt gefaßt: Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3847 „Da die Rechtsverordnung zur pauschalen Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes bisher nichterlassen worden ist, ist ein Betrag von 100 000 000 DM als angemessener Teilbetrag zur Abdeckung der Verpflichtungen des Bundes, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf 1 920 000 000 DM veranschlagt werden, angesetzt worden." 2. Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM". Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700 Die auf Grund des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) zu gewährenden Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht gedeckt. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich z. Z. ,auf 60 000 000 DM. Um eine nicht vertretbare Erhöhung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen zu verhüten und die Weitergewährung der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Altershilfe der Landwirte sicherzustellen, wird die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen durch Zuschüsse des Bundes gedeckt." Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 263 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesminister für Wohnungsbau - 1. In Tit. 310 Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) werden die Haushaltsvermerke gestrichen. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues - 2. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden" gestrichen. 3. In Tit. 570 — Zur Förderung der Bauausführungen von Versuchs- und Vergleichsbauten sowie von Demonstrativbauten und zur Entwicklung neuer Baustoffe (insbesondere neuer Kunststoffe), Bauarten, Bauverfahren und Baugeräte für den Wohnungsbau einschließlich der an Bauten und an Baustoffen durchzuführenden Untersuchungen a) Darlehen — (Drucksache 1067 S. 4) wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 19 000 000 DM gekürzt. 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz — Drucksache 1067 S. 5) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht. Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 5. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) — (Drucksache 1067 S. 6) a) wird der Ansatz von 560 000 000 DM um 140 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht; b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25 03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen" gestrichen. 6. In Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache 1067 S. 6) wird der Ansatz von 632 000 000 DM um 400 000 000 DM auf 1 032 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dehler, Dr. Leiske, Ruhnke, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft - 1. In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1072 S. 2) sind folgende zusätzliche Planstellen aufzunehmen: a) zur Bearbeitung von Angelegenheiten der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere zur Unterrichtung der deutschen Abge- 3848 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 ordneten des Europäischen Parlaments über Atomfragen eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat): b) zur Bearbeitung der Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation bei der Deutschen Botschaft in Wien eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) ; c) zur Bearbeitung der Atomangelegenheiten bei der Vertretung der Bundesrepublik bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat) ; eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 (Regierungsamtmann) ; d) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in Washington eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) e) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in London eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) 2. Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. 3. Die bei Tit. 106 — Unterstützungen für die Beamten, Angestellten und Arbeiter — und Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw. — (Drucksache 650 Anlage S. 8) ausgebrachten Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Ferner sind die Ansätze für Sachausgaben und Einmalige Ausgaben aus Anlaß der neu bewilligten Stellen entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Dehler Dr. Leiske Ruhnke Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bechert Dr. Bergmeyer Corterier Dopatka Dr. Friedensburg Funk Frau Geisendörfer Dr. Martin Nellen Priebe Dr. Ratzel Dr. Rutschke Frau Dr. Steinbiß Dr. Winter Anlage 11 Umdruck 265 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Rösch, Frau Welter (Aachen), Frau Geisendörfer, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Hesberg und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen — (Drucksache 1058 S. 5) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage (500 000 DM) wiederhergestellt. Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Rösch Frau Welter (Aachen) Frau Geisendörfer Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Hesberg Frau Ackermann Frau Dr. Bleyler Dr. Böhm Diebäcker Dr. Elbrächter Frau Engländer Dr. Even (Düsseldorf) Frau Dr. Kuchtner Dr. Martin Frau Dr. Pannhoff Dr. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Anlage 12 Umdruck 270 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 09 — Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover — Der Zuschuß wird von 1 726 600 DM um 522 100 DM auf 2 248 700 DM erhöht. Der erhöhte Zuschuß ist im Benehmen mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf die entsprechenden Titel zu verteilen. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 631 — Zuschüsse für die berufliche Fortbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Drucksache 650 Anlage S. 17) wird der Ansatz von 200 000 DM um 800 000 DM auf 1 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird Absatz 3 wie folgt gefaßt: „Veranschlagt sind: Personalkosten (Gastdozenten usw.) 300 000 DM Zuschüsse für Kursteilnehmer (Jungärzte usw.) 300 000 DM Sachausgaben (Strahlungsmeßgeräte und andere Einrichtungen der Ausbildungsinstitute) 400 000 DM Zusammen 1 000 000 DM" Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3849 2. Folgender Titel wird neu eingefügt: „Titel 633 Zuschüsse an Universitätskliniken und andere Krankenhäuser zur Anschaffung von Strahlenmeßgeräten 400 000 DM". Der neue Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 633 Die ständig wachsende Anwendung von radioaktiven Isotopen, Röntgenstrahlen und anderen Quellen ionisierender Strahlung erfordert eine registrierende Überwachung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Beschäftigten. Hierzu ist eine Ausrüstung von Krankenhäusern mit Strahlenmeßgeräten erforderlich." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 274 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 wird „Tit. 712 Erweiterungsbau an den Gebäuden der ehemaligen Gallwitzkaserne, 1. Teilbetrag 1 000 000 DM Der Betrag ist gesperrt." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 15 Umdruck 275 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 01 wird „Tit. 710 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilo-Kaserne), 1. Teilbetrag 937 000 DM Die Mittel können bis zur Höhe des bei Kap. 1101 Tit. 711 veranschlagten Betrages überschritten werden." