Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf eine kurze Folgerung aus der heutigen Debatte ziehen.
Die Antwort, die wir von dem Herrn Minister erhalten haben, hat uns nicht befriedigt. Wir haben eine Grundsatzfrage angeschnitten. Die Antwort und die Regierungserklärung der Bundesregierung sind dieser Grundsatzfrage ausgewichen. Bei unserer Anfrage ging es nicht darum, wie man breite Einkommenstreuung vornehmen soll. Darüber sind wir uns einig. Es ging darum: soll wirklich das gewerbliche Bundesvermögen aus der Verfügungsmacht des Bundes, der öffentlichen Hand, in irgendeine private Verfügungsmacht überführt werden?
Wir sind auch der Meinung, daß diese private Verfügungsmacht möglichst breit gestreut werden soll. Darüber sind wir uns einig. Aber das sollte nach unserem Willen nicht das Thema der heutigen Debatte sein; es ist es aber leider fast ausschließlich geworden.
Das Thema der heutigen Debatte sollte vielmehr die Frage sein: will man überhaupt privatisieren? Ich will Ihnen an dem Beispiel der Preußag, das immer wieder vorgeführt wird, beweisen, daß von Privatisierung kaum die Rede sein kann. Eine Privatisierung wäre es erst, wenn man den Erlös in Höhe von 30 Millionen DM irgendwohin führte — in die Bundeskasse oder in eine Stiftung — und ihn irgendwie für die Allgemeinheit verwendete.
Das ist hier nicht geplant, sondern man verwendet diese 30 Millionen DM wieder im Bundesvermögen. Insofern schafft man, angehängt an das Bundesvermögen, einen Teil privates Vermögen. Dem fließt ein Teil der Reserven zu — das gebe ich ohne weiteres zu —, und insofern ist eine wirkliche Privatisierung vorhanden. Aber der Grundsatz der Privatisierung wird völlig durchbrochen. Breiteste Eigentumsstreuung auf dem Wege über die Aktie vorzunehmen, halten wir zudem für einen Fehler.
Ich habe keine Antwort auf meine Frage hinsichtlich der Pläne im Bundeswirtschaftsministerium gehört. Auch dort ist man der Meinung, daß man besser über eine Investmentform vorgehen sollte.
Von uns aus gesehen sollte das aber wie gesagt nicht das heutige Thema sein. Privatisierung war die große Frage, die wir an die Bundesregierung gestellt haben.
Bevor ich die Schlußfolgerung ziehe, lassen Sie mich noch etwas anderes sagen. Es wird immer wieder die Gefahr an die Wand gemalt, daß bei dem Übergang des Besitzes der öffentlichen Hand in die private Hand eine noch stärkere, unerwünschte Konzentration entstehe. Auch wir haben diese Befürchtung. Wenn Sie die Ausführungen nachlesen, die ich in den letzten zehn Jahren gemacht habe, werden Sie erkennen, daß ich immer dagegen gesprochen habe. Aber nun frage ich die Bundesregierung: Welche Vorschläge hat sie uns denn in den letzten anderthalb Jahren vorgelegt, um diese unerwünschte Konzentration in der Wirtschaft einzudämmen, zurückzudrängen oder zu verhindern? Nichts ist bisher geschehen. Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung, nicht des Herrn Bundesschatzministers, sondern des Herrn Bundeswirtschaftsministers oder die Aufgabe der gesamten Regierung gewesen.
Ich möchte aus der heutigen Debatte, gemessen an unserer Fragestellung, die Folgerung ziehen — und dafür habe ich die Unterstützung von Herrn Hellwig erhalten —, daß es doch notwendig ist, ein Grundgesetz über die Betätigung der öffentlichen Hand zu schaffen. Sie haben recht, Herr Hellwig, es war der Fehler unseres Entwurfs im 2. Bundestag, daß wir daran gleich konkrete Formulierungen über den Übergang des vorhandenen Besitzes geknüpft haben. Hätten wir das damals ausgeklammert, dann hätten wir an dem Gesetz vielleicht weiter gearbeitet. Aber ein Grundsatzgesetz, so ähnlich wie bei den Gemeindeverbänden, halten wir für notwendig. Ich hoffe, daß wir es in absehbarer Zeit gemeinsam einbringen oder zumindest gemeinsam gestalten können. Dann hätte die heutige Debatte von unserer Sicht her gesehen doch einen Erfolg gehabt.