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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Inhalt: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842); Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 876) Dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) .. 3477 B, 3499 B Dr. Schellenberg (SPD) 3479 A, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C, 3496 D, 3498 D, 3501 A, 3503 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3481 A Gaßmann (CDU/CSU) . 3481 C, 3482 C, 3483 A, C, 3484 C, 3485 C Dr. Schild (DP) . . . . 3487 A 3502 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 3488 B, 3495 D Regling (SPD) . . . . . . . . 3490 A Dr. Stammberger (FDP) . 3491 A, 3504 B Blank, Bundesminister 3492 B Ruf (CDU/CSU) 3493 C Stingl (CDU/CSU) 3499 A Horn (CDU/CSU) 3499 C Frau Korspeter (SPD) 3501 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 3501 D Dürr (FDP) . . . . . . . . . 3502 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 3503 C Frau Friese-Korn (FDP) 3504 D Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 3505 B Namentliche Abstimmungen . . 3497 A, 3499 C 3505 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kindergeldes (Kindergeldneuregelungsgesetz) (FDP) (Drucksache 799) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Vorlage eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen (FDP) (Drucksache 803) 3507 B Antrag betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung (SPD); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksachen 123, 636) Winkelheide (CDU/CSU) 3507 C Geiger (Aalen) (SPD) 3508 A Dr. Franz (CDU/CSU) 3509 D Nächste Sitzung 3510 D Anlagen 3511 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3477 65. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Baade 10. 4. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 26. 2. Berendsen 12. 3. Dr. Bergmeyer 26. 2. Dr. Besold 26. 2. Frau Blohm 27. 2. von Bodelschwingh 4. 4. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Döring (Düsseldorf) 26. 2. Dr. Eckhardt 27. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Fuchs 28. 2. Gerns 26. 2. Gleisner (Unna) 10. 3. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Frau Kalinke 27. 2. Dr. Kopf 26. 2. Kramel 7. 3. Krammig 27. 2. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Martin 26. 2. Metzger 26. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Müller-Hermann 26. 2. Murr 28. 2. Odenthal 14. 3. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Rademacher 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ramms 28. 2. Frau Dr. Rehling 28. 2. Frau Rösch 14.3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27.2. Dr. Schmidt (Gellersen) 26.2. Schoettle 28.2. Schröder (Osterode) 31.3. Schwarz 2.4. Stahl 23.3. Dr. Steinmetz 26.2. Stenger 15.3. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Weinkamm 7.3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27.2. Anlage 2 Umdruck 209 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei der Durchführung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze mit dem Gesamtverband der Familienausgleichskassen ein Verwaltungsübereinkommen herbeizuführen, wonach a) keine Beitragserhöhung vorgenommen wird, um das erhöhte Kindergeld bereitstellen und auszahlen zu können, b) etwaige bis zum 31. März 1960 entstehende Fehlbeträge bei den Familienausgleichskassen und ihrem Gesamtverband durch Bereitstellung von Bundesmitteln und durch Inanspruchnahme und Auflösung der gesetzlichen und freien Reserven der Familienausgleichskassen zu decken sind; 2. dem Bundestag bis zum 15. Dezember 1959 einen Gesetzentwurf zwecks Neuregelung des Kindergeldes vorzulegen, in welchem a) das ungerechte System der Kindergelderhebung und -auszahlung durch Familienausgleichskassen beseitigt wird, b) ein anderes gerechteres und zweckmäßigeres System für die Erhebung und Auszahlung des Kindergeldes eingeführt wird, c) die Lasten, die aus der Bereitstellung und Auszahlung des Kindergeldes erwachsen, auf den allgemeinen Bundeshaushalt übernommen werden. Bonn, den 18. Februar 1959 Frau Kalinke Logemann Matthes Probst (Freiburg) Dr. Schild Dr. Schneider (Lollar) Dr. Schranz Tobaben Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 den Entwurf einer Neufassung der Kindergeldgesetze vorzulegen. Dabei sollen insbesondere 1. das Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl. I S. 333), das Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 (BGBl. I S. 17), das Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 841), das Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1061) und das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom . . . (BGBl. I S. . . .) in einem Gesetz zusammengefaßt werden; 2. die Organisation der Kindergeldgewährung vereinfacht werden; 3. die Aufbringung der Mittel neu geregelt werden, um vor allem eine Entlastung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie sonstiger Beitragspflichtigen zu erreichen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Bundestag bis zum 30. September 1959 ihre Pläne über die Einbeziehung weiterer Kinder in die Kindergeldgewährung darzulegen. Bonn, den 18. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Einbringung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze erklärt, daß die Bundesregierung Untersuchungen über das Ausmaß der besonderen Belastungen lohnintensiver Betriebe eingeleitet hat. Die Bundesregierung wird ersucht, über das Ergebnis dieser Untersuchungen dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich 2u berichten. Die Bundesregierung wird beauftragt, entsprechend dem Ergebnis einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist. Dieser Gesetzentwurf soll das Ziel haben, die ungleichmäßige Belastung besonders in der Aufbringung der Mittel zu beseitigen. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende Nummer 5 angefügt: ,5. