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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und weiterer Mitglieder des argentinischen Abgeordnetenhauses 3411 A Abg. Lulay tritt für den ausgeschiedenen Abg. Kiesinger in den Bundestag ein . . 3411 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Arndgen 3411 B Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 888) . . 3411 C Nachwahl eines Vertreters und von Stellvertretern der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 3411 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Abg. Lücker [München], Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 70); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 881); Schriftlicher Bericht des Ernährungsauschusses (Drucksache 476 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Bading (SPD) 3412 A Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . 3412 C Kriedemann (SPD) . . . 3412 D, 3413 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850, 863) ; in Verbindung mit Antrag betr. Arbeitserleichterung für die Landfrauen (FDP) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 208, 578) ; Antrag betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (DP) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 627, 790); Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Anstalt für Agrarwerbung (FDP) (Drucksache 817) — Erste Beratung — Lücker (München) (CDU/CSU) . . 3414 A Kriedemann (SPD) 3420 A Bauknecht (CDU/CSU) 3425 A Köhler (FDP) . . . . . . . . 3428 C Logemann (DP) 3432 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3437 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3443 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 3447 C Sühler (CDU/CSU) 3450 D Frehsee (SPD) 3453 B Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 3457 B Welslau (SPD) 3459 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Dr. Reinhard (CDU/CSU) 3460 A Bading (SPD) 3461 C Rehs (SPD) 3462 A Leukert (CDU/CSU) 3463 D Struve (CDU/CSU) 3464 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 3465 B Antrag betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (SPD) (Drucksache 800) . . . . . . . . . 3467 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1954 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 84, 815) . . . . 3467 B Antrag betr. Freigabe des Rasthauses am Chiemsee (Abg. Dr. Franz, Wieninger, Dr. Besold u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 196, 825) 3467 C Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. November 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Zoglmann; Mündlicher Bericht des immunitätsausschusses (Drucksache 846) Ritzel (SPD) 3467 D Übersicht 5 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 838) 3467 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 206 [neu]) 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutsch-portugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 858) — Zweite und dritte Beratung - 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3468 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3468 D Anlagen 3469 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3411 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Berendsen 12. 3. Frau Blohm 27. 2. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Etzenbach 25. 2. Fuchs 28. 2. Geiger (München) 25. 2. Glahn 25. 2. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Höcker 25. 2. Hoogen 25. 2. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Kalbitzer 25. 2. Kramel 7. 3. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Murr 28. 2. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Ramms 28. 2. Frau Rösch 14. 3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27. 2. Schneider (Bremerhaven) 25. 2. Schoettle 28. 2. Schröder (Osterode) 31. 3. Schwarz 2. 4. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wagner 25. 2. Weinkamm 7. 3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27. 2. Frau Wolff (Berlin) 25. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Baade 10. 4. von Bodelschwingh 4. 4. Gleisner (Unna) 10. 3. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Odenthal 14. 3. Stahl 23. 3. Stenger 15. 3. Anlage 2 Umdruck 206 (neu) Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Kalbitzer und Genossen betr. Hilfe für die minderentwickelten Gebiete - Drucksache 518 - an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (f), an den Außenhandelsausschuß, an den Haushaltsausschuß 2. Antrag der Abgeordneten Jacobs, Lücker (München), Gerns und Genossen betr. Europäisches Abkommen über Weinerzeugung und Weinhandel - Drucksache 830 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (f), an den Außenhandelsausschuß 3. Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarates - Drucksache 831 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 24. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion 3470 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Anlage 3 Umdruck 228 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, in sinnvoller Ergänzung des Grünen Planes ein wirtschaftliches Strukturprogramm vorzulegen, das die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in den Landbezirken gewährleistet. Damit soll dem Mangel an produktiven Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und der Konzentration von Wirtschaft und Menschen in den industriellen Ballungsräumen entgegengewirkt werden. Bonn, den 24. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 230 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Lücker (München), Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksachen 70, 476 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 1. erhält § 7 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. a) die in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse, soweit sich nicht aus Absatz 1 a etwas anderes ergibt, in der Mühle nicht mehr hergestellt werden können, b) die Stillegung für 30 Jahre durch Grundbucheintragung sichergestellt ist,"; 2. wird in § 7 hinter Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Von der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a ist abzusehen, soweit es sich um Vorrichtungen zur Herstellung von Futterschrot handelt, und wenn der Inhaber der Mühle sich bei der Vereinbarung des Pauschalbetrages verpflichtet, den Pauschalbetrag für den Fall zurückzuzahlen, daß diese Vorrichtungen zur Herstellung der in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse während der in Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b genannten Frist verwendet werden." Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 231 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen; er gibt seiner Genugtuung Ausdruck, daß die Auswirkungen der bisherigen Grünen Pläne im Rahmen der gesamten Agrarpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe der Landwirtschaft und in Verbindung mit einer besseren Ernte zum ersten Male sichtbar zu einer Verbesserung der Lage der Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geführt haben. Der Bundestag begrüßt die Verlagerung der Mittel zugunsten der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind; er erwartet, daß die Richtlinien zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Anstrengungen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung fortzusetzen, um im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtungen gemäß § 1 — den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen die Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme stärker gefördert werden, die in ihrer Entwicklung bisher zurückgeblieben sind. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 6 Umdruck 232 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Landwirtschaft ist über die Mittel im vorliegenden Grünen Plan hinaus aus ERP-Mitteln ein Rationalisierungskredit in Höhe von 250 Millionen DM im Grünen Plan 1959/60 zur Verfügung zu stellen. Die weiter erforderlichen Zinsverbilligungsmittel sind ebenfalls aus Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — oder aus dem Grünen Plan 1959/60 insofern bereitzustellen, daß der ERP-Kredit für die Endkreditnehmer 2,5 v. H. beträgt. Bonn, den 25. Februar 1959 Logemann Dr. Preiß und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3471 Anlage 7 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 800) Bereits 1954, als wir uns erstmalig in diesem Hause über die Hilfe für ehemalige politische Häftlinge aus der Zone auseinandersetzten, forderte die Bundestagsfraktion der SPD die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der neben bestimmten Hilfsmaßnahmen auch eine Entschädigung für erlittene Haft regeln sollte. Die Bundesregierung legte 1955 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der die Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, entsprechend den Bestimmungen des BVG, und die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, regeln sollte. Darüber hinaus enthielt der