Rede von
Werner
Jacobi
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde ebenfalls auf die Freitagskalamität Rücksicht nehmen und mich auf ein paar Bemerkungen beschränken. Sie werden ausgelöst durch Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Hellwig, der im Zusammenhang mit den hier aufgeworfenen Fragen auch die kommunale Wirtschaft erwähnt hat. Diese ist eigentlich im Laufe der Jahre immer mehr unumstritten geworden. Bei dem großen Streit über Art, Umfang und Zulässigkeit öffentlichen Wirtschaftens hat gegenüber früher allmählich eine nüchterne Betrachtung der Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betätigung Platz gegriffen. Ich habe mit großem Interesse und mit Dankbarkeit vermerkt, daß eine der Schriften, die in letzter Zeit herausgekommen sind, nämlich die des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Industrie- und Handelstages, Dr. Frenzel, die Verhältnisse sehr sachlich darlegt und der kommunalen Versorgungswirtschaft und ihren Aufgaben gerecht wird, sie also in den Streit um die öffentliche Wirtschaft nicht einbezieht.
Was mich veranlaßt, dennoch eine kurze Berner-kung zu machen, ist der Hinweis Herrn Dr. Hellwigs, es gebe bei den Kommunen bestimmte Begrenzungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung, und die Tatsache, daß er in diesem Zusammenhang den Terminus Subsidiaritätsprinzip gebraucht hat.
Dabei möchte ich doch einen Vorbehalt machen, Herr Dr. Hellwig. Denn durch die Gemeindeordnungen ist der Besitzstand gewahrt, und die Frage, die in einer Reihe von Gemeindeordnungen auftritt und unterschiedlich gelöst wird, geht lediglich dahin, ob für den Fall einer Änderung, wenn beispielsweise Unternehmen erweitert oder neu errichtet werden, eine Prüfung unter dem Gesichtspunkt erfolgen muß, ob andere es nicht besser und wirtschaftlicher machen können. Die Formulierungen in den Gemeindeordnungen sind unterschiedlich, aber in keiner der Gemeindeordnungen, von denen wir ja in der Bundesrepublik eine ganze Reihe haben, ist I irgendwann und irgendwie der Besitzstand in Zweifel gezogen worden.
Das ist nicht unwichtig; denn wenn es richtig wäre, daß hier ein klares Subsidiaritätsprinzip aufgestellt würde, dann müßte sich das auch auf den gegenwärtigen Besitzstand erstrecken. Ich glaubte, auf diese Tatsache hinweisen zu müssen, bin Ihnen, Herr Kollege Dr. Hellwig, aber dankbar, daß Sie mir soeben durch einen Zwischenruf noch einmal bestätigt haben, daß Sie im Streit um die öffentliche Wirtschaft Wert darauf legen, die kommunale Wirtschaft nicht einzubeziehen.