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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des japanischen Arbeitsministers Kuraishi 3798 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 1055) Dr. Schäfer (SPD) . . . 3759 B, 3774 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3763 C, 3775 B, 3776 D Dr. Mommer (SPD) . . 3768 B, 3771 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 3771 B, 3772 A, C, 3773 A, B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . 3772 B, C, D, 3773 A, B Niederalt (CDU/CSU) . 3773 C, 3774 D Dr. Schellenberg (SPD) . 3775 B, D, 3777 C, 3778 D Krammig (CDU/CSU) . 3777 A, 3778 B Horn (CDU/CSU) 3777 A b) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Dr. Atzenroth (FDP) 3779 B Brese (CDU/CSU) 3780 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . 3784 A Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3784 C Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 3785 A Frau Rösch (CDU/CSU) . . . . . 3787 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 3787 B Junghans (SPD) . . . 3787 C, 3789 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3789 A c) Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1059, zu 1059) Seither (SPD) . 3789 D, 3793 B, 3794 B Struve (CDU/CSU) . . 3790 C, 3791 C, 3793 A, 3798 D, 3802 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 3791 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 3792 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3793 D Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 3795 D Diekmann (SPD) . . . . . . . 3796 B Dr. Baade (SPD) . . . . . . . 3800 A Frau Strobel (SPD) . . 3801 B, 3803 C d) Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1060, zu 1060) Seidel (Fürth) (SPD) 3804 A Blank, Bundesminister 3806 C Pohle (SPD) 3808 B, 3814 D Brese (CDU/CSU) 3809 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 3810 A Frau Friese-Korn (FDP) . 3810 B, 3813 A, 3817 C Benda (CDU/CSU) . . 3811 A, 3812 D Dr. Götz (CDU/CSU) . . 3811 D, 3812 D, 3814 C Memmel (CDU/CSU) . . . . . 3812 A, B Dr. Rutschke (FDP) 3813 C Arndgen (CDU/CSU) 3815 A Storch (CDU/CSU) . . 3815 C, 3818 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 3816 A Etzel, Bundesminister . . . . . 3817 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 3818 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 3820 C Bading (SPD) . 3821 C, 3823 D, 3824 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 3823 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3823 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 3824 A e) Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 1072, zu 1072) Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3824 D Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 3825 C f) Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1062) Rademacher (FDP) . . . . . . 3826 B g) Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1064) . . . . . . 3828 C h) Einzelplan 20, Bundesrechnungshof (Drucksachen 1065, zu 1065) Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 3828 C i) Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksache 1066) Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . 3829 B j) Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1067, zu 1067) Dr. Brecht (SPD) 3829 C, 3832 B, 3835 C Lücke, Bundesminister . 3831 B, 3834 D, 3836 A Ritzel (SPD) 3832 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 3833 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . 3834 B Mick (CDU/CSU) . . . 3835 A, 3835 D Berlin (SPD) 3838 A Reitz (SPD) 3839 A Frau Berger-Heise (SPD) . . . 3839 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 3839 C Brese (CDU/CSU) . . . . . . 3840 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3841 D Anlagen 3843 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3759 71. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Berger 4. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dopatka 4. 6. Drachsler 5. 6. Dröscher 5. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Friedensburg 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Dr. Furler 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Heiland 5. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Hörauf 5. 6. Illerhaus 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Frau Kalinke 5. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Matthes 15. 6. Munzinger 5. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Riedel (Frankfurt) 4. 6. Rohde 5. 6. Schneider (Hamburg) 4. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Frau Dr. Steinbiß 5. 6. Stierle 5. 6. Theis 12. 6. b) Urlaubsanträge Schultz 9. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1059), hier: Anlagen zum Stenographischen Bericht Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes Berichterstatter: Abgeordneter Hilbert. Der Einzelplan 24 wurde in der 54. und 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten. In längeren Darlegungen der beiden Berichterstatter und des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz wurden die ausgeweiteten Aufgaben des Bundesministers ausführlich dargelegt. Der Minister verwies insbesondere auf den angestiegenen Bausektor der Bundeswehr und sprach über die dem Ministerium angegliederte Baudirektion Berlin. Er erklärte, mit dem heutigen Personalstand sei es dem Ministerium nicht möglich, diese Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus habe das Ministerium dem Wunsch des Bundestages Rechnung zu tragen, eine immer stärkere Veräußerung von Bundesvermögen durchzuführen. Daher hätten im Haushaltsentwurf mehr Personalstellen angefordert werden müssen. Die Bundesregierung und der Bundesfinanzminister hätten diese Stellenvermehrung als besonders dringlich gebilligt. In der Aussprache wurden von allen Fraktionen die vermehrten Aufgaben anerkannt, gleichzeitig jedoch betont, daß auch hier bezüglich der Personalanforderungen ein strenger Maßstab anzulegen sei. Der Ausschuß erklärte, nur dort zusätzliche Stellen zu bewilligen, wo nachgewiesen ist, daß neue Aufgaben auf den Bereich dieses Ministeriums zukommen. Im Verfolg dieser Auffassung des Ausschusses wurden die Personaltitel genehmigt, wie sie in Drucksache 1066 aufgeführt sind. Entsprechend den Bestrebungen des Haushaltsausschusses, das Haushaltvolumen auf das Notwendigste zu beschränken, erfuhren auch einige Sachtitel zum Teil wesentliche Kürzungen; andere Titel wurden mit Sperrvermerken versehen. Eine längere Aussprache ergab sich bei Kap. 24 03 Tit. 712 - Wiederaufbau des alten Reichstages in Berlin -. Es kam die einmütige Auffassung des Ausschusses zum Ausdruck, daß der Wiederaufbau weitergeführt werden müsse. Doch sollte man nicht versäumen, die endgültige Zweckbestimmung festzustellen, um einer Fehlplanung vorzubeugen. Die Mehrheit des Ausschusses gab dem Wunsche Ausdruck, die Bundesregierung möge sich in verstärktem Maße des wirtschaftlichen Besitzes des Bundes entledigen. Es wurde die Erwartung ausgesprochen, daß im kommenden Haushalt das Ministerium über weitere Reprivatisierungen berichten kann. Nach Abschluß der Beratungen stellen sich im ordentlichen Haushalt die Gesamteinnahmen auf 276 646 100 DM, die Gesamtausgaben auf 251 749 700 DM. Die Ausgaben im außerordentlichen Haushalt betragen 44 621 100 DM. Bonn, den 1. Juni 1959 Hilbert Berichterstatter 3844 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 Anlage 3 Umdruck 251 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 05 - Bundesarbeitsgericht in Kassel — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) - (Drucksache 650 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 7 statt 3 Senatspräsidenten 4 Senatspräsidenten, davon 3 Stellen kw ab 1. April 1961, und bei Bes.-Gr. B 5 statt 10 Bundesrichter 12 Bundesrichter, davon 4 Stellen kw ab 1. April 1961, auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 1. Juni 1959 Hoogen Benda Deringer Dr. Kanka Frau Klemmert Frau Dr. Kuchtner Dr. Wahl Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Jahn (Marburg) Frau Nadig Wittrock Dr. Bucher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) Anlage 4 Umdruck 252 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — ist folgender neuer Titel auszubringen: „Titel 959 Honorar der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswisenschaftlicher Forschungsinstitute e. V. für eine Untersuchung der deutschen Energiewirtschaft 1 250 000 DM". Unter Erläuterungen ist einzusetzen: „Zu Tit. 959 Auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1959 wird die Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute eine Untersuchung über die Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik, unter besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus, durchführen. Die Untersuchung wird von den von der Arbeitsgemeinschaft beauftragten verantwortlichen Wirtschaftswissenschaftlern ausgeführt, die die erforderlichen Hilfskräfte sowie Gutachten für Teilgebiete beiziehen. Als Honorar erhält die Arbeitsgemeinschaft aus diesen Mitteln Erstattung der ihr entstehenden Ausgaben, höchstens jedoch 2 500 000 DM. Die Untersuchung soll in 18 Monaten abgeschlossen sein. Der Bedarf für das Haushaltsjahr 1959 wird mit 1 250 000 DM veranschlagt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Aigner Brand Dr. Conring Giencke Dr. Götz Leicht Niederalt Frau Rösch Dr. Stecker Ritzel Jürgensen Müller (Ravensburg) Dr. Schäfer Schoettle Lenz (Trossingen) Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 — Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen — (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3845 b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik- und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, werden nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 —Allgemeine Bewilligungen —Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 257 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen —In Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen (Drucksache 1058 S. 5) — wird 3846 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 die Fassung der Regierungsvorlage mit einem Ansatz von 500 000 DM wiederhergestellt. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7) wird der Ansatz von 120 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 140 000 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen der Katalog der Förderungsmaßnahmen um den neuen Buchstaben „f) Förderung der Althofsanierung" ergänzt; 2. In Tit. 574 - Ausbau der Wirtschaftswege („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7) wird der Ansatz von 50 000 000 DM um 50 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. 3. In Tit. 578 — Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen („Grüner Plan 1959") b) Zuschüsse — (Drucksache 1059 S. 7, 8) a) wird in Nr. 1 für den Bau von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungsanlagen und Gülleanlagen der Ansatz von 15 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 25 000 000 DM erhöht; b) wird in Nr. 2 für die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen der Ansatz von 10 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht, und dementsprechend erhält in der Erläuterung zu Tit. 578 b) 2. unter „zu a)" der Satz 2 folgende Fassung: „Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, die gemeinschaftliche Maschinenanwendung in der Form von Lohnunternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Landwirten zu fördern." 4. In Tit. 585 — Förderung der Fischerei — (Drucksache 650 Anlage S. 31) a) wird unter a) Darlehen der Ansatz von 950 000 DM um 325 000 DM auf 1 275 000 DM erhöht; b) wird unter b) Zuschüsse der Ansatz von 950 000 DM um 2 000 000 DM auf 2 950 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen zu Tit. 585 b) in Nr. 2 der Ansatz von 800 000 DM uni 2 000 000 DM auf 2 800 000 DM erhöht. 5. In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide- und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksache 650 Anlage S. 41) wird der Ansatz von 290 523 200 DM um 73 897 500 DM auf 216 625 700 DM gekürzt. 6. In Tit. 630 — Zuschüsse zur Förderung der Milchwirtschaft — (Drucksache 1059 S. 10) a) wird in b) Durchführung von Schulmilchspeisungen („Grüner Plan 1959") der Ansatz von 10 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; b) wird ein neuer Buchstabe c eingefügt: c) Für Milchwerbung - 20 000 000 DM". 7. In Tit. 952 — Förderung der Fischerei b) Beihilfen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in einer Übergangszeit - (Drucksache 650 Anlage S. 49) wird der Ansatz von 480 000 DM um 270 000 DM auf 750 000 DM erhöht. 8. In Tit. 956 — Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrar- und ernährungswirtschaftlicher Maßnahmen a) Bisherige Maßnahmen — (Drucksache 650 Anlage S. 51) a) wird der Ansatz von 85 000 000 DM um 200 000 DM auf 85 200 000 DM erhöht und dementsprechend in den Erläuterungen in Nr. 7 Fischwirtschaft b) Zentrale Kühl- und Absatzeinrichtungen der Ansatz von 100 000 DM um 200 000 DM auf 300 000 DM erhöht. 9. In Tit. 962 — Zuschüsse zur Verbilligung und Steigerung der Handelsdüngeranwendung („Grüner Plan 1959") — (Drucksache 1059 S. 10) wird der Ansatz von 230 000 000 DM um 73 897 500 DM auf 156 102 500 DM gekürzt. Bonn, den 2: Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 259 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung - 1. In Tit. 622 — Leistungen des Bundes auf Ansprüche der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze — (Drucksache 650 Anlage S. 96) a) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 99 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. b) wird in der Erläuterung der letzte Absatz wie folgt gefaßt: Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3847 „Da die Rechtsverordnung zur pauschalen Feststellung der Höhe der Verpflichtungen des Bundes bisher nichterlassen worden ist, ist ein Betrag von 100 000 000 DM als angemessener Teilbetrag zur Abdeckung der Verpflichtungen des Bundes, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf 1 920 000 000 DM veranschlagt werden, angesetzt worden." 2. Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM". Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700 Die auf Grund des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) zu gewährenden Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht gedeckt. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich z. Z. ,auf 60 000 000 DM. Um eine nicht vertretbare Erhöhung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen zu verhüten und die Weitergewährung der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Altershilfe der Landwirte sicherzustellen, wird die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen durch Zuschüsse des Bundes gedeckt." Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 263 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesminister für Wohnungsbau - 1. In Tit. 310 Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) werden die Haushaltsvermerke gestrichen. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues - 2. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden" gestrichen. 3. In Tit. 570 — Zur Förderung der Bauausführungen von Versuchs- und Vergleichsbauten sowie von Demonstrativbauten und zur Entwicklung neuer Baustoffe (insbesondere neuer Kunststoffe), Bauarten, Bauverfahren und Baugeräte für den Wohnungsbau einschließlich der an Bauten und an Baustoffen durchzuführenden Untersuchungen a) Darlehen — (Drucksache 1067 S. 4) wird der Ansatz von 25 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 19 000 000 DM gekürzt. 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz — Drucksache 1067 S. 5) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 200 000 000 DM auf 300 000 000 DM erhöht. Zu Kap. A 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 5. In Tit. 530 — Darlehen für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau a) Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des von den Ländern mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaues nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) — (Drucksache 1067 S. 6) a) wird der Ansatz von 560 000 000 DM um 140 000 000 DM auf 700 000 000 DM erhöht; b) wird der Haushaltsvermerk „Aus diesen Mitteln sind die über den Ansatz bei Kap. 25 03 Tit. 620 hinausgehenden Wohnungsbauprämien einzusparen" gestrichen. 6. In Tit. 532 — Darlehen an die Länder zur Finanzierung des Wohnungsbaues zugunsten von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor Berlins sowie der ihnen gleichgestellten Personen — (Drucksache 1067 S. 6) wird der Ansatz von 632 000 000 DM um 400 000 000 DM auf 1 032 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 264 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dehler, Dr. Leiske, Ruhnke, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 01 — Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft - 1. In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1072 S. 2) sind folgende zusätzliche Planstellen aufzunehmen: a) zur Bearbeitung von Angelegenheiten der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere zur Unterrichtung der deutschen Abge- 3848 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 ordneten des Europäischen Parlaments über Atomfragen eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat): b) zur Bearbeitung der Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation bei der Deutschen Botschaft in Wien eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) ; c) zur Bearbeitung der Atomangelegenheiten bei der Vertretung der Bundesrepublik bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 (Regierungsrat) ; eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 (Regierungsamtmann) ; d) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in Washington eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) e) Wissenschaftlicher Attaché bei der Deutschen Botschaft in London eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 (Oberregierungsrat) 2. Die Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. 3. Die bei Tit. 106 — Unterstützungen für die Beamten, Angestellten und Arbeiter — und Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen usw. — (Drucksache 650 Anlage S. 8) ausgebrachten Ansätze sind entsprechend zu erhöhen. Ferner sind die Ansätze für Sachausgaben und Einmalige Ausgaben aus Anlaß der neu bewilligten Stellen entsprechend zu erhöhen. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Dehler Dr. Leiske Ruhnke Dr. Schneider (Lollar) Dr. Bechert Dr. Bergmeyer Corterier Dopatka Dr. Friedensburg Funk Frau Geisendörfer Dr. Martin Nellen Priebe Dr. Ratzel Dr. Rutschke Frau Dr. Steinbiß Dr. Winter Anlage 11 Umdruck 265 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Rösch, Frau Welter (Aachen), Frau Geisendörfer, Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Hesberg und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen — (Drucksache 1058 S. 5) wird der Ansatz in der Fassung der Regierungsvorlage (500 000 DM) wiederhergestellt. Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Rösch Frau Welter (Aachen) Frau Geisendörfer Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Hesberg Frau Ackermann Frau Dr. Bleyler Dr. Böhm Diebäcker Dr. Elbrächter Frau Engländer Dr. Even (Düsseldorf) Frau Dr. Kuchtner Dr. Martin Frau Dr. Pannhoff Dr. Philipp Frau Pitz-Savelsberg Dr. Serres Frau Dr. Steinbiß Anlage 12 Umdruck 270 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 09 — Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover — Der Zuschuß wird von 1 726 600 DM um 522 100 DM auf 2 248 700 DM erhöht. Der erhöhte Zuschuß ist im Benehmen mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf die entsprechenden Titel zu verteilen. