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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 62. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1959 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3345 A Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksache 837) . . . . . . . 3345 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850) ; in Verbindung mit dem Fünfjahresplan der Bundesregierung zur weiteren Eingliederung von Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen in die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 863) . . . . . . . Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3346 B Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 687); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 848) — Zweite und dritte Beratung — 3356 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545) ; Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 686) — Zweite und dritte Beratung — 3356 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Drucksache 598) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 795) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3356 D Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (Drucksache 605); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 807) — Zweite und dritte Beratung . . . . . 3357 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen mit dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 603); Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 820) — Zweite und dritte Beratung — 3357 B Entwurf eines Gesetzes zu der Fünften Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen mit dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung (Drucksache 604) ; Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 821) — Zweite und dritte Beratung — 3357 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden zur Untersuchung und Beurteilung von Wein (Drucksache II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 385); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 827) — Zweite und dritte Beratung — 3357 D Entwurf eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607) ; Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 841) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3358 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 791) — Erste Beratung — 3358 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetzes (Abg. Diebäcker, Dr. Schmidt [Wuppertal], Lenz [Brühl], Ruf, Dr. Dittrich u. Gen.) (Drucksache 784) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 3358 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Verkauf eines bundeseigenen Schulgrundstücks in Koblenz-Pfaffendorf an die Stadt Koblenz; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 623, 780) . . . . 3358 D Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Stuttgart an die Stadt Stuttgart; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 694, 781) . . . . . . . 3359 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Überlassung junger Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen — Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG GroßBerlin (Gewobag) (Drucksache 804) . . . 3359 A Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 796) 3359 B Verordnung Nr. 6 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur vorläufigen Regelung der Verantwortung der Anweisungsbefugten und Rechnungsführer der Mittel des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete vom 3. Dezember 1958 (Drucksache 834) 3359 B Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 120); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 778) —Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Winter (CDU/CSU) . 3360 A, 3361 B, D, 3366 B, 3367 B, 3369 C, 3371 A, 3372 A, 3375 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . 3360 B, D, 3366 C, 3369 A Jahn (Marburg) (SPD) . . . 3362 B, 3363 C, 3364 B, 3365 B, D, 3367 D Benda (CDU/CSU) . . . . 3363 A, 3364 B Dr. Bucher (FDP) . . . . 3364 C, 3365 D Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . . 3365 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 3365 B, 3368 B, 3371 C, 3373 B, C, 3375 C, 3376 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 3367 C, 3369 A, 3370 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3368 B Dr. Strauß, Staatssekretär . 3369 B, 3370 C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 3370 A Wagner (SPD) . . . 3370 D, 3372 C, 3374 C Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Zollsenkung für Waren aus Nicht-EWG- Ländern); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 844, 872) 3376 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung mit der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages) (Drucksache 857) — Erste Beratung — 3376 D Nächste Sitzung 3376 D Anlagen 3377 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 3345 62. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 19. 2. Frau Albertz 4. 4. Dr. Arndt 1. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Berendsen 12. 3. Dr. Besold 20. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 20. 2. Birkelbach 20. 2. Börner 27. 3. Dr. Brecht 20. 2. Caspers 20. 2. Dr. Deist 8. 3. Deringer 19. 2. Diel (Horressen) 23. 2. Frau Döring (Stuttgart) 28. 2. Frau Friese-Korn 19. 2. Frau Geisendörfer 20. 2. Gleisner (Unna) 20. 2. Dr. Götz 15. 3. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 31. 3. Günther 20. 2. Hamacher 26. 2. Heinrich 16. 5. Hermsdorf 31. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 4. 4. Illerhaus 20. 2. Jacobs 31. 3. Dr. Jaeger 20. 2. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Frau Kipp-Kaule 19. 2. Kramel 7. 3. Dr. Kreyssig 20. 2. Kunst 21. 4. Kurlbaum 8. 3. Lohmar 20. 2. Lünenstraß 20. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Frau Dr. Maxsein 20. 2. Mensing 20. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 16. 3. Murr 28. 2. Müser 24. 2. Odenthal 20. 2. Dr. Oesterle 21. 2. Pietscher 14. 3. Ramms 28. 2. Frau Rösch 14. 3. Scheel 21. 2. Schneider (Hamburg) 20. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 2. Schröder (Osterode) 31. 3. Sühler 19. 2. Weinkamm 7. 3. Wendelborn 20. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Bärsch 28. 3. Freiherr zu Guttenberg 12. 3. Schwarz 2. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 21 Umdruck 219 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksachen 120, 778). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 134 wird wie folgt gefaßt: „§ 134 Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Ehrengericht seinen Sitz hat (§ 133 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem Ehrengericht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr." 2. § 158 wird wie folgt gefaßt: „§ 158 Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Ehrengerichtshof errichtet ist, nimmt in den Verfahren vor dem Ehrengerichtshof die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr." 3. In § 159 Abs. 1 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. wenn der Ehrengerichtshof sie im Urteil zugelassen hat." 4. § 159 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt: „ (2) Der Ehrengerichtshof darf die Revision nur zulassen, wenn er über Rechtsfragen oder Fragen der anwaltlichen Berufspflichten entschieden hat, die von grundsätzlicher Bedeutung sind." Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Bartels Benda Deringer Frau Hamelbeck Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Schlee Seidl (Dorfen) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Dr. Krone und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) Schneider (Bremerhaven) Anlage 3 Umdruck 223 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Winter, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksachen 120, 778). Der Bundestag wolle beschließen: § 240 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland können die 1 Um drucke 215, 218 und 221 siehe Stenographischer Bericht der 61. Sitzung Anlagen 7, 9 und 11. 3378 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 bei einem Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte auf Antrag gleichzeitig bei dem übergeordneten Oberlandesgericht (Kammergericht) zugelassen werden, wenn sie fünf Jahre lang bei einem Amtsgericht oder Landgericht als Rechtsanwälte zugelassen waren." Bonn, den 19. Februar 1959 Dr. Winter Dr. Bucher Dr. Kempfler Höcherl Dr. Dittrich Meyer (Oppertshofen) Funk Fuchs Stiller Wacher Seidl (Dorfen) Demmelmeier Finckh Spies (Emmenhausen) Drachsler Anlage 4 Umdruck 225 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. !Dahlgrün, Müller-Hermann, Meitmann, Schneider (Bremerhaven) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksachen 120, 778) . Der Bundestag wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Umdruck 213: In § 240 Abs. 6 werden hinter dem Wort „Saarbrücken" die Worte „Bremen und Hamburg" eingefügt; das Wort „und" vor „Saarbrücken" wird durch ein Komma ersetzt. Bonn, den 18. Februar 1959 Dr. Dahlgrün Müller-Hermann Meitmann Schneider (Bremerhaven) Dr. Bucher Rademacher Scharnberg Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Diebäcker zu dem von den Abgeordneten Diebäcker, Dr. Schmidt (Wuppertal), Lenz (Brühl), Ruf, Dr. Dittrich und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetzes (Drucksache 784). Der mit Bundestagsdrucksache 784 vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetzes wird wie folgt begründet. Zweck der Bemühungen um eine Änderung des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Freizeitgewährung für Frauen mit eigenem Hausstand vom 27. 7. 1948 (Hausarbeitstagsgesetz) ist es, hinsichtlich einer wichtigen Anspruchsvoraussetzung .die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen dem Rechtszustand in den übrigen Bundesländern anzupassen. Die Situation auf dem Gebiete des Hausarbeitstagsrechts für die berufstätige Frau wird unter anderem dadurch gekennzeichnet, daß diese Rechtsmaterie in den einzelnen Bundesländern nach verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Während die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen im Jahre 1948 eigene Hausarbeitstagsgesetze schufen, wurden im Jahre 1949 in Hamburg und Niedersachsen gleichartige Gesetze über die Gewährung eines bezahlten Hausarbeitstages erlassen. In den übrigen Bundesländern galten und gelten noch die Bestimmungen der sogenannten Freizeitanordnung des ehemaligen Reichsarbeitsministers vom 22. 10. 1943, die einen freien Halbtag pro Woche bzw. einen oder sogar zwei freie ganze Tage im Zeitraum von 4 Wochen — allerdings jeweils unbezahlt — vorsehen. Wenn man einmal von den Verhältnissen in Nordrhein-Westfalen absieht, so ist allen übrigen Regelungen die Anspruchsvoraussetzung, nämlich Beschäftigung an 6 Werktagen der Woche, gemeinsam. Lediglich in dem anerkanntermaßen schlecht redigierten Hausarbeitstagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine solche Bestimmung dem Wortlaut nach nicht enthalten. Vielmehr heißt es dort, daß Frauen mit eigenem Hausstand, die wöchentlich mindestens 40 Stunden im Durchschnitt arbeiten, Anspruch auf einen arbeitsfreien Wochentag im Monat haben. Rechtslehre, Rechtsprechung und betriebliche Praxis standen aber auch hinsichtlich der Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zur Frage des Hausarbeitstages in Nordrhein-Westfalen vom 17. 1. 1958, auf die weiter unten noch eingegangen wird, auf dem Standpunkt, daß ein Anspruch auf einen Hausarbeitstag nicht besteht, wenn auch nur ein Werktag im Monat arbeitsfrei ist. Die Auffassung hierüber war so allgemein, daß selbst die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Jahre 1957 von einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Gewohnheitsrecht hinsichtlich dieser Anspruchsvoraussetzung sprach. Dies sei deswegen erwähnt, weil hieraus klar ersichtlich ist, daß die Abänderung des nordrhein-westfälischen Gesetzes in diesem Punkte nicht etwa die Änderung eines seit Jahren bestehenden Zustandes bedeutet, sondern lediglich die Wiederherstellung der vor dem 17. 1. 1958 tatsächlich praktizierten Verhältnisse. Erst mit mehreren Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes (1. Senat) vom 17. 1. 1958 wurde entschieden, daß entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes Anspruchsvoraussetzung lediglich eine Wochenarbeitszeit von mindestens 40 Stunden, nicht dagegen die Arbeit an allen 6 Werktagen ist. Die Situation ist also heute so, daß für Nordrhein-Westfalen ein Hausarbeitstag — bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen — auch dann gegeben werden muß, wenn nur an 5 Tagen der Woche gearbeitet wird, während im gesamten übrigen Bundesgebiet ein Hausarbeitstag nur bei einer Arbeit an 6 Tagen pro Woche in Betracht kommt. Diese Situation ist in mancher Beziehung höchst unbefriedigend. Sie führt zu einer Ungleichheit in Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 3379 I den Startbedingungen sonst gleichartiger Betriebe, die nicht verantwortet werden kann. Je mehr anspruchsberechtigte Frauen beschäftigt werden, um so größer ist die kostenmäßige Belastung und damit die Wettbewerbsungleichheit der nordrhein-westfälischen Betriebe gegenüber Unternehmen in anderen Bundesländern. Neben der Kostenbelastung sind auch die betriebsorganisatorischen Schwierigkeiten zu beachten, die dadurch entstehen, daß bei nur 5 Arbeitstagen oftmals so viele hausarbeitstagsberechtigte Frauen fehlen, daß es schwer ist, rationell zu arbeiten. Auf der anderen Seite muß weiter bedacht werden, daß diese durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts geschaffene Situation die Gefahr in sich birgt, daß in der Zeit wirtschaftlicher Flaute anspruchsberechtigte Frauen in erster Linie von einer Entlassung bedroht sind. Diese würden also die arbeitsmarktpolitischen Folgen eines nicht geänderten Gesetzes vornehmlich zu spüren bekommen. Aus sozial- wie wirtschaftspolitisch wichtigen Erwägungen ist es erforderlich, das nordrhein-westfälische Gesetz zu ändern und einen Hausarbeitstag nur unter der Voraussetzung zuzulassen, daß an allen 6 Werktagen der Woche gearbeitet wird, wie dieses in allen anderen Bundesländern der Fall ist. In diesem Zusammenhang taucht natürlich die Frage auf, ob es gegebenenfalls zweckmäßig ist, statt der Änderung lediglich des nordrhein-westfälischen Gesetzes ein einheitliches, „perfektes" Hausarbeitstagsgesetz für das gesamte Bundesgebiet zu schaffen, das noch mancherlei Fragen mehr regeln könnte. Dies scheint nicht notwendig zu sein. Je mehr wir zur 5-Tage-Woche übergehen, um so mehr verliert die Frage des Hausarbeitstages, wenn man einmal von der besonderen Situation in Nordrhein-Westfalen absieht, an praktischer Bedeutung. Eine gesetzliche Regelung dieses Fragenkomplexes würde also ins Leere stoßen, vorausgesetzt natürlich, daß die eindeutig arbeitsschutzrechtlich orientierte Ebene der Hausarbeitstagsgesetzgebung nicht verlassen wird. Aus Sinn und Zweck des Hausarbeitstages folgt, daß dieser dazu beitragen soll, die Belastung der berufstätigen Hausfrau in zumutbaren Grenzen zu halten. Daher wurde solchen Frauen im Jahre 1943, zu einer Zeit also, da auch für Frauen eine längere Arbeitszeit als 48 Stunden galt, e i n arbeitsfreier Tag im Monat gewährt. Aus dem gleichen Grunde sahen und sehen die Hausarbeitstagsgesetze der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen, die im Jahre 1948 und 1949 erlassen wurden, ebenfalls einen freien Tag im Monat vor. Der ursprüngliche Zweck des Hausarbeitstages wird aber durch die zunehmende Verkürzung der Arbeitszeit erfüllt. Man würde die klare arbeitsschutzrechtliche Ebene der Hausarbeitstagsgesetzgebung verlassen, wollte man bei Einführung der 5-verloren. Man kann bei einer 5-Tage-Woche einen Hausarbeitstag jedenfalls aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr vertreten. Verlangt man ihn aus anderen Gründen, so müßte man es den Tarifvertragspartnern überlassen, das miteinander auszuhandeln. Es wäre das jedenfalls nicht mehr Sache der Gesetzgebung. Tage-Woche mit 4 oder 5 freien Werktagen im Monat noch einen Hausarbeitstag bewilligen. Angesichts der Arbeitszeitverkürzung hat die Gewährung eines Hausarbeitstages ihre innere Berechtigung Wenn man aber die arbeitsschutzrechtliche Ebene nicht verlassen will und im übrigen ein „perfektes" Hausarbeitstagsgesetz mit Rücksicht auf die mangelnde Bedeutung dieser Frage innerhalb einer 5- Tage-Woche ablehnt, bleibt nur übrig, das nordrhein-westfälische Gesetz hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzung (Arbeit an allen Werktagen) den Verhältnissen in den übrigen Bundesländern anzupassen. Für eine Änderung des Gesetzes kommt nur der Bundesgesetzgeber in Betracht, da die Hausarbeitstagsgesetze der einzelnen Länder sowie die Freizeitanordnung aus dem Jahre 1943 gemäß Artikel 125 Grundgesetz partielles Bundesrecht geworden und damit der Gesetzgebung der Länder entzogen sind. Anlage 6 Schriftliche Erklärung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zur ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des nordrhein-westfälischen Hausarbeitstagsgesetzes (Drucksache 784). Die Drucksache 784 besagt, daß erwerbstätige Frauen mit eigenem Haushalt künftig nur noch dann auf einen Hausarbeitstag Anspruch haben, wenn sie an allen sechs Tagen der Woche arbeiten ohne Rücksicht auf die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit. Würde dieser Antrag Gesetz, so würde in mehr als 2/3 aller Betriebe in Nordrhein-Westfalen der Anspruch auf den Hausarbeitstag entfallen, wenn auch die wöchentliche Arbeitszeit 45, 48 und mehr Stunden beträgt. Mit Schärfe muß die SPD-Fraktion das Verfahren angreifen, das die Antragsteller mit diesem Entwurf gewählt haben. Der Angriff auf ein soziales Schutzgesetz eines Landes wird nicht etwa im Bundesrat von der zuständigen Landesregierung, auch nicht im Bundestag von den Abgeordneten aus diesem Lande vorgetragen, sondern nur von einem Teil der letzteren und einer ebenso großen Zahl von Abgeordneten aus anderen Ländern der Bundesrepublik, die kein aktives Interesse an dem geplanten Angriff vorweisen können; darunter viele, die sehr eifersüchtig über die Eigenständigkeiten ihres Landes zu wachen pflegen. Dieses Vorgehen steht zwar nicht im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen, scheint uns aber unvereinbar mit dem Geist unseres bundesstaatlichen Grundgesetzes zu sein und in der Methode nicht allen Geboten der Fairneß zu entsprechen. Schon aus diesem Grunde wird die SPD-Fraktion diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht geben können. Grete Rudoll 3380 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 Anlage 7 Mündlicher Bericht des Abgeordneten Baldauf zu der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin (Auswirkungsgesetz) (Drucksache 607). Das Gesetz hat, wie die Gesetzesbezeichnung ergibt, das Ziel, die gegenseitige Auswirkung des im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich Berlin geltenden unterschiedlichen Rechts auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner zu regeln. Eine solche Regelung ist durch die politische Eingliederung des Saarlandes in den Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland notwendig geworden. Bis zum 31. Dezember 1956 war die gegenseitige Auswirkung des unterschiedlichen Rechts in den genannten Gebieten in der Bundesrepublik und im Land Berlin durch das Fremdrentengesetz geregelt gewesen, im Saarland durch das Gesetz Nr. 397 über eine besondere Fürsorge für Versicherte im Zusammenhang mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung außerhalb des Saarlandes. Diese Regelungen können aber seit dem 1. Januar 1957 nicht mehr angewandt werden, und es ist unklar, ob und inwieweit Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Rechtsgebieten zurückgelegt worden sind, von dem für den Wohnort des Versicherten zuständigen Versicherungsträger angerechnet werden können, welcher Umrechnungskurs erforderlichenfalls bei der Berechnung der Leistungen zugrunde gelegt werden soll und ob und in welcher Weise beim Zuzug eines Rentners aus dem Saarland in das Bundesgebiet außerhalb des Saarlandes oder das Land Berlin oder umgekehrt die Rente übernommen oder neu festgestellt werden soll. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, daß zwischen Versicherungsträgern des Saarlandes und des übrigen Bundesgebietes Abmachungen über die Gewährung von Renten getroffen worden sind, deren Rechtsgrundlage zum mindesten zweifelhaft erscheinen kann. Eine gesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen den beiden Rechtsgebieten in der Rentenversicherung ist daher erforderlich. Hierbei sind der Personenkreis, die Zuständigkeit der Versicherungsträger, das anzuwendende Recht, die Anrechnung der nach Reichsrecht, Bundesrecht oder dem Recht des Landes Berlin sowie der nach Saarrecht zurückgelegten Versicherungszeiten, die Bewertung der Arbeitsentgelte, Einkommen und Beiträge, die Behandlung bereits festgestellter Renten, die Erstattung, der Krankenversicherungsschutz der Rentner sowie die Gültigkeit des Gesetzes für das Land Berlin und das Inkrafttreten des Gesetzes zu regeln. Wegen der Regelung im einzelnen wird auf den Wortlaut des Gesetzentwurfs und auf den besonderen Teil der amtlichen Begründung verwiesen. Der Bundesrat hat in seiner 197. Sitzung am 24. Oktober 1958 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Er ist der Ansicht, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Bei den Beratungen im Bundesrat wurde angeregt, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob hinsichtlich der Sterbegeldzusatzversicherung eine den Übergang regelnde Vorschrift notwendig ist. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat diese Anregung aufgegriffen und für die Sterbegeldzusatzversicherung die Regelung beschlossen, wie sie in § 5 Abs. 5 und § 5 a Abs. 2 des Ausschußbeschlusses enthalten ist. Außerdem hat der Ausschuß zur Vermeidung etwa auftretender Härten eine Neufassung des § 9 beschlossen, in dessen Absatz 2 vorgesehen ist, daß in den Fällen, in denen eine Leistung vor Verkündung des Gesetzes bindend oder rechtskräftig festgestellt worden ist, sofern es für den Berechtigten günstiger ist, auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes neu festzustellen ist, falls der Antrag bis zum 31. März 1960 gestellt wird. Der Ausschuß ist einhellig der Meinung, daß durch das Gesetz in der Ihnen vorgeschlagenen Fassung eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und der Rechtsanwendung gewährleistet wird. Er hat die Erwartung ausgesprochen, daß durch den Verzug eines Versicherten oder eines Rentners aus dem Saarland in das übrige Bundesgebiet oder umgekehrt bei der Feststellung und Gewährung der Leistungen keine Verzögerungen eintreten, daß die zuständigen Versicherungsträger sich dieser Fälle bevorzugt annehmen und gegebenenfalls mit Rentenvorschüssen helfen werden. Der Ausschuß für Sozialpolitik empfiehlt daher, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Berlin (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854, Frage 30) : Ist der Bundesregierung die seit Jahren bestehende Auseinandersetzung um die Benutzung des Flugplatzgeländes in Bad Lippspringe für den Segelflugsport bekannt, und liegt ihr eine Stellungnahme der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in dieser Sache vor? Wenn ja, in welchem Umfange und in welcher Weise ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die segelflugsporttreibenden Vereine aus dem Raum Paderborn-Lippe davor zu schützen, daß ihnen der besonders geeignete Platz durch die in Sennelager stationierten britischen Streitkräfte endgültig genommen wird? Die Auseinandersetzungen über die zivile Mitbenutzung des Flugplatzgeländes Bad Lippspringe sind der Bundesregierung bekannt. Zuständig ist jedoch dafür nicht die Bundesregierung, sondern die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie hat nach der Vereinbarung über die Abgrenzung der Verwaltungsbefugnisse zwischen Bund und Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 3381 Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt bei Segelfluggeländen lediglich das Benehmen der Bundesregierung herbeizuführen. Die Verhandlungen des Herrn Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen mit den britischen Stationierungsstreitkräften und der Bundeswehr, die zunächst negativ verlaufen waren, werden fortgesetzt. Soweit sich z. Z. übersehen läßt, wird voraussichtlich die Wiederaufnahme der zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes — unter bestimmten Bedingungen — gestattet werden. Daneben habe ich im Rahmen der Truppenvertragskonferenz die Frage Bad Lippspringe erneut aufgegriffen. Seebohm Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Junghans (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. 1. 1959, Drucksache 854, Frage 33) : In welchem Ausmaß haben sich die ungeschützten Räder zahlreicher LKW-Anhänger, insbesondere bei Zwillingsbereifung, unfallgefährdend im deutschen Straßenverkehr ausgewirkt? Welche gesetzlichen Handhaben bestehen heute, um zu verhindern, daß von Lastzügen mit Anhängern ohne Schutzbleche die überholten bzw. überholenden Kraftfahrzeuge durch auffliegende Steine gefährdet oder bei feuchter Fahrbahn durch auffliegenden Schmutz in ihrer Sicht stark behindert werden? Was plant die Bundesregierung darüber hinaus zur Beseitigung dieses Übelstandes zu tun? Über Unfälle, die unmittelbar auf nichtgeschützte Räder der Lkw-Anhänger zurückzuführen sind oder bei denen diese mitgewirkt haben, werden keine statistischen Angaben gemacht. Es ist jedoch nach den Erfahrungen und Beobachtungen im Straßenverkehr sicher, daß derartige ungeschützte Räder, insbesondere bei Zwillingsbereifung, Unfälle hervorrufen können. Insbesondere kann durch das Hochschleudern von Wasser, Schmutz oder Steinen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eintreten, vor allem durch Sichtbehinderung der Führer überholter oder überholender Fahrzeuge. § 30 der Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt vor, daß die Straßenfahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Diese Vorschrift wird zweifellos hinsichtlich der Schutzeinrichtungen an den Rädern der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach den Erfahrungen im Straßenverkehr nicht genügend beachtet. Es soll daher in die nächste Änderungsverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung eine Vorschrift aufgenommen werden, nach der die Räder von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h und von Anhängern hinter diesen Fahrzeugen mit ausreichend wirkenden Abdeckungen in Form von Kotflügeln und Schmutzfängern versehen sein müssen. Jedoch muß dazu bemerkt werden, daß auf Grund entsprechender Versuche, die bei den technischen Prüfstellen und durch Forschungsarbeiten in wissenschaftlichen Instituten ausgeführt wurden, ein vollkommener Schutz gegen das Hochschleudern von Wasser und Schmutz nicht möglich ist, da dies einen völligen Abschluß des Rades von allen Seiten bedingen würde. Auch läßt sich das Hochschleudern von Steinen nicht verhindern, weil die Abdeckung nach der Seite und nach hinten wegen der für den Fahrbetrieb notwendigen Bodenfreiheit gewisse Grenzen haben muß. Trotzdem glaube ich, daß mit den vorgeschlagenen Schutzeinrichtungen der Übelstand wesentlich gemildert werden kann. Seebohm Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höcherl (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Januar 1959, Drucksache 854, Frage 41): Besteht im Rahmen des Ausbauplanes für die Bundesstraßen die Möglichkeit, auch diejenigen Bundesstraßen, die im Ausbauplan noch nicht oder erst in späterer Zeit für einen endgültigen Ausbau vorgesehen sind, vorläufig in einfacherer Weise so zu verbessern, daß auch auf diesen Straßen eine höhere Sicherheit des Verkehrs erreicht wird? Hat das Bundesverkehrsministerium solche Maßnahmen vorgesehen, und besteht hierfür ein entsprechender Ausbauplan? Das Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 sieht neben dem Ausbau eines Netzes vordringlicher Bundesstraßen, des sogenannten „Blauen Netzes" mit einer Gesamtlänge von rd. 12 000 km auch Ausbaumaßnahmen auf den nicht berücksichtigten Bundesstraßen von etwa 11 000 km Länge vor, für die im Ausbauplan ein Betrag von 1 Milliarde DM veranschlagt worden ist. Das erwähnte Gesetz bestimmt dazu in § 2 Absatz 2, daß der Ausbauplan den Ausbau und den Neubau anderer, nicht zum „Blauen Netz" gehörender Bundesstraßen nicht ausschließt, soweit hierfür Mittel im Bundeshaushaltsplan bereitgestellt werden können. Die Bundesstraßen, die im Ausbauplan nicht enthalten sind oder mit deren endgültigem Ausbau erst in einer späteren Phase des Ausbauplanes begonnen werden kann, sollen schon in der Zeit des Ausbauplanes möglichst mit einwandfreien Fahrbahndecken und den notwendigsten Verkehrssicherungseinrichtungen versehen werden, um auch auf diesen Straßen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu verbessern. Um jedoch Fehlinvestitionen zu vermeiden, werden Bauverfahren angewendet werden, bei denen ein stufenweiser Ausbau nach Breite und Dicke der Fahrbahndecken möglich ist. Sofern die endgültige Planung voraussichtlich eine Änderung der bisherigen Linienführung im Grundriß oder Aufriß vorsehen wird, werden Bauweisen angewendet, deren Lebensdauer dem Zeitraum bis zum endgültigen Ausbau des Straßenabschnittes angepaßt ist. Für diese Baumaßnahmen sind in dem „Vierjahresprogramm 1959-1962 für die Bundesfernstraßen", das nach Billigung durch das Kabinett 3382 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1959 vorgelegt werden wird, ein Betrag von rd. 100 Mio DM pro Jahr vorgesehen. Unter der Annahme eines geschätzten Mittelbedarfs von rd. 125 000 DM pro km könnten somit pro Jahr rd. 800 km in der vorgesehenen Weise verbessert werden. Es ist vorgesehen, auch für diese Maßnahmen ein besonderes Programm aufzustellen, sobald das Vierjahresprogramm die Billigung des Kabinetts gefunden hat. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung bringe ich dem Hause folgendes zur Kenntnis.
    Erstens. Die Bundesregierung hat am 17. Februar einen Fünfjahresplan zur weiteren Eingliederung von Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen in die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland übersandt, der Ihnen als Drucksache 863 vorliegt. Da nach Mitteilung der Bundesregierung der Bundesernährungsminister in seinem Bericht auf diesen Plan eingehend wird, nehme ich das Einverständnis des Hauses dazu an, daß Punkt 19 der Tagesordnung entsprechend erweitert wird. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Zweitens wird die heutige Tagesordnung nach einer interfraktionellen Vereinbarung erweitert um den Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1959 (Zollsenkung für Waren aus Nicht-EWG-Ländern)

