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ID0306504500

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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    So, meine Damen und Herren, jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 235. Ich habe soeben Übereinstimmung mit den Antragstellern des Antrags Umdruck 229 darüber festgestellt, daß, falls der Antrag Umdruck 235 angenommen wird, der Antrag Umdruck 229 erledigt ist. Einverstanden?

    (Zustimmung.)

    Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 235, gestellt von Dr. Krone und Fraktion. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist ausreichend unterstützt.
    Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
    Hat jedes Mitglied seine Karte abgegeben? Meine Damen und Herren, die letzte Chance, die 30 Mark zu sparen!

    (Heiterkeit.)

    Sind alle Karten abgegeben? — Die Abstimmung ist geschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis
    der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja
    haben gestimmt 216 Mitglieder des Hauses, mit
    Nein haben gestimmt 188 Mitglieder, enthalten haben sich 14; von den Berliner Abgeordneten haben
    7 mit Ja und 12 mit Nein gestimmt. Damit ist der
    Änderungsantrag auf Umdruck 235 angenommen.
    Ja
    CDU/CSU
    Frau Ackermann Graf Adelmann
    Dr. Aigner Arndgen
    Baier (Mosbach) Baldauf
    Dr. Balke Balkenhol Dr. Bartels Dr. Barzel
    Bauer (Wasserburg) Bauereisen Bauknecht
    Becker (Pirmasens) Berberich
    Berger
    Dr. Birrenbach
    Fürst von Bismarck Blank
    Frau Dr. Bleyler Blöcker
    Frau Blohm Dr. Böhm Brand
    Frau Brauksiepe Frau Dr. Brökelschen Brück
    Bühler
    Dr. Burgbacher Burgemeister
    Caspers Cillien
    Dr. Conring
    Dr. Czaja Demmelmeier
    Deringer
    Diel (Burg Leyen)

    Dr. Dittrich
    Dr. Dollinger
    Draeger
    Dr. Dresbach
    Ehren
    Eichelbaum
    Dr. Elbrächter Engelbrecht-Greve
    Frau Engländer
    Enk
    Eplée
    Etzenbach
    Dr. Even (Düsseldorf) Even (Köln)
    Finckh
    Dr. Franz Franzen Dr. Frey
    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Weltheim)
    Dr. Furler
    Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
    Gedat
    Gehring
    Geiger (München)

    D. Dr. Gerstenmaier
    Gibbert Giencke
    Glüsing (Dithmarschen) Dr. Görgen
    Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Gottesleben
    Hackethal Häussler Hahn
    Frau Hamelbeck
    Dr. von Haniel-Niethammer: Harnischfeger
    Dr. Heck (Rottweil)

    Heix
    Dr. Hellwig Dr. Hesberg
    Hesemann. Hilbert
    Höcherl Höfler
    Holla
    Hoogen Horn
    Dr. Huys Illerhaus Jahn (Stuttgart)

    Josten
    Dr. Kanka Katzer
    Kemmer Kirchhoff
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Koch
    Kraft
    Krammig Kroll
    Krüger (Neheim) Krüger (Olpe)
    Krug
    Frau Dr. Kuchtner Kühlthau Kuntscher
    Lang (München)

    Leicht
    Dr. Leiske Lenz (Brühl)

    Leonhard Lermer
    Leukert
    Dr. Leverkuehn
    Dr. Lindenberg
    Dr. Lindrath
    Dr. Löhr
    Dr. h. c. Lübke
    Lücke (Beissberg)

    Lulay
    Maier (Mannheim) Majonica
    Dr. Martin
    Maucher Meis
    Memmel Mengelkamp
    Menke
    Meyer (Oppertshofen) Mick
    Muckermann Mühlenberg
    Müser
    Nellen
    Neuburger
    Nieberg Niederalt Frau Niggemeyer
    Dr. Dr. Oberländer
    Dr. Oesterle
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Pelster Pernoll Dr. h. c. Pferdmenges
    Dr. Pflaumbaum
    Dr. Philipp
    Frau Pitz-Savelsberg
    Frau Dr. Probst
    Rasner
    Dr. Reinhard
    Dr. Reith
    Riedel (Frankfurt)

    Rösing
    Dr Dr. Rüdel (Kiel)

    Ruf
    Ruland Schäffer Scharnberg
    Scheppmann
    Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    Frau Schmitt (Fulda) Schmücker
    Schneider (Hamburg)

