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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir ein paar Sätze zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Gaßmann. Sie haben einige Schwierigkeiten zu Recht aufgezählt. Das ist jedoch nur ein Teil der Schwierigkeiten, die bei den Familienausgleichskassen bestehen, die wir schon vor Jahren erkannt und immer wieder hier angeprangert haben. Aber Sie sind immer davon ausgegangen, daß das ewig so weitergeht. Sie haben in all Ihren langen Ausführungen nicht zu erkennen gegeben, daß Sie tatsächlich die Absicht haben, dieses Gesetz bald zu ändern. Sie haben zwar dauernd Entschließungsanträge eingebracht. Aber eben deshalb glaubt niemand mehr daran, daß etwas geschieht. Seit Jahren liegen diese Entschließungsanträge vor. Der jetzige sagt noch weniger aus als der, den Sie 1955 haben beschließen lassen. Damit ist nichts anzufangen; im Gegenteil. Wir haben bei der zweiten Lesung von dem Herrn Arbeitsminister gehört, daß die bisherige Regelung gut funktioniere und daß kein Anlaß bestehe, irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Das ist jetzt auch wieder gesagt worden, und das paßt schlecht zu Ihren Entschließungen, die Sie immer wieder einbringen.
    Sie haben sich dann so festgebissen und die Kassenkredite, die in dem Änderungsantrag angesprochen sind, besonders herausgestellt. Ist das wirklich Ihre ganze Sorge? Die Begründung der Bundesregierung in Drucksache 666 spricht doch nur von einer eventuellen Mehrbelastung von 10 0/o. Der durchschnittliche Beitrag der gewerblichen Familienausgleichskassen, der 1958 bei rund 1 v. H. lag, wird sich nach der Begründung der Regierungsvorlage künftig auf 1,1 v. H. belaufen. Jetzt wird der erhöhte Bedarf erst zwei Monate später gebraucht werden, als ursprünglich vorgesehen war. Damit wird der Gesamtmehrbedarf um 2/12 niedriger liegen.
    Der vorgelegte Antrag will nun erreichen, daß die in Höhe von 200 Millionen DM angesammelten Kassenkredite für den vorliegenden Zweck aufgebraucht werden können. Dabei wird erwartet —Herr Kollege Atzenroth hat das soeben schon gesagt —, daß Sie nun wirklich mitziehen und Ihre Versprechen einlösen, die teils in den Ausschüssen, teils in Einzelgesprächen mit Kollegen anderer Fraktionen gegeben worden sind. In den Entschließungen ist das allerdings nicht so zum Ausdruck gekommen. Das ist bedauerlich.
    Die Bundesregierung geht in ihrer Begründung davon aus, daß das Jahr über nur ein Zehntel mehr gebraucht werde, obwohl der Mehrbedarf 33 1/3% beträgt. Dann muß sie doch schon davon ausgegangen sein, daß bei den Familienausgleichskassen sehr viel Geld angesammelt worden eist, sei es durch Lohnerhöhungen, sei es auf andere Art. Es stehen also so viel Mittel zur Verfügung, daß trotz eines Mehraufwandes von 33 1/3% nur noch ein Zehntel mehr durch Beiträge aufgebracht werden muß. Sie haben übersehen, daß der in der zweiten Lesung angenommene Antrag einen Termin bis Ende dieses Jahres setzt; dann soll die Sache auslaufen. Die Mehrbelastung des § 11 Abs. 5 ist deshalb mit einem ganz großen Fragezeichen zu versehen und wird kaum zum Tragen kommen.
    Sie haben dann weiter darauf hingewiesen, daß die Familienausgleichskassen sehr viele Schwierigkeiten zu überwinden haben, urn für sechs Monate das Geld bereitzuhalten, weil sie nur zweimal im Jahr die Beträge einziehen. Dazu darf ich folgendes sagen. Von den Betrieben wurde bei Beginn der Kindergeldregelung gewünscht, möglichst eine monatliche Zahlung vorzusehen. Das ist mit der Begründung abgelehnt worden, es verursache Mehrarbeit. Man hat dann Vorauszahlungen verlangt. Herr Kollege Gaßmann, ich erinnere mich noch, daß eine Familienausgleichskasse im Jahre 1955 den Mut hatte, nicht nur die Vorauszahlung für 1956, sondern auch schon die Vorauszahlung für 1957 anzufordern. Wir hören immer wieder, daß jährlich 100 Millionen DM zuviel aus der Wirtschaft herausgezogen würden. Wir sind uns doch sonst alle miteinander einig, daß aus der Wirtschaft nicht mehr an Steuern herausgeholt werden soll, als zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt gebraucht wird. Hier hören wir, daß 100 Millionen — teilweise durch weit€ Vorgriffe — angesammelt werden. Wir haben es also mit einem zweiten Steuereinnehmer zu tun, der die Kassen der Wirtschaft schröpft und gerade aus den Klein- und Mittelbetrieben die Mittel herausholt, die diese im eigenen Betrieb notwendig brauchen könnten. Es handelt sich auch bei den kleinen Betrieben immerhin um einige Tausend D-Mark, die dann plötzlich vorauszuzahlen sind. — Herr Kollege Arndgen, Sie schütteln den Kopf; die Sache ist nicht ganz so einfach.