    — Drucksachen 872 und 844 — und um die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königsreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien (Artikel 3 des Nordatlantik-Vertrages) — Drucksache 857 —. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung wie folgt abgewickelt: Punkt 18
    — Wahl des Wehrbeauftragten —, Punkt 19 — Grüner Bericht —, Punkt 20 — Landwirtschaftszählung —, Punkt 21 — Abkommen Deutschland
    — Sowjetrußland —, Punkte 5 bis 17 — verschiedene Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Beratung — und die zusätzlichen Punkte: Zweite Verordnung zur Änderung des Zolltarifs und erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Devisenhilfe an Großbritannien; daran schließt sich die Fortsetzung der Beratung über die Bundesrechtsanwaltsordnung an.
    Eine amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Mit Wirkung vom heutigen Tage hat der Abgeordnete Kiesinger sein Mandat niedergelegt.
    Damit treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 18 auf:
    Wahl des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksache 837).
    Nach § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages vom 26. Juni 1957 wählt der Bundestag in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Wehrbeauftragten. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Berliner Mitglieder des Hauses sind stimmberechtigt.
    Vorschlagsberechtigt sind der Bundestagsausschuß für Verteidigung, die Fraktionen und so viele Abgeordnete, wie nach der Geschäftsordnung der Stärke einer Fraktion entsprechen, d. h. 15 Mitglieder des Hauses.
    Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages ist zum Wehrbeauftragten jeder Deutsche wählbar, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Er muß mindestens ein Jahr Wehrdienst geleistet haben.
    Es liegt dem Hause ein Wahlvorschlag des Ausschusses für Verteidigung auf Drucksache 837 vor, in dem der General a. D. Helmuth von Grolman vorgeschlagen wird. Er besitzt das Wahlrecht zum Bundestag und ist 60 Jahre alt.
    Weitere Vorschläge, meine Damen und Herren, liegen mir bis jetzt nicht vor. Ich frage das Haus, ob weitere Vorschläge eingereicht werden. — Es meldet sich niemand; weitere Vorschläge werden nicht eingereicht. Gewählt werden kann also nur der vorgeschlagene Kandidat. Es hat keinen Zweck, irgendwelche anderen Namen auf die Stimmkarte zu schreiben. Stimmkarten, die andere Namen tragen, sind ungültig, weil nur ein Vorgeschlagener gewählt werden kann.
    Ich eröffne die Wahl. Ich bitte Sie, die weißen unbedruckten Stimmkarten zu benutzen und die Stimmkarten in die bereitliegenden Umschläge zu stecken. Zur Vereinfachung des Wahlvorganges schlage ich vor, wie folgt abzustimmen: Wer für den Vorschlag Grolman ist, schreibt „Ja", wer dagegen ist, schreibt „Nein" ; wer sich der Stimme enthalten will, schreibt „Enthalte mich" oder „Ent-



