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ID0306502600

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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Dr. Heinrich Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht so lange mit dem Zahlenmaterial befassen wie mein verehrter Herr Vorredner, sondern nur feststellen, daß sich seit der zweiten Lesung doch grundsätzlich etwas geändert hat. Zu dieser Änderung der wirtschaftlichen und finanziellen Betrachtung der Dinge möchte ich etwas sagen. Denn wir wissen jetzt erst, daß die Erklärung der Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß über die durch die Kindergeldreform eintretende Belastung nicht richtig war.

    (Zuruf rechts: Sehr gut!)

    Im Mittelstandsausschuß hat der Regierungsvertreter eindeutig erklärt: Wenn der Termin 1. März
    eingehalten wird, wird keine erhöhte Belastung — auf Grund der bisherigen Beiträge für das Kindergeld — eintreten.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das hat er auch bei uns gesagt!)

    Von dieser Basis sind die Beratungen im Mittelstandsausschuß überhaupt ausgegangen.
    Ich möchte noch mein Bedauern über den Stil zum Ausdruck bringen, in dem die ganze Materie behandelt worden ist. Ich bin überzeugt, wenn der Sozialpolitische Ausschuß zusammen mit dem Mittelstandsausschuß die verschiedenartigen Erklärungen der Regierungsvertreter gehört hätte, wären wir wahrscheinlich in einer gemeinsamen Verhandlung von Sozialpolitischem Ausschuß und Mittelstandsausschuß zu irgendeiner Lösung gekommen. Da wir aber getrennt verhandelt haben und der Mittelstandsausschuß dem Sozialpolitischen Ausschuß lediglich seine Auffassung schriftlich geben konnte, war eine kontradiktorische Verhandlung der Experten untereinander nicht möglich.
    Sie sind also auch in den beiden Ausschüssen von verschiedenen Voraussetzungen ausgegangen. Das belastet die Diskussion, und das belastet letzten Endes auch die politische Entscheidung. Der Vertreter der Regierung hat im Mittelstandsausschuß die Erklärung abgegeben, daß durch die Erhöhung des Kindergeldes von 30 auf 40 DM mit Termin 1. März keine Beitragserhöhung erforderlich sei. Diese Erklärung ist nach seinen Worten auch mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen abgestimmt. Sie widerspricht dem jetzigen Tatbestand, der sich nun durch das neue Material nach der zweiten Lesung für uns ergibt.

    (Beifall rechts.)

    Ich stelle fest, daß im Regierungsentwurf von einer Beitragserhöhung von 0,28 % die Rede war. Ich stelle fest, daß der Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß erklärt hat, die Beitragserhöhung von 0,28 % komme nicht in Frage, wenn der 1. März als Termin eingeführt werde, Ich stelle drittens fest, daß in einer neuerlichen Vorlage des Gesamtverbandes der Familienausgleichskassen — und zwar der Geschäftsführung — vom 21. Februar die Zahlen genannt werden, die soeben der Kollege Gaßmann vorgetragen hat, nämlich daß tatsächlich eine Erhöhung der Leistungen um 13 Millionen DM pro Monat erforderlich ist. Relativ zum Beitragsaufkommen bedeutet das ab 1. März eine Beitragserhöhung für die zehn Monate von 20 % der bisherigen Beiträge.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Ich stelle das ausdrücklich fest. Das sind die Zahlen des Herrn Lauterbach. Also auch Herr Lauterbach kommt, im Mittel gesehen, mit den bisherigen Beiträgen — die zwischen 0,8 % und 1,4 % der Lohnsumme schwanken — in seinen Familienausgleichskassen ab 1. März nicht hin, sondern es muß in der Relation zu der Mehrbelastung von 13 Millionen DM pro Monat eine Beitragserhöhung erfolgen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Vielleicht hat er noch stille Reserven!)

    Da frage ich die anwesenden Vertreter des selbständigen Mittelstandes, ob sie es nach den Jahren 1954, 1955, 1956, 1957 bis heute verantworten können, eine Erhöhung der bisherigen Beiträge, wenn auch nur um 200/o, zuzulassen.

    (Beifall bei der DP und FDP.)

    Ich möchte betonen, daß eine derartige Beitragserhöhung den Glauben an eine gerechte Lastenverteilung, an eine Gerechtigkeit in der Lastenaufbringung und damit auch an die Grundzüge einer aktiven und konstruktiven Mittelstandspolitik restlos untergräbt.

    (Beifall rechts. — Abg. Rösing: Das ist aber leicht übertrieben! — Zuruf von der Mitte: Was Sie nicht sagen!)

    Das sage ich auch als Mitglied der Koalition. Sie wissen, daß wir, historisch gesehen, in dieser Frage nicht koalitionstreu sind, weil uns die Situation der Selbständigen mehr am Herzen liegt als Ihnen.

