Deutscher Bundestag
71. Sitzung
Bonn, den 4. Juni 1959
Inhalt:
Begrüßung des japanischen Arbeitsministers Kuraishi 3798 D
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); — Fortsetzung der zweiten Beratung —
a) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 1055)
Dr. Schäfer (SPD) . . . 3759 B, 3774 D
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3763 C,
3775 B, 3776 D
Dr. Mommer (SPD) . . 3768 B, 3771 D
Dr. Barzel (CDU/CSU) 3771 B, 3772 A, C,
3773 A, B
Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . 3772 B, C, D,
3773 A, B
Niederalt (CDU/CSU) . 3773 C, 3774 D
Dr. Schellenberg (SPD) . 3775 B, D, 3777 C,
3778 D
Krammig (CDU/CSU) . 3777 A, 3778 B Horn (CDU/CSU) 3777 A
b) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
(Drucksache 1058)
Dr. Atzenroth (FDP) 3779 B
Brese (CDU/CSU) 3780 B
Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 3784 A Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3784 C Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 3785 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . . . . 3787 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 3787 B Junghans (SPD) . . . 3787 C, 3789 C
Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3789 A
c) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1059, zu 1059)
Seither (SPD) . 3789 D, 3793 B, 3794 B
Struve (CDU/CSU) . . 3790 C, 3791 C,
3793 A, 3798 D, 3802 D
Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3791 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 3792 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3793 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 3795 D Diekmann (SPD) . . . . . . . 3796 B Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 3800 A Frau Strobel (SPD) . . 3801 B, 3803 C
d) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1060, zu 1060)
Seidel (Fürth) (SPD) 3804 A
Blank, Bundesminister 3806 C
Pohle (SPD) 3808 B, 3814 D
Brese (CDU/CSU) 3809 D
II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959
Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 3810 A
Frau Friese-Korn (FDP) . 3810 B, 3813 A,
3817 C
Benda (CDU/CSU) . . 3811 A, 3812 D
Dr. Götz (CDU/CSU) . . 3811 D, 3812 D,
3814 C
Memmel (CDU/CSU) . . . . . 3812 A, B
Dr. Rutschke (FDP) 3813 C
Arndgen (CDU/CSU) 3815 A
Storch (CDU/CSU) . . 3815 C, 3818 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 3816 A Etzel, Bundesminister . . . . . 3817 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3818 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 3820 C Bading (SPD) . 3821 C, 3823 D, 3824 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 3823 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3823 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 3824 A
e) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1072, zu 1072)
Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3824 D
Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 3825 C
f) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1062)
Rademacher (FDP) . . . . . . 3826 B
g) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1064) . . . . . . 3828 C
h) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 1065, zu 1065)
Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 3828 C
i) Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache 1066)
Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 3829 B
j) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1067, zu 1067)
Dr. Brecht (SPD) 3829 C, 3832 B, 3835 C
Lücke, Bundesminister . 3831 B, 3834 D,
3836 A
Ritzel (SPD) 3832 C
Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3833 B
Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3834 B
Mick (CDU/CSU) . . . 3835 A, 3835 D
Berlin (SPD) 3838 A
Reitz (SPD) 3839 A
Frau Berger-Heise (SPD) . . . 3839 C
Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 3839 C
Brese (CDU/CSU) . . . . . . 3840 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3841 D
Anlagen 3843
Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3759
71. Sitzung
Bonn, den 4. Juni 1959
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.03 Uhr.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Bausch 29. 6.
Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6.
Berendsen 31. 7.
Berger 4. 6.
Dr. Birrenbach 9. 6.
Dr. Burgbacher 12. 6.
Dopatka 4. 6.
Drachsler 5. 6.
Dröscher 5. 6.
Frehsee 5. 6.
Dr. Friedensburg 5. 6.
Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6.
Fuchs 5. 6.
Dr. Furler 5. 6.
Geiger (München) 5. 6.
Dr. Gleissner (München) 20. 6.
Dr. Greve 4. 7.
Dr. Gülich 1. 8.
Heiland 5. 6.
Dr. Hesberg 27. 6.
Hörauf 5. 6.
Illerhaus 5. 6.
Jahn (Frankfurt) 11. 7.
Jaksch 30. 6.
Frau Kalinke 5. 6.
Köhler 4. 7.
Dr. Königswarter 5. 6.
Kriedemann 5. 6.
Kühlthau 26. 6.
Leukert 12. 6.
Lücker (München) 5. 6.
Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6.