    Dr. Schröder (Düsseldorf) Schüttler
    Schütz (München) Schulze-Pellengahr
    Frau Dr. Schwarzhaupt
    Dr. Schwörer
    Dr. Seffrin
    Seidl (Dorfen)

    Dr. Serres
    Siebel
    Dr. Siemer
    Simpfendörfer
    Solke
    Spies (Brücken)

    Spies (Emmenhausen)

    Stauch
    Dr. Stecker
    Frau Dr. Steinbiß
    Dr. Stoltenberg
    Dr. Storm (Duisburg)

    Storm (Meischenstorf)

    Struve Sühler Teriete Dr. Toussaint
    Varelmann
    Vehar
    Dr. Vogel
    Vogt
    Wacher Dr. Wahl
    Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Wehking
    Weimer
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn
    Dr. Werber
    Wieninger
    Dr. Wilhelmi
    Dr. Willeke
    Windelen
    Winkelheide
    Dr. Winter
    Wittmann Wittmer-Eigenbrodt
    Worms
    Dr. Wuermeling
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Friedensburg
    Dr. Gradl
    Hübner Dr. Krone
    Frau Dr. Maxsein
    Stingl



    Nein CDU/CSU
    Brese
    Gewandt Mensing Stiller
    SPD
    Dr. Arndt Auge
    Bading Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg)

    Baur (Augsburg)

    Bazille Behrendt Behrisch
    Frau Bennemann Bergmann
    Berkhan Berlin
    Bettgenhäuser
    Frau Beyer (Frankfurt) Birkelbach
    Blachstein
    Dr. Bleiß Dr. Brecht
    Bruse
    Büttner Corterier Cramer Dewald Diekmann
    Diel (Horressen) Dopatka Dröscher
    Frau Eilers (Bielefeld)

    Eschmann
    Faller
    Felder Folger Franke Dr. Frede Frehsee Frenzel
    Geiger (Aalen) Geritzmann
    Haage Hamacher
    Hansing Dr. Harm
    Hauffe Heide Heiland
    Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
    Frau Herklotz
    Herold Höcker Höhmann
    Höhne Hörauf
    Frau Dr. Hubert Hufnagel
    Iven (Duren)

    Jacobi
    Jahn (Marburg)

    Jaksch Jürgensen
    Junghans
    Kalbitzer
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Keuning
    Kinat
    Frau Kipp-Kaule Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt)
    Frau Korspeter Kraus
    Dr. Kreyssig Kriedemann Kühn (Köln) Kurlbaum
    Lange (Essen) Lantermann Ludwig
    Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Maier (Freiburg)

    Marx
    Matzner
    Meitmann
    Dr. Menzel Merten
    Metter
    Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer Müller (Erbendorf)

    Müller (Ravensburg) Müller (Worms)
    Frau Nadig Ollenhauer Paul
    Peters
    Pöhler
    Pohle
    Prennel
    Priebe
    Pütz
    Pusch
    Rasch
    Dr. Ratzel
    Regling
    Rehs
    Reitz
    Reitzner
    Frau Renger Ritzel
    Rohde
    Frau Rudoll Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Hamburg) Schmitt (Vockenhausen) Seidel (Fürth)
    Seither
    Seuffert
    Stierle Sträter
    Striebeck
    Theis
    Wagner
    Walpert
    Wegener
    Wehner
    Wehr
    Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel Wienand
    Wilhelm
    Wischnewski Wittrock
    Zühlke
    FDP
    Dr. Achenbach Dr. Atzenroth Dr. Bucher
    Dr. Dahlgrün Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dowidat
    Dürr Eisenmann
    Frau Friese-Korn
    Glahn
    Graaff
    Dr. Hoven Keller
    Köhler
    Dr. Kohut Kreitmeyer
    Lenz (Trossingen)

    Dr. Maier (Stuttgart)