    (Beifall bei der DP und FDP. — Zuruf von der Mitte: Wann seid ihr es eigentlich?)

    Diese ewige Überrundung der Selbständigen und die Disparitäten, die sich dadurch zwischen den Selbständigen und der Großwirtschaft einerseits, aber auch zwischen den Selbständigen und der Arbeitnehmerschaft andererseits ergeben, macht meine Fraktion nicht mit.

    (Beifall rechts. — Zuruf von der Mitte: Niedersächsische Wahlen!)

    Es hat also keinen Sinn, sich über die Tatsachen zu unterhalten und hier noch mit großen Zahlen zu operieren, ob das Vermögen der Familienausgleichs-



    Dr. Schild
    kassen mit in die Waagschale geworfen werden oder ob es bei dem bisherigen System bleiben kann. Ich stelle nur fest, daß Ihr Entschließungsantrag am System nichts ändert, daß Ihr Entschließungsantrag, wonach lediglich die Frage der Lohnintensität überprüft werden soll, keinem Menschen in der Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, zu erkennen, ob Sie am System der Familienausgleichskassen etwas ändern wollen — am System, d. h. über die Aufbringung der Beiträge im Rahmen einer Selbstverwaltungskörperschaft — oder ob Sie das ganze Lastensystem auf eine völlig andere Ebene — wie es auch in unseren Anträgen gefordert ist —, nämlich auf die Ebene der öffentlichen Haushalte und damit der Finanzämter und der Finanzverwaltung bringen wollen.

    (Abg. Stingl: Müssen es dann die Mittelständler nicht mit bezahlen?)

    — Sie werden dann relativ weniger bezahlen als im Augenblick, wo sie es ganz allein bezahlen. Weil das so ist und weil sie jetzt ganz allein bezahlen, bedeutet jedes andere System für sie nur eine Verbesserung.

    (Anhaltende Zurufe von der Mitte.)

    Wenn irgendwie erkennbar wäre, welche letzten Vorstellungen die CDU in ihrem Entschließungsantrag wirklich hat, ließe sich über all das noch reden. Da Sie das aber nicht zu erkennen geben, ist jede Beitragserhöhung, die sich aus der Art der von Ihnen gestellten Anträge ergeben würde, abzulehnen. Sie wollen den in der zweiten Lesung gefaßten Beschluß rückgängig machen — anders kann ich diesen Antrag nicht auffassen —, und zweitens fordern Sie in Ihrem Entschließungsantrag, die Frage der Lohnintensität zu überprüfen und daraus neue Schlüsse zu ziehen. Diese Beitragserhöhung wird in der Öffentlichkeit und bei den selbständigen Gewerbetreibenden, von den Angehörigen der freien Berufe und all denen, die selbständig sind und zu den Lasten des Kindergeldgesetzes herangezogen werden — soweit sie nicht unter die Befreiungsgrenze fallen — und diese Lasten tragen müssen, sei es aus eigenem Einkommen, sei es auf der Basis der Lohnsumme, abgelehnt. Da nicht zu erkennen ist, welche letztgültige Vorstellung Sie von diesen Dingen haben, wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, nachdem man die Ausführungen des Kollegen Gaßmann gehört hat — er hat wohl seine Jungfernrede hier gehalten —, kann man die Haltung der CDU- Fraktion wirklich nicht mehr verstehen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sehr gut!)

    Er hat zum wievielten Mal wiederholt: Wir sehen ein, das Gesetz, das jetzt besteht, ist schlecht.

    (Abg. Gaßmann: Das habe ich nicht gesagt!)