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt: „§ 36a Tilgung von Kassenkrediten Kassenkredite des Bundes, die in Ausführung von § 11 Abs. 5 in Anspruch genommen worden sind, werden, soweit sie bei Auflösung der Familienausgleichskassen nicht aus dem Vermögen • der Familienausgleichskassen getilgt werden können, aus Haushaltsmitteln des Bundes getilgt."' Bonn, den 25. Februar 1959 Frau Friese-Korn Keller Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar 1959 3513 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 234 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 123, 636) betr. Gewährung des vollen Kostenersatzes an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine angemessene Erstattung für Aufgaben gewährt wird, die sie im Interesse anderer Stellen durchzuführen haben. Insbesondere ist sicherzustellen, daß die Träger der Krankenversicherung erhalten 1. Abgeltung der Aufwendungen in der Familienwochenhilfe gemäß § 205 d RVO, 2. Ersatz der anteiligen Aufwendungen für den Beitragseinzug durch die Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, 3. vollen Ersatz der Aufwendungen für die Ausstellung und den Umtausch der Versicherungskarten durch die Rentenversicherung. Bonn, den 25. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 235 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird Nr. 4 gestrichen. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, vom Bundesrechnungshof alsbald ein Gutachten über die Finanzgestaltung der Familienausgleichskassen einzuholen und dem Hause vorzulegen. Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 238 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze (Drucksachen 666, 842, 876). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Artikel 1 werden folgende Nummern 4, 5 und 6 angefügt: ,4. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt: „ (4) Eine Erhöhung des Beitragssatzes über den Stand vom 31. Dezember 1958 hinaus ist unzulässig, wenn der Vermögensbestand einschließlich der Betriebsmittel den Bedarf an Ausgaben für mehr als zwei Monate übersteigt. Eine Ausgleichszahlung nach § 14 gilt als Ausgabe." 5. § 12 erhält einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: „(2) Vom 1. Januar 1959 an werden der Rücklage weitere Mittel nicht zugeführt." 6. Es wird folgender § 41 angefügt: „§ 41 Der Dritte Abschnitt Aufbringung der Mittel, §§ 9 bis 14, tritt am 31. Dezember 1959 außer Kraft." ' Bonn, den 26. Februar 1959 Dr. Mommer und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Strobel (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 31): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder im Brotgesetz das Mindestgewicht für Brötchen auf 50 Gramm festzusetzen, um auf diese Weise unlautere Preisforderungen bei einem wichtigen Nahrungsmittel zu verhindern? Infolge der in den einzelnen Teilen des Bundesgebietes vorhandenen unterschiedlichen GeschmackVerzehr- und Backgewohnheiten werden Brötchen in den verschiedensten Arten, Formen und Größen hergestellt. Mit einer Festsetzung von einheitlichen Brötchengewichten würde in diese lang entwickelte Tradition eingegriffen werden. Eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen würde umfangreiche Verwaltungsarbeit erfordern. Die Bundesregierung möchte daher davon Abstand nehmen, ein einheitliches Brötchengewicht festzusetzen. Sie wird jedoch mit den obersten Landesbehörden prüfen, ob diese bereit und in der Lage sind, jeweils für ihren örtlichen Bereich Bestimmungen über Mindestgewichte bei Brötchen zu erlassen. Im übrigen sind die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden, bei ihren Mitgliedern für die Beibehaltung der ortsüblichen Gewichte nachdrücklich einzutreten. Mit den gleichen Stellen ist erörtert worden, ob die Anwendung der Handelsklassenverordnung sinnvoll sein könnte. Lübke Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 35): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die im Dänischen Wohld verkehrenden Postomnibusse bereits ein zu ehrwürdiges Alter haben und unter ihnen besonders ein antiker, mit Haltestange versehener Anhänger hervorsticht, der von den Passagieren des Berufsverkehrs mit nordischem Humor allgemein als „Viehtransporter" bezeichnet wird? Darf die Bevölkerung in diesem Gebiet auf einen baldigen Austausch der Invaliden unter den Postomnibussen rechnen? Bei dem erwähnten Personen-Anhänger handelt es sich nicht um ein posteigenes, sondern um ein angemietetes Fahrzeug. Der Anhänger ist nach einer Beschädigung bei einem kleineren Verkehrsunfall seit dem 7. Februar 1959 nicht mehr in Betrieb. Der Mietvertrag ist inzwischen gekündigt worden. Es besteht nicht die Absicht, den Anhänger wieder anzumieten. Die übrigen von der Deutschen Bundespost im Dänischen Wohld eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem einwandfreien Zustand, so daß für einen Austausch dieser Fahrzeuge keine Notwendigkeit besteht. Stücklen Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 36) : Wie viele Jahre werden voraussichtlich die Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen noch auf die Aufstellung eines schon seit Jahren erbetenen Münzfernsprechers warten müssen? Den Anträgen der Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen auf Einrichtung von Münzfernsprechern kann zur Zeit nicht entsprochen werden, weil das Aufkommen an Gesprächen bei den schon jetzt vorhandenen öffentlichen Sprechstellen in diesen beiden Gemeinden so gering ist, daß die Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung zusätzlicher Münzfernsprecher nicht vertretbar wären. Ich darf darauf hinweisen, daß die Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher auf Straßen und Plätzen etwa 3000 DM kostet. Die Kosten erhöhen sich noch um etwa 1500 DM, wenn die Sprechstelle mit einem Fernwahlmünzfernsprecher ausgestattet wird. Die reinen Unterhaltungskosten betragen für jede Sprechstelle etwa 60 DM monatlich. Stücklen Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 38) : Warum ist die Vorlage einer Verordnung zur Änderung der Qualitätsmerkmale für