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 271 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 631 — Zuschüsse für die berufliche Fortbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Drucksache 650 Anlage S. 17) wird der Ansatz von 200 000 DM um 800 000 DM auf 1 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird Absatz 3 wie folgt gefaßt: „Veranschlagt sind: Personalkosten (Gastdozenten usw.) 300 000 DM Zuschüsse für Kursteilnehmer (Jungärzte usw.) 300 000 DM Sachausgaben (Strahlungsmeßgeräte und andere Einrichtungen der Ausbildungsinstitute) 400 000 DM Zusammen 1 000 000 DM" Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3849 2. Folgender Titel wird neu eingefügt: „Titel 633 Zuschüsse an Universitätskliniken und andere Krankenhäuser zur Anschaffung von Strahlenmeßgeräten 400 000 DM". Der neue Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 633 Die ständig wachsende Anwendung von radioaktiven Isotopen, Röntgenstrahlen und anderen Quellen ionisierender Strahlung erfordert eine registrierende Überwachung der Strahlenbelastung der Bevölkerung und der Beschäftigten. Hierzu ist eine Ausrüstung von Krankenhäusern mit Strahlenmeßgeräten erforderlich." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 274 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 01 wird „Tit. 712 Erweiterungsbau an den Gebäuden der ehemaligen Gallwitzkaserne, 1. Teilbetrag 1 000 000 DM Der Betrag ist gesperrt." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 15 Umdruck 275 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 01 wird „Tit. 710 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilo-Kaserne), 1. Teilbetrag 937 000 DM Die Mittel können bis zur Höhe des bei Kap. 1101 Tit. 711 veranschlagten Betrages überschritten werden." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 16 Umdruck 276 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1072). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 01 wird ,Tit. 710 Erweiterungsbau „Godesberger Hof" — DM'. gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 17 Umdruck 277 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 wird „Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, für Angestellte der Bundestagsfraktionen sowie für Angehörige der inländischen Presse — DM. Ausgaben bis zur Höhe von 2 000 000 DM dürfen aus Minderausgaben bei Kap. A 25 03 Tit. 830 a geleistet werden." gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959 Brese Anlage 18 Umdruck 278 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen - 1. In Tit. 300 — Versorgungsbezüge — (Drucksache 650 Anlage S. 75) wird der Ansatz von 3 064 870 000 DM um 300 000 000 DM auf 3 364 870 000 DM erhöht. 2. In Tit. 301 — Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 785) — (Drucksache 1060 S. 3) wird der Ansatz von 200 000 DM um 20 000 DM auf 220 000 DM erhöht. 3850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1959 3. In Tit. 306 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Häftlingshilfegesetzes in der Fassung vom 13. März 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 168) — (Drucksache 650 Anlage S. 78) wird der Ansatz von 9 000 000 DM um 800 000 DM auf 9 800 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 19 Umdruck 286 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesministerium für Wohnungsbau 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache 1067 S. 3) wird a) der Ansatz von 90 000 DM auf 940 000 DM erhöht, b) der neueingefügte Haushaltsvermerk „Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 850 000 DM der Einsparungen bei Kap. 25 03 Tit. 533 überschritten werden." gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 600 — Grundsteuerbeihilfen für Arbeiterwohnstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 14 500 000 DM auf 13 650 000 DM herabgesetzt. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues — 3. In Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues — (Drucksache 1067 S. 4) wird der neu eingefügte Haushaltsvermerk „Einsparungen bis zur Höhe von 850 000 DM dürfen zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 25 01 Tit. 310 verwendet werden." gestrichen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 20 Umdruck 287 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 11 02 Tit. 650 — Zuschüsse für Anstalten, Einrichtungen und Organisationen, deren Bestrebungen der Heilfürsorge für Kriegsbeschädigte dienen — (Drucksache 650 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 350 000 DM auf 400 000 DM erhöht. Dementsprechend ist in den Erläuterungen zu Tit. 650 unter b) der Ansatz von 50 000 DM auf 100 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 3. Juni 1959 Maucher Dr. Götz Arndgen und Fraktion Anlage 21 Umdruck 293 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Tit. 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: Zu Tit. 700 Die nach dem Gesetz über eine Altershilfe für die Landwirte vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1063) beschlossenen Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt, obwohl die Beiträge der Alterskassen von 10 DM auf 12 DM monatlich erhöht worden sind. Durch die geplanten Strukturveränderungen wird die Zahl der beitragzahlenden Betriebe im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen laufend absinken. Die bisherigen Inhaber der sich auflösenden Betriebe mit ihren arbeitsfähigen Abkömmlingen wandern in andere Berufszweige ab und erbringen ihre Leistungen zu den Sozialversicherungsträgern dieser Gruppen, während die alte Last bei den landwirtschaftlichen Alterskassen verbleibt. Der erforderliche laufende öffentliche Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen fällt als sozialpolitische Maßnahme in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Bonn, den 3. Juni 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Weber (Georgenau) Anlage 22 Umdruck 295 Änderungsantrag der Abgeordneten Storch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Ge- schäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — In den Titeln 652 und 653 (Drucksache 650 Anlage S. 79) ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit aufzunehmen und eine Erhöhung der Ansätze auf den Vorjahrsstand auszubringen. Vorjahrsstand zu Tit. 652 200 000 DM Vorjahrsstand zu Tit. 653 150 000 DM Bonn, den 3. Juni 1959 Storch Frau Dr. Probst Unterschrift unleserlich Scheppmann Illerhaus Kunst Franzen Teriete Frau Rösch Horn Weimer Lenze (Attendorn) Krüger (Neheim) Schneider (Hamburg) Dr. Siemer Unterschrift unleserlich Mühlenberg Müser Unterschrift unleserlich Mick Katzer Becker (Pirmasens) Dr. Löhr Anlage 23 Umdruck 302 Änderungsantrag des Abgeordneten Brese zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959. hier Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650, Anlage 1060). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1101 — Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung — wird „Tit. 711 Erweiterungsbau für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Duisdorf, Landkreis Bonn (ehemalige Troilokaserne), 1. Teilbetrag 500 000 DM Ausgaben sind nur bei Kap. 10 01 Tit. 710 zu buchen." gestrichen. Bonn, den 4. Juni 1959 Brese Anlage 24 Umdruck 305 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650, Anlage 1067). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 25 03 Tit. 533 — Darlehen zur sonstigen Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 1067 S. 4) wird der Ansatz von 36 754 100 DM um 3 000 000 DM auf 33 754 100 DM gekürzt. 2. In Kap. 25 03 wird dafür folgender neuer Titel ausgebracht: „Titel 611 Zuschüsse zur Baulandbeschaffung und -erschließung 3 000 000 DM Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn in entsprechender Höhe Einnahmen bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37 und 81 sowie Kap. 25 03 Tit. 45 gegenüberstehen, die nicht zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 25 02 Tit. 895 und Kap. 25 03 Tit. 570 a) bestimmt sind. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterung wird wie folgt gefaßt: ,,Zu Tit. 611 Aus diesen Mitteln sollen Darlehen, die von Heimstättengesellschaften und anderen entsprechend geeigneten Unternehmen zur Baulandbeschaffung und -erschließung, namentlich für den Bau von Familienheimen, am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen, auf 5 Jahre zinsverbilligt werden. Die Mittel gelten nicht als öffentliche Mittel im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523)." 3. Bei Kap. 25 02 Tit. 36, 37, 81 und 895 sowie bei Kap. 25 03 Tit. 45, 533, 570 a) und 606 wird im Haushaltsvermerk zur Zweckbestimmung die Verweisung auf korrespondierende Ausgabetitel durch Einfügung des Titels 611 ergänzt. 4. Im Verwendungsplan zu Einzelplan 25 (Drucksache 650 S. 39) wird der Ansatz im Buchstaben b Nr. 1 von 24 000 000 DM um 3 000 000 DM vermindert, dafür aber der neue Tit. 611 eingefügt. Bonn, den 4. Juni 1959 Mick Dr. Czaja Dr. Bartels Dr. Even Frau Brauksiepe Freiherr zu Guttenberg Arndgen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, ich bitte damit einverstanden zu sein, daß ich die Ziffern 5, 6 und 7 zusammen begründe.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Um so besser!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erscheint uns notwendig, bei der Behandlung des Haushaltsplans des Innenministeriums auf einige Entwicklungen hinzuweisen, die uns mit Sorge erfüllen. Es handelt sich um die innenpolitische Sicherheit der Bundesrepublik und um die Maßnahmen, die der Herr Bundesinnenminister im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz und mit der Sicherungsgruppe vor hat, und wir meinen, daß man dabei auch die Überlegungen hinsichtlich des Bundesgrenzschutzes und der Länderbereitschaftspolizeien einbeziehen muß.
    Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, den Haushalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz nur global auszubringen. Es gab darüber im Haushaltsausschuß eine sehr ernste Auseinandersetzung. Wir freuen uns, daß die Mehrheit des Ausschusses unserem Antrag gefolgt ist, den Haushalt des Bundesverfassungsschutzamtes wieder im einzelnen auszuweisen. Damit ist ein Angriff auf das parlamentarische Kontrollrecht dieses Hauses abgeschlagen worden.