Matthes 15. 6.
Munzinger 5. 6.
Pernoll 20. 6.
Pferdmenges 13. 6.
Riedel (Frankfurt) 4. 6.
Rohde 5. 6.
Schneider (Hamburg) 4. 6.
Siebel 12. 6.
Stahl 15. 6.
Frau Dr. Steinbiß 5. 6.
Stierle 5. 6.
Theis 12. 6.
b) Urlaubsanträge
Schultz 9. 6.
Wittmer-Eigenbrodt 12. 6.
Anlage 2
Schriftlicher Bericht
des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1059), hier:
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes
Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert.
Der Einzelplan 24 wurde in der 54. und 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten. In längeren Darlegungen der beiden Berichterstatter und des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz wurden die ausgeweiteten Aufgaben des Bundesministers ausführlich dargelegt. Der Minister verwies insbesondere auf den angestiegenen Bausektor der Bundeswehr und sprach über die dem Ministerium angegliederte Baudirektion Berlin. Er erklärte, mit dem heutigen Personalstand sei es dem Ministerium nicht möglich, diese Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus habe das Ministerium dem Wunsch des Bundestages Rechnung zu tragen, eine immer stärkere Veräußerung von Bundesvermögen durchzuführen. Daher hätten im Haushaltsentwurf mehr Personalstellen angefordert werden müssen. Die Bundesregierung und der Bundesfinanzminister hätten diese Stellenvermehrung als besonders dringlich gebilligt.
In der Aussprache wurden von allen Fraktionen die vermehrten Aufgaben anerkannt, gleichzeitig jedoch betont, daß auch hier bezüglich der Personalanforderungen ein strenger Maßstab anzulegen sei. Der Ausschuß erklärte, nur dort zusätzliche Stellen zu bewilligen, wo nachgewiesen ist, daß neue Aufgaben auf den Bereich dieses Ministeriums zukommen. Im Verfolg dieser Auffassung des Ausschusses wurden die Personaltitel genehmigt, wie sie in Drucksache 1066 aufgeführt sind.
Entsprechend den Bestrebungen des Haushaltsausschusses, das Haushaltvolumen auf das Notwendigste zu beschränken, erfuhren auch einige Sachtitel zum Teil wesentliche Kürzungen; andere Titel wurden mit Sperrvermerken versehen.
Eine längere Aussprache ergab sich bei Kap. 24 03 Tit. 712 - Wiederaufbau des alten Reichstages in Berlin -. Es kam die einmütige Auffassung des Ausschusses zum Ausdruck, daß der Wiederaufbau weitergeführt werden müsse. Doch sollte man nicht versäumen, die endgültige Zweckbestimmung festzustellen, um einer Fehlplanung vorzubeugen.
Die Mehrheit des Ausschusses gab dem Wunsche Ausdruck, die Bundesregierung möge sich in verstärktem Maße des wirtschaftlichen Besitzes des Bundes entledigen. Es wurde die Erwartung ausgesprochen, daß im kommenden Haushalt das Ministerium über weitere Reprivatisierungen berichten kann.
Nach Abschluß der Beratungen stellen sich im ordentlichen Haushalt die Gesamteinnahmen auf 276 646 100 DM, die Gesamtausgaben auf 251 749 700 DM. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt betragen 44 621 100 DM.
Bonn, den 1. Juni 1959
Hilbert
Berichterstatter
3844 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959
Anlage 3 Umdruck 251
Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 11 05 - Bundesarbeitsgericht in Kassel —
In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) - (Drucksache 650 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei
Bes.-Gr. B 7 statt 3 Senatspräsidenten 4 Senatspräsidenten, davon 3 Stellen kw ab 1. April 1961,
und bei
Bes.-Gr. B 5 statt 10 Bundesrichter 12 Bundesrichter, davon 4 Stellen kw ab 1. April 1961, auszubringen.
Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 1. Juni 1959
Hoogen
Benda
Deringer
Dr. Kanka Frau Klemmert
Frau Dr. Kuchtner
Dr. Wahl
Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz)
Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg)
Jahn (Marburg)
Frau Nadig Wittrock
Dr. Bucher
Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Dr. Schneider (Lollar)
Anlage 4 Umdruck 252
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — ist folgender neuer Titel auszubringen:
„Titel 959 Honorar der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswisenschaftlicher Forschungsinstitute e. V. für eine Untersuchung der deutschen Energiewirtschaft 1 250 000 DM".
Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 959
Auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1959 wird die Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute eine Untersuchung über die Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik, unter besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus, durchführen. Die Untersuchung wird von den von der Arbeitsgemeinschaft beauftragten verantwortlichen Wirtschaftswissenschaftlern ausgeführt, die die erforderlichen Hilfskräfte sowie Gutachten für Teilgebiete beiziehen. Als Honorar erhält die Arbeitsgemeinschaft aus diesen Mitteln Erstattung der ihr entstehenden Ausgaben, höchstens jedoch 2 500 000 DM. Die Untersuchung soll in 18 Monaten abgeschlossen sein. Der Bedarf für das Haushaltsjahr 1959 wird mit 1 250 000 DM veranschlagt."
Bonn, den 2. Juni 1959
Dr. Vogel Dr. Aigner Brand
Dr. Conring Giencke
Dr. Götz Leicht Niederalt Frau Rösch
Dr. Stecker Ritzel
Jürgensen
Müller (Ravensburg)
Dr. Schäfer Schoettle
Lenz (Trossingen)
Kreitmeyer
Anlage 5 Umdruck 255 (neu)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen -
1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht.
2. In Tit. 615 — Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen — (Drucksache 1055 S. 4) wird
a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht,
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3845
b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz
„Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik- und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, werden nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert."
der letzte Satz gestrichen
3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974
Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und
Gemeinden 300 000 000 DM.
Die Mittel sind gesperrt."
Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) —
4. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen
in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen.
Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln —
5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung:
„Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung."
Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden -
6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen.
Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz -
7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt:
„Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten."
Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —
8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt:
„Kapitel A 06 02 —Allgemeine Bewilligungen —Titel 580
Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der
Krankenanstalten 50 000 000 DM."
Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580
Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals.
Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt."
Bonn, den 3. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 257
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen (Drucksache 1058 S. 5) — wird
3846 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959
die Fassung der Regierungsvorlage mit einem Ansatz von 500 000 DM wiederhergestellt.
Bonn, den 2. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 258
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen -
1. In Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1959")
b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7)
wird der Ansatz von 120 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 140 000 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen der Katalog der Förderungsmaßnahmen um den neuen Buchstaben „f) Förderung der Althofsanierung" ergänzt;
2. In Tit. 574 - Ausbau der Wirtschaftswege („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059
S. 7) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 50 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht.
3. In Tit. 578 — Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7, 8)
a) wird in Nr. 1 für den Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungsanlagen und Gülleanlagen der Ansatz von 15 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 25 000 000 DM erhöht;
b) wird in Nr. 2 für die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen der Ansatz von 10 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht, und dementsprechend erhält in der Erläuterung zu Tit. 578 b) 2. unter „zu a)" der Satz 2 folgende Fassung: „Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, die gemeinschaftliche Maschinenanwendung in der Form von Lohnunternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Landwirten zu fördern."
4. In Tit. 585 — Förderung der Fischerei — (Drucksache 650 Anlage S. 31)
a) wird unter a) Darlehen der Ansatz von 950 000 DM um 325 000 DM auf 1 275 000 DM erhöht;
b) wird unter b) Zuschüsse der Ansatz von 950 000 DM um 2 000 000 DM auf 2 950 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen zu Tit. 585 b) in Nr. 2 der Ansatz von 800 000 DM uni 2 000 000 DM auf 2 800 000 DM erhöht.
5. In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide- und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache 650 Anlage S. 41) wird der Ansatz von 290 523 200 DM um 73 897 500 DM auf 216 625 700 DM gekürzt.
6. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft — (Drucksache 1059 S. 10)
a) wird in b) Durchführung von Schulmilchspeisungen („Grüner Plan 1959") der Ansatz von 10 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht;
b) wird ein neuer Buchstabe c eingefügt:
c) Für Milchwerbung - 20 000 000 DM".
7. In Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit - (Drucksache 650 Anlage S. 49) wird der Ansatz von 480 000 DM um 270 000 DM auf 750 000 DM erhöht.
8. In Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) Bisherige Maßnahmen — (Drucksache 650 Anlage S. 51)
a) wird der Ansatz von 85 000 000 DM um 200 000 DM auf 85 200 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen in Nr. 7 Fischwirtschaft b) Zentrale Kühl- und Absatzeinrichtungen der Ansatz von 100 000 DM um 200 000 DM auf 300 000 DM erhöht.