Butter, die in der Fragestunde am 4. April 1957 für „alsbald" zugesagt wurde, noch nicht erfolgt? Wann wird sie an den Bundesrat gehen, und wird sie eine Verschärfung der jetzigen Bestimmungen im Sinne der Wünsche der Verbraucher enthalten? Im April 1957 sind die obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft, der Herr Bundesminister des Innern und die beteiligten Wirtschaftskreise von meinem Ministerium unterrichtet worden, daß im Entwurf der Novelle zur Butterverordnung vorgesehen sei, Butter, die älter ist ,als 4 Wochen, nicht mehr als Deutsche Markenbutter zu kennzeichnen. Die obersten Landesbehörden sprachen sich gegen eine solche Regelung aus. Überwiegend bestand die Auffassung, daß nicht das Alter einer gewissen Buttermenge, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Lagerbutter maßgebend sein müsse. Besonders wurde die Zeit von 4 Wochen als zu kurz bezeichnet. Infolge der langwierigen Verhandlungen über die Kennzeichnung von Lagerbutter und verschiedene andere bedeutsame Fragen der Butterverordnung war es nicht möglich, die Fertigstellung des Entwurfs, wie vorgesehen, zu beschleunigen. Nunmehr wird der Entwurf wohl im März d. J. dem Bundesrat zugeleitet werden können. Dazu ist neben verschiedenen sonstigen Änderungen eine besondere Kennzeichnung der in- und ausländischen Butter vorgesehen, die bei Abgabe von Molkereien oder Großhandelsbetrieben über 6 Wochen alt ist. Ich hoffe, daß diese Regelung jetzt die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Lübke Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Keilhack (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18, 2. 1959, Drucksache 854, Frage 39) : Wie will der Herr Bundesernährungsminister die überhöhten Verbraucherpreise für Fleisch, insbesondere Rindfleisch, beeinflussen? Welche Anweisungen hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fleisch hei Auslagerungen bekommen, um preisdrückend zu wirken? Warum hat das Bundesernährungsministerium nicht bereits im Herbst 1958 für ausreichende Gefrierfleisch-Importe gesorgt? Die Preise für Rindfleisch im Großhandel sind in der ganzen Welt erheblich höher als vor einem Jahr. Nach den Feststellungen des Hamburger Weltwirtschaftlichen Archivs betrug der Weltmarktindex — berechnet auf Goldwertbasis —, wenn man den Durchschnitt der Jahre 1952 bis 1956 = 100 setzt, für Fleisch im Großhandel im Januar 1958 88,3, im Januar 1959 109,0. Es ist also eine Steigerung des Einstandspreises für den Rohstoff Fleisch um über 20 % eingetreten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Februar ,1959 3515 Der Kleinverkaufspreis für Rindfleisch in der Bundesrepublik ist dagegen nur um 6 % höher als im Januar v. J. Es sind Einfuhrmöglichkeiten für Schlachtrinder aus allen in Betracht kommenden europäischen Ländern freigegeben worden. Seit Beginn des Jahres wurden durchschnittlich 9000 Rinder pro Woche eingeführt. Außerdem sind Einfuhrmöglichkeiten für rd. 10 000 t Rindergefrierfleisch aus Argentinien, Brasilien und Uruguay sowie 6500 t aus Neuseeland eröffnet worden. Die ersten Ankünfte aus Südamerika sind seit Anfang dieser Woche in den Markt gegangen. An Schweinen wurden seit Anfang des Jahres so viel eingeführt, daß die Lebendviehpreise in den vergangenen Wochen verschiedentlich beachtlich gesunken sind. Die Einfuhr- und Vorratsstelle hat ihre Gefrierfleischvorräte für Berlin reservieren müssen. Dort lagert sie seit Wochen Rindergefrierfleisch zu einem festen Abgabepreis von 3 DM je kg aus, und zwar so viel, wie der Markt aufnimmt. Die Käufe schwanken zwischen 60 und 200 t pro Woche. Es war beabsichtigt, die Einfuhrmöglichkeiten für überseeisches Gefrierfleisch bereits Ende November 1958 bekanntzugeben. Gründe handelspolitischer und verfahrensrechtlicher Art haben eine Verzögerung um einen Monat zur Folge gehabt. Lübke
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    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Das Protokoll der 61. Bundestagssitzung verzeichnet Anhaltende Unruhe an der Stelle, wo der Herr Präsident das Ergebnis der Abstimmung über einen Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten bekanntgegeben hatte, ein sichtbares Zeichen dafür, daß die Parteistrategen dieses Hauses durch die Entscheidungsfreudigkeit der Parlamentarier überrascht worden waren.
    Die durch den Antrag des Herrn Abgeordneten Rasner erreichte Frist von acht Tagen zwischen der zweiten und der dritten Lesung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze hat uns in die Lage versetzt, einmal die Reaktion der Offentlichkeit, in diesem Fall der Presse, zu studieren. Es ist nicht möglich, alle Kommentare aufzuzählen. Sie reichen so etwa von „Entscheidende Niederlage der Bundesregierung" bis zu der Feststellung, die Mittelständler trügen die Schuld für die Kindergeldpanne.
    Aber stimmt das eigentlich, meine Damen und Herren? Wird im ersten Falle nicht einer rein sachlichen Entscheidung zuviel parteipolitisches Gewicht unterschoben? Kann man die erfolgte Änderung überhaupt eine Niederlage der Regierung nennen? Eine Niederlage der Regierung liegt doch nur dann vor, wenn ein Akt des Parlaments die Regierung zum Rücktritt zwingt, und das ist doch wirklich nicht geschehen. Eine Regierungsvorlage, wie wir sie vielfach bekommen, wurde geändert. Sie wurde
    in einem Punkt geändert, von dem viele CDU-Abgeordnete sagen, es sei ein entscheidender Punkt.
    In welcher Richtung wurde diese Regierungsvorlage geändert? Doch nur in der Richtung, die die Bundesregierung in der Regierungserklärung vom 29. Oktober 1957 als wünschenswert bezeichnet hat. In jener Regierungserklärung sprach der Herr Bundeskanzler von den Schichten des Mittelstandes, die weit hinter anderen zurückgeblieben seien und die der Sorge des Staates bedürften. In Regierungskreisen sollte deshalb eigentlich Freude darüber herrschen, daß sich hier ausgerechnet einmal die Opposition dafür einsetzt, daß diesem Versprechen der Regierungserklärung nun die Tat folgt,

