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  • date_rangeDatum: 25. Februar 1959

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    1605. Veredelungsproduktenpreisniveau: 1
    1606. anderes: 1
    1607. haben;: 1
    1608. jeden,: 1
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    1611. Drucksache: 1
    1612. 1.: 1
    1613. Juli: 1
    1614. 1958: 1
    1615. Stellung: 1
    1616. nehmen,: 1
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    1618. Verbesserungsmaßnahmen: 1
    1619. er-Bundesernährungsminister: 1
    1620. Lübkestrecken: 1
    1621. usw.,: 1
    1622. Erleichterungen: 1
    1623. Vermögensabgaben,: 1
    1624. zusätzliche: 1
    1625. Zinsverbilligung,: 1
    1626. Ausbildungsmöglichkeiten: 1
    1627. Ausstattung: 1
    1628. baulichen: 1
    1629. Anlagen: 1
    1630. Arbeitshilfsmitteln.: 1
    1631. Logemann,: 1
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    1633. machen.: 1
    1634. sämtlichen: 1
    1635. Punkten,: 1
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    1644. Folge: 1
    1645. hat.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und weiterer Mitglieder des argentinischen Abgeordnetenhauses 3411 A Abg. Lulay tritt für den ausgeschiedenen Abg. Kiesinger in den Bundestag ein . . 3411 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Arndgen 3411 B Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 888) . . 3411 C Nachwahl eines Vertreters und von Stellvertretern der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 3411 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Abg. Lücker [München], Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 70); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 881); Schriftlicher Bericht des Ernährungsauschusses (Drucksache 476 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Bading (SPD) 3412 A Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . 3412 C Kriedemann (SPD) . . . 3412 D, 3413 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850, 863) ; in Verbindung mit Antrag betr. Arbeitserleichterung für die Landfrauen (FDP) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 208, 578) ; Antrag betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (DP) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 627, 790); Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Anstalt für Agrarwerbung (FDP) (Drucksache 817) — Erste Beratung — Lücker (München) (CDU/CSU) . . 3414 A Kriedemann (SPD) 3420 A Bauknecht (CDU/CSU) 3425 A Köhler (FDP) . . . . . . . . 3428 C Logemann (DP) 3432 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3437 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3443 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 3447 C Sühler (CDU/CSU) 3450 D Frehsee (SPD) 3453 B Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 3457 B Welslau (SPD) 3459 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Dr. Reinhard (CDU/CSU) 3460 A Bading (SPD) 3461 C Rehs (SPD) 3462 A Leukert (CDU/CSU) 3463 D Struve (CDU/CSU) 3464 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 3465 B Antrag betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (SPD) (Drucksache 800) . . . . . . . . . 3467 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1954 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 84, 815) . . . . 3467 B Antrag betr. Freigabe des Rasthauses am Chiemsee (Abg. Dr. Franz, Wieninger, Dr. Besold u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 196, 825) 3467 C Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. November 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Zoglmann; Mündlicher Bericht des immunitätsausschusses (Drucksache 846) Ritzel (SPD) 3467 D Übersicht 5 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 838) 3467 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 206 [neu]) 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutsch-portugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 858) — Zweite und dritte Beratung - 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3468 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3468 D Anlagen 3469 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3411 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Berendsen 12. 3. Frau Blohm 27. 2. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Etzenbach 25. 2. Fuchs 28. 2. Geiger (München) 25. 2. Glahn 25. 2. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Höcker 25. 2. Hoogen 25. 2. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Kalbitzer 25. 2. Kramel 7. 3. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Murr 28. 2. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Ramms 28. 2. Frau Rösch 14. 3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27. 2. Schneider (Bremerhaven) 25. 2. Schoettle 28. 2. Schröder (Osterode) 31. 3. Schwarz 2. 4. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wagner 25. 2. Weinkamm 7. 3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27. 2. Frau Wolff (Berlin) 25. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Baade 10. 4. von Bodelschwingh 4. 4. Gleisner (Unna) 10. 3. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Odenthal 14. 3. Stahl 23. 3. Stenger 15. 3. Anlage 2 Umdruck 206 (neu) Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Kalbitzer und Genossen betr. Hilfe für die minderentwickelten Gebiete - Drucksache 518 - an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (f), an den Außenhandelsausschuß, an den Haushaltsausschuß 2. Antrag der Abgeordneten Jacobs, Lücker (München), Gerns und Genossen betr. Europäisches Abkommen über Weinerzeugung und Weinhandel - Drucksache 830 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (f), an den Außenhandelsausschuß 3. Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarates - Drucksache 831 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 24. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion 3470 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Anlage 3 Umdruck 228 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, in sinnvoller Ergänzung des Grünen Planes ein wirtschaftliches Strukturprogramm vorzulegen, das die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in den Landbezirken gewährleistet. Damit soll dem Mangel an produktiven Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und der Konzentration von Wirtschaft und Menschen in den industriellen Ballungsräumen entgegengewirkt werden. Bonn, den 24. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 230 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Lücker (München), Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksachen 70, 476 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 1. erhält § 7 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. a) die in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse, soweit sich nicht aus Absatz 1 a etwas anderes ergibt, in der Mühle nicht mehr hergestellt werden können, b) die Stillegung für 30 Jahre durch Grundbucheintragung sichergestellt ist,"; 2. wird in § 7 hinter Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Von der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a ist abzusehen, soweit es sich um Vorrichtungen zur Herstellung von Futterschrot handelt, und wenn der Inhaber der Mühle sich bei der Vereinbarung des Pauschalbetrages verpflichtet, den Pauschalbetrag für den Fall zurückzuzahlen, daß diese Vorrichtungen zur Herstellung der in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse während der in Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b genannten Frist verwendet werden." Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 231 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen; er gibt seiner Genugtuung Ausdruck, daß die Auswirkungen der bisherigen Grünen Pläne im Rahmen der gesamten Agrarpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe der Landwirtschaft und in Verbindung mit einer besseren Ernte zum ersten Male sichtbar zu einer Verbesserung der Lage der Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geführt haben. Der Bundestag begrüßt die Verlagerung der Mittel zugunsten der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind; er erwartet, daß die Richtlinien zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Anstrengungen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung fortzusetzen, um im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtungen gemäß § 1 — den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen die Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme stärker gefördert werden, die in ihrer Entwicklung bisher zurückgeblieben sind. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 6 Umdruck 232 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Landwirtschaft ist über die Mittel im vorliegenden Grünen Plan hinaus aus ERP-Mitteln ein Rationalisierungskredit in Höhe von 250 Millionen DM im Grünen Plan 1959/60 zur Verfügung zu stellen. Die weiter erforderlichen Zinsverbilligungsmittel sind ebenfalls aus Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — oder aus dem Grünen Plan 1959/60 insofern bereitzustellen, daß der ERP-Kredit für die Endkreditnehmer 2,5 v. H. beträgt. Bonn, den 25. Februar 1959 Logemann Dr. Preiß und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3471 Anlage 7 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 800) Bereits 1954, als wir uns erstmalig in diesem Hause über die Hilfe für ehemalige politische Häftlinge aus der Zone auseinandersetzten, forderte die Bundestagsfraktion der SPD die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der neben bestimmten Hilfsmaßnahmen auch eine Entschädigung für erlittene Haft regeln sollte. Die Bundesregierung legte 1955 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der die Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, entsprechend den Bestimmungen des BVG, und die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, regeln sollte. Darüber hinaus enthielt der Gesetzentwurf Vergünstigungen nach dem Heimkehrergesetz bei einem Gewahrsam, der länger als 12 Monate gedauert hat, und Haftbeihilfen in dem gleichen Umfang, wie sie im Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz vorgesehen sind. Leider konnten sich die Bundesregierung und auch die Regierungskoalition nicht dazu entschließen, entsprechend unserer Forderung einen Rechtsanspruch auf die Haftentschädigung festzulegen. Es wurde der sogenannte 10-Millionen-Fonds geschaffen, der den Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf eine Haftentschädigung sicherte, sondern ihnen lediglich eine Beihilfe gewährte, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden. Meine Fraktion hat bereits damals eine solche Regelung sehr bedauert und sehr deutlich ausgesprochen, daß sie die Schaffung dieses Fonds nur als einen ersten Schritt betrachte und daß sie eine Entwicklung wünsche, bei der das menschliche und politische Opfer wirkungsvoller berücksichtigt werde. Trotz dieser Bedenken haben wir uns damals hinter diesen Gesetzentwurf gestellt, eben weil er als ein erster Schritt zu betrachten war. Aber wir haben immer wieder gemahnt, die Hilfebedürftigkeitsprüfung fallenzulassen und den ehemaligen politischen Häftlingen einen Rechtsanspruch auf die Haftbeihilfe zu sichern, das heißt, eine wiedergutmachende Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft zu gewähren. Wir haben es begrüßt, daß bei der Beratung eines ersten Änderungsgesetzes zum Häftlingshilfegesetz im Jahre 1957 alle Fraktionen unserem Änderungsantrag — Häftlingsbeihilfe nunmehr ohne Hilfebedürftigkeitsprüfung zu gewähren und den Rechtsanspruch dafür zu sichern — ihre Zustimmung gaben. Das war sicher eine positive Entwicklung des Häftlingshilfegesetzes, die von allen anerkannt wurde. Leider ist es uns damals nicht gelungen, die soviel umstrittene und meiner Meinung nach auch unangebrachte Sechsmonatsfrist zu beseitigen. Diese Frist behindert auch heute noch jede Anerkennung, wenn der Häftling länger als ein halbes Jahr - gerechnet vom Tage seiner Entlassung an — in der Zone blieb, bevor er in die Bundesrepublik flüchtete. Aus einer uns vorgelegten Statistik von seiten des zuständigen Ministeriums ist zwar ersichtlich, daß zur Vermeidung unbilliger Härten bei Überschreitung dieser Sechsmonatsfrist von der Möglichkeit, den Härteparagraphen in Anspruch zu nehmen, Gebrauch gemacht wurde; trotzdem sollte auch dieser Stichtag verschwinden, da er menschlich und auch politisch nicht zu vertreten ist. Darüber hinaus besteht bei vielen, die sich mit den Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge befaßt haben — insbesondere aber bei den Betroffenen selbst — der Wunsch nach einer grundsätzlichen Änderung des Häftlingshilfegesetzes. Diese Änderungswünsche sind von dem Gedanken getragen, daß — ich zitiere wörtlich aus den an den Herrn Bundestagspräsidenten gesandten Petitionen — „gleiche Schicksale, bedingt durch in ihren Methoden gleiche totalitäre Systeme, gleiche Maßnahmen erfordern." Meine Fraktion hat sich nach sehr sorgfältigen Überlegungen hinter diese Forderung gestellt und legt dem Bundestag, nachdem sie bereits am 7. Mai 1958 einen Änderungsantrag zum Häftlingshilfegesetz eingebracht hatte, der noch zur Beratung beim zuständigen Ausschuß liegt, nunmehr einen sehr konkret gehaltenen Antrag vor. Er strebt eine Regelung an, die den anerkannten Häftlingen aus der sowjetisch besetzten Zone für Schäden an Leben und Gesundheit infolge Freiheitsentziehung sowie für Schäden in der Ausbildung Leistungen nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Wir sind der Meinung, daß wir nur dann zu einer endgültigen Bereinigung dieses Problems kommen können, wenn die Leistungen dem Bundesentschädigungsgesetz entsprechen, da es in Deutschland kein anderes Gesetz gibt, das sich damit befaßt, Unrecht wiedergutzumachen, das aus der Verletzung menschlichen Rechtsgutes entstanden ist. Es handelt sich — vom Verfolgten her — um das gleiche Schicksal. Es gibt Menschen, die Buchenwald als Konzentrationslager zweimal erlebt haben und für die nicht einzusehen ist, daß für dieselben Leiden unterschiedliche Regelungen erfolgen. Gleichzeitig wollen wir damit aber auch deutlich machen, daß wir das Unrechtssystem in der Zone nicht anders beurteilen als das System, für das wir jetzt bereits Wiedergutmachung leisten. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß wir bewußt von einer Regelung für Berufs- und Vermögensschäden, wie sie im Bundesentschädigungsgesetz zu finden ist, abgesehen und unseren Antrag auf Personenschäden einschließlich Ausbildungsschäden beschränkt haben. Wir gehen von der Voraussetzung aus, daß die Höhe der Leistungen, die Bemessungsgrundlage, die Berechnungsmethode und auch die medizinische Begutachtung und Behandlung sich nach den Bestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes und nach der hieraus entwickelten Verwaltungspraxis richten. 3472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Es ist von uns keineswegs daran gedacht, durch eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz die Einbeziehung der ehemaligen politischen Häftlinge in dieses Gesetz zu vollziehen. Vielmehr ist es unsere Vorstellung, daß das jetzige Häftlingshilfegesetz aus der Beziehung zum Bundesversorgungsgesetz, Heimkehrergesetz und Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz herausgenommen wird und daß die genannten Teile des Bundesentschädigungsgesetzes in ein neugestaltetes Häftlingshilfegesetz aufgenommen werden. Dabei denken wir vor allem an eine, dem politischen Widerstandskampf angemessene, Erhöhung der Haftbeihilfe auf einen Entschädigungssatz von 5 DM täglich; an eine der Schwere der Haft entsprechende großzügige Anerkennung der gesundheitlichen Schäden, insbesondere der Spätschäden; an eine bessere Gesundheitsfürsorge, an eine Regelung der Hinterbliebenen- und Beschädigtenrenten nach den Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes, sowie an eine ausreichende Ausbildungsbeihilfe zur Fortsetzung der durch die Inhaftierung unterbrochenen Ausbildung. Das Häftlingshilfegesetz in seiner jetzigen Form wird diesen Forderungen nicht gerecht. Es bringt keine gerechte und ausreichende Würdigung des erlittenen Unrechts. Wir sollten uns deshalb zusammenfinden, um zu einer Regelung zu kommen, die dem Charakter einer Wiedergutmachung entspricht. Wir sollten uns dabei auch von dem Gedanken leiten lassen, daß diese Änderungswünsche nicht nur vom materiellen Gesichtspunkt her gesehen werden dürfen, sondern daß in erster Linie politische und ideelle Gesichtspunkte dabei eine Rolle spielen. Die Männer und Frauen, die wegen ihrer demokratischen Gesinnung in der Zone inhaftiert wurden, haben ein Anrecht darauf, daß ihre Leiden nicht geringer gewertet werden als die der unter dem Naziregime Verfolgten. Ein erheblicher Teil der Geschädigten wurde in Haft genommen — und zwar viele Jahre ihres Lebens — und hat Schäden erlitten, weil sie im unfreien Teil Deutschlands für jene Grundsätze eingetreten sind, die das Fundament der Bundesrepublik bilden. Sie sind in Haft genommen worden, weil sie für ihre freiheitliche Gesinnung eingetreten sind, und sie haben damit der Demokratie und der Freiheit Opfer gebracht, die weit über das Normalmaß der allgemeinen Kriegsfolgeschäden hinausgehen. Diese Schäden müssen von uns wiedergutgemacht werden. Mit einer solchen Regelung würden wir zu erkennen geben, daß die Bundesrepublik bereit ist, jedem Opfer totalitärer Willkür eine Entschädigung für erlittenes Leid zu gewähren, und wir würden das Bewußtsein stärken, daß ein ganzes Volk dafür einstehen muß, wenn einem Teil des Volkes Unrecht durch Gewalt widerfährt. Wir hoffen sehr, daß die uns allen gestellte Aufgabe — ihre Erledigung ist gleichzeitig auch ein Ausdruck unseres gesamtdeutschen Wollens — nicht an finanziellen Überlegungen scheitert. Die Ausgaben, über die wir uns selbstverständlich Vorstellungen gemacht haben und auf die wir bei den anschließenden Beratungen näher eingehen können, sind nicht dergestalt, daß sie unsere menschliche und politische Verpflichtung zu überschatten vermögen. Was bis jetzt getan wurde, war zu wenig. Wir sollten bereit sein, nun schnell und umfassend eine bessere Regelung zu schaffen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eschmann (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 20): Wie erklärt es sich, daß die vorgesehene Rechtsverordnung zum Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 2 des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes immer noch nicht erlassen ist, obwohl in der Fragestunde der 30. Sitzung des Bundestages vom 12. Juni 1958 Staatssekretär Claussen vom Bundesarbeitsministerium erklärt hat, daß mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach den Sommerferien 1958 des Parlaments zu rechnen sei? Nach dem Stande der Vorarbeiten war im Juni vorigen Jahres damit zu rechnen, daß die Rechtsverordnung nach den Sommerferien hätte erlassen werden können. Im Zuge der Vorbereitung des Entwurfs sind jedoch — insbesondere infolge von Gesetzesänderungen auf anderen Rechtsgebieten — nachträglich Schwierigkeiten aufgetreten, die nunmehr im Wege von Besprechungen mit den beteiligten Bundesressorts beseitigt werden konnten. Es ist beabsichtigt, den jetzt erarbeiteten Entwurf im Laufe des kommenden Monats mit den Ländern sowie den Versicherungsträgern zu besprechen und sodann dem Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kroll (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 21) : Ist es richtig, daß die Verordnung zur Änderung "der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 (BGBl. I S. 741), die u. a. Erleichterung für die Einfuhr von Waren des Buchhandels bringt, nur für Päckchen und Drucksachen gilt, jedoch Postpakete und Warensendungen ausschließt? Durch die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 ist der Katalog derjenigen ausländischen Postsendungen bedeutend erweitert worden, die den Empfängern ohne Einschaltung eines Zollamts von der Post ausgehändigt werden dürfen. Dieser Verzicht auf die Zollkontrolle und damit auf die Erhebung der Eingangsabgaben muß auf Sendungen beschränkt bleiben, die entweder keine Handelsware oder nur Handelsware geringen Umfanges und allenfalls geringer Abgabenbelastung enthalten. Diese Voraussetzung ist in der Regel aber nur bei den Briefsendungen, einschließlich der Päckchen und Drucksachen, nicht aber bei den Paketsendungen gegeben. Erfahrungsgemäß führt der Handel gerade hochwertige und hochbelastete Waren (z. B. optische Geräte, Textilien, Kosmetika Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3473 usw.) im großen Umfang auf dem Postwege ein. Wollte man also auch die Paketsendungen, die bis zu 20 kg schwer sein dürfen, von jeder Zollkontrolle befreien, so würde man den Postweg gegenüber anderen Einfuhrwegen ungerechtfertigt, begünstigen und ein Loch öffnen, durch das vor allem Handelswaren verschiedenster Art zum Schaden der deutschen Produktion ohne Erhebung der Eingangsabgaben und ohne Rücksicht auf Einfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher, gesundheitspolizeilicher oder ähnlicher Art in den freien Inlandsverkehr gelangen würden. Eine so weitgehende Befreiung der Postsendungen von der Zollkontrolle konnte deshalb nicht ausgesprochen werden. Die Verpflichtung der Post, Postpakete usw. dem Zollamt vorzuführen, bedeutet nicht, daß in allen diesen Fällen Eingangsabgaben erhoben werden. Ergibt vielmehr die Zollkontrolle, daß die Waren nach den gesetzlichen Bestimmungen abgabenfrei sind und keinen Einfuhrverboten unterliegen, werden sie sofort freigegeben. In Vertretung Hartmann Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Beyer (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 23): Ich frage die Bundesregierung, wann sie die von dem Relations Office in Wiesbaden eingenommenen Entschädigungen für die zu Übungszwecken in Anspruch genommenen Waldungen der Gemeinden Rodheim, Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ockstadt, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg, die sich inzwischen auf 146 774,40 DM belaufen, an die Gemeinden weiterleitet? Die von den amerikanischen Streitkräften für die Inanspruchnahme der fraglichen Waldungen zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Finanzminister des Landes Hessen im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof zunächst nicht an die Eigentümer der Grundstücke ausgezahlt worden, weil den Eigentümern durch die Inanspruchnahme die Nutzung des Waldes nicht entzogen worden war. Die Eigentümer konnten vielmehr ihre beschlagnahmten Waldungen weiterhin bewirtschaften, Holz einschlagen und verwerten. Die zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Hessischen Minister der Finanzen vorerst auf Verwahrung genommen worden. Jedoch sind zur Abgeltung von Schäden, die durch die amerikanischen Streitkräfte an Wegen, Wasserabzugsgräben und Kulturen innerhalb der in Anspruch genommenen Waldungen verursacht worden sind, an die Gemeinden Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Rodheim bisher insgesamt 47 030,87 DM gezahlt worden. Ein Antrag auf Auszahlung der auf Verwahrung genommenen Beträge liegt dem Bundesministerium der Finanzen bisher nicht vor. Auf fernmündliche Rückfrage hat das hessische Finanzministerium mitgeteilt, daß am 27. November 1958 ein derartiger Antrag vom Landrat des Kreises Friedberg gestellt worden sei; der Antrag habe dem Bundesministerium der Finanzen noch nicht vorgelegt werden können, weil das Verteidigungslastenamt Hanau Ermittlungen über die Größe der einzelnen in Anspruch genommenen Flächen und der auf die Eigentümer entfallenden Anteile anstellen müsse. Die Unterlagen seien jedoch inzwischen zusammengestellt worden und würden dem Bundesministerium der Finanzen zusammen mit dem Antrag in Kürze zugeleitet werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird über den Antrag unverzüglich befinden und Ihnen die getroffene Entscheidung schriftlich mitteilen. Eine endgültige Stellungnahme zu der Frage, wie über den Antrag entschieden werden wird, ist mir zu meinem Bedauern gegenwärtig noch nicht möglich. Schon jetzt kann jedoch gesagt werden, daß grundsätzliche Bedenken gegen den Antrag nicht bestehen dürften. Denn zur Zeit ist ein neuer Entwurf von Richtlinien für die Bemessung der Nutzungsvergütung bei forstwirtschaftlichen Flächen in Bearbeitung, in denen vorgesehen ist, daß eine gewisse Nutzungsvergütung auch dann gewährt werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme dem Eigentümer die wirtschaftliche Nutzung des Forstes nicht entzogen ist. In Vertretung Hartmann Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg). (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 24): Gedenkt die Bundesregierung der vorn Bundesrechnungshof geäußerten Auffassung Rechnung zu tragen, die bisherigen Maßnahmen zur Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung von Bundesbediensteten seien unzulänglich? Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof eine Intensivierung der Maßnahmen zur Sprachausbildung der Bundesbediensteten für notwendig. Der Bedarf an Bediensteten mit fremdsprachlichen Kenntnissen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Dies gilt sowohl für internationale Verhandlungen wie für die Entsendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in internationale Organisationen und für den Austausch von Bediensteten mit anderen Ländern. Aus diesen Erwägungen ist die Bundesregierung bemüht, die Sprachausbildung der Bundesbediensteten in verstärktem Umfange zu fördern. In Vertretung Dr. Anders Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kanka und 3474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Fragen 25 und 28): Trifft die Meldung zu, daß die Deutsche Botschaft in Athen — im Gegensatz zur Behandlung eines gleichartigen Falles durch die Österreichische Botschaft — eine alsbaldige Intervention im Sinn persönlicher Bemühung eines Botschaftsangehörigen an Ort und Stelle unterlassen hat, um einen jungen deutschen Fremdenlegionär am Weihnachtsabend von einem einlaufenden holländischen Tanker zu übernehmen, obwohl die Ankunft der beiden blinden Passagiere durch Funk mitgeteilt worden war? Stimmt es, daß der österreichische Staatsangehörige von seiner Botschaft übernommen wurde, während das Schiff seine Fahrt mit dem Deutschen an Bord fortsetzte, und was ist über dessen weiteres Schicksal bekannt? Trifft der im Fränkischen Volksblatt vom 27. Januar 1959 unter Bezugnahme auf die Wiener Zeitung „HEUTE" wiedergegebene Bericht zu, nach dem sich am 24. Dezember 1958 in Athen die Österreichische Botschaft in vorbildlicher Weise eines aus der Fremdenlegion entwichenen Österreichers, während sich zur gleichen Zeit und am gleichen Ort in wenig vorbildlicher Weise die Deutsche Botschaft eines aus der Fremdenlegion entwichenen Deutschen angenommen hat? Wenn nein: In welchen Punkten weichen die Schilderungen und die Tatsachen voneinander ab? Wenn ja: was ist unternommen worden oder wird unternommen werden, um Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen? Den in den Fragen erwähnten Zeitungsmeldungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 24. Dezember 1958 gegen 9 Uhr wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen von der holländischen Schiffsagentur (KNSM) in Piräus fernmündlich benachrichtigt, daß sich an Bond des am selben Tage um 18 Uhr in Piräus einlaufenden holländischen Dampfers „Tarakan" zwei entwichene Fremdenlegionäre befänden, von denen einer deutscher und der andere österreichischer Staatsangehöriger sei. Die Personalien des deutschen Staatsangehörigen seien im Gegensatz zu denen des Österreichers nicht bekannt. Ein Angehöriger der deutschen Botschaft begab sich daraufhin sofort nach Piräus, um bei der dortigen Fremdenpolizei die Erlaubnis zur Einreise des deutschen Staatsangehörigen zu erwirken. Nachdem diese Erlaubnis erteilt war — die Verhandlungen waren wegen der fehlenden Personalien sehr schwierig — wurde der holländische Schiffsagent, der gleichzeitig niederländischer Wahlkonsul ist, gebeten, den deutschen Staatsangehörigen in Empfang zu nehmen und für seine vorläufige Unterkunft zu Borden. Zu diesem Zweck wurden dem Agenten die notwendigen Geldmittel übergeben. Eine sofortige Heimschaffung des deutschen Legionärs war nicht möglich, weil wegen der fehlenden Personalien kein Reisepaß ausgestellt und das für eine Heimschaffung auf dem Landwege erforderliche jugoslawische Visum am 24. Dezember 1958 und an den beiden folgenden Feiertagen nicht mehr beschafft werden konnte. Eine Heimschaffung auf dem Seewege war ebenfalls unmöglich, weil sich zu dieser Zeit kein deutsches Schiff im Hafen von Piräus befand. Der Legionär, der — wie sich jetzt herausstellte — Heinz Werner Stamm hieß und am 21. Februar 1931 in Berlin geboren war, wurde vereinbarungsgemäß von dem niederländischen Schiffsagenten an Bord abgeholt und auf Kosten der deutschen Botschaft in einem Hotel in Piräus vorläufig untergebracht. Trotz aller Bemühungen der Botschaft wurde das jugoslawische Durchreisevisum erst am 30. 12. 1958 erteilt. Noch am selben Tage erhielt Herr Stamm ein Zehrgeld und wurde auf Kasten der Botschaft nach Freilassing heimgeschafft. Herr Stamm hat sich über die Behandlung durch die deutsche Botschaft nie beklagt, sondern sich für die ihm zuteil gewordene Hilfe bedankt. Wie inzwischen festgestellt wurde, ist er — wie vorgesehen — in der Bundesrepublik eingetroffen. Hiernach hat die Deutsche Botschaft in Athen alles getan, was unter den gegebenen Umständen von ihr erwartet werden konnte. Sie hat sofort einen Beamten nach Piräus entsandt, um sicherzustellen, daß dem entflohenen Legionär die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Sie hat den Hilfsbedürftigen angemessen untergebracht und zum erstmöglichen Termin in das Bundesgebiet heimgeschafft. Der Botschaft kann daher in keiner Weise ein Vorwurf gemacht werden. Insbesondere hieße es die Anforderungen an die Betreuung hilfsbedürftiger Deutscher im Ausland überspannen, wollte man verlangen, daß jeder Hilfsbedürftige persönlich von einem Beamten der Botschaft am Hafen abgeholt würde. Es muß vielmehr genügen, wenn die Auslandsvertretung sofort die sachlichen Voraussetzungen schafft, um dem Hilfsbedürftigen die alsbaldige Rückkehr in das Bundesgebiet zu ermöglichen. Infolgedessen bedauere ich es sehr, daß eine Reihe deutscher Zeitungen sich diese z. T. unrichtigen und unvollständigen Meldungen ohne Nachprüfung zu eigen gemacht und gegen die deutsche Botschaft in Athen unbegründete Vorwürfe erhoben hat, zumal der Hilfsbedürftige schon längst heimgeschafft worden war. Ich darf noch bemerken, daß die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich gehalten sind, bei der Heimschaffung von hilfsbedürftigen Deutschen aus dem Ausland den billigsten Reiseweg zu wählen. v. Brentano Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Voigt (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 26) : Trifft die Behauptung in dem Artikel „Wolfsburger Fehlleistung", abgedruckt in der Zeitung „Europa-Union" vom 23. Januar 1959, zu, wonach das Volkswagenwerk bei seiner großen Inseratenaktion zum Jahresende beträchtliche Summen in die Kassen der italienischen Kommunisten gelenkt haben soll? Welche Beweggründe haben die dafür Verantwortlichen veranlaßt, in großen kommunistischen Zeitungen Italiens ganzseitige Inserate aufzugeben? Es trifft nicht zu, daß das Volkswagenwerk Gelder in die Kassen italienischer Kommunisten gelenkt hat. Bei dem beanstandeten Inserat handelt es sich vielmehr um eine Anzeige, die der Generalimporteur des Volkswagenwerkes in Italien ohne Wissen des Volkswagenwerkes im Rahmen eines gegenseitigen Geschäftes in einer kommunistischen Zeitung veröffentlicht hat. Das Volkswagenwerk hat mit dieser Werbeaktion nichts zu tun, hat jedoch auf meine Veranlassung seinen Importeur gebeten, künftig von derartigen Anzeigen abzusehen. Dr. Lindrath Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3475 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 27): Ist die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten Beschäftigungslage in der Werftindustrie bereit, im Interesse einer Förderung des deutschen Schiffsexportes die Laufzeit der von ihr übernommenen Sicherung und Gewährleistung für Ausfuhrgeschäfte (Hermes-Garantien) zu verlängern? Der angespannten Beschäftigungslage in der deutschen Werftindustrie hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit insofern Rechnung getragen, als sie Bürgschaften und Garantien für Schiffsverkäufe in das Ausland auch dann übernimmt, wenn die Kaufpreise nicht bei Ablieferung der Schiffe voll bezahlt, sondern teilweise kreditiert werden. Dabei wird erwartet, daß der ausländische Käufer des Schiffes 20 bis 50 % des Kaufpreises bis zur Ablieferung, den Rest innerhalb von 3 bis 5 Jahren bezahlt. In Vertretung Westrick Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 29): Was hält der Herr Bundesverteidigungsminister von dem Versuch des Presseoffiziers der 1. Gebirgsjäger-Division in Mittenwald, in eigenen Lehrgängen sogenannte Truppenberichterstatter auszubilden? Teilt der Herr Minister die in Pressekreisen herrschende Auffassung, daß eine verstärkte Public-Relations-Arbeit det Bundeswehr nach dieser Methode nur dann nicht in schädlichen Dilettantismus und in politische Einseitigkeit (s. frühere P.K.Berichter) ausartet, wenn die verantwortlichen Presseoffiziere den Truppenberichterstattern einen periodischen und unmittelbaren Kontakt zur politisch unabhängigen und zur parteigebundenen Presse (Besuch von Zeitungsverlagen, Vorträge von Berufsjournalisten u. a.) ermöglichen? Bisher wurden in zwei Divisionen des Heeres Kurzlehrgänge durchgeführt, um geeignete Soldaten für die Unterstützung der Presseoffiziere bei den Divisionen zu gewinnen. Für diese Kurzlehrgänge wurden Journalisten gewonnen, die die Lehrgangsteilnehmer in die Pressearbeit eingeführt haben. Außerdem wurden örtliche Zeitungsbetriebe besichtigt. Die ersten Lehrgänge haben ein überwiegend positives Echo in der Presse gefunden. Die wenigen negativen Äußerungen in der Presse beruhten offensichtlich auf Mißverständnissen, die inzwischen als ausgeräumt angesehen werden können. Ein abschließendes Urteil über die Truppenberichterstattung läßt sich erst auf Grund weiterer Erfahrungen fällen. Hierbei werden die von der Öffentlichkeit, insbesondere der Presse selbst gegebenen Anregungen berücksichtigt werden. Strauß Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung des geplanten Kohlezolls auf die wirtschaftliche Situation der Schifffahrt und der Werftindustrie? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die auf eine Drosselung der Kohleneinfuhr und damit auf eine Einschränkung der Kohlenfracht abzielende Maßnahme der Einführung eines Kohlenzolls zu einem Rückgang des Reparaturgeschäfts und zu Stornierungen von Kohlenfrachteraufträgen bei den Werften führen wird? Was gedenkt — falls diese Ansicht geteilt wird — die Bundesregierung in Anbetracht der ohnehin ernsten Beschäftigungslage der Werften hiergegen zu tun? Die mit der Einführung eines Kohlezolls angestrebte und wegen der Entwicklung der Feierschichten und der Halden an der Ruhr dringend notwendig gewordene Verminderung der Kohleeinfuhren wird sich bedauerlicherweise in einem gewissen Ausmaß auf die Beschäftigung der Schiffahrt auswirken. Es ist möglich, daß sich diese Situation auch auf die Beschäftigung der Werften auswirken wird, obwohl m. E. die Zurückhaltung der Reeder bei der Vergabe von Aufträgen viel mehr durch die lang andauernde Frachtenbaisse zu erklären ist. Soweit ich unterrichtet bin, liegen insbesondere bei schleswig-holsteinischen Werften in Kiel und Flensburg Neubauaufträge für Kohlentransportschiffe vor. Inwieweit diese bereits abgeschlossenen Aufträge durch einen Kohlezoll in ihrer Realisierung gefährdet sind, kann z. Z. nicht übersehen werden. Die vorliegende Anfrage kann heute nicht eingehender beantwortet werden, da die Untersuchungen, in welchem Umfang ein Kohlezoll sich auf die wirtschaftliche Situation der Schiffahrt und der Werftindustrie auswirken wird, wegen der Kürze der Zeit noch nicht abgeschlossen werden konnten. In Vertretung Westrick Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 37): Wie hoch werden nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Einsparungen Im Kriegsopferhaushalt in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich sein, wenn der zu erwartende natürliche Abgang von Versorgungsberechtigten als Grundlage der Schätzung verwandt wird? Auf Grund der gegenwärtig geltenden Fassung des Bundesversorgungsgesetzes werden in den nächsten 5 Jahren bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen voraussichtlich Minderausgaben, von Jahr zu Jahr errechnet, in Höhe von insgesamt 476 Millionen DM erwartet. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Rede von Dr. Heinrich Lübke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird natürlich etwas schwierig sein, alle Einwendungen, die von den verschiedenen Diskussionsrednern gemacht worden sind, einigermaßen organisch miteinander. zu behandeln. Ich will das versuchen, es wird mir sicherlich nicht in allen Fällen glücken.
Ich darf zunächst die Frage der sogenannten Subventionen erwähnen, weil das eine wesentliche Frage ist, die mehrere Redner angeschnitten haben. Ich habe mehrfach gesagt, auch wieder in meinen letzten Ausführungen, daß ich einen Teil der Subventionen, nämlich die Handelsdüngerverbilligung, als Unkostensenkung ansehe, zum Ersatz von Ermäßigungen, die wir von der Industrie erhalten zu können glaubten.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Außerdem sollte es eine Erziehungsmaßnahme sein, um den Verbrauch von Handelsdünger in denjenigen Bezirken zu erhöhen, in denen der Verbrauch weit unter dem üblichen Maß lag.