9. In Tit. 962 — Zuschüsse zur Verbilligung und Steigerung der Handelsdüngeranwendung („Grüner Plan 1959") — (Drucksache 1059 S. 10) wird der Ansatz von 230 000 000 DM um 73 897 500 DM auf 156 102 500 DM gekürzt.
Bonn, den 2: Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 259
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung -
1. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze — (Drucksache 650 Anlage S. 96)
a) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 99 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht.
b) wird in der Erläuterung der letzte Absatz wie folgt gefaßt:
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3847
„Da die Rechtsverordnung zur pauschalen Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes bisher nichterlassen worden ist, ist ein Betrag von 100 000 000 DM als angemessener Teilbetrag zur Abdeckung der Verpflichtungen des Bundes, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf 1 920 000 000 DM veranschlagt werden, angesetzt worden."
2. Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt:
„Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM".
Der Titel erhält folgende Erläuterung:
„Zu Tit. 700
Die auf Grund des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) zu gewährenden Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht gedeckt. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich z. Z. ,auf 60 000 000 DM. Um eine nicht vertretbare Erhöhung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen zu verhüten und die Weitergewährung der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Altershilfe der Landwirte sicherzustellen, wird die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen durch Zuschüsse des Bundes gedeckt."
Bonn, den 2. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 263
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 25 01 — Bundesminister für Wohnungsbau -
1. In Tit. 310 Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) werden die Haushaltsvermerke gestrichen.
Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues -
2. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden" gestrichen.
3. In Tit. 570 — Zur Förderung der Bauausführungen von Versuchs- und Vergleichsbauten sowie von Demonstrativbauten und zur Entwicklung neuer Baustoffe (insbesondere neuer Kunststoffe), Bauarten, Bauverfahren und Baugeräte für den Wohnungsbau einschließlich der an Bauten und an Baustoffen durchzuführenden Untersuchungen
a) Darlehen — (Drucksache 1067 S. 4) wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 19 000 000 DM gekürzt.
4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz — Drucksache 1067 S. 5) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht.
Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —
5. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) — (Drucksache 1067 S. 6)
a) wird der Ansatz von 560 000 000 DM um 140 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht;
b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25 03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen" gestrichen.
6. In Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache 1067 S. 6) wird der Ansatz von 632 000 000 DM um 400 000 000 DM auf 1 032 000 000 DM erhöht.
Bonn, den 2. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 264
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dehler, Dr. Leiske, Ruhnke, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft -
1. In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1072 S. 2) sind folgende zusätzliche Planstellen aufzunehmen:
a) zur Bearbeitung von Angelegenheiten der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere zur Unterrichtung der deutschen Abge-
3848 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959
ordneten des Europäischen Parlaments über Atomfragen
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat):
b) zur Bearbeitung der Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation
bei der Deutschen Botschaft in Wien
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) ;
c) zur Bearbeitung der Atomangelegenheiten bei der Vertretung der Bundesrepublik bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat) ;
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 (Regierungsamtmann) ;
d) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in Washington
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat)
e) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in London
eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat)
2. Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen.
3. Die bei Tit. 106 — Unterstützungen für die Beamten, Angestellten und Arbeiter — und Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw. — (Drucksache 650 Anlage S. 8) ausgebrachten Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Ferner sind die Ansätze für Sachausgaben und Einmalige Ausgaben aus Anlaß der neu bewilligten Stellen entsprechend zu erhöhen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Dr. Dehler
Dr. Leiske
Ruhnke
Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bechert
Dr. Bergmeyer Corterier
Dopatka
Dr. Friedensburg
Funk
Frau Geisendörfer Dr. Martin
Nellen
Priebe
Dr. Ratzel
Dr. Rutschke
Frau Dr. Steinbiß Dr. Winter
Anlage 11 Umdruck 265
Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Rösch, Frau Welter (Aachen), Frau Geisendörfer, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Hesberg und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 09 02 Tit. 615 — Unterrichtung der breiten
Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über
allgemeine Marktfragen — (Drucksache 1058 S. 5) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage (500 000 DM) wiederhergestellt.
