Rede:
ID0306304100

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Atzenroth!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Meyer-Laule 3383 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Privatisierung des Bundesvermögens (Drucksache 617) Dr. Atzenroth (FDP) . . 3383 B, 3407 A Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3386 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 3391 A, 3398 B, 3405 B, C, 3406 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) . 3395 A, 3398 B, 3404 D, 3405 C Dr. Steinmetz (DP) 3400 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 3402 C, 3406 A Jacobi (SPD) . . . . . . . 3404 B, D Katzer (CDU/CSU) 3406 B Nächste Sitzung 3407 D Anlage 3409 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1959 3383 63. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Bärsch 28. 3. Dr. Barzel 20. 2. Bazille 20. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Berendsen 12 3. Dr. Besold 20. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 20. 2. Birkelbach 20. 2. Dr. Birrenbach 20. 2. Blachstein 20. 2. Börner 27. 3. Dr. Brecht 20. 2. Caspers 20. 2. Dr. Deist 8. 3. Diel (Horressen) 23. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 28. 2. Eilers (Oldenburg) 20. 2. Dr. Furler 20. 2. Gaßmann 20. 2. Geiger (München) 20. 2. Frau Geisendörfer 20. 2. Gleisner (Unna) 20. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Günther 20. 2. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Hahn 20. 2. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Hesemann 20. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Illerhaus 20. 2. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 20. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 20. 2. Knobloch 20. 2. Kramel 7. 3. Dr. Kreyssig 20. 2. Krüger (Olpe) 20. 2. Kunst 21. 4. Kurlbaum 8. 3. Leber 20. 2. Dr. Leiske 20. 2. Leukert 20. 2. Lohmar 20. 2. Lünenstrauß 20. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Mattick 20. 2. Frau Dr. Maxsein 20. 2. Mensing 20. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Frau Meyer-Laule 20. 2. Murr 28. 2. Müser 24. 2. Neuburger 20. 2. Odenthal 20. 2. Dr. Oesterle 21. 2. Pietscher 14. 3. Dr. Pflaumbaum 20. 2. Pöhler 20. 2. Probst (Freiburg) 20. 2. Rademacher 20. 2. Ramms 28. 2. Reitzner 20. 2. Frau Rösch 14. 3. Scheel 21. 2. Schmidt (Hamburg) 20. 2. Schneider (Hamburg) 20. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 2. Schröder (Osterode) 31. 3. Schwarz 2. 4. Seuffert 20. 2. Dr. Starke 20. 2. Theis 20. 2. Dr. Weber (Koblenz) 20. 2. Weinkamm 7. 3. Wendelborn 20. 2.
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    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde auch auf die „Vollbesetztheit" des Hauses Rücksicht nehmen. Ich glaube, die Diskussion hat bis jetzt zwei erfreuliche Aspekte ergeben. Herr Kollege Dr. Bleiß, wenn ich Sie recht verstanden habe, haben Sie in Ihren ersten Ausführungen doch ein Ja zur breiten Eigentumsstreuung gesprochen, und speziell haben Sie das auch für den Fall Preußag getan.

    (Abg. Dr. Bleiß: Nicht in punkto Preußag!)

    — Generell ja, Preußag nein?

    (Abg. Dr. Bleiß: Preußag nein!)

    — Gut, danke schön. Diese generelle Bereitschaft scheint mir doch wert, festgehalten zu werden.

    (Abg. Dr. Bleiß: Nur über den Weg sind wir anderer Auffassung!)