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    haltung". — Das Haus ist mit diesem Modus einverstanden; dann wird so verfahren.
    Die Schriftführer werden die Namen nach dem Alphabet aufrufen. Ich bitte, sich für den Namensaufruf bereitzuhalten.
    Der Namensaufruf beginnt. —Die Abstimmung ist geschlossen. Die Auszählung beginnt. —Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung, bis die Auszählung beendet ist.

    (Unterbrechung der Sitzung von 15.46 Uhr bis 16.02 Uhr.)

    Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
    Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja, also für den Wahlvorschlag des Verteidigungsausschusses, haben 366 Mitglieder des Hauses gestimmt, mit Nein 16 Mitglieder des Hauses; enthalten haben sich 32 Mitglieder des Hauses. Eine Stimme war ungültig. Nach § 13 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages — das sind mindestens 260 Stimmen — auf sich vereint. Ich stelle fest, daß der vom Ausschuß für Verteidigung vorgeschlagene Kandidat, General a. D. Helmuth von Grolman, mit 366 Stimmen und somit mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages heute als erster Wehrbeauftragter der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden ist. Herr von Grolman hat mich ermächtigt, Ihnen mitzuteilen, daß er die Wahl annimmt. Ich stelle hiermit die Annahme der Wahl zum Wehrbeauftragten durch Herrn von Grolman ausdrücklich fest. Die Vereidigung wird im Laufe der nächsten Woche vor dem Plenum erfolgen.
    Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
    Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 850, zu 850), verbunden mit dem Fünfjahresplan der Bundesregierung zur weiteren Eingliederung von Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen in die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 863).
    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Rede von Dr. Heinrich Lübke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute im Rundfunk gehört — von verschiedenen anderen Seiten wurde mir das bestätigt —, daß die Angaben des Grünen Berichtes weitgehend bekannt seien. Deshalb könnte ich mir eigentlich die Arbeit sehr leicht machen. Unwesentliches pflegt keiner zu erzählen. Jedenfalls beabsichtigt das niemand. Da aber zu dem Bericht für das vergangene und für das laufende Wirtschaftsjahr einige Besonderheiten anzumerken sind und sich im Grünen Plan Veränderungen vollzogen haben, ist es notwendig, auch wenn die agrarpolitische Linie der Bundesregierung unverändert bleibt, eine eingehende Studie vor Ihnen zu entwickeln.
Im Jahre 1959 ist der im Vertrage von Rom vorgesehene Zoll- und Kontingentabbau angelaufen. Es ist deshalb erforderlich, daß wir uns nicht nur mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 1957/58 oder mit dem laufenden Wirtschaftsjahr beschäftigen, sondern darüber hinaus einen Ausblick auf die Möglichkeiten und Veränderungen tun, die sich für die deutsche Landwirtschaft durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ergeben.
Eine gute Ernte, eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung ohne die Erscheinungen einer überhitzten Konjunktur, eine beachtliche Steigerung des Masseneinkommens, verbunden mit den agrarpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung, haben eine fühlbare Verbesserung der Ertrags- und Einkommenslage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen bewirkt. Die Verkaufserlöse des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres erhöhten sich, wie Sie aus dem Bericht ersehen haben werden, von 15,6 Milliarden DM auf 17,4 Milliarden DM. Das ist eine Umsatzsteigerung von rund 1,7 Milliarden in einem Jahr. Damit haben wir die größte Umsatzsteigerung seit 1951/52 zu verzeichnen.
Die Erhöhung der Betriebs- und Investitionsausgaben betrug 937 Millionen DM. Die Gesamtdifferenz zwischen Einnahmen und Ausgaben belief sich auf 4260 Millionen DM. In den Ausgaben sind allerdings die Ausgaben für Nettoinvestitionen wie auch die für Ersatzbeschaffungen enthalten. Da die Nettoinvestitionen, wie wir festgestellt haben, 45 % und die Ersatzinvestitionen etwa 55 % der Bruttoinvestitionen ausmachen, so kann man als laufende Betriebsausgaben nur 55 %, das sind 1,3 Milliarden DM einsetzen. Von den Bruttoinvestitionen waren 1,73 Milliarden DM Ausgaben für Maschinen und Geräte und etwa 620 Millionen DM Ausgaben für Neu- und Umbauten von Wirtschaftsgebäuden. Das macht insgesamt 2,350 Milliarden DM. Der Nettoinvestition von 1,3 Milliarden DM steht eine Neuverschuldung, die nicht ganz 1 Milliarde DM beträgt, gegenüber.
Aus den genannten Investitionen für Maschinen und Geräte ergibt sich, daß das Tempo der Technisierung außerordentlich stark ist; es ist in den letzten Jahren ständig gewachsen und hat nun bei einer Investition von 1,730 Milliarden DM eine Steigerung von 14 % gegenüber dem Vorjahr erreicht. Bei den Bauten macht die Steigerung 7 % aus. Während das Tempo im ersten Falle als außerordentlich stark bezeichnet werden kann, ist es bei den Neu- und Unibauten ohne Zweifel als mäßig anzusehen. Wer die vielen unmodernen Wirtschaftsgebäude in den Dörfern kennt, wird mir zustimmen, wenn ich sage, daß wir in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich ungefähr ein Drittel bis zur Hälfte der Bauten ersetzen müssen. Deshalb sollte man in den kommenden Jahren versuchen, in der Erneuerung der Wirtschaftsgebäude so viel wie möglich zu tun.
Die Landwirtschaft der Bundesrepublik hat in dem Zeitraum von 1951 bis 1958 aus Eigenmitteln und aus Krediten 12 Milliarden DM investiert, davon in