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD)

    daß diesen schönen Worten der Regierungserklärung — wenn auch nur auf einem kleinen Teilgebiet — Leben eingehaucht wird. Meine Damen und Herren, wenn wir heute die Chance verpassen, etwas im Sinne dieser Regierungserklärung zu tun, dann bleibt es bei den schönen Worten des Herrn Bundeskanzlers, und die Förderung des Mittelstandes wird vielleicht 1961 als Ladenhüter im Schlußverkauf des Wahlkampfes angeboten werden.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Es ist nicht erfreulich — aber nachträglich kann man auch einmal Unerfreuliches feststellen —, wie viele Chancen, die sich boten, dieses Kanzlerversprechen einzulösen, wir versäumt haben. Denken wir nur einmal an die Änderungsanträge, die wir anläßlich der Behandlung der Vorschriften auf dem Gebiet der Einkommen- und der Vermögensteuer gestellt haben! Wir stellten den Antrag, den Tarif zu ändern, damit auch die kleineren und mittleren Einkommensempfänger wesentlich entlastet würden. Er wurde von Ihnen verworfen. Unser Vorschlag, einen begrenzten Teil des nichtentnommenen Gewinns zu belassen, damit die Mittelständler in der Lage seien, den bevorstehenden harten Existenzkampf zu bestehen, wurde ebenfalls abgelehnt.
    Wir müssen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU — seien Sie nun Experten auf dem Gebiete der Familien-, der Sozial-, der Innen-, der Wirtschafts- oder gar der Außenpolitik —, heute einmal an Sie appellieren, dieser zurückgebliebenen Mittelklasse, wie sie der Kanzler bezeichnet hat, nicht neue zusätzliche Abgaben aufzulasten. Helfen