    (Abg. Dr. Vogel: Das ist ja nun wirklich nicht der Fall! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Meine Damen und Herren, das ist ganz logisch und selbstverständlich;

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    denn die Tendenz, die die Regierung dabei selber vertreten hat, war doch sehr deutlich.
    Es erscheint uns aber notwendig, daß nicht nur der gesamte Haushalt ausgewiesen, sondern auch bei Tit. 300 eine parlamentarische Kontrolle vorgesehen wird. Bei Tit. 300 handelt es sich um einen ausgesprochen politischen Titel, für den es selbstverständlich sein sollte, daß das Parlament ihn auf besondere, den Verhältnissen angepaßte Weise kontrolliert. Die Mittel dieses Titels dienen nicht allein den Bedürfnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern sie dienen ebenfalls dem Bundesminister des Innern. Im Haushaltsplan ist bestimmt, daß der Bundesminister seinerseits einen Teil davon bewirtschaftet; welchen Teil, das wissen wir nicht; ob es der größere oder der kleinere Teil ist, wissen wir auch nicht.
    In seiner wiederholt zitierten Stuttgarter Rede vom 30. Oktober 1958 sagte der Herr Bundesinnenminister hierzu:
    Der Verfassungsschutz hat eine repressive Seite, die in der Aufspürung und Bekämpfung der politischen Staatsfeinde besteht. Er hat eine positive Seite, die nur zu verwirklichen ist durch eine entsprechende Haltung aller Träger öffentlicher Verantwortung wie überhaupt aller verantwortungsbewußten Bürger in unserem Vaterland. Die sorgfältige Pflege eines echten und für alle verbindlichen Staatsgefühls ist und bleibt eine unserer aktuellsten Sorgen und zugleich eine der aktuellsten Aufgaben.
    Insoweit hat der Herr Bundesinnenminister unsere volle Zustimmung, und wir teilen seine Sorge. Maßgebend kommt es aber darauf an, wer die Begriffe auslegt und wie man sie auslegt, und da muß ich zur Vorstellung vom Staat, die den Herrn Bundesinnenminister beherrscht, doch einiges sagen. Er scheint eine statische Vorstellung zu haben. Zur Dynamik der geistigen Auseinandersetzung, die das Wesenselement einer modernen Demokratie darstellt, hat er offenbar keine innere Beziehung.