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
den letzten beiden Jahren allein 4,5 Milliarden DM. Diese starke Investitionstätigkeit wurde durch die höheren Einnahmen ermöglicht, die sich einmal aus den größeren Produktions- und Verkaufsmengen. zum andern aus den höheren Preisen bzw. Förderungsbeträgen ergaben. Von der Steigerung in Höhe von 1,70 Milliarden DM entfallen 69 % mit einer absoluten Summe von 1,2 Milliarden DM auf größere Mengen und 500 Millionen DM auf höhere Preise und Förderungsbeträge. Ein bedeutender Teil dieser Mehreinnahmen entfällt auf die Milchprämie, so daß der Verbraucher nicht beängstigend belastet wurde.
Die Belastung durch Kredite betrug am 1. Juli 1958 10,2 Milliarden DM und war damit gegenüber dem Vorjahr um 934 Millionen DM gewachsen. Das Vorjahr hatte etwa den gleichen Mehrbetrag gebracht, während wir vor drei und vier Jahren etwas über eine Milliarde Mehrverschuldung hatten bei niedrigeren Investitionen als in diesem und im vorigen Jahr. Auch das ist ein gewisses Zeichen für die Verbesserung. Von den 10,2 Milliarden DM entfallen 37 % auf kurzfristige Kredite und 63 % auf lang- und mittelfristige Kredite. Die gesamte Zinslast beträgt 613 Millionen DM gegenüber 273 Millionen RM im letzten Vorkriegsjahr 1938. Sie werden sich vorstellen können, daß diese 613 Millionen DM jährlich eine recht beachtliche Belastung für die bäuerlichen Betriebe darstellen. Die Verschuldung ist aber im ganzen bei dem vorhandenen Aktivkapital durchaus nicht beängstigend, obwohl man sicherlich schon schwere Sorgen haben kann, wenn man im Einzelfalle eine hohe Verschuldung feststellt.
Das Gesamtanlagevermögen ohne Boden, ohne Wohngebäude und ohne umlaufendes Kapital beträgt 46 Milliarden DM. Wenn ich den Boden, die Wohngebäude und das umlaufende Kapital dazu-nehme, sind es rund 90 Milliarden DM. Demgegenüber ist eine effektive Verschuldung von 10,2 Milliarden DM sicherlich nicht beängstigend. Wir hatten im Jahre 1938 eine Verschuldung von 6,2 Milliarden RM bei einem Umsatz von 5,2 Milliarden. Wir haben heute eine Verschuldung von 10,2 Milliarden bei einem Umsatz von 17,4 Milliarden und im laufenden Jahr von 18 Milliarden.
Das Gesamtanlagevermögen ohne Boden, ohne umlaufendes Kapital und ohne Wohngebäude beträgt je Arbeitskraft in der Landwirtschaft 16 000 DM, in der Industrie 12 000 DM. Sie sehen, daß die Landwirtschaft eine höhere Kapitalausstattung je Arbeitskraft benötigt als die Industrie.
Die Zahl der Vollarbeitskräfte in der Landwirtschaft betrug in dem hier behandelten Jahr 2,7 Millionen. Davon sind 614 000 familienfremde und 2,1 Millionen familieneigene Arbeitskräfte. Die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Vollarbeitskräfte nahm von 3,7 Millionen vor dem Kriege auf 2,7 Millionen im Jahre 1957/58 ab. Das bedeutet gegenüber der Zeit vor dem Kriege eine Abnahme um eine volle Million oder 27 %. Im Berichtsjahr sind 97 000 familieneigene und 33 000 familienfremde Arbeitskräfte abgewandert, insgesamt also 130 000 Arbeitskräfte. Das entspricht einer Abnahme von nicht ganz 5 %.
Der Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte hat einen wesentlichen Anteil an der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und damit an der Verbesserung des Einkommens für die in der Landwirtschaft Tätigen. Sie werden sich erinnern, wie lange die sogenannte Landflucht beklagt worden ist. Natürlich ist auch heute noch in vielen Fällen ein Grund zur Klage da, weil die Arbeitskräfte oft gerade dort, wo sie notwendig wären, schwer zu bekommen sind. Die Arbeitskräfte müssen aus der Arbeitsproduktivität bezahlt werden. Die Abwanderung vom Lande ist eine wesentliche Vorbedingung dafür gewesen, daß heute höhere Einkommen an die Arbeitskräfte gezahlt werden können. Infolge dieser von zwei Seiten kommenden Entwicklung — erstens von der sehr beachtlichen Mehrproduktion und zweitens von der Abwanderung der Arbeitskräfte her — ist die Arbeitsproduktivität im landwirtschaftlichen Raum stärker gestiegen als in den übrigen Wirtschaftszweigen. Wenn Sie die Zahlen interessieren: in der Landwirtschaft ist die Arbeitsproduktivität von 1953/54 — 1950 gleich hundert gesetzt — bis 1957/58 von 132 auf 159, in der übrigen Wirtschaft von 113 auf 128 gestiegen.
Der Verdienst gewerblicher Arbeitskräfte in ländlichen Gemeinden betrug im Jahre 1956/57 376 DM, im Jahre 1957/58 402 DM je Monat. Der Verdienst der männlichen landwirtschaftlichen Arbeitnehmer der Leistungsgruppe II betrug 1957 282 DM und im letzten Jahr 320 DM im Monat. Die Differenz hat sich damit von 33 % im Wirtschaftsjahr 1956/57 auf 26 % im Wirtschaftsjahr 1957/58 veringert — eine ganz beachtliche Verbesserung.
Die Angleichung der landwirtschaftlichen Löhne und landwirtschaftlichen Einkommen würde beschleunigt werden können, wenn Preise und Löhne künftig weitgehend stabil blieben wie etwa im Jahre 1958. Eine besonders günstige Prognose hat in dieser Beziehung das Arbeitsministerium vor wenigen Tagen an die Presse gegeben, indem es darauf hinweist, daß gerade der jetzige Moment in unserer wirschaftlichen Entwicklung besonders geeignet sei, die gegebenenfalls möglichen Preissenkungen zu verwirklichen. Es würde sicherlich für alle Wirtschaftszweige in Deutschland recht günstig sein, wenn wie im Jahr 1958 ohne die überhitzte Konjunktur eine ruhige Entwicklung auf dem Preis- und Lohngebiet sich durchhalten ließe.
Infolge des Anstiegs der Arbeitsproduktivität hat sich das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen erhöht. Im Durchschnitt der untersuchten Testbetriebe nahm es von 1954/55 bis 1956/57 im gleichen Maße zu wie der Vergleichslohn. Das Arbeitseinkommen in der Landwirtschaft hat in den Jahren 1954/55, 1955/56 und 1956/57 immer um 32 % unter dem gewerblichen Lohn gelegen. Wir haben in diesen Jahren durch den Grünen Plan nur erreicht, daß wir gerade mitkamen, trotz der schweren Arbeit, die in der Landwirtschaft geleistet wurde. Was der gewerbliche Arbeiter mit verkürzter Arbeitszeit in



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
seinem Lebensstandard erreichen konnte, blieb dem Arbeiter in der Landwirtschaft trotz harter Anstrengung versagt.
Das hat sich nun in diesem Jahre zum ersten Male gebessert, und wir sind von den 32 v. H. auf 22 v. H. heruntergekommen. Mit einem Sprung ist eine Vorwärtsentwicklung eingetreten, die die Steigerung des gewerblichen Einkommens überstiegen hat.
Wenn sich also — wir führen immer eine Vergleichsrechnung an — der Lohn der übrigen Wirtschaftsbereiche entsprechend ruhig entwickelt, ist in günstigen Jahren in der Landwirtschaft leichter die Möglichkeit gegeben, das landwirtschaftliche Einkommen dem übrigen Einkommen anzupassen und damit das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes früher zu erreichen.
Wenn die Prognose des Bundesarbeitsministeriums sich erfüllen würde, so würde praktisch der Preisindex der gewerblichen Güter, der immer über dem Preisindex der landwirtschaftlichen Produkte gelegen hat, sich dem Index der landwirtschaftlichen Güter nähern.
Wir haben uns in dieser Beziehung in einer stetigen Anstrengung bemüht, die Preise für gewerbliche Güter zu erreichen. Sie finden in dem Ihnen vorliegenden Bericht auf Seite 25 rechts unten eine Zusammenstellung. Daraus können Sie ersehen, daß seit 1952/53, also von der Koreakrise an, bis heute ständig der Preisindex für gewerbliche Erzeugnisse über dem Preisindex für landwirtschaftliche Erzeugnisse gelegen hat. Setzen wir den Preisindex für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Prozenten des Preisindex industrieller Produkte an, so ergeben sich — wenn Sie das bitte einmal genau beachten wollen — in den Jahren von 1952/53 bis 1957/58 folgende Zahlen: 84, 85, 88, 91, 92, 94. Wir sind also in einem sechsjährigen stetigen Bemühen von 16 % unterhalb des gewerblichen Preisindex bis auf 6 % an diese herangekommen. Obwohl es manche Rückschläge gegeben hat, hat sich doch in keinem einzigen Jahr eine Rückwärtsentwicklung angebahnt. Ich glaube, diese stetige Entwicklung ist ein Ergebnis der Agrarpolitik, die mit Geduld und Zähigkeit geführt wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nun kommen wir zu der sehr differenzierten Lage innerhalb der Landwirtschaft. Ich schlage jetzt in dem Bericht die Seite 55 auf. Sie wissen, daß in den vergangenen Jahren immer betrübt zugegeben werden mußte, daß ein großer Teil der Betriebe eine Verzinsung oder einen entsprechenden Arbeitsertrag nicht zu verzeichnen hatte. Sehen wir uns das Jahr 1956/57, also das vorletzte Jahr, einmal an! In diesem Jahr betrug der Flächenanteil der Betriebe, die eine volle Deckung des Vergleichslohns einschließlich des Betriebsleiterzuschlages sowie eine Verzinsung des Betriebskapitals von über 3 1/3 v. H. zu verzeichnen hatten, ganze 2,8 %. Im Jahre 1957/58 betrug dieser Anteil 6,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Jahre 1956/57 betrug der Anteil derjenigen Betriebe, die eine volle Deckung des Vergleichslohns einschließlich des Betriebsleiterzuschlages, aber nur eine Kapitalverzinsung von 0,1 bis 3 1/3 v. H. zu verzeichnen hatten, 15,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Jahre 1957/58 betrug der Anteil dieser Betriebe 22,9 %. Dieser in Ordnung befindliche Teil der Landwirtschaft hat sich also von 18% auf etwa 29 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche vergrößert.
Der Anteil derjenigen Betriebe, die eine Deckung des Vergleichlohns einschließlich des Betriebsleiterzuschlages in Höhe von 80 bis 100 v. H., aber keine Kapitalverzinsung aufzuweisen hatten, betrug im Jahre 1957/58 56,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber 52,9% im Jahre 1956/57.
Im Jahre 1957/58 blieb demnach ein Rest von 14,3% der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die auf Betriebe entfielen, die eine Deckung des Vergleichslohns einschließlich des Betriebsleiterzuschlages zu unter 80 v. H. sowie keine Kapitalverzinsung zu verzeichnen hatten. Der entsprechende Prozentsatz betrug im Jahre 1956/57 noch rund 30 v. H. Sie sehen daraus, daß hier eine gewaltige Verbesserung festzustellen ist. Die verbliebenen 14 %verteilen sich im wesentlichen auf Bezirke, die sehr ungünstige Produktionsbedingungen haben. Ihnen kann man nur sehr schwer, wahrscheinlich überhaupt nicht, mit agrarpolitischen Mitteln zu einem Lebensstandard verhelfen, der dem der gewerblichen Wirtschaft entspricht. Man wird in diesen Fällen mit anderen Mitteln, insbesondere mit einer Durchsetzung der ländlichen Räume mit Industrie, arbeiten müssen, um dort zu helfen.
Nun kommen wir zum Gartenbau mit allen seinen Sparten: Gemüsebau, Obstbau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulen und Weinbau. Diese Gebiete haben in dem in Rede stehenden Jahr eine verhältnismäßig günstige Entwicklung gehabt. Die hier genannten Berufssparten haben es, handelspolitisch gesehen, in den vergangenen Jahren verhältnismäßig schwer gehabt. Die handelspolitische Ordnung, die sie im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsrates in Deutschland hatten, war praktisch eine Liberalisierung. Gerade aber weil sich diese Berufssparten unter der harten Konkurrenz des Auslandes befanden, haben sie sich sehr modern entwickelt und haben es jetzt, wo sie in den gemeinsamen Markt einrücken, natürlich besser als andere Berufssparten.
Bis auf die kleinen sogenannten Gemischtbetriebe, die also Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, vielfach auch noch Obstbau haben, können sie alle über gestiegene Einnahmen berichten. Sie haben auch industriegleiche Löhne. Ihr Arbeitseinkommen ist, wiederum bis auf die kleinen Betriebe, die einen hohen Arbeitsbesatz und ungenügenden Umsatz haben, absolut zufriedenstellend. Sie haben im Durchschnitt eine Zunahme des Arbeitseinkommens von 20 bis 40 %. Die Umsatzwerte im Erwerbsgartenbau stiegen von 1950/51 bis heute von 605 Millionen auf 1,1 Milliarden DM.
Nun zum Weinbau! Der Weinbau hat es in den Jahren 1955, 1956 und 1957 außerordentlich schwer gehabt. Im Jahre 1956/57 betrug der Wert der Wein-