Gesetzentwurf Vergünstigungen nach dem Heimkehrergesetz bei einem Gewahrsam, der länger als 12 Monate gedauert hat, und Haftbeihilfen in dem gleichen Umfang, wie sie im Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz vorgesehen sind. Leider konnten sich die Bundesregierung und auch die Regierungskoalition nicht dazu entschließen, entsprechend unserer Forderung einen Rechtsanspruch auf die Haftentschädigung festzulegen. Es wurde der sogenannte 10-Millionen-Fonds geschaffen, der den Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf eine Haftentschädigung sicherte, sondern ihnen lediglich eine Beihilfe gewährte, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden. Meine Fraktion hat bereits damals eine solche Regelung sehr bedauert und sehr deutlich ausgesprochen, daß sie die Schaffung dieses Fonds nur als einen ersten Schritt betrachte und daß sie eine Entwicklung wünsche, bei der das menschliche und politische Opfer wirkungsvoller berücksichtigt werde. Trotz dieser Bedenken haben wir uns damals hinter diesen Gesetzentwurf gestellt, eben weil er als ein erster Schritt zu betrachten war. Aber wir haben immer wieder gemahnt, die Hilfebedürftigkeitsprüfung fallenzulassen und den ehemaligen politischen Häftlingen einen Rechtsanspruch auf die Haftbeihilfe zu sichern, das heißt, eine wiedergutmachende Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft zu gewähren. Wir haben es begrüßt, daß bei der Beratung eines ersten Änderungsgesetzes zum Häftlingshilfegesetz im Jahre 1957 alle Fraktionen unserem Änderungsantrag — Häftlingsbeihilfe nunmehr ohne Hilfebedürftigkeitsprüfung zu gewähren und den Rechtsanspruch dafür zu sichern — ihre Zustimmung gaben. Das war sicher eine positive Entwicklung des Häftlingshilfegesetzes, die von allen anerkannt wurde. Leider ist es uns damals nicht gelungen, die soviel umstrittene und meiner Meinung nach auch unangebrachte Sechsmonatsfrist zu beseitigen. Diese Frist behindert auch heute noch jede Anerkennung, wenn der Häftling länger als ein halbes Jahr - gerechnet vom Tage seiner Entlassung an — in der Zone blieb, bevor er in die Bundesrepublik flüchtete. Aus einer uns vorgelegten Statistik von seiten des zuständigen Ministeriums ist zwar ersichtlich, daß zur Vermeidung unbilliger Härten bei Überschreitung dieser Sechsmonatsfrist von der Möglichkeit, den Härteparagraphen in Anspruch zu nehmen, Gebrauch gemacht wurde; trotzdem sollte auch dieser Stichtag verschwinden, da er menschlich und auch politisch nicht zu vertreten ist. Darüber hinaus besteht bei vielen, die sich mit den Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge befaßt haben — insbesondere aber bei den Betroffenen selbst — der Wunsch nach einer grundsätzlichen Änderung des Häftlingshilfegesetzes. Diese Änderungswünsche sind von dem Gedanken getragen, daß — ich zitiere wörtlich aus den an den Herrn Bundestagspräsidenten gesandten Petitionen — „gleiche Schicksale, bedingt durch in ihren Methoden gleiche totalitäre Systeme, gleiche Maßnahmen erfordern." Meine Fraktion hat sich nach sehr sorgfältigen Überlegungen hinter diese Forderung gestellt und legt dem Bundestag, nachdem sie bereits am 7. Mai 1958 einen Änderungsantrag zum Häftlingshilfegesetz eingebracht hatte, der noch zur Beratung beim zuständigen Ausschuß liegt, nunmehr einen sehr konkret gehaltenen Antrag vor. Er strebt eine Regelung an, die den anerkannten Häftlingen aus der sowjetisch besetzten Zone für Schäden an Leben und Gesundheit infolge Freiheitsentziehung sowie für Schäden in der Ausbildung Leistungen nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Wir sind der Meinung, daß wir nur dann zu einer endgültigen Bereinigung dieses Problems kommen können, wenn die Leistungen dem Bundesentschädigungsgesetz entsprechen, da es in Deutschland kein anderes Gesetz gibt, das sich damit befaßt, Unrecht wiedergutzumachen, das aus der Verletzung menschlichen Rechtsgutes entstanden ist. Es handelt sich — vom Verfolgten her — um das gleiche Schicksal. Es gibt Menschen, die Buchenwald als Konzentrationslager zweimal erlebt haben und für die nicht einzusehen ist, daß für dieselben Leiden unterschiedliche Regelungen erfolgen. Gleichzeitig wollen wir damit aber auch deutlich machen, daß wir das Unrechtssystem in der Zone nicht anders beurteilen als das System, für das wir jetzt bereits Wiedergutmachung leisten. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß wir bewußt von einer Regelung für Berufs- und Vermögensschäden, wie sie im Bundesentschädigungsgesetz zu finden ist, abgesehen und unseren Antrag auf Personenschäden einschließlich Ausbildungsschäden beschränkt haben. Wir gehen von der Voraussetzung aus, daß die Höhe der Leistungen, die Bemessungsgrundlage, die Berechnungsmethode und auch die medizinische Begutachtung und Behandlung sich nach den Bestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes und nach der hieraus entwickelten Verwaltungspraxis richten. 3472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Es ist von uns keineswegs daran gedacht, durch eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz die Einbeziehung der ehemaligen politischen Häftlinge in dieses Gesetz zu vollziehen. Vielmehr ist es unsere Vorstellung, daß das jetzige Häftlingshilfegesetz aus der Beziehung zum Bundesversorgungsgesetz, Heimkehrergesetz und Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz herausgenommen wird und daß die genannten Teile des Bundesentschädigungsgesetzes in ein neugestaltetes Häftlingshilfegesetz aufgenommen werden. Dabei denken wir vor allem an eine, dem politischen Widerstandskampf angemessene, Erhöhung der Haftbeihilfe auf einen Entschädigungssatz von 5 DM täglich; an eine der Schwere der Haft entsprechende großzügige Anerkennung der gesundheitlichen Schäden, insbesondere der Spätschäden; an eine bessere Gesundheitsfürsorge, an eine Regelung der Hinterbliebenen- und Beschädigtenrenten nach den Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes, sowie an eine ausreichende Ausbildungsbeihilfe zur Fortsetzung der durch die Inhaftierung unterbrochenen Ausbildung. Das Häftlingshilfegesetz in seiner jetzigen Form wird diesen Forderungen nicht gerecht. Es bringt keine gerechte und ausreichende Würdigung des erlittenen Unrechts. Wir sollten uns deshalb zusammenfinden, um zu einer Regelung zu kommen, die dem Charakter einer Wiedergutmachung entspricht. Wir sollten uns dabei auch von dem Gedanken leiten lassen, daß diese Änderungswünsche nicht nur vom materiellen Gesichtspunkt her gesehen werden dürfen, sondern daß in erster Linie politische und ideelle Gesichtspunkte dabei eine Rolle spielen. Die Männer und Frauen, die wegen ihrer demokratischen Gesinnung in der Zone inhaftiert wurden, haben ein Anrecht darauf, daß ihre Leiden nicht geringer gewertet werden als die der unter dem Naziregime Verfolgten. Ein erheblicher Teil der Geschädigten wurde in Haft genommen — und zwar viele Jahre ihres Lebens — und hat Schäden erlitten, weil sie im unfreien Teil Deutschlands für jene Grundsätze eingetreten sind, die das Fundament der Bundesrepublik bilden. Sie sind in Haft genommen worden, weil sie für ihre freiheitliche Gesinnung eingetreten sind, und sie haben damit der Demokratie und der Freiheit Opfer gebracht, die weit über das Normalmaß der allgemeinen Kriegsfolgeschäden hinausgehen. Diese Schäden müssen von uns wiedergutgemacht werden. Mit einer solchen Regelung würden wir zu erkennen geben, daß die Bundesrepublik bereit ist, jedem Opfer totalitärer Willkür eine Entschädigung für erlittenes Leid zu gewähren, und wir würden das Bewußtsein stärken, daß ein ganzes Volk dafür einstehen muß, wenn einem Teil des Volkes Unrecht durch Gewalt widerfährt. Wir hoffen sehr, daß die uns allen gestellte Aufgabe — ihre Erledigung ist gleichzeitig auch ein Ausdruck unseres gesamtdeutschen Wollens — nicht an finanziellen Überlegungen scheitert. Die Ausgaben, über die wir uns selbstverständlich Vorstellungen gemacht haben und auf die wir bei den anschließenden Beratungen näher eingehen können, sind nicht dergestalt, daß sie unsere menschliche und politische Verpflichtung zu überschatten vermögen. Was bis jetzt getan wurde, war zu wenig. Wir sollten bereit sein, nun schnell und umfassend eine bessere Regelung zu schaffen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eschmann (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 20): Wie erklärt es sich, daß die vorgesehene Rechtsverordnung zum Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 2 des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes immer noch nicht erlassen ist, obwohl in der Fragestunde der 30. Sitzung des Bundestages vom 12. Juni 1958 Staatssekretär Claussen vom Bundesarbeitsministerium erklärt hat, daß mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach den Sommerferien 1958 des Parlaments zu rechnen sei? Nach dem Stande der Vorarbeiten war im Juni vorigen Jahres damit zu rechnen, daß die Rechtsverordnung nach den Sommerferien hätte erlassen werden