    Mauk
    Dr. Mende Mischnick Rademacher Dr. Rutschke Sander

    (Saarbrücken Schultz Spitzmüller Dr. Stammberger Dr. Starke Walter Weber DP Logemann Matthes Dr. Preiß Probst Dr. Ripken Dr. Schild Schneider Dr. Schranz Tobaben Berliner Abgeordnete SPD Frau Berger-Heise Dr. Königswarter Frau Krappe Mattick Neubauer Neumann Dr. Schellenberg Schröter Schütz Dr. Seume Frau Wolff FDP Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Enthalten CDU/CSU Bausch Drachsler Funk Frau Geisendörfer Günther Heye Huth Dr. Kempfler Dr. Knorr Schlee Unertl Dr. Zimmermann DP Dr. von Merkatz Dr.-Ing. Seebohm Wir haben uns darüber verständigt, daß damit der Änderungsantrag Umdruck 229 erledigt ist. Die Ausschußvorlage ist also zunächst wiederhergestellt. Inzwischen ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 238 eingebracht worden. Ich nehme an, daß der Antrag begründet wird. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schellenberg. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die eben beschlossene Wiederherstellung der Ausschußvorlage wird eine Beitragserhöhung unvermeidlich. Unser Änderungsantrag geht dahin, das Kindergeldgesetz durch einen § 11 Abs. 4 zu ergänzen, der folgendermaßen lautet: Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe. Eine Beitragserhöhung soll also nur dann eintreten, wenn die erforderlichen Betriebsmittel nicht zur Verfügung stehen. Diese Bedingung soll als erfüllt gelten, wenn das Vermögen einschließlich der Betriebsmittel nicht für einen Bedarf von zwei Monaten ausreicht. Das ist eine genügende Sicherung für die Durchführung der weiteren Kindergeldzahlung. Nach unserer Auffassung ist es nicht notwendig, daß — einschließlich Reserven und BeDr. Schellenberg triebsmittel — mehr Mittel angesammelt werden, als für zwei Monate benötigt werden. Das ist im gesamten Bereich der sozialen Sicherung nicht erforderlich und am wenigsten bei der Kindergesetzgebung, denn hier stehen die Ausgaben für die Zukunft mit Sicherheit fest. Es werden also weder besonders hohe Betriebsmittel noch eine besonders hohe Rücklage benötigt. Den gleichen Zweck verfolgt unser Änderungsantrag unter Ziffer 5. Es soll festgelegt werden, daß bis auf weiteres der Rücklage keine neuen Mittel zugeführt werden. Wird dazu das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Stingl! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bitten Sie, diese Anträge abzulehnen. Abgesehen davon, daß es nicht möglich ist, sie eingehend zu prüfen, müssen wir darauf hinweisen, daß durch die Einführung dieser Bestimmungen die Selbstverwaltung in ihren Rechten erheblich eingeschränkt würde. Die Selbstverwaltung hat die Höhe der Beitragssätze für die jeweilige Familienausgleichskasse selber zu bestimmen. Bei Annahme des Änderungsantrags unter Ziffer 5 wäre die Auslegung möglich, man gehe davon aus, daß die Organisationsform in absehbarer Zeit auf jeden Fall geändert wird. Der Herr Minister hat zugesagt, daß die starke Belastung durch Sozialbeiträge bei den lohnintensiven mittelständischen Betrieben gewissenhaft geprüft wird. Ob das Ergebnis dieser Prüfung die Änderung der Organisationsform sein wird, kann man jetzt nicht sagen. Auf jeden Fall haben wir die feste Absicht, die Belastung, die in den lohnintensiven Betrieben entstanden ist, einzuengen und zu ermäßigen. Aus den angeführten Gründen bitten wir, die Anträge abzulehnen. Herr Abgeordneter Spitzmüller. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt diesen Antrag der SPD. Er gibt immerhin eine Möglichkeit, wenigstens wieder einen Teil von dem zu erreichen, was Sie soeben im Gegensatz zu der Abstimmung in der zweiten Lesung abgelehnt haben. Ich kann feststellen: die Umgebogenen sind wieder geradegebogen worden, und nun stimmt die Richtung wieder! Der Herr Kollege Stingl hat gesagt, die Selbstverwaltung werde, wenn man diesen Antrag annehme, eingeschränkt. Herr Kollege Stingl, glauben Sie nicht, daß die Selbstverwaltung auch dadurch eingeschränkt ist, daß man die Selbstverwaltungsorgane nicht frägt, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt das Kindergeld erhöht werden sollte? Dort haben Sie keine Bedenken bezüglich der Einschränkung der Selbstverwaltung! (Beifall der FDP und der SPD. — Abg. Stingl: Das ist ein linker und ein rechter Schuh, Herr Spitzmüller!)


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)