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mosternte 184 Millionen DM; 1957/58 waren es 287 Millionen DM, 1958/59 393 Millionen DM. Dazu möchte ich Ihnen die Weinmosternte in Hektolitern nennen. Im Jahre 1956/57 waren es 929 000 hl, im Jahre 1957/58 2 264 000 hl und im Jahre 1958/59 4 800 000 hl. Davon waren 12 % als sehr gut zu bezeichnen und 43% als gut. Wir haben also jetzt die Möglichkeit, für den Weinbau etwas zu tun, wenn uns an seinem Wohlergehen liegt, und ich glaube, das Haus sollte auch in diesem Fall ein gutes Vorbild sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Man kann heute gute Weine, die noch jung sind, sehr preiswert erhalten. Wenn der Umsatz der Gesamtlandwirtschaft des Jahres 1958/59 nochmals um 700 Millionen DM gestiegen ist, dann sind die Wein-und die Obsternte wesentlich mit dafür verantwortlich. Bei dem normalen landwirtschaftlichen Umsatz wäre eine solche neue Erhöhung gar nicht erzielt worden.
Gestatten Sie mir, Ihnen nun einen kurzen Überblick über die Ansiedlung von Vertriebenen und über den Fünfjahresplan für die Ansiedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen, der Ihnen als Drucksache 863 vorliegt, zu geben. Sie wissen alle, daß unsere Siedlungsarbeit nach dem Kriege maßgeblich von der Ansiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen beeinflußt war. Das war gerade deswegen der Fall, weil eine Unsumme von Bauern -
man schätzte sie damals auf über 300 000 — aus dem Osten vertrieben wurden und hier im Westen nur schwer eine neue Heimat bzw. einen neuen Bauernhof finden konnten. Wegen der dichten Besiedlung des westdeutschen Gebiets gestaltete sich diese Aufgabe außerordentlich schwierig. Es sind aber bis heute, wenn ich die Nebenerwerbsstellen mitrechne, 110 000 Stellen geschaffen bzw. 110 000 bäuerliche Familien aus dem Osten eingegliedert worden. Diese Zahl wird sich vielleicht so zusammensetzen: nicht ganz 50 000 sind bäuerliche Betriebe, der Rest sind Nebenerwerbsstellen oder so kleine Betriebe, daß man sie nicht als Vollerwerbsstellen rechnen kann. Für die Eingliederung und für die Neusiedlung sind in dieser Zeit 3 Milliarden DM aufgewandt worden, von denen der Bund allein aus Haushaltsmitteln über 500 Millionen DM gegeben hat.
Nun wird die Frage aufgeworfen: Hat sich die Ansiedlung von ostdeutschen Bauern, hat sich die Eingliederung bewährt? Vor allem nenne ich die Eingliederung durch Einheirat, die anscheinend am beliebtesten gewesen ist, die immerhin eine Zahl von über 6000 ausmacht. Hier ist auch die Fläche am befriedigendsten ausgefallen; ich glaube, es sind etwa 12 ha auf die Bauerntochter entfallen. Abgesehen von der Eingliederung auf vielfach zu kleine Pachtstellen, deren Prüfungsergebnisse aber auch besser sind, als wir angenommen hatten, kann man die Frage, ob sich die Siedlung und Eingliederung bewährt hat, mit einer kleinen Einschränkung bejahen.
Wenn man das Material über die laufende Berichterstattung kritisch betrachtet, kann man folgende drei bemerkenswerte Feststellungen machen.
Erstens: Zahlreiche Vertriebenen haben durch sinnvolle Betriebsaufstockungen in wesentlichem Umfang eine Entwicklung im Sinne der Verbesserung der Agrarstruktur selber eingeleitet und durchgeführt. Zweitens: Fast die Hälfte der von einer Untersuchung in Niedersachsen erfaßten Betriebe hat die Anbaufläche für Hackfrüchte erweitert und damit eine Intensivierung der Bewirtschaftung eingeleitet. Drittens: Nach den Ergebnissen von Erhebungen in Teilgebieten Niedersachsens und Hessens kann auch die Mehrzahl der Pachtbetriebe als dauerhaft eingegliedert angesehen werden, die aber zum Teil wegen hoher Pachtpreise und ungenügender Ausstattung Anfangsschwierigkeiten zu überwinden hatten.
Die Berichte der Landwirtschaftskammern und der Kulturämter besagen, daß in erster Linie die Vertriebenen selber an einem derartigen Gelingen der Eingliederung und der Ansiedlung das Hauptverdienst haben und daß viele von ihnen unter Verzicht auf persönliche Wünsche beispielhaft gewirtschaftet haben. Ich möchte nicht versäumen, gerade diese positive Seite der Eingliederungs- und Ansiedlungsergebnisse hier gebührend hervorzuheben; denn dieser Tatbestand kann uns alle ermutigen, auf dem beschrittenen Wege weiter forfzufahren. Dort, wo Mängel aufgetreten sind, wo etwa eine Konsolidierung kurzfristiger Schuldverbindlichkeiten notwendig ist, sind Mittel bereitgestellt, um in diesen Fällen zu helfen.
Zu der Drucksache 863, die Ihnen heute nachmittag zugegangen ist, möchte ich noch folgendes sagen. Der Fünfjahresplan, der im ganzen Aufwendungen von etwa 2,5 Milliarden vorsieht, an denen der Bundeshaushalt mit etwa 1,4 Milliarden beteiligt ist, wird deshalb für notwendig gehalten, weil eine größere Stetigkeit in der Siedlungsplanung und -durchführung erreicht werden soll, weiterhin weil in die Finanzierung der Eingliederung und der Siedlung eine Sicherheit hineingebracht werden soll, die für langfristige Maßnahmen unbedingt geboten ist. Ferner soll eine bessere Ausnutzung der sich im Laufe der Zeit ergebenden Möglichkeiten der Landbeschaffung herbeigeführt werden. Schließlich werden — das bedeutet einen wichtigen psychologischen Grund — die ostdeutschen Bauern nunmehr die Gewißheit haben, daß etwa jede zweite Familie der jetzt noch wartenden 100 000 in diesen fünf Jahren mit einer Eingliederung rechnen kann. Hinter dieser Planung steht der gute Wille derer, die an ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten haben. Wir wollen hoffen, daß die Zusammenarbeit aller Beteiligten befriedigend sein wird.
Nun zur Frage der strukturellen Entwicklung in der Landwirtschaft. Sie ersehen sie aus folgenden Zahlen. Die Zahl der Betriebe von 0,5 bis 10 ha verminderte sich in der Zeit von 1949 his 1958 um 191300. Das ist, wenn Sie es so ansehen, eine schreckliche Zahl. Jeder von Ihnen wird denken: Die verschwinden vom Lande. Das ist aber ein Irrtum. Das sehen Sie gleich an den Hektarzahlen für das Land, das diese Betriebe behalten haben. Diese 191 300 Betriebseinheiten sind hauptsächlich nebenberuflich bewirtschaftet worden. Ihre Inhaber



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sind zum größten Teil auch heute noch nebenerwerblich auf kleineren Flächen tätig. Die Zahl der Betriebe von 10 bis 100 ha hat sich um 26 000 vermehrt, wovon allein 19 000 — das sind 74 % —auf die Größenklasse von 10 bis 20 ha entfallen.
Die genannte Gruppe von rund 191 000 Betrieben umfaßte früher 620 000 ha. Die Betriebe der aufnehmenden Größenklassen nahmen 470 000 ha auf. Den Rest von 150 000 ha behielten diese ca. 191 000 Familien. Das sind für jede Familie im Durchschnitt noch 3/4 ha, also 3 preußische Morgen. Das bedeutet, daß sie noch eine ganz gute Nebenerwerbsstelle behalten haben, auch Platz, Bauplätze für ihre Kinder usw., und daß die Familien in der Regel auf dem Lande geblieben sind. Es handelt sich also um keine Entvölkerung des platten Landes, sondern eine Entwicklung, die ganz planmäßig einfach deshalb einsetzt, weil für die Betriebe dieser Größenklassen unter den vielfach ungünstigen Produktionsvoraussetzungen keine Möglichkeit besteht, sich den Lebensstandard zu erarbeiten, der, wie ich vorhin schon sagte, im gewerblichen Bereich ganz selbstverständlich ist.
Ganz kurz zu der Frage der Zusammenlegung! In den letzten Jahren wurden jährlich 200 000 ha zusammengelegt. In diesem Jahre wird die Zusammenlegung von etwa 218 000 ha erwartet. Seit 1956 wurden gewisse beschleunigte Verfahren neu ausgearbeitet. Danach sind im Jahre 1956 — das ist in den oben genannten Zahlen enthalten —11 120 ha umgelegt worden, im Jahre 1957 27 900 ha, und im Jahre 1958 wird die Zusammenlegung von rund 30 000 ha im Wege dieser vereinfachten Umlegung, die uns eine Beschleunigung der Arbeit ermöglicht, erwartet.
Der Wirtschaftswegebau, der im Grünen Plan ebenfalls wieder vorgesehen ist, ist eine der beliebtesten Maßnahmen draußen in der Landwirtschaft, weil er eine wesentliche Rentabilitätserhöhung bringt. Denn die zahlreichen schweren Maschinen stecken heute auf weichem Boden bei schlechtem Wetter bis an die Achsen im Schlamm. Deshalb ist dies so wichtig. Im Jahre 1957/58 sind 8700 km befestigte Wege und 6200 km unbefestigte Wege gebaut worden.
Hier ein Beispiel, das ich, glaube ich, schon einmal gebracht habe, an dem Sie sehen, daß hier der Plan wirklich eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt. An allen Bereichen der Wasserwirtschaft ist der Bauer sehr interessiert, weil, wenn er das Wasser nicht in der Hand behält, dieses den Hof regiert und nicht er selbst. Der Bund hat für alle Sparten der Wasserwirtschaft im letzten Jahr 300 Millionen DM ausgegeben, die Länder haben 250 Millionen DM und die Bauern 500 Millionen DM ausgegeben: das sind zusammen 1050 Millionen DM. Das bedeutet, daß zu der Hilfe von Bund und Ländern in Höhe von rund einer halben Milliarde DM von den beteiligten Landwirten rund eine halbe Milliarde DM dazugegeben worden sind. Das ist eine ungeheure Leistung. Im übrigen werden Sie in den Gebieten Schleswig-Holsteins, im Süderdithmarschen, in Steinburg oder an der Wesermündung oder in ähnlichen Gebieten, wo in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sehr viel gearbeitet worden ist, in der Regel zufriedene Menschen finden, obwohl schlechte Ernten vier bis fünf Jahre lang hintereinander sie gequält haben.
Die Aussiedlungen und Aufstockungen ersehen Sie aus den Unterlagen, die Sie vor sich liegen haben. Im Vorjahr waren es 2051 Aussiedlungen mit gleichzeitigen Aufstockungen, an reinen Aufstockungen waren es 7223. Die Zahlen für das laufende Wirtschaftsjahr kann ich Ihnen noch nicht nennen.
Zu den Leistungen der Landwirtschaft darf man sagen, daß sich die Produktion in den letzten Jahren ganz ungewöhnlich erhöht hat. Die Produktionsreserven sind in einem großen Umfang in Anspruch genommen worden. Man unterhält sich heute auch im Rahmen der Landwirtschaft darüber, ob es nicht besser wäre, die Produktionssteigerung einzustellen. Denn je mehr wir produzieren, um so weniger ist es möglich, unsere Preise zu halten.
Meine Damen und Herren, wir gehen in den Gemeinsamen Markt. Wir haben ganz andere Erwägungen anzustellen. Bei uns fehlt immer noch ein beachtlicher Teil zur vollen Bedarfsdeckung. Wenn wir unsere Bedarfsdeckung mit in den Gemeinsamen Markt hineinrechnen, kommen wir bei vielen Produkten zu einer Selbstversorgung von 94 und 100 bzw. zwischen 102 und 104%. Das heißt, wenn wir uns hier in Deutschland, wo noch ein Zuwachs möglich wäre, etwa darauf einstellen, nicht mehr zu produzieren und z. B. die Handelsdüngerverbilligung möglichst abzubauen, damit keine Mehrproduktion herauskommt, dann entgeht uns die Chance, in einem bestimmten optimalen Punkt der Produktion die Kostendegression wahrzunehmen. Wir müssen doch darauf sehen, daß wir genauso gut rechnen wie die anderen.

