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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und weiterer Mitglieder des argentinischen Abgeordnetenhauses 3411 A Abg. Lulay tritt für den ausgeschiedenen Abg. Kiesinger in den Bundestag ein . . 3411 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Arndgen 3411 B Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 888) . . 3411 C Nachwahl eines Vertreters und von Stellvertretern der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 3411 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Abg. Lücker [München], Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 70); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 881); Schriftlicher Bericht des Ernährungsauschusses (Drucksache 476 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Bading (SPD) 3412 A Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . 3412 C Kriedemann (SPD) . . . 3412 D, 3413 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850, 863) ; in Verbindung mit Antrag betr. Arbeitserleichterung für die Landfrauen (FDP) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 208, 578) ; Antrag betr. Feststellung der Lage der Familienbetriebe im Grünen Bericht (DP) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 627, 790); Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Anstalt für Agrarwerbung (FDP) (Drucksache 817) — Erste Beratung — Lücker (München) (CDU/CSU) . . 3414 A Kriedemann (SPD) 3420 A Bauknecht (CDU/CSU) 3425 A Köhler (FDP) . . . . . . . . 3428 C Logemann (DP) 3432 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3437 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 3443 A Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . . 3447 C Sühler (CDU/CSU) 3450 D Frehsee (SPD) 3453 B Wittmer-Eigenbrodt (CDU/CSU) . 3457 B Welslau (SPD) 3459 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Dr. Reinhard (CDU/CSU) 3460 A Bading (SPD) 3461 C Rehs (SPD) 3462 A Leukert (CDU/CSU) 3463 D Struve (CDU/CSU) 3464 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 3465 B Antrag betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (SPD) (Drucksache 800) . . . . . . . . . 3467 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1954 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 84, 815) . . . . 3467 B Antrag betr. Freigabe des Rasthauses am Chiemsee (Abg. Dr. Franz, Wieninger, Dr. Besold u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 196, 825) 3467 C Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. November 1958 betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Zoglmann; Mündlicher Bericht des immunitätsausschusses (Drucksache 846) Ritzel (SPD) 3467 D Übersicht 5 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 838) 3467 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 206 [neu]) 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 mit der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutsch-portugiesischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 763) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 858) — Zweite und dritte Beratung - 3468 A Entwurf eines Gesetzes zu den zwei Abkommen vom 8. April 1958 mit Spanien über gewisse Auswirkungen des zweiten Weltkrieges und über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte (Drucksache 764); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 859) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3468 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3468 D Anlagen 3469 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3411 64. Sitzung Bonn, den 25. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Bechert 27. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Berendsen 12. 3. Frau Blohm 27. 2. Börner 27. 3. Dr. Bucerius 27. 2. Conrad 26. 2. Dr. Deist 8. 3. Diebäcker 28. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Eilers (Oldenburg) 27. 2. Etzenbach 25. 2. Fuchs 28. 2. Geiger (München) 25. 2. Glahn 25. 2. Dr. Gleissner (München) 27. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Höcker 25. 2. Hoogen 25. 2. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 28. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 26. 2. Kalbitzer 25. 2. Kramel 7. 3. Kunst 21. 4. Kunze 27. 2. Kurlbaum 8. 3. Leber 26. 2. Lenz (Brühl) 27. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 27. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Murr 28. 2. Paul 26. 2. Pietscher 14. 3. Ramms 28. 2. Frau Rösch 14. 3. Scharnowski 27. 2. Scheel 27. 2. Schneider (Bremerhaven) 25. 2. Schoettle 28. 2. Schröder (Osterode) 31. 3. Schwarz 2. 4. Storch 27. 2. Sträter 26. 2. Frau Strobel 27. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wagner 25. 2. Weinkamm 7. 3. Wieninger 28. 2. Wilhelm 27. 2. Dr. Will 27. 2. Frau Wolff (Berlin) 25. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Baade 10. 4. von Bodelschwingh 4. 4. Gleisner (Unna) 10. 3. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 5. 4. Odenthal 14. 3. Stahl 23. 3. Stenger 15. 3. Anlage 2 Umdruck 206 (neu) Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Kalbitzer und Genossen betr. Hilfe für die minderentwickelten Gebiete - Drucksache 518 - an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (f), an den Außenhandelsausschuß, an den Haushaltsausschuß 2. Antrag der Abgeordneten Jacobs, Lücker (München), Gerns und Genossen betr. Europäisches Abkommen über Weinerzeugung und Weinhandel - Drucksache 830 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (f), an den Außenhandelsausschuß 3. Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarates - Drucksache 831 - an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 24. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion 3470 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Anlage 3 Umdruck 228 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, in sinnvoller Ergänzung des Grünen Planes ein wirtschaftliches Strukturprogramm vorzulegen, das die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben in den Landbezirken gewährleistet. Damit soll dem Mangel an produktiven Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und der Konzentration von Wirtschaft und Menschen in den industriellen Ballungsräumen entgegengewirkt werden. Bonn, den 24. Februar 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 230 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Lücker (München), Kriedemann, Mauk, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksachen 70, 476 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 1. erhält § 7 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. a) die in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse, soweit sich nicht aus Absatz 1 a etwas anderes ergibt, in der Mühle nicht mehr hergestellt werden können, b) die Stillegung für 30 Jahre durch Grundbucheintragung sichergestellt ist,"; 2. wird in § 7 hinter Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Von der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe a ist abzusehen, soweit es sich um Vorrichtungen zur Herstellung von Futterschrot handelt, und wenn der Inhaber der Mühle sich bei der Vereinbarung des Pauschalbetrages verpflichtet, den Pauschalbetrag für den Fall zurückzuzahlen, daß diese Vorrichtungen zur Herstellung der in § 2 Abs. 1 genannten Erzeugnisse während der in Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe b genannten Frist verwendet werden." Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 231 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen; er gibt seiner Genugtuung Ausdruck, daß die Auswirkungen der bisherigen Grünen Pläne im Rahmen der gesamten Agrarpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe der Landwirtschaft und in Verbindung mit einer besseren Ernte zum ersten Male sichtbar zu einer Verbesserung der Lage der Landwirtschaft in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geführt haben. Der Bundestag begrüßt die Verlagerung der Mittel zugunsten der Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind; er erwartet, daß die Richtlinien zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Anstrengungen im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung fortzusetzen, um im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtungen gemäß § 1 — den Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben zu erreichen. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen die Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme stärker gefördert werden, die in ihrer Entwicklung bisher zurückgeblieben sind. Bonn, den 25. Februar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 6 Umdruck 232 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850). Der Bundestag wolle beschließen: Der Landwirtschaft ist über die Mittel im vorliegenden Grünen Plan hinaus aus ERP-Mitteln ein Rationalisierungskredit in Höhe von 250 Millionen DM im Grünen Plan 1959/60 zur Verfügung zu stellen. Die weiter erforderlichen Zinsverbilligungsmittel sind ebenfalls aus Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — oder aus dem Grünen Plan 1959/60 insofern bereitzustellen, daß der ERP-Kredit für die Endkreditnehmer 2,5 v. H. beträgt. Bonn, den 25. Februar 1959 Logemann Dr. Preiß und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3471 Anlage 7 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Hilfe für politische Häftlinge aus der sowjetisch besetzten Zone (Drucksache 800) Bereits 1954, als wir uns erstmalig in diesem Hause über die Hilfe für ehemalige politische Häftlinge aus der Zone auseinandersetzten, forderte die Bundestagsfraktion der SPD die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der neben bestimmten Hilfsmaßnahmen auch eine Entschädigung für erlittene Haft regeln sollte. Die Bundesregierung legte 1955 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der die Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, entsprechend den Bestimmungen des BVG, und die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen, regeln sollte. Darüber hinaus enthielt der Gesetzentwurf Vergünstigungen nach dem Heimkehrergesetz bei einem Gewahrsam, der länger als 12 Monate gedauert hat, und Haftbeihilfen in dem gleichen Umfang, wie sie im Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz vorgesehen sind. Leider konnten sich die Bundesregierung und auch die Regierungskoalition nicht dazu entschließen, entsprechend unserer Forderung einen Rechtsanspruch auf die Haftentschädigung festzulegen. Es wurde der sogenannte 10-Millionen-Fonds geschaffen, der den Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf eine Haftentschädigung sicherte, sondern ihnen lediglich eine Beihilfe gewährte, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden. Meine Fraktion hat bereits damals eine solche Regelung sehr bedauert und sehr deutlich ausgesprochen, daß sie die Schaffung dieses Fonds nur als einen ersten Schritt betrachte und daß sie eine Entwicklung wünsche, bei der das menschliche und politische Opfer wirkungsvoller berücksichtigt werde. Trotz dieser Bedenken haben wir uns damals hinter diesen Gesetzentwurf gestellt, eben weil er als ein erster Schritt zu betrachten war. Aber wir haben immer wieder gemahnt, die Hilfebedürftigkeitsprüfung fallenzulassen und den ehemaligen politischen Häftlingen einen Rechtsanspruch auf die Haftbeihilfe zu sichern, das heißt, eine wiedergutmachende Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haft zu gewähren. Wir haben es begrüßt, daß bei der Beratung eines ersten Änderungsgesetzes zum Häftlingshilfegesetz im Jahre 1957 alle Fraktionen unserem Änderungsantrag — Häftlingsbeihilfe nunmehr ohne Hilfebedürftigkeitsprüfung zu gewähren und den Rechtsanspruch dafür zu sichern — ihre Zustimmung gaben. Das war sicher eine positive Entwicklung des Häftlingshilfegesetzes, die von allen anerkannt wurde. Leider ist es uns damals nicht gelungen, die soviel umstrittene und meiner Meinung nach auch unangebrachte Sechsmonatsfrist zu beseitigen. Diese Frist behindert auch heute noch jede Anerkennung, wenn der Häftling länger als ein halbes Jahr - gerechnet vom Tage seiner Entlassung an — in der Zone blieb, bevor er in die Bundesrepublik flüchtete. Aus einer uns vorgelegten Statistik von seiten des zuständigen Ministeriums ist zwar ersichtlich, daß zur Vermeidung unbilliger Härten bei Überschreitung dieser Sechsmonatsfrist von der Möglichkeit, den Härteparagraphen in Anspruch zu nehmen, Gebrauch gemacht wurde; trotzdem sollte auch dieser Stichtag verschwinden, da er menschlich und auch politisch nicht zu vertreten ist. Darüber hinaus besteht bei vielen, die sich mit den Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge befaßt haben — insbesondere aber bei den Betroffenen selbst — der Wunsch nach einer grundsätzlichen Änderung des Häftlingshilfegesetzes. Diese Änderungswünsche sind von dem Gedanken getragen, daß — ich zitiere wörtlich aus den an den Herrn Bundestagspräsidenten gesandten Petitionen — „gleiche Schicksale, bedingt durch in ihren Methoden gleiche totalitäre Systeme, gleiche Maßnahmen erfordern." Meine Fraktion hat sich nach sehr sorgfältigen Überlegungen hinter diese Forderung gestellt und legt dem Bundestag, nachdem sie bereits am 7. Mai 1958 einen Änderungsantrag zum Häftlingshilfegesetz eingebracht hatte, der noch zur Beratung beim zuständigen Ausschuß liegt, nunmehr einen sehr konkret gehaltenen Antrag vor. Er strebt eine Regelung an, die den anerkannten Häftlingen aus der sowjetisch besetzten Zone für Schäden an Leben und Gesundheit infolge Freiheitsentziehung sowie für Schäden in der Ausbildung Leistungen nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes gewährt. Wir sind der Meinung, daß wir nur dann zu einer endgültigen Bereinigung dieses Problems kommen können, wenn die Leistungen dem Bundesentschädigungsgesetz entsprechen, da es in Deutschland kein anderes Gesetz gibt, das sich damit befaßt, Unrecht wiedergutzumachen, das aus der Verletzung menschlichen Rechtsgutes entstanden ist. Es handelt sich — vom Verfolgten her — um das gleiche Schicksal. Es gibt Menschen, die Buchenwald als Konzentrationslager zweimal erlebt haben und für die nicht einzusehen ist, daß für dieselben Leiden unterschiedliche Regelungen erfolgen. Gleichzeitig wollen wir damit aber auch deutlich machen, daß wir das Unrechtssystem in der Zone nicht anders beurteilen als das System, für das wir jetzt bereits Wiedergutmachung leisten. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß wir bewußt von einer Regelung für Berufs- und Vermögensschäden, wie sie im Bundesentschädigungsgesetz zu finden ist, abgesehen und unseren Antrag auf Personenschäden einschließlich Ausbildungsschäden beschränkt haben. Wir gehen von der Voraussetzung aus, daß die Höhe der Leistungen, die Bemessungsgrundlage, die Berechnungsmethode und auch die medizinische Begutachtung und Behandlung sich nach den Bestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes und nach der hieraus entwickelten Verwaltungspraxis richten. 3472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Es ist von uns keineswegs daran gedacht, durch eine Novelle zum Bundesentschädigungsgesetz die Einbeziehung der ehemaligen politischen Häftlinge in dieses Gesetz zu vollziehen. Vielmehr ist es unsere Vorstellung, daß das jetzige Häftlingshilfegesetz aus der Beziehung zum Bundesversorgungsgesetz, Heimkehrergesetz und Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz herausgenommen wird und daß die genannten Teile des Bundesentschädigungsgesetzes in ein neugestaltetes Häftlingshilfegesetz aufgenommen werden. Dabei denken wir vor allem an eine, dem politischen Widerstandskampf angemessene, Erhöhung der Haftbeihilfe auf einen Entschädigungssatz von 5 DM täglich; an eine der Schwere der Haft entsprechende großzügige Anerkennung der gesundheitlichen Schäden, insbesondere der Spätschäden; an eine bessere Gesundheitsfürsorge, an eine Regelung der Hinterbliebenen- und Beschädigtenrenten nach den Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes, sowie an eine ausreichende Ausbildungsbeihilfe zur Fortsetzung der durch die Inhaftierung unterbrochenen Ausbildung. Das Häftlingshilfegesetz in seiner jetzigen Form wird diesen Forderungen nicht gerecht. Es bringt keine gerechte und ausreichende Würdigung des erlittenen Unrechts. Wir sollten uns deshalb zusammenfinden, um zu einer Regelung zu kommen, die dem Charakter einer Wiedergutmachung entspricht. Wir sollten uns dabei auch von dem Gedanken leiten lassen, daß diese Änderungswünsche nicht nur vom materiellen Gesichtspunkt her gesehen werden dürfen, sondern daß in erster Linie politische und ideelle Gesichtspunkte dabei eine Rolle spielen. Die Männer und Frauen, die wegen ihrer demokratischen Gesinnung in der Zone inhaftiert wurden, haben ein Anrecht darauf, daß ihre Leiden nicht geringer gewertet werden als die der unter dem Naziregime Verfolgten. Ein erheblicher Teil der Geschädigten wurde in Haft genommen — und zwar viele Jahre ihres Lebens — und hat Schäden erlitten, weil sie im unfreien Teil Deutschlands für jene Grundsätze eingetreten sind, die das Fundament der Bundesrepublik bilden. Sie sind in Haft genommen worden, weil sie für ihre freiheitliche Gesinnung eingetreten sind, und sie haben damit der Demokratie und der Freiheit Opfer gebracht, die weit über das Normalmaß der allgemeinen Kriegsfolgeschäden hinausgehen. Diese Schäden müssen von uns wiedergutgemacht werden. Mit einer solchen Regelung würden wir zu erkennen geben, daß die Bundesrepublik bereit ist, jedem Opfer totalitärer Willkür eine Entschädigung für erlittenes Leid zu gewähren, und wir würden das Bewußtsein stärken, daß ein ganzes Volk dafür einstehen muß, wenn einem Teil des Volkes Unrecht durch Gewalt widerfährt. Wir hoffen sehr, daß die uns allen gestellte Aufgabe — ihre Erledigung ist gleichzeitig auch ein Ausdruck unseres gesamtdeutschen Wollens — nicht an finanziellen Überlegungen scheitert. Die Ausgaben, über die wir uns selbstverständlich Vorstellungen gemacht haben und auf die wir bei den anschließenden Beratungen näher eingehen können, sind nicht dergestalt, daß sie unsere menschliche und politische Verpflichtung zu überschatten vermögen. Was bis jetzt getan wurde, war zu wenig. Wir sollten bereit sein, nun schnell und umfassend eine bessere Regelung zu schaffen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eschmann (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 20): Wie erklärt es sich, daß die vorgesehene Rechtsverordnung zum Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 2 