    Spitzmüller
    Sie durch Ihre Stimme mit, daß Millionen heute noch Selbständiger morgen nicht sagen müssen, die Fürsorge des Kanzlers um uns, wie er sie verkündet hat, scheiterte beim Kindergeld nicht an der Finanzierung, sondern — wie es Kollege Dresbach so treffend formuliert hat — an „einem Rudiment aus einer berufsständisch-solidarischen Ideologie, die aber in heutiger Zeit nicht mehr klappt".
    In dem Entwurf Drucksache 666 hat die Regierung zum Ausdruck gebracht, daß es nur zu einer ganz leichten Beitragsanhebung käme. Dem ist aber leider nicht so. Die Regierung spricht dort davon, daß eine Anhebung des Beitragssatzes um nur 10 % auf insgesamt 1,1 % der Lohnsumme erfolgen müsse.
    Nun erklärten uns die Regierungsvertreter im Mittelstandsausschuß — es ist geradezu befremdend, wenn man heute daran zurückdenken muß —: wahrscheinlich würde überhaupt keine Erhöhung notwendig sein, wenn man das Kindergeldgesetz erst zum 1. März in Kraft setzte. Der augenblickliche Beitragsdurchschnitt liegt bei 0,87 %, und er steigert sich auf 1,16 %. Wenn er jetzt bei 0,87 % liegt, so heißt das nicht, daß alle gleich viel bezahlen. Vielmehr haben die 54 Familienausgleichskassen verschiedene Beitragssätze. Das heißt also, daß die einen 0,7 % und die anderen tatsächlich schon 1,1 % bezahlen.
    In der Regierungsvorlage auf Drucksache 666, die wir hier in der ersten Lesung behandelt haben, finden Sie auf Seite 5 auch einen Hinweis der Regierung, daß sich der Beitragssatz nicht nur um 0,10 %
    erhöhen würde, sondern um 0,28 %. Diese tatsächliche Erhöhung wird offen zugegeben; allerdings wird sie in Drucksache 666 auf Seite 5 in Klammern gesetzt, so daß der Hinweis beinahe untergeht.
    Wir müssen von den realen Tatsachen ausgehen und nicht von dem, was der Herr Bundesfamilienminister — für uns durchaus verständlich — in vielen öffentlichen Versammlungen verharmlosend verkündet hat. Die Wiederherstellung der Regierungsvorlage würde bedeuten — das bestreitet auch der Gesamtverband der Familienausgleichskassen nicht, sondern bestätigt es —, daß bei allen Familienausgleichskassen drastische Beitragserhöhungen vorzunehmen wären.
    Nun darf ich noch zu den Argumenten kommen, die Herr Kollege Schmücker in der zweiten Lesung hier vorgebracht hat. Herr Kollege Schmükker hat in erfreulicher Sachlichkeit festgestellt, daß eine Systemänderung kommen müsse. Er war aber der Meinung, man brauche für eine Übergangszeit von neun Monaten keine Feststellung des Prozentsatzes. Herr Kollege Schmücker ist meines Wissens wesentlich länger in Bonn als ich. Abet er wird auch die Erfahrung gemacht haben, daß das, was er als Endlösung angezeigt hat, mit Sicherheit nicht in neun Monaten zustande kommen wird; denn Herr Kollege Schmücker hat gesagt — und ich darf das zitieren —: „Eine Endlösung ist nach unserer Auffassung nur in Verbindung mit etlichen steuerlichen Reformmaßnahmen zu finden." „Etliche steuerliche Reformmaßnahmen" brauchen aber in Bonn, wenn sie Kopf und Fuß haben sollen, in der Regel ein bißchen mehr Zeit als neun Monate. Wenn wir wirklich in dieser Frist von neun Monaten zu Ende kommen wollten, wäre das nach unserer Auffassung nur möglich, wenn sich das Hohe Haus auf den von uns vorgeschlagenen Weg begeben könnte: Zahlung des gesamten Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln.
    Ich möchte Sie in der allgemeinen Aussprache nicht zu lange aufhalten, aber lassen Sie mich noch auf die Bemerkungen einiger Kritiker eingehen, die am Schluß der zweiten Lesung einiges zu bekritteln hatten und die feststellten, daß der Mehrbedarf der Familienausgleichskasse notfalls durch Kassenkredite des Bundes finanziert werden könnte. Aber es sei den Familienausgleichskassen nicht zuzumuten, diese Kassenkredite aufzunehmen; denn bei einem Beitragsstopp, wie er im Gesetz nun festgelegt sei, sei die Rückzahlung aus eigenen Mitteln nicht in jedem Fall gesichert.
    Diese Kritik haben wir zur Kenntnis genommen. Sie hätte gar nicht aufkommen können, wenn wir ein weniger kompliziertes System hätten, als es bei den 54 Familienausgleichskassen im Bundesgebiet vorhanden ist. Wir haben dieser Kritik Rechnung getragen, obwohl wir der Meinung sind, daß rechtssystematisch eine Bestimmung über Tilgung offenstehender Kassenkredite in ein Gesetz über die Auflösung und Abwicklung der Familienausgleichskassen gehört. Aus diesem Grunde stellte meine Fraktion in der zweiten Lesung auch keinen diesbezüglichen Antrag.
    Um aber die letzten Bedenken der in den Selbstverwaltungsorganen tätigen Menschen unserer Bundesrepublik zu beseitigen, haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt, aus dem unsere Ansicht zu dieser Frage deutlich wird: es soll eine Bestimmung geschaffen werden, wonach offenstehende Kassenkredite aus Haushaltsmitteln zu tilgen sind.
    Wer überzeugt davon ist, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung dem von allen Fraktionen ausgesprochenen Wunsch nach einer grundsätzlichen Neuregelung der Kindergeldgesetzgebung in Bälde oder sofort nachkommt, kann unseres Erachtens ruhigen Gewissens der Fassung der zweiten Lesung zustimmen; denn diese Übergangslösung, die einen Riegel vor eine weitere Beitragserhöhung schiebt, ist ja um so kürzere Zeit gültig, je schneller die Regierung handelt.
    Meine Damen und Herren von der Fraktion der CDU/CSU, Sie haben heute die Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie am alten — zugegebenermaßen manchmal Ungerechtigkeiten schaffenden — Aufbringungssystem für das Kindergeld starr festhalten oder ob Sie mithelfen wollen, die in der Regierungserklärung vom Herrn Bundeskanzler dem Mittelstand und den Mittelschichten gemachten Versprechungen wenigstens zu einem Teil zu verwirklichen. Dort heißt es — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten diese für die Mittelschichten sehr gewichtigen Worte des Herrn Bundeskanzlers in Ihr Gedächtnis zurückrufen —
    Wir brauchen unabhängige, mittlere und kleine
    Existenzen in Handwerk, Handel und Ge-