(Zustimmung in der Mitte.)

Wir täten falsch daran, wenn wir uns etwa mit der Getreideernte, die wir heute in Deutschland haben, zufriedengeben wollten, während Belgien, Holland und Dänemark, ich glaube, mindestens um ein Drittel höhere Ernten haben als wir. Denn wenn wir eine europäische Marktordnung und damit natürlich auch eine kontingentierte Futter- und Brotgetreideeinfuhr bekommen, würden wir den anderen in der Beschaffung der eigenen Futtergetreidemengen den Vorzug lassen. Wer also die Gefahr der Produktionsausweitung z. B. dafür ins Feld führt, daß keine Handelsdüngerverbilligungen mehr gegeben werden dürfen, liegt im ganzen, glaube ich, nicht richtig.
Zur Darlegung der sonstigen Leistungen der Landwirtschaft kam mir ein besonderes Beispiel aus Bayern sehr gelegen. Ich will es Ihnen in seinen Einzelheiten erzählen, damit Sie sehen, was Rationalisierung wert ist. Wenn man früher in Bauernversammlungen über Rationalisierung sprach, also über etwas, was nicht ohne weiteres Geld brachte, war das Interesse nicht übermäßig groß. Jeder Bauer dachte: Das ist doch nicht deine Sache, sondern meine; darüber muß ich nachdenken, du kennst



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meinen Hof nicht; und was ist mit Hilfen, was bringst du mir dazu?
Nun haben wir im Jahre 1954 in Bayern darauf gedrängt der Ernährungsausschuß wird sich an die Fahrt erinnern, die wir damals durch Bayern und Württemberg gemacht haben -, daß die Molkereiwirtschaft rationalisiert wird. Nunmehr liegt der Bericht vor. Die Anzahl der bayrischen Molkereibetriebe und Käsereien betrug am 31. Dezember 1954 1245 Betriebe, davon 850 mit überwiegender Käseherstellung. Geplant waren damals 655 Stilllegungen, erfolgt sind bis 15. Juli 1958 239 Stilllegungen. Darüber hinaus wurden 168 Nebenbetriebe mit den dazugehörigen Hauptbetrieben zusammengefaßt. Der Anteil des Allgäus an den Stilllegungen betrug 162 Betriebe. Das Allgäu hat also allein 70 % von den 239 Betriebsstillegungen bestritten. Es ist dort am nötigsten; das muß man zugeben. Aber es wäre zweifellos richtig gewesen, auch in den übrigen Gebieten Bayerns — und das trifft auf alle anderen Länder zu — solche Betriebsstillegungen und Bereinigungen vorzunehmen.
Das Ergebnis: Den Lieferanten der 239 stillgelegten Betriebe konnte sofort nach der Umleitung der Milch an die benachbarten Betriebe durchschnittlich ein um dreiviertel Pfennig je Kilogramm höheres Milchgeld ausgezahlt werden, weil nämlich die anderen, größeren Betriebe diese dreiviertel Pfennig schon mehr bezahlen. Darüber hinaus haben die Rationalisierungsmaßnahmen bewirkt, daß die 98 aufnehmenden Betriebe ihre Auszahlungsleistungen an ihre alten und die neuen Lieferanten um weitere anderthalb Pfennig erhöht haben. Die Gesamtmehrleistung der 98 Betriebe betrug demnach im Kalenderjahr 1957 zweieinviertel Pfennig je Liter Milch. Der größere Teil der Mehrauszahlung ist auf die entstandene Kostensenkung zurückzuführen. Bund und Land zusammen hatten dazu 11,5 Millionen DM gegeben. Dem stehen allein in diesem Kalenderjahr 13 Millionen DM Mehrumsatz gegenüber.
Durch die Stillegung von 239 Betrieben ist die Herstellung von Käse und Butter zweiter Qualität in diesen Betrieben entfallen. An ihrer Stelle wurden Markenware oder Erzeugnisse mit besseren Verwertungserlösen hergestellt. Das Verschwinden vieler kleiner Molkereibetriebe mit geringen Produktionsmengen wirkte sich stabilisierend und preisverbessernd auf den Markt aus.
Ich weiß genau, wie schwer es ist, eine Genossenschaft oder einen Ort dazu zu bringen, seine Molkerei aufzugeben und sich mit anderen Molkereien zusammenzutun, um rationeller wirtschaften zu können. In meiner Heimat gibt es in einem Kreis drei Molkereien. Ich hatte die einen schließlich so weit, daß sie darauf verzichteten, neu zu bauen. Sie hatten sich aber vorgenommen: Sobald der hier verschwindet — mein Weggang aus Nordrhein-Westfalen stand damals kurz bevor —, werden wir die Sache nochmals aufnehmen. Nachdem ich Ende 1952 aus Nordrhein-Westfalen weggegangen war und ein halbes Jahr später durch diese Gemeinde fuhr, war der Rohbau der neuen Molkerei bereits fertig. So schwer ist es, die Rationalisierung auf diesem Gebiet durchzusetzen! Aber an den Beispielen aus
Bayern sehen Sie, wie notwendig sie ist und wie sehr es erforderlich ist, beim Beginn zu helfen, weil es ohne Mittel von außen nicht geht.
Bei der Verbesserung von Qualität und Absatz von Obst und Gemüse sind ähnliche Feststellungen zu treffen. Für eine marktgerechte Aufmachung und Lagerung von Kernobst wurden aus Mitteln des Grünen Planes und aus eigenen Mitteln der Beteiligten Normallager für 65 000 t Obst geschaffen, dazu Kühllager für 40 000 t frisches Obst und Gemüse. Ferner wurden für die Verbesserung von Sortiermaschinen und für sonstige Maßnahmen —Absatzeinrichtungen — Mittel bereitgestellt. Die Kernobsternte des Jahres 1958 hätte uns einen ruinösen Preisverfall gebracht, wenn diese Einrichtungen, die zur Zeit noch gar nicht genügen, nicht geschaffen worden wären. Es ist deshalb vorgesehen, daß insbesondere für die Schaffung von leistungsfähigen Vorratslagern in größerem Umfang Mittel in die absatzfördernden Maßnahmen des Grünen Plans einbezogen werden.
Hinsichtlich der Rentabilität des Maschineneinsatzes haben wir eine Sonderuntersuchung durch die landwirtschaftliche Fakultät der Universität Bonn durchführen lassen. Die Untersuchung ist in den folgenden Jahren erweitert worden und bestätigt die bisherigen Ergebnisse. Aus ihr ergab sich, daß die gesamten Arbeitskosten nach der Mechanisierung 100 DM je Hektar niedriger gewesen sind, als wenn keine Mechanisierung erfolgt wäre. Diese Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen den ersparten Lohnkosten einerseits und den laufenden Betriebskosten der als Ersatz für die menschlichen Arbeitskräfte eingesetzten Maschinen andererseits.
Allerdings beschränkt sich die Untersuchung im wesentlichen auf Betriebe über 20 ha. In den kleineren Betrieben werden sich wegen des geringen Ausnutzungsgrades dieselben günstigen Ergebnisse nicht erzielen lassen. Die Forderungen, die jedes Jahr neu erhoben wurden, wir sollten für die Anschaffung von Maschinen Kredite und Zuschüsse geben, habe ich deshalb jedesmal abgelehnt. Dann kauft sich nämlich jeder Hof Maschinen, auch dann, wenn sie nicht rationell einzusetzen sind.
Ich habe allen Betrieben, den kleinen, mittleren und großen Betrieben, geraten, wo sie Gemeinschaftsmaschinen benutzen könnten, sollten sie es tun. Den Rat geben auch die Wirtschaftsberater draußen; jedenfalls sind sie so angewiesen. Das tun auch die Genossenschaften, die sich der Sache annehmen, oder die Unternehmer, die Gemeinschaftsmaschinen benutzen, um die Arbeit bei den Bauern zu verbilligen. Es ist aber unmöglich, mit einem entsprechenden Maschinenbestand jeden kleinen Hof auszustatten, der die Maschinen gar nicht in dem Umfang benutzen kann, daß sie rationell und rentabel eingesetzt werden.
Ein sehr heißes Eisen sind unsere sogenannten Subventionen. Ich habe diese Benennung noch nie durchgehen lassen. Aber sie ist hier im Hause mit streng erhobenem Zeigefinger gebraucht worden. Ich werde von mir aus einiges darauf zu erwidern



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haben, nicht deswegen, weil zwischen meinem Kollegen Etzel und mir etwas zu bereinigen wäre. Das ist längst geschehen; wir sind uns schon einig. Aber auch das Haus sollte sich darüber einig sein, daß hierfür in erster Linie folgende Fragen maßgebend sind: Wie sind die Bedingungen, unter denen wir in den Gemeinsamen Markt gehen? Passen die Handelsdünger-Verbilligungsmaßnahmen und die Milchprämien noch in den Gemeinsamen Markt?
In dem Vertrag sind in den Artikeln 39, 40, 41 und 42, wie jeder nachlesen kann, Bestimmungen enthalten, die es uns gestatten, zu derartigen Mitteln zu greifen, wenn wir die Höhe der Arbeitseinkommen, die wir erstreben, nicht erreichen können. Die Kommission selber behält sich in Artikel 42 das Recht dazu vor. Was aber die Kommission selbst tun will, dürfen wir in der Vorbereitung auf die Kommission wohl auch tun. Außerdem steht in Artikel 42 Absatz 2:
Der Rat kann insbesondere genehmigen, daß Beihilfen gewährt werden
a) zum Schutz von Betrieben, die durch strukturelle oder naturgegebene Bedingungen benachteiligt sind, oder
b) im Rahmen wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme.
Das sind praktisch die gleichen Wege und Ziele, die auch wir verfolgen.
Ich darf Ihnen noch die Worte vorlesen, die der Herr Bundesfinanzminister am Schluß der Haushaltsrede sprach; sie decken sich auch damit. Er sprach von den Grundsätzen der Marktwirtschaft und fuhr fort:
Vereinbar mit ihr sind aber auch nach meiner Meinung solche Staatshilfen, die als Start- und Anpassungshilfen zur Erleichterung struktureller Umstellungen in den Erzeugungs- und Absatzbedingungen oder auch als Überbrükkungshilfe bei akuten Notständen gewährt werden.
Nun, etwas anderes als Anpassungshilfen haben wir nie verlangt, und etwas anderes als Entwicklungshilfen gibt es bei uns gar nicht. Es ist gar nicht so gedacht, daß diese Hilfen auf ewige Zeiten bestehen bleiben sollen. Wir haben z. B. auch, als wir die Handelsdüngerverbilligung einführten, die Geltungsdauer dieser Maßnahme auf drei Jahre begrenzt. Als wir nun nach zwei oder drei Jahren sahen, daß draußen zwar die Anwendung von Handelsdünger stieg, sich aber die erwünschten Folgen, nämlich die Verbesserungen der ganzen Situation, nicht ausreichend einstellten und wir nach drei Grünen Plänen immer noch sagen mußten: was wir fertig bekommen haben, besteht gerade darin, daß wir mit den gewerblichen Löhnen mitkommen, — da wird es uns, glaube ich, niemand verübeln, daß wir diese Verbilligungen weiterführen mußten. Wie wir es nun weiter machen werden, habe ich Ihnen nachher in meinem Plan auseinanderzusetzen. Das wird sich im wesentlichen danach richten, wie die Situation der Landwirtschaft jeweils bei der Beratung des Grünen Plans aussieht.
Nun zur Milchprämie! Sie hatte vom Anfang an den klarausgesprochenen Zweck der Erziehung zur Qualitätssteigerung und kommt damit nicht nur den Bauern, sondern im wesentlichen den Verbrauchern zugute.

(Beifall in der Mitte.)