des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes immer noch nicht erlassen ist, obwohl in der Fragestunde der 30. Sitzung des Bundestages vom 12. Juni 1958 Staatssekretär Claussen vom Bundesarbeitsministerium erklärt hat, daß mit dem Erlaß der Rechtsverordnung nach den Sommerferien 1958 des Parlaments zu rechnen sei? Nach dem Stande der Vorarbeiten war im Juni vorigen Jahres damit zu rechnen, daß die Rechtsverordnung nach den Sommerferien hätte erlassen werden können. Im Zuge der Vorbereitung des Entwurfs sind jedoch — insbesondere infolge von Gesetzesänderungen auf anderen Rechtsgebieten — nachträglich Schwierigkeiten aufgetreten, die nunmehr im Wege von Besprechungen mit den beteiligten Bundesressorts beseitigt werden konnten. Es ist beabsichtigt, den jetzt erarbeiteten Entwurf im Laufe des kommenden Monats mit den Ländern sowie den Versicherungsträgern zu besprechen und sodann dem Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten. Blank Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kroll (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 21) : Ist es richtig, daß die Verordnung zur Änderung "der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 (BGBl. I S. 741), die u. a. Erleichterung für die Einfuhr von Waren des Buchhandels bringt, nur für Päckchen und Drucksachen gilt, jedoch Postpakete und Warensendungen ausschließt? Durch die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Post-Zollordnung vom 17. November 1958 ist der Katalog derjenigen ausländischen Postsendungen bedeutend erweitert worden, die den Empfängern ohne Einschaltung eines Zollamts von der Post ausgehändigt werden dürfen. Dieser Verzicht auf die Zollkontrolle und damit auf die Erhebung der Eingangsabgaben muß auf Sendungen beschränkt bleiben, die entweder keine Handelsware oder nur Handelsware geringen Umfanges und allenfalls geringer Abgabenbelastung enthalten. Diese Voraussetzung ist in der Regel aber nur bei den Briefsendungen, einschließlich der Päckchen und Drucksachen, nicht aber bei den Paketsendungen gegeben. Erfahrungsgemäß führt der Handel gerade hochwertige und hochbelastete Waren (z. B. optische Geräte, Textilien, Kosmetika Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3473 usw.) im großen Umfang auf dem Postwege ein. Wollte man also auch die Paketsendungen, die bis zu 20 kg schwer sein dürfen, von jeder Zollkontrolle befreien, so würde man den Postweg gegenüber anderen Einfuhrwegen ungerechtfertigt, begünstigen und ein Loch öffnen, durch das vor allem Handelswaren verschiedenster Art zum Schaden der deutschen Produktion ohne Erhebung der Eingangsabgaben und ohne Rücksicht auf Einfuhrbeschränkungen wirtschaftlicher, gesundheitspolizeilicher oder ähnlicher Art in den freien Inlandsverkehr gelangen würden. Eine so weitgehende Befreiung der Postsendungen von der Zollkontrolle konnte deshalb nicht ausgesprochen werden. Die Verpflichtung der Post, Postpakete usw. dem Zollamt vorzuführen, bedeutet nicht, daß in allen diesen Fällen Eingangsabgaben erhoben werden. Ergibt vielmehr die Zollkontrolle, daß die Waren nach den gesetzlichen Bestimmungen abgabenfrei sind und keinen Einfuhrverboten unterliegen, werden sie sofort freigegeben. In Vertretung Hartmann Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Beyer (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 23): Ich frage die Bundesregierung, wann sie die von dem Relations Office in Wiesbaden eingenommenen Entschädigungen für die zu Übungszwecken in Anspruch genommenen Waldungen der Gemeinden Rodheim, Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ockstadt, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg, die sich inzwischen auf 146 774,40 DM belaufen, an die Gemeinden weiterleitet? Die von den amerikanischen Streitkräften für die Inanspruchnahme der fraglichen Waldungen zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Finanzminister des Landes Hessen im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof zunächst nicht an die Eigentümer der Grundstücke ausgezahlt worden, weil den Eigentümern durch die Inanspruchnahme die Nutzung des Waldes nicht entzogen worden war. Die Eigentümer konnten vielmehr ihre beschlagnahmten Waldungen weiterhin bewirtschaften, Holz einschlagen und verwerten. Die zur Verfügung gestellten Beträge sind von dem Herrn Hessischen Minister der Finanzen vorerst auf Verwahrung genommen worden. Jedoch sind zur Abgeltung von Schäden, die durch die amerikanischen Streitkräfte an Wegen, Wasserabzugsgräben und Kulturen innerhalb der in Anspruch genommenen Waldungen verursacht worden sind, an die Gemeinden Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Rodheim bisher insgesamt 47 030,87 DM gezahlt worden. Ein Antrag auf Auszahlung der auf Verwahrung genommenen Beträge liegt dem Bundesministerium der Finanzen bisher nicht vor. Auf fernmündliche Rückfrage hat das hessische Finanzministerium mitgeteilt, daß am 27. November 1958 ein derartiger Antrag vom Landrat des Kreises Friedberg gestellt worden sei; der Antrag habe dem Bundesministerium der Finanzen noch nicht vorgelegt werden können, weil das Verteidigungslastenamt Hanau Ermittlungen über die Größe der einzelnen in Anspruch genommenen Flächen und der auf die Eigentümer entfallenden Anteile anstellen müsse. Die Unterlagen seien jedoch inzwischen zusammengestellt worden und würden dem Bundesministerium der Finanzen zusammen mit dem Antrag in Kürze zugeleitet werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird über den Antrag unverzüglich befinden und Ihnen die getroffene Entscheidung schriftlich mitteilen. Eine endgültige Stellungnahme zu der Frage, wie über den Antrag entschieden werden wird, ist mir zu meinem Bedauern gegenwärtig noch nicht möglich. Schon jetzt kann jedoch gesagt werden, daß grundsätzliche Bedenken gegen den Antrag nicht bestehen dürften. Denn zur Zeit ist ein neuer Entwurf von Richtlinien für die Bemessung der Nutzungsvergütung bei forstwirtschaftlichen Flächen in Bearbeitung, in denen vorgesehen ist, daß eine gewisse Nutzungsvergütung auch dann gewährt werden kann, wenn durch die Inanspruchnahme dem Eigentümer die wirtschaftliche Nutzung des Forstes nicht entzogen ist. In Vertretung Hartmann Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg). (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 24): Gedenkt die Bundesregierung der vorn Bundesrechnungshof geäußerten Auffassung Rechnung zu tragen, die bisherigen Maßnahmen zur Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung von Bundesbediensteten seien unzulänglich? Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof eine Intensivierung der Maßnahmen zur Sprachausbildung der Bundesbediensteten für notwendig. Der Bedarf an Bediensteten mit fremdsprachlichen Kenntnissen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Dies gilt sowohl für internationale Verhandlungen wie für die Entsendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in internationale Organisationen und für den Austausch von Bediensteten mit anderen Ländern. Aus diesen Erwägungen ist die Bundesregierung bemüht, die Sprachausbildung der Bundesbediensteten in verstärktem Umfange zu fördern. In Vertretung Dr. Anders Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Kanka und 3474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 Bauer (Würzburg) (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Fragen 25 und 28): Trifft die Meldung zu, daß die Deutsche Botschaft in Athen — im Gegensatz zur Behandlung eines gleichartigen Falles durch die Österreichische Botschaft — eine alsbaldige Intervention im Sinn persönlicher Bemühung eines Botschaftsangehörigen an Ort und Stelle unterlassen hat, um einen jungen deutschen Fremdenlegionär am Weihnachtsabend von einem einlaufenden holländischen Tanker zu übernehmen, obwohl die Ankunft der beiden blinden Passagiere durch Funk mitgeteilt worden war? Stimmt es, daß der österreichische Staatsangehörige von seiner Botschaft übernommen wurde, während das Schiff seine Fahrt mit dem Deutschen an Bord fortsetzte, und was ist über dessen weiteres Schicksal bekannt? Trifft der im Fränkischen Volksblatt vom 27. Januar 1959 unter Bezugnahme auf die Wiener Zeitung „HEUTE" wiedergegebene Bericht zu, nach dem sich am 24. Dezember 1958 in Athen die Österreichische Botschaft in vorbildlicher Weise eines aus der Fremdenlegion entwichenen Österreichers, während sich zur gleichen Zeit und am gleichen Ort in wenig vorbildlicher Weise die Deutsche Botschaft eines aus der Fremdenlegion entwichenen Deutschen angenommen hat? Wenn nein: In welchen Punkten weichen die Schilderungen und die Tatsachen voneinander ab? Wenn ja: was ist unternommen worden oder wird unternommen werden, um Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen? Den in den Fragen erwähnten Zeitungsmeldungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 24. Dezember 1958 gegen 9 Uhr wurde die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen von der holländischen Schiffsagentur (KNSM) in Piräus fernmündlich benachrichtigt, daß sich an Bond des am selben Tage um 18 Uhr in Piräus einlaufenden holländischen Dampfers „Tarakan" zwei entwichene Fremdenlegionäre befänden, von denen einer deutscher und der andere österreichischer Staatsangehöriger sei. Die Personalien des deutschen Staatsangehörigen seien im