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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Deist


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nachdem der Herr Präsident und das Hohe Haus mir gegenüber so großzügig bei der Zuteilung der Redezeit waren, will ich mich im Schlußwort ganz kurz fassen. Ich darf mich daher auf einige Bemerkungen beschränken.
    Der Herr Bundeswirtschaftsminister meinte, wir hätten keine Vorschläge für die Beseitigung der augenblicklichen Krisenerscheinungen vorgetragen. Da das absolut unzutreffend ist, muß ich darauf hinweisen, daß wir drei entscheidende Vorschläge gemacht haben: a) eine umfangreiche, gezielte und geplante öffentliche Auftragsvergabe zur Hebung der Nachfrage nach Kohle, b) eine Einschränkung der Einfuhr und c) eine Fördersenkung durch Arbeitszeitverkürzung auf fünf Tage. Das war unser Programm. Sie können der Meinung sein, es sei kein wirksames. Aber daß wir keine Vorschläge zur aktuellen Lage gemacht hätten, Herr Bundeswirtschaftsminister, können Sie mit Fug und Recht nicht behaupten.
    Eine zweite Bemerkung. Herr Bundeswirtschaftsminister, es handelte sich nicht darum, ob wir langfristige Verträge für gut gehalten haben oder nicht. Sicherlich sind längerfristige Verträge gut. Ob sie gleich drei Jahre oder 18 Monate gelten sollten, sei dahingestellt. Der Streit geht einzig darum, daß die Bundesregierung in der Zeit vom Februar, als die Krisenzeichen deutlich zu erkennen waren, bis zum September 1958 keinerlei Maßnahmen getroffen hat, um diese übertriebenen, exaltierten Einfuhrverträge zu verhindern.

    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard: Haben Sie die Zahlen da, Herr Deist?)

    — Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben sie selber genannt: im Februar/ März 17 Millionen Tonnen; das hat es früher nie gegeben. Bei einer Einfuhr von 12 bis 18 Millionen Tonnen im Jahr entfallen auf den Monat I bis 1,5 Millionen Tonnen.
    Hier bestand die Aufgabe, mit dem Lizenzsystem, wie Sie es viel zu spät im November gemacht haben, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß ein solches plötzliches, unsinniges Anschwellen der Einfuhrverträge verhindert wird. Darum handelt es sich und darum hätten Sie 15 oder vielleicht noch mehr Millionen Tonnen an laufenden Einfuhrverträgen, Lizenzen und was weiß ich einsparen können. Nur darum handelt es sich. Daß eine solche Politik möglich ist, hat die Praxis des Kohlenbergbaues und der Regierung in Frankreich und Großbritannien bewiesen, die eine solche Steuerung der Einfuhr vorgenommen haben.
    Daraus, meine Damen und Herren, resultiert unsere Stellungnahme zum Kohlezoll. Derr Herr Bundeswirtschaftsminister hat gemeint, wir könnten ihn nicht auffordern, den Kohlezoll nicht durchzuführen. Und Herr Burgbacher hat hinzugefügt, vor den Kumpels an der Ruhr habe jeder es zu verantworten, wenn er die Verminderung der Halden-situation durch eine Ablehnung des Kohlezolls auf sich nehme. Nun, das ist nicht das Problem.
    Wir Sozialdemokraten haben stets wirksame Maßnahmen zur Drosselung der Einfuhren gefordert. Wir sagen Ihnen sogar, Herr Bundeswirtschaftsminister: wahrscheinlich bleibt Ihnen heute, nachdem Sie 11 Monate haben verstreichen lassen, nichts anderes übrig, als diese harte Maßnahme zu ergreifen, weil Sie auf andere Weise nichts tun können, um das Haldenproblem zu erleichtern. Wir werden Sie nicht hindern, diese Maßnahme zu treffen, denn auch wir wünschen eine Verminderung der Halden. Nur, meine Damen und Herren, wenn Ihre Versäumnisse in den letzten 11 Monaten zu einer solch unerwünschten und bedenklichen Maßnahme führen, dann müssen Sie schon selber die Verantwortung übernehmen; wir werden sie Ihnen nicht abnehmen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das haben wir erklärt, und dabei bleiben wir.
    Herr Burgbacher, genauso wie wir unsere Stellungnahme gegenüber dem Kohlezoll selbstverständlich vor den Kumpels an der Ruhr zu verantworten haben, so wird die CDU auch ihre Stellungnahme zu einer Verkürzung der Arbeitszeit und einer dadurch möglichen Senkung der Förderung vor den Kumpels an der Ruhr verantworten müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine dritte Bemerkung! Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat als Gegenargument die großen Stillegungen im englischen Bergbau angeführt und hat von der Stillegung von 36 Grubenanlagen gesprochen. Zunächst, meine Damen und Herren: ein nationalisierter Kohlenbergbau, ein öffentlich geordneter Kohlenbergbau ist ein Instrument, mit dem man besser den Dingen beikommen kann als mit dem Instrument, das bei uns in Deutschland zur Verfügung steht. Ob man dieses Instrument nutzt, hängt von dem ab, der darüber verfügt. Sie wissen, wir haben das Instrument der öffentlichen Unternehmungen, mit denen wir sehr viel Auftragspolitik machen können. Wir bedauern sehr, daß die Bundesregierung dieses Instrument, obwohl es ihr zur Verfügung steht, nicht nutzt. Die britische Regierung ist eine Regierung, die nach ihrer politischen Haltung der der Bundesregierung nicht ganz fern-steht. Sie pflegt solche Instrumente auch nicht so zu nutzen, wie wir das für zweckmäßig halten.

