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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Walter Gaßmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie können die Kreditgewährung an die Altershilfe der Landwirte, bei der es sich um eine Anlaufmaßnahme handelt, nicht mit den Bestimmungen und den Verhältnissen vergleichen, wie sie hier vorliegen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Horn: Das weiß Herr Schellenberg sehr genau!)

    — Man sollte meinen, daß er das weiß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das weiß er!)

    Sie wissen genau, daß die Familienausgleichskassen für ihre Anlaufzeit ebenfalls Kassenkredite bekommen haben und in Anspruch nehmen mußten, was Ihnen Arger und Kummer genug gemacht hat. Nun aber die Alterskassen, die erst seit kurzem bestehen, mit einer so gut eingespielten Einrichtung, wie sie heute tatsächlich die Familienausgleichskassen sind, zu vergleichen, ist einfach abwegig.
    Meine Damen und Herren, es ging mir darum, Ihnen durch diese Darstellung des Verhältnisses zwischen Betriebsmittelfonds und echtem Rücklagevermögen darzulegen, daß es eine unmögliche und undurchführbare Konstruktion ist, die in dem Antrag der FDP vorgeschlagen wird, eine Konstruktion, die man Selbstverwaltungsorganen ebensowenig zumuten sollte, wie man einem ehrbaren Kaufmann solche Dinge zuzumuten sich gar nicht gestatten würde.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Widerspruch bei der FDP und der SPD.)

    Die Folge des Beschlusses des Bundestages vom 18. Februar 1959 würde sein, daß die Familienausgleichskassen sofort sämtliche Zahlungen an den Gesamtverband für den landwirtschaftlichen Zuschuß, für Erstattungen an die Arbeitsämter und für den eigenen internen Lastenausgleich einstellen würden, was etliche Kassen auch bereits erklärt haben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Da der Gesamtverband aber über eigene Mittel nicht verfügt und darauf angewiesen ist, die für die genannten Zwecke notwendigen monatlich etwa 12 Millionen DM betragenden Gelder von den Familienausgleichskassen zu erhalten, würde es, wenn diese Bestimmung in der zweiten Lesung drinbleibt, ab sofort eine Zahlung der hier in Betracht kommenden Beträge unmöglich machen. Es könnte also auch den landwirtschaftlichen Familienausgleichskassen ab sofort der gesetzlich vorge-



    Gaßmann
    schriebene Zuschuß von monatlich 6 Millionen DM — in Zukunft werden es 8 Millionen DM sein — nicht mehr gezahlt werden. Die landwirtschaftlichen Familienausgleichskassen — nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, Herr Dr. Atzenroth — würden also voraussichtlich in spätestens zwei Monaten die Zahlung von Kindergeld einstellen müssen.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Das ist eine Verdrehung unseres Antrags! — Abg. Dr. Schellenberg: Bei 240 Millionen DM Vermögen!)

    — Es ist keine Verdrehung, das sind Tatsachen.
    Ich glaube, daß es für denjenigen, der die Dinge wirklich richtig verstanden hat, keiner weiteren Ausführungen darüber mehr bedarf, daß damit geradezu ein chaotischer Zustand bei den Familienausgleichskassen heraufbeschworen würde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zweifellos haben Sie diese Konsequenzen auch eingesehen; denn sonst hätten Sie heute nicht den auf Umdruck 229 vorliegenden Antrag eingebracht, wonach in einem neuen § 36 a des Kindergeldgesetzes die Tilgung der Kassenkredite geregelt werden soll. Der in dem vorgeschlagenen neuen § 36 a für die Tilgung vorgesehene Weg bedeutet in Wahrheit die Deckung des Defizits der Familienausgleichskassen durch Bundeszuschüsse. Gegen eine soche Regelung bestehen nach der Überzeugung meiner Freunde allerschwerste Bedenken. Sie würde in dem jetzt noch bestehenden System des Kindergeldgesetzes, das auf der Selbstverwaltung, auf der Mittelaufbringung durch Umlage bei den Mitgliedern der Familienausgleichskassen und auf einem zentralen Ausgleich der Belastungsunterschiede zwischen den einzelnen Familienausgleichskassen beruht, zu einem derartigen Fremdkörper, daß man mit den größten Schwierigkeiten bei der Durchführung des Kindergeldgesetzes rechnen müßte.

