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ID0306507200

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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verhältnisse bei der Familienzulage und beim Kindergeld im Saarland sind, wie Sie wissen, besonderer Art. Wir werden in Kürze über die Anpassung zu diskutieren haben. Für mich als Abgeordneten des Saarlandes ist es deshalb eine Selbstverständlichkeit, daß ich diesem Gesetz ohne Rücksicht auf die Strukturverschiedenheit meine Zustimmung gebe. Das heißt nicht, daß ich damit von der Meinung meiner Fraktion abweiche oder ihr etwa entgegentreten will.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sollen weitere Erklärungen zur Abstimmung abgegeben werden? — Meine Damen und Herren, ich bitte um ein klein wenig Ruhe. Die Mikrophone können nicht besser gemacht werden, als sie sind. Da muß ich Sie schon bitten, dem Präsidenten ein wenig zu helfen, daß er wirklich seines Amtes walten kann. Das können Sie am besten durch Schweigen — wenn Ihnen nicht gerade das Wort erteilt worden sein sollte.

(Heiterkeit.)

Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Reihe von Gegenstimmen und bei zahlreichen Enthaltungen ist dieses Gesetz angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Ich lasse in der Reihenfolge abstimmen, in der die Entschließungsanträge eingegangen sind, zunächst also über den Antrag Umdruck 209, dann Umdruck 211, Umdruck 212 und schließlich Umdruck 214.

(Abg. Dr. Schellenberg: Und am Schluß Antrag Umdruck 237, Herr Präsident!)

Sind 50 Mitglieder des Hauses bereit, den Antrag auf namentliche Abstimmung über den Antrag Umdruck 209 zu unterstützen? Ich bitte um ein Handzeichen. — Dann stimmen wir über den Antrag Umdruck 209 in namentlicher Abstimmung ab. —
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es sind 398 Stimmen von stimmberechtigten Abgeordneten und 18 Stimmen von Berliner Abgeordneten abgegeben worden. Mit Ja haben 189 Abgeordnete, mit Nein 199 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich 10 Mitglieder des Hauses. Von den Berliner Abgeordneten haben 12 mit Ja und 6 mit Nein gestimmt. Damit ist der Entschließungsantrag auf Umdruck 209 abgelehnt.
Ja CDU/CSU
Bausch Brese Gewandt
Dr. Kempfler
Dr. Knorr Müller-Hermann
Dr. Oesterle
Pernoll Schlee Stiller Unertl
SPD
Dr. Arndt Auge
Bading Bäumer Bals
Bauer (Würzburg) Baur (Augsburg) Bazille
Behrendt Behrisch
Frau Bennemann Bergmann Berkhan
Frau Beyer (Frankfurt) Blachstein
Dr. Bleiß Dr Brecht Bruse
Büttner Corterier Cramer Dewald Diekmann
Diel (Horressen) Dopatka Dröscher
Frau Eilers (Bielefeld)

Eschmann
Faller
Felder Folger Franke Dr. Frede Frehsee Frenzel Geiger (Aalen)

Geritzmann
Haage Hamacher
Hansing Hauffe Heide Heiland Dr. Dr. Heinemann
Hellenbrock
Frau Herklotz
Herold Höcker Höhmann
Höhne Hörauf Frau Dr. Hubert
Hufnagel
Iven (Duren)

Jacobi
Jahn (Marburg)

Jaksch Jürgensen
Junghans
Kalbitzer
Frau Keilhack
Frau Kettig
Keuning Kinat
Frau Kipp-Kaule
Könen (Düsseldorf)

Koenen (Lippstadt)

Frau Korspeter
Kraus
Dr. Kreyssig
Kriedemann
Lange (Essen)




Lantermann
Ludwig
Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
Maier (Freiburg)

Marx Matzner
Meitmann
Dr. Menzel
Merten
Metter
Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
Dr. Mommer
Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
Frau Nadig
Ollenhauer
Paul
Peters Pöhler Pohle Prennel
Priebe Pütz
Pusch Rasch Dr. Ratzel
Regling
Rehs
Reitz Reitzner
Frau Renger
Ritzel Rohde Frau Rudoll
Ruhnke
Dr. Schäfer
Frau Schanzenbach
Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Hamburg) Schmitt (Vockenhausen) Seidel (Fürth)
Seither Seuffert
Stierle Sträter Striebeck
Theis Wagner
Walpert
Wegener
Wehner
Wehr Welke Welslau
Weltner (Rinteln)