    — Aber dann legt man doch ein anderes Gesetz vor, wenn das erste schlecht oder falsch ist! Sie wollen
    — das war mindestens zum sechsten Male; der Kanzler hat es angekündigt, Minister Wuermeling hat es angekündigt und wer sonst noch alles, zum soundsovielten Mal — ein anderes Gesetz. Damit erwecken Sie doch bei den betroffenen Kreisen, die sich über das jetzt bestehende Gesetz beklagen, den Eindruck, als ob Sie in der Richtung gehen wollten, die wir zu wiederholten Malen aufgezeigt haben: Verlagerung aus der berufsständischen Sphäre mit ihrer eng umrissenen Belastung von Kreisen, deren Schwierigkeiten Sie, Herr Gaßmann, nicht so stark empfinden können wie andere Kollegen in Ihrer Fraktion, auf die Allgemeinheit.
    Diesen Eindruck erweckten Sie und haben Sie auch jetzt wieder erweckt. Aber Zwischenrufe, die hier gefallen sind, lassen mich wieder einmal bedenklich werden und bei mir die Vermutung aufkommen, daß Sie doch etwas ganz anderes wollen. Und das sollten Sie einmal ganz deutlich hier sagen: soll Ihr neues Gesetz in der Richtung gehen, in der unsere Vorschläge gemacht worden sind, oder wie soll es aussehen? Wie wollen Sie ihr schlechtes Gesetz verändern und verbessern? Das sollten Sie deutlich sagen, und zwar Ihren Kollegen, nicht uns. Wir wissen, um was es sich handelt. Aber Sie sollten die Kollegen Ihrer Fraktion nicht im unklaren lassen. Die Angehörigen des Mittelstandes innerhalb der CDU/CSU-Fraktion sollten nicht weiterhin den Eindruck haben: Wir, die CDU/CSU, werden ja demnächst ein Gesetz vorlegen, das uns Erleichterungen bringt. Ich habe das Gefühl, daß Sie das gar nicht wollen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Aber wir wollen das.
    Warum, Herr Gaßmann, wollen Sie mit Ihrem Gesetz warten? Sie wollen es doch „in aller Kürze" einbringen! Wenn es in der Richtung liegt, die hier, wie ich glaube, von der Mehrheit des Hauses gewünscht wird, nämlich Verlagerung auf die allgemeine Finanzgrundlage, — warum wollen Sie dann warten? Was heißt denn „in aller Kürze" ? Vor vier Jahren hat man uns schon etwas in aller Kürze angekündigt, und nichts ist bisher geschehen. Wir werden jedesmal unter Druck gesetzt.

    (Abg. Horn: Begründen Sie jetzt schon Ihren Gesetzentwurf, oder was tun Sie?)

    — Aber lieber Herr Horn, unser Gesetzentwurf hängt so eng mit diesen Fragen zusammen, daß man das gar nicht auseinanderhalten kann. Ich komme im wesentlichen auf den Antrag zurück, den Herr Gaßmann begründet hat, der auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage lautet. Dadurch, daß Sie diesen Antrag gestellt haben, haben Sie eigentlich die Richtung aufgezeigt. Wenn dieser Antrag angenommen wird, bleibt das schlechte Kindergeldgesetz für Jahre hinaus bestehen. Dann ist der Zeitpunkt für eine Änderung verpaßt. Hierin liegt der Sinn unseres Antrags, von dem immer so gesprochen wird, als ob es nur ein FDP-Antrag wäre. Ich erinnere daran, daß dieser Antrag nicht nur mit den Stimmen der FDP, der DP und der SPD, sondern auch mit den entscheidenden Stimmen aus Ihrer Fraktion angenommen worden ist.

    (Beifall rechts und links.)




    Dr. Atzenroth
    Welcher Grund liegt vor, daß sich diese Kollegen aus Ihrer Fraktion jetzt anders verhalten? Das haben Sie uns nicht sagen können.
    Herr Gaßmann, Sie haben unseren Vorschlag — d. h. den Vorschlag, der von Ihren Kollegen mit angenommen worden ist; denn ohne Ihre Kollegen hätten wir die Mehrheit nicht bekommen können — mit einer etwas ungewöhnlichen Schärfe kritisiert. Sie haben ihn aber völlig falsch ausgelegt. Sie haben uns unterstellt, wir hätten die Dinge nicht richtig erkannt.

    (Abg. Gaßmann: Das haben Sie doch auch offenbar nicht, sonst hätten Sie den Ergänzungsantrag Umdruck 229 nicht nachgeschoben!)

    — Herr Gaßmann, wir beide kennen uns genug. Sie können mir also schon zutrauen, daß ich die Dinge genau erkannt habe.

    (Abg. Gaßmann: Warum haben Sie denn den Zusatzantrag nicht gleich mit eingebracht?)

    — .Dieses Nachschieben ist doch nur eine Verdeutlichung dessen, was eigentlich schon im Antrag steht,

    (Abg. Gaßmann: Nein!)

    was bloß nach Gesetzestechnik in das Gesetz über die Auflösung der Familienausgleichskassen gehört hätte. Nur damit auch Ihnen jeder Vorwand genommen wird, haben wir den Antrag eingebracht. Wir haben doch aus der Rede von Herrn Gaßmann gehört, daß Sie nach Vorwänden suchen. Diese Vorwände vom Zusammenbruch der Familienausgleichskassen sind doch an den Haaren herbeigezogen. Herr Gaßmann, ich bin selber für eine Familienausgleichskasse verantwortlich und ich fühle mich auch dafür verantwortlich, aber ich muß sagen: an einen Zusammenbruch ist in keiner Weise zu denken. Derartiges haben Sie doch nur hier vorgetragen, um diejenigen Ihrer Kollegen, die mit uns gestimmt haben, auf die andere Seite zu bringen.
    Ich, will Ihnen erläutern, was unser Antrag — der angenommene Antrag — bedeutet. Er bedeutet allerdings — und das muß mit aller Deutlichkeit ausgesprochen werden —: Das neue Gesetz muß am 1. Januar 1960 dasein.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Das ist eine Voraussetzung. Wenn Sie Ihr Gesetz erst im Jahre 1963 schaffen wollen, dann ist unser Antrag natürlich hinfällig.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Änderungsantrag im Jahre 1961!)