    (Abg. Dr. Menzel: Er hört nicht einmal zu! — Weiterer Zuruf von der SPD: Mal zuhören, Herr Minister!)

    Die begriffliche Notwendigkeit der Zweipoligkeit
    der geistigen und damit der politischen Auseinan-



    Dr. Schäfer
    dersetzung scheint dem Herrn Minister nicht gegenwärtig zu sein.
    Wir sind der Auffassung, daß sich das Volk selbst um seine Lebensfragen kümmern soll. Wir sind z. B. der Auffassung, daß sich das Volk in seiner ganzen Breite mit der Frage der atomaren Bewaffnung der Bundeswehr befassen soll. Wir sind der Auffassung, daß sich die Kriegsopfer mit ihren Fragen befassen sollen. Wir sind der Auffassung, daß sich die Gewerkschaften um die Krankenversicherung bemühen sollen.
    Aber der Herr Bundesinnenminister scheint dem Grundsatz zu huldigen: Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht, und er scheint alle diese dynamischen Kräfte zunächst einmal als störend zu empfinden.

    (Abg. Erler: Sehr wahr!)

    Die Opposition ist für ihn offensichtlich die gefährliche Gruppe, die die Regierung aus der Macht verdrängen will.
    Das sind nicht Feststellungen einer verärgerten Opposition. Ich darf mich auf einen Artikel in der „Welt" vom 10. Januar 1959 beziehen, der schon in der Überschrift sehr aufschlußreich ist: „Die Opposition wird nicht erwähnt" —. Es ist die Wiedergabe eines Interviews des Herrn Innenministers.
    Was ich nun feststellen muß, ist sehr bedauerlich. Wenn man einem Innenminister mit einer solch begrenzten Auffassung vom Wesen der Demokratie

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    — ja, meine Damen und Herren, das ist leider der Fall —

    (Beifall bei der SPD)

    die Auslegung dessen überlassen soll, was zur Pflege eines echten Staatsgefühls notwendig ist, dann erheben sich nicht nur bei uns, sondern bei all denen, die sich ernsthaft um die Fragen bemühen, ernste und begründete Zweifel. Dieser Minister handelt von seiner begrenzten Auffassung aus nur folgerichtig, wenn er die Verfassungsschutzämter in Staatssicherheitsämter umwandeln will und wenn er die Auffassung vertritt, daß diese Ämter auch eine Exekutive haben sollen.
    Wir haben gegen diese Vorschläge nicht nur wegen der schlechten historischen Vorbilder, sondern auch wegen des Geistes Bedenken, mit dem der Herr Bundesinnenminister diese Institution ausfüllen würde.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Woher kennen Sie den Geist?)

    Wir haben Bedenken gegen einen Minister — meine Damen und Herren, das ist eine außerordentlich bedenkliche Sache! —, der wiederholt den Versuch gemacht hat, die Opposition an die Grenze der verfassungsmäßigen Ordnung zu rücken. Wie käme sonst dieser Minister dazu, in seiner Stuttgarter Rede — ich muß sagen: zweifellos wider besseres Wissen — folgendes zu sagen. Er sprach von dem
    Kampf gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr und sagte wörtlich:
    Er
    — nämlich der kommunistische Staatsfeind —
    strebt hier Aktionsgemeinschaften an mit denjenigen Kräften, die, obwohl auf dem Boden des Grundgesetzes stehend, dennoch aus politischen Erwägungen heraus einer atomaren Bewaffnung ablehnend gegenüberstehen. Die zum Teil gut getarnten Bestrebungen der Kommunisten gilt es laufend aufzuspüren und zu demaskieren. Die rechtliche Unsicherheitsphase, die es in diesem Zusammenhang während der Sommermonate eine Zeitlang gegeben hatte, ist jetzt glücklicherweise durch die Karlsruher Urteile beseitigt.