(Zurufe von der SPD.)

Wenn wir fragen, wie hoch unter den früheren Verhältnissen etwa die jährliche Steigerung des Handelsdüngerverbrauchs gewesen ist, dann müssen wir antworten, daß sie im Durchschnitt etwa bei 6 %gelegen hat. Es wird nun gesagt, die großen, die intensiven Betriebe, die es gar nicht nötig hätten, bekämen auch diese Handelsdüngerverbilligung, und daraus ersehe man doch, daß dies ungerecht sei. Darauf darf ich Ihnen sagen, daß diese modernen landwirtschaftlichen Betriebe hauptsächlich in den Gebieten Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens liegen.
Nun hören Sie sich doch bitte einmal die Steigerungszahlen an. Sie betragen bei Stickstoff in Schleswig-Holstein 24,4, in Niedersachsen 12,7, in Nordrhein-Westfalen 13, in Hessen 17, in Rheinland-Pfalz 20,6, in Baden-Württemberg 30,6 und in Bayern 35,3 %. Das ist doch ein Beleg dafür, daß der Verbrauch derjenigen, die schon immer sehr intensiv mit Verwendung von Handelsdünger gewirtschaftet haben, weniger zugenommen hat als in den übrigen Gebieten, die unter diesem Durchschnitt lagen.
Trotzdem können Sie sagen, daß solche intensive Betriebe darunter sein werden. Natürlich sind solche darunter. Aber man kann gleichzeitig sagen, daß sie bei weitem nicht in dem Umfang zu finden sind, den Sie vermuten; sonst müßte der Steigerungssatz überall gleich hoch sein.