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 16 Umdruck 276 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 01 wird ,Tit. 710 Erweiterungsbau „Godesberger Hof" — DM'. gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 17 Umdruck 277 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 wird „Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, für Angestellte der Bundestagsfraktionen sowie für Angehörige der inländischen Presse — DM. Ausgaben bis zur Höhe von 2 000 000 DM dürfen aus Minderausgaben bei Kap. A 25 03 Tit. 830 a geleistet werden." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 18 Umdruck 278 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen - 1. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 650 Anlage S. 75) wird der Ansatz von 3 064 870 000 DM um 300 000 000 DM auf 3 364 870 000 DM erhöht. 2. In Tit. 301 — Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 785) — (Drucksache 1060 S. 3) wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. 3850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3. In Tit. 306 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Häftlingshilfegesetzes in der Fassung vom 13. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 168) — (Drucksache 650 Anlage S. 78) wird der Ansatz von 9 000 000 DM um 800 000 DM auf 9 800 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 19 Umdruck 286 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) wird a) der Ansatz von 90 000 DM auf 940 000 DM erhöht, b) der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 850 000 DM der Einsparungen bei Kap. 25 03 Tit. 533 überschritten werden." gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 600 — Grundsteuerbeihilfen für Arbeiterwohnstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 14 500 000 DM auf 13 650 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 3. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neu eingefügte Haushaltsvermerk „Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden." gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 20 Umdruck 287 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 11 02 Tit. 650 — Zuschüsse für Anstalten, Einrichtungen und Organisationen, deren Bestrebungen der Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte dienen — (Drucksache 650 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 350 000 DM auf 400 000 DM erhöht. Dementsprechend ist in den Erläuterungen zu Tit. 650 unter b) der Ansatz von 50 000 DM auf 100 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 3. Juni 1959 Maucher Dr. Götz Arndgen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 293 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Tit. 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: Zu Tit. 700 Die nach dem Gesetz über eine Altershilfe für die Landwirte vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1063) beschlossenen Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt, obwohl die Beiträge der Alterskassen von 10 DM auf 12 DM monatlich erhöht worden sind. Durch die geplanten Strukturveränderungen wird die Zahl der beitragzahlenden Betriebe im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen laufend absinken. Die bisherigen Inhaber der sich auflösenden Betriebe mit ihren arbeitsfähigen Abkömmlingen wandern in andere Berufszweige ab und erbringen ihre Leistungen zu den Sozialversicherungsträgern dieser Gruppen, während die alte Last bei den landwirtschaftlichen Alterskassen verbleibt. Der erforderliche laufende öffentliche Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen fällt als sozialpolitische Maßnahme in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Bonn, den 3. Juni 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Weber (Georgenau) Anlage 22 Umdruck 295 Änderungsantrag der Abgeordneten Storch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Ge- schäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — In den Titeln 652 und 653 (Drucksache 650 Anlage S. 79) ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit aufzunehmen und eine Erhöhung der Ansätze auf den Vorjahrsstand auszubringen. Vorjahrsstand zu Tit. 652 200 000 DM Vorjahrsstand zu Tit. 653 150 000 DM Bonn, den 3. Juni 1959 Storch Frau Dr. Probst Unterschrift unleserlich Scheppmann Illerhaus Kunst Franzen Teriete Frau Rösch Horn Weimer Lenze (Attendorn) Krüger (Neheim) Schneider (Hamburg) Dr. Siemer Unterschrift unleserlich Mühlenberg Müser Unterschrift unleserlich Mick Katzer Becker (Pirmasens) Dr. Löhr Anlage 23 Umdruck 302 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959. hier Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1101 — Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung — wird „Tit. 711 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilokaserne), 1. Teilbetrag 500 000 DM Ausgaben sind nur bei Kap. 10 01 Tit. 710 zu buchen." gestrichen. Bonn, den 4. Juni 1959 Brese Anlage 24 Umdruck 305 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650, Anlage 1067). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 25 03 Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 1067 S. 4) wird der Ansatz von 36 754 100 DM um 3 000 000 DM auf 33 754 100 DM gekürzt. 2. In Kap. 25 03 wird dafür folgender neuer Titel ausgebracht: „Titel 611 Zuschüsse zur Baulandbeschaffung und -erschließung 3 000 000 DM Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn in entsprechender Höhe Einnahmen bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37 und 81 sowie Kap. 25 03 Tit. 45 gegenüberstehen, die nicht zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 25 02 Tit. 895 und Kap. 25 03 Tit. 570 a) bestimmt sind. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterung wird wie folgt gefaßt: ,,Zu Tit. 611 Aus diesen Mitteln sollen Darlehen, die von Heimstättengesellschaften und anderen entsprechend geeigneten Unternehmen zur Baulandbeschaffung und -erschließung, namentlich für den Bau von Familienheimen, am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen, auf 5 Jahre zinsverbilligt werden. Die Mittel gelten nicht als öffentliche Mittel im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523)." 3. Bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37, 81 und 895 sowie bei Kap. 25 03 Tit. 45, 533, 570 a) und 606 wird im Haushaltsvermerk zur Zweckbestimmung die Verweisung auf korrespondierende Ausgabetitel durch Einfügung des Titels 611 ergänzt. 4. Im Verwendungsplan zu Einzelplan 25 (Drucksache 650 S. 39) wird der Ansatz im Buchstaben b Nr. 1 von 24 000 000 DM um 3 000 000 DM vermindert, dafür aber der neue Tit. 611 eingefügt. Bonn, den 4. Juni 1959 Mick Dr. Czaja Dr. Bartels Dr. Even Frau Brauksiepe Freiherr zu Guttenberg Arndgen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen. Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat am 3. April 1959 in der Drucksache 962 einen Reformgesetzentwurf zur Kriegsopferversorgung vorgelegt. Wir wollen damit erreichen, daß man von der wohlfahrtsmäßigen Armenfürsorge zu einem gerechten Entschädigungsprinzip kommt.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Das ist keine Armenfürsorge!)