Gegensatz zu denen des Österreichers nicht bekannt. Ein Angehöriger der deutschen Botschaft begab sich daraufhin sofort nach Piräus, um bei der dortigen Fremdenpolizei die Erlaubnis zur Einreise des deutschen Staatsangehörigen zu erwirken. Nachdem diese Erlaubnis erteilt war — die Verhandlungen waren wegen der fehlenden Personalien sehr schwierig — wurde der holländische Schiffsagent, der gleichzeitig niederländischer Wahlkonsul ist, gebeten, den deutschen Staatsangehörigen in Empfang zu nehmen und für seine vorläufige Unterkunft zu Borden. Zu diesem Zweck wurden dem Agenten die notwendigen Geldmittel übergeben. Eine sofortige Heimschaffung des deutschen Legionärs war nicht möglich, weil wegen der fehlenden Personalien kein Reisepaß ausgestellt und das für eine Heimschaffung auf dem Landwege erforderliche jugoslawische Visum am 24. Dezember 1958 und an den beiden folgenden Feiertagen nicht mehr beschafft werden konnte. Eine Heimschaffung auf dem Seewege war ebenfalls unmöglich, weil sich zu dieser Zeit kein deutsches Schiff im Hafen von Piräus befand. Der Legionär, der — wie sich jetzt herausstellte — Heinz Werner Stamm hieß und am 21. Februar 1931 in Berlin geboren war, wurde vereinbarungsgemäß von dem niederländischen Schiffsagenten an Bord abgeholt und auf Kosten der deutschen Botschaft in einem Hotel in Piräus vorläufig untergebracht. Trotz aller Bemühungen der Botschaft wurde das jugoslawische Durchreisevisum erst am 30. 12. 1958 erteilt. Noch am selben Tage erhielt Herr Stamm ein Zehrgeld und wurde auf Kasten der Botschaft nach Freilassing heimgeschafft. Herr Stamm hat sich über die Behandlung durch die deutsche Botschaft nie beklagt, sondern sich für die ihm zuteil gewordene Hilfe bedankt. Wie inzwischen festgestellt wurde, ist er — wie vorgesehen — in der Bundesrepublik eingetroffen. Hiernach hat die Deutsche Botschaft in Athen alles getan, was unter den gegebenen Umständen von ihr erwartet werden konnte. Sie hat sofort einen Beamten nach Piräus entsandt, um sicherzustellen, daß dem entflohenen Legionär die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Sie hat den Hilfsbedürftigen angemessen untergebracht und zum erstmöglichen Termin in das Bundesgebiet heimgeschafft. Der Botschaft kann daher in keiner Weise ein Vorwurf gemacht werden. Insbesondere hieße es die Anforderungen an die Betreuung hilfsbedürftiger Deutscher im Ausland überspannen, wollte man verlangen, daß jeder Hilfsbedürftige persönlich von einem Beamten der Botschaft am Hafen abgeholt würde. Es muß vielmehr genügen, wenn die Auslandsvertretung sofort die sachlichen Voraussetzungen schafft, um dem Hilfsbedürftigen die alsbaldige Rückkehr in das Bundesgebiet zu ermöglichen. Infolgedessen bedauere ich es sehr, daß eine Reihe deutscher Zeitungen sich diese z. T. unrichtigen und unvollständigen Meldungen ohne Nachprüfung zu eigen gemacht und gegen die deutsche Botschaft in Athen unbegründete Vorwürfe erhoben hat, zumal der Hilfsbedürftige schon längst heimgeschafft worden war. Ich darf noch bemerken, daß die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich gehalten sind, bei der Heimschaffung von hilfsbedürftigen Deutschen aus dem Ausland den billigsten Reiseweg zu wählen. v. Brentano Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Voigt (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 26) : Trifft die Behauptung in dem Artikel „Wolfsburger Fehlleistung", abgedruckt in der Zeitung „Europa-Union" vom 23. Januar 1959, zu, wonach das Volkswagenwerk bei seiner großen Inseratenaktion zum Jahresende beträchtliche Summen in die Kassen der italienischen Kommunisten gelenkt haben soll? Welche Beweggründe haben die dafür Verantwortlichen veranlaßt, in großen kommunistischen Zeitungen Italiens ganzseitige Inserate aufzugeben? Es trifft nicht zu, daß das Volkswagenwerk Gelder in die Kassen italienischer Kommunisten gelenkt hat. Bei dem beanstandeten Inserat handelt es sich vielmehr um eine Anzeige, die der Generalimporteur des Volkswagenwerkes in Italien ohne Wissen des Volkswagenwerkes im Rahmen eines gegenseitigen Geschäftes in einer kommunistischen Zeitung veröffentlicht hat. Das Volkswagenwerk hat mit dieser Werbeaktion nichts zu tun, hat jedoch auf meine Veranlassung seinen Importeur gebeten, künftig von derartigen Anzeigen abzusehen. Dr. Lindrath Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Februar 1959 3475 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 27): Ist die Bundesregierung in Anbetracht der angespannten Beschäftigungslage in der Werftindustrie bereit, im Interesse einer Förderung des deutschen Schiffsexportes die Laufzeit der von ihr übernommenen Sicherung und Gewährleistung für Ausfuhrgeschäfte (Hermes-Garantien) zu verlängern? Der angespannten Beschäftigungslage in der deutschen Werftindustrie hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit insofern Rechnung getragen, als sie Bürgschaften und Garantien für Schiffsverkäufe in das Ausland auch dann übernimmt, wenn die Kaufpreise nicht bei Ablieferung der Schiffe voll bezahlt, sondern teilweise kreditiert werden. Dabei wird erwartet, daß der ausländische Käufer des Schiffes 20 bis 50 % des Kaufpreises bis zur Ablieferung, den Rest innerhalb von 3 bis 5 Jahren bezahlt. In Vertretung Westrick Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 29): Was hält der Herr Bundesverteidigungsminister von dem Versuch des Presseoffiziers der 1. Gebirgsjäger-Division in Mittenwald, in eigenen Lehrgängen sogenannte Truppenberichterstatter auszubilden? Teilt der Herr Minister die in Pressekreisen herrschende Auffassung, daß eine verstärkte Public-Relations-Arbeit det Bundeswehr nach dieser Methode nur dann nicht in schädlichen Dilettantismus und in politische Einseitigkeit (s. frühere P.K.Berichter) ausartet, wenn die verantwortlichen Presseoffiziere den Truppenberichterstattern einen periodischen und unmittelbaren Kontakt zur politisch unabhängigen und zur parteigebundenen Presse (Besuch von Zeitungsverlagen, Vorträge von Berufsjournalisten u. a.) ermöglichen? Bisher wurden in zwei Divisionen des Heeres Kurzlehrgänge durchgeführt, um geeignete Soldaten für die Unterstützung der Presseoffiziere bei den Divisionen zu gewinnen. Für diese Kurzlehrgänge wurden Journalisten gewonnen, die die Lehrgangsteilnehmer in die Pressearbeit eingeführt haben. Außerdem wurden örtliche Zeitungsbetriebe besichtigt. Die ersten Lehrgänge haben ein überwiegend positives Echo in der Presse gefunden. Die wenigen negativen Äußerungen in der Presse beruhten offensichtlich auf Mißverständnissen, die inzwischen als ausgeräumt angesehen werden können. Ein abschließendes Urteil über die Truppenberichterstattung läßt sich erst auf Grund weiterer Erfahrungen fällen. Hierbei werden die von der Öffentlichkeit, insbesondere der Presse selbst gegebenen Anregungen berücksichtigt werden. Strauß Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung des geplanten Kohlezolls auf die wirtschaftliche Situation der Schifffahrt und der Werftindustrie? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die auf eine Drosselung der Kohleneinfuhr und damit auf eine Einschränkung der Kohlenfracht abzielende Maßnahme der Einführung eines Kohlenzolls zu einem Rückgang des Reparaturgeschäfts und zu Stornierungen von Kohlenfrachteraufträgen bei den Werften führen wird? Was gedenkt — falls diese Ansicht geteilt wird — die Bundesregierung in Anbetracht der ohnehin ernsten Beschäftigungslage der Werften hiergegen zu tun? Die mit der Einführung eines Kohlezolls angestrebte und wegen der Entwicklung der Feierschichten und der Halden an der Ruhr dringend notwendig gewordene Verminderung der Kohleeinfuhren wird sich bedauerlicherweise in einem gewissen Ausmaß auf die Beschäftigung der Schiffahrt auswirken. Es ist möglich, daß sich diese Situation auch auf die Beschäftigung der Werften auswirken wird, obwohl m. E. die Zurückhaltung der Reeder bei der Vergabe von Aufträgen viel mehr durch die lang andauernde Frachtenbaisse zu erklären ist. Soweit ich unterrichtet bin, liegen insbesondere bei schleswig-holsteinischen Werften in Kiel und Flensburg Neubauaufträge für Kohlentransportschiffe vor. Inwieweit diese bereits abgeschlossenen Aufträge durch einen Kohlezoll in ihrer Realisierung gefährdet sind, kann z. Z. nicht übersehen werden. Die vorliegende Anfrage kann heute nicht eingehender beantwortet werden, da die Untersuchungen, in welchem Umfang ein Kohlezoll sich auf die wirtschaftliche Situation der Schiffahrt und der Werftindustrie auswirken wird, wegen der Kürze der Zeit noch nicht abgeschlossen werden konnten. In Vertretung Westrick Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 37): Wie hoch werden nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Einsparungen Im Kriegsopferhaushalt in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich sein, wenn der zu erwartende natürliche Abgang von Versorgungsberechtigten als Grundlage der Schätzung verwandt wird? Auf Grund der gegenwärtig geltenden Fassung des Bundesversorgungsgesetzes werden in den nächsten 5 Jahren bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen voraussichtlich Minderausgaben, von Jahr zu Jahr errechnet, in Höhe von insgesamt 476 Millionen DM erwartet. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Logemann.