(Abg. Kriedemann: Natürlich nicht! Die anderen haben schon immer richtig gedüngt und brauchten nicht erzogen zu werden!)

— Ja, dann sind sie bei den Steigerungsbeträgen auch nicht berücksichtigt und sind entsprechend schlechter weggekommen.

(Abg. Kriedemann: Herr Lübke, die verbrauchen heute noch mehr als die anderen und haben mehr Geld davon! — Lachen bei der SPD.)

— Die allgemeine Fröhlichkeit dabei kann die Beweiskraft durchaus nicht steigern.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Kriedemann: Aber das viele Drumherumreden auch nicht, Herr Lübke!)

Die Steigerung beim Phosphatverbrauch betrug in Schleswig-Holstein 17 %, in Niedersachsen mit Bremen 6,5 % — war hier also außerordentlich niedrig —, in Nordrhein-Westfalen 8,8 %, und dann kommen die Zahlen der süddeutschen Länder mit 31,7, 33,4, 42,1 und Bayern mit 52,9 %.
Ähnlich liegt es auch beim Kali. Ich will Sie mit weiteren Zahlen verschonen. Aber wenn man mit dieser Verbilligung von Handelsdünger eine Erziehung zum Mehrverbrauch beabsichtigt — das war ja ein wesentlicher Grund neben der Verbilligung —, dann glaube ich sagen zu können, daß er in vollem Umfang erreicht worden ist.

(Abg. Kriedemann: Nur bei Zuckerrübenbetrieben ist das überflüssigerweise versucht worden!)


Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
— Sie wissen, darüber haben wir uns öfter gestritten, Herr Kollege. Ich kann doch nicht auf jeden Hof einen Aufpasser setzen, der den Verbrauch von Handelsdünger überwacht. — Sie schütteln so heftig den Kopf, Herr Kollege, nicht Sie, Herr Kriedemann, sondern der Abgeordnete, der hinter Ihnen sitzt. Wenn das so einfach wäre, dann würde ich an Ihrer Stelle doch einmal einen gut ausgearbeiteten technischen Plan vorlegen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar!

(Abg. Kriedemann: Das haben wir bei der Einführung der Düngersubvention vergeblich versucht, Herr Lübke!)

— Sie haben diesen Plan nicht fertigbekommen, Herr Kriedemann!

(Abg. Kriedemann: Nein, wir konnten Sie nicht davon überzeugen!)

— Nein, Sie konnten mich von dem Grundsatz nicht überzeugen, und Sie haben die Technik nicht hinbekommen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf die Milchprämie eingehen. Nach den amtlichen Berichten aus den süddeutschen Bereichen hat gerade die Milchprämie eine ganz ausgezeichnete Wirkung gehabt. Erst durch diese Milchprämie ist bei uns ein allgemeiner Standard des Milchpreises erreicht worden, wie er bis dahin überhaupt nicht möglich gewesen ist. Wir hatten 1951, als der Besuch in Rhöndorf war, einen Milchpreis von etwas über 25 Pf. Es ist jahrelang darüber geklagt worden, daß die damals aufgezeigten Erwartungen nicht in Erfüllung gingen, weil die Milchpreise nur sehr langsam anstiegen. Im vergangenen Wirtschaftsjahr hatten wir einen Durchschnittspreis von nicht ganz 35 Pf, der jetzt vielleicht bei etwas über 33 Pf liegen wird.
Die Holländer haben demgegenüber nicht nur sehr stark subventioniert, sondern ihren Preis sogar garantiert. Alles, was sie nach Deutschland und in andere Bezirke verkaufen, wird ohne Rücksicht darauf verkauft, ob sie mit den Preisen unter den holländischen Preisen liegen. Es wird einfach damit gerechnet, daß die Verluste, die dadurch entstehen, von der holländischen Regierung aus der Staatskasse gedeckt werden. Nun hörte ich, daß sich das ändern sollte. Man erzeugt in Holland 5,180 Milliarden Liter Milch. Man hat vor, in Zukunft nur 5 Milliarden Liter zu subventionieren, d. h. also ganze 180 Millionen Liter weniger. Das bedeutet praktisch, daß dieses Verfahren fortgesetzt wird. Das ist für uns eine sehr schädliche Beeinflussung, weil uns dadurch, wie Herr Bauknecht erwähnt hat, das Vollmilchpulver und der Käse in den verschiedensten Sorten so billig vor die Haustür geschoben werden, daß unsere Molkereien dagegen nicht ankommen. Und das alles geschieht auf Kosten des holländischen Staates, der seinerseits einen Milchpreis von 32 Pfennig garantiert hat, ohne Rücksicht darauf seine Exporte durchführt und es uns überläßt, mit den Schwierigkeiten fertig zu werden.
Ich habe nunmehr den Holländern nochmals nahegelegt, dieses Verfahren zu ändern, jedenfalls nicht
nach Deutschland subventionierte Ware zu schicken, weil ich sonst Gegenmaßnahmen ergreifen müßte — ich sage das hier in aller Öffentlichkeit —, obwohl das für das Anlaufen des europäischen Marktes gar kein gutes Zeichen ist. Aber es ist nicht möglich, sich monatelang ein solches Verfahren anzusehen, sich von der Landwirtschaft mit Recht erhobene Vorwürfe machen zu lassen und zu sagen: ich kann daran nichts ändern. Ich habe deswegen Vollmilchpulver und Käse aus der Konsolidierung der liberalisierten Produkte herausgelassen, so daß ich auch noch den umgekehrten Weg gehen kann.

(Zuruf rechts: Ausgezeichnet!)

Wenn das von Verbraucherseite z. B. als ein Unrecht am Verbraucher bezeichnet wird, dann beruht das auf einem völligen Mißverstehen der gesamten Situation. Wenn der Verbraucher Käse und sonstige Milchprodukte aus dem Ausland auf der Basis des dort üblichen Kostenstandards ohne künstliche Verbilligung bekommt, kann man dagegen nichts sagen; darauf müssen wir uns einstellen. Wenn wir diese Produkte dann verteuerten, müßten schon wichtige Gründe vorliegen, mit denen wir das dem Verbraucher gegenüber vertreten könnten. Es wäre aber ungerecht, vertreten zu wollen, daß Produkte, die mit Regierungssubventionen künstlich verbilligt sind, in Deutschland verkauft werden dürfen und die deutsche Landwirtschaft gezwungen wird, damit zu konkurrieren.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Kriedemann: Wir sind gegen alle Subventionen, auch die holländischen!)

— Wir haben solche Subventionen im wesentlichen bei den Holländern; wir haben sie zwar auch bei den Franzosen — und auch von andern Ländern sind solche zu melden —, doch ist bei den Franzosen in letzter Zeit ein starker Rückgang auf diesem Gebiet festzustellen, und wie wir gesehen haben, haben die Dänen, die ihrerseits auf Grund eigener Kosten diese holländischen Preise noch unterschreiten, das nur sehr zögernd getan. Ich hoffe also, daß wir, wenn die holländische Regierung von der Schädlichkeit dieses Verfahrens überzeugt werden kann, in dem ganzen Bereich zu einer Bereinigung kommen.

(Abg. Kriedemann: Wir sind gegen alle Subventionen, auch gegen die holländischen!)

— Mit Recht!