    (Abg. Horn: Sehr richtig!)

    Schon die zu erwartenden Reibungen zwischen der Selbstverwaltung und dem Bundesrechnungshof — die Familienausgleichskassen können davon ein Liedchen singen —, dessen Einschaltung die Gewährung von Bundeszuschüssen zur Folge hätte, dürften recht unerfreulich sein. Eine weitere Folge, die durch die Einschaltung des Bundeszuschusses eintreten würde, wäre, daß die bisher bestehende Rechtsaufsicht über die Familienausgleichskassen, die sich darauf beschränkt, zu prüfen, ob Gesetz und Satzung beachtet werden, auf dem Umweg der Einschaltung des Bundesrechnungshofs zur Sachaufsicht würde. Sie würde damit aber auch zur Entmündigung der Selbstverwaltung führen. Die Selbstverwaltung hat schon erklärt, daß sie sich auf solche Dinge nicht einlassen kann.
    Es entstehen noch weitere Schwierigkeiten. Es ist doch für die Zukunft nicht anzunehmen, daß die Familienausgleichskassen noch generell Beitragsbefreiung nach ihrem Ermessen, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend, vornehmen dürften, wie es heute bei zahlreichen Familienausgleichskassen der Fall ist. Es ist aber auch nicht vorstellbar, daß dann überhaupt noch ein zentraler Ausgleich zwischen den gewerblichen Familienausgleichskassen zustande käme, in dessen Rahmen sich bisher die geringer belasteten Familienausgleichskassen freiwillig bereit gefunden haben, sehr erhebliche Beträge als Zuschüsse für die stärker belasteten zur Verfügung zu stellen, weil nämlich dann die stärker belasteten Kassen ohnehin mit der Gewährung eines Bundeszuschusses rechnen könnten.
    Eine weitere Ungerechtigkeit kommt hinzu in dem allerdings seltenen Fall, daß Familienausgleichskassen — und das kommt vor, wie Sie feststellen werden, wenn Sie sich einmal die Übersichten für Dezember 1958 genau durchsehen — verschuldet sind, weil sie nicht genügend Betriebsmittel eingezogen, sondern Bankkredite in Anspruch genommen hatten. Es wäre meines Erachtens im Verhältnis zu den Kassen mit einer vorsichtigen Finanzpolitik nicht zu rechtfertigen, wenn diese Schulden aus Mitteln des Bundeshaushalts gedeckt würden, was nach der in den beiden Anträgen vorgesehenen Regelung doch der Fall wäre.
    Aus diesen voraussichtlichen Folgen eines Bundeszuschusses ergibt sich auch, daß dieser beträchtlich höher sein würde, als sich an Mehrbedarf bei allen Familienausgleichskassen nach der seitherigen Regelung zusammen ergibt.
    Schließlich darf aber auch noch darauf hingewiesen werden, daß es sich bei dem Änderungsantrag Umdruck 229 um eine Finanzvorlage handelt, die erst noch dem Haushaltsausschuß überwiesen werden müßte, wodurch das Inkrafttreten des Zweiten Kindergeldänderungsgesetzes wieder hinausgeschoben würde.

    (Zurufe von der FDP und der SPD.)

    — Nach Ihren Zwischenrufen könnte man fast annehmen, daß hinter Ihrem Antrag eine solche Absicht versteckt sein könnte.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    Da könnte ich doch zu der Vermutung kommen, daß Sie wahrscheinlich den Hintergedanken haben, dieses Gesetz, das am 1. März in Kraft treten sollte, auf diesem Umwege zu 'torpedieren.

    (Lebhafter Widerspruch bei der FDP und der SPD. — Zuruf von der SPD: Sie haben doch das Inkrafttreten des Gesetzes in der vorigen Woche verzögert!)

    Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen gezeigt, daß der in den beiden Anträgen vorgezeichnete Weg nicht gangbar ist, weil er binnen wenigen Wochen zum Zusammenbruch des jetzt noch geltenden Kindergeldsystems führen muß. Ich darf immer noch unterstellen, daß Sie diese Schlußfolgerung ernstlich nicht gewollt haben. Ich bitte deshalb das Hohe Haus, dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 235 zuzustimmen, durch den die vom Sozialpolitischen Ausschuß beschlossene Fassung wiederhergestellt werden soll. Ich stelle weiterhin den Antrag, den Änderungsantrag der FDP Umdruck 229 abzulehnen. Sie schaf-



    Gaßmann
    fen damit die Möglichkeit, die Neuordnung dieses komplizierten Rechtsgebietes innerhalb einer angemessenen Zeit mit der gebotenen Gründlichkeit vorzubereiten und den Kindergeldempfangsberechtigten die neuen erhöhten Sätze termingerecht auszuzahlen.
    Ich beantrage namentliche Abstimmung über unseren Antrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schellenberg: Aha, sie sollen alle an die Strippe genommen werden! — Demonstrativer Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schild.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schild


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht so lange mit dem Zahlenmaterial befassen wie mein verehrter Herr Vorredner, sondern nur feststellen, daß sich seit der zweiten Lesung doch grundsätzlich etwas geändert hat. Zu dieser Änderung der wirtschaftlichen und finanziellen Betrachtung der Dinge möchte ich etwas sagen. Denn wir wissen jetzt erst, daß die Erklärung der Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß über die durch die Kindergeldreform eintretende Belastung nicht richtig war.

    (Zuruf rechts: Sehr gut!)

    Im Mittelstandsausschuß hat der Regierungsvertreter eindeutig erklärt: Wenn der Termin 1. März
    eingehalten wird, wird keine erhöhte Belastung — auf Grund der bisherigen Beiträge für das Kindergeld — eintreten.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das hat er auch bei uns gesagt!)

    Von dieser Basis sind die Beratungen im Mittelstandsausschuß überhaupt ausgegangen.
    Ich möchte noch mein Bedauern über den Stil zum Ausdruck bringen, in dem die ganze Materie behandelt worden ist. Ich bin überzeugt, wenn der Sozialpolitische Ausschuß zusammen mit dem Mittelstandsausschuß die verschiedenartigen Erklärungen der Regierungsvertreter gehört hätte, wären wir wahrscheinlich in einer gemeinsamen Verhandlung von Sozialpolitischem Ausschuß und Mittelstandsausschuß zu irgendeiner Lösung gekommen. Da wir aber getrennt verhandelt haben und der Mittelstandsausschuß dem Sozialpolitischen Ausschuß lediglich seine Auffassung schriftlich geben konnte, war eine kontradiktorische Verhandlung der Experten untereinander nicht möglich.
    Sie sind also auch in den beiden Ausschüssen von verschiedenen Voraussetzungen ausgegangen. Das belastet die Diskussion, und das belastet letzten Endes auch die politische Entscheidung. Der Vertreter der Regierung hat im Mittelstandsausschuß die Erklärung abgegeben, daß durch die Erhöhung des Kindergeldes von 30 auf 40 DM mit Termin 1. März keine Beitragserhöhung erforderlich sei. Diese Erklärung ist nach seinen Worten auch mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen abgestimmt. Sie widerspricht dem jetzigen Tatbestand, der sich nun durch das neue Material nach der zweiten Lesung für uns ergibt.

    (Beifall rechts.)

    Ich stelle fest, daß im Regierungsentwurf von einer Beitragserhöhung von 0,28 % die Rede war. Ich stelle fest, daß der Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß erklärt hat, die Beitragserhöhung von 0,28 % komme nicht in Frage, wenn der 1. März als Termin eingeführt werde, Ich stelle drittens fest, daß in einer neuerlichen Vorlage des Gesamtverbandes der Familienausgleichskassen — und zwar der Geschäftsführung — vom 21. Februar die Zahlen genannt werden, die soeben der Kollege Gaßmann vorgetragen hat, nämlich daß tatsächlich eine Erhöhung der Leistungen um 13 Millionen DM pro Monat erforderlich ist. Relativ zum Beitragsaufkommen bedeutet das ab 1. März eine Beitragserhöhung für die zehn Monate von 20 % der bisherigen Beiträge.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Ich stelle das ausdrücklich fest. Das sind die Zahlen des Herrn Lauterbach. Also auch Herr Lauterbach kommt, im Mittel gesehen, mit den bisherigen Beiträgen — die zwischen 0,8 % und 1,4 % der Lohnsumme schwanken — in seinen Familienausgleichskassen ab 1. März nicht hin, sondern es muß in der Relation zu der Mehrbelastung von 13 Millionen DM pro Monat eine Beitragserhöhung erfolgen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Vielleicht hat er noch stille Reserven!)