können. Im Zuge der Vorbereitung des Entwurfs sind jedoch — insbesondere infolge von Gesetzesänderungen auf anderen Rechtsgebieten — nachträglich Schwierigkeiten aufgetreten, die nunmehr im Wege von Besprechungen mit den beteiligten Bundesressorts beseitigt werden konnten. Es ist beabsichtigt, den jetzt erarbeiteten Entwurf im Laufe des kommenden Monats mit den Ländern sowie den Versicherungsträgern zu besprechen und sodann dem Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kroll (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 21) : Ist es richtig, daß die Verordnung zur Änderung "der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 (BGBl. I S. 741), die u. a. Erleichterung für die Einfuhr von Waren des Buchhandels bringt, nur für Päckchen und Drucksachen gilt, jedoch Postpakete und Warensendungen ausschließt? Durch die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 ist der Katalog derjenigen ausländischen Postsendungen bedeutend erweitert worden, die den Empfängern ohne Einschaltung eines Zollamts von der Post ausgehändigt werden dürfen. Dieser Verzicht auf die Zollkontrolle und damit auf die Erhebung der Eingangsabgaben muß auf Sendungen beschränkt bleiben, die entweder keine Handelsware oder nur Handelsware geringen Umfanges und allenfalls geringer Abgabenbelastung enthalten. Diese Voraussetzung ist in der Regel aber nur bei den Briefsendungen, einschließlich der Päckchen und Drucksachen, nicht aber bei den Paketsendungen gegeben. Erfahrungsgemäß führt der Handel gerade hochwertige und hochbelastete Waren (z. B. optische Geräte, Textilien, Kosmetika Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3473 usw.) im großen Umfang auf dem Postwege ein. Wollte man also auch die Paketsendungen, die bis zu 20 kg schwer sein dürfen, von jeder Zollkontrolle befreien, so würde man den Postweg gegenüber anderen Einfuhrwegen ungerechtfertigt, begünstigen und ein Loch öffnen, durch das vor allem Handelswaren verschiedenster Art zum Schaden der deutschen Produktion ohne Erhebung der Eingangsabgaben und ohne Rücksicht auf Einfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher, gesundheitspolizeilicher oder ähnlicher Art in den freien Inlandsverkehr gelangen würden. Eine so weitgehende Befreiung der Postsendungen von der Zollkontrolle konnte deshalb nicht ausgesprochen werden. Die Verpflichtung der Post, Postpakete usw. dem Zollamt vorzuführen, bedeutet nicht, daß in allen diesen Fällen Eingangsabgaben erhoben werden. Ergibt vielmehr die Zollkontrolle, daß die Waren nach den gesetzlichen Bestimmungen abgabenfrei sind und keinen Einfuhrverboten unterliegen, werden sie sofort freigegeben. In Vertretung Hartmann Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Beyer (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 23): Ich frage die Bundesregierung, wann sie die von dem Relations Office in Wiesbaden eingenommenen Entschädigungen für die zu Übungszwecken in Anspruch genommenen Waldungen der Gemeinden Rodheim, Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ockstadt, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg, die sich inzwischen auf 146 774,40 DM belaufen, an die Gemeinden weiterleitet? Die von den amerikanischen Streitkräften für die Inanspruchnahme der fraglichen Waldungen zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Finanzminister des Landes Hessen im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof zunächst nicht an die Eigentümer der Grundstücke ausgezahlt worden, weil den Eigentümern durch die Inanspruchnahme die Nutzung des Waldes nicht entzogen worden war. Die Eigentümer konnten vielmehr ihre beschlagnahmten Waldungen weiterhin bewirtschaften, Holz einschlagen und verwerten. Die zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Hessischen Minister der Finanzen vorerst auf Verwahrung genommen worden. Jedoch sind zur Abgeltung von Schäden, die durch die amerikanischen Streitkräfte an Wegen, Wasserabzugsgräben und Kulturen innerhalb der in Anspruch genommenen Waldungen verursacht worden sind, an die Gemeinden Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Rodheim bisher insgesamt 47 030,87 DM gezahlt worden. Ein Antrag auf Auszahlung der auf Verwahrung genommenen Beträge liegt dem Bundesministerium der Finanzen bisher nicht vor. Auf fernmündliche Rückfrage hat das hessische Finanzministerium mitgeteilt, daß am 27. November 1958 ein derartiger Antrag vom Landrat des Kreises Friedberg gestellt worden sei; der Antrag habe dem Bundesministerium der Finanzen noch nicht vorgelegt werden können, weil das Verteidigungslastenamt Hanau Ermittlungen über die Größe der einzelnen in Anspruch genommenen Flächen und der auf die Eigentümer entfallenden Anteile anstellen müsse. Die Unterlagen seien jedoch inzwischen zusammengestellt worden und würden dem Bundesministerium der Finanzen zusammen mit dem Antrag in Kürze zugeleitet werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird über den Antrag unverzüglich befinden und Ihnen die getroffene Entscheidung schriftlich mitteilen. Eine endgültige Stellungnahme zu der Frage, wie über den Antrag entschieden werden wird, ist mir zu meinem Bedauern gegenwärtig noch nicht möglich. Schon jetzt kann jedoch gesagt werden, daß grundsätzliche Bedenken gegen den Antrag nicht bestehen dürften. Denn zur Zeit ist ein neuer Entwurf von Richtlinien für die Bemessung der Nutzungsvergütung bei forstwirtschaftlichen Flächen in Bearbeitung, in denen vorgesehen ist, daß eine gewisse Nutzungsvergütung auch dann gewährt werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme dem Eigentümer die wirtschaftliche Nutzung des Forstes nicht entzogen ist. In Vertretung Hartmann Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg). (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 24): Gedenkt die Bundesregierung der vorn Bundesrechnungshof geäußerten Auffassung Rechnung zu tragen, die bisherigen Maßnahmen zur Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung von Bundesbediensteten seien unzulänglich? Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof eine Intensivierung der Maßnahmen zur Sprachausbildung der Bundesbediensteten für notwendig. Der Bedarf an Bediensteten mit fremdsprachlichen Kenntnissen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Dies gilt sowohl für internationale Verhandlungen wie für die Entsendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in internationale Organisationen und für den Austausch von Bediensteten mit anderen Ländern. Aus diesen Erwägungen ist die Bundesregierung bemüht, die Sprachausbildung der Bundesbediensteten in verstärktem Umfange zu fördern. In Vertretung Dr. Anders Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kanka und 3474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Fragen 25 und 28): Trifft die Meldung zu, daß die Deutsche Botschaft in Athen — im Gegensatz zur Behandlung eines gleichartigen Falles durch die Österreichische Botschaft — eine alsbaldige Intervention im Sinn persönlicher Bemühung eines Botschaftsangehörigen an Ort und Stelle unterlassen hat, um einen jungen deutschen Fremdenlegionär am Weihnachtsabend von einem einlaufenden holländischen Tanker zu übernehmen, obwohl die Ankunft der beiden blinden Passagiere durch Funk mitgeteilt worden war? Stimmt es, daß der österreichische Staatsangehörige von seiner Botschaft übernommen wurde, während das Schiff seine Fahrt mit dem Deutschen an Bord fortsetzte, und was ist über dessen weiteres Schicksal bekannt? Trifft der im Fränkischen Volksblatt vom 27. Januar 1959 unter Bezugnahme auf die Wiener Zeitung „HEUTE" wiedergegebene Bericht zu, nach dem sich am 24. Dezember 1958 in Athen die Österreichische Botschaft in vorbildlicher Weise eines aus der Fremdenlegion entwichenen Österreichers, während sich zur gleichen Zeit und am gleichen Ort in wenig vorbildlicher Weise die Deutsche Botschaft eines aus der Fremdenlegion entwichenen Deutschen angenommen hat? Wenn nein: In welchen Punkten weichen die Schilderungen und die Tatsachen voneinander ab? Wenn ja: was ist unternommen worden oder wird unternommen werden, um Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen? Den in den Fragen erwähnten Zeitungsmeldungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 24. Dezember 1958 gegen 9 Uhr wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen von der holländischen Schiffsagentur (KNSM) in Piräus fernmündlich benachrichtigt, daß sich an Bond des am selben Tage um 18 Uhr in Piräus einlaufenden holländischen Dampfers „Tarakan" zwei entwichene Fremdenlegionäre befänden, von denen einer deutscher und der andere österreichischer Staatsangehöriger sei. Die Personalien des deutschen Staatsangehörigen seien im Gegensatz zu denen des Österreichers nicht bekannt. Ein Angehöriger der deutschen Botschaft begab sich daraufhin sofort nach Piräus, um bei der dortigen Fremdenpolizei die Erlaubnis zur Einreise des deutschen Staatsangehörigen zu erwirken. Nachdem diese Erlaubnis erteilt war — die Verhandlungen waren wegen der fehlenden Personalien sehr schwierig — wurde der holländische Schiffsagent, der gleichzeitig niederländischer Wahlkonsul ist, gebeten, den deutschen Staatsangehörigen in Empfang zu nehmen und für seine vorläufige Unterkunft zu Borden. Zu diesem Zweck wurden dem Agenten die notwendigen Geldmittel übergeben. Eine sofortige Heimschaffung des deutschen Legionärs war nicht möglich, weil wegen der fehlenden Personalien kein Reisepaß ausgestellt und das für eine Heimschaffung auf dem Landwege erforderliche jugoslawische Visum am 24. Dezember 1958 und an den beiden folgenden Feiertagen nicht mehr beschafft werden konnte. Eine Heimschaffung auf dem Seewege war ebenfalls unmöglich, weil sich zu dieser Zeit kein deutsches Schiff im Hafen von Piräus befand. Der Legionär, der — wie sich jetzt herausstellte — Heinz Werner Stamm hieß und am 21. Februar 1931 in Berlin geboren war, wurde vereinbarungsgemäß von dem niederländischen Schiffsagenten an Bord abgeholt und auf Kosten der deutschen Botschaft in einem Hotel in Piräus vorläufig untergebracht. Trotz aller Bemühungen der Botschaft wurde das jugoslawische Durchreisevisum erst am 30. 