    (Richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich nehme an, daß gerade von diesen Urteilen eine starke Beruhigung der inneren Situation ihren Ausgang nehmen wird.
    Diese Darstellung ist objektiv unrichtig; denn die Karlsruher Urteile beziehen sich lediglich darauf, daß die Durchführung einer Volksbefragung über die atomare Aufrüstung der Bundeswehr nicht Angelegenheit der Länder und der Gemeinden ist. Über die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Volksbefragung auf Grund eines Bundesgesetzes wurde jedoch nicht entschieden. Und gerade das hat der Herr Bundesinnenminister in seinen Ausführungen anders dargestellt. Ich kann nicht annehmen, daß ihm dieser Sachverhalt unbekannt war. Dann ist es aber unverantwortlich, daß sich der amtierende Bundesinnenminister auf der Tagung einer Gewerkschaft von Polizeibeamten zu einer solchen Art der Darstellung verleiten ließ.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

    Vielleicht ist es jedoch gar nicht ein Sichverleitenlassen gewesen, sondern vielleicht hat es der Gesamteinstellung dieses Innenministers entsprochen.
    Wir sind der Auffassung, daß in der Person des derzeitigen Innenministers politische Kräfte und Entwicklungen zum Vorschein kommen, die uns mit echter Sorge erfüllen müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir halten es deshalb nicht für gut, nicht für tragbar und für die Sache nicht dienlich, wenn dem Bundesminister des Innern in Tit. 300 ein Geheimfonds zur Verfügung gestellt wird, bei dem er bestimmt, in welchem Umfang er ihn in Anspruch nimmt, und über dessen Verwendung er niemand Rechenschaft zu geben hat; denn die nachträgliche Kontrolle durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs bezieht sich ja nur auf die formelle Ordnungsmäßigkeit, nicht aber auf die sachliche Verwendung.
    Es ist die Frage begründet, ob die Verwendung der Mittel des Tit. 300 für den Verfassungsschutz noch geheimer ist als die Verwendung der Mittel, die für den militärischen Bundesnachrichtendienst ausgegeben werden. Herr Bundesinnenminister, für den Bundesnachrichtendienst haben wir einen Unterausschuß des Haushaltsausschusses, der kontrol-



    Dr. Schäfer
    liert. Der Herr Bundeskanzler hat seinerzeit sehr klug und sehr richtig ein politisches Gremium angeboten, das den Bundesnachrichtendienst kontrolliert. Ich glaube, Sie würden sich und dem Amt selbst einen guten Dienst erweisen, wenn Sie von sich aus ein ähnliches politisches Gremium für den Verfassungsschutz anböten. Wir sind der Auffassung, daß ein politisch-parlamentarisches Überwachungsgremium geschaffen werden muß, damit das Bundesamt für Verfassungsschutz als eine politisch-überwachende Institution näher an das Parlament herangebracht wird. Es reicht unseres Erachtens nicht aus, wenn dieses Amt nur das Vertrauen des Ministers genießt. Es ist vielmehr notwendig, daß es das Vertrauen aller politischen Parteien genießt, weil es für alle politischen Kräfte in der Bundesrepublik da ist.

    (Abg. Meitmann: Sehr richtig!)

    Hier haben wir wiederum ernste Bedenken, Herr Innenminister, wenn Sie in Ihrer Stuttgarter Rede folgenden Passus verwenden. In bezug auf die Beamten sagten Sie wörtlich folgendes:
    Ich spreche hier vielmehr von einer Haltung, die es den Beamten ermöglicht, jedem verfassungsmäßigen Träger der Staatsgewalt mit unwandelbarer Gewissenhaftigkeit bei der Verwirklichung jener politischen Ziele zu helfen, die in den allgemeinen Wahlen die Billigung der Mehrheit gefunden haben.
    Meine Damen und Herren, damit tut doch der Herr Innenminister gar nichts anderes, als daß er die Einheit von Staat und Partei proklamiert. Er sagt, er sei der Auffassung, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz derjenigen Partei diene, die die Wahlen gewonnen habe. Eine außerordentlich bedenkliche und gefährliche Auffassung!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Vogel: Reine Unterstellung Ihrerseits!)

    — Herr Dr. Vogel, lesen Sie das, überlegen Sie sich die Zusammenhänge, in denen es gesprochen wurde, und Sie werden zu der gleichen bedenklichen Feststellung kommen und werden meine Sorgen teilen.

    (Abg. Dr. Conring: Maßlose Übertreibung und Unrichtigkeit!)

    Meine Damen und Herren, ich bin durchaus der Auffassung, daß eine Partei im Wahlkampf ein wirtschaftspolitisches oder sozialpolitisches Programm vertritt und nach gewonnener Wahl dieses Programm auch durchführt. Ein solches Programm gibt es aber nicht für den Verfassungsschutz.

    (Abg. Dr. Conring: Richtig!)

    Es gibt kein politisches Programm im Sinne einer machtpolitischen Auseinandersetzung für die Aufgaben des Verfassungsschutzes, und deshalb ist es außerordentlich bedenklich, wenn der Innenminister meint, die Partei, die in den allgemeinen Wahlen die Billigung der Mehrheit gefunden hat, habe dann das Recht, ihr Programm über den Verfassungsschutz durchzukämpfen. Das würde doch nichts anderes bedeuten, als daß eine politische Gruppe, die von der siegreichen Partei vorher bekämpft wurde, nachher
    legal über den Verfassungsschutz bekämpft werden könnte.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr! — Zuruf von der CDU/CSU: Rabulistik!)

    Meine Damen und Herren, diese Gefahr, glaube ich — das erkenne ich gerade aus Ihrem Widerspruch —, sehen Sie genauso wie wir, und ich hoffe, daß Sie genauso wie wir die Sorge haben, das das Verfassungsschutzamt nicht solcherart degradiert werden darf. Wir meinen, daß das Verfassungsschutzamt kein Staatssicherheitsinstrument ist, sondern daß es viel breiter tätig wird, nämlich für alle Verfassungsorgane, für alle großen Verbände, Willensträger und Willensbilder, die bei uns tätig sind; und daß es z. B. auch tätig wird, um die CDU vor Unterwanderung zu schützen.

    (Abg. Dr. Conring: Richtig!)