    (Abg. Arndgen: Da muß man den Kopf schütteln, wenn man so etwas hört!)

    — Bitte, können Sie mir das Gegenteil beweisen? Ich kann Ihnen das schwarz auf weiß bringen. Ich habe einmal in der Fragestunde an den Herrn Arbeitsminister — damals war es noch Herr Storch
    — eine entsprechende Frage gerichtet. Er hat das bestätigen müssen. Da ist nichts zu wollen.

    (Zuruf des Abg. Arndgen.)

    — Was ich Ihnen hier über den Beitragseinzug und die zum Teil langen Vorauszahlungen, die die Betriebe sehr hart treffen und die zu einer großen Vermögensansammlung geführt haben, gesagt habe, beruht auf Tatsachen, die nicht aus der Welt zu schaffen sind; da mögen Sie noch soviel dagegen reden oder uns sogar unterstellen, wir wollten die Verabschiedung des Gesetzes verzögern.



    Regling
    Denken Sie bitte daran, daß der Gesetzentwurf erst am 21. November dem Bundestag vorgelegt wurde! Die Regierung mußte sich klar darüber sein, daß die Verabschiedung nicht zum 1. Januar 1959 erfolgen konnte; sie mußte also damit rechnen, daß die Erhöhung des Kindergeldes rückwirkend in Kraft gesetzt wird. An uns liegt es nicht; nur müssen Sie uns das Recht zugestehen, daß wir jede Gelegenheit wahrnehmen, immer wieder auf die entscheidenden Fragen aufmerksam zu machen, nachdem Sie uns seit Jahren damit vertröstet haben, die Änderungen würden kommen. Wir wollen heute ja nicht eine völlige Systemänderung durchsetzen — insoweit sind wir Ihren Kollegen aus dem Mittelstandausschuß schon entgegengekommen —, sondern wollen wieder etwas Zeit einräumen. Aber den ersten Schritt müssen wir tun, und das muß heute geschehen. Ein Teil Ihrer Kollelegen hat den Schritt schon getan. Hoffen wir, daß sie auch heute dazu stehen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Stammberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gaßmann hat seine Rede mit dem Blasen von Friedensschalmeien begonnen. Er glaubte feststellen zu können, daß sich die Standpunkte der Fraktionen etwas angenähert hätten. Im weiteren Verlauf seiner Rede ist er allerdings ins Gegenteil verfallen und offensichtlich entgleist, als er uns unterstellte, wir wollten mit irgendwelchen Tricks wieder einmal das Kindergeldgesetz sabotieren.
    Herr Kollege Gaßmann, ich habe vor Ihrer Intelligenz eine viel zu große Hochachtung, als daß ich annehmen könnte, Sie glauben das, was Sie gesagt haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Ich frage mich nur, Herr Kollege Gaßmann, warum Sie es dann eigentlich gesagt haben.
    Um Ihnen unsere Einstellung noch einmal deutlich vor Augen zu führen, möchte ich folgendes sagen. Ich versichere, daß es in der Fraktion der Freien Demokraten keinen Streit über die Frage gibt, ob überhaupt Kindergeld gezahlt werden soll, und daß es auch keinen Streit darüber gibt, wie hoch das Kindergeld sein soll; denn wir sind für eine Erhöhung auf 40 DM. Aber wir Freien Demokraten wehren uns wie von allem Anfang an auch jetzt gegen das augenblickliche System der Aufbringung der hierfür notwendigen Mittel. Ausschließlich darum geht es uns, Herr Kollege.
    In den letzten Tagen seit der zweiten Lesung und in der heutigen dritten Lesung sind uns teils durch die Presse, teils in den Wandelgängen, teils heute durch den Herrn Kollegen Gaßmann eine Reihe von Argumenten aufgetischt worden. Das erste Argument ist die außerordentliche Belastung des Haushaltsplans durch eine vollständige oder teilweise Übernahme der Mittel auf den Haushalt. Es ist eine etwas zwiespältige Argumentation, von der Höhe der notwendigen Mittel nur zu sprechen, wenn wir die Verantwortung für die Aufbringung selbst übernehmen müssen, während, wenn man im Wege von Umlagen das Geld aus den beruflich Selbständigen herausholt, kein Hahn nach der Höhe dieser Gelder kräht. Ich möchte einmal fragen, wie sich der Herr Minister Wuermeling die weiteren, von ihm geplanten Verbesserungen des Kindergeldes vorstellt, wenn es bei diesem Aufbringungssystem bleibt.
    Das zweite, was Herr Kollege Gaßmann sagte, war, daß im Falle der Beibehaltung der Änderung auf Grund unseres Antrags die Familienausgleichskassen binnen kurzem praktisch pleite wären. Herr Kollege Gaßmann, Sie haben damit Ihrer Sache einen sehr schlechten Dienst erwiesen; denn die Bundesregierung hat in der Begründung in Drucksache 666 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, wenn überhaupt Erhöhungen einträten, diese nur sehr geringfügig wären. Bei der Begründung des Entwurfs in der ersten Lesung hat sich Herr Minister Blank ausdrücklich auf diese Berechnungen bezogen und gesagt, daß sich etwaige Erhöhungen in sehr engen Grenzen halten würden. Wenn also das stimmt, Herr Kollege, was Sie jetzt sagen, dann können praktisch ohne die Beibehaltung unseres Antrags die Familienausgleichskassen lediglich durch ganz drastische Beitragserhöhungen gerettet werden; und gerade das, Herr Kollege Gaßmann, wollen wir verhindert wissen.
    Ein weiteres Argument, das immer wieder zitiert worden ist, ist die Behauptung, daß durch eine etwa notwendige Erhöhung der Steuer bei einer Übernahme auf den Bundeshaushalt praktisch die gleichen Kreise wieder belastet würden wie bei dem augenblicklichem System.