Den Verbrauchern kann es doch nicht einerlei sein, daß wir uns bei der Anlieferung der Trinkmilch praktisch allmählich der Lieferung einer gewissen Vorzugsmilch nähern. Wir werden in einem Jahr so weit sein und sind schon heute in verschiedenen Ländern so weit, daß als Trinkmilch nur noch Tbcfreie Milch geliefert wird. Bis spätestens in einem Jahr werden wir so weit sein, daß nur noch Tbc- und Bang-freie Milch der Qualitätsstufe I geliefert wird. Ich hatte vor, dieses Ziel schon am 1. April 1959 zu erreichen und nur noch an Erzeuger solcher Milch die Prämie zu bezahlen. Die Einsprüche von draußen, insbesondere von den Landwirtschaftsministern, waren aber sehr stark. Eis wurde gesagt, es sei unmöglich, dieses Vorhaben durchzuführen. Ich glaube allerdings, daß man es auf diesem Gebiet gelegentlich an einer gewissen Härte nicht fehlen lassen sollte. Ich spreche das ganz offen aus.
Ich kenne Genossenschaften in Deutschland — genau wie in Schweden und Dänemark —, die es bei der Erziehung zur Lieferung Tbc- und Bang-freier Milch fertiggebracht haben, denjenigen, die solche Milch noch nicht liefern konnten, 8 Pf pro Liter abzuziehen und diesen Betrag den Lieferanten Tbc- und Bang-freier Milch zu geben. Natürlich kann man das nur mit einem geringen Prozentsatz machen; aber der Prozentsatz, der noch nicht Tbc-und Bang-frei ist, ist nicht groß. Meiner Schätzung nach werden wir am 1. April dieses Jahres nahezu 80 % Tbc- und Bang-freier Tiere haben, und am 1. Oktober dieses Jahres werden wir mindestens 85 % überschritten haben.
Ich glaube daher, dieser Fortschritt könnte es uns erlauben, schon ab 1. April 1959 nur noch an Erzeuger Tbc- und Bang-freier Milch die Prämie zu zahlen. Man kann aber genauso gut die Verzögerung von einem halben Jahr einführen und einen etwas weicheren Weg wählen, indem man am 1. April dieses Jahres eine Minderbezahlung für alle diejenigen Bestände, die noch nicht seuchenfrei sind, und die höhere Bezahlung für solche, die erstklassige Milch liefern, einführt.
Wie es mit der Milchprämie späterhin werden soll, ob sie z. B. in der Richtung umgebaut werden soll, daß sie im wesentlichen den kleinen und mittleren Betrieben zugute kommt, damit werden wir uns des weiteren noch beschäftigen müssen. Es sind Beispiele aus Schweden angeführt worden. Meines Erachtens passen sie für die deutschen Verhältnisse nicht. Es mag aber notwendig sein, bei einem Anlaufen auf diesem Gebiet eine Änderung vorzunehmen. Wir werden das rechtzeitig prüfen.
Zu der Handelspolitik ist zu sagen, daß über die sogenannte restriktive Handelspolitik von außen und von innen geklagt wird. Es wird von den Verbrauchern, von den Bauern, von dein außereuropäischen und von den europäischen Staaten geklagt. Wenn man genau hinsehen würde, dann könnte



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man sagen, daß ich mit meinen Mitarbeitern allein auf weiter Flur stehe und daß wir die einzigen sind, die bereit sind, die restriktive agrarische Handelspolitik noch zu verteidigen. Ich hatte aber immerhin die Freude, im GATT bei den Kämpfen im Oktober die gesamten europäischen Länder gegen die außereuropäischen Länder auf meiner Seite zu finden. Denjenigen aus der gewerblichen Wirtschaft, die behaupten, die agrarische Handelspolitik stünde der Handelspolitik im Wege — ich habe das jetzt wieder, bevor ich hierher kam, hören müssen —, darf ich sagen, daß noch kein einziger Handelsvertrag an den Forderungen der agrarischen Seite gescheitert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Denjenigen, die behaupten, wir hätten zuviel eingeführt, werde ich gleich die Prozentzahlen und die Zahlen über die Preisentwicklung vorlesen; dann werden auch sie zufrieden sein.
Wegen der Verbraucher hatte ich in Bonn und in Berlin im Bundesrat einen Kampf. Ich war dort sozusagen vor Gericht gezogen worden. Man sagte, die Einfuhr- und Vorratsstellen nähmen nicht die Interessen der Verbraucher, sondern nur die der Erzeuger wahr; sie arbeiteten also — entgegen den gesetzlichen Vorschriften einseitig. Es hat zweier Sitzungen und eingehender Beratungen bedurft, um die große Mehrheit der Länder von dem Gegenteil zu überzeugen. Aber es ist mir gelungen. In Berlin wurde gegen zwei Stimmen beschlossen, den Antrag des Landes Baden-Württemberg — glaube ich — nicht anzunehmen, weil das Gegenteil nachgewiesen war.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. S c h m i d.)

Ich glaube also, daß unsere Handelspolitik einen Weg gefunden hat, der der gewerblichen Seite, der Verbraucherseite und der landwirtschaftlichen Seite gerecht geworden ist.
Der Anteil der Einfuhren seit 1953/54 entwickelte sich folgendermaßen. Butter: 1953/54 2 %, 1954/55 8 %, 1955/56 7 %, 1956/57 12 %, 1957/58 8 %. Für die Einfuhr an Schweinen betragen die Zahlen für die eben genannten Jahre: 5 %, 3 %, 3 %, 6 %, 4 %. Bei dem letzten Punkt wird ja die Hauptbeschwerde geführt. Die entsprechenden Zahlen für Rinder: 7 %, 10 %, 6 %, 20 %, 13 %.
Die Entwicklung der Preise in dieser Zeit zeigt folgendes Bild. Auszahlung für Milchprodukte: 25,8; 27,6; 29,5; 31,9; 34,9; jetzt ungefähr 33. Die Rinderdurchschnittspreise entwickelten sich von 78,6 bis 108. Die Preise für Schweine entwickelten sich von 134 auf 120 auf 127 auf 117 auf 134. Im Durchschnitt lagen sie bei 124 pro Pfund Lebendgewicht. Der Durchschnitt sollte von Anfang an bei 125 liegen. Die Großhandelspreise für Butter waren 5,55 DM, 5,94 DM, 6,20 DM, 6,27 DM, 6,23 DM und jetzt wieder 6,23 DM. Die Preisgestaltung hätte in manchen Jahren sicherlich ein wenig besser sein können; aber es muß berücksichtigt werden, daß wir bei einem stärkeren Druck der übrigen Länder auf unsere Handelspolitik erstens nicht durchgestanden und zweitens wahrscheinlich eine geringere Ausfuhr gehabt hätten. Die Ausfuhr, die im letzten Jahr einen Wert von 36 Milliarden DM hatte, ernährt bei uns Millionen von Menschen, was ins Gewicht fällt bei der Kaufkraft, die unsere Preise sichert.
Die Ausrichtung auf den Markt ist für die Zukunft das Wesentliche. Zwischen Produktion und Absatz muß ein Gleichgewicht gefunden werden. In der Entschließung von Stresa ist gesagt: Die Bemühungen zur Produktivitätssteigerung sollen die Durchführung einer Preispolitik zulassen, die die Überproduktion vermeidet und zugleich ermöglicht, wettbewerbsfähig zu bleiben oder zu werden.
Es ist gleichzeitig beschlossen worden, kein Produkt zu fördern, das keinen Markt hat. Man darf also nicht am Markt vorbeiproduzieren. Das gilt nicht nur für Getreide und nicht nur für Veredelungsprodukte, sondern das gilt für alle Sparten. Die gemeinsame europäische Marktordnung, meine Damen und Herren, muß so gestaltet werden, daß Produkte, die keinen Markt haben, auch nicht erzeugt oder auf dem eigenen Hof, im eigenen Betrieb verbraucht werden. Jedenfalls ist der Erzeuger maßgeblich dafür verantwortlich, was mit seinen Produkten geschieht. Man hat in Frankreich z. B. die Vorstellung: Wenn sich der Getreidepreis gegenüber dem heutigen französischen Getreidepreis bessert, dann haben wir eine große Ausfuhr in Weizen oder in Gerste nach Deutschland. In Gerste ist ein Fehlbedarf von 8,5 Millionen t vorhanden; da ist also noch viel Platz. Aber in Weizen wäre sehr wenig Platz. Infolgedessen dürfte der Weizen nicht erzeugt werden. Schon jetzt muß man bei den Beratungen über die künftige Marktordnungspolitik daran denken, daß keine amerikanischen Verhältnisse geschaffen werden dürfen. Das hält nämlich nur ein paar Jahre an; dann ist die Sache vorbei, dann liegt sehr viel Getreide auf Lager, das niemand haben will. Es besteht die Gefahr, daß dann die gesamte Marktordnung zusammenbricht. Für die Veredelungsprodukte gilt das genauso.
Ich glaube, an diesen Grundsätzen sollten wir festhalten. Ich bleibe dabei auch fest bei meiner Forderung, daß die pflanzliche Bodenproduktion rentabel sein muß, weil auf ihr alles übrige aufbaut.
Es besteht keinerlei Aussicht auf einen höheren Verzehr an Brotgetreide und Kartoffeln im gemeinsamen Markt, weil der Verzehr in allen Ländern rückläufig ist. Die Ausgaben für den Fleischverbrauch haben jedoch einigermaßen zügig mit der Entwicklung des Einkommens Schritt gehalten. Die Einkommenselastizität der mengenmäßigen Nachfrage nach Fleisch innerhalb der EWG betrug 0,8 bis 1, d. h. bei einer Steigerung des Einkommens um 10 % stieg der Fleischkonsum etwa im gleichen Maße. Der Verbrauch an Rindfleisch stieg jedoch stärker als der an Schweinefleisch. Ähnliches gilt für Eier und Geflügelfleisch, während die Einkommenselastizität der Nachfrage nach Butter wesentlich geringer ist. Wir haben in der Bundesrepublik einen Fleischverzehr von 52 kg pro Jahr, in Belgien ebenfalls von 52 kg, in Frankreich von 77 kg, in Italien von 22 kg und in den Niederlanden von 37 kg. Sie sehen daraus, daß hier noch enorme Entwicklungsmöglichkeiten bestehen.