    Auch das gehört zur Tätigkeit des Verfassungsschutzes, und damit kann er kein Staatssicherheitsdienst sein.

    (Abg. Dr. Vogel: Seien Sie sehr vorsichtig mit solchen Bemerkungen!)

    — Herr Dr. Vogel, Sie sind mit mir doch einig, daß das eine Aufgabe ist. Und ich nehme an, daß, wenn ich jetzt die CDU erwähne, Sie mir zugestehen werden, daß ich sie nur beispielhaft genannt habe;

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    denn ich sagte ja vorhin, es beziehe sich auf alle, und deshalb kann der Verfassungsschutz kein Staatssicherheitsdienst sein.

    (Abg. Dr. Conring: Ist es auch nie gewesen!)

    Meine Damen und Herren, wenn Sie unserem Antrag zustimmen und wenn der Herr Bundesinnenminister darüber hinaus noch — ich muß sagen: mit politischer Klugheit — das politische Überwachungsgremium anböte, wie es beim Bundesnachrichtendienst besteht, dann würden Sie gerade das ausräumen, was unser aller Sorge ist und wovon auch der Herr Bundesinnenminister in Stuttgart sprach, daß manche Leute nämlich in diese Ämter mehr hineingeheimnissen, als darin ist oder als ihren wirklichen Möglichkeiten entspricht. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.
    Ich darf zur Begründung unseres nächsten Antrages kommen und an das anknüpfen, was ich soeben sagte. Es handelt sich um die Sicherungsgruppe, die dem Bundeskriminalamt angegliedert ist.
    Meine Damen und Herren, bei der Sicherungsgruppe haben wir ausgesprochen ein Beispiel dafür, wie das Innenministerium versucht, sich Zuständigkeiten anzueignen, die ihm nicht zukommen. Es ist beinahe unbestritten bei denjenigen, die um die Dinge Bescheid wissen, daß das Innenministerium hier den Versuch macht, sich eine Sonderbundespolizei zu schaffen, um auf dem kritischsten Gebiet, das es überhaupt in polizeilichen und justiziellen Fragen gibt, nämlich auf dem Gebiet der politischen Strafsachen, ein Einwirkungsrecht zu haben.
    Gerade auf dem Gebiet der politischen Strafsachen bedarf es der schärfsten und genauesten Kompetenzabgrenzung, weil es das gefährlichste



    Dr. Schäfer
    Gebiet zwischen Verwaltung und Justiz ist. Ich gebe zu, daß man am Anfang die Dinge anders sehen konnte. Das Bundeskriminalamtgesetz von 1951 ging noch davon aus, daß die Verbrechensbekämpfung Angelegenheit der Länderjustiz und der Länderpolizei ist. In der Zwischenzeit kam aber das Strafrechtsänderungsgesetz, das eine erste Zuständigkeit für den Bund in politischen Strafsachen schuf, und es wurde die Institution des Generalbundesanwalts geschaffen.
    Wenn das Bundesinnenministerium nun dazu überging, die Sicherungsgruppe aus ihrer Aufgabe als Leibwächter des Herrn Bundeskanzlers teilweise herauszulösen und ihr Aufgaben auf diesem Gebiet zu übertragen, dann bewegte es sich hart an der Grenze des Verfassungsmäßigen; denn die Ermittlung von strafbaren Handlungen ist Sache der Staatsanwaltschaft, der Rechtspflegeorgane, nicht eine Tätigkeit der Verwaltung. Indirekt auf Grund des § 4 des Bundeskriminalamtgesetzes von der Verwaltung aus in diese politischen Strafsachen einzugreifen, ist verfassungswidrig.
    Es ist erfreulich, daß sich sowohl der Herr Generalbundesanwalt als auch die Länder gegen die Versuche, auf diese Weise vom Bundesinnenministerium aus Ermittlungen und Verfolgungen politischer Strafsachen zu treiben, ernsthaft zur Wehr gesetzt haben. Das Bundesinnenministerium hat aber die Versuche nicht aufgegeben, obwohl es sich um einen Eingriff in die justiziellen Hoheiten handelte und die polizeiliche Hoheit eindeutig bei den Ländern liegt.
    Man hat versucht, hier in der Art eines Abkommens eine Regelung in der Weise zu treffen, daß die Bediensteten der Sicherungsgruppe — man muß es schon sagen — als überzählige Beobachter überall mit hinzugezogen werden. Zuständig sind die Länderpolizeien oder der Generalbundesanwalt über seine staatsanwaltschaftlichen -Beamten, aber unter keinen Umständen die Beamten des Sicherheitsdienstes. Sie haben keinerlei Rechtsgrundlage für ihr Einschreiten.
    Weil man das in der Zwischenzeit erkennen bzw. zugeben mußte — ich kann nicht annehmen, daß man es vorher nicht wußte —, hat man sich dazu entschlossen, sie überzählig als Beobachter mitlaufen zu lassen. Wir sind der Auffassung, daß das nicht nur unnötig, sondern schädlich ist und daß der Versuch, sich von der Verwaltung her eine Polizeihoheit anzueignen und in die justizielle Hoheit einzugreifen, abgeschlossen werden muß.
    Soweit die Sicherungsgruppe auf diesem Gebiet Nachrichtensammelstelle war, kann das ohne weiteres das Bundeskriminalamt übernehmen. Nachdem Einigkeit darüber besteht, daß das Bundeskriminalamt in den nächsten Jahren noch weiterer personeller Verstärkung bedarf, sind wir der Auffassung, daß es richtig und sachlich notwendig ist, die Sicherungsgruppe von dieser Tätigkeit zu entbinden und dies auf die einfachste Weise zu machen, daß man zwei Fliegen auf einen Streich trifft, indem man die Beamten der Sicherungsgruppe in das Bundeskriminalamt übernimmt.
    Deshalb bitten wir Sie, diesem unserem Antrag zuzustimmen.
    Ich darf zu unserem letzten Antrag kommen. Der Bundesinnenminister hat in Stuttgart von den spärlichen Beständen der Bereitschaftspolizei in den Ländern gesprochen. Wir sind in dieser Feststellung mit ihm vollkommen einig. In einigen Punkten sind wir aber anderer Ansicht als er, so darin, welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden müssen. Wir sind nämlich der Auffassung, die Lücke kann nicht dadurch geschlossen werden, daß man den Bundesgrenzschutz in die Rolle einer Bundespolizei hineinwachsen läßt. Das ist nicht nur verfassungsmäßig und auch sonst rechtlich nicht möglich, sondern es scheitert auch an den Fakten selbst. Wir haben festgestellt, daß der Bundesgrenzschutz über die Stärke von 14 500 Beamten nicht hinausgekommen ist und auch in Zukunft nicht hinauskommen wird. Dafür gibt es eine sehr einfache Begründung. Wer zur Bundeswehr will, geht zur Bundeswehr, und wer zur Polizei will, geht gleich in die Länderbereitschaftspolizeien, um nachher in den PolizeiEinzeldienst oder die Kriminalpolizei überführt zu werden.