    — Gnädige Frau, wenn Sie sich das BVG in seiner Struktur ansehen, werden Sie erkennen, daß es sich letztlich doch um eine Armenfürsorge handelt; die Bedürftigkeitsfrage wird geprüft, und das ist auch der Grundsatz beim Wohlfahrtsamt.

    (Abg. Ruf: Das ist etwas anderes, Herr Kollege Rutschke; da sind Sie offenbar zu wenig im Bilde!)

    — Nein, Herr Kollege Ruf, ich habe mich sehr genau darüber unterrichtet.

    (Abg. Ruf: Beim Wohlfahrtsamt gelten ganz andere Grundsätze!)

    — Der einzige Unterschied im Prinzip — ich betone: im Prinzip — ist der, daß Mittel bei der Wohlfahrt zurückerstattet werden müssen, bei der Kriegsopferversorgung dagegen nicht. Ich meine, wir können bei der Kriegsopferversorgung nicht weiterhin von diesen Grundsätzen ausgehen, da die Entwicklung weitergegangen ist. Hierzu berufe ich mich auch auf die Ausführungen des Kollegen Pohle, der sehr eindeutig Stellung genommen hat, Wir müssen zu dem Prinzip des Ersatzes der Mehraufwendungen des Kriegsbeschädigten im Verhältnis zum Gesunden



    Dr. Rutschke
    in Form der Grundrente kommen und die wirtschaftlichen Schäden, die der Kriegsbeschädigte infolge seiner Verwundung oder körperlichen Behinderung hat, von ihm abwenden.

    (Abg. Stingl: Man muß aber die wirtschaftlichen Schäden prüfen; die sind nicht bei jedem gleich!)

    — Aber verzeihen Sie, Ihr Minister Blank hat ja auch die Berufsschadensrente, allerdings in völlig ungenügender Form, vorgeschlagen, bei der eine Prüfung notwendig ist.

    (Abg. Stingl: Vorhin haben Sie sich aber generell gegen Prüfungen gewandt!)