(Abg. Kriedemann: Dann sind wir uns wieder mal einig!)

— Ja, hier können also Familien Kaffee kochen. (Heiterkeit.)

Ich darf bezüglich der Subventionen noch einen Punkt berühren, den zuletzt Herr Logemann und wohl auch Herr Köhler angeschnitten hat. Diejenigen, die glauben, es wäre richtig, die Subventionen ganz ohne Rücksicht auf die Lage der Landwirtschaft abzubauen, würden sich wundern, wenn sie diese Betrage von den Überschüssen, die im letzten Jahr eine Höhe von 4,26 Milliarden DM hatten, abziehen müßten.

(Abg. Köhler: Das habe ich nie gesagt!)




Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
— Ich habe sie gar nicht gemeint, Herr Köhler. Ich habe nur gesagt, ich wolle auf Äußerungen zurückkommen, die Sie, Herr Logemann und andere gemacht haben, weil Sie auf diese Dinge angespielt haben. Sie haben nicht gefordert, daß die Subventionen beseitigt werden, aber Sie haben auch die sogenannten Subventionen angesprochen, und deshalb: 4,26 Milliarden weniger 1,2 Milliarden würden uns auf einen Stand zurückbringen, den wir 1952 und 1953 auch gehabt haben.
Die Zeit, seit der das Landwirtschaftsgesetz existiert, in der wir also die Mittel aus dem Grünen Plan jährlich zur Verbesserung der Verhältnisse einsetzen können, ist noch viel zu kurz, da er erst seit drei Jahren wirklich wirksam werden konnte. Es ist deshalb viel zu früh, über diese Auswirkungen zu sprechen. Es konnte ja gar nicht das notwendige Fett angesetzt werden, damit sich hieraus ein Erfolg entwickeln konnte. Darum wäre es viel zu früh, daran zu denken, in vollem Umfang an den Abbau der sogenannten Subventionen heranzugehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Lücker hat die Verbesserung der Gesamtsituation draußen mit sehr freundlichen Worten bedacht und von der guten Atmosphäre in der gesamten praktischen Landwirtschaft gesprochen. Ich will da nicht von den Organisationen sprechen, weil ich nicht über die Organisationen zu klagen habe — im Augenblick.

(Heiterkeit.)

Aber das kann sich ja jeden Moment ändern.

(Erneute Heiterkeit.)

In der praktischen Landwirtschaft ist die Stimmung deshalb so gut, weil sie inzwischen gespürt hat, daß über das Landwirtschaftsgesetz und über den Grünen Plan eine effektive Verbesserung möglich ist. Damit hat die Landwirtschaft ihren Glauben an die Wirksamkeit dieses Gesetzes gewonnen und geht deshalb willig mit. Damit ist der Erfolg praktisch erst gesichert.

(Abg. Struve: Sehr gut!)

Die eigene Beteiligung der Landwirtschaft an den notwendigen Investitionen habe ich in meinen Ausführungen vor etwa einer Woche eingehend dargestellt. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich hatte vor einer Woche zu erwähnen vergessen, daß wir seit dem vorigen Jahr und im kommenden Jahr die Roggenlieferprämie nicht mehr auszahlen. Davon sind die Roggenböden, die im Mittelgebirge liegen, besonders betroffen. Wir überlegen uns alle, sowohl im Ernährungsausschuß wie auch in der Regierung, wie man das für die am schwersten betroffenen Familienbetriebe in den höheren Lagen etwas abmildern könnte. Ausreichende Vorschläge sind auf diesem Gebiete noch nicht gemacht worden. Wir werden aber im wesentlichen Vorschläge für die Kartoffelwirtschaft machen müssen, indem wir Möglichkeiten geben, die Silierungsanlagen zu verbessern und zu erweitern, um auf diese Weise Mastbetriebe aus der eigenen Kartoffelproduktion aufbauen zu helfen.
Herr Kriedemann hat sodann grundsätzliche Ausführungen zur Verbesserung des Grünen Berichtes gemacht und daran erinnert, daß die Einnahmen aus Wald-, aus Jagdpacht usw. nicht mitberücksichtigt seien. Die bisherige Berechnungsmethode ist von Anfang an vom Beirat gutgeheißen worden. Ich glaube nicht, daß es das Bild verbessert, wenn man diese Positionen mit einbezieht; sie würden es nur verwirren. Wir haben nur den rein landwirtschaftlichen Betrieb genommen und haben die anderen Betriebe herausgelassen. Man sagt ja: es gibt neben der normalen landwirtschaftlichen Fruchtfolge noch eine andere „Fruchtfolge", die also z. B. Jagdpacht, Manöverschäden und den Verkauf von Bauplätzen einschließt.

(Heiterkeit.)

Auch das ist eine „Fruchtfolge", die wollen wir aber in den Grünen Plan nicht einführen.

(Abg. Kriedemann: Aber zur Lage der Landwirtschaft gehört es eigentlich!)

— Ich glaube, das würden wir besser dann hier nicht erörtern.

(Abg. Kriedemann: Einverstanden! Es bleibt ja unter uns! — Heiterkeit.)

Die Feststellungen über die landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte auf den Seiten 17/18, Herr Kriedemann, sind lediglich Feststellungen des Statistischen Bundesamtes. Wenn wir gezwungen sind, die Unterlagen des Statistischen Bundesamtes zugrunde zu legen, kann man uns nicht verübeln — wir konnten diese Dinge ja nicht selbständig feststellen —, daß wir bis zu der Änderung selbst an den alten Zahlen festgehalten haben und erst, nachdem die neuen Ergebnisse herauskamen, diese sofort in Rechnung gestellt haben.

(Abg. Kriedemann: Gut, ich bin auch einverstanden!)

Das bedeutet natürlich eine entsprechende Besserstellung; sie ist aber in vollem Umfange berücksichtigt.

(Abg. Kriedemann: In diesem Jahr!)

— Diese Feststellung ist auch nicht eher gekommen.

(Abg. Kriedemann: Aber die Tatsache haben Sie vorher gekannt!)

— Wir haben uns im übrigen immer an die Testbetriebe gehalten.
Herr Logemann hat beanstandet, daß z. B. die Zahlen über die Ernteverkäufe schon im November bekanntgegeben worden sind. Das hatte mit unseren Testbetrieben gar nichts zu tun, sondern war lediglich eine Feststellung aus den allgemeinen Angaben über die Verkäufe an den Märkten. Wir haben aber auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes die Aufgabe, die Angaben der Testbetriebe auszuwerten.
Wenn die Zahlenangaben darüber, was in diesem Jahr der Landwirtschaft zugute kommen sollte, vorher feststanden — Sprecher mehrerer Fraktionen haben das beanstandet —, und zwar sowohl die Zahlen des ordentlichen Etats, wie auch die des



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
Grünen Plans, hatte das folgenden Grund. Schon lange, bevor die Beratungen über die Neufestsetzung des Haushaltsplans in Gang kamen, wurde mir gesagt, daß wir in diesem Jahr erhebliche Abstriche an unserem Grünen Plan machen müssen. Es wurden da Zahlen genannt, die recht erschütternd waren. Ich habe immer gesagt: Warten Sie doch mal mit diesen ganzen Ankündigungen, bis die Grundlagen des Berichts sichtbar werden. Wir haben so lange gewartet, und dann bin ich mit diesen Grundlagen beim Finanzminister gewesen und habe mich mit ihm darüber geeinigt, daß wenigstens der Etat des Vorjahrs gehalten wird, trotz einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Situation.
Es ist die Frage, ob das richtig war. Wir haben dabei natürlich eine ganze Menge Erhöhungen vornehmen müssen und haben andere Positionen wieder abgebaut. Wir haben im ordentlichen Etat Flurbereinigungsmittel in Höhe von 37 Millionen DM. Wir haben im Grünen Plan weiterhin die Flurbereinigungsmittel noch einmal um 43 Millionen DM erhöht, so daß wir praktisch im Grünen Plan allein für die Flurbereinigung 80 Millionen DM mehr haben. Bei der Wasserwirtschaft haben wir eine Erhöhung um 15 Millionen DM. Außerdem haben wir für die Alterssicherung eine Ausgabe, die sich etwa bei 10 bis 15 Millionen DM bewegen wird, und zwar für diejenigen Betriebe, die ihr Land zur Strukturverbesserung abgeben, also ihren Betrieb auflösen, und dann ohne Sicherung sind. Da die Agrarstrukturverbesserung durch die Auflösung dieser Betriebe Fortschritte macht, habe ich zugesagt, diese Lasten auf den Grünen Plan zu übernehmen. Ich glaube, das ist recht und billig, und man kann es jedem gegenüber vertreten. Deshalb nehmen wir hierfür Mittel aus der Strukturbereinigung.
Darüber hinaus kommen zu den Positionen I und II 130 Millionen DM bereitgestellter zinsverbilligter Kredite aus dem Kapitalmarkt. Zum Wirtschaftswegebau kommen noch einmal 50 Millionen DM und zu den Wasserversorgungsmaßnahmen und einigen anderen noch einmal 45 Millionen DM aus ERP-Mitteln, so daß zu den 173 Millionen DM in I — Strukturmaßnahmen — noch einmal 225 Millionen DM dazukommen. Man kann nun wirklich nicht mehr in der Öffentlichkeit sagen, die Strukturmaßnahmen seien nicht genügend verstärkt worden!