12. 1958 erteilt. Noch am selben Tage erhielt Herr Stamm ein Zehrgeld und wurde auf Kasten der Botschaft nach Freilassing heimgeschafft. Herr Stamm hat sich über die Behandlung durch die deutsche Botschaft nie beklagt, sondern sich für die ihm zuteil gewordene Hilfe bedankt. Wie inzwischen festgestellt wurde, ist er — wie vorgesehen — in der Bundesrepublik eingetroffen. Hiernach hat die Deutsche Botschaft in Athen alles getan, was unter den gegebenen Umständen von ihr erwartet werden konnte. Sie hat sofort einen Beamten nach Piräus entsandt, um sicherzustellen, daß dem entflohenen Legionär die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Sie hat den Hilfsbedürftigen angemessen untergebracht und zum erstmöglichen Termin in das Bundesgebiet heimgeschafft. Der Botschaft kann daher in keiner Weise ein Vorwurf gemacht werden. Insbesondere hieße es die Anforderungen an die Betreuung hilfsbedürftiger Deutscher im Ausland überspannen, wollte man verlangen, daß jeder Hilfsbedürftige persönlich von einem Beamten der Botschaft am Hafen abgeholt würde. Es muß vielmehr genügen, wenn die Auslandsvertretung sofort die sachlichen Voraussetzungen schafft, um dem Hilfsbedürftigen die alsbaldige Rückkehr in das Bundesgebiet zu ermöglichen. Infolgedessen bedauere ich es sehr, daß eine Reihe deutscher Zeitungen sich diese z. T. unrichtigen und unvollständigen Meldungen ohne Nachprüfung zu eigen gemacht und gegen die deutsche Botschaft in Athen unbegründete Vorwürfe erhoben hat, zumal der Hilfsbedürftige schon längst heimgeschafft worden war. Ich darf noch bemerken, daß die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich gehalten sind, bei der Heimschaffung von hilfsbedürftigen Deutschen aus dem Ausland den billigsten Reiseweg zu wählen. v. Brentano Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Voigt (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 26) : Trifft die Behauptung in dem Artikel „Wolfsburger Fehlleistung", abgedruckt in der Zeitung „Europa-Union" vom 23. Januar 1959, zu, wonach das Volkswagenwerk bei seiner großen Inseratenaktion zum Jahresende beträchtliche Summen in die Kassen der italienischen Kommunisten gelenkt haben soll? Welche Beweggründe haben die dafür Verantwortlichen veranlaßt, in großen kommunistischen Zeitungen Italiens ganzseitige Inserate aufzugeben? Es trifft nicht zu, daß das Volkswagenwerk Gelder in die Kassen italienischer Kommunisten gelenkt hat. Bei dem beanstandeten Inserat handelt es sich vielmehr um eine Anzeige, die der Generalimporteur des Volkswagenwerkes in Italien ohne Wissen des Volkswagenwerkes im Rahmen eines gegenseitigen Geschäftes in einer kommunistischen Zeitung veröffentlicht hat. Das Volkswagenwerk hat mit dieser Werbeaktion nichts zu tun, hat jedoch auf meine Veranlassung seinen Importeur gebeten, künftig von derartigen Anzeigen abzusehen. Dr. Lindrath Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3475 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 27): Ist die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten Beschäftigungslage in der Werftindustrie bereit, im Interesse einer Förderung des deutschen Schiffsexportes die Laufzeit der von ihr übernommenen Sicherung und Gewährleistung für Ausfuhrgeschäfte (Hermes-Garantien) zu verlängern? Der angespannten Beschäftigungslage in der deutschen Werftindustrie hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit insofern Rechnung getragen, als sie Bürgschaften und Garantien für Schiffsverkäufe in das Ausland auch dann übernimmt, wenn die Kaufpreise nicht bei Ablieferung der Schiffe voll bezahlt, sondern teilweise kreditiert werden. Dabei wird erwartet, daß der ausländische Käufer des Schiffes 20 bis 50 % des Kaufpreises bis zur Ablieferung, den Rest innerhalb von 3 bis 5 Jahren bezahlt. In Vertretung Westrick Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 29): Was hält der Herr Bundesverteidigungsminister von dem Versuch des Presseoffiziers der 1. Gebirgsjäger-Division in Mittenwald, in eigenen Lehrgängen sogenannte Truppenberichterstatter auszubilden? Teilt der Herr Minister die in Pressekreisen herrschende Auffassung, daß eine verstärkte Public-Relations-Arbeit det Bundeswehr nach dieser Methode nur dann nicht in schädlichen Dilettantismus und in politische Einseitigkeit (s. frühere P.K.Berichter) ausartet, wenn die verantwortlichen Presseoffiziere den Truppenberichterstattern einen periodischen und unmittelbaren Kontakt zur politisch unabhängigen und zur parteigebundenen Presse (Besuch von Zeitungsverlagen, Vorträge von Berufsjournalisten u. a.) ermöglichen? Bisher wurden in zwei Divisionen des Heeres Kurzlehrgänge durchgeführt, um geeignete Soldaten für die Unterstützung der Presseoffiziere bei den Divisionen zu gewinnen. Für diese Kurzlehrgänge wurden Journalisten gewonnen, die die Lehrgangsteilnehmer in die Pressearbeit eingeführt haben. Außerdem wurden örtliche Zeitungsbetriebe besichtigt. Die ersten Lehrgänge haben ein überwiegend positives Echo in der Presse gefunden. Die wenigen negativen Äußerungen in der Presse beruhten offensichtlich auf Mißverständnissen, die inzwischen als ausgeräumt angesehen werden können. Ein abschließendes Urteil über die Truppenberichterstattung läßt sich erst auf Grund weiterer Erfahrungen fällen. Hierbei werden die von der Öffentlichkeit, insbesondere der Presse selbst gegebenen Anregungen berücksichtigt werden. Strauß Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung des geplanten Kohlezolls auf die wirtschaftliche Situation der Schifffahrt und der Werftindustrie? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die auf eine Drosselung der Kohleneinfuhr und damit auf eine Einschränkung der Kohlenfracht abzielende Maßnahme der Einführung eines Kohlenzolls zu einem Rückgang des Reparaturgeschäfts und zu Stornierungen von Kohlenfrachteraufträgen bei den Werften führen wird? Was gedenkt — falls diese Ansicht geteilt wird — die Bundesregierung in Anbetracht der ohnehin ernsten Beschäftigungslage der Werften hiergegen zu tun? Die mit der Einführung eines Kohlezolls angestrebte und wegen der Entwicklung der Feierschichten und der Halden an der Ruhr dringend notwendig gewordene Verminderung der Kohleeinfuhren wird sich bedauerlicherweise in einem gewissen Ausmaß auf die Beschäftigung der Schiffahrt auswirken. Es ist möglich, daß sich diese Situation auch auf die Beschäftigung der Werften auswirken wird, obwohl m. E. die Zurückhaltung der Reeder bei der Vergabe von Aufträgen viel mehr durch die lang andauernde Frachtenbaisse zu erklären ist. Soweit ich unterrichtet bin, liegen insbesondere bei schleswig-holsteinischen Werften in Kiel und Flensburg Neubauaufträge für Kohlentransportschiffe vor. Inwieweit diese bereits abgeschlossenen Aufträge durch einen Kohlezoll in ihrer Realisierung gefährdet sind, kann z. Z. nicht übersehen werden. Die vorliegende Anfrage kann heute nicht eingehender beantwortet werden, da die Untersuchungen, in welchem Umfang ein Kohlezoll sich auf die wirtschaftliche Situation der Schiffahrt und der Werftindustrie auswirken wird, wegen der Kürze der Zeit noch nicht abgeschlossen werden konnten. In Vertretung Westrick Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 37): Wie hoch werden nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Einsparungen Im Kriegsopferhaushalt in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich sein, wenn der zu erwartende natürliche Abgang von Versorgungsberechtigten als Grundlage der Schätzung verwandt wird? Auf Grund der gegenwärtig geltenden Fassung des Bundesversorgungsgesetzes werden in den nächsten 5 Jahren bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen voraussichtlich Minderausgaben, von Jahr zu Jahr errechnet, in Höhe von insgesamt 476 Millionen DM erwartet. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen) !