    Unter dieser Voraussetzung müssen Sie unseren Antrag verstehen.
    Und jetzt, Herr Gaßmann, einmal die finanzielle Seite. Die Mittel für die 30 DM Kindergeld, die zu zahlen sind, sind automatisch da. Darüber brauchen wir nicht zu reden, und daran wird durch unseren Antrag nichts geändert. Folglich müssen Sie Ihr ganzes Zahlenspiel auf die zusätzlichen 10 DM pro
    Monat abstellen. Wenn wir am 1. März anfangen, dann haben wir tatsächlich — Sie haben selber gesagt: Betriebsmittelstocks, nicht Vermögen — Betriebsmittelstocks, die ein halbes Jahr reichen.

    (Abg. Gaßmann: Die in diesem halben Jahr aufgezehrt werden!)

    — Das sollen sie ja auch! Sie sollen ja in diesem halben Jahr aufgezehrt werden. Denn wenn wir am 1. Januar 1960 das neue Gesetz haben, dann brauchen wir kein Vermögen mehr. Das sind nicht die 200 Mio. DM. Wenn diese in diesem Bericht als Betriebsvermögen standen, dann war das ein Fehler; darin gebe ich Ihnen vollkommen recht. Das Betriebsvermögen ist verhältnismäßig klein. Aber Betriebsvermögen und Betriebsmittelstocks sollen aufgezehrt werden. Herr Gaßmann, diese Mittel brauchen nur für 10 DM in Anspruch genommen zu werden, nicht für die Kindergeldzahlung von 40 DM pro Kind. Infolgedessen reichen sie weitaus länger als für die normale Zahlung. Ein Betriebsmittelstock für ein halbes Jahr — das ist eine Seltenheit; aber sagen wir: für ein Vierteljahr — —

    (Abg. Gaßmann: Der reicht doch nur für diese 30 DM!)

    — Wenn er für ein Vierteljahr für 30 DM reicht, dann reicht er für 10 DM dreimal so lange.

    (Abg. Stingl: Und womit zahlen Sie die 30 DM in der gleichen Zeit?)

    — Ich bitte Sie, an den 30 DM ändert sich doch nichts. Die alten Beiträge werden doch weiter erhoben. Und aus den weiter erhobenen alten Beiträgen kann ich 30, DM immer weiterzahlen. Um diese Zahl geht es doch gar nicht. Es geht doch nur um den Erhöhungsbetrag von 10 DM, und der ist mit Leichtigkeit aus dem Betriebsmittelstock und aus dem Vermögen aufzubringen. Nur für die seltenen Fälle, daß bei einer besonders ungünstigen Familienausgleichskasse — bei den freien Berufen usw. — dieser Stock doch nicht reichen sollte, haben wir die Kassenkredite der Bundesregierung angefordert. Ich gebe Ihnen recht, Herr Gaßmann, daß die Gewährung dieser Kassenkredite in den Fällen, wo keine Betriebsmittel und kein Vermögen mehr da sind, wie es unser neuer Antrag, den ich jetzt gleichzeitig begründe, vorsieht, tatsächlich eine Belastung des Haushalts ist. Aber das ist ein ganz kleiner Betrag. Aus meiner Erfahrung in diesem Hause, Herr Gaßmann, sage ich Ihnen, daß wir Dutzende, ich möchte sagen: Hunderte von Gesetzen gemacht haben, bei denen es sich um weitaus größere Beträge gehandelt hat, ohne daß wir den Haushaltsausschuß eingeschaltet haben.

    (Abg. Stingl: Sie kennen § 96 [neu] nicht!)

    Wenn Sie mit Ihrer Mehrheit eine Verzögerung über den 1. März hinaus nicht zulassen wollen — wir wollen sie auch nicht —,

    (Zuruf des Abg. Stingl)

    können Sie sie. mit Leichtigkeit verhindern. Der Schwarze Peter der Verzögerung, Herr Gaßmann, ist uns also zu Unrecht zugeworfen worden. Wir wollen keine Verzögerung. Wir wollen das Gesetz



    Dr. Atzenroth
    am 1. März in der Form in Kraft treten lassen, wie es jetzt nach der zweiten Lesung aussieht, mit unserem Zusatzantrag zu § 36. So ist es durchaus praktikabel, aber — ich wiederhole es — unter der Voraussetzung, daß es am 1. Januar 1960 ausläuft und daß bis zu diesem Zeitpunkt ein neues, besseres, vernünftiges Gesetz gemacht worden ist. Wir haben ein solches vorgelegt.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und der DP.)