(Zustimmung in der Mitte.)

Die Bereitstellung all dieser Mittel geht zu Lasten der sogenannten Subventionen — hauptsächlich der Handelsdüngerverbilligung — und ein wenig zu Lasten der Milchprämie. Insgesamt sind es 110 Millionen DM.
Herr Kriedemann meinte in diesem Zusammenhang, wir sollten nicht so geheimnisvoll mit unseren Zahlen tun. Wir tun das jedes Jahr, Herr Kriedemann, das gewöhnt man sich schließlich an.

(Heiterkeit.)

Wie die Mittel verwendet werden, ist ja das Interessante, nicht das Endergebnis.

(Abg. Kriedemann: Das entspricht aber nicht dem Landwirtschaftsgesetz!)

— Ja, das entspricht dem Landwirtschaftsgesetz. Wir können uns unter keinen Umständen gefallen lassen, daß die Zahlen schon verrissen werden, bevor ich sie hier im Parlament bekanntgebe. Es geht mir ja hier sowieso schon schlecht genug. Ein wenig kann ich ja auch zur Verbesserung der eigenen Gesundheit tun.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Kriedemann: Aber nicht mit Zahlenkunststücken, Herr Lübke!)

— Nein, das sind keine Zahlenkunststücke. Ich habe Ihnen soeben klar gesagt, wie diese Zahlen entstanden sind. Das hat nichts mit Kunststücken zu tun.
Man sagt, die Subvention für die Milch komme auch den Verbrauchern zugute. Sicher kommt sie letztlich ganz den Verbrauchern zugute, denn die Milch wird infolge der Anforderungen, die wir an ihre Qualität stellen, jedes Jahr besser. Die Verteuerung der Trinkmilch um einen Pfennig in diesem Jahr ist ja nicht auf die Landwirtschaft, sondern auf die Handelsspannen zurückzuführen. Darum glaube ich, daß letzten Endes die sich ständig verbessernde Qualität der Trinkmilch ohne Verteuerung dem Verbraucher zugute gekommen ist. Das gleiche gilt für die Butter, und das gleiche gilt auch für den Käse. Es geschieht auf diesem Gebiet sehr viel, was Sie im Grünen Plan und im normalen Etat kaum finden.
Wir geben Anpassungsbeihilfen, um unsere landwirtschaftlichen Betriebe aus der sehr schweren Situation der Tierseuchen herauszubringen. In den Großbetrieben fällt es schwerer als in den Kleinbetrieben, die Bang- und Tbc-Krankheiten zu bekämpfen. Wir haben Großbetriebe, die darunter jahrelang außerordentlich gelitten haben und ihre gesamten Reserven in Anspruch nehmen mußten, um die schweren Verluste abzudecken. In den Betrieben, die drei bis fünf Kühe halten, ist die Bekämpfung in der Regel einfacher. Da ist z. B. der Tuberkelbazillus kaum vertreten. Manche Veterinäre sagten in früheren Zeiten, als die Tbc-Bekämpfung noch nicht so allgemein bekannt war: In diesen dunklen Ställen, die vielfach in ganz dichtgedrängten Dörfern stehen, ist die Luft so schlecht, daß selbst die Tuberkelbazillen das nicht aushalten können.

(Heiterkeit.)

Es wurde gesagt, es müßte dafür gesorgt werden, daß in allen Bereichen, in denen die bäuerliche Bevölkerung dicht beeinandersitzt, gewerbliche Unternehmen in stärkerem Umfang angesiedelt werden. Zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Landwirtschaftsministerium und der deutschen Industrie besteht auf diesem Gebiet eine enge Zusammenarbeit. In der letzten Zeit ist auch zusammen mit dem zuständigen Ausschuß allerlei geleistet worden. Der zuständige Ausschuß wird in Zukunft mit uns auf diesem Gebiet in enger Verbindung bleiben. Der Ausschuß ist für die sogenannten Sanierungsgebiete eingesetzt, und es wird gut sein, diese Zusammenarbeit weiter energisch zu betreiben. Also, Herr Kriedemann, auf diesem


(Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke)

Gebiet ist eine ganze Menge geschehen. Allerdings halten sich die Mittel, die dafür zur Verfügung gestellt werden, in sehr engen Grenzen.
Ferner wurde gebeten, die Methoden zu verändern, auf denen sich unsere Arbeiten aufbauen und die schon seit Jahren in der Erörterung stehen. Der Beirat für den Grünen Bericht hat sich mit den Dingen eingehend befaßt — Herr Bauknecht. Ihr Nachbar wird Ihnen das bestätigen können —, und er hat an dem jetzigen Verfahren festgehalten. Er hat jedenfalls keine Veranlassung gesehen, z. B. auf Stundenlöhne und ähnliche Änderungen einzugehen. Ich will die Gründe dafür gar nicht im einzelnen anführen. Ganz sicher aber bringen uns in der Berechnung Stundenlöhne nicht weiter, sondern nur das Jahreseinkommen.
Herr Bauknecht sagte, es werde behauptet, man produziere an dem Markt vorbei; in Wirklichkeit seien die Einfuhren schuld daran, daß bei uns in Deutschland die Preise sänken. Das ist zweifellos richtig. Aber es ist auch ebenso richtig, daß Sie die Einfuhren nicht ständig nach dem Stand des Verbrauchs oder der landwirtschaftlichen Produktion einrichten können. Denken Sie an die Ernteschwankungen oder an den Schweinezyklus! Wenn wir unsere Einfuhren danach einrichten wollten, bekämen wir keinen einzigen Handelsvertrag fertig. Das ist unzumutbar. Sie wissen genau, in welchem Umfang wir von der Einfuhr abhängig sind. Ich sage das auch all denen, die nicht wissen, wie gering die Prozentsätze der Einfuhren sind, die noch aus dem Ausland zu uns hereingekommen sind. Diese Prozentzahlen — Herr Köhler, ich glaube, Sie sagten es — .sind verhältnismäßig klein. Sie sind aber gerade bei Rindfleisch am größten, und bei Rindfleisch ist die Steigerung der Preise am auffälligsten. Es kommt also gar nicht auf die Prozentsätze oder auf die Größe der Einfuhr an, sondern darauf, daß die deutsche Ernte oder die deutsche Produktion nicht mit der Einfuhr zusammentreffen darf. Das zu manipulieren ist ganz außerordentlich schwer, wenn nicht unmöglich.
Wenn man nun von den mancherlei Nachteilen spricht, die uns durch das Ausland zugefügt werden, dann müssen wir gerechterweise auch sagen, in welchen Sparten wir günstiger als das Ausland liegen — ich will mich damit heute nicht befassen, das müßte eigentlich das Haus mal von sich aus tun —, wieviel billiger wir das eine oder andere Produktionsmittel bekommen als das Ausland oder wo wir auch in unseren Verkäufen besser liegen. Ich werde das von mir aus nicht tun. Aber gerechterweise müßte man beides nebeneinander stellen. Sonst sieht das so aus, als ob nur die Regierung blind wäre.

(Heiterkeit.)

Nun zu den Silos und Unterdachtrocknungsanlagen! Herr Bauknecht, die angesetzten Summen entsprechen den Abrufen des letzten Jahres. Wir haben im letzten Jahr 25 Millionen DM angesetzt, und verbraucht sind bis heute 15 Millionen DM. Das kann daran liegen, daß zu den Futterbaubetrieben nur diejenigen gerechnet werden, die
66 °/o Grünland haben. Dias ist ja die Definition der Futterbaubetriebe. Ich bin aber der Meinung, daß der Futterbaubetrieb nicht nach dieser Definition bestimmt zu werden braucht. Man könnte einen Betrieb als Futterbaubetrieb meinetwegen auch bei geringerem Futterflächenanteil gelten lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen uns damit befassen, um festzustellen, ob es nicht auch noch bei 60 % geht. Dann werden die Unterdachtrocknungsanlagen wahrscheinlich etwas rascher verkauft werden. Daran sind wir alle interessiert, weil das ein wirkliches Hilfsmittel ist.
Bei den Zuschüssen für Siloanlagen aber über die Ställe mit 10 Kühen hinauszugehen, das habe ich immer abgelehnt, und das muß ich auch jetzt ablehnen. Der Kleinbetrieb muß für seinen Silo mit einem geringeren Inhalt pro Kubikmeter 15 DM mehr an fixen Kosten zahlen als der größere Betrieb. Diese 15 DM ersetzen wir, weiter nichts. Das muß so bleiben, wie es ist.
Herr Köhler meinte zur Einführung, es sei alles über den Grünen Bericht und Grünen Plan bekannt. Ja, wenn wirklich alles bekannt gewesen wäre, Herr Kollege, hätten wir uns ja besser unsere Reden geschenkt. Dann hätten wir wahrscheinlich allen Zuhörern im Bundestag mit Ausnahme derjenigen, die auf den Tribünen sitzen, eine große Freude gemacht.