Rede von Dr. R. Martin Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesem allgemeinen Teil der Debatte darf ich nunmehr in der zweiten Runde auf einige spezielle Fragen eingehen. Ich möchte wie im vergangenen Jahre die Fragen der Agrarstruktur behandeln. Diese Fragen sind für uns die Kernfragen der gegenwärtigen Agrarpolitik oder sollten es zumindest sein. Weil wir diese Erkenntnis für uns in Anspruch nehmen, stellen wir das immer wieder in den Vordergrund.
Ich möchte feststellen, daß nach dem Grünen Plan die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung wie für die Flurbereinigung erhöht worden sind, und möchte hinzufügen, daß die Regierung hier Erkenntnisse gewonnen hat, die sie im vergangenen Jahre noch nicht hatte. Unser ständiges Trommeln seit Jahren und unsere Reden im vergangenen Jahre haben also doch etwas genützt. Wir hoffen, daß das auch in diesem Jahre der Fall sein wird. Wenn ich diese Anerkennung für die Vermehrung der Mittel ausspreche, dann bedeutet das aber nicht, daß wir kritiklos alles gutheißen, was im Rahmen der Agrarstruktur geschieht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuerst einige Worte zur Flurbereinigung sagen. Die Zahlen dafür sind gerade nicht ermutigend. Wir haben im Jahre 1958 praktisch nicht mehr Flächen bereinigt als im Jahre 1957. Das haben wir vorausgesehen. Wir haben Ihnen im vergangenen Jahre in diesem Hause gesagt, daß man, wenn man dafür nicht mehr Mittel bereitstellt, auch nicht mehr Leistungen erwarten kann. Im vergangenen Jahre konnte ich erwähnen, daß unsere Behörden, die die Flurbereinigung durchführen, mit den verbesserten Apparaten usw. in der Lage sind, jährlich 300 000 bis 350 000 ha zu bereinigen. Und wo stehen wir? Wir stehen auch im Jahre 1958 bei 200 000 ha. Das befriedigt uns nicht. Hinzu kommt, daß die leichten Fälle erledigt sind, während es sich bei den Dörfern, die jetzt bereinigt werden sollen, um schwierigere Fälle handelt, die natürlich andere Überlegungen erfordern.
Ich meine, wir müßten unsere Maßnahmen hier an die veränderte Lage anpassen, und ich wiederhole deshalb unsere drei Vorschläge vom vergangenen Jahre. Damals haben wir den Antrag eingereicht, ein Zehnjahresprogramm zu entwickeln. Dieser Antrag ist angenommen und der Regierung überwiesen worden. Wir sind aber nicht sicher, daß in
Ihrem Hause, Herr Minister, an diesem Plan ge- arbeitet wird. Ich habe hintenherum gehört, daß man der Ansicht ist, das sei ein wohlgemeinter Antrag aber man brauche ihn wohl nicht zu verwirklichen Ich richte deshalb noch einmal den Appell an Sie, Herr Minister, diesen. Zehnjahresplan — hoffentlich schon in den nächsten Monaten — auf den Tisch des Hauses zu legen, damit wir darüber reden können.
In den anderen westeuropäischen Ländern gibt es solche langfristigen Pläne in der Flurbereinigung. Es wäre schon im Interesse der EWG notwendig und wünschenswert, daß sie ebenfalls einen solchen Plan entwickelt.
Die zweite Forderung im Rahmen der Flurbereinigung ist, das Verfahren zu ändern. Wir brauchen ein schnelleres Verfahren. Ich habe schon im vergangenen Jahr ausführen können, daß wir die Wartezeiten in den Gemeinden verkürzen müssen. Das können wir nur, wenn wir an dem Verfahren einiges ändern. Vielleicht sollten wir uns einmal überlegen, ob man das Gesetz in dieser Richtung ergänzen kann.
Eine dritte Forderung, auch im vergangenen Jahr gestellt, ist die Frage der Vorfinanzierung der Kosten, die dem Landwirt bei der Flurbereinigung entstehen. Die Kosten sind teilweise sehr erheblich. Gerade die kleinen Landwirte sind nicht in der Lage, sie auf einen Anhieb zu leisten. Sie müssen Kredite zu ungünstigen Bedingungen aufnehmen. Wir erschweren mit all dem den ganzen Fragenkomplex. Es wäre wünschenswert, daß wir zu einem Vorfinanzierungssystem kommen, so wie es in Holland, in Frankreich, in Belgien und neuerdings auch in Italien gang und gäbe ist. Ich verstehe Sie einfach nicht, Herr Minister, warum Sie sich nicht in Ihrem Hause dazu durchringen können, auch bei uns ein solches Vorfinanzierungssystem einzuführen.
Wenn Sie es nicht für möglich halten, wenn Sie meinen, man könne das nicht auf einmal in Angriff nehmen, dann machen wir doch einmal eine Probe, versuchen wir es in einem kleinen Bereich! Dann werden wir sehen, ob die Vorfinanzierung der Flurbereinigung nicht das ganze Vorhaben erträglicher macht.
Zum Abschluß dieses Kapitels darf ich an Sie, Herr Minister, noch einmal den Appell richten, an die Gesetzgebung zu denken, die der Bundestag schon im Jahre 1952 einstimmig gefordert hat. Wir haben damals eine Entschließung gefaßt, eine Zerschlagung der neugeschaffenen Betriebseinheiten zu verhindern. Wir haben bis zur Stunde noch keine rechtliche Handhabe, eine kaum bereinigte Fläche vor der Zerschlagung zu bewahren. Diese Anregung sollten wir endlich einmal aufgreifen.
Nun darf ich mich dem Thema Aufstockung und Aussiedlung zuwenden. Ich gebe zu, daß das Ziel dabei unverändert ist. Ich bin auch erfreut darüber, daß für die Aufstockung und Aussiedlung mehr Mittel bereitgestellt sind.
Aber eines gefällt mir nicht. In Ihrer Darstellung des Grünen Plans sprechen Sie auf Seite 18 davon, daß man die Altershilfe aus diesen Mitteln sanieren müsse und könne. Herr Minister, Sie schummeln da