    Spitzmüller
    werbe. Dafür soll das Wirtschaftsministerium sorgen. Wir brauchen das gleiche in der Landwirtschaft. Für sie soll der Landwirtschaftsminister sorgen.
    Eines darf ich am Schluß meiner Ausführungen feststellen: Es steht bei Beginn der dritten Lesung des Kindergeldänderungsgesetzes fest, daß alle Mitglieder dieses Hauses familienfreundlich sind; denn alle treten für die Erhöhung des Kindergeldes ein. Ein Zweites aber wird sich heute erst entscheiden, nämlich die Frage: Steht die CDU/CSU- Fraktion zu den mittelstandsfreundlichen Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers, oder wird sie sich für die Verhärtung eines ungerechten, mittelstandsfeindlichen Gesetzes einsetzen?
    Der Herr Bundeskanzler hat dem Wirtschaftsminister und dem Landwirtschaftsminister die besondere Sorge für die Mittelschichten ans Herz gelegt. Herr Bundesarbeitsminister und nicht zuletzt Herr Bundesfamilienminister und Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, tun Sie nun das Ihre zur Beseitigung dieser Sorge!

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat der Abgeordnete Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Seitdem wir uns in diesem Hause mit der Kindergeldgesetzgebung beschäftigen, gibt es hierüber Meinungsverschiedenheiten. Keine Meinungsverschiedenheiten gibt es — das möchte ich von vornherein sehr deutlich erklären — über die Notwendigkeit, das Kindergeld von 30 auf 40 DM zu erhöhen. Die Differenzen entfachen sich an der Frage der Organisation und der Finanzierung. Ich möchte hier nicht die alten Argumente in bezug auf das Prinzipielle aufnehmen, sondern möchte mich darauf beschränken, mich mit einigen Bemerkungen. für die Aufrechterhaltung der Beschlußfassung der zweiten Lesung einzusetzen.
    Erstens. Die Regelung des § 11, die hier mit Mehrheit beschlossen worden ist, trägt — darüber sind wir uns gemeinsam klar — die Merkmale einer Übergangsregelung, wenn man so will: alle Schwächen einer Übergangslösung. Aber das Entscheidende ist, es wird dadurch der Weg frei gemacht für eine grundsätzliche Neugestaltung der Kindergeldgesetzgebung.
    Zweitens. Wir stehen jetzt in der dritten Lesung des fünften Kindergeldgesetzes.

    (Abg. Ruf: Stimmt nicht! Es gibt ein Kindergeldgesetz mit einer Novelle!)

    — Das Kindergeldgesetz, das Kindergeldanpassungsgesetz,

    (Abg. Ruf: Ein notwendiges Gesetz!)

    das Kindergeldergänzungsgesetz, das Erste Kindergeldänderungsgesetz, das Zweite Kindergeldänderungsgesetz; das sind fünf Gesetze.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Kollege Ruf, wenn wir zu zählen beginnen wollen, dann kann ich Ihnen noch verschiedene andere Gesetze aufführen, die durch die Kindergeldänderungsgesetze geändert wurden. Dann kommen wir auf eine Liste von etwa zehn verschiedenen Gesetzen.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Durch Ihre Zwischenbemerkung wollten Sie wohl zum Ausdruck bringen, daß es bei diesem Gesetz lediglich darum gehe, das Kindergeld von 30 auf 40 DM zu erhöhen. Das ist keineswegs der Fall, denn wenn das der Inhalt dieses Änderungsgesetzes hätte sein sollen, dann hätte man im Gesetz lediglich die Vorschrift benötigt, daß der Betrag von 30 auf 40 DM monatlich erhöht werde. Es gibt jedoch — und das hat sich insbesondere bei den Ausschußberatungen gezeigt — eine Reihe anderer Vorschriften, beispielsweise über die Beitragsgrenze und über die Organisation, von denen uns die Regierung erklärt hat, der Bundesrechnungshof fordere dringend eine solche Änderung. Diese Änderungen sollen ebenfalls durch dieses Gesetz vollzogen werden.
    Das ursprüngliche Kindergeldgesetz war schon so kompliziert, daß eine Reihe von Kollegen erklärt haben, sie könnten die Materie nicht in allen Einzelheiten verstehen. Durch die weiteren Kindergeldgesetze ist die Materie so unübersichtlich geworden, Herr Kollege Ruf, daß ich mir nicht anmaße, die Kindergeldgsetzgebung in ihren Einzelheiten zu begreifen, — vielleicht Sie; ich beglückwünsche Sie dann dazu.