Frau Wessel
Wienand
Wilhelm
Wischnewski
Wittrock
Zühlke
FDP
Dr. Achenbach
Dr. Atzenroth
Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
Dr. Dehler
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dowidat
Dürr
Eisenmann
Frau Friese-Korn
Glahn
Graaff
Dr. Hoven Keller
Köhler
Dr. Kohut Kreitmeyer Lenz (Trossingen)

Dr. Maier (Stuttgart)

Mauk
Dr. Mende Mischnick Rademacher Dr. Rutschke Sander
Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz
Spitzmüller
Dr. Stammberger
Walter
Weber (Georgenau) Zoglmann
DP
Logemann Matthes
Dr. Preiß
Probst (Freiburg)

Dr. Ripken Dr. Schild
Schneider (Bremerhaven) Dr. Schneider (Lollar)
Dr. Schranz Tobaben
Berliner Abgeordnete SPD
Frau Berger-Heise
Dr. Königswarter
Frau Krappe
Mattick
Neubauer Neumann Dr. Schellenberg
Schröter (Berlin)

Schütz (Berlin)

Dr. Seume
Frau Wolff (Berlin)

FDP
Frau Dr. Dr. h. c. Lüder,
Nein
CDU/CSU
Frau Ackermann
Graf Adelmann
Dr. Aigner Arndgen Baier (Mosbach)

Baldauf
Balkenhol Dr. Bartels Dr. Barzel
Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bauknecht
Becker (Pirmasens) Berberich
Berger
Dr. Birrenbach
Fürst von Bismarck
Blank
Frau Dr. Bleyler
Blöcker
Frau Blohm Dr. Böhm Brand
Frau Brauksiepe
Frau Dr. Brökelschen
Brück
Bühler
Dr. Burgbacher Burgemeister
Caspers Cillien
Dr. Conring Dr. Czaja
Diel (Burg Leyen)

Dr. Dittrich Dr. Dollinger
Drachsler Draeger Ehren
Eichelbaum
Dr. Elbrächter Engelbrecht-Greve
Frau Engländer
Eplée
Etzenbach
Dr. Even (Düsseldorf)

Even (Köln) Finckh
Dr. Franz Franzen Dr. Frey
Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
Dr. Furler
Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
Gedat
Gehring
Geiger (München)

Frau Geisendörfer
Gerns
D. Dr. Gerstenmaier Gibbert
Giencke
Glüsing (Dithmarschen)

Dr. Görgen Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Gottesleben
Hackethal Häussler Hahn
Frau Hamelbeck
Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
Dr. Heck (Rottweil)

Heix
Dr. Hesberg
Hesemann Heye
Hilbert
Höcherl Höfler
Holla
Horn
Dr. Huys Illerhaus Jahn (Stuttgart)

Josten
Dr. Kanka Katzer
Kammer Kirchhoff
Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
Kraft
Krammig Kroll
Krüger (Neheim)

Krüger (Olpe)

Krug
Frau Dr. Kuchtner
Kühlthau Kuntscher
Lang (München)

Leicht
Dr. Leiske
Lenz (Brühl)

Leonhard
Lermer Leukert Dr. Leverkuehn
Dr. Lindrath
Dr. Löhr Lulay
Maier (Mannheim) Majonica
Maucher
Meis
Mengelkamp
Menke
Meyer (Oppertshofen) Mick
Muckermann
Mühlenberg
Müser Niederalt
Frau Niggemeyer
Dr. Dr. Oberländer
Oetzel
Frau Dr. Pannhoff
Pelster
Dr. h. c. Pferdmenges
Dr. Pflaumbaum
Dr. Philipp
Frau Pitz-Savelsberg
Frau Dr. Probst
Rasner
Dr. Reinhard
Dr. Reith
Riedel (Frankfurt)

Rösing
Dr. Rüdel (Kiel)

Ruf
Ruland Schäffer Scharnberg
Scheppmann
Schlick Schmücker
Schneider (Hamburg)

Dr. Schröder (Düsseldorf) Schüttler
Schütz (München) Schulze-Pellengahr
Frau Dr. Schwarzhaupt
Dr. Seffrin
Seidl (Dorfen)

Dr. Serres
Siebel
Dr. Siemer
Simpfendörfer
Solke
Spies (Brücken)

Spies (Emmenhausen) Stauch
Dr. Stecker
Frau Dr. Steinbiß
Dr. Stoltenberg
Dr. Storm (Duisburg)