(Heiterkeit.)

Herr Köhler meinte, es wäre besser gewesen, wenn man bei der Berechnung der Steigerung der Einnahmen die gute Ernte vorher abgesetzt und sie nicht in den Bericht aufgenommen hätte.

(Abg. Köhler: Der Optik wegen!)

Ich frage: was sollen wir dann bei schlechten Ernten machen? Sollen wir sie auch absetzen?

(Heiterkeit.)

Das wird also nicht gehen. Wir wollen ein Bild von der wirklichen Lage haben.
Dann fragten Sie sehr bewegt: Wer schützt die Bauersfrauen? Dazu sind zunächst einmal die Männer da!

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause.)

Infolge der guten Ernte, infolge der Maßnahmen des Grünen Planes und infolge der stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland konnten die Einnahmen der Landwirtschaft wesentlich gesteigert werden. Die Landwirtschaft hat von den Mehreinnahmen 2,35 Milliarden DM in Investitionen angelegt. Diese Investitionen sind zu einem guten Teil auch der Hausfrau zugute gekommen.

(Abg. Köhler: Trotz allem!)

Wenn man in einem Jahr 2,35 Milliarden DM für Investitionen anlegen kann, dann kann man nicht sagen, es bleibe alles beim alten.

(Abg. Köhler: Die Arbeitszeit der Betriebe ist zu lang!)




Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
— Es gibt sicher Betriebe, bei denen das so ist. Sie müssen jede Möglichkeit ausnutzen, mehr zu arbeiten, damit sie auch etwas mehr verdienen. Es gibt aber auch Betriebe— ich kenne persönlich eine Reihe solcher Betriebe —, die sich schon auf den 8-Stundentag eingerichtet haben und entsprechend wirtschaften. Es gibt also beide Arten. Bei manchen Betrieben handelt es sich zum Teil um Gewohnheit, zum Teil allerdings auch um Not.
Sie sagten dann, die Lage der Landwirtschaft habe sich im Grunde nicht gebessert. Herr Köhler, mit dieser Behauptung tun Sie dem Landwirtschaftsgesetz und auch dem Grünen Plan Unrecht. Ich glaube, Sie tun auch Ihren Landsleuten Unrecht. Schleswig-Holstein hat zwar durch seine marktferne Lage gewisse Sondernachteile zu tragen. Denken Sie einmal an die schwarze Fahne von vor 30 Jahren zurück!

(Abg. Köhler: Ich habe sie nicht getragen!)

— Ja, ich weiß. Aber Sie erinnern sich doch noch sehr gut an diese Zeit. Wenn Sie heute diese schwarze Fahne ergriffen und vorwegzögen, würden Sie keine Gefolgschaft finden.

(Abg. Köhler: Sagen Sie das nicht!)

— Nein, ganz sicher nicht. Der Landwirt betrachtet diese Dinge kühl und rechnerisch. Der Landwirt sagt heute nicht: Wir haben im ersten und zweiten Jahr der Geltung des Landwirtschaftsgesetzes noch nicht viel von einer Besserung gemerkt. Wenn er das sagte, könnte man annehmen, daß er auch bereit wäre, in einem schlechten Jahr zu demonstrieren. Der Landwirt sieht aber, daß sich bereits im dritten Jahr des Wirksamwerdens des Gesetzes die Verhältnisse gebessert haben. Das fühlt jeder, und das wird auch für jeden sichtbar. Deshalb trägt er auch keine schwarze Fahne mehr.
Diesen tiefgehenden Pessimismus, Herr Köhler, den Sie gezeigt haben, möchte ich kritisieren. Er ist meines Erachtens in diesem Jahr nicht am Platze. Wir müssen uns darauf einstellen, in diesem Jahre dem Landwirt die Sicht für die Entwicklung in der EWG zu öffnen. Sie haben das am Schluß Ihrer Ausführungen auch erwähnt.
Sie haben mich weiter gefragt, ob Sie eine gedämpfte oder eine aggressive Oppositionsrede gehalten hätten. Ich muß mich da mehr für eine „gedämpfte" entscheiden; ich bin viel Schlimmeres gewohnt.

(Heiterkeit.)

Herr Logemann und Herr Köhler fragten dann wieder wegen der Familienbetriebe. Ich persönlich bin der Meinung, daß sich der Familienbetrieb gar nicht nach der Größenklasse einordnen läßt. Nach der Definition ist der Familienbetrieb ein Betrieb, der im wesentlichen mit familieneigenen Arbeitskräften wirtschaftet und nur gelegentlich Aushilfe braucht, wobei im übrigen ein Lebensstandard erreicht werden kann, der mit dem im gewerblichen Sektor vergleichbar ist. Der Familienbetrieb ist in der Lüneburger Heide oder in der Eifel oder im Sauerland oder in den Alpenvorbergen oder in Schleswig-Holstein auf der Geest ganz anders als in der Soester Börde oder etwa im braunschweigischen oder im Hildesheimer Bezirk oder in der Kölner Bucht. Darum ist es sehr schwer, ihn nach Größenklassen einzuordnen. Nur wenn ich den Betrieb kenne, kann ich sagen: das ist ein Familienbetrieb, oder: das ist keiner. Infolgedessen kann man vom Familienbetrieb sprechen, auch wenn man ihn nicht statistisch einordnen kann.
Die Produktionsreserven, die bei uns bestehen, erlauben noch eine gewisse Steigerung der Produktion; da gebe ich Herrn Logemann ganz recht. Ich möchte aber sagen, daß diese Produktionsreserven verhältnismäßig gering sind; sie bewegen sich bei den meisten Produkten zwischen Null und 10 °/o. Man braucht sich nur einmal anzusehen, welche Produktionsreserven im einzelnen vorhanden sind, um sich eine Vorstellung darüber zu bilden, inwieweit Produktionssteigerungen möglich sind.
Herr Logemann hat auch die Eierproduktion angesprochen. Ich muß darauf erwidern, daß wir in der Eierproduktion praktisch mit dem Ausland konkurrieren können und im Jahresdurchschnitt im großen ganzen die Auslandspreise bekommen. Wir haben den Ausgleich für die verteuerten Futtermittel durch das Gesetz zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft. Man kann also nicht sagen, daß da ein Nachteil gegenüber dem Ausland vorliege. Außerdem haben wir auf diesem Gebiet noch einen gewissen Zollschutz. Ihre Bemerkungen sind insoweit also nicht begründet.
Sie sagten dann, ich hätte von der Senkung des Futtergetreidepreises gesprochen. Ich habe ausdrücklich gesagt: Ich bin der erste gewesen, der in öffentlicher Diskussion dafür eingetreten ist, daß die pflanzliche Produktion rentabel gehalten wird. Ich hatte darüber vorher mit Herrn Mansholt in Brüssel Fühlung aufgenommen und dann auf der Wiener Tagung der europäischen Bauernverbände die Rentabilität der pflanzlichen Produktion gefordert, woraus sich sowohl preislich wie auch für die Rentabilität der Veredelungsproduktion praktisch alles weitere ergibt. Allerdings ergibt sich daraus kein bestimmter Preislevel. Nehmen Sie aber an — und das habe ich in meiner letzten Rede gesagt, Herr Logemann —, wir würden uns in Europa auf den deutschen Weizenpreis einigen können. Auch dann würde der deutsche Futtergetreidepreis heruntergehen, weil wir nämlich ganz allgemein, international ein unter den Weizenpreisen liegendes Futtergetreidepreisniveau haben, und darauf würden sich sämtliche übrigen Länder automatisch einstellen. Auch wir würden es tun müssen, sonst würden wir bei uns die Veredelungsproduktion benachteiligen. Das können wir nicht.

(Zuruf rechts.)

— Nein, das können wir nicht. Wenn wir ein gemeinsames Getreide- und Veredelungsproduktenpreisniveau haben, können wir nicht in Deutschland ein anderes Futtergetreidepreisniveau haben; sonst würden wir jeden, der Veredelungsproduktion betreibt, benachteiligen.
Ich muß noch zu der Drucksache vom 1. Juli 1958 Stellung nehmen, die Herr Logemann angesprochen hat. Die Verbesserungsmaßnahmen sollen sich er-

Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
strecken auf Flurbereinigung usw., auf Erleichterungen bei den Vermögensabgaben, auf zusätzliche Zinsverbilligung, auf Verbesserung der landwirtschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten und auf Ausstattung der Betriebe mit baulichen Anlagen und technischen Arbeitshilfsmitteln. Herr Logemann, ich kann es kurz machen. Wir haben in sämtlichen Punkten, die hier angeführt sind, wesentliche Beiträge geleistet, so daß wirklich die Bundesregierung den Anforderungen des Bundestages von A bis Z Folge geleistet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Gellersen) !