    (Abg. Ruf: Unser soziales Leben ist eben so kompliziert!)

    — Herr Kollege Ruf, die Möglichkeiten zu einer Vereinfachung haben Sie schon seit vier Jahren versäumt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Drittens. Es ist schon zu einer ständigen Übung geworden, daß wir vor den Beratungen der Kindergeldgesetze aus Kreisen des Mittelstandes Telegramme erhalten, unterzeichnet von Mitgliedern Ihrer Fraktion, in denen wir gebeten werden, einen Beschluß zu fassen, der gegen die Auffassung Ihrer Fraktion geht.

    (Abg. Dr. Dittrich: Welche Mitglieder sind denn das?)

    Ferner, Herr Kollege Winkelheide, erhalten wir mit der gleichen Zustellung andere Telegramme, unter denen zwar nicht Ihre Unterschrift steht, die aber aus einem Kreise kommen, dem Sie sicher sehr nahe stehen. Darin werden wir aufgefordert, uns gerade in entgegengesetzter Richtung zu entscheiden. Wir könnten darüber lächeln. Was ist denn das für eine Gesamtkonzeption bei der Gesetzgebung. Sie muß doch geradezu als tragikomisch bezeichnet werden
    Meine Damen und Herren, was haben Sie durch Ihre unglückselige Kindergeldgesetzgebung bewirkt?

    (Abg. Ruf: Kindergeld!)

    Sie haben bewirkt, daß eine Diskrepanz aufbricht —
    wie es Herr Kollege Spitzmüller richtig gesagt hat



    Dr. Schellenberg
    — zwischen Mittelstandspolitik und Familienpolitik. Obwohl der gewerbliche Mittelstand ebenso wie alle anderen Bevölkerungskreise prinzipiell eine aktive Familienpolitik bejaht, werden infolge dieser Regelung gerade beim gewerblichen Mittelstand immer wieder berechtigte Widerstände deshalb wach, weil die finanzielle Regelung ungerecht ist. Die Gesetzgebung ist ungerecht, weil sie Teilen der Bevölkerung Belastungen in einer Art und Weise auferlegt, die mit den sozialpolitischen Zielsetzungen nicht in Einklang steht.
    Viertens. Noch etwas über die Praxis der Kindergeldgesetzgebung! Als wir das erste Kindergeldgesetz verabschiedeten, befand sich im Gesetz eine Vorschrift, nach der die Regierung bis zum 1. Oktober 1955 durch Rechtsverordnung eine Kindergeldkarte einführen sollte, und zwar, wie es im Gesetz heißt, zur Vermeidung von Doppelzahlungen. Im Jahre 1957 waren wir dann gezwungen, den Termin aus dem Gesetz zu streichen, weil er längst verstrichen war, aber die Notwendigkeit der Kindergeldkarte wurde weiterhin betont. Ist es nicht eine unmögliche Situation, daß, weil eine Kindergeldkarte immer noch fehlt, heute — wie uns Sachverständige erklären — Doppelzahlungen von jährlich 100 000, 200 000 DM und mehr geleistet werden?

    (Abg. Winkelheide: Nicht übertreiben, Herr Professor!)

    — Herr Kollege Winkelheide, das ist nicht meine Meinung, sondern die Angaben habe ich von Sachverständigen, die mit der Durchführung der Gesetze betraut sind.

    (Abg. Schütz [München] : Welche?)

    Doppelzahlungen ergeben sich einfach dadurch, daß bei der gegenwärtigen Regelung keine Möglichkeit besteht, zu kontrollieren, ob in Fällen, in denen mehrere Beschäftigungen vorliegen, weil Mann und Frau arbeiten, für das gleiche Kind mehrere Zahlungen erfolgen. Eine solche Regelung entspricht nicht den Anforderungen, die eine vernünftige und wohlorganisierte Verwaltung stellen muß.
    Fünftens. Nun zu dem heute Entscheidenden, zur Frage der Finanzierung! Es wird mit Recht immer über die Schwierigkeiten gesprochen, die durch die Beiträge für die Kreise des gewerblichen Mittelstandes entstehen. Aber dessenungeachtet ist die Finanzlage der Familienausgleichskassen, wenn wir den Geschäftsberichten trauen können, keineswegs so ungünstig. Uns liegt der letzte Abschluß — für das Jahr 1957 — vor. Aus ihm ergibt sich folgendes: Einnahmen 565 Millionen DM, Ausgaben 468 Millionen DM, also — nach dem Geschäftsbericht — ein Überschuß von rund 100 Millionen DM.