Dr. Schmidt (Gellersen)

in den Grünen Plan eine Maßnahme hinein, die mit dem Grünen Plan nichts zu tun hat und nichts zu tun haben darf. Wir würden der ganzen Sache den schlechtesten Dienst erweisen, wenn wir in den Grünen Plan Mittel für die Altershilfe einbauen wollten. Das ist ein Kuckucksei, ja, ein verfaultes Kuckucksei. Das sollten wir nachher im Plenum aus unserem Nest einfach hinauswerfen. Es gehört nämlich nicht dort hinein.
Was ich im vergangenen Jahr über die Mittel gesagt habe, die vom Kapitalmarkt kommen, möchte ich nur mit einem Satz wiederholen. Ich brauche das nicht zurückzunehmen. Es ist, auf die Dauer gesehen, unmöglich und unhaltbar, daß wir die Mittel für Strukturverbesserungsmaßnahmen aus dem Kapitalmarkt nehmen. Auf die Dauer wird es sich als besser erweisen, dafür Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Was ist das Ergebnis gewesen? In einer Schrift der Forschungsstelle für bäuerliche Familienwirtschaft, und zwar in Heft Nr. 2 mit der Überschrift „Förderung bäuerlicher Selbsthilfe bei der Verbesserung der Agrarstruktur", gibt es zwei wunderbare Schaubilder, ein Schaubild über die Aussiedlungen und ein Schaubild über die erzielten Aufstockungen. Wenn man sich die beiden Schaubilder ansieht, wird einem klar, daß hier in der Praxis eine Maßnahme durchgeführt wird, die mit der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes nicht ganz übereinstimmt. Das geht besonders aus dem Schaubild über die Aufstockungen hervor. Da finden Sie die schwarzen Kleckse nicht im Süden und im Südwesten, also dort, wo die Aufstockung notwendig wäre; nein, Sie stellen fest, daß die größte Zahl der Aufstockungen im nordwestdeutschen Raum zu verzeichnen ist, also in einem Raum, der hinsichtlich der Struktur an sich schon viel besser dran ist als der süddeutsche Raum.
Die Zahl der Aufstockungen hat im letzten Jahre zugenommen. Das ist erfreulich. Der Durchschnittssatz von 1,2 ha ist zwar nicht sehr hoch, aber wir sehen aus den beigefügten Tabellen in diesem Heft, daß z. B. die durchschnittlichen Kosten je Hektar steigend sind.
Aus diesen Darstellungen möchte ich drei Folgerungen ziehen. Ich möchte aus ihnen erstens folgern, daß die Aufstockungs- und die Aussiedlungsmaßnahmen nur sehr langsam zum Ziel führen. Es ist ein sehr langwieriger Prozeß, der ganz entscheidend von unserer industriellen Konjunktur abhängt. Das müssen wir erkennen, und aus diesem Grunde wird es sicher sehr nützlich sein, daß die Landwirtschaft ein sehr, sehr großes Interesse an den Geschehnissen im Bergbau und anderswo nimmt; denn von der Entwicklung auf diesen Gebieten ist sie auf die Dauer gesehen auch abhängig.
Eine zweite Konsequenz! Die steigenden Bodenpreise müssen uns aufhorchen lassen. Wir müssen Mittel und Wege finden, das Steigen zu verhindern. Denn je mehr Aufstockungsland gesucht wird, um so höher werden die Bodenpreise steigen und um so höhere Kredite werden wir dann den Landwirten zur Verfügung stellen müssen.
Und eine dritte Konsequenz! Wenn es so langsam geht, wenn es wahrscheinlich über Generationen geht, werden wir alles frei werdende Land sehr sorgfältig, sehr behutsam und sehr haushälterisch verwahren müssen. Wir werden also nicht damit umspringen können wie mit einer x-beliebigen vermehrbaren Ware. Aus diesem Grunde halte ich das Grundstücksverkehrsgesetz für so wichtig. Wir drängen die Regierung schon seit vielen, vielen Jahrein ich glaube, bereits seit sieben oder acht Jahren —, ein solches Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegen. Sie hat uns am Ende der zweiten Legislaturperiode eines vorgelegt, und sie hat uns zu Anfang der dritten Legislaturperiode eines vorgelegt. Als wir an die Beratung herangehen wollten, Herr Minister, da wurde von Ihrem Hause erklärt, daß wir mit der Beratung so lange warten könnten, bis das neue Siedlungsgesetz vorliege. Wir haben daraufhin die Beratung aufgeschoben. Vor wenigen Wochen wurde nun von Ihrem Hause erklärt, daß wir mit einem Siedlungsgesetz gar nicht mehr rechnen könnten. Jetzt tragen wir also die Schuld daran, daß wir so lange mit der 'Beratung des Grundstücksverkehrsgesetzes gewartet haben. Ich meine, Herr Minister, Sie sollten auch Ihre Fraktion — der Sie ja auch angehören — darauf aufmerksam machen, daß es höchste Eisenbahn ist, dieses Gesetz zu verabschieden.
Die Aussiedlung habe ich vorhin schon kurz erwähnt. Auch sie hat natürlich zwei Seiten, und wenn man in die Dörfer geht, in denen ausgesiedelt worden ist, wird man manche Klage darüber hören. Aber ich will die Beispiele, die ich hier im vergangenen Jahr angeführt habe, nicht wieder erwähnen. Ich möchte an die Ergebnisse des letzten Jahres einige Erwartungen knüpfen und sie dem Herrn Bundesminister mit auf den Weg geben. Wir wünschen, Herr Minister, eine bessere Verteilung der dafür bereitgestellten Mittel, d. h. wir wünschen eine Änderung der Richtlinien vom 15. April vergangenen Jahres. Diese Richtlinien haben teilweise zu Differentialgewinnen geführt, die man im Interesse der Sache einfach nicht mehr verantworten kann.
Ich habe hier die Notiz eines sehr bekannten Siedlungsfachmannes aus dem südwestdeutschen Raum. Er schreibt, daß es bisher nur einem bestimmten Kreis wirtschaftlich gutgestellter Betriebe möglich gewesen ist, eine Aussiedlung vorzunehmen. 'Besonders in Gebieten mit kranker Agrarstruktur kommen die aufstockungsbedürftigen Betriebe nicht zum Zuge, da die für die Aufstockung erforderlichen Mittel noch zusätzlich aufgebracht werden müssen. Das ist ein sehr hartes Urteil, aber es ist ein richtiges Urteil; denn die Betriebe, die am ehesten aufzustocken wären, verfügen einfach nicht über die notwendigen Mittel.
Ich darf Ihnen deshalb einige Vorschläge zur Abänderung der Richtlinien unterbreiten. In diesen Richtlinien wird vorgeschrieben, daß Baudarlehen nur dann gegeben werden, wenn die Baukosten einen Betrag von 75 000 DM nicht überschreiten. Herr Minister, Sie wissen genauso wie ich, daß die