Rede von Fritz Logemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich eingehend mit dem Grünen Bericht und dem Grünen Plan von 1959 befassen. Ich habe den Eindruck, daß der Grüne Bericht 1959 in seinem Material weitgehend verbessert ist. Wir haben in diesem Bericht gute Tabellen. Ich habe auch den Eindruck bekommen, daß jetzt eine Ausrichtung und Bewertung der Testbetriebe nach einem einheitlichen System möglich geworden ist. Der Grüne Bericht 1959 entspricht also mehr den an ihn gestellten Anforderungen als seine Vorgänger.
Trotz alledem sind wir der Auffassung, daß dieser Grüne Bericht doch noch verbesserungsbedürftig ist. In der Öffentlichkeit wird immer wieder die Auffassung vertreten, die Lage der Landwirtschaft werde trotz der vielen Grünen Berichte und trotz aller Verbesserungen nicht richtig erkannt. In den Zeitungen konnten Sie seit Wochen lesen: „Den Bauern geht es besser", und gleichzeitig wurde hinzugefügt: „Mehr grüne Milliarden für die Landwirtschaft". Wir sehen die Ursache dieser Pressemeldungen vor allen Dingen darin, daß der Grüne Bericht eben nur eine Zusammenfassung der finanziellen Leistungen des Bundes bringt, ohne dabei eine zusammenfassende Zahl über die AufwandsErtrags-Differenzen der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe bekanntzugeben. Es fehlt also nach unserer Auffassung in der Öffentlichkeit der rich-
tige Maßstab für die Einschätzung der Maßnahmen für die Landwirtschaft. Die Öffentlichkeit muß irritiert werden, wenn sie z. B. liest, daß die Mittel des Grünen Plans von 827,5 Millionen DM im Jahre 1953 auf 3 001 730 000 DM im Jahre 1958 gestiegen sind, und wenn gleichzeitig dazu geschrieben wird, der Landwirtschaft gehe es besser.
Wir meinen — und wir haben versucht, in einem Antrag der Deutschen Partei dieses Anliegen auch parlamentarisch zum Zuge zu bringen —, daß es notwendig ist, Herr Minister, auch den Gesamtabstand zu nennen. Der Ernährungsausschuß ist uns hierbei weitgehend gefolgt. Ich möchte noch einmal an Sie appellieren: Bitte, nennen Sie entweder zwei Zahlen oder nennen Sie gar keine Zahl!
Ein anderer Mangel, den wir im Grünen Bericht sehen, ist der, daß immer wieder auch in der Presse der Eindruck entsteht, das Berichtsergebnis werde durch die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben beeinflußt. So schrieb kürzlich eine große Zeitung, dieses Berichtsergebnis sei durch 2 Millionen landwirtschaftliche Kleinbetriebe gedrückt, die weder leben noch sterben könnten. Künftig sollte immer wieder ein Hinweis darauf gebracht werden, daß landwirtschaftliche Testbetriebe strukturell gesunde und förderungswürdige Betriebe sind. Auch die Forderung, die § 4 des Landwirtschaftsgesetzes aufstellt, sollte im Bericht noch klarer zum Ausdruck kommen. Auch auf die Lage der bäuerlichen Familienbetriebe sollte der Bericht in einem Sonderbeitrag eingehen. Der Begriff „bäuerlicher Familienbetrieb" ist hier schon erörtert worden. Dieser Begriff kommt — von Stresa ausgehend auch für- Europa — immer mehr in die öffentliche Diskussion hinein. Wir sind der Meinung, daß gerade der Familienbetrieb zum Richtbetrieb der europäischen Agrarpolitik werden wird. Wir möchten ihn als Richtbetrieb, wenn ich so sagen darf, zwischen Farm und Kolchose. Vor allen Dingen muß man den agrarpolitischen Auftrag erkennen, den Richtbetrieb gesund zu erhalten. Geschieht das, meine Damen und Herren, dann brauchen wir uns auch um den Kleinbetrieb nicht zu sorgen. Dann haben die Kleinbetriebe und gleichzeitig auch die größeren Betriebe eine Chance.
Ich darf noch einen letzten Wunsch zum Grünen Bericht anmelden. Es handelt sich wiederum um ein Anliegen unserer Partei schon aus dem letzten Jahr, nämlich um unsere Forderung, den Grünen Bericht statt am 15. Februar schon am 15. Januar dem Parlament vorzulegen. Wir sind der Auffassung, daß Grüner Bericht, Grüner Plan und Landwirtschaftsetat zusammen beraten werden sollten. In den letzten Monaten hat sich immer wieder gezeigt, daß die Beratungen des Etats, in den nur der Grüne Plan global eingesetzt worden war, wobei man also die Beträge des Plans ausklammern mußte, sehr schwierig sind. Ich halte es auch nicht für gut, wenn hier schon vorweg eine globale Zahl für den Grünen Plan genannt wird, die man im Etat nicht mit beraten kann.
Herr Minister, dann noch eine Bitte, die ich in diesem Zusammenhang vorbringen darf. Mir wurde bei den Beratungen im Ernährungsausschuß erklärt,