    (Abg. Niederalt: Warum sind denn die 14 500 in den Bundesgrenzschutz gegangen?)

    — Ich gebe Ihnen jetzt schon die Antwort darauf, Herr Kollege. Der Bestand von 14 500 wird nicht bleiben, sondern Sie werden in den nächsten zwei Jahren erleben, daß die Aufstellungsjahrgänge, die ihre siebenjährige Dienstleistung hinter sich haben, abgehen und damit der Bundesgrenzschutz seine Stärke gar nicht wird halten können. Aber darüber will ich im einzelnen nicht sprechen. Ich glaube jedenfalls, meine Damen und Herren von der Regierungspartei, Sie sind mit mir einig darin, daß der Bundesgrenzschutz nicht in die Rolle einer Bundespolizei hineinwachsen darf.
    Nachdem man aber einig ist darüber, daß eine Lücke im Sicherheitssektor besteht, bietet sich an — und die Länderinnenminister haben darüber vor kurzem konferiert —, die Bereitschaftspolizeien der Länder entsprechend zu verstärken. Das ist aus zwei Gründen notwendig: erstens, um den entsprechenden Nachwuchs zu bekommen, zweitens, um den Einzeldienst zu entlasten, der immer mehr durch anderweitige Inanspruchnahme von seiner eigentlichen Aufgabe entfremdet wird.
    Wir meinen, daß wir dem Herrn Bundesinnenminister eine sehr gute Verhandlungsgrundlage mit unserem Antrag geben; er soll ermächtigt werden, bis zum Betrage von 25 Millionen DM zu Lasten des Kap. 06 25 zu verfügen. Das Kap. 06 25 wird nicht ausgeschöpft werden. Herr Kollege Niederalt, Sie haben gestern gesagt, daß wir zusätzlich 25 Millionen DM beantragten. Das ist nicht richtig, und das wissen auch Sie. Vielmehr beantragen wir, daß innerhalb des Kap. 06 25 über 25 Millionen DM verfügt werden kann. Wir denken daran, daß der Bundesinnenminister mit den Ländern in Verbindung tritt, um auf Grund des Verwaltungsabkommens vom Oktober 1950 in Verhandlungen über eine Ausdehnung der Bereitschaftspolizeien der Länder



    Dr. Schäfer
    einzutreten. Bei diesen Verhandlungen hat der Bundesinnenminister dann eine bessere Position, wenn er eine reale, konkrete Grundlage hat, wenn er weiß, daß er dabei über Geld verfügen kann. Es ist noch sehr offen, wie diese Verhandlungen laufen werden, ob es dabei bleiben kann, daß nur die sächlichen Aufwendungen der Erstausrüstung bezahlt werden, oder ob der Bund sich auch an einem Teil der Personalkosten beteiligen wird.
    Bei dieser Gelegenheit müßte der Herr Bundesinnenminister gleichzeitig noch ein Versäumnis wiedergutmachen, das wir immer wieder ernstlich rügen müssen. Er müßte nämlich eine Gesamtkonzeption für die innerpolitische Sicherheit vorlegen. Diese kann nicht in Notstandsparagraphen bestehen. Der Herr Bundesinnenminister würde einen größeren Beitrag leisten, wenn er dafür sorgte, daß die Bereitschaftspolizeien der Länder stärker werden, als wenn er sich einige Paragraphen schafft, auf Grund deren er etwas zusammenfassen könnte, was gar nicht vorhanden ist — deswegen ist das Theorie —, oder durch die eine gefährliche, durch nichts begründete Konzentration von Macht erreicht werden könnte. Der Beitrag, den der Bund zur inner-politischen Sicherheit leisten kann, liegt auf diesem Gebiet. Wir meinen deshalb, daß wir dem Bundesinnenminister mit unserem Antrag eine gute Basisgeben. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag zuzustimmen.
    Ich darf noch etwas ,anfügen. Die Sorgen, die wir hier vortragen und die gestern schon mein Freund Erler vorgetragen hat, sind sehr ernst. Wir haben deshalb mit 'Bedauern gestern zur Kenntnis genommen, mit welchen flachen und nichtssagenden Redensarten der Herr Bundeskanzler darauf glaubte antworten zu sollen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist dem Ernst der Sache und der Würde dieses Hauses nicht gemäß, wie der Herr Bundeskanzler diese Dinge behandelt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es genügt auch nicht die glatte Höflichkeit des Herrn Innenministers, mit der er gestern auf diese Fragen geantwortet hat, es reicht nicht von Fairneßgeboten zu sprechen, nach denen er selber nicht handelt. Denn wenn der Herr Innenminister, wie ich es Ihnen dargelegt habe, selber den Standpunkt vertritt, daß der Verfassungsschutz für die siegende Partei da ist, kann man doch nicht von Fairneß sprechen. Er kann doch auch nicht von Fairneß sprechen als Angehöriger der CDU, die in diesem Haus Redezeitbeschränkungen beschließt.

    (Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU: Wo denn? — Abg. Pelster: Reden Sie kein dummes Zeug!)

    Man sprach gestern von den gleichen Chancen. Der Herr Bundeskanzler sprach davon, daß es ihm mir darauf ankomme, Mandate abzujagen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Das tun Sie in Hessen ja auch!)

    — Meine Damen und Herren, Ihr Widerspruch zeigt mir, daß ich die Dinge beim Namen genannt habe.

    (Beifall bei der SPD. — Lachen in der Mitte.)

    Ich darf zum Abschluß nur noch sagen: Herr Bundesinnenminister, zeigen Sie in der Tat die Fairneß, von der Sie sprachen, und helfen Sie mit uns zusammen, daß die innerpolitische Sicherheit gleichrangig neben die außenpolitisch-militärische gestellt wird. Es wird im Interesse unserer Bundesrepublik sein.

    (Beifall bei der SPD.)