    — Ich habe kein Wort gegen Prüfungen gesagt, sondern nur erklärt, daß die Frage der Bedürftigkeit in der Kriegsopferversorgung keine Rolle spielen darf.
    Meine Damen und Herren, ich habe nicht die Absicht, hier längere Ausführungen zur Kriegsopferversorgung zu machen, sondern wollte nur die Grundsätze herausstellen, die unseren Gesetzentwurf tragen; sein Ziel ist, weitere wirtschaftliche Schäden von den Kriegsbeschädigten abzuwenden.
    Unser Gesetzentwurf wird eine Mehraufwendung von 1,2 Milliarden DM bedeuten. Den Herrn Bundesarbeitsminister wird es vielleicht interessieen, daß in seinem Hause, im Arbeitsministerium, eine gewisse Greuelpropaganda veranstaltet wird. Man glaubt im Arbeitsministerium, diesen Gesetzentwurf schlechtmachen zu können, indem man in der Öffentlichkeit, z. B. Zeitungen gegenüber, behauptet, unser Gesetzentwurf würde 2,95 Milliarden DM kosten; 2,9 Milliarden DM hat man in einem anderen Fall gesagt. Das eine Mal orientierte man so die Zeitung „Christ und Welt", das andere Mal den „Rheinischen Merkur". Ich habe mich mit der Zeitung „Christ und Welt" in Verbindung gesetzt, und ich hoffe, daß sie eine entsprechende Berichtigung bringen wird. Beim „Rheintischen Merkur" habe ich darauf verzichtet; es hätte wohl auch wenig Zweck.
    Herr Bundesarbeitsminister, ich darf an das Wort anknüpfen, das Sie vorhin gebrauchten: Was dem einen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall. Anscheinend ist dieser Gesetzentwurf für Sie eine Uhl, für uns ist er aber ,eine Nachtigall, weil wir meinen, hiermit endlich eine gerechte Versorgung zu bekommen.
    Um diesen Gesetzentwurf auch in finanzieller Hinsicht zu untermauern, haben wir auf dem Umdruck 278 zu Kap. 11 10 entsprechende Anträge auf Erhöhung der bisherigen Mittel um 300 Millionen DM gestellt. Unser Gesetzentwurf würde am 1. Januar 1960 in Kraft treten, also noch für ein Vierteljahr gelten. Folgerichtig sind 'auch zu Tit. 301 und 306 entsprechende Erhöhungen im Hinblick auf das Soldatenversorgungsgesetz und das Häftlingshilfegesetz beantragt. Das sind geringe Beträge, die nicht ausschlaggebend sein werden.
    Wir bitten Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Dr. Götz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit wenigen Sätzen, glaube ich, kann alles gesagt werden, was zu diesem Antrag der FDP-Fraktion und als Erwiderung auf die Begründung, die Kollege Dr. Rutschke gegeben hat, zu sagen ist.
    Aus der Begründung, die wir gehört haben, geht eindeutig hervor, daß die 300 Millionen DM, die im Kriegsopferetat bei Tit. 300 zusätzlich eingesetzt werden sollen, als eine vorsorgliche Deckung für die Ausgaben gedacht sind, die ein von der FDP-Fraktion vorgelegter Antrag zur Reform der Kriegsopferversorgung für das Haushaltsjahr 1959 vermutlich zur Folge haben kann. Ich betone mit Nachdruck: vermutlich zur Folge haben kann. Denn die voraussichtliche Größenordnung der mit diesem Antrag zusammenhängenden Ausgaben konnte -
    und das sollten wir uns vergegenwärtigen — bisher von keinem zuständigen Gremium dieses Hauses, weder vom Kriegsopferausschuß noch vom Haushaltsausschuß, überprüft werden.
    Wir brauchen an diesen Antrag keine Debatte über die Kriegsopferversorgung anzuhängen. Es ist meines Erachtens eine rein haushaltstechnische und haushaltsrechtliche Frage, die hier aufgeworfen wird. Es ist ganz einfach ein ungewöhnlicher Vorgang, über vermutliche finanzielle Auswirkungen von noch gar nichtausgereiften Gesetzentwürfen zu einem Zeitpunkt hier im Plenum zu beschließen, zu dem in diesem Hause noch nicht einmal die erste Lesung dieses Antrags stattgefunden hat

    (Abg. Dr. Conring: Sehr gut!)

    und zu dem die Fachausschüsse und der Haushaltsausschuß noch gar keine Gelegenheit hatten, über diese Anträge zu beraten und zu beschließen.
    Ich glaube, allein unter diesem Gesichtspunkt sollten wir diese Anträge sehen. Ich darf Ihnen vorschlagen, aus diesem Grunde den Antrag abzulehnen.