Logemann
es sei technisch nicht möglich gewesen, den Grünen Bericht früher Vertigzustellen; man hätte ihn beim besten Willen nicht früher vorlegen können. Nun ist für uns interessant, daß die Presse schon am 20. November 1958 über gewisse Zahlen des Grünen Berichts informiert wurde. Das Parlament bekam den Grünen Bericht am 17. und 20. Februar 1959. Herr Minister, wenn schon Zahlen veröffentlicht werden, dann bitten wir, diese Zahlen gleichzeitig dem Parlament bekanntzugeben.
Nun zu dem Ergebnis des Berichtes. Hier ist entscheidend — das haben auch schon verschiedene Redner zum Ausdruck gebracht — die Erhöhung des Differenzbetrages, also der erwirtschafteten Barmittel des letzten Jahres. Diese Erhöhung beträgt laut Grünem Bericht netto 791 Millionen DM. Ich möchte dabei ausdrücklich sagen — das zeigt der Grüne Bericht deutlich —, daß alle Betriebsgrößen von dieser Erhöhung profitiert haben. Ich komme nachher noch auf den Einwand von Herrn Kriedemann zurück.
Man sollte jedoch auch die Ursachen dieser Verbesserung nachprüfen. Es ist hier schon zum Ausdruck gebracht worden — Herr Kollege Bauknecht hat es gesagt —, daß vor allen Dingen zwei Gründe für diese Verbesserung zu nennen sind, einmal die gute Ernte — sie hat etwa zu 78 v. H. zu der Verbesserung beigetragen — und zweitens Preisverbesserungen; dabei haben einige Produkte wie Hopfen und Zuckerrüben sehr stark zu dem günstigen Ergebnis beigetragen. Ich möchte meinen, daß noch eine dritte Ursache angegeben werden muß; auf sie muß man ganz besonders hinweisen: das ist der Rückgang der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, der dieses günstige Ergebnis mit bewirkt hat.
Es ist wichtig, in diesem Zusammenhang — ich bin dem Herrn Minister dankbar, daß er das auch getan hat — auf die starke Produktivitätssteigerung pro Kopf der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte hinzuweisen. Die Zahlen aus dem Grünen Bericht besagen, daß die Landwirtschaft mit 25 v. H. weniger Arbeitskräften gegenüber den Vorjahren eine um 30 v. H. höhere Erzeugung erreicht hat. Das ist sehr beachtlich, und dieses Ergebnis wird von anderen Wirtschaftszweigen bei weitem nicht erreicht. Ich glaube, daß vor allen Dingen die Senkung der Lohnausgaben mit zu diesem günstigeren Ergebnis beigetragen hat. Dafür schulden wir einen besonderen Dank den fremden und den familieneigenen Mitarbeitern in der Landwirtschaft. Wir sollten ihnen Dank dafür sagen, daß sie bereit sind, trotz des großen Lohnabstandes die landwirtschaftliche Arbeit weiter mit uns zusammen zu leisten. Vor allen Dingen muß betont werden, daß gerade durch die vermehrte Leistung der familieneigenen Arbeitskräfte die Rentabilität in der Landwirtschaft leicht gebessert werden konnte. Besonders will ich den weiblichen Mitarbeitern und unseren Landfrauen danken. Ich möchte wiederholen: der beste Dank, Herr Minister, wäre, wenn Sie sich bemühten, die Landfrauen im Grünen Bericht nun endlich mit dem vollen Arbeitslohn für ihre schwere Arbeit einzusetzen.