    — Ich komme darauf. Sie meinten, der Weg gehe nur über das Sparen. Hier möchte ich bereits eine
    Einschränkung machen, und zwar von einer ganz anderen Seite aus. Ich persönlich teile die Auffassung, daß der Weg nur über das Sparen geht, nur teilweise. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Beteiligung der Arbeitnehmerschaft am Kapitalvermögen der Gesellschaften hinweisen, wie sie sich beispielsweise, Herr Kollege Dr. Bleiß, aus der großen Aktienrechtsreform ergibt und wie sie sich aus den daraus resultierenden Möglichkeiten ergibt, diesen Punkt der großen Aktienrechtsreform in der kleinen Aktienrechtsreform vorwegzunehmen. Ich möchte also durchaus feststellen — auch in Übereinstimmung mit Herrn Professor Burgbacher —, daß hier nicht nur e i n Weg gegeben ist. Herr Professor Burgbacher hat meines Erachtens vorhin mit Recht darauf hingewiesen, daß die Privatisierung des Bundesvermögens ja nur ein Teil des Gesamtproblems ist, vor dem wir stehen.
    Aber bleiben wir jetzt einmal beim Sparen, Herr Kollege Dr. Bleiß. Ich möchte hier auf eine Möglichkeit hinweisen, die im Augenblick im Wirtschaftspolitischen Ausschuß gegeben ist. Wir beraten dort im Unterausschuß das Sparprämiengesetz. Ich würde es sehr begrüßen, Herr Kollege Lange, wenn man sich gerade unter dem Gesichtspunkt, von dem Herr Dr. Bleiß sprach — er stellte die Frage des Sparens in den Vordergrund —, dazu entschließen könnte, auch das Aktiensparen in das Sparprämiengesetz hineinzunehmen. Über diese Frage haben wir uns ja in der letzten Sitzung eingehend unterhalten, als es darum ging, ob das gesamte Wertpapiersparen in das Gesetz hineingenommen werden sollte.
    Ich glaube, durch den zweiten erfreulichen Aspekt, den der Herr Bundesminister für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes heute aufzeigte, sind wir zu einer solchen Lösung sehr ermuntert, und ich möchte diesen Aspekt in sehr positivem Sinn erwähnen. Es ist hier endlich einmal von der Bundesregierung der Versuch gemacht worden, eine Definition des Begriffs der Volksaktie zu geben. Wir brauchen diese Definition des Begriffs der Volksaktie nicht nur für das Sparprämiengesetz, sondern für unsere gesamte Privatisierungs- und Eigentumspolitik sehr dringend.
    Die vier Punkte, die der Herr Bundesminister für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes heute in der Regierungserklärung herausgestellt hat, begrüßen wir dankbar. Ich darf sie noch einmal aufgreifen.
    Die Volksaktie soll — das ist sehr klar zum Ausdruck gebracht worden — kein Spekulationspapier, sondern ein Anlagepapier sein. Das erste, was die Volksaktie besonders auszeichnen soll, ist, daß sie klein gestückelt ist.
    Der zweite Punkt war der Sozialbonus. Wir bekennen uns nachdrücklich zu ihm.
    In Verbindung mit diesem Sozialbonus bejahen wir auch den dritten Punkt, nämlich die Sperrfrist für eine Veräußerung. Mit dieser ganzen Aktion ist nämlich auch ein sehr weitgehendes erzieherisches Problem zu lösen. Hier ist die Sperrfrist durchaus nicht negativ, sondern positiv zu sehen.



    Katzer
    Das vierte war die Stimmrechtsbeschränkung. Ihr Hauptargument gegen die Privatisierung, Herr Dr. Bleiß, war immer das Fehlen dieser Stimmrechtsbeschränkung. Es ist von allen Sprechern der Union — ich wiederhole und betone das nachdrücklich — zum Ausdruck gebracht worden, daß wir nicht für eine Stimmrechtsbeschränkung der einzelnen Volksaktie, wohl aber für eine Höchststimmrechtsbegrenzung eintreten, damit die Gefahren, die wir mit Ihnen sehen, Herr Dr. Bleiß, nicht entstehen können.
    Das sind die vier Punkte, die herausgestellt wurden und die ich nachdrücklich unterstreichen möchte.
    Herr Dr. Atzenroth, ich möchte mir noch eine Bemerkung zu Ihrer Begründung der Großen Anfrage erlauben. Unser gesellschaftspolitisches Ziel heißt nicht: Privatisierung des Bundesvermögens, sondern es heißt: Eigentum für jeden. Die Privatisierung des Bundesvermögens ist dabei für uns, wie mir scheinen will, ein erster, aber sehr sinnvoller Anfang.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Atzenroth!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf eine kurze Folgerung aus der heutigen Debatte ziehen.
    Die Antwort, die wir von dem Herrn Minister erhalten haben, hat uns nicht befriedigt. Wir haben eine Grundsatzfrage angeschnitten. Die Antwort und die Regierungserklärung der Bundesregierung sind dieser Grundsatzfrage ausgewichen. Bei unserer Anfrage ging es nicht darum, wie man breite Einkommenstreuung vornehmen soll. Darüber sind wir uns einig. Es ging darum: soll wirklich das gewerbliche Bundesvermögen aus der Verfügungsmacht des Bundes, der öffentlichen Hand, in irgendeine private Verfügungsmacht überführt werden?