    Da frage ich die anwesenden Vertreter des selbständigen Mittelstandes, ob sie es nach den Jahren 1954, 1955, 1956, 1957 bis heute verantworten können, eine Erhöhung der bisherigen Beiträge, wenn auch nur um 200/o, zuzulassen.

    (Beifall bei der DP und FDP.)

    Ich möchte betonen, daß eine derartige Beitragserhöhung den Glauben an eine gerechte Lastenverteilung, an eine Gerechtigkeit in der Lastenaufbringung und damit auch an die Grundzüge einer aktiven und konstruktiven Mittelstandspolitik restlos untergräbt.

    (Beifall rechts. — Abg. Rösing: Das ist aber leicht übertrieben! — Zuruf von der Mitte: Was Sie nicht sagen!)

    Das sage ich auch als Mitglied der Koalition. Sie wissen, daß wir, historisch gesehen, in dieser Frage nicht koalitionstreu sind, weil uns die Situation der Selbständigen mehr am Herzen liegt als Ihnen.

    (Beifall bei der DP und FDP. — Zuruf von der Mitte: Wann seid ihr es eigentlich?)

    Diese ewige Überrundung der Selbständigen und die Disparitäten, die sich dadurch zwischen den Selbständigen und der Großwirtschaft einerseits, aber auch zwischen den Selbständigen und der Arbeitnehmerschaft andererseits ergeben, macht meine Fraktion nicht mit.

    (Beifall rechts. — Zuruf von der Mitte: Niedersächsische Wahlen!)

    Es hat also keinen Sinn, sich über die Tatsachen zu unterhalten und hier noch mit großen Zahlen zu operieren, ob das Vermögen der Familienausgleichs-



    Dr. Schild
    kassen mit in die Waagschale geworfen werden oder ob es bei dem bisherigen System bleiben kann. Ich stelle nur fest, daß Ihr Entschließungsantrag am System nichts ändert, daß Ihr Entschließungsantrag, wonach lediglich die Frage der Lohnintensität überprüft werden soll, keinem Menschen in der Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, zu erkennen, ob Sie am System der Familienausgleichskassen etwas ändern wollen — am System, d. h. über die Aufbringung der Beiträge im Rahmen einer Selbstverwaltungskörperschaft — oder ob Sie das ganze Lastensystem auf eine völlig andere Ebene — wie es auch in unseren Anträgen gefordert ist —, nämlich auf die Ebene der öffentlichen Haushalte und damit der Finanzämter und der Finanzverwaltung bringen wollen.

    (Abg. Stingl: Müssen es dann die Mittelständler nicht mit bezahlen?)

    — Sie werden dann relativ weniger bezahlen als im Augenblick, wo sie es ganz allein bezahlen. Weil das so ist und weil sie jetzt ganz allein bezahlen, bedeutet jedes andere System für sie nur eine Verbesserung.

    (Anhaltende Zurufe von der Mitte.)

    Wenn irgendwie erkennbar wäre, welche letzten Vorstellungen die CDU in ihrem Entschließungsantrag wirklich hat, ließe sich über all das noch reden. Da Sie das aber nicht zu erkennen geben, ist jede Beitragserhöhung, die sich aus der Art der von Ihnen gestellten Anträge ergeben würde, abzulehnen. Sie wollen den in der zweiten Lesung gefaßten Beschluß rückgängig machen — anders kann ich diesen Antrag nicht auffassen —, und zweitens fordern Sie in Ihrem Entschließungsantrag, die Frage der Lohnintensität zu überprüfen und daraus neue Schlüsse zu ziehen. Diese Beitragserhöhung wird in der Öffentlichkeit und bei den selbständigen Gewerbetreibenden, von den Angehörigen der freien Berufe und all denen, die selbständig sind und zu den Lasten des Kindergeldgesetzes herangezogen werden — soweit sie nicht unter die Befreiungsgrenze fallen — und diese Lasten tragen müssen, sei es aus eigenem Einkommen, sei es auf der Basis der Lohnsumme, abgelehnt. Da nicht zu erkennen ist, welche letztgültige Vorstellung Sie von diesen Dingen haben, wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen.

    (Beifall rechts.)