(Beifall bei der DP.)

Nun ein kurzer Hinweis auf die kalkulatorische Rechnung, auf die sogenannte Vergleichsrechnung. Ich möchte mich darauf beschränken, hier festzustellen, wie das Herr Dr. Richnow vom Bundesernährungsmnisterium auch getan hat, daß der Abstand des Lohnes der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte zum sogenannten Vergleichslohn nach wie vor sehr groß ist. Wir sind dem Vergleichslohn in diesem Jahr zwar etwas näher, aber noch nicht sehr viel nähergekommen. Ich halte es für wichtig, das herauszustellen. Ich will hier keine globale Disparitätsrechnung aufmachen, aber doch soviel sagen: der Eindruck, den ich aus dem Bericht gewonnen habe, ist der, daß kaum eine nennenswerte Lohnverbesserung vorhanden ist, wenn wir mit dem Stundenlohn vergleichen. Die Vergleichslohnrechnung ist nach unserer Auffassung für die Landwirtschaft sehr ungünstig, weil man immer noch mit dem Jahreslohn statt mit dem Stundenlohn vergleicht. Beim Jahreslohn wird nämlich die verlängerte Arbeitszeit in der Landwirtschaft nicht berücksichtigt. Der Grüne Bericht räumt das auch in etwa .ein. Ich meine, daß es notwendig ist, in den Berechnungen künftig mehr als bisher die lange Arbeitszeit in der Landwirtschaft einzukalkulieren.
Gestatten Sie mir nun ein paar Bemerkungen zum Grünen Plan 1959, und zwar zunächst zur Frage der Subventionen. Die Deutsche Partei hat in einer Kleinen Anfrage vom Bundesfinanzminister eine Klarlegung aller Subventionen verlangt. Dieser hat allerdings die Fraktion der Deutschen Partei darum gebeten, die Frist zur Beantwortung um 14 Tage zu verlängern; denn zur Klarlegung der Subventionen müsse sehr viel Material überprüft werden.
Ich bin mit Herrn Minister Lübke im Grunde darin einig, daß es sich nicht um eigentliche Subventionen, sondern um Förderungsmittel handelt, die der Landwirtschaft als Anpassungs- und Entwicklungshilfen gewährt werden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Landwirtschaft diese Subventionen nicht gewünscht hat. Für uns hat nach wie vor das agrarische Preisniveau den Vorrang. Wir sind der Auffassung, daß sich alle Maßnahmen der Agrarpolitik an § 1 des Landwirtschaftsgesetzes ausrichten müssen. Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit
darüber ist hier schon gesprochen worden — wissen wir nur zu gut, wie leicht die Förderbeträge, die wir für Milch bekommen, durch die Handelspolitik wieder weggenommen werden können. Die Bauern aus dem Allgäu konnten im letzten Sommer ein Lied davon singen; denn sie haben durch die liberalisierte Einfuhr von Käse sehr viel mehr verloren, als ihnen der Grüne Plan an Fördermitteln für die Milch gebracht hat.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Milcherzeugerpreise in der Landwirtschaft allgemein hinweisen. Es ist festzustellen, daß bei dem jetzigen Butterpreis die Erzeugerpreise für Milch um etwa 21/2 bis 3 Pf unter denen des Vorjahres liegen. Die Fördermittel sind also kein Allheilmittel. Vorrang muß nach wie vor der § 1 des Landwirtschaftsgesetzes behalten.
Ich möchte mich hier noch kurz mit den Ausführungen von Herrn Kriedemann befassen. Er