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
Der Butterverbrauch beträgt in Deutschland 7,4 kg pro Person und Jahr, in Belgien 9,4 kg, in Frankreich 5,8 kg, in Italien 1,3 kg — wie Sie wissen, wird in Italien mehr Öl verzehrt — und in den Niederlanden, geschätzt, vielleicht 3 kg, während er nur mit 2,3 kg angegeben wird.
Was kann man hieraus folgern? Daß nicht unbedingt der Preis ein Regulator des Verzehrs von Veredlungsprodukten ist! In den Niederlanden z. B. betrug der Preis für Butter im vorigen Jahr 4,64 DM und in diesem Jahr 3,71 DM nach der künstlichen Herabsetzung auf Kosten des Staates. Aber gerade dort hat man nur einen geringen Butterverzehr, nämlich noch viel weniger als die Hälfte unseres Verbrauchs. Man kann also sagen, daß dort jedenfalls der niedrigere Preis nicht viel bewirkt hat. In Italien betrug der Butterpreis 5,05 DM und in diesem Jahr 5,53 DM. Auch da ist der Verzehr nicht gestiegen. In Luxemburg und Frankreich ist der Butterpreis höher als bei uns, und trotzdem ist dort der Verzehr höher als bei uns und wesentlich höher als in Ländern mit niedrigeren Preisen. Ich will nun nicht etwa volkswirtschaftliche Erkenntnisse auf den Kopf stellen; aber ich wiederhole: der Preis ist nicht der alleinige Regulator, sonst wären diese Ergebnisse, die aus dem Statistischen Bundesamt stammen, tatsächlich nicht zu erklären.
Ich habe diese Zusammenstellung machen lassen, um Ihnen zu zeigen, daß wir bei einem hohen Futtergerstenpreis mit den Preisen unserer Veredlungsprodukte ungefähr im Preisrahmen der übrigen Länder liegen, die im Vergleich zu uns eine Preisdifferenz von 6 bis 12 DM pro Doppelzentner haben. Auch das ist verwunderlich. Ich glaube deshalb, daß unsere Bauern in ihren Mastbetrieben sehr scharf zu rechnen verstehen. Sie liegen z. B. in der Herstellung von Schweinefleisch aus Gerste günstiger als die Holländer.
Ich will Ihnen die übrigen Zahlen nicht vorlesen; ich habe sie hier. Sie können sie bekommen, dann-können Sie sie verfolgen. Sie werden daraus erkennen, daß wir für unsere Bauern selbst bei diesen hohen Gerstenpreisen, die sich wahrscheinlich im Gemeinsamen Markt ermäßigen werden, für die Zukunft praktisch kaum irgendwelche großen Bedenken zu haben brauchen. Natürlich werden sich diese und jene Schwierigkeiten einstellen; aber das wird man nie ganz abstellen.
Die Grundlinien der bisherigen Agrarpolitik sind Ihnen bekannt. Die Grundlinien der zukünftigen Agrarpolitik sind hauptsächlich darauf gerichtet, konkurrenzfähig zu bleiben.
Als erstes nenne ich hier die Senkung der Unkosten, und zwar die Senkung von Preisen für Betriebsmittel, Dünger, Landmaschinen, Brenn- und Treibstoffe und Inventarunterhaltung. Ich erwähne besonders die Inventarunterhaltung — sie liegt zum Teil draußen, zum Teil im Hof —, weil das eine der höchsten Positionen in den Ausgaben ist.
Die Futtermittel habe ich mit einem Fragezeichen versehen. Auch dann, wenn es gelingt, den europäischen Preis für Getreide, also für Weizen, weitgehend an den deutschen Preis heranzuziehen, werden die Futtergetreidepreise niedriger sein als jetzt. Das darf man, glaube ich, mit Sicherheit sagen. Gegen die Heranziehung des Getreidepreises an den deutschen Preis bestehen erhebliche Bedenken, und zwar, wie ich nicht erwartet hatte, am meisten in Frankreich, weil man sagt, daß natürlich sofort ein gewaltiger Weizenanbau einsetzen würde, wenn man etwa den deutschen Preis erreichen sollte. Andere Länder, wie Italien, liegen über dem deutschen Preis, das kleine Luxemburg, Belgien liegt nicht weit davon usw., die Schweiz hat höhere Preise, andere, Österreich und Norwegen, ebenfalls. Es sind also eine ganze Reihe von europäischen Ländern, die noch über uns liegen. Es ist also nicht so etwas Ungewöhnliches. Aber die Angst vor der Mehrproduktion schwächt den Willen, Einsicht in die Zusammenhänge zu nehmen. Wir müssen vorher allen Beteiligten zunächst einmal klargemacht haben, daß es notwendig sein wird, eine Marktordnung mit Bestimmungen, mit einer Technik zu haben, die eine Produktion solcher Produkte, die keinen Markt haben, nicht zulassen.
Die Marktpflege ist das Wesentliche. Eine strikte Einhaltung aller Handelsklassenbestimmungen ist notwendig, und zwar mit einer scharfen Überwachung. Wir haben an verschiedenen Stellen in Deutschland auf diesem Gebiet erfreuliche Erfolge. Wir haben besonders im Absatz der diesjährigen Obsternte Erfolge erlebt. Die diesjährige Obsternte wäre nicht ohne einen völligen Ruin der Preise abzusetzen gewesen, wenn die Standardisierungs- und Handelsklassenverordnung von den Obstbauern nicht innegehalten worden wäre. Es ist auch dem Einzelhandel bei dieser Unterbringung der Obsternte sehr klar geworden, wie wichtig es ist, wenn vom Erzeuger bis zum Verbraucher die Kette der Standardisierung läuft und die Handelsklassenverordnung durchgehalten wird. Dies gilt vor allem für das gleichbleibende Qualitätsangebot an Handel und Verbraucher. Das setzt voraus erstklassige Standardisierung, Sortierung und Verpackung, ferner die Bildung und Förderung regionaler Standards in Bezirken, die sich für eine verstärkte Erzeugung qualitativ hochstehender Produkte interessieren und ihr Vorhaben auch durchführen, damit sie denjenigen Großkaufleuten, die im In- mid Ausland großzügig einzukaufen gewohnt sind, die Möglichkeit geben, die Ernten ganzer Gebiete vom Schreibtisch aus aufzukaufen. Das geht nur, wenn man ganz zuverlässig in der Qualität und in der Verpackung bleibt. Beispiele dafür haben wir in Deutschland in den Trinkmilchlieferungsgenossenschaften im Emsland und in Oldenburg, die die beste Trinkmilch in der gesamten Bundesrepublik liefern, deren Preise durch die Holländer — auf Staatskosten — unterlaufen wurden und deren Qualität dazu beigetragen hat, daß die Amerikaner neue Angebote der Deutschen erbeten haben. Dann ein Beispiel aus Italien: Da sind große Orangenanbaugebiete, deren Ernten von einzelnen deutschen Großhändlern zusammen gekauft und nach Deutschland geschickt werden. Dreimal werden die Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Qualität überprüft.



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
Nur eine derartige Marktpflege kann uns für die Zukunft davor bewahren, am Markt vorbei zu produzieren.
Die schwierige Situation innerhalb der deutschen Landwirtschaft, aber auch der übrigen EWG-Länder wird uns noch auf lange Sicht beschäftigen, weil die Struktur der deutschen und europäischen Landwirtschaft durch den Familienbetrieb gekennzeichnet wird und gerade die Umstellung der Familienbetriebe mit ihrem vielfach überhöhten Arbeitskräftebesatz besondere Schwierigkeiten bietet, die nur durch eine stärkere Durchsetzung dichtbevölkerter ländlicher Räume mit kleinen und mittleren Industriebetrieben zu beheben sind. Nur diese Regelung bietet den landwirtschaftlichen Grenzbetrieben, die mit den Mitteln der Agrarpolitik nicht rentabel gestaltet werden können, eine entsprechende Verdienstmöglichkeit.
Für die Lösung all dieser schwierigen Probleme steht erfreulicherweise eine lange Übergangszeit zur Verfügung. Je schneller sich die Landwirtschaft der Bundesrepublik auf die veränderten Bedingungen einstellt, um so leichter wird es ihr sein, sich im Wettbewerb des größeren Marktes zu bewähren.
Die geistige Umstellung ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Veränderung, und sie ist, wie man aus vielen Anzeichen erkennt, in erfreulichem Maße im Wachsen. Denken in europäischen Zusammenhängen, mehr Geduld mit sich und mit anderen, gegenseitiges Vertrauen und eine Wirtschafts- und Agrarpolitik, die die Kaufkraft der Verbraucher schützt und die Einsicht in die hohe Bedeutung der Landwirtschaft erhält und vertieft, werden die Vorbedingungen für die Lösung der gestellten Aufgaben sein.
Ich darf Ihnen nun kurz den Grünen Plan bekanntgeben. Er liegt Ihnen allen vor. Ich habe nur eine kleine Anmerkung zu I zu machen. Ich bitte Sie, die Seite 21 der Drucksache zu 850 aufzuschlagen. Dort ist für das Jahr 1959 in einer dritten Spalte — Erläuterungen — gesagt, daß für die Ziffern 1 und 2, also für Flurbereinigung sowie für Aufstockung und Aussiedlung, zusammen weitere 130 Millionen DM als zentral zinsverbilligte Kapitalmarktkredite beschafft werden. Weiter wird in dieser Spalte gesagt, daß die Kredite für die Ziffern 3 bis 5, also für Wasserwirtschaft, Wirtschaftswege sowie Wasserversorgung usw., zinsverbilligt aus dem Kapitalmarkt beschafft werden. Hinzu kommen noch 50 Millionen DM, die ebenfalls zinsverbilligt aus Kapitalmarktmitteln besorgt werden. Bis jetzt können also schon 180 Millionen DM zu den 573 Millionen DM hinzugerechnet werden. Dazu kommen dann 45 Millionen DM Kredite aus dem ERP-Sondervermögen. Das bedeutet, daß wir die Endsumme von 573 Millionen DM um 225 Millionen DM niedrig verzinsliche Kredite erhöhen können. Ich bitte Sie, diese Zahl dazu zu notieren. Insgesamt ergibt das 798 Millionen DM, also rund 800 Millionen DM, gegenüber 403 Millionen DM Haushaltsmittel im Jahre 1958.
Nun noch ein Wort zur rationelleren Gestaltung der Erzeugung. Hier sind für den Handelsdünger 230 Millionen DM vorgesehen. Sie wissen, daß dafür im letzten Jahre 316 Millionen DM vorgesehen waren. Hier ist also eine Verminderung um 86 Millionen DM eingetreten. Während früher eine Verbilligung von etwa 20 % angesetzt war — sie ist, wie ich höre, je nach den Sorten zum Teil auf 17 und 18 % heruntergegangen —, wird mit der jetzt vorgesehenen Summe eine Verbilligung um etwa 13 1/2, vielleicht 14 % erreicht werden können.
Die Summe für den Obst- und Gartenbau ist um 1 Million DM vermindert worden, weil die im Jahre 1958 angesetzten 3 Millionen DM nicht ganz angefordert worden sind.
Die Mittel für technische Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, also vor allem für Silos und für Unterdach-Trocknungsanlagen, sind von 25 Millionen auf 15 Millionen DM ermäßigt worden, weil weniger als 15 Millionen DM angefordert worden waren.
Für Gemeinschaftsmaschinen wurden 10 Millionen DM angesetzt. Diese reichen nach den Erfahrungen des letzten Jahres aus.
Nun zur Förderung von Qualität und Absatz. Für die Qualitätsverbesserung der Milch sind statt 400 Millionen DM 376 Millionen DM vorgesehen. Der Grund hierfür ist darin zu erblicken, daß für die Verteilung strengere Maßstäbe angelegt werden sollen.
Die übrigen Summen decken sich bis auf die Mittel für Schulmilchspeisungen mit den Ansätzen des letzten Jahres. Die Mittel für Schulmilchspeisungen sind von 6 auf 10 Millionen DM erhöht worden. Dagegen sind die Mittel für die Verbesserung der Molkereiwirtschaft von 15 auf 10 Millionen DM heruntergesetzt worden. Auch die Mittel für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden von 72 auf 50 Millionen DM heruntergesetzt.
Die Kreditverbilligung ist von 35 Millionen DM auf 20 Millionen DM ermäßigt worden, weil wir glauben, mit diesen 20 Millionen DM auskommen zu können. Der gesamte Plan schließt nunmehr ohne die oben genannten Kredite wie im vorigen Jahr mit einem Endbetrag von 1 341 000 000 DM ab.
Die Landwirtschaft hat bei dieser Entwicklung des Grünen Plans etwa die gleichen Möglichkeiten wie im Vorjahr. Es muß aber berücksichtigt werden, daß im normalen Etat und für die Alterssicherung Gelder freigemacht werden sollen. Außerdem sind für die Flurbereinigung und für die Wasserwirtschaft weitere Mittel freigemacht worden, die auf die Milchprämie und die Handelsdüngerverbilligung angerechnet werden mußten.
Ich hoffe, daß die Durchführung des Grünen Plans zeigt, daß wir damit den Bedingungen gerecht werden, denen die deutsche Landwirtschaft bei ihrem Marsch in den gemeinsamen Markt entgegengeht, und daß wir ihr damit die Wege in dem Maße zu



Bundesernährungsminister Dr. h. c. Lübke
bereiten verstehen, wie es von der deutschen Landwirtschaft gewünscht wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Vereinzelter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, es besteht eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen, daß die Diskussion über den Grünen Bericht auf nächste Woche verschoben werden soll. Wir werden also jetzt nicht in die allgemeine Aussprache eintreten und Punkt 19 der Tagesordnung insoweit für heute für erledigt erklären.
    Ich rufe auf Punkt 20 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 687) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache 848).

    (Erste Beratung 55. Sitzung.)

    Den Schriftlichen Bericht finden Sie auf Drucksache 848. Berichterstatter ist der Abgeordnete Seither. Herr Abgeordneter Seither, Sie haben das Wort als Berichterstatter.

    (Abg. Seither: Ich verzichte!)

    — Es wird auf Berichterstattung verzichtet. Ist das Haus einverstanden? — Dann treten wir unmittelbar in die zweite Beratung ein.
    Änderungsanträge scheinen nicht vorzuliegen. Ich rufe auf § 1,—§2,—§3,—§4,—§5,—§6,§ 7, — § 8, — § 9, — § 10, — § 11, — § 12, —Einleitung und Überschrift. Wer diesen Bestimmungen — es ist die Fassung des Ausschußantrages — zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest und schließe die zweite Beratung.
    Ich rufe zur
    dritten Beratung
    auf und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 20 der Tagesordnung ist erledigt.
    Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache 545); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache 686)

    (Erste Beratung 47. Sitzung).

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Kalbitzer.

    (Abg. Kalbitzer: Ich verzichte!)

    — Der Abgeordnete Kalbitzer verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Ist das Haus einverstanden?

    (Zustimmung.)

    Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen.
    Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer diesem Gesetz zustimmen will, möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Drucksache 598);
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 795)

    (Erste Beratung 51. Sitzung).

    Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Wird ein mündlicher Bericht gewünscht?

    (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Nur eine Verbesserung!)

    Ich erteile Ihnen das Wort.