    (Abg. Dr. Bucerius: Hat Attlee das getan?)

    — Warten Sie ab, ich komme auch noch zu dem zweiten; ich bin ja gar nicht so. — Das ist konservative Politik, die da betrieben wird. Trotzdem sollten Sie die Tatsache, wenn Sie sie schon vorbringen, richtig darstellen. Hier handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen eines langfristigen Anpassungsprozesses. Die 36 Zechenanlagen, von denen Sie gesprochen haben, sind alles Zechenanlagen, die im Laufe der nächsten fünf Jahre sowieso der Erschöpfung zugehen. Das sind also solche, die im Laufe der Anpassung sowieso — —

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Nun lassen Sie mich einmal reden! Diese Zechenanlagen haben zusammen eine Belegschaft von 12 000 Mann, es handelt sich also um Grübchen mit einer Belegschaft von je etwa 300 Mann. Auch das muß man wissen, wenn von 36 Zechenanlagen gesprochen wird.



    Dr. Deist
    Ein Drittes. Es ist Vorsorge getroffen, daß von den 12 000 Mann zwei Drittel innerhalb des Kohlenbergbaus umgesetzt werden, so daß allein 4000 betroffen werden.

    (Zurufe von der Mitte.)

    — Ich will Ihnen damit nur sagen, daß das eine sehr gezielte und geplante Anpassungsmaßnahme ist, die sicher in normalen Zeiten sehr erwünscht ist — ob man sie gerade im Augenblick trifft, ist eine Sache für sich. Und ich habe auch kein Hehl aus unserer Meinung gemacht, Herr Bundeswirtschaftsminister, daß auch wir eine langfristige planmäßige Anpassung des Kohlebergbaus an die veränderte Struktur des Energiemarktes für notwendig halten. Insofern besteht kein Unterschied. Deshalb ist Ihr englisches Beispiel kein schlüssiges Argument gegen das Funktionieren des nationalisierten Kohlebergbaus in Großbritannien.
    Herr Kollege Burgbacher meinte, wenn der Bergbau die Zeit des Kohlezolls nicht nutze, um die Rationalisierung und Modernisierung des Kohlebergbaus ernsthaft in Angriff zu nehmen — ich verlange nicht: durchzuführen —, dann hätten Sie sich geirrt, und dann: nie wieder Zoll! Wir werden uns das vormerken, wenn wir am 31. Dezember 1959 --

    (Heiterkeit und Zurufe von der Mitte.)

    — Na, da sind wir einig; wir merken beide vor, Herr Kollege Burgbacher.
    Im übrigen möchte ich sagen, daß es mir eine Freude war, diese Diskussion mit Ihnen, Herr Kollege Burgbacher, zu führen. Ich habe es nicht nötig, mich sehr lange mit Ihnen auseinanderzusetzen. Ich hatte das Gefühl, daß die Auseinandersetzung über Ihre Ausführungen eher mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister geführt werden müßte als mit mir.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgesehen, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und DP Umdruck 199 an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus mit dieser Überweisung einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ferner liegt eine interfraktionelle Vereinbarung
vor, die Abstimmung über den Mündlichen Bericht Drucksache 826 (neu) — Kohlenzoll — auf morgen genau 9 Uhr zu vertagen. — Das Haus ist damit einverstanden. In der Erwartung, daß das Haus morgen sehr viel attraktiver besetzt ist als jetzt, vertagen wir also die Abstimmung bis morgen früh 9 Uhr.
Die Tagesordnung ist heute nachmittag um einen Punkt ergänzt worden. Ich rufe auf die
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Drucksachen 769, 828).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. -- Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Dritte Beratung. Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich nehme an, daß die Herren, die sitzen geblieben sind, sich an der Abstimmung nicht beteiligen wollen.

(Abg. Dr. Friedensburg: Wir müssen uns der Stimme enthalten!)

— Natürlich, die Berliner; aber es sind auch NichtBerliner sitzen geblieben; ich nehme an, daß das auf die Ermüdung zurückzuführen ist. — Dennoch stelle ich fest, daß das Wasserhaushaltsgesetz einstimmig angenommen worden ist.
Damit sind wir am Schluß der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen früh 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.