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ID0306501100

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    Vokabeln: 4
    1. Bitte: 1
    2. sehr\n: 1
    3. Dr.: 1
    4. Schellenberg: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


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    Gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Walter Gaßmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
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Bitte sehr



Dr. Schellenberg (SPD) Herr Kollege Gaßmann, Sie haben soeben von dem „vermuteten" Vermögen der Familienausgleichskassen gesprochen. Sie haben doch auch den Geschäftsbericht vor sich liegen,- in dem das Wort „Vermögensbestand" steht. Wie kommen Sie eigentlich zu der Auffassung, daß es sich um „vermutete" Vermögenswerte handle?

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    Rede von Walter Gaßmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie, daß ich auf diese Frage nicht sofort antworte; ich werde in wenigen Minuten ohnehin darauf zurückkommen. Ich habe den Geschäftsbericht des Gesamtverbandes für 1957 vor mir liegen, und ich habe ihn sehr genau angesehen. Mir ist diese Position in der Tabelle 2 C Spalte 62 sehr genau bekannt, Herr Kollege Dr. Schellenberg. Lassen Sie mich erst die Einzelbestimmungen des Änderungsantrags Ziffer 4 der Reihe nach behandeln; es gehört in diesem Fall wirklich zur Systematik meiner Begründung.
    Da ist zunächst die Bestimmung in § 11 Abs. 4 Satz 1, daß die Beitragssätze nach Abs. 1 und 2 1 v. H. der Lohn- und Gehaltssumme nicht übersteigen dürfen. Mit diesem Höchstsatz von 1 % könnte man, wenn man ihn als Durchschnittssatz für das ganze Bundesgebiet nehmen könnte, was der Formulierung nach allerdings nicht der Fall ist, bei den Familienausgleichskassen im restlichen Kalenderjahr 1959 vielleicht noch zu Rande kommen. Bei den Vorverhandlungen ist von berufener Seite darauf hingewiesen worden, daß man bei einer Höchstumlage von nur 1 % die Kindergelderhöhung mit gutem Gewissen wahrscheinlich nicht schon vom 1. März, sondern erst vom 1. April an durchführen könne, weil auf die restlichen zehn Monate umgerechnet im Bundesdurchschnitt doch eine Erhöhung auf 1,1 % notwendig wäre.
    Diese Regelung mit dem Höchstsatz von 1 % hätte aber auch noch die weitere Folge, daß diejenigen Familienausgleichskassen, die im Jahre 1959 noch einen höheren Beitrag als 1 % erhoben hatten, ihren Beitragssatz für 1959 herabsetzen müßten, obwohl sie auf der anderen Seite ihre Leistungen für die nächsten zehn Monate um 33 1/3 % erhöhen müssen.
    Sehr viel schwerer wirkt sich dann aber die Bestimmung in Satz 2 des Abs. 4 aus, wonach eine Erhöhung der Beitragssätze über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus überhaupt nicht stattfinden soll. Dadurch sind die Beiträge nach dem Stand vom Dezember 1958 endgültig blockiert.

    (Abg. Horn: Sehr richtig! — Zuruf von der SPD: Das war die Absicht!)

    Höhere Beiträge dürfen nicht mehr erhoben werden. Das bedeutet, daß im Jahre 1959 von den einzelnen Familienausgleichskassen im Höchstfalle die gleichen Beiträge wie im Vorjahr erhoben werden können. Da am 31. Dezember 1958 bei einzelnen Familienausgleichskassen die Beiträge aber wesentlich niedriger als 1 % der Lohnsumme lagen, geht der jetzt gefaßte Beschluß weit, weit über das hinaus, was der Mittelstandsausschuß des Bundestages mit einer Begrenzung der Beitragshöchstsätze auf 1 % der Lohnsumme beabsichtigt hat.

    (Abg. Horn: Sehr richtig!)