Logemann
meinte, die Subventionen seien in der Landwirtschaft sehr ungerecht verteilt worden. Ich kann nur erwidern, Herr Kriedemann, daß laut Grünem Bericht die Subventionen allen landwirtschaftlichen Betrieben zugute gekommen sind.

(Abg. Kriedemann: Das sollte ja auch bewiesen werden, obwohl es nicht stimmt!)

— Das ist bewiesen. Ich möchte die Angaben des Grünen Berichts als wahr unterstellen. Der Grüne Bericht zeigt eindeutig, daß die Subventionen allen Betrieben zugute gekommen sind.
Herr Kriedemann, Sie behaupten alle Jahre wieder, daß die Verteilung der Subventionen ungerecht vorgenommen werde. Ich möchte in Übereinstimmung mit Herrn Minister Lübke noch einmal ausdrücklich sagen, daß es sich bei der Milch nicht um eine Subvention, sondern um ein Förderungsmittel handelt, mit dem eine Qualitätsverbesserung erstrebt wird. Wir hätten diese Mittel — und das haben Sie schon einmal vorgeschlagen, Herr Kriedemann — der Landwirtschaft auch auf andere Weise zukommen lassen können.

(Abg. Kriedemann: Anders wäre es richtiger und anständiger gewesen!)

— Einen Augenblick, Herr Kriedemann, ich komme darauf zurück. In erster Linie geht es ja um die Tbc-Freimachung. Sie soll zu einer Qualitätsverbesserung führen; ich meine die Tbc-Freimachung, die die Bauern unter dem Strich etwa 6 bis 7 Milliarden DM gekostet hat. Sie haben seinerzeit, Herr Kriedemann, den Vorschlag gemacht, im Etat erhebliche Mittel für die Tbc-Freimachung der Rinder bereitzustellen.

(Abg. Kriedemann: Sie haben es mit abgelehnt!)

Meine Frage, Herr Kriedemann, ist die: Hätten Sie, wenn die Mittel bewilligt worden wären, für die Rinder im Rheinland weniger gegeben als für die Rinder in marktfernen Gebieten?

(Abg. Kriedemann: Das hat damit doch überhaupt nichts zu tun!)

— Das hat sehr wohl mit der Verteilung der Mittel zu tun. Ich möchte nur sagen, wie schwierig es eigentlich ist, hier zu differenzieren. Man kann hier unmöglich bis ins einzelne gerecht werden, und ich meine, das sollte man erkennen. Man muß hier die allgemeinen Richtlinien wirken lassen, und die gestatten nicht eine so weitgehende Differenzierung, wie Sie sie sehen.

(Abg. Kriedemann: Aber, Herr Kollege Logemann, Sie können doch nicht Äpfel und Birnen zusammenzählen!)

— Das will ich gar nicht!

(Abg. Kriedemann: Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Methoden!)

— Es sind keine verschiedenen Methoden! Es wären so oder so Mittel zu verteilen gewesen.

(Abg. Kriedemann: Nicht: so oder so, sondern: so oder anders!)

— Aber, Herr Kriedemann, ich möchte weitergehen. Ich weiß nicht, ob Sie für die SPD insgesamt sprechen. Ich habe den Eindruck, daß die Auffassungen in bezug auf die Subventionen bei Ihrer Fraktion sehr unterschiedlich sind. Aber ich möchte Sie fragen, ob Sie es bei der Landwirtschaft so halten wollen, wie es sich z. B. aus dem Antrag ergibt, den Sie kürzlich in der Kohledebatte eingebracht haben. Darin hatten Sie beantragt:
Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, auf Grund dessen den Unternehmen des Kohlebergbaus die aus der Einführung der 5-Tage-Woche sich ergebenden finanziellen Belastungen insoweit erstattet werden, als das einzelne Unternehmen sie nachweislich nicht tragen kann.
Herr Abgeordneter Kriedemann, warum messen Sie hier mit zweierlei Maß?

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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Logemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?