Storm (Meischenstorf) Struve
Sühler Teriete Varelmann
Vehar
Dr. Vogel
Vogt
Wacher Dr. Wahl
Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Wehking
Weimer
Frau Welter (Aachen)




Wendelborn Dr. Werber Wieninger Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmann
Wittmer-Eigenbrodt Worms
Dr. Wuermeling
Dr. Zimmer
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete CDU
Dr. Friedensburg Dr. Gradl
Hübner
Dr. Krone
Frau Dr. Maxsein Stingl
Enthalten
CDU/CSU
Demmelmeier Deringer
Dr. Dresbach Funk
Günther
Huth
Koch
Memmel
Nieberg
Dr. Schwörer
Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 211 ab. Wer dem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 212! Wer dem Antrag zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 214! Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es bestehen Zweifel; wir müssen das Ergebnis im Wege des Hammelsprungs ermitteln. —Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Insgesamt sind 364 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben gestimmt 207, mit Nein 155 Mitglieder des Hauses; enthalten haben sich zwei. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag Umdruck 237 ab. Wer dem Antrag Umdruck 237 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Mehrheit ist dagegen; der Antrag ist abgelehnt.
Damit ist dieser Punkt erledigt.
Wir kommen zu den Punkten 13 b und c:
b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (Drucksache 799),
c) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (Drucksache 803).
Die antragstellende Fraktion hat mich wissen lassen, daß sie auf eine Begründung verzichtet, falls nicht von anderen Fraktionen aus zu den Anträgen gesprochen werden sollte und falls das Haus bereit ist, die beiden Anträge an die Ausschüsse zu überweisen. Ist dies der Fall?

(Wird bejaht.)

Dann verzichten Sie auf Begründung?

(Zuruf von der FDP: Jawohl!)

Es ist beantragt, bei Punkt 13 b die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß vorzunehmen. Einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Bei Punkt 13 c ist Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung vorgeschlagen worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; dann ist so beschlossen. Damit ist Punkt 13 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (Drucksachen 123, 636).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Winkelheide. Ich erteile ihm das Wort zur Berichterstattung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Winkelheide


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Sozialpolitik behandelte in seiner 18. Sitzung den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 123 betreffend Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Den Mitgliedern des Ausschusses lag in dieser Sitzung ein Bericht über die Finanzlage der Krankenkassen vor. Die SPD-Fraktion bestand auf einer Entscheidung über den Antrag in der Sache. Die Vertreter der CDU/ CSU im Ausschuß betonten, daß sie der Gewährung eines vollen Kostenersatzes positiv gegenüberstünden, daß jedoch, da in Kürze eine Gesetzesvorlage zu erwarten sei, eine Vorwegbehandlung nicht ratsam erscheine. Die in Ziffer 1 des SPD-Antrages angesprochene Frage werde, so argumentierten sie, durch die Neuregelung des Rechts der Unfallversicherung geklärt werden. Die Frage der Ziffer 2 — Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe — werde in der Krankenversicherungsneuordnung geregelt werden. Zudem stünden noch zwei Entscheidungen von Sozialgerichten in dieser Frage aus. Die in den Ziffern 3 und 4 des SPD- Antrages angesprochenen Fragen seien eine Angelegenheit des Übereinkommens der Versicherungsträger.
    Die CDU/CSU beantragte, den Antrag der SPD- Fraktion der Regierung als Material zu überweisen. Die Regierung solle, so erklärten die CDU/ CSU-Abgeordneten, dann bei den Vorarbeiten für die Änderung der einschlägigen Gesetze überprüfen, inwieweit man den Anregungen, die in dem Antrag enthalten seien, nachkommen könne.
    Der Vorsitzende, Professor Schellenberg, stellte fest, daß der Ausschuß zunächst in der Sache über den Antrag auf Drucksache 123 zu beschließen habe. Er stellte die einzelnen Ziffern dieses Antrages zur Abstimmung. Der Ausschuß lehnte sämtliche Ziffern des Antrages mit Stimmenmehrheit ab. Damit galt der Antrag als abgelehnt.



    Winkelheide
    Sodann folgte im Ausschuß eine erneute Aussprache. Die Vertreter der CDU/CSU stellten einen Antrag, der mit dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 636, die Ihnen vorliegt, übereinstimmt. Dieser Antrag wurde bei Stimmenthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich darf Ihnen im Auftrage des Ausschusses für Sozialpolitik empfehlen, den in dem Mündlichen Bericht Drucksache 636 enthaltenen Antrag anzunehmen.