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen] : Ja, begrenzt!)

    Wir sind auch der Meinung, daß diese private Verfügungsmacht möglichst breit gestreut werden soll. Darüber sind wir uns einig. Aber das sollte nach unserem Willen nicht das Thema der heutigen Debatte sein; es ist es aber leider fast ausschließlich geworden.
    Das Thema der heutigen Debatte sollte vielmehr die Frage sein: will man überhaupt privatisieren? Ich will Ihnen an dem Beispiel der Preußag, das immer wieder vorgeführt wird, beweisen, daß von Privatisierung kaum die Rede sein kann. Eine Privatisierung wäre es erst, wenn man den Erlös in Höhe von 30 Millionen DM irgendwohin führte — in die Bundeskasse oder in eine Stiftung — und ihn irgendwie für die Allgemeinheit verwendete.
    Das ist hier nicht geplant, sondern man verwendet diese 30 Millionen DM wieder im Bundesvermögen. Insofern schafft man, angehängt an das Bundesvermögen, einen Teil privates Vermögen. Dem fließt ein Teil der Reserven zu — das gebe ich ohne weiteres zu —, und insofern ist eine wirkliche Privatisierung vorhanden. Aber der Grundsatz der Privatisierung wird völlig durchbrochen. Breiteste Eigentumsstreuung auf dem Wege über die Aktie vorzunehmen, halten wir zudem für einen Fehler.
    Ich habe keine Antwort auf meine Frage hinsichtlich der Pläne im Bundeswirtschaftsministerium gehört. Auch dort ist man der Meinung, daß man besser über eine Investmentform vorgehen sollte.
    Von uns aus gesehen sollte das aber wie gesagt nicht das heutige Thema sein. Privatisierung war die große Frage, die wir an die Bundesregierung gestellt haben.
    Bevor ich die Schlußfolgerung ziehe, lassen Sie mich noch etwas anderes sagen. Es wird immer wieder die Gefahr an die Wand gemalt, daß bei dem Übergang des Besitzes der öffentlichen Hand in die private Hand eine noch stärkere, unerwünschte Konzentration entstehe. Auch wir haben diese Befürchtung. Wenn Sie die Ausführungen nachlesen, die ich in den letzten zehn Jahren gemacht habe, werden Sie erkennen, daß ich immer dagegen gesprochen habe. Aber nun frage ich die Bundesregierung: Welche Vorschläge hat sie uns denn in den letzten anderthalb Jahren vorgelegt, um diese unerwünschte Konzentration in der Wirtschaft einzudämmen, zurückzudrängen oder zu verhindern? Nichts ist bisher geschehen. Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung, nicht des Herrn Bundesschatzministers, sondern des Herrn Bundeswirtschaftsministers oder die Aufgabe der gesamten Regierung gewesen.
    Ich möchte aus der heutigen Debatte, gemessen an unserer Fragestellung, die Folgerung ziehen — und dafür habe ich die Unterstützung von Herrn Hellwig erhalten —, daß es doch notwendig ist, ein Grundgesetz über die Betätigung der öffentlichen Hand zu schaffen. Sie haben recht, Herr Hellwig, es war der Fehler unseres Entwurfs im 2. Bundestag, daß wir daran gleich konkrete Formulierungen über den Übergang des vorhandenen Besitzes geknüpft haben. Hätten wir das damals ausgeklammert, dann hätten wir an dem Gesetz vielleicht weiter gearbeitet. Aber ein Grundsatzgesetz, so ähnlich wie bei den Gemeindeverbänden, halten wir für notwendig. Ich hoffe, daß wir es in absehbarer Zeit gemeinsam einbringen oder zumindest gemeinsam gestalten können. Dann hätte die heutige Debatte von unserer Sicht her gesehen doch einen Erfolg gehabt.