Dr. Schmidt (Gellersen)

Bauformen in der deutschen Landwirtschaft sehr verschieden :sein müssen. Sie sind in einem Grünlandbetrieb ganz anders als in einem Getreidebetrieb und in einem Futterbaubetrieb wieder anders. Ein bißchen Beweglichkeit ist schon erforderlich, und die starre Grenze der 75 000 DM Baukosten ist einfach, auf die Dauer gesehen, untragbar. Hinzu kommt, daß die Baukosten, wie man aus diesem Bericht ersehen kann, heute wesentlich höher liegen. Die privaten Berater, die Ihnen, Herr Minister, einreden, daß man mit solchen Mitteln auskommen könne, liegen, glaube ich, nicht ganz richtig. Denn die Gebäude, die diese Herren hier in Ihrem Lande Nordrhein-Westfalen erstellt haben, brechen heute schon fast wieder zusammen.

(Widerspruch und Zurufe von der Mitte).

Mit solchen Mitteln kann man einfach nicht auskommen. Ich wünschte, daß man diese starre Bedingung — Baukosten nicht höher als 75 000 DM — aufgibt.
Nun ein zweiter Vorschlag! Es wird notwendig sein, daß wir den Betrieben bei der Aussiedlung und Aufstockung auch etwas Geld für eine zusätzliche Inventarisierung geben. Die Betriebe, die ausgesiedelt werden, kommen doch meistens aus sehr engen Lagen, wo sie einfach verschiedene technische Einrichtungen nicht hatten und nicht anschaffen konnten. Jetzt kommen sie in ein modernes Gebäude, das auch moderne Anlagen braucht. Es wäre wünschenswert, daß man den Betrieben eine solche zusätzliche Hilfe gäbe, damit die kleinen Betriebe keine Angst vor einer solchen Aussiedlung und Aufstockung zu haben brauchen.
Und ein weiterer Vorschlag. Die Aufstockungsmaßnahmen sind bisher an den Fall gebunden, daß der Betrieb mit dieser einen Aufstockung die volle Ackernahrung erhält. Auch das scheint mir nicht ganz richtig zu sein. Schließlich müssen wir dem Menschen, der auf dem Lande leben will, die Chance geben, auch in zwei oder drei Stufen zu einem vollwertigen Betriebe zu kommen. Diese Chance ist heute nicht gegeben, und es wäre wünschenswert, daß sie in den Richtlinien zum Ausdruck käme.
Nun ein weiterer Punkt. Herr Minister, sicher ist — und darin werden wir uns einig sein —, daß man bei der Aussiedlung vor allen Dingen im Interesse der öffentlichen Mittel einen scharfen Maßstab anlegen muß. Ich glaube, man muß einen schärferen Maßstab als bisher anlegen, um auch im Lande die Unstimmigkeiten nicht aufkommen zu lassen. Ich möchte nicht in den Streit eingreifen, ob behördliche oder außerbehördliche Verfahren richtig sind. Das ist eine andere Sache. Jedenfalls ist dieser Streit noch nicht ausgestanden. Aber es ist auch nicht wünschenswert, daß man von amtlicher Seite zu dem einen oder anderen Fall sich so oder so äußert. Ich wünschte mir, daß wir diese Entwicklung offenlassen, damit sowohl bei den Siedlungsgesellschaften wie auch im außerbehördlichen Verfahren bewiesen werden kann, wer auf die Dauer besser und billiger arbeitet.
Wir haben zu dem ganzen Komplex der Aussiedlung und Aufstockung und zur Flurbereinigung ein
neues Verfahren anzumelden. Im vergangenen Jahr konnte ich Ihnen sagen, daß es wünschenswert wäre, wenn man sich Gedanken über den Verbleib der Höfe in den alten Dörfern machte. Wir können es auf die Dauer doch nicht zulassen, daß man für die Höfe, die in den alten Dörfern verbleiben müssen, einfach nichts tut. Es wird notwendig sein, daß wir auch für diese Altdorfsanierung einen gewissen Betrag im Grünen Plan einstellen. Meine Fraktion wird einen diesbezüglichen Antrag stellen. Beginnen wir einmal mit 20 Millionen DM und sammeln wir Erfahrungen; dann können wir weiter sehen, wie diese Maßnahme fortgesetzt werden soll. Jedenfalls ist sie zur Gesundung des Landes erforderlich. Ich glaube, wenn man das nicht tun würde, dann würde eine große Mangellage entstehen.
Die Strukturmaßnahmen, von denen ich gerade gesprochen habe, werden alle immer nur als ein Erfolg der Bundesregierung dargestellt. So ist es nicht ganz. Wenn unsere Länder nicht einen erheblichen Teil zuschießen würden, sähe es nicht ganz so aus. Es war peinlich, als ein Vertreter Ihres Hauses, Herr Bundesminister, vor der Hessen-Wahl auf einer Pressekonferenz den Ländern absprach, daß sie entsprechende Leistungen vollbracht haben. Gerade Hessen hat doch in der Aufstockung, Aussiedlung und Flurbereinigung Hervorragendes geleistet. Es kann nicht angehen, daß ein sehr verantwortlicher Beamter Ihres Hauses die gute Atmosphäre, die dabei zwischen Bund, Ländern und Bauern notwendig ist, auf diese Art und Weise zerstört.
Ein Wort zu dem Kapitel des Wegebaus! Auch hierzu haben wir einiges anzumelden. Wir sind nicht der Meinung, daß die 50 Milionen DM ausreichen. Das haben wir schon im vergangenen Jahr betont. Wir werden auch wieder einen ähnlichen Antrag stellen. Hinzu kommt, daß eine Änderung der Richtlinien für die Vergabe der Wegebaumittel notwendig ist. Herr Bundesminister, welche Gemeinden haben heute den Vorteil beim Wegebau? Diesen haben doch nur diejenigen Gemeinden, die bereits über ein hohes Steueraufkommen verfügen und an sich in der Lage wären, den Wegebau durchzuführen. Aber die Gemeinden, die Dörfer, die ganz abseits vom Schuß liegen — gehen Sie in die Rhön, in die hessischen Berge, gehen Sie nach Nordrhein-Westfalen oder in die Berge von Niedersachsen, wo die Dörfer weit voneinander entfernt liegen und wo kein Gewerbesteueraufkommen vorhanden ist —, gehen leer aus, weil sie das erforderliche Drittel einfach nicht aufbringen können.
Es wäre wünschenswert, daß wir die Richtlinien nach langen Bemühungen nun endlich ändern, damit von der Drittelung auf Bund, Länder und Gemeinden abgesehen wird. Wir können den armen Gemeinden, die ihre Wege kaum erhalten können, doch nicht zumuten, große Schulden aufzunehmen, damit sie vielleicht einmal einen halben Kilometer Weg neubauen können. So geht es einfach nicht weiter. Wir müssen uns bei der Beratung der Richtlinien zu einer neuen Lösung durchringen.
Damit, meine Damen und Herren, wäre ich an sich am Ende. Aber ich möchte doch noch einmal auf einige Zahlen zu sprechen kommen, die hier in



Dr. Schmidt (Gellersen)

Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen genannt werden wurden und von erheblicher Bedeutung sind. Hier ist heute mit Stolz davon gesprochen worden, daß im letzten Jahr wiederum 114 000 Familienarbeitskräfte und 24 000 fremde Arbeitskräfte abgewandert sind Ich will nur feststellen, daß die Abnahme im letzten Jahr geringer ist als in der vorangegangenen Zeit, und ich bin sicher, daß, wenn die Konjunktur in der Industrie weiterhin nachläßt, wenn es sogar zu einer Krise käme, die Abwanderung gestoppt würde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unsern Antrag Umdruck 228, durch den die Bundesregierung beauftragt werden soll, in sinnvoller Ergänzung des Grünen Plans ein wirtschaftliches Strukturprogramm vorzulegen, das die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in den Landbezirken gewährleistet. Der Herr Minister hat vorhin davon gesprochen. Wir halten das für eine vordringliche Maßnahme und würden uns freuen, wenn der Antrag angenommen würde.
Ein letztes Wort noch zur Zahl der Betriebe. Ein Wissenschaftler hat einmal gesagt, daß sich die Landwirtschaft gesundschrumpfen müsse. Nun, dieser Schrumpfungsprozeß ist eingetreten. Wir haben in den Jahren seit 1949, wie Herr Lücker bereits gesagt hat, 191 000 Betriebe in der Größengruppe von 2 bis 40 Morgen eingebüßt. Dafür sind in der Größengruppe von 10 bis 20 ha 19 000 und in der von 20 bis 50 ha und darüber rund 6000 Betriebe statistisch neu entstanden. Ich mache auf den Tatbestand aufmerksam, daß diese Entwicklung sich im letzten Jahr ganz erheblich verlangsamt hat. Die Gründe liegen einmal in einer Abschwächung der Konjunktur, zum andern aber auch in der Tatsache, daß es einfach nicht mehr so viele Betriebe gibt, deren Inhaber bereit wären, ihren Arbeitsplatz mit einem in der Industrie zu tauschen.
Es ist gesagt worden, daß diese Entwicklung ein Erfolg der Agrarpolitik der Bundesregierung sei. Nun gut! Aber es sind ja nicht nur kleinst- und kleinbäuerliche Betriebe verschwunden, die nur im Nebenerwerb betrieben wurden; es ist auch eine ganze Anzahl von hauptberuflich bewirtschafteten Betrieben verschwunden, und das läßt mich nicht ganz froh werden.
Zu der Frage der Existenz des Kleinbauerntums hat vor einiger Zeit ein sehr bekannter und liberaler Wissenschaftler, Professor Niehaus von der Universität Bonn, auf einer Tagung der Gesellschaft für Agrarsoziologie einige Ausführungen gemacht. Ich darf daraus mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, weil sie uns vor einigen extremen Forderungen bewahren. In den Ausführungen des Professors Niehaus heißt es:
Ob die Existenz eines Kleinbauern wirtschaftlich, sozial und kulturell sinnvoll ist, läßt sich durch allgemeine Merkmale nicht entscheiden, sondern nur vom einzelnen Betrieb und von den Menschen her, die darin leben. Weippert hat mit Recht darauf hingewiesen, daß es von großer Bedeutung für die noch tragbare Betriebsgröße ist, ob die Kleinbauernfamilie sich
in ihrem Wirkungskreis wohl fühlt Oder ob sich Ressentiments wegen wirklicher oder vermeintlicher Benachteiligung gegenüber anderen Berufen und Lebensformen einstellen. Dann ist entweder etwas mit den Betrieben oder mit den Menschen nicht in Ordnung. Über eine längere zeitliche Distanz gesehen werden die Familien mit den Ressentiments vom Lande abwandern und den Boden abgeben an die, die eine härtere Lebensführung noch ertragen. Ressentiment aber steckt an und wird gefördert, wenn man dauernd mit Paritätsstatistiken auf die Menschen einredet. Man kann auf diese Weise auch ein noch in guter sozialer und kultureller Lage lebendes Bauerntum in Unruhe versetzen und ihm das Selbstvertrauen und richtige Augenmaß nehmen. Ich darf dazu einen Redner auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik im Jahre 1884 zitieren:
Dieser Redner von damals, ein Professor Conrad aus Halle, sagte:
Nichts wäre falscher, aber auch nichts gefährlicher, als dem Landwirt den Glauben beizubringen, er sei innerlich krank, und ihm das Selbstvertrauen zu nehmen. Darin liegt die große Gefahr jeder öffentlichen Diskussion, auch unserer über die vorliegenden Fragen, und die große Verantwortlichkeit, die wir auf uns nehmen. Denn der Landwirt ist allerdings rettungslos dem Siechtum verfallen, wenn er nicht mehr auf die eigene Kraft vertraut, sondern sich auf die Hilfe von außen verläßt.
Das hat man also nicht etwa neuerdings gesagt, sondern das ist sehr alt, das ist schon mindestens 70 Jahre her. Sie sehen daraus, daß man sich auch damals bereits mit den Fragen des Kleinbauerntums befaßt hat. Die Meinung des Professors Conrad stimmt mit der von Professor Niehaus vollkommen überein.
Lassen Sie mich aber hinzufügen, daß natürlich niemand, auch ich nicht, etwas dagegen hat, wenn ein Landwirt sein Land aufgibt, verkauft oder verpachtet. Aber sehen Sie sich einmal an, an wen das Land gegangen ist! Auf diese Entwicklung möchte ich das Haus in dieser Stunde in allem Ernst hinweisen. In den letzten zehn Jahren haben die Betriebe unter 10 ha, d. h. unter 40 Morgen, 600 000 ha, das sind 2 400 000 Morgen, verloren. Es ist gut, daß die Betriebe von 10 bis 20 ha 275 000 ha gewonnen haben. Das ist hervorragend, das ist eine gute Entwicklung. Aber ich frage Sie einmal mit allem gebotenen Ernst: kann es richtig sein, daß auch die Betriebe über 20 ha, die also bereits eine volle Existenz haben, in den zehn Jahren 190 000 ha hinzubekommen haben? Das sind 760 000 Morgen! Herr Minister, das ist eine Entwicklung, die ich nicht verantworten möchte. Hier ist der Geldbeutel entscheidend gewesen. Der, der Geld hat, kann sich das freiwerdende Land kaufen. Ich meine, das ist nicht ganz in Ordnung.

(Zuruf von der Mitte.)

Der Geldbeutel als ein Ordnungsfaktor in der
Bodenpolitik, Herr Kollege, ist ein schlechter Fak-



Dr. Schmidt (Gellersen)

tor; Geld in der Bodenpolitik hat nicht Ordnung, sondern nur Unordnung gebracht. Aber, wie gesagt, diese Politik verantworten nicht wir, die verantworten allein die Regierung und die Koalition.
Ich möchte hinzufügen, daß das Vertrauen der Kleinbauern und der Mittelbauern in eine solche Politik nicht sehr groß ist. Sie fühlen sich heute — gehen Sie einmal zu den Bauern hinaus! — praktisch aufgegeben, abgeschrieben. Wir können das einfach nicht so hinnehmen. Niemand von uns, auch ich nicht, möchte den Betriebsbestand für ewig schützen. Niemand möchte eine Betriebsgröße oder einen Betrieb auf die Dauer konservieren. Aber diese Entwicklung kann man teilweise nicht gutheißen, wenn man sieht, daß Hunderttausende Existenzen da sind, die mehr Land brauchen, die Land nötig haben, während die Betriebe, die Land nicht nötig haben, 760 000 Morgen hinzubekommen haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Einen Augenblick, Herr Abgeordneter!
    Ehe ich abgelöst werde, meine Damen und Herren, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß wir zu diesem Punkt der Tagesordnung noch elf Redner auf der Liste haben. Es ist nun 18.35 Uhr. Ich möchte eigentlich an Sie appellieren, den Herrn Vizepräsidenten einigermaßen rechtzeitig zu seinem Geburtstags-Abendessen zu entlassen.

    (Beifall.)

    Ich muß für das Haus meinerseits an einem anderen Abendessen teilnehmen, das ist auch eine Pflicht, und einen weiteren Vizepräsidenten haben wir heute nicht mehr zur Verfügung. Morgen nachmittag sollen das Kindergeld und eine andere wichtige Sache behandelt werden. Heute muß also dieser Gegenstand fertig beraten werden, d. h. auch die Punkte b, c und d.
    Ich möchte also das Haus bitten — obwohl es eine höchst wichtige Materie ist —, sich so kurz zu fassen, daß die Beratung etwa bis 21 Uhr abgeschlossen ist.
    Bitte, fahren Sie fort.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Preusker.)