    (Zuruf des Abg. Winkelheide.)

    Nach unserer Auffassung ist die Steuer die einzige Möglichkeit, alle Familien, alle Menschen unseres Volkes heranzuziehen und einen auch von uns gewollten wirklichen Ausgleich der Familienlasten an Stelle des augenblicklichen ganz willkürlichen herbeizuführen.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Ruf: 45 % zahlen überhaupt keine Einkommensteuer!)

    Ein Argument, das auch immer wieder gebracht worden ist, ist die Behauptung, daß der von uns gewollte Systemwechsel praktisch die Erhöhung des Kindergeldes verzögern würde. Wenn das überhaupt einträte, wäre es nicht unsere Schuld. Es sind immer wieder Ihre Versprechungen gewesen, an die wir jetzt appellieren müssen, mit denen Sie sich bereits seit Jahren ständig zu einer Änderung des Systems bekannt haben, ohne aus diesen Versprechungen jemals die Konsequenzen gezogen zu haben. Auch heute liegt ja wieder ein Entschließungsantrag Ihrer Fraktion vor, der im Falle seiner Annahme weiter nichts wäre als Makulatur für den sachlich zuständigen Leitz-Ordner der Bundesregierung,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sehr gut!)

    in dem er ja bereits in Ehren oder besser gesagt in Unehren ergraute Veteranen der gleichen Couleur in reichem Maße vorfinden wird.



    Dr. Stammberger
    Die Erklärungen des Herrn Kollegen Gaßmann, die er mit Engelszungen — die allerdings später etwas rauher wurden — hier vorgetragen hat, stehen, wahrscheinlich unter dem Eindruck des Ergebnisses der zweiten Lesung, in krassem Widerspruch zu dem, was seitens der Vertreter Ihrer Fraktion oder der Regierung hier in erster Lesung verkündet worden ist. Denn Herr Kollege Ruf als Sprecher Ihrer Fraktion hat damals behauptet, man denke gar nicht daran, unter den jetzigen Umständen und bei der jetzigen Erhöhung das System zu ändern. Und der Herr Bundesarbeitsminister Blank hat sogar erklärt, er sei fest überzeugt, daß die beteiligten Kreise auch ih Zukunft sehr gern weiter zahlen würden, daß es zu langwierigen Untersuchungen kommen müßte, die erst begonnen hätten und die natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würden. Wenn man jetzt hört, daß Sie sich plötzlich alle gedreht haben, und wenn das Gerücht stimmt, das heute früh in den Wandelgängen dieses Hauses erzählt wurde, daß nämlich der Herr Bundesarbeitsminister sich verpflichtet habe, jetzt plötzlich bereits bis zum 30. April dieses Jahres einen völlig neuen Vorschlag vorzulegen,

    (Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

    dann, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich Cicero in einer leichten Abwandlung zitiere: Quousque tandem, Theodore, patientia nostra abuteris? Wie lange noch, o Theodor, willst du unsere Geduld in Anspruch nehmen?

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP. — Abg. Ruf: Catilina heißt es doch!)

    Wir verkennen nicht, daß in unserem Antrag ein gewisser Zwang zum Handeln liegt. Wer es aufrichtig meint und wer wirklich bereit ist, hier zu handeln und eine Wandlung zu schaffen, der konnte mit gutem Gewissen in der zweiten Lesung unserem Änderungsantrag zustimmen und hat heute keine Veranlassung, dafür zu stimmen, daß etwa die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)