Bonn, den 2. Juni 1959
Frau Rösch
Frau Welter (Aachen) Frau Geisendörfer Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Hesberg
Frau Ackermann
Frau Dr. Bleyler
Dr. Böhm
Diebäcker
Dr. Elbrächter
Frau Engländer
Dr. Even (Düsseldorf) Frau Dr. Kuchtner Dr. Martin
Frau Dr. Pannhoff Dr. Philipp
Frau Pitz-Savelsberg Dr. Serres
Frau Dr. Steinbiß
Anlage 12 Umdruck 270
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 09 09 — Bundesanstalt für Bodenforschung
in Hannover —
Der Zuschuß wird von 1 726 600 DM um 522 100 DM auf 2 248 700 DM erhöht. Der erhöhte Zuschuß ist im Benehmen mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf die entsprechenden Titel zu verteilen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 271 (neu)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen -
1. In Tit. 631 — Zuschüsse für die berufliche Fortbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
(Drucksache 650 Anlage S. 17) wird der Ansatz von 200 000 DM um 800 000 DM auf 1 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird Absatz 3 wie folgt gefaßt:
„Veranschlagt sind:
Personalkosten
(Gastdozenten usw.) 300 000 DM
Zuschüsse für Kursteilnehmer
(Jungärzte usw.) 300 000 DM
Sachausgaben (Strahlungsmeßgeräte und andere Einrichtungen
der Ausbildungsinstitute) 400 000 DM
Zusammen 1 000 000 DM"
Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3849
2. Folgender Titel wird neu eingefügt:
„Titel 633 Zuschüsse an Universitätskliniken
und andere Krankenhäuser zur Anschaffung von Strahlenmeßgeräten
400 000 DM".
Der neue Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 633
Die ständig wachsende Anwendung von radioaktiven Isotopen, Röntgenstrahlen und anderen Quellen ionisierender Strahlung erfordert eine registrierende Überwachung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Beschäftigten. Hierzu ist eine Ausrüstung von Krankenhäusern mit Strahlenmeßgeräten erforderlich."
Bonn, den 3. Juni 1959
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 14 Umdruck 274
Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058).
Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 wird
„Tit. 712 Erweiterungsbau an den Gebäuden der ehemaligen Gallwitzkaserne, 1. Teilbetrag 1 000 000 DM
Der Betrag ist gesperrt." gestrichen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Brese
Anlage 15 Umdruck 275
Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059).
Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 01 wird
„Tit. 710 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilo-Kaserne), 1. Teilbetrag
937 000 DM
Die Mittel können bis zur Höhe des bei Kap. 1101 Tit. 711 veranschlagten Betrages überschritten werden."
gestrichen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Brese
Anlage 16 Umdruck 276
Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072).
Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 01 wird
,Tit. 710 Erweiterungsbau „Godesberger Hof"
— DM'.
gestrichen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Brese
Anlage 17 Umdruck 277
Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067).
Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 wird
„Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, für Angestellte der Bundestagsfraktionen sowie für Angehörige der inländischen Presse — DM.
Ausgaben bis zur Höhe von 2 000 000 DM dürfen aus Minderausgaben bei Kap. A 25 03 Tit. 830 a geleistet werden."
gestrichen.
Bonn, den 2. Juni 1959
Brese
Anlage 18 Umdruck 278
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und
gleichartige Leistungen -
1. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 650 Anlage S. 75) wird der Ansatz von 3 064 870 000 DM um 300 000 000 DM auf 3 364 870 000 DM erhöht.
2. In Tit. 301 — Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 785) — (Drucksache 1060 S. 3) wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht.
3850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959
3. In Tit. 306 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Häftlingshilfegesetzes in der Fassung vom 13. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 168) — (Drucksache 650 Anlage S. 78) wird der Ansatz von 9 000 000 DM um 800 000 DM auf 9 800 000 DM erhöht.
Bonn, den 2. Juni 1959
Dr. Rutschke
Lenz (Trossingen) und Fraktion
Anlage 19 Umdruck 286
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau
1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) wird
a) der Ansatz von 90 000 DM auf 940 000 DM erhöht,
b) der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 850 000 DM der Einsparungen bei Kap. 25 03 Tit. 533 überschritten werden." gestrichen.
Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen
2. In Tit. 600 — Grundsteuerbeihilfen für Arbeiterwohnstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 16)
wird der Ansatz von 14 500 000 DM auf
13 650 000 DM herabgesetzt.
Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —
3. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neu eingefügte Haushaltsvermerk „Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden." gestrichen.
Bonn, den 3. Juni 1959
Dr. Krone und Fraktion
Anlage 20 Umdruck 287
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 11 02 Tit. 650 — Zuschüsse für Anstalten, Einrichtungen und Organisationen, deren Bestrebungen der Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte dienen — (Drucksache 650 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 350 000 DM auf 400 000 DM erhöht. Dementsprechend ist in den Erläuterungen zu Tit. 650 unter b) der Ansatz von 50 000 DM auf 100 000 DM zu erhöhen.