    (Zuruf des Abg. Dr. Atzenroth.)

    — Ich weiß genau, worauf Sie hinauswollen, Herr Kollege Atzenroth; ich werde Ihnen darauf erwidern, wenn Sie gesprochen haben.
    Von diesem Überschuß von rund 100 Millionen DM wurden nur 4 Millionen DM der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Der übrige Betrag bleibt als freie Reserve zur Verfügung — —

    (Abg. Winkelheide: Betriebsmittel!)

    — Aber, Herr Kollege Winkelheide, wir haben in der gesamten Sozialgesetzgebung eine Praxis mit den Betriebsmitteln. Ich kann Ihnen folgendes sagen: die deutsche Krankenversicherung, um ein Beispiel zu nehmen, hat in ihren besten Zeiten niemals über mehr Betriebsmittel als für einen Monat oder zwei Monate verfügt.
    Hier haben wir bei der Familienausgleichskasse eine Ansammlung von Vermögensbeständen, die weit über die Aufgabe hinausgeht, die es zu meistern gilt. Denn die Gewährung von Kindergeld ist hinsichtlich Schwankungen, die als Begründung jeder Rücklage gelten, sicher eine sehr stabile Angelegenheit im Vergleich zu den Ausgaben der Krankenversicherung.
    Der entscheidende finanzielle Gesichtspunkt ist aber der, daß tatsächlich im Jahre 1957 nach dem Rechnungsabschluß ein Beitrag erhoben wurde, der um 20 % über dem tatsächlichen Bedarf lag. Vielleicht liegt das an den Methoden des Beitragseinzugs; das kann ich hier nicht entscheiden. Das Wichtigste ist, daß man jetzt bei einer Beschlußfassung über eine Erhöhung des Kindergelds zu einer Beitragserhöhung kommen muß, wenn der Streichungsantrag der CDU angenommen wird. Zu gleicher Zeit sind nach den Rechnungsabschlüssen 234 Millionen DM Vermögen vorhanden, ein Betrag, der die gesetzliche Rücklage um das Doppelte überschreitet. Das ist finanziell kein gesunder Zustand.
    Noch eine andere Bemerkung! Es war Herr Kollege Winkelheide, der bei Begründung der Kindergeldgesetze hier im Hause gesagt hat, verwaltungsmäßig sei die Verknüpfung mit dem Aufbau der Berufsgenossenschaften das Einfachste und Billigste. Die Rechnungsergebnisse der Familienausgleichskassen besagen nun folgendes: Im Jahre 1955 haben die persönlichen Verwaltungskosten 6,2 Millionen DM betragen, und sie haben sich im Jahre 1957 auf 9,7 Millionen DM gesteigert. Um 56 % haben sich diese Verwaltungskosten innerhalb von zwei Jahren erhöht! Meine Damen und Herren, wenn das nicht ein Beweis für das immer komplizierter werdende Recht ist, dann müßte man der Verwaltung Vorwürfe machen. Das können wir nicht. Diese Erhöhung der Verwaltungskosten ist vielmehr Ausdruck einer schlechten Gesetzgebung, die die Mehrheit dieses Hauses zu vertreten hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Über die grundlegende Reform der Kindergeldgesetzgebung haben wir uns bereits vor Jahren hier im Hause ausgesprochen. Herr Kollege Winkelheide — ich zitiere ihn deshalb, weil er von seinen Freunden der Vater der Kindergeldgesetzgebung genannt wird —,

    (Heiterkeit)

    Sie haben in dem Schriftlichen Bericht vom 25. Juni 1957 in Ihrer Eigenschaft als Berichterstatter folgendes erklärt:
    Im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war eine grundlegende Erörterung aller Probleme der Kindergeldgesetzgebung nicht möglich.




    (Dr. Schellenberg)

    Man stand also damals unter dem gleichen Zeitdruck, unter den man uns in diesen Tagen und Wochen — begonnen mit dem Schreiben des Herrn Bundesfamilienministers — wieder gesetzt hat. — Dann heißt es weiter, von Herrn Winkelheide dem Hause dargelegt:
    Es muß dem 3. Deutschen Bundestag vorbehalten bleiben, die Frage einer grundlegenden Reform der Kindergeldgesetzgebung zu prüfen,...
    Das, worüber wir jetzt eine Entscheidung zu treffen haben, ist noch keine grundlegende Neuordnung der Kindergeldgesetzgebung, aber ein allererster Schritt, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden und öffentliche Mittel zur Stützung der Finanzen bereitzustellen. Deshalb handelt es sich um eine prinzipielle Entscheidung, nämlich darum, ob weiterhin die Gewährung von Kindergeld eine berufsständische Angelegenheit sein oder endlich in die Verantwortung der Allgemeinheit gelegt werden soll.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)