Bonn, den 3. Juni 1959
Maucher
Dr. Götz
Arndgen und Fraktion
Anlage 21 Umdruck 293
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung —
Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt:
„Tit. 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM"
Der Titel erhält folgende Erläuterung: Zu Tit. 700
Die nach dem Gesetz über eine Altershilfe für die Landwirte vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1063) beschlossenen Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt, obwohl die Beiträge der Alterskassen von 10 DM auf 12 DM monatlich erhöht worden sind. Durch die geplanten Strukturveränderungen wird die Zahl der beitragzahlenden Betriebe im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen laufend absinken. Die bisherigen Inhaber der sich auflösenden Betriebe mit ihren arbeitsfähigen Abkömmlingen wandern in andere Berufszweige ab und erbringen ihre Leistungen zu den Sozialversicherungsträgern dieser Gruppen, während die alte Last bei den landwirtschaftlichen Alterskassen verbleibt. Der erforderliche laufende öffentliche Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen fällt als sozialpolitische Maßnahme in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Bonn, den 3. Juni 1959
Lenz (Trossingen) und Fraktion Weber (Georgenau)
Anlage 22 Umdruck 295
Änderungsantrag der Abgeordneten Storch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Ge-
schäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen —
In den Titeln 652 und 653 (Drucksache 650 Anlage S. 79) ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit aufzunehmen und eine Erhöhung der Ansätze auf den Vorjahrsstand auszubringen.
Vorjahrsstand zu Tit. 652 200 000 DM
Vorjahrsstand zu Tit. 653 150 000 DM
Bonn, den 3. Juni 1959
Storch
Frau Dr. Probst Unterschrift unleserlich Scheppmann
Illerhaus Kunst
Franzen Teriete Frau Rösch
Horn
Weimer
Lenze (Attendorn)
Krüger (Neheim) Schneider (Hamburg) Dr. Siemer
Unterschrift unleserlich Mühlenberg
Müser
Unterschrift unleserlich Mick
Katzer
Becker (Pirmasens)
Dr. Löhr
Anlage 23 Umdruck 302
Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959. hier Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kap. 1101 — Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung — wird
„Tit. 711 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilokaserne),
1. Teilbetrag 500 000 DM
Ausgaben sind nur bei Kap. 10 01 Tit. 710 zu buchen."
gestrichen.
Bonn, den 4. Juni 1959
Brese
Anlage 24 Umdruck 305
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650, Anlage 1067).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kap. 25 03 Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 1067 S. 4)
wird der Ansatz von 36 754 100 DM um 3 000 000 DM auf 33 754 100 DM gekürzt.
2. In Kap. 25 03 wird dafür folgender neuer Titel ausgebracht:
„Titel 611 Zuschüsse zur Baulandbeschaffung
und -erschließung 3 000 000 DM
Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn in entsprechender Höhe Einnahmen bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37 und 81 sowie Kap. 25 03 Tit. 45 gegenüberstehen, die nicht zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 25 02 Tit. 895 und Kap. 25 03 Tit. 570 a) bestimmt sind.
Die Mittel sind übertragbar."
Die Erläuterung wird wie folgt gefaßt: ,,Zu Tit. 611
Aus diesen Mitteln sollen Darlehen, die von Heimstättengesellschaften und anderen entsprechend geeigneten Unternehmen zur Baulandbeschaffung und -erschließung, namentlich für den Bau von Familienheimen, am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen, auf 5 Jahre zinsverbilligt werden. Die Mittel gelten nicht als öffentliche Mittel im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523)."
3. Bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37, 81 und 895 sowie bei Kap. 25 03 Tit. 45, 533, 570 a) und 606 wird im Haushaltsvermerk zur Zweckbestimmung die Verweisung auf korrespondierende Ausgabetitel durch Einfügung des Titels 611 ergänzt.
4. Im Verwendungsplan zu Einzelplan 25 (Drucksache 650 S. 39) wird der Ansatz im Buchstaben b Nr. 1 von 24 000 000 DM um 3 000 000 DM vermindert, dafür aber der neue Tit. 611 eingefügt.
Bonn, den 4. Juni 1959
Mick
Dr. Czaja Dr. Bartels Dr. Even
Frau Brauksiepe Freiherr zu Guttenberg Arndgen und Fraktion